Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Persönlich gelöscht!
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Ich finde es generell grenzwertig, das man hier Post bekommt zu einer Geschichte wo man fast gar nicht mehr nachvollziehen kann um was es sich dabei überhaupt handelt!
Butterblume hat geschrieben:Zum Verfahrensfehler kann ich nichts sagen. Bin kein Jurist, aber bei mir steht auch "Unfall/Vorfall", dass scheint bei denen also der Norm zu entsprechen.bembelpower hat geschrieben: Mahnsache - Condor Ges. f. Forderungsmang. mbH
gegen - .........
wegen- Schadenersatz aus Unfall/Vorfall ******1898,00 EUR
steht!
Da steht nichts mehr von der ursprünglichen Abmahnung. Ist dies denn dann nicht ein Verfahrensfehler?
Gruss
LG
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Nein! Mal hier lesen: LinkDa steht nichts mehr von der ursprünglichen Abmahnung. Ist dies denn dann nicht ein Verfahrensfehler?
Durch Widerspruch - insgesamt - bestreitest Du ja diese Forderungen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Kann jemand "nur" beauftragt sein, wenn er selber der Kläger ist? Oder andersrum: Kann man im Auftrag für einen anderen klagen?Steffen hat geschrieben:Das ist nicht ganz korrekt. Ich kenne z.B. sehr viele Schriftsätze, wo Condor thematisiert, das sie nur beauftragt wurden.
Bei mir war es ja so, dass es in der Abmahnung von Condor noch hieß: KSM GmbH ./. XXX mit dem Text: "...wir sind mit dem Einzug der Forderung beauftragt..."
Im direkt darauf folgenden Mahnbescheid war dann die Condor der Antragsteller - von KSM kein Wort mehr.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Bei mir stand zwar auch: Schadenersatz aus Unfall/Vorfall, aber in folgender Form:
"Schadenersatz aus Unfall / Vorfall gem. Schadenersatz (Fileshari XXXX vom XX.XX.XX - Filesharing ohne g am Ende...
"Schadenersatz aus Unfall / Vorfall gem. Schadenersatz (Fileshari XXXX vom XX.XX.XX - Filesharing ohne g am Ende...
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Danke Steffen!
Was würdest Du hier empfehlen, abwarten was passiert und gegebenenfalls Anwalt nehmen?
Was würdest Du hier empfehlen, abwarten was passiert und gegebenenfalls Anwalt nehmen?
Steffen hat geschrieben:Nein! Mal hier lesen: LinkDa steht nichts mehr von der ursprünglichen Abmahnung. Ist dies denn dann nicht ein Verfahrensfehler?
Durch Widerspruch - insgesamt - bestreitest Du ja diese Forderungen.
VG Steffen
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Hallo an alle Mitstreiter,
mich hat es auch erwischt mit dem üblichen Condor-Prozedere Abmahnung, Widerspruch von mir und nun das Schreiben vom Amtsgericht Mitte Berlin "...innerhalb von zwei Wochen einen Antrag zu formulieren und den geltend gemachten Anspruch...". Der Filesharing Vorwurf ist aus 2009, und die Forderung liegt derzeitig bei 2132 €. Damals habe ich eine Mod UE abgegeben. Nach der Mod UE habe ich niemals wieder etwas von den Geiern gehört. Vor Weihnachten kamen die Condor-Freunde auf mich mit der Abmahnung zu. Den Betrag haben sie sich wohl irgendwie aus der Nase gezogen.
Nun meine Frage: Ich komme aus Süddeutschland, und wenn es eine Verhandlung geben sollte, muss ich dann mit einem Anwalt zu der Verhandlung nach Berlin kommen?
Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
mich hat es auch erwischt mit dem üblichen Condor-Prozedere Abmahnung, Widerspruch von mir und nun das Schreiben vom Amtsgericht Mitte Berlin "...innerhalb von zwei Wochen einen Antrag zu formulieren und den geltend gemachten Anspruch...". Der Filesharing Vorwurf ist aus 2009, und die Forderung liegt derzeitig bei 2132 €. Damals habe ich eine Mod UE abgegeben. Nach der Mod UE habe ich niemals wieder etwas von den Geiern gehört. Vor Weihnachten kamen die Condor-Freunde auf mich mit der Abmahnung zu. Den Betrag haben sie sich wohl irgendwie aus der Nase gezogen.
Nun meine Frage: Ich komme aus Süddeutschland, und wenn es eine Verhandlung geben sollte, muss ich dann mit einem Anwalt zu der Verhandlung nach Berlin kommen?
Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Schon lustig, weil es einfach genauso auch mir ergangen ist, nur dass bei mir ein anderer Betrag um die 1200€ fällig werden würde. .rka hatte in anderer Angelegenheit wenigstens regelmäßig "Korrespondenz" gehalten :DAbgezockt hat geschrieben:Hallo an alle Mitstreiter,
mich hat es auch erwischt mit dem üblichen Condor-Prozedere Abmahnung, Widerspruch von mir und nun das Schreiben vom Amtsgericht Mitte Berlin "...innerhalb von zwei Wochen einen Antrag zu formulieren und den geltend gemachten Anspruch...". Der Filesharing Vorwurf ist aus 2009, und die Forderung liegt derzeitig bei 2132 €. Damals habe ich eine Mod UE abgegeben. Nach der Mod UE habe ich niemals wieder etwas von den Geiern gehört. Vor Weihnachten kamen die Condor-Freunde auf mich mit der Abmahnung zu. Den Betrag haben sie sich wohl irgendwie aus der Nase gezogen.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Abgezockt hat geschrieben:Hallo an alle Mitstreiter,
mich hat es auch erwischt mit dem üblichen Condor-Prozedere Abmahnung, Widerspruch von mir und nun das Schreiben vom Amtsgericht Mitte Berlin "...innerhalb von zwei Wochen einen Antrag zu formulieren und den geltend gemachten Anspruch...". Der Filesharing Vorwurf ist aus 2009, und die Forderung liegt derzeitig bei 2132 €. Damals habe ich eine Mod UE abgegeben. Nach der Mod UE habe ich niemals wieder etwas von den Geiern gehört. Vor Weihnachten kamen die Condor-Freunde auf mich mit der Abmahnung zu. Den Betrag haben sie sich wohl irgendwie aus der Nase gezogen.
Nun meine Frage: Ich komme aus Süddeutschland, und wenn es eine Verhandlung geben sollte, muss ich dann mit einem Anwalt zu der Verhandlung nach Berlin kommen?
Danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Das interessiert mich auch wenn es zu einer Klage kommt. Ob ich mit meinen Anwalt den ich mir dann natürlich noch dazu holen werde, nach Berlin fahren muß.Joker fragt auch
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Mein Anwalt meinte, dass er auch alleine nach Berlin fahren kann - falls ich das richtig verstanden habe. Berlin ist auch immerhin fast 600 km von uns entfernt...aber man könnte ja den Prozesstag so lange verschieben bis er auf einem Freitag liegt und sich dann ein schönes WE in Berlin machen
Allerdings frage ich mich schon warum es erlaubt ist, dass sich die Ankläger einfach ein Gericht aussuchen können wie es ihnen passt. Zumal Rudolph und Condor aus Ludwigshafen kommen und die KSM GmbH aus Wiesbaden.... allein BaumgartenBrandt kommt aus Berlin....warum nimmt Rudolph nicht das Amtsgericht vor seiner Haustür?... alles merkwürdig...oder ist Berlin-Mitte für strengere Urteile bekannt?
Allerdings frage ich mich schon warum es erlaubt ist, dass sich die Ankläger einfach ein Gericht aussuchen können wie es ihnen passt. Zumal Rudolph und Condor aus Ludwigshafen kommen und die KSM GmbH aus Wiesbaden.... allein BaumgartenBrandt kommt aus Berlin....warum nimmt Rudolph nicht das Amtsgericht vor seiner Haustür?... alles merkwürdig...oder ist Berlin-Mitte für strengere Urteile bekannt?
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
[quoteemAbgemahnter0815]Allerdings frage ich mich schon, warum es erlaubt ist, dass sich die Ankläger einfach ein Gericht aussuchen können, wie es ihnen passt.[/quoteem]
Das ist ganz einfach zu erklären. Man macht es hier einfach richtig. Bei UrhR-Streitigkeiten gilt der § 105 UrhG (Link) i.V.m. §§ 32 + 35 ZPO ("fliegende Gerichtsstand"). Punkt. Aus.
VG Steffen
Das ist ganz einfach zu erklären. Man macht es hier einfach richtig. Bei UrhR-Streitigkeiten gilt der § 105 UrhG (Link) i.V.m. §§ 32 + 35 ZPO ("fliegende Gerichtsstand"). Punkt. Aus.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Die Frage ist doch , ob es überhaupt noch eine Klamotte im Sinne des Urheberrechts ist. Hab da so meine Zweifel. Immerhin ist man in Berlin bestens informiert über BB und Logger und die Technik.
Ist zwar schon etwas älter, aber sehr informativ. Viele Fragen werden hier erklärt.
http://www.youtube.com/watch?v=Q_3l25g3AWM" onclick="window.open(this.href); return false;
Ist zwar schon etwas älter, aber sehr informativ. Viele Fragen werden hier erklärt.
http://www.youtube.com/watch?v=Q_3l25g3AWM" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Nicht gegen Chris oder dichens, aber dieser Vortrag ist von 2010. Mittlerweile hat sich das Rad aber weiter gedreht.
VG Steffen
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Findest du, dass es richtig ist? - klar, laut Gesetz richtig...aber an sich ist es total unlogisch. Keiner der Beteiligten kommt aus Berlin, aber nun müssen alle kilometerweit fahren nur weil Rudolph/Condor sich das so ausgesucht hat. Das Verfahren mit dem sie von der Telekom die Herausgabe der Adressdaten errungen haben, fand in Köln statt.Steffen hat geschrieben: Man macht es hier einfach richtig.
VG Steffen
Meine Hauptfrage (mein Hauptgedanke) war aber auch an sich nicht, warum das erlaubt ist (den fliegenden Gerichtsstand kannte ich bereits) - klar, hab ich wortwörtlich geschrieben - aber das was danach kommt, hat mich mehr beschäftigt. Nämlich warum Rudolph sich Berlin ausgesucht hat, wenn er doch, für ihn selber viel nahe liegendere Gerichte aussuchen hätte können.
Hoffe das war kein Befehl zum stillschweigen und einfach akzeptierenSteffen hat geschrieben: Punkt. Aus.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
[quoteemAbgemahnter0815]Findest du, dass es richtig ist? - klar, laut Gesetz richtig ... aber an sich ist es total unlogisch. Keiner der Beteiligten kommt aus Berlin, aber nun müssen alle kilometerweit fahren nur weil Rudolph/Condor sich das so ausgesucht hat. Das Verfahren mit dem sie von der Telekom die Herausgabe der Adressdaten errungen haben, fand in Köln statt.[/quoteem]
Es ist doch erst einmal nicht relevant, ob Du/Ihr/ich es richtig finde, wenn, wie Du selbst ausführst, dieses gesetzeskonform ist.
[quoteemAbgemahnter0815]Meine Hauptfrage (mein Hauptgedanke) war aber auch an sich nicht, warum das erlaubt ist (den fliegenden Gerichtsstand kannte ich bereits) - klar, hab ich wortwörtlich geschrieben - aber das was danach kommt, hat mich mehr beschäftigt. Nämlich warum Rudolph sich Berlin ausgesucht hat, wenn er doch, für ihn selber viel nahe liegendere Gerichte aussuchen hätte können.[/quoteem]
Weil er sich den Gerichtsstand eben aussuchen kann! Warum? Dieses wissen wir doch alle. Letztendlich trotzdem nicht relevant.
VG Steffen
Es ist doch erst einmal nicht relevant, ob Du/Ihr/ich es richtig finde, wenn, wie Du selbst ausführst, dieses gesetzeskonform ist.
- Auskunftsverfahren (§ 101 IX UrhG) = Gericht am Hauptsitz des Providers
Mahnverfahren = Gericht Hauptsitz des RI
Klageverfahren = § 105 i.V.m. § 32, 35 ZPO
[quoteemAbgemahnter0815]Meine Hauptfrage (mein Hauptgedanke) war aber auch an sich nicht, warum das erlaubt ist (den fliegenden Gerichtsstand kannte ich bereits) - klar, hab ich wortwörtlich geschrieben - aber das was danach kommt, hat mich mehr beschäftigt. Nämlich warum Rudolph sich Berlin ausgesucht hat, wenn er doch, für ihn selber viel nahe liegendere Gerichte aussuchen hätte können.[/quoteem]
Weil er sich den Gerichtsstand eben aussuchen kann! Warum? Dieses wissen wir doch alle. Letztendlich trotzdem nicht relevant.
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Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
@ Abgemahnter0815
Es ist genauso wie du es sagst. Berlin Mitte und Hamburg sind bekannt dafür, dass die sehr Pro-Abmahnanwälte sind.
Beauftragt doch einen Anwalt im jeweiligen Gerichtsstandort, dann spart ihr euch zumindest die Reisekosten für euren Anwalt. Stand ja schon Mahnschreiben, welchen Standort sich Condor ausgesucht hat.
Es ist genauso wie du es sagst. Berlin Mitte und Hamburg sind bekannt dafür, dass die sehr Pro-Abmahnanwälte sind.
Beauftragt doch einen Anwalt im jeweiligen Gerichtsstandort, dann spart ihr euch zumindest die Reisekosten für euren Anwalt. Stand ja schon Mahnschreiben, welchen Standort sich Condor ausgesucht hat.
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Sooo heut auch mal wieder Post bekommen....
Auch weiterleitung nach Mitte bin mal gespannt was da noch kommt oder auch nicht...
Frage ist halt ob ich dann einen Vergleich vorschlagen werde oder nicht... Sollte man den Vergleich dann via Anwalt machen!? Müsste doch eigtenlich auch wie bisher alleine gehen oder? Ansonsten suche ich mir nen Anwalt in Berlin Mitte und gut
Achso wieviel Zeit bleibt einem eigentlich um zu reagieren nach dem eintreffen der Klageschrift? Ein Vergleich via Post dauert ja sicher auch etwas... Vorschlag und dann die Annahme/Ablehnung... Davon bekommt das Gericht ja erstmal nichts mit!?
Auch weiterleitung nach Mitte bin mal gespannt was da noch kommt oder auch nicht...
Frage ist halt ob ich dann einen Vergleich vorschlagen werde oder nicht... Sollte man den Vergleich dann via Anwalt machen!? Müsste doch eigtenlich auch wie bisher alleine gehen oder? Ansonsten suche ich mir nen Anwalt in Berlin Mitte und gut
Achso wieviel Zeit bleibt einem eigentlich um zu reagieren nach dem eintreffen der Klageschrift? Ein Vergleich via Post dauert ja sicher auch etwas... Vorschlag und dann die Annahme/Ablehnung... Davon bekommt das Gericht ja erstmal nichts mit!?
Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
[quoteemHowsi]Frage ist halt ob ich dann einen Vergleich vorschlagen werde oder nicht ...[/quoteem]
Mhm, was ich nicht begreife - von so vielen im Abmahnwahn - warum hast Du denn nicht damals gezahlt. Ich finde es sinnfrei aufgrund eines Inkassoschreiben das große Zittern zu bekommen. Es hat doch jeder gewusst, das wenn er nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, sich entscheidet für entweder Verjährung oder Klage.
Wenn man eine Klageschrift in den Händen hält, sich Gedanken über einen außergerichtlichen Vergleich macht - O.K., aber nicht bei jedem Schreiben eines Inkassos.
eBook: Wegweiser Inkasso
VG Steffen
Mhm, was ich nicht begreife - von so vielen im Abmahnwahn - warum hast Du denn nicht damals gezahlt. Ich finde es sinnfrei aufgrund eines Inkassoschreiben das große Zittern zu bekommen. Es hat doch jeder gewusst, das wenn er nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, sich entscheidet für entweder Verjährung oder Klage.
Wenn man eine Klageschrift in den Händen hält, sich Gedanken über einen außergerichtlichen Vergleich macht - O.K., aber nicht bei jedem Schreiben eines Inkassos.
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Re: Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
Weil es eigentlich egal ist ob man was zahlt. Ich habs getan - mit Nachweisen und anwaltlichen Beistand. Selber Mist wie bei allen anderen hier. Rudolph übergeht meinen Anwalt und schreibt persönlich - ruft hier an - armes Deutschland. Umsätze in Millionenhöhe durch diese . - Ich geh Bier trinkenSteffen hat geschrieben:[quoteemHowsi]Frage ist halt ob ich dann einen Vergleich vorschlagen werde oder nicht ...[/quoteem]
Mhm, was ich nicht begreife - von so vielen im Abmahnwahn - warum hast Du denn nicht damals gezahlt. Ich finde es sinnfrei aufgrund eines Inkassoschreiben das große Zittern zu bekommen. Es hat doch jeder gewusst, das wenn er nur eine mod. UE abgibt und nicht zahlt, sich entscheidet für entweder Verjährung oder Klage.
Wenn man eine Klageschrift in den Händen hält, sich Gedanken über einen außergerichtlichen Vergleich macht - O.K., aber nicht bei jedem Schreiben eines Inkassos.
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