Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Kimba
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8721 Beitrag von Kimba » Mittwoch 4. September 2013, 07:40

@Steffen

:rp
Gruß Kimba

Donald
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8722 Beitrag von Donald » Mittwoch 4. September 2013, 15:45

@Steffen

ebenso meinen :rp und

:te

für all Deine Mühen in den Vergangenen Jahren hier...

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8723 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. September 2013, 17:22

BGH erweitert Prüfpflichten
von Filehostern wie RapidShare



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Rechtsanwalt Thomas Stadler
Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwälte
Robert Alavi
Katharina Frösner
Thomas Stadler

Haydstraße 2
85354 Freising
Fon: 08161/939060
Fax: 08161/230278
E-Mail: afs@afs-rechtsanwaelte.de
Web: www.afs-rechtsanwaelte.de


:::::::::::::::::::::::::::::::


Bereits im letzten Jahr hat der BGH entschieden, dass einen sog. File- bzw. Sharehoster - im konkreten Fall Rapidshare -
Sperrpflichten sowie Prüf- und Filterpflichten für die Zukunft treffen, sobald er auf einen konkreten Urheberrechtsverstoß
hingewiesen worden ist.

Diese Rechtsprechung hat der BGH nunmehr mit Urteil vom 15.08.2013 (Az. I ZR 80/12) konkretisiert und erweitert. Die amtlichen
Leitsätze dieser neuen Entscheidung lauten wie folgt:
(...) a) Ist das Geschäftsmodell eines File-Hosting-Dienstes nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt, ist der
Umstand, dass der Betreiber durch eigene Maßnahmen die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung des Dienstes fördert, bei der
Bestimmung des Umfangs der ihm als Störer obliegenden Prüfpflichten zu berücksichtigen (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli
2012 - I ZR 18/11, BGHZ 194, 339 Rn. 21 ff. - Alone in the Dark).

b) Leistet ein File-Hosting-Dienst durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub,
so ist ihm eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten, die auf seinen Dienst verweisen (Fortführung von
BGHZ 194, 339 Rn. 39 - Alone in the Dark).

c) Die Prüfpflichten des Störers, die sich danach ergeben, bestehen in Bezug auf jedes Werk, hinsichtlich dessen ihm eine klare
Rechtsverletzung angezeigt worden ist; sie verringern sich nicht deswegen, weil er auf eine große Zahl von Verletzungen - im
Streitfall auf das Öffentlich-Zugänglichmachen von über 4.800 Musiktiteln - hingewiesen worden ist. (...)
Der BGH geht also nunmehr wesentlich deutlicher als bislang davon aus, dass das Geschäftsmodell von RapidShare zwar nicht von
vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt ist, weil es auch einen erheblichen Anwendungsbereich für eine legale Nutzung bietet,
aber dennoch die Gefahr einer urheberrechtsverletzenden Nutzung durch eigene Maßnahmen fördert. Dies macht der BGH vor allem an
den Premium-Konten fest, die RapidShare anbietet. Und genau dieser Umstand führt im Rahmen der Störerhaftung nach Ansicht des
BGH zu erhöhten Prüf- und Sorgfaltspflichten.

Den Umfang der konkreten Prüfmaßnahmen im Hinblick auf künftige Urheberrechtsverletzungen hat der BGH dann erstaunlich weit gezogen.
Den Sharehoster trifft danach eine generelle Marktbeobachtungspflicht, sobald er einmal auf die Verletzung eines konkreten Werks
(Film oder Musiktitel) hingewiesen worden ist:
(...) Die vom Berufungsgericht der Beklagten in diesem Umfang auferlegte allgemeine "Marktbeobachtungspflicht" ist unter den konkreten
Umständen des Streitfalls zumutbar und geboten. Die Beklagte ist somit verpflichtet, über allgemeine Suchmaschinen wie Google,
Facebook oder Twitter mit geeignet formulierten Suchanfragen und gegebenenfalls auch unter Einsatz von so genannten Webcrawlern zu
ermitteln, ob sich hinsichtlich der konkret zu überprüfenden Werke Hinweise auf weitere rechtsverletzende Links auf ihren Dienst
finden. (...)
Das dürfte für Dienste wie RapidShare ein äußerst aufwändiges Unterfangen darstellen, mit dem man sein Haftungsrisiko dennoch nur
minimieren aber kaum ausschließen kann.

Es ist also durchaus möglich, dass dies kurz- oder mittelfristig, das Aus für Dienste wie RapidShare in Deutschland bedeuten wird.

____________________________

Autor: Rechtsanwalt Thomas Stadler
Quelle: www.internet-law.de
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8724 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. September 2013, 17:30

[quoteemmichaelxy]Könnte man so eine Seite nicht anonym im Ausland laufen lassen, dann könnte ja keine juristische Person dingfest gemacht werden bzw. die Seite auch von Staats wegen nicht gelöscht werden?
Wenn das so wäre, könnte man auch mal echte Rechtsberatung machen, ohne belangt werden zu können. Technisch dürfte da nicht so schwer sein.[/quoteem]

Sicherlich ist es überhaupt kein Problem, hierzu gibt es mittlerweile genügend Angebote die HP + Forum außerhalb DE laufen zu lassen.

Nur ich bin Deutscher, lebe in Deutschland, weise auf Ungerechtigkeit in DE hin, sowie engagiere und streite in Deutschland!

Die HP + Forum gibt es seit 2007. Ich habe kein Problem mit einem Neuanfang, aber solange es geht, bleiben Domain, HP + Forum in DE, damit man in jeder Suchmaschine uns gleich findet.

VG Steffen

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8725 Beitrag von FortyTwo » Mittwoch 4. September 2013, 23:48

Steffen hat geschrieben: Sicherlich ist es überhaupt kein Problem, hierzu gibt es mittlerweile genügend Angebote die HP + Forum außerhalb DE laufen zu lassen.

Nur ich bin Deutscher, lebe in Deutschland, weise auf Ungerechtigkeit in DE hin, sowie engagiere und streite in Deutschland!

Die HP + Forum gibt es seit 2007. Ich habe kein Problem mit einem Neuanfang, aber solange es geht, bleiben Domain, HP + Forum in DE...
:rp Viel Glück und Erfolg, Steffen. Einer der Wenigen, der tatsächlich handelt wie er redet und Eier in der Hose hat. Die meisten anderen tönen ja nur herum vom "Kämpfen gegen den Abmahnwahn", wobei sich deren "Kämpfen" in der Regel nur auf sich in der Ecke kleinmachen und mucksmäuschenstill auf die Verjährung hoffen beschränkt. Und anstatt Eier haben die meist nur einen Klops in der Hose.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8726 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. September 2013, 05:01

[quoteemmichaelxy]Paß auf, daß es Dir nicht wie Gustl Mollath geht :-) Wenn die Idioten an der Macht sind - wie aktuell (inkl aller Parteien im Bundestag) - dann werden die Denker immer zuerst erhängt. Freilich nicht mit einem Strick - aber zumindest mit einigen § - alles mit Recht und Ordnung natürlich.[/quoteem]

Dann muss man -jeder- etwas wagen und riskieren, auch -insbesondere- für andere und wenn es ans Eingemachte geht. Wenn jemand eine Ungerechtigkeit bemerkt, sich dagegen engagiert, kann es doch nicht sich darauf beschränken, 1-mal am Tag den PC anzuschmeißen, in ein Forum zu gehen, um 1 bis 2 gehaltvolle Beiträge zu verfassen, um sich anschließend auszuloggen, den PC herunterzufahren und so zu tun, als wenn es wieder weit Wichtigeres gibt.

Das beruhigt ungemein das eigene Gewissen, man wird als Meister des geschliffenen Wortes gefeiert; man kann Dampf ablassen, wie ungerecht doch die Welt ist; als Professor + Hero hoch gehandelt; es werden die neusten Sextools und Tier-Avatare vermittelt; als Vertreterin des königlichen Geschlechtes geadelt; wirtschaftet in die eigen Tasche, was wiederum andere in Ordnung finden usw. usf. aber man lässt sich letztendlich doch nur von Angst leiten. Man Angst seinen Namen zu nennen; man Angst seine Abmahnung zu Posten; man hat Angst wenn nur eine Zeile in einem Inkasso-Schriftsatz anders lautet, wie im Muster; man hat Angst vor ...; man hat Angst vor ... usw. usf. im Gegensatz hat man keine Zeit sich richtig zu engagieren, mach Du es mal für mich!; hat kein Auto, um an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen; hat keine Nerven für so etwas; will seine Ruhe haben; schreit erst nach Bettelbriefen der Abmahner um selbst still heimlich einen Bettelvergleich zu verfassen; um letztendlich danach wieder, 1-mal am Tag den PC anzuschmeißen, in ein Forum zu gehen um Dampf abzulassen, oder um 1 bis 2 gehaltvolle Beiträge zu verfassen, um sich anschließend auszuloggen, den PC herunterzufahren und so zu tun, als wenn es wieder weit Wichtigeres gibt.

Das ist Schmarrn!

Und ich muss es weiter ummünzen auf die Großkupferenden. Ich kann nicht 4 Jahre meckern, sehe Ungerechtigkeit auf der Straße, im Job, beim Einkaufen, auf dem Konto, die Grenzen zwischen Armut und Reichtum werden immer größer usw. usf. ziehe mir aber am Wahltag meinen besten Anzug an, rasiere mich und frisiere mich, um stolz die Großkupferenden zu wählen oder nicht wählen zu gehen, wobei man die dann wiederum indirekt die Großkupferenden trotzdem wählt.

Das ist Schmarrn!


Jeder ist seines Glückes Schmied.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8727 Beitrag von aushilfsindianer » Donnerstag 5. September 2013, 12:30

Steffen hat geschrieben: Dann muss man -jeder- etwas wagen und riskieren, auch -insbesondere- für andere und wenn es ans Eingemachte geht. Wenn jemand eine Ungerechtigkeit bemerkt, sich dagegen engagiert, kann es doch nicht sich darauf beschränken, 1-mal am Tag den PC anzuschmeißen, in ein Forum zu gehen, um 1 bis 2 gehaltvolle Beiträge zu verfassen, um sich anschließend auszuloggen, den PC herunterzufahren und so zu tun, als wenn es wieder weit Wichtigeres gibt.
Dem bleibt im Prinzip nichts hinzuzufügen ...aber, jemand der nichts macht ist in der Regel ein Nichtzahler und so ein Mensch ist eigentlich auch ein "Kämpfer" gegen den Abmahnwahn.


Jemand wie du verdient meinen vollen Respekt.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8728 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. September 2013, 15:38

:te Respekt verdienen alle die sich engagieren, nur bekommen wir diesen nicht immer! ;)

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8729 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. September 2013, 15:54

+++Rechts-News+++ Rechts-News+++ Rechts-News+++


Frage: Wann ist ein Gebäude urheberrechtlich geschützt?


OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2013 - Az. 6 U 72/12:

Grundsätzlich könnten auch Wohngebäude unter den Schutz des Urheberrechts fallen, so jedenfalls die Richter. Erforderlich dafür sei, dass die notwendige Schöpfungshöhe erreicht werde. Das Objekt müsse aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens herausragen.

Dies sei z.B. dann der Fall sein, wenn das Gebäude durch Proportionen, Größe, Einbindung in das Gelände, die Umgebungsbebauung oder die konsequente Durchführung eines Motives geprägt seien. Gestaltungen hingegen, die durch den Gebrauchszweck vorgegeben seien, könnten eine Schutzfähigkeit hingegen nicht begründen.

Quelle: lrbw.juris.de

blessingme
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8730 Beitrag von blessingme » Donnerstag 5. September 2013, 16:28

aushilfsindianer hat geschrieben:
Steffen hat geschrieben: Dann muss man -jeder- etwas wagen und riskieren, auch -insbesondere- für andere und wenn es ans Eingemachte geht. Wenn jemand eine Ungerechtigkeit bemerkt, sich dagegen engagiert, kann es doch nicht sich darauf beschränken, 1-mal am Tag den PC anzuschmeißen, in ein Forum zu gehen, um 1 bis 2 gehaltvolle Beiträge zu verfassen, um sich anschließend auszuloggen, den PC herunterzufahren und so zu tun, als wenn es wieder weit Wichtigeres gibt.
Dem bleibt im Prinzip nichts hinzuzufügen ...aber, jemand der nichts macht ist in der Regel ein Nichtzahler und so ein Mensch ist eigentlich auch ein "Kämpfer" gegen den Abmahnwahn.


Jemand wie du verdient meinen vollen Respekt.
Ja Steffen du verdienst auch meinen vollen Respekt.
Danke für deiner hilfe Nö ich nicht

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8731 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. September 2013, 22:15

AG Bielefeld fühlt sich ebenfalls nicht zuständig



Stefan Lutz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht


Kira-von-Preußen-Weg 1
28357 Bremen
Telefon: +49 421 3 22 88 90
Telefax: +49 421 3 22 88 99
E-Mail: info@hb-law.de
Internet: www.hb-law.de

::::::::::::::::::::::

Derzeit häufen sich die Hinweisbeschlüsse der Amtsgerichte, bei welchen die einschlägigen Abmahnkanzleien ihr Glück auf Schadenersatz und Erstattung der Rechtsverfolgungskosten versuchen. Eine Vielzahl der angerufenen Gerichte hält sich nicht mehr für örtlich zuständig. Nachdem bereits das AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, 116 C 55/13 den Kanzleien die Gefolgschaft verweigert hatten, reiht sich nun auch das AG Bielefeld in seinem Hinweisbeschluss vom 27.08.2013, 42C 160/13 in die Verweigerer des fliegenden Gerichtsstandes ein. Das AG Bielefeld führt zutreffender weise zur örtlichen Zuständigkeit aus:
"Es wird darauf hingewiesen, dass Bedenken hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Bielefeld bestehen, da keine der Parteien ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bielefeld hat und somit ein Bezug zum hiesigen Gerichtsbezirk fehlt. Die Klägerin mag Verweisung an ein zuständiges Amtsgericht beantragen. Gründe: Eine örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Bielefeld dürfte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt begründet sein. Die bloße Abrufbarkeit des streitgegenständlichen Films im Internet reicht nicht zur Begründung einer örtlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts Bielefeld aus. Nach der BGH-Entscheidung „New York Times" (GROR 2010, 461) erfolgt bei der Frage der Entscheidungszuständigkeit bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet in einer Pressesache eine Einschränkung des § 32 ZPO dahingehend, dass als (potenzieller) Erfolgsort einer Persönlichkeitsrechtsverletzung jeder Ort anzusehen ist, zu dem die angegriffenen Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug aufweisen. Dafür ist es nicht, wie bei marktbezogenen Delikten, wie etwa Marken- und Wettbewerbsverletzungen, auf die bestimmungsgemäße Abrufbarkeit der rechtsverletzenden Internetseite abzustellen. Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, dass an dem jeweiligen Ort eine Kenntnisnahme nach den Umständen des konkreten Falles erheblich näher liegt, als dies auf Grund der bloß theoretischen Möglichkeit des Abrufs der Fall wäre (BGH a.a.O. GZ 16 ff.). Die vom BGH im Hinblick auf die internationalen Zuständigkeiten für Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufgestellten Grundsätze sind auf das Urheberrecht und die inländische Deliktzuständigkeit des § 32 ZPO übertragbar (so wörtlich Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 28.6.2011 - 36 a C 369/10). Die Annahme eines fliegenden Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen im Internet wird von zahlreichen Amtsgerichten abgelehnt, da sich die Erhebung einer Klage wegen eines im Internet begangenen Urheberrechtsverstoßes ohne konkreten tatsächlichen Bezug zum angerufenen Gericht als willkürlich darstellt (vgl. AG Bochum, Beschluss vom 10.11.2011, 42 C 465/11; AG München, Beschluss vom 19.06.2013, 172 C 9257/13; AG Berlin-Mitte, Beschluss vom 02.08.2013, 116 C 55/13). Vorliegend ist ein Bezug der von der Klägerin geltend gemachten Urheberrechtsverletzung durch die Beklagte zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bielefeld nicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Abgabe des Verfahrens durch das Mahngericht an das Amtsgericht Bielefeld hatten weder die Klägerin noch die Beklagte ihren allgemeinen Gerichtsstand im Zuständigkeitsbereich des Amtsgericht Bielefeld. Darüber hinaus liegt auch der Erfolgsort der von der Klägerin behaupteten urheberrechtlichen Verletzung nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Bielefeld. Es fehlt nämlich jeglicher Bezug zum hiesigen Gerichtsbezirk. Die bloß theoretische Möglichkeit des Abrufes des fraglichen Films in Internet mittels eines Filesharing-Programms reicht zur Begründung einer Zuständigkeit des Amtsgerichts Bielefeld nicht aus. Auch das LG Bielefeld und das OLG Hamm vertreten in ständiger Rechtsprechung, dass ein Erfolgsort nur durch einen bestimmungsgemäßen Abruf begründet werden kann. Ein solcher bestimmungsgemäßer Abruf im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bielefeld wurde jedoch von der Klägerin nicht näher dargelegt. Eine Zuständigkeit des Amtsgerichts Bielefeld dürfte daher nicht gegeben sein."
Mal sehen, wohin die Reise in diesem Verfahren nun geht.


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Autor: Rechtsanwalt Stefan Lutz
Quelle: www.hb-law.de
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Alter Sack
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8732 Beitrag von Alter Sack » Freitag 6. September 2013, 06:44

Ui! AG München ist auch dabei, nicht mehr mitspielen zu wollen!? Jedenfalls nicht mehr so richtig.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8733 Beitrag von Steffen » Freitag 6. September 2013, 09:55

2013 und 2014 wird sicherlich noch sehr spannende Jahre, und wir sind dabei!

VG Steffen

zauberlehrer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8734 Beitrag von zauberlehrer » Freitag 6. September 2013, 18:57

Gibt es eigentlich inzwischen noch mehr Gerichte die eine Deckelung der Anwaltsgebühren ausübt?
Hamburg und München sollen ja inzwischen deckeln (zumindest teilweise)...
Welche Gerichte denn inzwischen noch?
Dann würde es sich für die Abmahnindustrie nicht mehr so sehr lohnen!
Es ist ja auch mMn richtig, dass illegale Taten geahndet werden, aber bitte so dass der Schaden bezahlt wird und nicht der Abmahnanwalt sich seine Maserati-Sammlung erweitern kann!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8735 Beitrag von zauberlehrer » Samstag 7. September 2013, 08:49

Das gilt ja für "einfach gelagterte Fälle". Das Problem dabei ist, dass diese Formulierung scheinbar zu schwammig ist.
Nach meiner Information sehen die meisten Gerichte, so wie die Abmahnanwälte die Fälle nicht als einfach gelagert an, somit greift die Reduzierung nicht.

Ich hätte nochmal eine Frage zur Verjährung (Allgemein gehalten):
Es ist ja bereits erläutert, dass sich die Verjährung um sechs Monate verlängert, wenn Angebote oder MB im Spiel sind.
Ist diese Verlängerung immer an die normale Verjährung angehangen? Nehmen wir mal ein Fall an, wenn der Abmahner z.B. 1 Tag nach Abmahnung den MB beantragt. Ist dann die Frist automatisch 6 Monate länger, also 3,5 Jahre nach Jahresende????


:Y

Die Antworten auf Fragen der Verjährung hat mir/Forum das LG Berlin mittels EV - Az. 103 O 60/13 untersagt.
Um mich an die Auflagen der Landesrichter zu halten und meinen Respekt zum Ausdruck zu bringen, werden
keine Fragen hinsichtlich einer Verjährung direkt oder indirekt beantwortet!

Steffen Heintsch - Site-Admin
[/b]

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8736 Beitrag von Steffen » Samstag 7. September 2013, 09:14

Bild



914. Sitzung des Bundesrates
am Freitag, dem 20. September 2013, 09.30 Uhr


Entwurf der Tagesordnung

Hinweis:
Die endgültige Tagesordnung erscheint am Dienstag, dem 10. September 2013.
  • Sämtliche Tagesordnungspunkte sind numerisch geordnet aufgeführt. Zum schnellen Auffinden einzelner Tagesordnungspunkte nutzen Sie die Suchfunktion.

    Die Übersicht wird bis zum Sitzungstag 09.15 Uhr ergänzt und aktualisiert.
    Die Sitzung wird live auf der Startseite http://www.bundesrat.de" onclick="window.open(this.href); return false; übertragen.
TOP (Tagesordnungspunkt) 7: Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken



Quelle: www.bundesrat.de

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8737 Beitrag von zauberlehrer » Samstag 7. September 2013, 09:51

Tschuldigung!

Ich dachte, dass die EV lediglich fallbezogene Verjährungsangaben untersagt...
Deshalb hatte ich das sehr allgemein formuliert und entspricht auch keinem mir bekannten Fall.
Trotzdem: Danke Steffen!



:Y

Poste gleich hier,. Man muss sehen, das noch kein Volltext vorliegt.
Bis dahin ist die Verjährungsfrage ein heikles Thema (jedenfalls von meiner Person
aus).

Außerdem, gibt es ja auch noch die PN Funktion!

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8738 Beitrag von Steffen » Samstag 7. September 2013, 10:01

Fliegender Gerichtsstand diesmal Bielefeld
(wie war das noch mit dem Reis?)



Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs - Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de



::::::::::::::::::::::::::::



Derzeit häufen sich in verschiedenen Blogs der Kollegen die Hinweise, dass der fliegende Gerichtsstand von immer
mehr Gerichten nicht mehr anerkannt wird. Eine schöne Zusammenfassung von aktuellen Beschlüssen befindet sich
beim geschätzten Kollegen Lutz. Darunter melden sich nun auch Gerichte zu Wort, die in der Vergangenheit nicht
zwingend als von abmahnenden Kanzleien besonders häufig angerufen wurden. Als Beispiel sei das schöne Bielefeld
genannt. Bei aller Freude, über Amtsgerichte, die den fliegenden Gerichtsstand ablehnen, ist doch festzuhalten,
dass das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken noch nicht in Kraft getreten ist. Ferner ist darauf hinzuweisen
dass an den Landgerichten eine jahrelange zementierte Rechtsprechung steht, die in vielen Fällen erstmal dazu
führen wird, das nach Prozessurteilen, die für die Beklagten weitere Kosten bedeuten, dann doch vor dem zuständigen
Amtsgericht verhandelt werden muss.


Hinzu kommt, dass nach meiner Meinung gar nicht immer so sicher ist, dass die Beklagten vor ihrer Haustür besser
gestellt sind. Sicherlich hilfreich ist, dass hohe Reisekosten wegfallen und die Beklagten die Möglichkeit haben,
Zeugen zu nennen und sich nicht vorschnell in einen Vergleich begeben müssen, den sie sonst vielleicht nicht
geschlossen hätten.

Andererseits darf auch nicht verkannt werden, dass gerade an den häufig angerufenen Gerichten, wie Hamburg, Köln
oder München durchaus Bestrebungen erkennbar sind, die Streitwerte deutlich herabzusetzen und die Beklagten nicht
schutzlos zu stellen. Insbesondere die prozessualen Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast werden immer
wieder kritischen Überprüfungen unterzogen.

Es ist nach meiner Meinung zu befürchten, dass in der Übergangsphase in der die Gerichte, welche sich in der
Vergangenheit nur rudimentär mit Filesharing Angelegenheiten zu befassen hatten, die alten bekannten hohen
Streitwerte wieder aufgerufen werden, weil man sich an der alten Landgerichts-Rechtsprechung orientieren wird und
es keine engen Abstimmungen mit den Landgerichten geben wird. Ich bin der Auffassung, dass es richtig ist, den
fliegenden Gerichtsstand aufzuheben und das auf lange Sicht die positiven Entwicklungen fortgeführt werden.
Schließlich werden auch an den bekannten Gerichten in Hamburg Köln und München weiter Rechtsstreitigkeiten geführt
werden.


___________________________

Autor: RA Dr. Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
__________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8739 Beitrag von Steffen » Sonntag 8. September 2013, 10:30

[quoteemVagan]Sorry.Ob der Bundesrat oder die Waldfee aus Untertupf den Sack Gerste umkippt is doch völlig Wurscht.Wenn der Irrsinn des Abmahnens ob bei ebay Heimseiten Urheberrecht und diesem anderen Unfug nicht aufhört wird sich eine neue Gesdellschaft bilden.Ich geh nicht arbeiten ich mahne ab.Und ich bin der gute Anwalt und verdiene richtig Kohle.Und die Rechtsinhaber die ihre erworbenen Rechte an Filmen und Musik etc.werden sich richtig freuen.Ich stell was in die Tauschbörse und kassiere richtig.Und im Schlepptau sind dann noch Inkasso Gutanwälte Rechtsberater Verbraucherschützer und schon werden 500 Millionen im Jahr umgesetzt.Schöne neue Welt.Ich kann überhaupt nicht soviel fressen wie ich k....möchte.Aber lasst euch alle vorführen.Herzlichen Glückwunsch dieser Gesellschaft von Weicheiern.[/quoteem]

Man muss schon etwas differenzieren. Eine Abmahnindustrie - diese besteht schon jahrelang!

=> Es gibt heute (2013) schon - 1.000 Gründe - , um auf eBay, Amazon u.a. Online-Shops abgemahnt werden zu können. Dabei geht es hier nur um Organisatorischen Dinge, wie fehlerhafte AGB, Widerrufsbelehrung, Garantien u.a. Klauseln.

=> Hinzu kommen die massenhaften Abmahnungen bei der rechtswidrigen Verwendung von Bildern und Nichtnennung des Fotografen auf z.B. eBay bei Privatauktionen (z.B. Marions Kochstudio, Münz-Fotografen-Abmahner usw.).

=> Hinzukommen die Verletzungen von Markenrechten (Verwendung von Bildern, wo die Marke zu erkennen ist, bzw. die Benennung (Bayern München T-Shirts, Fußball-Tickets (Dortmund, WM), Bushido T-Shirts, Zippo Feuerzeuge usw.);

=> UrhR-Verstöße bei privaten Verkäufen von originalen CD/DVD, Bootlegs CD/DVD oder Konzertmitschnitten auf z.B. (Nicht erlaubt und wird nicht durch die Privatkopie gedeckt)

=> Widerrechtliche Nutzung von Bildern (allg.), Zitaten, auf Blog, HP und in Foren.

=> Abmahnungen wegen fehlerhaften Impressen z.B. auf einer HP.

usw. usf.

So ganz Wurst ist es deshalb nicht, das ein gereiftes Gesetz, dieser Abmahnindustrie Einhalt gebietet und bewusste/unbewusste Erstverstöße von Privatpersonen vernünftig deckelt. Die Abmahnung ist ein gutes Instrument, erst einmal eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Und, genau wie man diesen Abmahnwahn und die Abmahnindustrie anspricht, muss natürlich auch ein Umdenken bei den Privatpersonen vor sich gehen. Ich kann eben nicht mehr P2P verwenden, um die aktuellen Filme, Musik und Pornos kostenlos zu saugen; ich kann eben nicht ein Bild verwenden, dass ich nicht selbst geschossen habe usw. usf. Hier muss das Verständnis auf alle Seiten vonstatten gehen, und man muss sich schon vorher einmal ausführlich informieren, ehe man etwas verwendet. Das habe ich nicht gewusst, schützt leider nicht.

Natürlich solle jemand, der Rechte innehat oder diese verwerten darf, Verletzungen gegenüber diesen ahnden, aber vernünftig und nicht als lukrative Geldeinnahmequelle!

VG Steffen

Nessy
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8740 Beitrag von Nessy » Montag 9. September 2013, 18:32

Steffen hat geschrieben:Bundestagswahl:


(...) Man kann also jeder Bürgerin wie jedem Bürger nur zuraten, die Partei auch zu wählen, deren Programm
und Personen ihre bzw. seine Interessen im Wesentlichen widerspiegeln. Findet eine Bürgerin oder ein Bürger
gar keine Partei, von der sie oder er die eigenen Interessen vertreten sieht, so bleibt nur die Möglichkeit,
eine Spaßpartei wie Die PARTEI zu wählen, um wenigstens den anderen Parteien Stimmen, Geld und Sitze vorzu-
enthalten. Wählt jedoch eine große Gruppe von Bürgern mit einem gemeinsamen Interesse nicht, besiegeln sie
damit den Sieg ihrer politischen Gegner. Sie haben somit die entscheidende Möglichkeit direkter politischer
Teilhabe in Deutschland verspielt. (...)


Meine Reden! Aber leider verstehen das einige Leute in dieser Republik nicht so wirklich bzw. sagen sich "Ach was soll schon passieren, meine einzelne Stimme fällt doch eh nicht ins Gewicht". Das hört man leider oft. Andere reden sich damit raus, dass ihnen der Akt, zur Abstimmung zu gehen, zu aufwändig ist. Dass man seine Stimme ganz problemlos auch per Briefwahl abgeben kann, ignorieren sie in ihrer Argumentationskette dann gern.

GEHT WÄHLEN!!!

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