Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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d000883
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6501 Beitrag von d000883 » Mittwoch 13. Juli 2011, 17:08

zazim hat geschrieben:Hi, ich würde gerne mal um eine Meinung bitten.
Reicht es nicht, deine Panik in einem Forum zu verbreiten?
Die Meinungen http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine ... ost1436864 gehen hier nicht groß auseinander, obwohl Steffen wohl mehr Zeit für seine Antwort hat...

zazim
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6502 Beitrag von zazim » Mittwoch 13. Juli 2011, 18:26

Nee, sorry ich wollte echt keine Panik verbreiten, ich hatte selber anfangs Unsicherheit.
Ich bin dem Steffen aber auch echt dankbar für seine Zeit und Mühe, die er in das
Projekt und Forum investiert.

ortello
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6503 Beitrag von ortello » Mittwoch 13. Juli 2011, 19:27

Hallo
Betreff: vorbeugende mUe

Da ich Anfang des Jahres auch eine Abmahnung wegen eines angeblichen Downloads
abgemahnt wurde nicht wegen Top 100 sondern 1er Cd Top 2010 habe ich 3 Abmahnungen
erhalten von 3 versch. Kanzleien von 1 Kanzlei hab ich nach Abgabe der mUe nichts mehr
gehört von der 2 sind noch Bettler eingetroffen die 3 hatte es nicht eilig genug und habe
ger.Mahnbescheid bekommen bei dem ich Widerspruch eingelegt habe soweit so gut.
Als ich mich eingelesen habe und gehört bzw. hier gelesen habe das 1 dieser Lieder von
2 Kanzleien abgemahnt wird und auch hat, und ich die 1e ja schon hatte, habe ich mich entschlossen
eine vorbeugende mUe abzugeben
Resultat: keine Abmahnung bekommen !!
Nach weiterem Einlesen war ich Informiert das 1 sehr bekannte Kanzlei noch weitere
glaube 6 Lieder abmahnt, habe ich auch dort eine vorbeugende mUe abgegeben.
Resultat: Keine Abmahnung bekommen !!

Ob Zufall oder nicht, sei dahingestellt ich für meinen Fall denke das die Abgabe der vorbeugende mUe Sinn macht !!

Da ich aber hier seit einem halben Jahr nur Leser der 5 bei mir gespeicherten Foren bin und ich den
hier bekannten Profis allen voran Steffen, ich mich nicht so genau auskenne wiederhole ich das das nur meine Meinung
ist, besseren Rat bekommt Ihr hier von den Profis.

meine Parole: Durchhalten und nicht einschüchtern lassen !!!

:te Nö ich nicht

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6504 Beitrag von Steffen » Mittwoch 13. Juli 2011, 19:44

Da ich aber hier seit einem halben Jahr nur Leser der 5 bei mir gespeicherten Foren bin und ich den
hier bekannten Profis allen voran Steffen, ich mich nicht so genau auskenne wiederhole ich das das
nur meine Meinung ist, besseren Rat bekommt Ihr hier von den Profis.
Es gibt in allen Foren gute Leute, die ihre jahrelangen Erfahrungen weitergeben und sich tagtäglich
engagieren.

Sprich mal nach: 1. mod. UE, 2. nicht zahlen, 3. Akteneinsicht beim Beschluss-LG!

Jetzt bist Du auch Profi! :lo

VG Steffen

zazim
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6505 Beitrag von zazim » Mittwoch 13. Juli 2011, 23:43

- 1 -

Bindhardt:
Beschluss vom 29.6. am Landgericht München I
Az.: ** * *****/**
3 Richter gennant + Unterschrift

Kornmeier:
Beschluss vom 27.6. am LG München
Geschäftsnummer: ** * *****/**
Kein Richter genannt

Also in den Beschlüssen der beiden, sind die Zahlen hinter Az./Geschäftnummer verschieden, wenn du das meintest


- 2 -

Bindhardt:
IP, Datum, Zeit, Dateiname aber kein Hash-Wert genannt. Dafür steht ganz am Ende des Beschlusses folgendes:
Eine Unterscheidung nach Anzahl der befroffenen Hash-Werte findet künftig im Hinblick auf die Entscheidungsserie des OLG München vom 28.09.2010
(z.B. 11 W 2027/10) nicht mehr statt


Kornmeier:
Hash-Wert, IP, Datum, Dateiname durch Test-Download sichergestellt

fu+c
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6506 Beitrag von fu+c » Donnerstag 14. Juli 2011, 13:13

Aber im Ernst: Eine GmbH, AG o. ä. dieses Namens gibt es laut Handelsregister nicht. Insofern wird es sich dabei wohl um ein nicht eintragungspflichtiges Einzelunternehmen handeln. Der Geschäftsführer der BHIP reliable Netservices betreibt ja einen ganzen Schwung solcher Einzelunternehmen. Warum die gewählte Rechtsform bedeuten soll, daß sämtliche diesbezüglichen Abmahnungen "hinfällig" sind, erschließt sich mir allerdings nicht. Meinem RA übrigens auch nicht... Es wird zwar immer wieder behauptet, daß bei Einzelunternehmen im geschäftlichen Verkehr stets der Vor- und Zuname des Inhabers anzugeben ist, aber gänzlich unumstritten ist das wohl auch nicht, und für Abgemahnte dürfte sich daraus kein Honig saugen lassen.

zazim
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6507 Beitrag von zazim » Donnerstag 14. Juli 2011, 13:15

Bei Bindhardt und Kornmeier wurde auf den gleichen TOP100 Chart Container als Torrent verwiesen.
Bei FAREDS wurde nur Interpret + Titel genannt, nicht mehr.

Bis jetzt haben alle 3 eine modUE erhalten und ich warte auf Antwort. Ich rechne auch damit wahrscheinlich noch von Rasch angeschrieben zu werden.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6508 Beitrag von Steffen » Donnerstag 14. Juli 2011, 18:24

Eine kleine Zwischen-Info von RA Feil:

Uns liegen Ausführungen der Kanzlei Sasse und Partner zum Thema “Ermittlungen von Guardaley“ vor. Die Kanzlei Sasse und Partner verweist darauf, dass „sämtliche im Auftrag unserer Mandantin von der Guardaley Ltd. geloggten und übermittelten Datensätze ausschließlich Upload-Vorgänge" betreffen. In diesem Fall war „Mandantin“ die Senator Film Verleih GmbH. Offensichtlich sah die Kanzlei Sasse und Partner diese Ausführungen als so wichtig an, dass in dem Schriftsatz dieser Part unterstrichen war. Weiter wird ausgeführt, dass mit dem Loggen von Download-Vorgängen die Guardaley Ltd. zu keinem Zeitpunkt beauftragt war. Daraus soll folgen, dass die übermittelten IP-Adressen auch nicht entsprechend übertragen worden sind. Nach Auffassung der Kanzlei Sasse & Partner ließe es sich auch durch Zeugen beweisen, dass entsprechende Upload-Vorgänge erfolgt sind.

Weiter heißt es dann wörtlich:

„… Ob und inwieweit andere, von uns nicht vertretene Rechteinhaber oder deren Bevollmächtigte ggf. auch Downloadvorgänge haben dokumentieren lassen, ist uns nicht bekannt und für uns unerheblich.

Weiterhin weist die Kanzlei Sasse und Partner darauf hin, dass die Entscheidung des Landgerichts Berlin noch nicht rechtskräftig ist. Wir schließen daraus, dass offensichtlich Berufung eingelegt wurde.

Quelle: RA Feil

Bruki
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6509 Beitrag von Bruki » Freitag 15. Juli 2011, 12:17

Auf Deutschlandradio lief heute ein Beitrag zum Abmahnwahn...

Hier ist der Link zum Nachhören (mp3-Datei)...

Bruki

abzocke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6510 Beitrag von abzocke » Freitag 15. Juli 2011, 13:15

Bruki hat geschrieben:Auf Deutschlandradio lief heute ein Beitrag zum Abmahnwahn...

Hier ist der Link zum Nachhören (mp3-Datei)...

Bruki
Danke für den Link.

Mich würde interessieren auf welche Urteile sich die Dame der Verbraucherzentrale bezieht,wenn sie davon spricht das bei einem Download die zu bezahlende Summe auf einen bestimmten Wert begrenzt ist.Ist mir neu.Meines wissens nach werden die geforderten Summen immer noch willkürlich festgelegt egal um welche Art von Film es sich handelt,oder irre ich mich da....

Bruki
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6511 Beitrag von Bruki » Freitag 15. Juli 2011, 15:28

abzocke hat geschrieben:Mich würde interessieren auf welche Urteile sich die Dame der Verbraucherzentrale bezieht,wenn sie davon spricht das bei einem Download die zu bezahlende Summe auf einen bestimmten Wert begrenzt ist...
Ich bin da nicht der Fachmann, aber es könnte sein, dass es die 100 Euros sein könnten, die immer herumgeistern... Ich glaube, die wurden mal für einen Musikdownload festgesetzt... Und es gibt wohl auch Streit darüber, ob Anwälte für Massenabmahnungen jeweils für jeden Fall den vollen Satz erheben dürfen sollen...

Ich fand es interssant, dass kein Wort von der mod UE erwähnt wurde und nur darauf eingegangen wird, man solle keine bezgl. des Abmahnobjektes unspezifizierte UE unterzeichnen... wie ich es verstanden habe, ist aber der Teil, in dem man sagt, man unterzeichne zwar die UE, gestehe damit aber keine Schuld ein... der wichtigere... und auch die Zahlung von Teilbeträgen, die die erwähnen, scheint mir ungenau... hier im Board wird immer wieder gesagt, dass Teilbeträge zahlen das falscheste sei, was man machen könne, was gleich danach kommt, dem Abmahnanwalt allerlei zu erzählen von seiner Katze und der Blutgruppe der Oma usw. ...

Scheinbar ist bei den Verbraucherzentralen eine allgemeine Ansicht, dass man zwar die UE modifizieren muss, aber dann einfach mal 100 Euro zahlt und gut ist... das ist son bisschen das, was ich aus dem Beitrag heraushörte...

Bruki

PS: Das aber auch Professoren nix vom Urheberrecht halten, wundert mir jarnich... :lol: ... vielleicht fallen ja die Dr. jur bald übereinander her und mahnen sich für ihre windigen Doktorarbeiten gegenseitig ab :lo ...

PPS: Ich habe hier noch die "Abmahn"-Seite der Verbraucherzentrale Sachsen gefunden, für die die in dem Radiobeitrag gehörte Anwältin arbeitet... da steht 100 Euro für "Bagatell"-Fälle...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6512 Beitrag von Steffen » Freitag 15. Juli 2011, 18:24

Eine mod. UE plus 100 Euro?



[quoteemBruki]Scheinbar ist bei den Verbraucherzentralen eine allgemeine Ansicht, dass man zwar die UE modifizieren muss,
aber dann einfach mal 100 Euro zahlt und gut ist ... das ist so‘n bisschen das, was ich aus dem Beitrag
heraushörte ...[/quoteem]

Wir haben regelmäßig Informationen von Anwälten, Rechtsschutzversicherungen und Verbraucherschutzzentralen,
die Betroffenen - meist entgeltlich - raten: “Geben Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung ab und
zahlen Sie eine gewisse Teilsumme (unterschiedlich zwischen 100 - 300 Euro) für den Schadensersatz, damit
stellen Sie sicher, dass der Abmahnende nicht klagt!“
Vor dieser aggressiven Strategie können wir nur immer wieder warnen, da sie ein enormes Risiko für den
Betroffenen beinhaltet, der diesen Rat befolgt. Warum?

Hier muss man sehen:

1. Eine Teilzahlung könnte durchaus als (Teil-)Schuldanerkenntnis gewertet werden.

BGH, Urteil vom 01.12.2005, Az. I ZR 284/02
Die Zahlung eines Teilbetrages auf eine geltend gemachte Schadensersatzforderung kann ein sog. Zeugnis des
Schuldners wider sich selbst darstellen und somit zu einer Umkehr der Beweislast führen. Ein solches
"Zeugnis gegen sich selbst" ist anzunehmen, wenn die Leistung den Zweck hat, dem Gläubiger Erfüllungsbereit-
schaft anzuzeigen, um diesen dadurch von Maßnahmen abzuhalten oder ihm den Beweis zu erleichtern.

2. Anders als der Schadensersatz sind die Anwaltskosten für den Abmahner mit sehr viel geringerem Argumentations-
aufwand durchzusetzen. Anders als viele Betroffene glauben, weigern sich nämlich die meisten Gerichte die
sogenannte 100-Euro-Deckelung nach § 97 a II UrhG auf Filesharing Verfahren anzuwenden.

Auch wenn diese aggressive Strategie vielleicht bei kleineren Abmahnkanzleien Erfolg verspricht, raten wir
davon ab. Spätestens dann, bei einer erhaltenen Klageschrift, hört Ihr von den oben genannten Ratgebern nichts
mehr.


Empfohlene Vorgehensweisen eines Abgemahnten
VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6513 Beitrag von Steffen » Samstag 16. Juli 2011, 00:45

JUNGE FREIHEIT:
Drei, zwei, eins, Abmahnung


Samstag, den 16.07.2011


In der Ausgabe Nr. 29/11 vom 15.07.2011 der Wochenzeitung “JUNGE FREIHEIT“ findet sich auf Seite 17 ein
interessanter Artikel mit dem Titel: “Drei, zwei, eins, Abmahnung.“ Patrick Sourek berichtet in diesem
Artikel, dass Anwaltskanzleien Urheberrechtsverstöße als Geschäftsmodell entdecken.

Gewagt die These, dass was das Vorgehen der "Abmahnanwälte" fast kriminell macht, die Frage ist, woher
sie die Daten über die vermeintlichen Nutzer beziehen. Diese werden oft durch "Drittanbieter" illegal
angeboten, welche sich in Tauschbörsen und Foren einklinken, um dann die Daten der Nutzer mitzuschneiden
sowie dass es Kanzleien gibt, deren ausschließliche Tätigkeit im Bereich Abmahnung liegt, zeigt schon,
dass hier mit einer Rechtslücke Profit gemacht wird. Dass sich diese Kanzleien zu diesem Zweck auch noch
illegal die Daten von Tauschbörsen-Nutzern verschaffen, ist skandalös.



Quelle: Artikel im Volltext



Bild

JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.
Hohenzollerndamm 27a,
D-10713 Berlin

Tel.: 030/864953-0
Fax: 030/864953-14
E-Post: verlag [a] jungefreiheit.de
Internet: http://www.jungefreiheit.de/

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6514 Beitrag von Bruki » Samstag 16. Juli 2011, 09:31

In dem Tagungsbericht des Börsenvereins aus dem Jahr 2007 gibt Herr Frommer eine "Erfolgs"-Quote für die außergerichtliche Einigung von "weit über 90%" an... was ich, die deutsche Mentalität kennend, für glaubhaft halte... wir bewegen uns also in einem Bereich von 1 - 10% von 190.000 (= ca. 2.000 - 20.000) Fällen in 3 Jahren - mit angenommenen (wahrscheinlichen) Anzahlen zwischen 2.000 - 5.000 gerichtlich zu "klärender" Fälle ("weit über 90%")...

Heißt: ca. 600 bis 1.600 Falle pro Jahr, welche von der Firma "Waldorf Frommer" gerichtlich "geklärt" werden müssten... die würden also 2 - 7 Gerichtsverfahren pro (Arbeits-)Tag durchziehen, um alle gerecht zu behandeln ;) ...

Bruki

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6515 Beitrag von Steffen » Samstag 16. Juli 2011, 12:33

Bedeutende Frage des Abmahnwahns:
Was ist richtig?
Logger oder Loger; Logg-Firma oder Log-Firma!?


Duden, deutsches Wörterbuch
Begriff: Logger, der
Wortart: Substantiv, maskulin
Gebrauch: Seewesen
Bedeutung: kleines Schiff für den Heringsfang

Weiter ist im Duden nichts Brauchbares auffindbar. Eher plausibel, die Ableitung vom Englischen für
log file (Ereignisprotokolldatei: engl. log: Protokoll; engl. file: Datei) übersetzt ins Deutsche
Logdatei bzw. Log-Datei bzw. Log Datei (korrekt eigentlich Protokoll-Datei). Logger hingegen gibt
es auch im Englischen und hat die weitgehende Bedeutung für Messwerterfasser (wird im weiteren ver-
nachlässigt). Durch die Verdeutschung des Englischen werden wohl deshalb vom englischen für log file
abgeleitet worden:
1. die Log-Firma bzw. Log Firma
2. der bzw. die Loger (englischdeutsch: Mitarbeiter einer Log-Firma bzw. Log Firma)
3. ich log; du logst; er/sie/es log; wir logen; ihr logt; sie/Sie logen (Konjugation für die berufliche
Tätigkeit eines Logers) durch die vereinfachte Englischverdeutschung entstand:
ich loge; du logst; er/sie/es logen; wir logen; ihr logt; sie/Sie logen

Praxisbeispiel:
In einer Log-Firma logt ein Loger eine Log-Datei bzw.
in eine Log Firma logt ein Loger eine Log Datei.

4. Logbude (Forenjargon; scherzhaft für IT und Protokollierungsfirma eines Rechteinhaber)
5. Logfritze (Forenjargon; scherzhaft für den Mitarbeiter einer IT und Protokollierungsfirma eines
Rechteinhaber)

Ich hoffe, alle Unklarheiten sind damit ausgeräumt und die noch nicht im Duden festgelegten Regeln
werden ab sofort beachtet. Mal ehrlich Leute, mir geht es dermaßen auf den Beutel, wenn Foren-User, die
selbst keine Gegenargumente auf ein beliebiges Posting finden, mit der Rechtschreibung oder der Grammatik
herkommen. Jeder sollte sich jetzt die Jacke anziehen, die ihm passt. Eine jahrelange Unsitte: ätsch,
Du hast das oder das falsch geschrieben, warst Du in einer Sonderschule, hier, Mist wird mit -t- und
nicht mit -d- geschrieben Du Analphabet usw. Wir sind doch nicht auf der Schulbank, und solange es zu
lesen ist und der Sinn verstehbar - sollte es ausreichen. Meistens sind das die Leute, die auch nicht
unfehlbar sind.

ZB:

Bild



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Zitat aus einem anderen Forum:
[...]Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
1. ich habe jetzt 87 Klagen von Waldorf Frommer gezählt, wir vertreten aktuell ein halbes Dutzend. Der
Rekordhalter hat 30 Klageverfahren, aber die sind auch deutlich mehr Anwälte, als wir ...
Ihr RA Dr. Alexander Wachs[...]
Mitleser hat geschrieben:Theoretisch könnten die Abmahner direkt, d.h. ohne abzumahnen klagen, daher der "Absolutansatz" -
gerechnet mit 188130 Waldorf Frommer-Abmahnungen. Das heißt, dass 87 Klagen bei 188130 Abmahnungen ~ 0,05%
ausmachen. Da sich viele nicht so sehr etwas aus "nackten" Zahlen machen, gibt es weiter unten den guten
alten Kuchen:

Rechnerisch bedeuten die Zahlen z.B. auch folgendes (jetzt mit glatten Zahlen bzgl. der Klagen gerechnet):
a) 100 Klagen: ~ 0,053 %
b) 1000 Klagen: ~ 0,53 %
c) 2000 Klagen: ~ 1,06 %

Ich muss wieder einmal meinen von meinem Mentor ferngesteuert sowie gerhirngewaschenen
Senf dazugeben.


Wenn man die statistischen Zahlen von Princess15114 her nimmt,
Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer:
  • 2009 - 89.850
  • 2010 - 86.670
  • 2011 - Februar, lt. fortlaufendes Aktenzeichen schon ca. 12.000 - 14.000 (auch wenn nicht jedes Az.
    eine Abmahnung sein soll)

wird klar, es sind die einzigen verwertbaren Zahlen im Abmahnwahn. Im Weiteren,
egal ob Prinzess15114-Statistik oder Mitlesers theoretische Rechnung, wenn man jetzt jede Berechnung her nimmt,
liegt doch die Auswertung der Zahlen im jeweiligen Auge des Betrachters und Statistikers. Entscheidend, es
gibt aber nun einmal keine anderen Zahlen, außer die aus der Prinzess15114-Statistik.

Es ist mir jetzt aber zu einfach - nur - einen Betroffenen eines Klageverfahren zu einer mathematischen Formel
umzuwandeln. Hier geht es immerhin um Menschen sowie ihrer Kohle, stellenweise ja um Existenzängste (berechtigt
oder unberechtigt erst einmal dahingestellt). Es abzustempeln als Begleitschaden oder Kollateralschaden, da
sträuben sich mir persönlich die letzten verbliebenen Haupthaare.

Ob Entscheidungen am Amtsgericht (AK) uninteressant sind, ist deshalb nicht so ganz richtig. Und sorry,
RA Stadler schreibt sehr viel und gut, aber es gibt nach m.E. kein Grundsatzurteil des BGH, über Kosten-
verteilung im Innenverhältnis RI, Abmahnanwalt bei Filesharing-Fälle. Die Entscheidung des BGH bezog sich
auch vordergründig auf einen, aus einem Zeitungsartikel möglichen zweifachen Unterlassungsanspruch. Einmal
gegenüber dem Zeitschriftenverlag und Anders mal gegenüber den Autor.

RA Stadler:
[...]Die Entscheidung ist auch für die Fälle des Filesharing von Bedeutung. Denn der BGH betont, dass Voraussetzung
eines Erstattungsanspruch grundsätzlich ist, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zu seinem Anwalt zur Zahlung
der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist. Ist also zum Beispiel zwischen dem Abmahnenden und seinem
Anwalt vereinbart, dass nicht nach den gesetzlichen Gebühren, sondern auf Basis einer Honorarvereinbarungen
abgerechnet werden soll, können auch vom Abgemahnten keine RVG-Gebühren verlangt werden.[...]

Spätestens nach den fruchtlosen Dr. K.-Fax, haben die Abmahner doch schnell reagiert. Der Fauxpas ist doch für
aktuelle Fälle nicht mehr anwendbar, spätestens, nachdem DigiProtect und Dr.K. geschieden sind. Man sagt jetzt,
was übrigens gang und gäbe ist bei allen Anwälten Deutschlands, das der Betrag über die Forderungshöhe aus dem
Abmahnschreiben einen pauschalen Abgeltungsbetrag darstellt, der in beiderseitigen Einvernehmen zu einer schnellen
und günstigen außergerichtlichen Streitniederlegung dient. Man könnte ja nach RVG (AK) und Lizenzanalogie (SE)
ja weit mehr einfordern. Diesen Vergleich kann der Betroffene annehmen oder ablehnen. Lehnt er ihn ab, werden die
vollen Beträge aus RVG (AK) und Lizenzanalogie (SE) eingeklagt. Punkt. Aus. Egal was ein RA Stadler schreibt.
Sicherlich kann er doch seinen Standpunkt bis zum BGH ausfechten. Viel Erfolg.



Klagewelle Waldorf Frommer!?

Sorry, außer im feuchten Tagtraum eines Schwallkönigs, gibt es keine bekannte Klagewelle.

100 Klagen, selbst 400 Klagen wären bei den Zahlen der Abgemahnten doch keine Klagewellen. Sicherlich, und hiervon
wurde regelmäßig gewarnt, gibt es eben für jeden Betroffenen die gleiche Ausgangsposition.

Gerichtsstandort München
- striktes richterliches Ermessen nach dem BGH sowie Eindämmung der tagtäglich massenhaft vorkommenden Urheberverstöße
- Höchste richterliche Priorität: schneller Abschluss, mit wenig Aufwand und einem Ergebnis. Dazu dient der vor
der Hauptverhandlung vorgetragene richterliche Vergleich und bei Unkenntnis technischer Thematiken, die Keule mit
der unabhängigen Begutachtung zur letztendlich richterlichen Klärung.

ZB 840 Euro in 4 Raten; 13 Tage Zeit; Kosten des Rechtsstreits: Waldorf Frommer 1/4, Beklagter 3/4.

- Substantiierter Vortrag - spätestens ab Klagebegründung - hinsichtlich der sekundären Darlegungslast
- Vorteil:
· Niedrige Streitwerte
· Regelfall: Störer ja, Täter nein

Jetzt steht der Beklagte vor der immer wiederkehrende Situation:
1. Wenn Klagebegründung, dann nur mit Fachanwalt
2. qualifizierter und umfangreicher Vortrag des Fachanwaltes i.V.m. den Beklagten
3. Gehörige Portion Glück und “Frechheit“
4. Es ist eben nicht so einfach im Zivilverfahren, wie wir supi schlauen Foren-User es mit unserer lilabunten
Foren-Brille sehen bzw. gern hätten
5. Es kommt immer auf den Einzelfall an

Denn das A + O = Entkräftung der Störerhaftung, alles was ich behaupte, muss ich als Beklagter beweisen sowie
alles was ich in der Klageerwiderung nicht bestreite, gilt als Tatsache.

Dann sollte man mal abgehen, das die Anwälte faul sind, Ihre Hausaufgaben nicht machen oder nur wir die supi
Schlauen wären. Das Ergebnis solcher Diskussionen wird dann deutlich, das Beklagte sich ohne Anwälte verteidigen
nach der Devise: Geld gespart und dem erzähle ich schon etwas. Pustekuchen. Das geht regelmäßig in die Hose und
festigt die Rechtsprechung des entsprechenden Gerichtsstandortes.

Das Komplizierteste ist und beleibt, hier kann sich ja jeder einmal selbst die Frage stellen und versuche zu
beantworten: Wer war es denn? Ich war es nicht, alles Betrüger, IP-Dreher, Loger haben keine Beweise, Richter
abgelehnt wegen Befangenheit, Gerichtsstandort nicht zuständig, hier muss § 97a II UrhG greifen, Massenabmahnung,
behalte mir vor Strafanzeige zu erstatten, der RI dürfte keinen Anwalt beauftragen, keine original Dokumente
ist alles nett. Denn hier werden jetzt die Karten auf den Tisch gepackt, das heißt, mehrere Log-Daten von mehreren
Tagen. da ist nichts mal schnell zu argumentieren - ohne Hintergrund - das es alles falsche Ermittlung sei. Die
Richter werden immer zu dem Schluss kommen:
  • 1. man war es selbst oder kennt denjenigen
    2. man hatte das WLAN bis zur Abmahnung offen


Wenn Waldorf Frommer eine Klage verliert, ist das eigene Geschäftsmodell
in Gefahr!


Ganz ehrlich, diese Argumentation ist genau so falsch, wie die mit den schlafenden Hunden wecken bei Erweiterung
oder Vorbeugung. Sicherlich stellt dieses aber meine Meinung dar - IMHO.

Die reale Situation gibt mir ja auch halbwegs recht. Eine Handvoll Vergleiche sind doch schon bekannt, genau wie
eine gewisse Zahl Beklagter, die sich allein - ohne Anwalt - verteidigen und Klageschriften selbst(zerstörerisch)
erwidern. Selbst wenn Waldorf Frommer eins oder zwei Verfahren verliert, tut dies es dem “Abmahngeschäft“ keinen
Abbruch! Sicherlich und das ist das einzig halbwegs Gute, in einem Vergleich verliert zwar der “unschuldige“
Beklagte, aber auch Waldorf Frommer zumindest nur einen gewissen Teil der Kohle.

Wichtig sind hier nicht Theorien oder Wunschdenken abzugeben, sondern jeder der eine Klageschrift erhält muss
einen Fachanwalt beauftragen und darf es nicht selbst verpfuschen und leider reicht ein: “Ich war es nicht“ nicht
aus.

VG Steffen

franky2105
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6516 Beitrag von franky2105 » Samstag 16. Juli 2011, 12:54

Steffen hat geschrieben:GAG-PDF: “Verbose.log und die Loggerlüge“


Sonntag, den 10.07.2011


Einige nennen sie oder sich Abtrünnige, einige Guerilla-Kämpfer des Abmahnwahns, Leute aus dem selbstgewählten Untergrund,
technische Geheim-Spinner, Großmäuler, nicht gern gesehene in dem berühmten Forum von “Shualwelt.de“ usw. usf.

[...]
Diese Abhandlung ist ja mal ein Hammer! :te :rp

abzocke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6517 Beitrag von abzocke » Samstag 16. Juli 2011, 13:34

Wenn Waldorf Frommer eine Klage verliert, ist das eigene Geschäftsmodell
in Gefahr!

Ganz ehrlich, diese Argumentation ist genau so falsch, wie die mit den schlafenden Hunden wecken bei Erweiterung
oder Vorbeugung. Sicherlich stellt dieses aber meine Meinung dar - IMHO.

Die reale Situation gibt mir ja auch halbwegs recht. Eine Handvoll Vergleiche sind doch schon bekannt, genau wie
eine gewisse Zahl Beklagter, die sich allein - ohne Anwalt - verteidigen und Klageschriften selbst(zerstörerisch)
erwidern. Selbst wenn Waldorf Frommer eins oder zwei Verfahren verliert, tut dies es dem “Abmahngeschäft“ keinen
Abbruch! Sicherlich und das ist das einzig halbwegs Gute, in einem Vergleich verliert zwar der “unschuldige“
Beklagte, aber auch Waldorf Frommer zumindest nur einen gewissen Teil der Kohle.

Wichtig sind hier nicht Theorien oder Wunschdenken abzugeben, sondern jeder der eine Klageschrift erhält muss
einen Fachanwalt beauftragen und darf es nicht selbst verpfuschen und leider reicht ein: “Ich war es nicht“ nicht
aus.

VG Steffen



Gebe ich dir vollkommen Recht.

Das Geschäftsmodell Abmahnwahn ist wohl erst zu Ende, wenn es vom BGH ein einheitliches Urteil gibt welches die geforderten Vergleichswerte/Streitwerte auf einen bestimmten Satz fest legt,gerade für Privatleute.Der $97 der eigentlich dazu dienen sollte ist nur ein Hirngespinst und kommt bei den meisten Verhandlungen sowieso nicht zum Tragen.

Erst wenn vom BGH ein verpflichtendes Urteil bezüglich Urhebergesetz fällt und sich das Geschäftsmodell für die Anwälte nicht mehr lohnt ist es wohl beendet.Dann wird sich seitens der Anwälte ein neues Betätigungsfeld gesucht um sich die Taschen zu füllen.Laut RA Solmecke ist facebook in dieser Hinsicht da wohl auf keinem schlechten Weg.

sip
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6518 Beitrag von sip » Samstag 16. Juli 2011, 17:24

Nur zur INFO
Heute Abend um 22:30 läuft auf BR-αlpha die Sendung "Denkzeit" zum Thema: GEMA-frei, GVL-frei, vogelfrei
br-online.de/denkzeit
Ist eine Podiumsdiskussion; Mitwirkende u.a. Dr. Tilo Gerlach, Geschäftsführer GVL , Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender GEMA , ...
Könnte langweilig, jedoch auch informativ werden.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6519 Beitrag von Steffen » Samstag 16. Juli 2011, 18:25

@sip,
Danke für die Info


@Baxter,
auf Deine sicherlich erwachsene Trotzreaktion hinsichtlich berechtigter Kritik,
mal eine genau so erwachsene Steffen-Antwort:

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VG Steffen

Bruki
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Registriert: Donnerstag 30. Juni 2011, 11:48

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6520 Beitrag von Bruki » Sonntag 17. Juli 2011, 07:39

Ich bin etwas neu hier und hab jetzt nicht verstanden, warum Mitleser sein Posting mit der Schätzung der Klagen gelöscht hat... gibt es hier alten Groll?

Wenn ich jetzt irgendwelche alten Eiterblasen aufsteche, bitte ich schon mal um Verzeihung... Mir scheint es bei dem ganzen um das altbekannte "Schwarmproblem" zu gehen... Man ist in einem Schwarm (sei es Bittorrent oder Massenabmahnung oder "wir Abgemahnten haben was gemeinsam") geschützter als ein Einzelgänger (was auch seinen Charme hat ;) )... Warum bilden wir Schwärme? Weil wir klein sind und schwach und ein Schwarm bietet "statistisch" eine höhere Überlebenschance...

Soch, wir haben uns in einem Bittorrent-Schwarm versteckt - einige von uns wurden erwischt und sind nun im Abgemahnten-Schwarm - schlecht für die zweiten, gut für die ersten... also bilden wir Abgemahnten wieder einen Schwarm und versuchen uns in der Masse, die wir bilden, zu schützen... und wenn ich die Reaktionsvorschlag dieses Boardes richtig verstanden haben sollte ("modUE und nicht zahlen"), ist es für den Schwarm gut, wenn möglichst wenige Abgemahnte zahlen... Das "verstopft" quantitativ den Gerichtsweg, den die Abmahner dann gehen müssen, um an ihr Geld zu kommen... Minimiert den Gewinn der Raubfische... Die fressen zwar trotzdem weiter, doch die meisten des Schwarms überleben... und ab und zu bringen die kleinen wehrlosen Vögel auch mal einen der Greifvögel zum Absturz ;) ...

Ich hatte in meinem Job mal viel mit Medizinalstatistik zu tun--- und Stefans Problem mit den "kalten" Zahlen und dem Einzelfall, kommt mir bekannt vor: Einem Menschen hilft es nicht, wenn er auf die geringe statistische Wahrscheinlichkeit eines Impfschadens hingewiesen wird und dass er mit der Impfung eine grausame Erkrankung für die Mehrheit der Kinder verhindert hat, wenn sein Kind nach einer Impfung erkrankt und möglicherweise bleibende Schäden davonträgt... Nichtsdestotrotz ist es so... und Kinderlähmung ist immernoch grausam - auch wenn die meisten Deutschen sich heute kein Bild mehr davon machen können und nur das eine Kind sehen, welches durch die Impfung geschädigt wurde... und nicht die vielen durch die Impfung geretteten.

Ups, ich bin wohl in der "philosophischen Phase", die Stefan in seiner Broschüre beschreibt :lol: ...

Bruki

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