[quoteemMIke]Entschuldige bitte, aber bei unschuldig Abgemahnten, ist doch die "schweigende Verteidigung" für`n A**** ....äh die Füße.
Wenn ihr das immer ratet, auch für die "unschuldig Abgemahnten" hört der Zirkus nie auf und es verdient immer die gleiche
"Berufsgruppe".[/quoteem]
Mal am Anfang, der Zirkus würde “sofort“ aufhalten, wenn man den P2P-Client für das einsetzt, für was er konzipiert wurde.
Nämlich zum Tauschen von privaten Filmen oder Bildern unter Freunden. Dann hast Du doch selbst nur unsere
Befehle befolgt.
Grundsätzlich,
WER kann mit Erhalt des Abmahnschreiben
für sich festlegen,
- das er unschuldig ist,
- das niemand aus dem Familienverbund es gewesen ist,
- das er unberechtigt abgemahnt wurde?
Die meisten Abgemahnten sind doch mit der Situation völlig überfordert bzw. haben das erste Mal mit einem Anwalt(schreiben)
zu tun. Ich finde dann immer witzig, wenn man hinterfragt, wie man einen Richter vom Gegenteil überzeugen will dann gestammelt
wird: ähm, ich war es nicht; ich kann es aber auch nicht beweisen; Scheiß Bananenrepublik; Scheiß Anwälte usw.
Wer unschuldig abgemahnt wird, man muss hier aber schon einmal präzisieren -
unberechtigt abgemahnt wurde - kann sich doch
jederzeit gegen diese unberechtigte Abmahnung wehren! Oder nicht? Unabhängig von dem Sinn und Ergebnis, gibt es doch:
- 1. Man weist die Abmahnung sofort zurück
2. Schutzschriften
3. negative Feststellungsklagen
4. Gegenabmahnung usw.
Im dümmsten Fall erhält man dann eine EV. Aber das ist ja uns “Freiheitskämpfern“ egal, das sind kalkulierbare Kollateralschäden
und jeder bekommt doch auch keine EV. Diese typischen Foren-Argumente hängen mir so zum Hals heraus, das glaubt keiner. Jeder
postet, wie es versteht, wird es konkret sind alle weg, waren es keine Empfehlungen, sondern nur schwarze Möglichkeiten usw.
Bsp.: Abmahnung durch Rasch; Musikalbum;1.200,00 €; keine mod.UE, EV
- 1. ohne Widerspruch:
Anwaltskosten 1,3 Verfahrensgebühr 1.780,20 €
Gerichtsgebühren 1,5: 1.284,00 €
Prozesskostenrisiko insgesamt: 3.064,20 €
2. mit Widerspruch:
Eigene Anwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + MwSt.): 4.051,95 €
Fremde Anwaltskosten (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr): 3.405,00 €
Gerichtsgebühr (jetzt 3,0): 2.568,00 €
Prozesskostenrisiko insgesamt: 10.024,95 €
1. Wer bitte schön, will denn eine gültige Empfehlung geben, die jeden möglichen Fall und Variante einschließt? Nicht
nur, dass dies schier unmöglich wäre, nein es wäre auch nicht erlaubte Rechtsberatung, da man auf konkrete Fälle eingeht. Eine
Empfehlung sowie ein Musterschreiben kann deshalb nur - allgemein - ausgerichtet sein.
2. Dann, wer will denn Verantwortung übernehmen und sagen: Wenn Du unschuldig bist, gebe keine mod. UE ab und wirf das Schreiben
einfach in die Tonne?
Hier jedenfalls, im Forum der Initiative AW3P, gibt es nur ein Ziel:
Minimierung von Kosten und Risiken für einen Betroffenen!
Nach unserer Argumentation sind ja alle unschuldig abgemahnt. Wer will denn Kriterien darlegen, wenn jemand unschuldig ist? Ich
kann und werde keine Empfehlung aussprechen, die jemand anderes Schaden kann. Und wenn nur einer eine EV erhält, ist es einer zu viel.
Denn derjenige kommt dann zurück und sagt: Scheiß Forum, Ihr habt mir diesen Mist doch geraten! Wer kommt dafür auf?!
3. Und was viele vergessen:
Dr. Gregory House (TV-Serie): Der Mensch lügt immer!
Man sollte sich mal täglich mit realen Betroffenen am Telefon unterhalten. Hier geht es meistens um Sicherheit und Minimierung von
möglichen Risiken und Kosten und nicht um irgendeine Polemik. In den Foren, hinter seinen anonymen Nicknamen sind alle "Unschuldig"!
4. Alle die von Unschuld sabbeln, haben nicht begriffen, um was es letztendlich bei der Abmahnung geht. Hier geht es nur um die
Prüfpflichten (Störerhaftung) des AI und der Absicherung des Geschäftsmodells Abmahnung. Unfair? Sicherlich für den Abgemahnten.
Für den Geschädigten hingegen - fair.
Dieses Gequatsche von der “Großen Unschuld Nr. 7“ ist doch nur Humbug. Wer wirklich unberechtigt abgemahnt ist, sollte kämpfen,
aber bitte schön mit Anwalt. Die Gefahr einer EV oder Unterlassungsklage ist einfach zu groß. Und für die anderen ist der richtige
Weg:
- 1. mod. UE
2. nicht zahlen
3. Akteneinsicht
4. Schweigende Verteidigung, Antwort nur bei Post vom Gericht.
VG Steffen