Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Momentan
geht es ja Schlag auf Schlag.
Ich glaube hier probiert man wieder etwas zu berichtigen.
geht es ja Schlag auf Schlag.
Ich glaube hier probiert man wieder etwas zu berichtigen.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Hallo Zusammen,
jetzt darf ich auch dem Club der MB Empfänger beitreten, kurzer werdegang Abgemahnt 2010 Mod.UE abgegeben letzes Schreiben im Jahr 2011 dann ruhe. Heute dann ist er gekommen der nette Gelbe vom AG mit Antragseingang vom x.1.2014 also nett mein Kreuz gemacht und zurückgesendet.
Jetzt heißt es Kaffeetrinken und abwarten ob den RA das Datum auffällt
Der Frischling
jetzt darf ich auch dem Club der MB Empfänger beitreten, kurzer werdegang Abgemahnt 2010 Mod.UE abgegeben letzes Schreiben im Jahr 2011 dann ruhe. Heute dann ist er gekommen der nette Gelbe vom AG mit Antragseingang vom x.1.2014 also nett mein Kreuz gemacht und zurückgesendet.
Jetzt heißt es Kaffeetrinken und abwarten ob den RA das Datum auffällt
Der Frischling
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Antrag in 2014? Das dürfte dann ja mal wegen der Verjährung interessant sein. Die müsste wohl schon eingetreten sein.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Diesen Gedanken habe ich auch da Antragsdatum sowie Eingangsdatum gleich sein sollten.Alter Sack hat geschrieben:Antrag in 2014? Das dürfte dann ja mal wegen der Verjährung interessant sein. Die müsste wohl schon eingetreten sein.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Hallo,
bei mir ist Heute auch ein Schreiben reingeflattert, leider lässt meine Persönlichkeit kein
ruhig bleiben zu, fühle mich als wäre ich kurz vorm Herzinfarkt.
Schreiben kam von:
Waldorf-Frommer
Bittorrent, ich war so dumm. Kollege war da, wir wollten einen Film schauen und ich dachte mir da passiert schon nix.
Summen:
Schadensersatz: 600€
Aufwendungsersatz: ~200€
Fristen:
Eingang Unterlassungserklärung: 20.01.2014
Zahlungsfrist: 29.01.2014
Dan Schreiben ist an meinen Vater adressiert, ich (30 Jahre alt) bin nach längerer Arbeitslosigkeit wieder nach
Hause gezogen und bin aktuell Harz4 empfänger, auch einer der Gründe warum ich sooo nervös bin, mein
Vater verdient wenig und ich nix.
Ich habe bei E-recht24 gelesen das so eine selbst aufgesetzte modifizierte UE auch Probleme erzeugen kann, deshalb
habe ich das hier verfasst.
bei mir ist Heute auch ein Schreiben reingeflattert, leider lässt meine Persönlichkeit kein
ruhig bleiben zu, fühle mich als wäre ich kurz vorm Herzinfarkt.
Schreiben kam von:
Waldorf-Frommer
Bittorrent, ich war so dumm. Kollege war da, wir wollten einen Film schauen und ich dachte mir da passiert schon nix.
Summen:
Schadensersatz: 600€
Aufwendungsersatz: ~200€
Fristen:
Eingang Unterlassungserklärung: 20.01.2014
Zahlungsfrist: 29.01.2014
Dan Schreiben ist an meinen Vater adressiert, ich (30 Jahre alt) bin nach längerer Arbeitslosigkeit wieder nach
Hause gezogen und bin aktuell Harz4 empfänger, auch einer der Gründe warum ich sooo nervös bin, mein
Vater verdient wenig und ich nix.
Ich habe bei E-recht24 gelesen das so eine selbst aufgesetzte modifizierte UE auch Probleme erzeugen kann, deshalb
habe ich das hier verfasst.
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
[quoteemsebastian.k]Das Schreiben ist an meinen Vater adressiert, ich (30 Jahre alt) bin nach längerer Arbeitslosigkeit wieder nach Hause gezogen und bin aktuell Harz4-Empfänger, auch einer der Gründe warum ich so nervös bin, mein Vater verdient wenig und ich nix.[/quoteem]
Manchmal wäre es angebracht vorher zu denken, ehe man seinem P2P-Client füttert und laufen lässt. Insbesondere, wenn der Anschluss nicht einmal der Eigene ist und die wirtschaftliche Situation nicht die Beste.
[quoteemsebastian.k]Ich habe bei E-recht24 gelesen das so eine selbst aufgesetzte modifizierte UE auch Probleme erzeugen kann, deshalb habe ich das hier verfasst.[/quoteem]
Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die ausgerichtet ist hinsichtlich einer Reaktion ohne Anwalt. Lies dir diese durch und entscheide dann. Probleme kann jede falsche Reaktion, jeder falsche Schriftsatz erzeugen.
.
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VG Steffen
Manchmal wäre es angebracht vorher zu denken, ehe man seinem P2P-Client füttert und laufen lässt. Insbesondere, wenn der Anschluss nicht einmal der Eigene ist und die wirtschaftliche Situation nicht die Beste.
[quoteemsebastian.k]Ich habe bei E-recht24 gelesen das so eine selbst aufgesetzte modifizierte UE auch Probleme erzeugen kann, deshalb habe ich das hier verfasst.[/quoteem]
Wir haben eine empfohlene Vorgehensweise, die ausgerichtet ist hinsichtlich einer Reaktion ohne Anwalt. Lies dir diese durch und entscheide dann. Probleme kann jede falsche Reaktion, jeder falsche Schriftsatz erzeugen.
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Ob Abmahnung, Folgeschreiben, Inkasso-Schreiben, Mahnbescheid,
Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
Ausführlich hier!
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Es gibt ja auch noch die Möglichkeit, das dein Dad beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragt und einen Anwalt beauftragt.Klageschrift usw. es reduziert sich alles auf:
Wenn ich nicht zahle, - können - die Abmahner mich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist auf
die Kosten der Abmahnung (anwaltliche Gebühren (AG) + Schadensersatz (SE)) verklagen!
Risiko: 1.000 - 1.200 € (Rasch ab 3.000 ++ €).
Wenn ich dieses Risiko kenne und in Kauf nehme, dann gilt
- keinen schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Abmahner;
Ausnahmen
a) Versand der mod. UE (Link) - evtl. Erweitern oder Vorbeugen (Link)
b) 1. Inkasso-Schreiben - 1-mal Widerspruch (Link) - Reaktion erst wieder mit Erhalt von Gerichtspost:
a) Mahnbescheid - Widerspruch (bekommt man allein hin, 14 Tage-Frist beachten)
b) Verfügung eines Amtsgerichtes mit beigefügter Klageschrift - jetzt schalte ich einen Anwalt
ein! - Ich lege monatlich bis 50 € in meinen privaten “Klagetopf“
- Mit Erhalt des Abmahnschreibens baue ich - meine substantiierte - Verteidigung auf:
a) Ursachenforschung (wer oder wer nicht (beweisbar) i.V.m. Beseitigung dieser
Ursachen bzw. Quellen)!
b) Akteneinsicht (in die Ermittlungsakte STA bzw.) am Beschluss-LG! (Link)
c) PC-Gutachten beim PC-Service des Orts-Vertrauens (Link)!
d) Beweissammlung, Zeugenaussagen, Auswertung Router-Log, Firewalls-Log usw. usf. (Link)!
e) Sammeln von Abmahnschreiben betreff des gleichen LG Beschluss § 101 IX UrhG
- innerhalb der Verjährungsfrist sammelt man selbstständig, so viele wie nur mögliche Abmahnschreiben
des betreffenden LG-Beschlusses zur Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG (Angaben dazu
befinden sich im Abmahnschreiben) durch Aufrufe in den diversen Foren, HP’s, Blogs etc.
- Ziel: Soweit möglich einen lückenlosen Beweis für eine Sache in derselben Angelegenheit zu besitzen,
um in einem möglichen späteren Klageerfahren in Richtung Zusammenfassung zu einem Auftrag und damit
verbunden einen Gesamtstreitwert i.V.m. reduzierten Anwaltsgebühren mit seinem Rechtsbeistand argu-
mentieren zu können. Zeit ist dafür genügend vorhanden (3 Jahre)!
Ausführlich hier!
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VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Trotz Recherche habe ich keine Antwort gefunden, daher meine Frage:
Der Anschluß vom Ehepaar "Hans und Hanna M." wurde geloggt. Nach Erhalt der Abmahnung (ans Ehepaar gerichtet) und einem Bettelbrief (ebenfalls ans Ehepaar) erhalten sie nach einiger Zeit Mahnbescheide - einen für Hans M., den anderen für Hanna M.
Ist es "normal", daß bei Mahnbescheiden beide Ehepartner jeweils einen eigenen erhalten?
Der Anschluß vom Ehepaar "Hans und Hanna M." wurde geloggt. Nach Erhalt der Abmahnung (ans Ehepaar gerichtet) und einem Bettelbrief (ebenfalls ans Ehepaar) erhalten sie nach einiger Zeit Mahnbescheide - einen für Hans M., den anderen für Hanna M.
Ist es "normal", daß bei Mahnbescheiden beide Ehepartner jeweils einen eigenen erhalten?
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Regensburger Anwalt will nächste Woche neue RedTube-Abmahnungen verschicken
Hier: http://www.pcwelt.de/news/Regensburger_ ... 59&pm_ln=9" onclick="window.open(this.href); return false;
Hier: http://www.pcwelt.de/news/Regensburger_ ... 59&pm_ln=9" onclick="window.open(this.href); return false;
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Können die Abmahner die Verjährung mit unzähligen Mahnbescheiden beliebig strecken oder wie? Oder wird beim 1. Mahnbescheid die Verjährung um 6 Monate verlängert und das war's dann?
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
[quoteemGegenAbzocke]Können die Abmahner die Verjährung mit unzähligen Mahnbescheiden beliebig strecken oder wie? Oder wird beim 1. Mahnbescheid die Verjährung um 6 Monate verlängert und das war's dann?[/quoteem]
Nein, man kann immer nur einen MB zu einer Sache beantragen.
Rechtsgedanke:
(...) Für einen weiteren Mahnbescheid fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, das Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Klage ist (s. auch Zöller/Greger, 25. Aufl., vor § 253 Rdnr. 18a). (...)
Aber, bei einem Mahnverfahren, kann man die Verjährung, unter bestimmten Bedingungen, bis zum St. Nimmerleinstag hinausziehen. Dieses ist aber für das (nichtjuristische) Verständig sehr kompliziert. Ob es auch praktiziert wird? Keine Ahnung!
Meinung eines RA:
(...) Es kommt darauf an, ob man die sofortige Abgabe nach Widerspruch angekreuzt hat. Dies ist meistens nicht der Fall, Profis machen das nicht. Dann geht das Verfahren weiter, wenn die Abgabe an das Streitgericht beantragt ist UND die Gerichtskosten (weitere 5/6, 1/6 ist schon für MB bezahlt) eingezahlt werden. Das kann auch nach Jahren noch sein. Allerdings ist natürlich erst die weitere Handlung die weitere Verjährungshemmung. Wenn also bei Ablauf nicht früh genug beantragt wird, kann Verjährung eintreten. Ab der weiteren Verfahrenshandlung (Abgabe an das Gericht) ist aber wieder eine neue Hemmung von mindestens 6 Monaten eingetreten. Das kann man mehrfach ziehen, wenn man will. (...)
VG Steffen
Nein, man kann immer nur einen MB zu einer Sache beantragen.
Rechtsgedanke:
(...) Für einen weiteren Mahnbescheid fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, das Zulässigkeitsvoraussetzung jeder Klage ist (s. auch Zöller/Greger, 25. Aufl., vor § 253 Rdnr. 18a). (...)
Aber, bei einem Mahnverfahren, kann man die Verjährung, unter bestimmten Bedingungen, bis zum St. Nimmerleinstag hinausziehen. Dieses ist aber für das (nichtjuristische) Verständig sehr kompliziert. Ob es auch praktiziert wird? Keine Ahnung!
Meinung eines RA:
(...) Es kommt darauf an, ob man die sofortige Abgabe nach Widerspruch angekreuzt hat. Dies ist meistens nicht der Fall, Profis machen das nicht. Dann geht das Verfahren weiter, wenn die Abgabe an das Streitgericht beantragt ist UND die Gerichtskosten (weitere 5/6, 1/6 ist schon für MB bezahlt) eingezahlt werden. Das kann auch nach Jahren noch sein. Allerdings ist natürlich erst die weitere Handlung die weitere Verjährungshemmung. Wenn also bei Ablauf nicht früh genug beantragt wird, kann Verjährung eintreten. Ab der weiteren Verfahrenshandlung (Abgabe an das Gericht) ist aber wieder eine neue Hemmung von mindestens 6 Monaten eingetreten. Das kann man mehrfach ziehen, wenn man will. (...)
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Internetgerüchte 1:
Doppelabmahnung wegen “fack ju göhte”
durch Waldorf Frommer und Fareds?
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de
_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _
Nachdem es (ein wenig polemisierend) nur eine begrenzte Anzahl von Werken in Tauschbörsen
aber eine große Anzahl von Rechteinhabern gibt, die sich gegen Tauschbörsenverletzungen
zur Wehr setzen wollen, gibt es immer wieder auch Doppelabmahnungen für bestimmte Werke.
Das stellt sich dann so dar, dass eine Kanzlei für eine Filmfirma eine Rechtsverletzung
verfolgen lässt und eine zweite wegen eines Liedes, welches im Film gespielt. Also z.B.
ein Sänger eine Abmahnung ausspricht, weil dessen Rechte verletzt sind. Ich hatte zu
dieser Thematik bereits im Rahmen einer Daniel Sebastian Abmahnung geschrieben. Nur wurde
mir zugetragen, dass neben der Kanzlei Waldorf Frommer für Constantin die Kanzlei Fareds
im Auftrag der Mec-Early Entertainment GmbH die Urheberrechtsverletzung an der Filmmusik
zum Film Fack ju Göhte abmahnen soll. Es soll um das Musikwerk „Theater Nachts“ gehen
und handele sich bei der Rechteinhaberin um einen Musikverlag.
________________________________
Quelle: Blog Dr. Wachs
_____________________
Kann dieses bitte jemand verifizieren und mir jeweils eine entpersonalisierte Abmahnung
(WF, FAREDS) zusenden (steffen.heintsch@t-online.de)?
Danke im Voraus - Steffen
Doppelabmahnung wegen “fack ju göhte”
durch Waldorf Frommer und Fareds?
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de
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Nachdem es (ein wenig polemisierend) nur eine begrenzte Anzahl von Werken in Tauschbörsen
aber eine große Anzahl von Rechteinhabern gibt, die sich gegen Tauschbörsenverletzungen
zur Wehr setzen wollen, gibt es immer wieder auch Doppelabmahnungen für bestimmte Werke.
Das stellt sich dann so dar, dass eine Kanzlei für eine Filmfirma eine Rechtsverletzung
verfolgen lässt und eine zweite wegen eines Liedes, welches im Film gespielt. Also z.B.
ein Sänger eine Abmahnung ausspricht, weil dessen Rechte verletzt sind. Ich hatte zu
dieser Thematik bereits im Rahmen einer Daniel Sebastian Abmahnung geschrieben. Nur wurde
mir zugetragen, dass neben der Kanzlei Waldorf Frommer für Constantin die Kanzlei Fareds
im Auftrag der Mec-Early Entertainment GmbH die Urheberrechtsverletzung an der Filmmusik
zum Film Fack ju Göhte abmahnen soll. Es soll um das Musikwerk „Theater Nachts“ gehen
und handele sich bei der Rechteinhaberin um einen Musikverlag.
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Quelle: Blog Dr. Wachs
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Anfrage AW3P:
Kann dieses bitte jemand verifizieren und mir jeweils eine entpersonalisierte Abmahnung
(WF, FAREDS) zusenden (steffen.heintsch@t-online.de)?
Danke im Voraus - Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Die schrecken aber vor gar nichts zurück. Da bin ich dann auf das nächste Gerichtsurteil gespannt, wenn es mal überhaupt so weit kommt
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
[quoteemGegenAbzocke]Die schrecken aber vor gar nichts zurück. Da bin ich dann auf das nächste Gerichtsurteil gespannt, wenn es mal überhaupt so weit kommt[/quoteem]
Warum denn?
Es gibt keine Stellen im UrhG, an denen auf die Notwendigkeit der Verbindung von mehreren Vorgängen hingewiesen wird. Grundsätzlich ist jedes Urheber- bzw. Verwertungsrecht ein -einzelnes und absolutes- Recht; Man kann dies z.B. mit dem Eigentum an verschiedenen Häusern vergleichen, die in einer Zeile stehen und unterschiedlichen Eigentümern gehören. Werden verschiedene Urheberrechte verletzt, so würde man den Fall auf ersten Zugriff so behandeln wie die Beschädigung unterschiedlicher Häuser: Selbst dann, wenn die Rechtsverletzungen auf eine identische Handlung zurückzuführen sind, sind die Geschädigten nicht zu einer Bündelung Ihrer Ansprüche verpflichtet.
Im Klartext heiß es für einen Film, jeder
Dies ist völlig legitim und nicht neu. Siehe hier!
VG Steffen
Warum denn?
Es gibt keine Stellen im UrhG, an denen auf die Notwendigkeit der Verbindung von mehreren Vorgängen hingewiesen wird. Grundsätzlich ist jedes Urheber- bzw. Verwertungsrecht ein -einzelnes und absolutes- Recht; Man kann dies z.B. mit dem Eigentum an verschiedenen Häusern vergleichen, die in einer Zeile stehen und unterschiedlichen Eigentümern gehören. Werden verschiedene Urheberrechte verletzt, so würde man den Fall auf ersten Zugriff so behandeln wie die Beschädigung unterschiedlicher Häuser: Selbst dann, wenn die Rechtsverletzungen auf eine identische Handlung zurückzuführen sind, sind die Geschädigten nicht zu einer Bündelung Ihrer Ansprüche verpflichtet.
Im Klartext heiß es für einen Film, jeder
- Verlag, Herausgeber, Producer
- Drehbuchautor
- Songkomponist einer Filmmusik
- Songtexter einer Filmmusik etc. bzw.
- Rechte erwirbt
Dies ist völlig legitim und nicht neu. Siehe hier!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Schade, daß meine Frage noch nicht beantwortet wurde :-(Amigo66 hat geschrieben:Trotz Recherche habe ich keine Antwort gefunden, daher meine Frage:
Der Anschluß vom Ehepaar "Hans und Hanna M." wurde geloggt. Nach Erhalt der Abmahnung (ans Ehepaar gerichtet) und einem Bettelbrief (ebenfalls ans Ehepaar) erhalten sie nach einiger Zeit Mahnbescheide - einen für Hans M., den anderen für Hanna M.
Ist es "normal", daß bei Mahnbescheiden beide Ehepartner jeweils einen eigenen erhalten?
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
JA, ist völlig "normal" !Schade, daß meine Frage noch nicht beantwortet wurde :-(
Wenn ihr die Forderung im MB widersprechen wollt, dann beide jeweils im mitgesandten MB und zurück ans Gericht:
Frage beantwortet ?
gruß
fiesthies
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
[quoteemAmigo66]Ist es "normal", dass bei Mahnbescheiden beide Ehepartner
jeweils einen eigenen erhalten?[/quoteem]
Ich dachte, ich hätte diese Woche schon einmal geantwortet. Vielleicht werde
ich auch langsam dement. Wie war gleich die Frage? ...
Allgemein und angenommener Fall:
=> Ehepaar gemeinsame AI; erhalten 1 Abmahnschreiben wo beide angesprochen werden;
Unterzeichnen beide (oder nur einer der AI) eine mod. UE; erhalten nach Widerspruch
Inkasso jetzt je 1 separaten MB. Was gilt?
Man muss hier sehen, der Sonderfall, wo mehrere Personen Anschlussinhaber sind.
Rechtsgedanke ist hier der § 421 BGB.
§ 421 Gesamtschuldner - BGB
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu
bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern
berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem
Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung
der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Rechtlich gesehen einfach, wird aber vielmals falsch gemacht. Hier muss der Antragsteller
- wie im Beispiel geschehen - im Mahnbescheidsantrag beide Eheleute als Antragsgegner
angeben sowie das Feld - Zeile 17 - angekreuzt, so dass die beiden Antragsgegner
dann Gesamtschuldner sind. Das bedeutet, dass die Forderung nur einmal besteht, aber
von jedem der Gesamtschuldner gefordert werden kann. Hier werden dann - beiden -
Anschlussinhaber je ein Mahnbescheid zugestellt, der sich nur im Zusatz des Geschäftszeichen
unterscheiden würde (Bsp.: 13-4517666-0-1; 13-4517666-1-2).
Das ist normal und rechtens. Entweder 1 zahlt, oder beide widersprechen. Letztlich wird
dann wieder nur 1 Verfahren stattfinden (oder nicht), wo beide auf der Beklagtenbank
Platz nehmen dürfen.
VG Steffen
jeweils einen eigenen erhalten?[/quoteem]
Ich dachte, ich hätte diese Woche schon einmal geantwortet. Vielleicht werde
ich auch langsam dement. Wie war gleich die Frage? ...
Allgemein und angenommener Fall:
=> Ehepaar gemeinsame AI; erhalten 1 Abmahnschreiben wo beide angesprochen werden;
Unterzeichnen beide (oder nur einer der AI) eine mod. UE; erhalten nach Widerspruch
Inkasso jetzt je 1 separaten MB. Was gilt?
Man muss hier sehen, der Sonderfall, wo mehrere Personen Anschlussinhaber sind.
Rechtsgedanke ist hier der § 421 BGB.
§ 421 Gesamtschuldner - BGB
Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die ganze Leistung zu
bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur einmal zu fordern
berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die Leistung nach seinem
Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern. Bis zur Bewirkung
der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner verpflichtet.
Rechtlich gesehen einfach, wird aber vielmals falsch gemacht. Hier muss der Antragsteller
- wie im Beispiel geschehen - im Mahnbescheidsantrag beide Eheleute als Antragsgegner
angeben sowie das Feld - Zeile 17 - angekreuzt, so dass die beiden Antragsgegner
dann Gesamtschuldner sind. Das bedeutet, dass die Forderung nur einmal besteht, aber
von jedem der Gesamtschuldner gefordert werden kann. Hier werden dann - beiden -
Anschlussinhaber je ein Mahnbescheid zugestellt, der sich nur im Zusatz des Geschäftszeichen
unterscheiden würde (Bsp.: 13-4517666-0-1; 13-4517666-1-2).
Das ist normal und rechtens. Entweder 1 zahlt, oder beide widersprechen. Letztlich wird
dann wieder nur 1 Verfahren stattfinden (oder nicht), wo beide auf der Beklagtenbank
Platz nehmen dürfen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Meine Frau wurde im Mahnbescheid nich genannt, hat auch keinen eigenen erhalten.
Und deshalb habe ich nur unterschrieben.
Ich hoffe das die Ansprüche genen meine Frau damit verjährt sind.
Yep! VG Steffen
Und deshalb habe ich nur unterschrieben.
Ich hoffe das die Ansprüche genen meine Frau damit verjährt sind.
Yep! VG Steffen
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Sie könnte im Worst Case somit als Zeugin fungiern.Ich hoffe das die Ansprüche genen meine Frau damit verjährt sind.
gruß
fiesthies
Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread
Fragen Sie Dr. Wachs!
Aktuell werden vermehrt Anfragen gestellt, was gilt bei einer 2010'er Abmahnung, wenn
schon verjährt?
Um nicht gegen die Auflagen der EV des LG Berlin - Az. Az. 103 O 60/13 zu verstoßen und um
keinen Murks zu schreiben, habe ich diese Frage an Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
weiter gegeben.
Steffen Heintsch: Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs.
Abmahnung 2010, Eingang des MB bei Mahngericht, Bewilligung
und Zustellung aber im Januar 2014, sind die Ansprüche
verjährt?
- -- - -- - -- - -- -
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs - Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de
- -- - -- - -- - -- -
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: Zunächst ist die Verjährung eine Einrede,
die im Prozess erhoben werden muss. Der Anspruch besteht weiterhin, er ist nur im Fall
der Verjährung nicht durchsetzbar. Abgemahnte, die Widerspruch einlegen, müssen also
auf die Klagebegründung warten. Und dann in einem Prozess die Einrede der Verjährung
erheben.
Wichtig ist aber, dass die anwaltlichen Kostenerstattungsanspüche der dreijährigen
Verjährungsfrist unterliegen. Schadensersatzansprüche hingegen verjähren gem. § 102 UrhG
i.V.m. 852 BGB in 10 Jahren.
Abgemahnte sollten daher nicht in den Prozess gehen und denken, dass es mit einem Satz
zur Verjährung getan ist. Das wird sehr oft falsch gemacht.
Hinsichtlich der Fälle, in denen der Antrag erst am 08.01.2014 gestellt wurde, halte ich
eine Verjährung für denkbar. Allerdings gilt es hier noch zu prüfen, ob die Verspätung von
Seiten den Antragssteller herrührt, oder ob Probleme beim Mahngericht vorlagen. Es gab
scheinbar einige Überlastungen der Mahngerichte in diesem Jahr. Da scheint es "drunter und
drüber"gegangen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
_________________________________
Danke an Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, das Sie am Sonntag für uns Zeit
erübrigen. Heißt es letztlich, Widerspruch gegen den MB einlegen und in einem
möglichen Klageverfahren die Einrede auf Verjährung stellen und abklären.
Steffen Heintsch für AW3P
Aktuell werden vermehrt Anfragen gestellt, was gilt bei einer 2010'er Abmahnung, wenn
- der Antrag des Mahnbescheides
- der Eingang des Mahnbescheides beim Mahngericht gem. § 167 ZPO und
- die Zustellung eines Mahnbescheides
schon verjährt?
Um nicht gegen die Auflagen der EV des LG Berlin - Az. Az. 103 O 60/13 zu verstoßen und um
keinen Murks zu schreiben, habe ich diese Frage an Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
weiter gegeben.
Steffen Heintsch: Herr Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs.
Abmahnung 2010, Eingang des MB bei Mahngericht, Bewilligung
und Zustellung aber im Januar 2014, sind die Ansprüche
verjährt?
- -- - -- - -- - -- -
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Kanzlei Dr. Wachs - Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de
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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs: Zunächst ist die Verjährung eine Einrede,
die im Prozess erhoben werden muss. Der Anspruch besteht weiterhin, er ist nur im Fall
der Verjährung nicht durchsetzbar. Abgemahnte, die Widerspruch einlegen, müssen also
auf die Klagebegründung warten. Und dann in einem Prozess die Einrede der Verjährung
erheben.
Wichtig ist aber, dass die anwaltlichen Kostenerstattungsanspüche der dreijährigen
Verjährungsfrist unterliegen. Schadensersatzansprüche hingegen verjähren gem. § 102 UrhG
i.V.m. 852 BGB in 10 Jahren.
Abgemahnte sollten daher nicht in den Prozess gehen und denken, dass es mit einem Satz
zur Verjährung getan ist. Das wird sehr oft falsch gemacht.
Hinsichtlich der Fälle, in denen der Antrag erst am 08.01.2014 gestellt wurde, halte ich
eine Verjährung für denkbar. Allerdings gilt es hier noch zu prüfen, ob die Verspätung von
Seiten den Antragssteller herrührt, oder ob Probleme beim Mahngericht vorlagen. Es gab
scheinbar einige Überlastungen der Mahngerichte in diesem Jahr. Da scheint es "drunter und
drüber"gegangen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-
_________________________________
Danke an Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, das Sie am Sonntag für uns Zeit
erübrigen. Heißt es letztlich, Widerspruch gegen den MB einlegen und in einem
möglichen Klageverfahren die Einrede auf Verjährung stellen und abklären.
Steffen Heintsch für AW3P
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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