Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5441 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 14:26

Tito hat geschrieben:Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch ist eine Rechteverletzung im gewerblichen Ausmaß, nicht "ach das klären wir später" oder
"vielleicht gewerbliches Ausmaß" und auch nicht "Anscheinsbeweis"!! Zuerst muss die Rechteverletzung im gewerblichen Ausmaß passiert
und vom Rechteinhaber belegt sein, erst dann hat er Anspruch nach §101 UrhG.

Da gibt es nichts zu diskutieren. RA Rasch macht doch vor wie es geht, protokollierte Probedownloads, protokollierte Dateifreigaben und
realer Datenaustausch. Wer das nicht macht, hat meiner Meinung nach die Voraussetzung für den Auskunftsanspruch nicht erfüllt. Kann
ich nicht belegen, dass eine Rechteverletzung im gewerblichen Ausmaß stattgefunden hat, dann hat das Gericht das Auskunftsersuchen
abzuweisen. Hier geht es immerhin um persönliche Daten.
Langsam mit den jungen Pferden.
Der Auskunftsanspruch wird doch nur gestattet, wenn eine “offensichtliche Rechtsverletzung“ “im gewerblichen Ausmaß“ vorliegt. Das
eine genaue Begriffsdefinition nicht vorliegt, da kann ich nichts daran ändern.

Wenn jemand - nennen wir sie Person X - in einer Internettauschbörse ein urheberrechtlich geschütztes Werk - ohne Erlaubnis des RI -
herunterlädt bzw. anbietet, verletzt die Person X offensichtlich die Rechte des Urhebers/Rechteinhaber/Rechteverwerters.
Da nur eine IP-Adresse das Zünglein an der Waage ist, muss durch den Anscheinsbeweis/Glaubhaftmachung dem Gericht eidesstattlich
erklärt werden, dass durch die Software der Log-Firma (Gutachten) dieses auch eindeutig geschieht. Selbst bei der Zarei GmbH oder
BHIP reliable Netservices liegen vermutlich keinerlei Gutachten vor und trotzdem reichen die eidesstattlichen Erklärungen der jeweiligen
GF aus.

Die Prozedur des zivilrechtlichen Auskunftsbeschlusses ist ein einstweiliges Verfügungsverfahren, wo nicht tiefgründig die Berechtigung
oder die Rolle des AI geklärt wird, sondern nur mittels Glaubhaftmachung und Anscheinsbeweis.
In vielen anderen Fällen der Rechtsprechung ist es doch gang und gäbe (z.B. Wer auffährt ist Schuld), nur in unseren Fall, wollen wir
dieses nicht akzeptieren.

Wenn der Antrag gestattet wird, dann muss einerseits der Abmahner die Berechtigung im Klagefall nachweisen und anderseits der AI
sich gegen einer unberechtigten Abmahnung - selbst - damit auseinandersetzen. Was wir jetzt versuchen, den Abmahnwahn am LG
zu beenden.


Zum “im gewerblichen Ausmaß“

Wer sich an einer Tauschbörse beteiligt, und sei es mit dem Angebot nur eines urheberrechtlich geschützten Werks, handelt nicht rein
altruistisch, sondern in der Absicht, ebenfalls kostenlos widerrechtlich angebotene Werke herunterzuladen, und will also mittelbar einen
wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Das öffentliche Angebot einer Datei zum Herunterladen ist keine private Nutzung.

Die Motive des Rechtsverletzers, insbesondere also das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht oder die Nachhaltigkeit seines Handelns
sind für das Ausmaß der beim Rechtsinhaber eingetretenen einzelnen Rechtsverletzung nur von nachrangiger Bedeutung. Entscheidend,
aber auch ausreichend ist es, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen
Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist. Dieses Ausmaß wird jedenfalls auch bei einem einmaligen Angebot z.B. eines Musikalbums
während der relevanten Verkaufs- oder Verwertungsphase erreicht. Es begibt sich derjenige, der ein z.B. Musikalbum in eine Tauschbörse
zum Herunterladen durch die Öffentlichkeit einstellt, gezielt der Möglichkeit, die weitere Verbreitung dieser Datei zu kontrollieren. Welchen
Schaden der Verletzer damit dem Rechtsinhaber zufügt, ist von ihm ebenfalls nicht mehr zu beeinflussen.
Damit erreicht die Rechtsverletzung ein Ausmaß, das einer widerrechtlichen gewerblichen Nutzung der fremden Rechte durch den Verletzer
entspricht.

Selbst im aktuellen Update, ist es nicht die Aufgabe des LG zu klären ob kein Upload entstand durch ein verwendeten No Upload MOD Client.
Bei der Klärung, soweit ich weiß, geht es auch nicht um die Beauskunftung, sondern, dass derjenige sagt: Die Abmahnung ist unberechtigt,
da die Behauptung, dass ich die Datei weltweit anbot, durch die Verwendung des No Upload MOD Client nicht stimmen kann. Man sollte
hier schon differenzieren und die Abgemahnten sollten den Hintern in Bewegung bringen.


VG Steffen

Mathilda
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5442 Beitrag von Mathilda » Sonntag 7. November 2010, 14:53

Hallo Steffen

Ich wollte gerne mal was zu dem Interview mit Herrn Wachs (http://www.initiative-abmahnwahn.de/auskunftspflicht/) bezüglich der Auskunftspflicht fragen. Ich hoffe Du kannst mir da etwas weiter helfen und Klarheit bringen.

Ich kann einfach nicht nachvollziehen, wie diese Auskunftspflicht begründet ist. Schaut man Folgende Urteile und Gesetze an, welche in den Schreiben erwähnt werden, kann ich jedoch nicht nachvollziehen, worauf sich das Gegründet:

1) OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009 - 6 U 101/09: Hierbei geht es um die sekundäre Darlegungslast nach § 138 Abs. 2 ZPO. Dieses betift also das (Zivil-)Gerichtsverfahren und begründet noch keinen Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Auskunft, da die Zievilprozessordnung ja erst greift, wenn es einen Prozess gibt.
2) Weiterhin wird §12 UWG erwähnt. Hierbei geht es darum, was der Gläubiger machen SOLL, aber es werden keine Pflichten für den Schuldner vorgeschrieben.
3) Jetzt wird es ticky: Mit §280 und §286 des BGB wird gesagt, dass man Schadensersatz wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis leisten muss. Interessant, da es hierzu eine Pflicht geben muss. Jedoch wird eine solche an sich nie referenziert.
4) Das Urteil des BGH vom 19.06.1986, Az. I ZR 65/84, finde ich einfach nicht. Aber in folgendem Urteil des BGH vom 07.10.2009 I ZR 216/07 wird darauf Bezug genommen.
Die Bestimmung des § 12 Abs. 1 UWG regelt das von der Rechtsprechung entwickelte Institut der Abmahnung und Unterwerfung sowie den Aufwendungsersatzanspruch (so die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, BT-Drucks. 15/1487, S. 25). Nach dieser Rechtsprechung dient die durch eine Verletzungshandlung veranlasste Abmahnung im Regelfall dem wohlverstandenen Interesse beider Parteien, da sie das Streitverhältnis auf einfache, kostengünstige Weise vorprozessual beenden und einen Rechtsstreit vermeiden soll (BGH, Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 65/84, ..
So, also der Rechtssteit soll (aber muss nicht) und nur im Regelfall vermieden werden. Außerdem steht hier nirgends ein Wort von Auskunftspflicht gegenüber einem Anwalt.
5) §242 BGB scheint wohl dem, was die Anwälte wollen eigentlich noch am nächsten zu kommen. Jedoch sehe ich hier sehr viel Interpretationsspielraum und kann keine Verpflichtung erkennen.

Zusammenfassung:
Die Auskunftspflicht, die Herr Wachs anspricht, scheint wohl nur irgendwie (und nur für den der wirklich will) aus den Rechtsprinzipien ableitbar zu sein. Ich kann kaum glauben, dass sich hieraus eine Klage auf Kostenerstattung und Auskunft geben kann.

Vielen Dank schonmal

P.S.: Ich hatte das schon irgenwie auf Netzwelt angesrochen, aber irgendwie komme ich da nicht weiter. http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine ... ost1356476

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5443 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 15:09

@Dreizack, sicherlich hast Du mit Deiner Argumentation recht. Aber ich glaube, es ist zu einfach. Besser gesagt, man macht es
sich damit zu einfach.
Wir sind doch alle Deutschland. Ein Volk von Duckmäusern und Ja-Sagern. Solange, dies ist aber IMHO, jeder sein Leberwurstbrot
hat, ist er doch zufrieden. Wer geht denn wegen dem Abmahnwahn auf die Straße? Kei‘alte Sau (Sorry)!

Wenn man etwas bewegen will, muss man sich selbst bewegen. Jeder weiß, das die Gegenseite eigentlich keine Beweise hat, das die
Log-Firmen außer aufschreiben, nicht viel tun - wer steht auf und ist ein Macher?
Wir können on Detail alles erklären und widerlegen, mit Erhalt des Abmahnschreibens sind alle gelähmt. Was wir jetzt versuchen,
den Schwarzen Peter anderen zuzuschieben. Scheiß Richter, scheiß Gesetze, scheiß Lobby, scheiß Politiker, scheiß Hacker, scheiß
Printmedien usw.

Nein, so wird es nicht laufen und findet doch Ausdruck, dass wir uns im fünften Abmahnwahn-Jahr befinden und die Abmahnzahlen
um ca. 30% höher sind als im Vorjahr. Was machen wir, wir fangen jetzt an, entfernt von aller Realität, eine verminderte Teilnahme
in den Foren und Datenbankeinträgen schönzureden. Nein, wir versuchen in % und €-Beträgen auszurechnen, welches Forum darauf
welchen vermeintlichen Einfluss hat. Das ist einfach weit weg von Gut und Böse. Denn die Anwälte besitzen jeder mind. 3 spezialisierte
Websites, die ausgerichtet sind auf Suchmaschinen. Wenn man in Googel ist findet man die ersten zwei Seiten nur Anwaltsseiten. Diese
Betroffenen sind für die Foren + Datenbank weg. Wir ergötzen uns aber an Hits, die wir selbst produzieren, da jeder in jeden Thread
mehrmals am Tag Postet und an "Leck mich am Arsch" - Danke-Buttondrückerei.

Vielleicht macht es die Woche Kurzurlaub sowie das reine nur Mitlesen und dieser Zeit, aber mir fehlt einfach der Glaube an den
Abgemahnten. Die Alten beweihräuchern sich saublöd und die Neuen machen sich ins Hemd, bei dem, was über die Abgabe einer
mod. UE hinausgeht. Es ist aber einfacher bei Gott und die Welt, Gründe für die eigene Gleichgültigkeit zu finden.

Nochmals. Wer etwas bewegen will, muss erst einmal sich selbst bewegen (und nicht nur mit dem Posting).

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5444 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 15:53

Uh, Bild
@Mathilda, das eher ein Kaliber für @ghody oder RA Obladen.

Wir müssen auch hier unterscheiden zwischen,
  • Auskunftsanspruch bzw. der Auskunftspflicht des Providers hinsichtlich der Herausgabe von Verkehrsdaten gemäß § 101 IX UrhG
  • Auskunftspflicht des Abgemahnten, beruhend auf dem Auskunftsanspruches des Abmahnenden gemäß §§ 54f sowie 101 I UrhG
Bei Letzteres muss man auch trennen zwischen Wettbewerbsrecht und Urheberrecht, auch wenn vieles fliesend ineinander verläuft. Wir befinden
und eben im Urheberrecht (UrhG) und nicht Wettbewerbsrecht (UWG).

Der Abmahnende hat Ansprüche,
  • Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  • einen Auskunftsanspruch
  • einen Schadensersatzanspruch
  • einen Anspruch auf Freistellung von bzw. Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.
Gerade, die von Dir benannte Entscheidung (OLG Köln, Urteil vom 23.12.2009 - 6 U 101/09) erläutert es doch glasklar.

Bild

Der Beklagte behauptet zwar, dass er den Rechtsverstoß selbst nicht getätigt hat, kommt aber in der sekundären Darlegungslast seiner Auskunftspflicht
nicht nach. Er hätte eben jemand benennen müssen.

Tiefgründigere Antworten, da müssten sich diesbezüglich @ghody oder RA Obladen dazu äußern. Man sollte diese Thema auch nicht zu ausufernd
befassen, um nicht schlafende Abmahner zu wecken.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5445 Beitrag von ben » Sonntag 7. November 2010, 16:44

Steffen hat geschrieben:
Der Abmahnende hat Ansprüche,
  • Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  • einen Auskunftsanspruch
  • einen Schadensersatzanspruch
  • einen Anspruch auf Freistellung von bzw. Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten.
Der Beklagte behauptet zwar, dass er den Rechtsverstoß selbst nicht getätigt hat, kommt aber in der sekundären Darlegungslast seiner Auskunftspflicht
nicht nach. Er hätte eben jemand benennen müssen.
Soll das heissen wenn ich jemanden benenne z.B. ein anderes Familienmitglied müsste ich lediglich meine eigenen Anwaltskosten und u.U. für die Störerhaftung geradestehen, die 100€ ?
Ob das Sinn macht, schliesslich würde sich der Abmahnende dann mit seiner Schadenersatzforderung an die genannte Person wenden.
Da scheint es besser zu sein niemanden zu benennen und die Anwaltskosten+Störerhaftung zu zahlen sonst zahlt man nochmal bei einem zweiten Prozess.
Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muss man erst richtig anfangen - Konrad Adenauer

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5446 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 17:13

Man muss unterscheiden, dass dem Abmahner die Ansprüche zustehen, aber es steht nicht, in wieweit man sich erklären
muss.

Unsere Vorgehensweise ist doch:
Der Abgemahnte sollte:
  • 1. Mod. UE (Link: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.) abgeben

    Versand:
  • 1-mal per Telefax und/oder E-Mail (Fristwahrung)
  • 1-mal per Einschreiben (mit Einwurf oder Rückschein)
  • 1-mal Hinzuziehung eines Zeugen (ab 18) der gegebenenfalls den Inhalt, die korrekte Adressierung und
    Versand beeiden kann.
  • 2. Nichtzahlen

    Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • vom Gericht:
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen.
Diese basiert auf eine Taktik, der schweigenden Verteidigung des Betroffenen bis zu einem möglichen Prozessbeginn. Als
Grundlage bildet hier, man gibt einfach zu jetzigen Zeitpunkt nicht seine Argumente preis, wie man sich gedenkt zu
verteidigen.
Man gäbe sich doch alles aus der Hand, weil sich der Abmahner - jetzt - darauf einstellen und den Abgemahnten ausrechnen
kann. Gerade bei der jetzigen Offenlegung seiner Argumente, wäre das Risiko erhöht, dass der Abmahner eher klagt.

Deshalb, schweigende Verteidigung. Mod. UE, ansonsten kein weiterer Kontakt auf die Schreiben des Abmahners.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5447 Beitrag von ben » Sonntag 7. November 2010, 17:32

Ja, ich dachte eher daran falls es zur Anklage kommt und man vor dem Zivilgericht dann ein Familienmitglied beschuldigt, dann würde sich der Abmahner auf den von mir Beschuldigten stürzen und im Falle von Familienmitgliedern wäre man dann doppelt gestraft.
Wenn die anderen glauben, man ist am Ende, so muss man erst richtig anfangen - Konrad Adenauer

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5448 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 18:04

jemanden benennen. muss jeder selbst wissen. in den unglücklichsten fällen sind
beide dran, wenn man selbst raus ist natürlich hält der abmahner sich dann an
den benannten.

hier sollte man sich der erfahrung eines fachanwaltes vertrauen.

vg steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5449 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. November 2010, 23:33

[quoteemMistreaded]Damit sprichst Du ja auch den Geschädigten und die Geltendmachung an. Damit landen wir aber m.M.n. genau an dem Punkt,
den auch schon @Baxter immer wieder hinterfragt hatte. Und das ist erstmal der technische Aspekt. Denke auch noch mal an
die Aussagen von @Waldschrat und @Tito nach.[/quoteem]
Das werde ich mit Bestimmtheit nicht! Hier sind wir doch bei der Kausalität des Problems.
Es wird durch eine Person X ein Rechtsverstoß getätigt und der Geschädigte macht diese geltend. Das ist sein legitimes Recht, selbst
wenn er ein Nutzungsrecht erworben hat und nicht kreativ dieses produziert hat. Dieses musst Du einmal begreifen.

Das jetzt die technischen Aspekte beleuchtet werden müssen, in erster Linie aber durch den Abgemahnten - keine Frage. Aber wer
hat anhand seiner Abmahnung beim zuständigen LG Akteneinsicht in seine Beschlussakte gefordert, dem Abmahner um das
Aktenzeichen gebeten, Beschwerde gegen das Auskunftsverfahren eingelegt, seine Datensätze - insbesondere bei der Log-Firma
BHIP reliable Netservices - abgeglichen wie hier - Link - beschrieben. Fast keiner!
So sieht es doch in der Realität aus. Wenn man die geringe Klagefreundlichkeit betrachtet, kann man auch denken, dass einfach
zu viele zahlen!

Das ist das Problem. Wir erzeugen nur blauen Dunst und besitzen kein Rückgrat. Entweder, die Abgemahnten wachen endlich auf,
oder es geht noch Jahre so weiter. Es gehen einfach zurzeit zu viele an die spezialisierten Anwaltsseiten in den Suchmaschinen verloren.
Die Abmahnungen laufen weiter - nur ohne uns!

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5450 Beitrag von Steffen » Montag 8. November 2010, 01:30

@All,

jeden ist bekannt, dass Uwe Berger, unser Sponsor und System-Administrator ist.

Ich muss leider mitteilen, dass Uwe, sehr schwer erkrankt ist, ab dem heutigen Montag sich mehreren
Operationen unterziehen muss mit anschließender Chemo, wo der Ausgang jetzt noch ungewiss ist.

Der behandelnde Arzt äußerte sich sinngemäß, dass mehr wie eine Kerze angezündet werden muss.
Deshalb habe ich für Uwe eine Kerze angezündet und wünsche ihm, dass er die Operationen und deren
Folgen gut übersteht, lernen wird damit zu Leben sowie den Lebenswillen nicht verliert.

Wer ihn unterstützen möchte, brennt eine Kerze mit an.

Never give Up - Steffen

muhski
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5451 Beitrag von muhski » Montag 8. November 2010, 04:07

Bild

Uwe, ich wünsche dir Kraft zum kämpfen!

einbenutzer
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Registriert: Montag 1. November 2010, 09:19

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5452 Beitrag von einbenutzer » Montag 8. November 2010, 09:31

Vielleicht fühlen sich die Neulinge auch einfach nur von den (auf den ersten Blick) ganzen unsortierten Informationen, die auch noch über mehrere Foren in verschiedenen Threads mit unpassenden Threadnamen verteilt zu finden sind ein wenig überfordert.

Warum sollte ein Neuling, der nur die etablierte Standardlösung (mod UE + Nichtzahlen und/oder Anwalt) findet (nach intensiver Suche und Entscheidungsdauer) auch noch mehrere Tage weiterlesen, bis er z.B. dann durch Zufall Infos von princess findet:
princess - Netzwelt?

Oder der Neuling fragt explizit nach, so wie ich, was man denn über die mod UE noch tun kann und wird nicht deutlich genug informiert?

Ich beschwere mich ja nicht. Ich finde es ja schon toll, dass es weiterführende Infos gibt und ihr euch alle hier für die Sache einsetzt. Aber es ist schon alleine ein extremer aufwand die ganzen unterschiedlichen Foren zu durchforsten. Und die Suchfunktionen der Foren sind alle gleich schlecht.
Vielleicht wäre es schon eine große Hilfe, würde man die bereits kompilierten Informationen nicht irgendwo in einem Forumseintrag liegen lassen (Bsp. oben), sondern plakativ anbringen, wie eben hier auf dieser Seite.

Danke.

Blue Velvet
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Registriert: Montag 8. November 2010, 09:28

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5453 Beitrag von Blue Velvet » Montag 8. November 2010, 09:57

Hallo!

Auch ich habe ein bißchen den Überblick verloren, deswegen möchte ich mein Problem hier mal kurz schildern in der Hoffnung, daß jemand eine passable Antwort weiß:
- Abmahnschreiben bekommen von Anwaltskanzlei in dreifacher Ausfertigung wegen angebl. Downloads dreier Filme
- modifizierte UE in dreifacher Ausfertigung abgeschickt; Rückschein und per email
- nichts bezahlt und warten auf weitere Dinge

Jetzt das zweite Problem: wenn ich zahlen müßte, könnte ich es sowieso nicht, da ich in Privatinsolvenz lebe, und das noch über 5 Jahre. Da ja mit weiteren Abmahnungen zu rechnen ist: wäre es sinnvoll, vorab einen Brief an die Kanzlei zu schreiben mit der Info, daß ich in Privatinsolvenz lebe und das die keine weiteren Mahnungen zu schreiben brauchen, da es nur unnötig die Kosten erhöht?

Was meint ihr? Hat jemand solch eine Erfahrung gemacht bzw. weiß etwas darüber?
Für eure Antworten wäre ich dankbar.


- Never give up, Uwe ! -

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5454 Beitrag von Steffen » Montag 8. November 2010, 12:48

[quoteemGrazer]Dieses NoGo lehne ich kategorisch ab. Wer hat Dir denn diesen Floh implementiert?
Der Rechteinhaber (RI) kann nach wie vor Anzeige erstatten.
usw. usf.[/quoteem]

Wir hatten diese Diskussion schon einmal, ich werde auch nicht müde sie weiter zu führen. Zum besseren Verständnis
beantwortet [vielleicht auch bzw. nicht nur Grazer (hier geht es nicht um Streitigkeiten)], sich/uns/mir die Frage, die
sich nicht nach der Implementierung richtet: :o
Wie soll ein RI (vgl. § 10 I, III UrhG), Rechtsverletzungen in P2P-TB gegenüber seinen Werken, durch das:
1. Herunterladen (Download)
- §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
2. Anbieten (Upload)
- § 19a UrhG öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne
Erlaubnis des Rechteinhabers (RI),
aus der sich nun
die Strafbarkeit nach § 106 UrhG (Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe ohne Erlaubnis des Berechtigten)
ergibt,
geltend machen?
Ich habe eigentlich noch keine Antwort darauf erhalten. Man hört dann schnell Argumente von A wie Abzocke, B wie Betrug,
über G wie Geschäftsmodell bis Z wie Zivilprozess. Aber es bleibt erst einmal, das eine Person X gegen bestehendes Recht
verstoßen hat, und dieser Rechtsverstoß bestraft werden muss.
Ich lasse einmal meinen Hegel weg und zitiere dafür das StGB:
§ 1 - Keine Strafe ohne Gesetz (StGB)
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Dann ist das Polemisieren über den § 101 IX UrhG nur Werbetechnik schön. Denn wir wollen, dafür werden die abstrusesten
Theorien erfunden, dem Anschlussinhaber mit aller Macht, vor dem Erhalt des Abmahnschreibens schützen. Man weiß zwar
im Hinterkopf, das Person X gegen bestehendes Recht verstößt, der Anschlussinhaber als Internetzugangsverantwortlicher
dafür abgemahnt werden und haftbar gemacht werden kann. Der verletzte RI/RV (Rechteverwerter) soll aber keine Möglichkeiten
erhalten, Verstöße gegen seine Rechte zu ermitteln (da dieses niemand macht), sie abzumahnen oder gerichtlich einzufordern.
Wir wollen am Besten, dass man wieder nur Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, im Wissen, das die meisten Staatsanwaltschaften
aufgrund von Bagatellkriminalität und nicht eindeutig ermittelbaren Täter, die Ermittlungen einstellen. Aber halt! Das nun nach
§ 113 TKG der AI ermittelt wurde und dem RI mitgeteilt, das Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, Strafanträge gestellt
wurden gegenüber Angeschriebenen die nicht reagiert hatten, das hat uns auch nicht so in den Kram gepasst.

Natürlich.
- Natürlich, hat sich eine Abmahnindustrie entwickelt und gefestigt.
- Natürlich, gibt es Firmen, die Rechte erwerben, ohne selbst kreativ zu sein, sondern nur um Verstöße dagegen abzumahnen, als
Geschäftsmodell.
- Natürlich, springen immer mehr, auf dieses, sich immer schneller drehendes und profitabwerfendes Abmahnkarussell auf.
- Natürlich, werden die Gesetze für den Verletzten immer zugeschnittener.
- Natürlich kämpft die MI ums Überleben, besonders die Major-Labels.
- Natürlich zieht das (Geld-)Licht der Laterne Abmahnwahn auch die Motten an.
usw. usf.
Aber natürlich, verstößt eine Person X gegen bestehendes Gesetz und muss dafür bestraft werden. Denn niemand darf ein Recht
verletzen ohne Strafe, das wäre ungerecht!



Die wahre Ursache, dass es soviel “Natürlich“ gibt, ist doch der Betroffene Abgemahnte selbst. Der Abgemahnte als paranoider,
ängstlicher, naiver und egoistischer Mensch.

Da ich nicht werbe-abhängig bin und daran einen Obolus bekomme, kann dieses auch schreiben. Ich habe keine Lust auf Phrasen
oder Werbung. Wer es nicht lesen will, geht halt weiter und füllt sich weiter seine Taschen (, oder lässt sie füllen).


Beispiele:

1. Normalabgemahnter - allgemein
„Ihr habt ein tolles Forum, sehr gute Informationen auf der HP, ich konnte mich umfassend informieren, aber muss ich wirklich
eine Unterlassungserklärung abgeben, ich war es nicht?!“

Du kannst auf einer Seite die Vorgehensweise überdeutlich niederschreiben, es findet sich immer einer der anfragt: “Was soll isch
nur machen?“ Obwohl nur zwei Posting weiter oben die Antwort zu finden ist.


2. mod. UE
Was dieses Jahr für Do-it-yourself mod. UE’s unterwegs waren, das spottet jeder Beschreibung. Keiner hat Ahnung, aber verändert
den Inhalt nach Gusto, lässt es richtig krachen. Weil er mit dem Absatz, oder der Bezeichnung nicht einverstanden ist, weil er unbedingt
ein scharfsinnigen Text hinzufügen muss oder streicht den schon absolut minimierten Inhalt nach gut denken.

Dabei sind die Erläuterungen, rechtlichen Hinweise und Nutzungshinweise für jeden eindeutig niedergeschrieben.

Kommt aber eine ablehnende Mitteilung des Abmahners, dann heißt es: „Hu, hu, hu, Euer scheiß UE wurde nicht angenommen, die
drohen jetzt mit einer EV!“


3. Anwaltsgemeckre
Ist es jemand schon aufgefallen? Alle schimpfen auf Anwälte, auf deren “Geldgier“ und “emenz hohen Preise“, aber grundsätzlich hat,
kennt jeder einen den er beauftragt, je teurer desto besser. Denn ein Kanzlei wird nicht nach dem Ergebnis gemessen, sondern der
Höhe des Preises.

Das zweite Problem, jeder beauftragt einen Anwalt, verheimlicht es im Forum, aber regt sich über den Preis auf, wenn er die Rechnung
bekommt.


4. Denen reiß ich den Hinter auf, wie eine Schranktür!
Pustekuchen. Der normale Abgemahnte macht sich doch schon selbst ins Hemd, wenn er den empfohlenen Doppelversand beim
Verschicken der mod. UE einhalten soll. „Hu, hu, hu, dann haben die Abmahner meine richtige Faxnummer oder meine richtige
E-Mail-Adresse und wissen, wer ich bin!“

„Muss ich die empfohlenen Musterschreiben wirklich versenden? Werden die nicht da sauer?“

Der Bericht über U+C, Koch Media und deren Aufschreibfirma BHIP reliable Netservices, eine Riesen Sauerei, aber für eine Akteneinsicht
(ca. 15 €, eigentlich hier nur Porto) da habe ich kein Geld. Gelesen, abgehakt, wo gibt es einen Thread, wo ich mich über diese Abzocke
aufregen kann und erklären, wie ich es den zeigen werde?

Beschwerde gegen Auskunftsbeschluss, Strafanzeige gegen was auch immer, Beschwerde bei der RAK, Anschreiben von Kommunalpolitikern
oder den Großkopferten, alles weit gefehlt.
Man wartet auf den Einen, den strahlenden Ritter, der uns alle - ohne das ich einen Finger krumm machen muss und aus meine selbst
auferlegte Anonymität krieche - vom Joch der Abmahnabsahner befreit.

Los, warum machen wir keine Demo? Aber halt, da könnte man uns filmen oder erkennen. Dann weiß jeder- die Gegenseite - meine
Identität und ...


5. Dem Richter erzähl ich schon etwas!

Dumpfbacken spielen sich auf als Juraprofessoren, ohne ein Urteil veröffentlichen zu wollen als Selbstschutz (obwohl man Öffentlich auftritt
- Lächerlich) oder Beklagte verteidigen sich selbst, weil sie unschuldig sind, die Gegenseite dumm und keine Beweise hat, wir uns on Detail bei
den technischen Prozessen auskennen und wissen, das Richter bezahlte Lobbyisten sind. Was, der Richter versteht die technischen Abläufe nicht
und will den Prozess verschleppen mit der Drohung mit einem Gegengutachten, „ne also EUR 5.000,00 kann ich mir nicht leisten, da vergleiche
ich mich lieber, Scheiß auf die Unschuld“. „Außerdem, wenn ich unschuldig bin, muss reichen ein ich war es nicht! Scheiß Richter!“ „Warum soll
ich mir ansehen, wie mein Anschluss abgesichert sein soll, die haben doch keine gültigen Rechte auf die abgemahnten Werke. Sieht es denn niemand?"


Vielleicht an kleinen Stellen dezent übertrieben. Aber der Hauptschuldige ist der Abgemahnte selbst. Wenn er einmal aufhört, hinter seinen
verschlossenen 4 Wänden oder als Nick21 im Forum zu wettern, sondern Zivilcourage zeigt, dann wäre der Spuk schon lange vorbei!
Wir Engagierten machen den gleichen Fehler und entfernen uns immer mehr der Realität. Natürlich werden den letzten Satz, viele nur auf
mich anwenden usw. usf.


Wer etwas bewegen will - muss sich erst einmal selbst bewegen und nicht nur im Werbe-Posting!


VG Steffen

ichsingenichtmehr
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Registriert: Montag 8. November 2010, 14:11

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5455 Beitrag von ichsingenichtmehr » Montag 8. November 2010, 14:37

Hallo zusammen.

Bin neu hier und lese fleissig seit Samstag dieses und ein weiteres sehr hilfreiches Forum. Danke an alle für die Infos.

Ich habe am Samstag eine Abmahnung wg einem einzigen Lied vom RA Rasch bekommen. Die modUE habe ich geschrieben, die geht gleich per Einschreiben mit Rückschein in die Post. Zahlen werde ich nichts, und ich werde auch nicht selbst einen RA einschalten (ich war sprachlos, als ich festgestellt habe, wie viele RA am Wochenende erreichbar waren, heute bekam ich auch gleich einen Rückruf von einem anderen, die ich per E-mail kontaktiert habe, scheint ein riesiges Geschäft für abmahnende RA und RA von Abgemahnten zu sein).

Aber ich will noch etwas machen, und zwar, ich frage mich die ganze Zeit, ob es so leicht einfach geht, dass eine Firma beim LG Bielefeld irgendeinen Antrag stellt, damit o2 meine Daten rausrückt.

Ich habe hier schon was gelesen, will aber nochmals zum Prozedere nachfragen:

1. Beim LG Bielefeld Akteneinsicht beantragen, richtig?
2. Beim Internet-Provider (hier o2) beschweren, richtig? Gibt es ausser "beschweren" (und evtl. kündigen) noch etwas, was ich gegen o2 unternehmen kann?
3. Wenn das LG "zu leicht" o2 gestattet hat, meine Daten rauszurücken, was kann ich tun? Und wie stelle ich fest, ob die Daten begründet oder unbegründet rausgerückt wurden?

Vielleicht ist dieses Prozess und die Anhaltspunkten für eine Gegenklage/Beschwerde o.ä. bereits im Forum ausführlich beschrieben worden. Wenn einer den Link parat hat, wäre ich sehr dankbar.

Ich habe am Wochenende mit befreundeten Juristen aus einem anderen EU-Land gesprochen, die auf Urheberrecht spezialisiert sind, und waren geschockt von dieser Abmahn-Maschinerie. Sie haben mich auch eine Frage gestellt, die ich nicht beantworten konnte: Wie stellen die Firmen wie ProMedia fest, dass irgendjemand was angeboten hat? Treten sie auch als User auf?

Sorry für die laienhaften Fragen.

Und zuletzt alles Gute und viel Kraft für den Administrator dieses Forums. Auch ich zünde eine Kerze für dich.

:Y Ups, jetzt habe ich das gelesen:http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... immer-gut/

drusilla81
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5456 Beitrag von drusilla81 » Montag 8. November 2010, 17:10

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Bleib stark und tapfer Uwe!!!

ichsingenichtmehr
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5457 Beitrag von ichsingenichtmehr » Montag 8. November 2010, 21:54

@ Mitleser:

Danke für die Links. Habe ich gelesen, Einiges verstehe, andere Sachen sind mir zu technisch und kann nicht richtig folgen.

Aber das hier:
Es wurden sogenannte "fake-Dateien" erstellt (Vgl. Logistep AG: "Killer fakes").
Die Dateien wurden durch das sog. "anti-piracy"-Unternehmen selbst in Umlauf gebracht.
Das wäre in anderen EU-Ländern nicht erlaubt, es wäre ein "provoziertes Delikt" und wird als Beweis nicht akzeptiert. Ist das in Deutschland anders?

Beschluss habe ich gescannt, wurde aber gerne noch das Datum aus der letzten Seite rausnehmen, habe aber nur Acrobat Reader. Wenn ich das erledigt habe, darf ich es dir per PN schicken?

@Grazer57, auch dir danke für den Link.


ichsingenichtmehr
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5459 Beitrag von ichsingenichtmehr » Dienstag 9. November 2010, 11:47

Danke für die Links. Das Ganze liest sich wie ein Krimi durch und ich muss an einigen Stellen passen.

Das Einzige, was mir klar ist, nach dem Link von einbenutzer:

- Es ist OK, dass o2 Telefonica die Daten seiner Kunden rausgibt - so steht es im Urteil vom LG in Bielefeld.

Zur unzulässigen Tatprovokation (oder provoziertes Delikt) bin ich mir noch nicht sicher, ob ich verstanden habe, wie das Ganze von der technischen Seite funktioniert.

@Mitleser: Ich muss alles neu einscannen, kann das Datum nicht weg machen. Melde mich später damit.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5460 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. November 2010, 12:50

[quoteemGrazer]Deine Frage, wie der RI oder sonst. Rechteinhaber ihre Rechte wahrnehmen können, habe ich doch längst beantwortet. Per Anzeige.[/quoteem]
Aber die Rechtsprechung hat nun einmal den zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, neben dem strafrechtlichen Weg (Anzeige gegen
Unbekannt, Staatsanwaltliches Auskunftsverlangen gemäß § 113 TKG), eingeführt. Die Strafermittlungsbehörden sagen jetzt: „Die
vermaledeiten Abmahner, Unterliegen einer IP-Ermittlungsfehlerquote von weit über 50%, aber wir machen nichts mehr (schon
gar nicht ermitteln wir, warum über 50%, nicht unser Problem) in diese Richtung, da es strafrechtlich sowieso unter nur Bagatell-
kriminalität fällt, und der Gesetzgeber dem Privaten (Verletzten) den Weg, mit dem zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, eröffnet hat,
seine Forderungen auf dem zivilrechtlichen Klageweg durchzusetzen.“

Es ist strafrechtlich nicht relevant! Ergo @Grazer, kein realistischer Vorschlag.

[quoteemGrazer]Das ziv. Auskunftsverfahren geht noch einen Schritt weiter. Hier wird ganz ohne Einbeziehung des angebl. Verletzers, sein Name und
Anschrift quasi der Öffentlichkeit preisgegeben. Auch das geschieht i.a.R. ganz ohne Überprüfung der Berechtigung.[/quoteem]
Das halte ich für nicht ganz so richtig.
In der Prozedur des zivilrechtlichen Auskunftsanspruches handelt es sich doch um nichts weiter, als ein unkörperliches einstweiliges
Verfügungsverfahren.

Hinweis:

Eine Möglichkeit, zu einer schnellen gerichtlichen Entscheidung zu kommen, bietet das einstweilige Verfügungsverfahren. Es unterscheidet
sich vom Hauptsacheverfahren dadurch, dass hier die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, nicht bewiesen werden müssen. Sie
müssen lediglich glaubhaft gemacht werden. Der Antragsgegner muss nicht angehört werden.

Beim zivilrechtlichen Auskunftsanspruch wird also vermutet - also zunächst einmal davon ausgegangen (Anscheinsbeweis), dass es sich
um eine offensichtliche Rechtsverletzung handelt - dass die Sache dringlich - Provider Speicherpraxis: max. 7 Tage - ist.

Glaubhaft gemacht werden müssen die Umstände, die zu einem bestimmten wettbewerbsrechtlichen Verstoß führen.
Eine Glaubhaftmachung kann vor allem durch eidesstattliche Versicherung, mittels Vorlage des Cover (§ 10 II UrhG), eventuellen
Gutachten erfolgen.

Definition: Offensichtliche Rechtsverletzung

“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte Belastung des Dritten
ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung
ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die Rechtsverletzung feststellen zu können, schließt das Vorliegen
einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus, es sei denn, das angebotene Beweismittel ist ausnahmsweise geeignet, den Beweis für
die Rechtsverletzung mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen (Dreyer/Kotthof/Meckel).

Es werden erst die Grundlagen geschaffen, das der Private seine Forderungen jetzt gerichtlich durchsetzen kann
und der Abgemahnte sich wehren muss. Wehren und nicht Sülzen.


[quoteemGrazer]Zu Deinen Beispielen 1 - 5 verkneife ich mir mal jeden Kommentar.
Wenn es nicht so ernst wäre , würde ich jetzt - LOL[/quoteem]
Ok, auch ein Standpunkt. Ich meine, meine 5 Beispiele widerspiegeln nur die Tatsachen.


[quoteemBaxter]Du schreibst ja im Moment ganz gerne, daß sich jeder zunächst selbst bewegen muss, der etwas bewegen möchte. Da gebe ich dir auch
grundsätzlich Recht, nur gilt das nicht für alle!? Warum bewegst DU dich z.B. nicht auch selbst? Und ich gehe jetzt noch nicht einmal
auf deine (für mich als "zu-unrecht-Abgemahnter") unverschämten Äußerungen ein, in denen du tatsächlich allen Ernstes zum
Ausdruck bringst, daß eine willkürliche Grundrechteinschränkung durch PRIVATfirmen, welche aus rein monetären Interessen handeln,
in Ordnung sei...[/quoteem]
Du kannst doch dem allen ein Ende bereiten - nach Deinen Aussagen - mit der Veröffentlichung Deines “Black Books“. Warum machst
Du es nicht? Dann könnte ich endlich in meine wohlverdiente Abmahnwahn-Rente!

Du hast Deine Meinung, ich meine. El basta.

Zu-unrecht-Abgemahnte?

Das ich nicht einmal laut lache! Was haben den z.B. Grazer, Baxter oder ich gegen unsere zu-unrecht-erhaltene-Abmahnung unternommen?
Nichts! Wo sind denn die Strafanzeigen, Schutzschriften, neg. Feststellungsklage usw. und deren Ergebnis? Wo! Oder warten wir nur, dass
der Kelch vorbeizieht. Bei mir ist er es am 31.12.2009/24:00 Uhr vorbeigerauscht.


Strafanzeige

Dan quarke nicht, sondern bring ein Muster, das wir verwenden können.

BHIP reliable Netservices
Solange, die Betroffenen diese Log-Firma nicht unternehmen, ist doch alles OK!

Und jetzt sind wir wieder bei meiner Schimpfe. Wir wollen saublöd daherreden, aber nichts konkretes Unternehmen. Was nützt, Deine
Erläuterungen zu den Zusammenhängen, wenn keiner hingeht und sich wehrt?

Außerdem, wenn wir von 25% Sofort-Zahlern ausgehen und 50% die sich noch entscheiden zu zahlen/vergleichen, dann haben wir das
Ergebnis, warum so wenig geklagt wird dieses Jahr. Aber bestimmt nicht, weil die Foren soooo einen Einfluss haben.

Es hilft alles nichts. Wenn der abgemahnte AI sich nicht aktiv wehrt - geht dieser Mist noch viele weitere Jahre. Wo wir uns aufregen
können, aufzeigen können wie schlecht die doch sind, wie kriminell man vorgeht usw. usf.

... und wenn sie nicht gestorben sind, quatschen sie noch morgen!

Bild
Karikatur: ©D.H.-2010

VG Steffen

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