Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Montag 9. März 2009, 08:22
Re: Deutschland
Hallo Gemeinde
erstmal großes Danke an die Leute die diese Seite und das Forum so hervorragend mit interessantem Wissen zum Thema Abmahnwahn aktuell halten.
Mich hat jetzt auch der Abmahnwahn eingeholt.
Wurde diesen Monat von Kornmeier und Partner wegen Guru Josh - Infinity 2008 (RI DigiProtect) abgemahnt. Steht auch schon alles in der Datenbank.
Hab natürlich erstmal nen riesen Schreck bekommen, aber nachdem ich mich wieder besonnen hatte, hab ich den "großen google" befragt und bin auf dieser Seite gelandet. Danach ging es mir gleich um einiges besser, da ich gesehen habe das ich nicht allein dastehe.
Nachdem ich diese Seite und diese hier http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/index.html fast durchgearbeitet hatte, hab ich mir einen Anwalt gesucht der sich damit auskennt. Ihm war die ganze Sache auch schon bekannt und deswegen mod. UE weg und erstmal gut. Er hat mir außerdem erzählt das er schon mehrere solche Sachen 1 1/2 Jahre da liegen hat, bei denen sich keiner mehr von den Abmahnern zuckt. Naja, wir werden sehen.
Nun aber noch eine Frage die bei mir hängen geblieben ist:
Die schreiben in ihrer Abmahnung das sie das ganze durch einen Testdownload festgestellt haben. In ihrer Beschreibung bei der IP steht aber was von dem Archiv Sunshine Live..(...).rar
Müssten die da nicht das ganze Archiv runtergeladen, entpackt und "angehört" haben? Wenn ja, machen die sich da nicht auch strafbar, da ja DigiProtect nicht von allen Liedern die dort dabei sind Rechteinhaber ist?
Ich hatte leider grad "Schreibwahn" :D
Gruß und keep_smile 8-)
erstmal großes Danke an die Leute die diese Seite und das Forum so hervorragend mit interessantem Wissen zum Thema Abmahnwahn aktuell halten.
Mich hat jetzt auch der Abmahnwahn eingeholt.
Wurde diesen Monat von Kornmeier und Partner wegen Guru Josh - Infinity 2008 (RI DigiProtect) abgemahnt. Steht auch schon alles in der Datenbank.
Hab natürlich erstmal nen riesen Schreck bekommen, aber nachdem ich mich wieder besonnen hatte, hab ich den "großen google" befragt und bin auf dieser Seite gelandet. Danach ging es mir gleich um einiges besser, da ich gesehen habe das ich nicht allein dastehe.
Nachdem ich diese Seite und diese hier http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/index.html fast durchgearbeitet hatte, hab ich mir einen Anwalt gesucht der sich damit auskennt. Ihm war die ganze Sache auch schon bekannt und deswegen mod. UE weg und erstmal gut. Er hat mir außerdem erzählt das er schon mehrere solche Sachen 1 1/2 Jahre da liegen hat, bei denen sich keiner mehr von den Abmahnern zuckt. Naja, wir werden sehen.
Nun aber noch eine Frage die bei mir hängen geblieben ist:
Die schreiben in ihrer Abmahnung das sie das ganze durch einen Testdownload festgestellt haben. In ihrer Beschreibung bei der IP steht aber was von dem Archiv Sunshine Live..(...).rar
Müssten die da nicht das ganze Archiv runtergeladen, entpackt und "angehört" haben? Wenn ja, machen die sich da nicht auch strafbar, da ja DigiProtect nicht von allen Liedern die dort dabei sind Rechteinhaber ist?
Ich hatte leider grad "Schreibwahn" :D
Gruß und keep_smile 8-)
Re: Deutschland
@ Erzhammer
Faul ist/war das falsche Wort, bequem trifft es eher, sprich: Der Mensch an sich ist ein bequemer Zeitgenosse, der sich nicht unnötig viel Arbeit macht/machen muss/machen will. :DAuch Richter sind Menschen, welche nicht Faul sind und Abschreiben .....Aber was sagt uns das oder besser gesagt wie bringt uns es weiter? Der Mensch!
So sollte es sein, vielfach hat es aber einfach auch nur was mit den Examensnoten, dem Verdienst und natürlich der "gesicherten" Zukunft im öffentlichen Dienst zu tun. Was ja auch verständlich ist.sondern sich bewusst für diesen Beruf entschieden haben mit all seinen Nach – und Vorteilen gegenüber den Berufsbild Anwalt.
-
- Beiträge: 2
- Registriert: Montag 9. März 2009, 08:22
Re: Deutschland
@Grazer57
Danke für den Tip mit dem Gegengutachten. Mal sehen ob es überhaupt soweit kommt, dass ich evtl. davon Gebrauch machen muß.
Und das ganze dann so, dass die dann dicht machen können.
Denn jeder Euro an die, ist ein verlorener Euro an Kaufkraft der normalen Bürger.
Gruß keep_smile
Danke für den Tip mit dem Gegengutachten. Mal sehen ob es überhaupt soweit kommt, dass ich evtl. davon Gebrauch machen muß.
Da hast du nicht ganz unrecht. Also müßte jemand unter den Betroffenen sein der genug Kohle hat, um sich einen Topanwalt zu leisten der die Bande dann wegen unsauberen Methoden, Geldschneiderei und Schädigung der Volkswirtschaft vor Gericht bringt.Grazer57 hat geschrieben:Wo kein Kläger, da ist auch kein Beklagter .....
Und das ganze dann so, dass die dann dicht machen können.
Denn jeder Euro an die, ist ein verlorener Euro an Kaufkraft der normalen Bürger.
Gruß keep_smile
Re: Deutschland
Bei mir kam ein Schrieb von Hasi:RBS2002 hat geschrieben: Aber, auch wenn ich die Urteilsdiskussion nicht stören möchte - ist eigentlich schon bekannt wie Infoscore/Haas nach dem Gutachtenauszug von Morgenstern reagieren?
Zitat> wir verweisen nochmals auf unser vorangegangenes Schreiben und das dort beiliegende Gutachten. Die seitens der Logistep protokollierten Daten wurden korrekt erstellt.
Der geltend gemachte Anspruch ist nach den Unterlagen begründet.
Den Ausgleich der Gesdamtforderung in Höhe von XXX,XX (Saldo zum Zahlungstermin) erwarten wir bis zum X.3.2009.
Sollte die Frist ungenutzt verstreichen, werden wir das Einzugsverfahren fortsetzen.
mfg< Zitatende
Ein Gutachten habe ich allerdings von Hasi nie bekommen.
Re: Deutschland
Hallo @ll
Raubkopierer im Netz warnen, nicht strafen
Das hört sich doch mal vernünftig an oder ???
http://www.heise.de/newsticker/Buchhand ... ung/134475
MfG
Raubkopierer im Netz warnen, nicht strafen
Das hört sich doch mal vernünftig an oder ???
http://www.heise.de/newsticker/Buchhand ... ung/134475
MfG
Re: Deutschland
@Waldschratt
Wie gesagt, leider weiß man nicht genaueres über diese Aussage im Urteil.
Das Prinzip ist schon klar. So gibt es verschieden Release-Gruppen. Je Gruppe stelle ihren „Release“ ins Netz. Damit hat man für jeden „Release“ natürlich einen unterschiedlichen Hashwert, obwohl es sich um das selbe Spiel (Film etc.) handeln kann
Release-Gruppe 1 – „Batman“.rar – Hashwert abc123
Release-Gruppe 2 – „Batman“.rar – Hashwert xyz321, usw..
Die Beweisargumentation der Anwälte ist aber „Ein Hashwert = eine Datei“. Da eine Datei immer nur einen Hashwert besitzen kann ist diese Datei über diesen Hashwert identifizierbar.
Nach eigenen Aussage von LS wird ja auch nicht nach dem Dateinamen gesucht, sondern nach dem Hashwert. Den der Hashwert bleibt der Selbe, selbst wenn der Name der Datei geändert wird.
Wie können dann in den vorgelegten Beweisen unterschiedliche Hashwerte aufgelistet sein?
Dann hätten nicht unterschiedliche Hashwerte aufgeführt werden können, sondern nur unterschiedliche Dateinamen. Der Dateiname ist allerdings noch weniger eine Beweis.
Unterschiedliche Hashwerte sind möglich wenn nicht nach dem Hashwert, sondern nach dem Dateiname gesucht wird. Wenn nach „Batman.rar“ gesucht wird, dann kann ich verschiedene Hashwerte bekommen. Wird aber nach dem Hashwert „abc123“ gesucht dann bekomme ich eine bestimmt Datei „Batman.rar“
Und hier stellt das Gericht fest:
Die Antragstellerin hat nämlich trotz entsprechender Aufforderung der Kammer vom 23. Februar 2009 nicht dargelegt, welchen „Hashwert“ diejenige Version des Spielprogramms aufweist, an dem sie Rechte geltend macht und damit einen Vergleich mit dem von der L. AG ermittelten Hashwerten der zum Download angebotenen Dateien nicht ermöglicht. Im Übrigen ist nach den durch die Erläuterungen des Mitarbeiters der L. AG W. in seiner eidesstattlichen Versicherung vom 2. März 2009 gestützten Darlegungen der Antragstellerin im Schriftsatz vom gleichen Tag ohnehin äußerst fraglich, inwieweit dem ermittelten, in ihrer Antragsschrift noch als "genetischer Fingerabdruck" der Datei bezeichneten Hashwert überhaupt eine Aussagekraft für Verfahren der vorliegenden Art zukommt. Danach genügen nämlich bereits geringfügigste Änderungen an einer Datei (etwa die Hinzufügung eines Satzzeichens bei einer viele Millionen Zeichen enthaltenden Programmdatei), um einen völlig anderen Hashwert zu erhalten.
Das Gericht hat also starke Zweifel an der Eindeutigkeit der Beweiskraft von Hashwerten erkennen lassen. Und das gerade durch den Vortrag und das Verhalten der Antragstellerin.
Die Antragstellerinn wollte oder konnte nicht nachweisen hinter welchen Hashwert sich die abgemante Datei befindet.
Und das läuft darauf hinaus was es ist. Der Hashwerte sagt nur aus, das es eine bestimmt Datei ist, aber nichts über den Inhalt der Datei. Der Beweis über den Inhalt der Datei muß seperat geführt werde,
Wie gesagt, leider weiß man nicht genaueres über diese Aussage im Urteil.
Das Prinzip ist schon klar. So gibt es verschieden Release-Gruppen. Je Gruppe stelle ihren „Release“ ins Netz. Damit hat man für jeden „Release“ natürlich einen unterschiedlichen Hashwert, obwohl es sich um das selbe Spiel (Film etc.) handeln kann
Release-Gruppe 1 – „Batman“.rar – Hashwert abc123
Release-Gruppe 2 – „Batman“.rar – Hashwert xyz321, usw..
Die Beweisargumentation der Anwälte ist aber „Ein Hashwert = eine Datei“. Da eine Datei immer nur einen Hashwert besitzen kann ist diese Datei über diesen Hashwert identifizierbar.
Nach eigenen Aussage von LS wird ja auch nicht nach dem Dateinamen gesucht, sondern nach dem Hashwert. Den der Hashwert bleibt der Selbe, selbst wenn der Name der Datei geändert wird.
Wie können dann in den vorgelegten Beweisen unterschiedliche Hashwerte aufgelistet sein?
Dann hätten nicht unterschiedliche Hashwerte aufgeführt werden können, sondern nur unterschiedliche Dateinamen. Der Dateiname ist allerdings noch weniger eine Beweis.
Unterschiedliche Hashwerte sind möglich wenn nicht nach dem Hashwert, sondern nach dem Dateiname gesucht wird. Wenn nach „Batman.rar“ gesucht wird, dann kann ich verschiedene Hashwerte bekommen. Wird aber nach dem Hashwert „abc123“ gesucht dann bekomme ich eine bestimmt Datei „Batman.rar“
Und hier stellt das Gericht fest:
Die Antragstellerin hat nämlich trotz entsprechender Aufforderung der Kammer vom 23. Februar 2009 nicht dargelegt, welchen „Hashwert“ diejenige Version des Spielprogramms aufweist, an dem sie Rechte geltend macht und damit einen Vergleich mit dem von der L. AG ermittelten Hashwerten der zum Download angebotenen Dateien nicht ermöglicht. Im Übrigen ist nach den durch die Erläuterungen des Mitarbeiters der L. AG W. in seiner eidesstattlichen Versicherung vom 2. März 2009 gestützten Darlegungen der Antragstellerin im Schriftsatz vom gleichen Tag ohnehin äußerst fraglich, inwieweit dem ermittelten, in ihrer Antragsschrift noch als "genetischer Fingerabdruck" der Datei bezeichneten Hashwert überhaupt eine Aussagekraft für Verfahren der vorliegenden Art zukommt. Danach genügen nämlich bereits geringfügigste Änderungen an einer Datei (etwa die Hinzufügung eines Satzzeichens bei einer viele Millionen Zeichen enthaltenden Programmdatei), um einen völlig anderen Hashwert zu erhalten.
Das Gericht hat also starke Zweifel an der Eindeutigkeit der Beweiskraft von Hashwerten erkennen lassen. Und das gerade durch den Vortrag und das Verhalten der Antragstellerin.
Die Antragstellerinn wollte oder konnte nicht nachweisen hinter welchen Hashwert sich die abgemante Datei befindet.
Und das läuft darauf hinaus was es ist. Der Hashwerte sagt nur aus, das es eine bestimmt Datei ist, aber nichts über den Inhalt der Datei. Der Beweis über den Inhalt der Datei muß seperat geführt werde,
Re: Deutschland
Auch ganz interessant für die Kosten (einfache Fälle ja/nein):
OLG-beschraenkt-Urheberrechts-Abmahnkosten-bei-privaten-eBay-Auktionen
Frag mich nur, wie die das Gesetz rückwirkend anwenden konnten, die Abmahnung war doch von 2007??
OLG-beschraenkt-Urheberrechts-Abmahnkosten-bei-privaten-eBay-Auktionen
Frag mich nur, wie die das Gesetz rückwirkend anwenden konnten, die Abmahnung war doch von 2007??
Re: Deutschland
Dr. Schäuble ARD Chat Remix
Kuckst Du
Kuckst Du
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
Re: Deutschland
Raubkopierer erst warnen, dann strafen?
Börsenverein befürchtet steigende Zahl von Raubkopien im Buchbereich
Alexander Skipis:
Gruß Erzhammer
Börsenverein befürchtet steigende Zahl von Raubkopien im Buchbereich
Alexander Skipis:
„Durch die derzeitige Rechtslage werden wir dazu gezwungen. Ein Warnverfahren, das Rechtsverletzer aufklärt und abschreckt, bevor es zu einer gerichtlichen Abmahnung kommt, wäre uns weitaus lieber“
Quelle: buchreport.deGruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
Re: Deutschland
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
Re: Deutschland
@ Erzhammer
Mh, wenn man der Ansicht des OLG Köln folgt, bleibt nicht mehr viel übrig, was NICHT gewerblichen Ausmaßes ist. Dann hätte man sich diese gesetzliche Einschränkung auch sparen können...
Mh, wenn man der Ansicht des OLG Köln folgt, bleibt nicht mehr viel übrig, was NICHT gewerblichen Ausmaßes ist. Dann hätte man sich diese gesetzliche Einschränkung auch sparen können...
Re: Deutschland
Der Gast scheine ich zu sein. Ich bin zwar eingelogt, trotzdem stehe ich nicht in der Liste.shual hat geschrieben:Wenn sich alle hier zum mitlesen anmelden müssen.... wer ist dann "und 1 Gast"?
JG59
PS: Nach dem Abschicken erscheine ich dann tatsächlich und der Gast ist verschwunden.
PS2: Toll nach dem Neuladen der Seite bin ich wieder aus der Liste verschwunden.
-
- Beiträge: 27
- Registriert: Samstag 7. März 2009, 15:24
Re: Deutschland
Ein Gast ist schlicht ein User, der nicht angemeldet ist. Der Fall tritt beispielsweise ein, wenn eienr nicht dauerhaft eingeloggt ist, und auf dieses Forum geht. Er sieht beim betreten nix, das Board erkennt ihn aber als "anwesend", weiß aber nicht wer es ist. Und bis zum Login ist er somit ein anwesender Gast. Wieso da langfristig Gast steht? Nun, vermutlich aktualisiert die Board-Soft nicht im Millisekunden-Takt, ob ein Gast sich eingeloggt hat bzw. umgekehrt.
Re: Deutschland
Anscheinend liegt es nicht daran, sondern das die Boardsoftware einfach ein bissl blöd ist.Firebird77 hat geschrieben:Wieso da langfristig Gast steht? Nun, vermutlich aktualisiert die Board-Soft nicht im Millisekunden-Takt, ob ein Gast sich eingeloggt hat bzw. umgekehrt.
- Rufe ich eine Seite auf oder
- habe ich eine Antwort abgeschickt, erscheint mein Nick in der Liste.
- Rufe ich einen Beitrag direkt auf (Anker zum Beitrag), erscheint mein Nick nicht.
JG59
Re: Deutschland
@ Knüppelklaus
Die Rechtsverletzung aus Abs. 2 muss gewerblichen Ausmaßes sein, damit sich der Auskunftanspruch überhaupt gegen einen gewerblichen Provider (Nr. 3) richten kann. (Quasi doppelt gewerblich :D )
Das LG Bielefeld hat das erste "gewerbliche" entweder nicht geprüft, wollte es nicht prüfen, hat es als gegeben angesehen wie auch immer....
Die Rechtsverletzung aus Abs. 2 muss gewerblichen Ausmaßes sein, damit sich der Auskunftanspruch überhaupt gegen einen gewerblichen Provider (Nr. 3) richten kann. (Quasi doppelt gewerblich :D )
Das LG Bielefeld hat das erste "gewerbliche" entweder nicht geprüft, wollte es nicht prüfen, hat es als gegeben angesehen wie auch immer....
-
- Beiträge: 27
- Registriert: Samstag 7. März 2009, 15:24
Re: Deutschland
@JG
Ja....dazu kann man jetzt denken was man will. Es harkt halt etwas mit der Board-Soft, das muss man akzeptieren. Ist doch auch unwichtig.
Ja....dazu kann man jetzt denken was man will. Es harkt halt etwas mit der Board-Soft, das muss man akzeptieren. Ist doch auch unwichtig.
Re: Deutschland
Hallo Forum,
kann mich jemand kurz updaten.
Bei mir ist es genau wie bei allen anderen.
Hatte den ersten Brief von Infoscore.
Gerichtsurteile: Gut für uns oder schlecht für uns?
Wieviele trifft es zZ. mit Gerichtstermine (ca.)?
Vielen Dank für die Antwort.
kann mich jemand kurz updaten.
Bei mir ist es genau wie bei allen anderen.
Hatte den ersten Brief von Infoscore.
Gerichtsurteile: Gut für uns oder schlecht für uns?
Wieviele trifft es zZ. mit Gerichtstermine (ca.)?
Vielen Dank für die Antwort.
Re: Deutschland
Hallo,
kurze Zwischenfrage, ich lese z.Zt. nur noch spordisch mit wegen Zeitmangel: Wieso geht hier dieses IMHO sensationelle Urteil "LG Frankenthal, Beschluss vom 06.03.2009, Az. 6 O 90/09" wieder nahezu komplett unter? Auch wenn das nur ein "Einzelfall" ist, so finde ich es doch mehr als erstaunlich, wie treffsicher und angemessen die Begründung ausgefallen ist, z.B. die Zweifel, ob ein 20% Probedownload überhaupt irgendwelche Aussagekraft hat.
Meiner Meinung nach gibt es beim Abmahnwahn zwei zentrale Angriffspunkte: Die Störerhaftung auf rein "rechtlicher" Seite, und die "Beweise durch ominöse Logverfahren" auf der anderen. Und eben diese Beweise werden hier mehr als deutlich hinterfragt. Und wir alle wissen ja, dass Probedownloads praktisch keiner außer Rasch wirklich durchführt ("wir trennten die Verbindung bevor nur ein Bit floß").
Ich habe das Gefühl, wenn das Urteil dagegen negativ statt positiv ausgefallen wäre, würden hier wieder Weltuntergangsszenarien breitgetreten
KATER
kurze Zwischenfrage, ich lese z.Zt. nur noch spordisch mit wegen Zeitmangel: Wieso geht hier dieses IMHO sensationelle Urteil "LG Frankenthal, Beschluss vom 06.03.2009, Az. 6 O 90/09" wieder nahezu komplett unter? Auch wenn das nur ein "Einzelfall" ist, so finde ich es doch mehr als erstaunlich, wie treffsicher und angemessen die Begründung ausgefallen ist, z.B. die Zweifel, ob ein 20% Probedownload überhaupt irgendwelche Aussagekraft hat.
Meiner Meinung nach gibt es beim Abmahnwahn zwei zentrale Angriffspunkte: Die Störerhaftung auf rein "rechtlicher" Seite, und die "Beweise durch ominöse Logverfahren" auf der anderen. Und eben diese Beweise werden hier mehr als deutlich hinterfragt. Und wir alle wissen ja, dass Probedownloads praktisch keiner außer Rasch wirklich durchführt ("wir trennten die Verbindung bevor nur ein Bit floß").
Ich habe das Gefühl, wenn das Urteil dagegen negativ statt positiv ausgefallen wäre, würden hier wieder Weltuntergangsszenarien breitgetreten
KATER
Re: Deutschland
@ Knüppelklaus
Jep, wie soviele Gesetze in Deutschland wird auch dieses ausgelegt. Deswegen spricht z.B. auch das OLG Köln in seinem Beschluss vom 09.02.2009 unter Punkt II. 2. a. von "gefestigter Rechtsprechung" und nicht vom "Gesetzestext her"Anders der Gesetzestext kann ich da nur sagen.
Re: Deutschland
Hallo,
wo kann man denn LG Frankenthal, Beschluss vom 06.03.2009, Az. 6 O 90/09 finden?
Danke
wo kann man denn LG Frankenthal, Beschluss vom 06.03.2009, Az. 6 O 90/09 finden?
Danke