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Steffen
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Re: Deutschland

#4441 Beitrag von Steffen » Mittwoch 2. Juni 2010, 18:00

Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier:
Pressemitteilung zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.05.2010 (I ZR 121/08)
zur Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss


Mittwoch, den 02.06.2010

Kornmeier & Partner
Dr. Udo Kornmeier
Hansaallee 23
60322 Frankfurt am Main
Dr.K@kornmeier.de



Das Urteil des BGH vom 12.05.2010, dessen Inhalt bisher nur aufgrund einer Mitteilung der Pressestelle des BGH bekannt war,
liegt nun im Volltext vor. Wie aus der Pressemitteilung des BGH bereits bekannt, hat der BGH einen Unterlassungsanspruch gegen
einen privaten WLAN-Nutzer für den Fall bejaht, dass ein WLAN-Router nicht mit einer zum Zeitpunkt der Anschaffung üblichen
Verschlüsselungstechnik und der Zugang zu einem WLAN-Router nicht durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres
Passwort gegen unberechtigte Zugriffe Dritter geschützt wird. Hingegen verlangt der BGH nicht, dass ein privater WLAN-Nutzer
sein Netzwerk fortlaufend dem neusten Stand der Technik anpasst und dafür entsprechende finanzielle Mittel aufwendet.


weiterlesen!



_________________________________________________________________________


BGH, Urteil vom 12.05.2010 (I ZR 121/08) im Volltext


_________________________________________________________________________


Orakel von Steinwi:
"Dieses Urteil ist der (un)erwartete harte Schlag gegen die Filesharer.
Nun dürfte die Zeit der Klagen kommen!"

:,:

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Steffen
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Re: Deutschland

#4442 Beitrag von Steffen » Mittwoch 2. Juni 2010, 21:04

[quoteemShual]Wenn ich der Betreiber oder Moderator dieses Forums wäre würde ich diese vollständig
wertlose Werbeveranstaltung für einen Abmahner umgehend löschen.[/quoteem]
"Diese Kritik entbehrt jeder Rechtfertigung.
Sie lässt den notwendigen Respekt für mein Amt vermissen
und ich sehe es irreparabel beschädigt."


Der Betreiber der Initiative Abmahnwahn-Dreipage

der-seher
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Re: Deutschland

#4443 Beitrag von der-seher » Mittwoch 2. Juni 2010, 22:19

Steffens Antwort zu Shual ist absolut genial!!!!!!!

:an

hoppel
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Re: Deutschland

#4444 Beitrag von hoppel » Donnerstag 3. Juni 2010, 02:17

@ der seher :

ich hoffe doch, daß Steffen sein Amt nicht wie der Horst als irreparabel beschädigt sondern als irreparabel bestätigt sieht !

Bollomir
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Re: Deutschland

#4445 Beitrag von Bollomir » Donnerstag 3. Juni 2010, 03:38

Steffen hat geschrieben:Orakel von Steinwi:[/b]
"Dieses Urteil ist der (un)erwartete harte Schlag gegen die Filesharer.
Nun dürfte die Zeit der Klagen kommen!"

:,:

Das glaub ich leider auch, dass das bald richtig losgeht. Mich hats schon lange erwischt gehabt, nachdem ich vor Jahren die Mod UE von hier genommmen habe bin ich jetzt verklagt worden, weil ich meine Unschuld :x nicht beweisen konnte,muss ich jetzt mehrere Downloads bezahlen. Das Gericht hat gesagt dass die modifizierten Unterlassungserklärungen ein wiedersprüchliches Verhalten sind und ich meine Unschulde beweisen hätte müssen,weil ich die Vertragsstrafe eingegangen bin, werde ich wohl nicht so ganz unschuldig sein.
Ein bischen umfassenderer Rechtsrat hätte mir gutgetan.

User9
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Re: Deutschland

#4446 Beitrag von User9 » Donnerstag 3. Juni 2010, 08:05

@Bollomir: Ich denke, auch "umfassenderer Rechtsrat" (=Anwalt) hätte Dir da nicht unbedingt weitergeholfen, da auch bei der anwaltlichen Vorgehensweise - zumindest bisher - die Abgabe einer mod. UE obligatorisch war. Auch ein Anwalt kann gewöhnlich nicht hellsehen - er konnte vor 2 Jahren nicht wissen, dass im Frühjahr 2010 eine derartige richterliche Auslegung kommt.

Und ob das Orakel von Steinwi Recht hat, muss man abwarten. Auch wenn die Erfolgsaussichten bei einer Klage evtl. für die Abmahner besser geworden ist, lässt sich immer noch leichter mit dem Versand von 5 Standard-Seiten Geld verdienen. Warum soll der Bäcker die Brötchen mit der Hand backen, wenns dafür ne Maschine gibt. ;-)

Zauberberg
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Re: Deutschland

#4447 Beitrag von Zauberberg » Donnerstag 3. Juni 2010, 08:35

@bolomir: welches gericht hat dich verurteilt? kannst auch gerne per PN antworten

meeco
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Re: Deutschland

#4448 Beitrag von meeco » Donnerstag 3. Juni 2010, 08:47

Mein Vater hat gestern eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf bekommen da ich im März den Film "Wüstenblume" heruntergeladen haben soll. Der Streitwert liegt laut Schreiben bei lächerlichen 100.000,00 Euro.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe (ich soll mich um die Angelegenheit kümmern), reicht es eine mod. Unterlassungserklärung zu schicken wie es sie hier auf der HP zum Download angeboten wird und die geforderte Zahlung von 960 Euro bis auf weiteres erst mal zu ignorieren? Oder können durch das Ignorieren direkt weitere Kosten für uns entstehen?
Die Termine für die Rücksendung der Unterlassungserklärung (6.6.) und die Bezahlung der Gebühr (15.6.) liegen sehr eng.
Mal davon abgesehen dass ich die Gebühr in Anbetracht der Tatsachen für viel zu hoch einschätze können wir auch nicht zahlen. Meine Eltern sind beide AG2 Empfänger und ich habe gerade meine Ausbildung beendet und hole an einer FO meinen Abschluss nach, d.h. ich habe auch kein Einkommen.

Was ich jetzt erst sehe:
genaugenommen wird ihm (also mir) vorgeworfen die Datei über Bittorrent für "1000de von Nutzern" zum Download angeboten zu haben. (für 13 min laut Schreiben)
Des weiteren verlangen sie die Rücksendung des Originals.
Wie soll ich denen ein Original zusenden?

Die Sache mit Bittorrent ist auch unschön.. das war mir gar nicht bewusst und habe ich dem Anwalt mit dem ich gesprochen habe gar nicht gesagt. Reicht trotzdem eine mod. UE?

RA_Obladen
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Re: Deutschland

#4449 Beitrag von RA_Obladen » Donnerstag 3. Juni 2010, 10:34

Bei dem Urteil vom 12.5. sollte übertriebene Freude oder übertriebene Angst/Schrecken/was auch immer vermieden werden. Ist nur eine erste Einschätzung und soll keinesfalls eine Urteilsanmerkung oder dergleichen sein... Im Großen und Ganzen festigt das Urteil ja das, was eh schon klar, bzw. absehbar war. Die Rechteinhaber, bzw. ihre Anwälte werde in aktuellen/zukünftigen Abmahnungen natürlich einzelne Sätze zu ihren Gunsten verwerten, bzw. aus dem Kontext herausreißen.
Es ist aber sicherlich kein Urteil, von dem man aber sagen kann, dass auf "solch ein Urteil schon die ganze Zeit die Rechteinhaber gewarten haben", oder aber, dass es die Rechte der Abgemahnten wesentlich stärken würde. Ich finde, es ist weitaus weniger spektakulär als oftmals vorher von beiden Seiten getan wurde.
Aber insbesondere die Ausführungen zur Schadensersatzpflicht sind ja schon mal nicht so schlecht, jedenfalls bleibt hier alles beim Alten: auch das ist ja schon mal was.

meeco
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Re: Deutschland

#4450 Beitrag von meeco » Donnerstag 3. Juni 2010, 13:49

Grazer57 hat geschrieben:
meeco hat geschrieben: Der Streitwert liegt laut Schreiben bei lächerlichen 100.000,00 Euro.
Du meinst sicherlich € 10.000.
In einer Kopie von einem Beschluss vom Landgericht Köln ist von 100.000,00 Euro die Rede. Aber ich sehe jetzt natürlich, dass das mir nicht gilt und vermutlich auch wieder nur zur Druckerzeugung dient.

Ich wäre natürlich bereit nach meinen Möglichkeiten (in Raten ect.) die durch mein Verschulden entstandenen Kosten zu bezahlen, allerdings wird mir hier vorgeworfen ich hätte tausenden Nutzern weltweit diese Datei zum Download angeboten.
Die von ihnen ermittelte Verbindungsdauer beträgt nicht mal 14 min.
Ich müsste schon einen NASA-Rechner oder dergleichen haben um in in diesem Zeitraum beim Kläger einen Schaden von 10.000 Euro und mehr verursacht zu haben.

Erst mal vielen Dank für die Antworten @Grazer57

Ich habe noch ein weiteres Problem,
mein Vater weigert sich die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und will den Anwälten stattdessen ein Schreiben zukommen lassen, in dem steht, dass er damit nichts zu tun hat. Wie könnten die darauf reagieren?

Dr. No
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Re: Deutschland

#4451 Beitrag von Dr. No » Donnerstag 3. Juni 2010, 16:50

hallo....
habe eine abmahnung erhalten...wegen einem xxx-film.
benutze weder ein p2p programm noch habe ich ein ungesichertes w-lan.
mir fehlen leider drei tage von meinem routerprotokoll...dann hätte ich es ohne probleme beweisen können. an den tagen nach der vermeidlichen tat, machte mein router zu der ungefähren tatzeit immer eine zwangstrennung.
was ich bislang alles unternommen habe:
- modUE versendet, wurde schon angenommen
- provider angeschrieben...hat nix gebracht
- modemhersteller angeschrieben... um den logarithmus der routerfirmware zu analysieren, steckt bestimmt eine formel hinter die den trennungszeitpunkt berechnet. ....nix gebracht :-((((((

fühle mich ziemlich in die enge gedrängt von meinem abmahnen ...obwohl ich nichts verbrochen habe!
einen anwalt zu beauftragen macht bislang wenig sinn...kann ich gleich die forderung überweisen....was für eine abzocke

wurde schon einer von U+C vor gericht gezerrt?

snoopy64
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Re: Deutschland

#4452 Beitrag von snoopy64 » Donnerstag 3. Juni 2010, 21:36

Bin mal gespannt ob ich dann von Savoy auch noch eine Abmahnung bekomme.
Vielleicht gibt es ja noch mehr Ri die mir alle gerne ein Brieflein schicken möchten?

lg
snoopy64

mad evang
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Re: Deutschland

#4453 Beitrag von mad evang » Donnerstag 3. Juni 2010, 22:47

@ mistreaded

schau mal im impressum auf den webseiten von MIG Film Gmbh und Savoy film da wirst du eine überaschung erleben.

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Steffen
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Re: Deutschland

#4454 Beitrag von Steffen » Freitag 4. Juni 2010, 19:44

Hallo Baxter,

danke und viele Grüße nach Toronto zurück!

Steffen

RA_Obladen
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Re: Deutschland

#4455 Beitrag von RA_Obladen » Freitag 4. Juni 2010, 21:19

@mitleser: na, wenn sich wegen der Postkarte nicht mal getty images bei dir melden wird -wegen abmahnung und so... ;-)
SCHERZ

Waldschrat
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Re: Deutschland

#4456 Beitrag von Waldschrat » Samstag 5. Juni 2010, 08:19

meeco hat geschrieben: Des weiteren verlangen sie die Rücksendung des Originals.
Wie soll ich denen ein Original zusenden?
Ich will dich hier ja nicht zu grobem Unfug anstiften, aber....
nachdem das sog. Original prinzipbedingt - du hast es ja aus dem Netz geladen, wenn die Behauptung stimmt - nur als Datei auf dem Rechner vorhanden sein kann, böte sich der Versand per email an :)

Waldschrat
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Re: Deutschland

#4457 Beitrag von Waldschrat » Samstag 5. Juni 2010, 08:55

Dr. No hat geschrieben:hallo....
habe eine abmahnung erhalten...wegen einem xxx-film.
benutze weder ein p2p programm noch habe ich ein ungesichertes w-lan.
mir fehlen leider drei tage von meinem routerprotokoll...dann hätte ich es ohne probleme beweisen können. an den tagen nach der vermeidlichen tat, machte mein router zu der ungefähren tatzeit immer eine zwangstrennung.
was ich bislang alles unternommen habe:
- modUE versendet, wurde schon angenommen
- provider angeschrieben...hat nix gebracht
- modemhersteller angeschrieben... um den logarithmus der routerfirmware zu analysieren, steckt bestimmt eine formel hinter die den trennungszeitpunkt berechnet. ....nix gebracht :-((((((
Hi, die Zwangstrennung wird normalerweise vom Provider veranstaltet, nicht vom Router.
Dass der Provider jetzt keine Daten mehr hat, kann ich verstehen....
Aber dein Anwalt sollte - unter Berufung auf das unvollständige Routerprotokoll - vielleicht die Gegenseite auffordern, nicht nur die Angaben der Tatzeit zu übermitteln, sondern auch die Info, von wann bis wann dir die IP zugeteilt war.

Das ist ein Thema, über das sich mal die Juristen den Kopf zerbrechen sollten: regelmässig ist es so, dass der Schrieb von der Kanzlei erst dann kommt, wenn von allen evtl. verfügbaren Informationen nur noch die Zuordnung einer irgendwie gearteten Tat zu einem Anschlussinhaber besteht. Also konkret: sollte ein Provider, wenn er aufgefordert wird, die Daten zu speichern, weil ein Rechtsverletzung erfolgt ist und ein Auskunftsbeschluss folgen wird, die Daten nicht auch soweit speichern "müssen", dass auch die beschuldigte Partei darauf zugreifen kann?

Es scheint einzelne Router zu geben, bei denen man in der Konfiguration einen Wunschtermin für die Trennung
einstellen kann. Dann wird vom Router die Verbindung getrennt in der Erwartung, dass danach wieder
der Provider im 24-Std. Rhythmus trennt.



Mir persönlich erscheint es so, als würde der Technikdienstleister in deinem Fall einfach IPs im Netz einsammeln (Leute, die mit genau dieser IP gerade am Tausch dieser Datei beteiligt waren und dann möglicherweise selbst zwangsgetrennt wurden) und dann ohne weitere Überprüfung (also Versuch, tatsächlich mit dem angeblichen p2p Programm Kontakt aufzunehmen) beschuldigen. Weiterführender Lesestoff zum Thema: http://dmca.cs.washington.edu/

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Steffen
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Re: Deutschland

#4458 Beitrag von Steffen » Samstag 5. Juni 2010, 09:20

AG Wildeshausen:
Gegenstandswert für ein Album nur 1.200,00 Euro!


Samstag, den 05.06.2010


Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage informiert seit ungefähr einem Jahr über die zweifelhaften Praktiken von Scheffler.

Weiterführende Links:
In diesen Berichten erklären wir, dass sog. “Scheffleropfer“ nicht allein dastehen. Wir haben sogar eine Informationsstelle
eingerichtet:

RA Dr. Alexander Wachs
Email: info[at]dr-wachs.de
Telefon: 040-411881570

RA Dr. Ole Damm
Email: info[at]damm-legal.de
Telefon: 04321-390550

Initiative Abmahnwahn-Dreipage
Email: info[at]abmahnwahn-dreipage.de
Telefon: 09262-974217

wo Betroffenen sich informieren und Hilfe bekommen können. Grundgedanke, man unternimmt, wenn schon sonst niemand einschreitet
und Einhalt gebietet, etwas Effektives gegen Scheffler. Sicherlich wird man um die Bezahlung eines gewissen Teil der Summe nicht
herum kommen, auch wird es kein Spaziergang, aber es stehen kompetente Rechtsanwälte zu Ihrer Verfügung.


Herr X wurde von der Münchner Kanzlei Waldorf abgemahnt, wegen einer Urheberrechtsverletzung gegenüber eines Musikalbums der
Gruppe “King of Leon“ im Auftrag von Sony Music. Die Waldorfer Forderungen betrugen sich pauschal über 856,00 Euro. Was als
Nächstes kommt ist der allgemeine Scheffler-Wahn. Der Mandant wird über den Endpreis im Unklaren gehalten, versprochen keine
Unterlassungserklärung abzugeben und nachdem die Unterschriften vorlagen Schutzschriften hinterlegt. Das böse Erwachen kommt
aber dann, bei Erhalt der Rechnung (Kostennote Scheffler 1.464,53 Euro; Abmahnung aber nur 856,00 Euro).
Herr X verstand die Welt nicht mehr, bezahlte aber nur die Hälfte der Kostennote. Nachdem eine Kanzlei in Auftrag Klage erhoben
hat, beantragte Herr X den bekannten und erfolgreichen Medienanwalt Dr. Alexander Wachs aus Hamburg.

Am 17. Mai 2010 kam es dann vorm Amtsgericht Wideshausen zur mündlichen Verhandlung....



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User9
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Re: Deutschland

#4459 Beitrag von User9 » Samstag 5. Juni 2010, 09:36

Waldschrat hat geschrieben:
meeco hat geschrieben: Des weiteren verlangen sie die Rücksendung des Originals.
Wie soll ich denen ein Original zusenden?
Ich will dich hier ja nicht zu grobem Unfug anstiften, aber....
nachdem das sog. Original prinzipbedingt - du hast es ja aus dem Netz geladen, wenn die Behauptung stimmt - nur als Datei auf dem Rechner vorhanden sein kann, böte sich der Versand per email an :)
Ich kenne ja nicht die genaue Formulierung der Abmahnung, aber ich könnte mir vorstellen, dass hier ein falscher Bezug hergestellt wurde und sich die Forderung auf Rücksendung des Originals auf die UE bezieht.

sip
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Re: Deutschland

#4460 Beitrag von sip » Samstag 5. Juni 2010, 14:46

Technisch betrachtet gibt es nur ein Original, und das ist vermutlich das Mastertape welches
vom Management im Presswerk abgegeben wurde. Somit hättest Du lediglich eine Kopie.
Bei der Installation von W-XP (gekaufte CD) werde ich am Ende der Routine gebeten
meine Kopie von XP registrieren zu lassen. Microsoft hat verstanden, dass jede
verkaufte CD nur eine Kopie ist. Es gibt halt nur ein Original eines digitalen Produktes.

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