Samstag, den 30.01.2011
In einer aktuellen Studie, im Auftrag gegeben von Netzwelt.de/Forum, wird die Qualität der abgemahnten vertretenden
Fachanwälte analysiert.
Vorstellung der Studie:
Um einen Einblick in die Qualität der telefonischen Erstberatung der Anwaltshotlines zu gewinnen, wurde ein standardisiertes
Verfahren entwickelt. Sowohl die Datenerhebung als auch die Auswertung und Analyse der Daten erfolgt unter streng empirischen
Gesichtspunkten. Der eingewiesene Anrufer hat dabei ein Datenerhebungsblatt neben sich liegen, in dem die zuvor festgelegten
zu erhebenden Daten nach fragebogenüblichen Methoden festgehalten werden, so dass die spätere manuelle Datenerfassung auf
rein numerischer Ebene erfolgen kann und damit zur statistischen Aufbereitung sofort zur Verfügung steht. Die Dauer des Anrufs
wurde dabei auch festhalten. Die Variablen, die variiert wurden, sind vielleicht noch zu erwähnen:
Jeweils 3 Ausgangslagen pro Kanzlei, das heißt drei unterschiedliche Anrufe:
- 1. selbst schuldig und kostengünstigste Lösung gewünscht
2. Störerhaftung - Familienkonstellation - Sohn als Täter
3. unschuldig - Tatvorwurf absolut nicht nachvollziehbar
- 1. einfache One-Film-Abmahnung
2. Top100-Abmahnung
Unterschiede der Erstberatung je nach Ausgangslage erfasst. Die "Interviewer" sind dabei männlich bzw. weiblich, und unterschiedlichen
Alters. Die festgelegte Stichprobengröße von N=60 (das heißt, 60 Kanzleien, was insg. 360 Anrufen entspricht) wurde noch nicht
vollständig abtelefoniert, doch bemerkenswerte Erkenntnisse stechen schon jetzt ins Auge. Selbstverständlich fanden die Anwälte
der 3-Page-Liste besondere Berücksichtigung, um auch hierfür eine Aussage treffen zu können. Anwälte dieser Liste wurden
entsprechend für die Auswertung markiert (1 = von Liste; 2 = nicht von Liste). Es wurden natürlich keine Telefonmitschnitte
gemacht und selbstverständlich gehen die Kanzleien anonym in die Auswertung ein. Lediglich die Datenerfassungsblätter werden für
Prüfzwecke für Sachverständige noch eine Weile aufgehoben.
Als vorläufiges Resümee möchte ich nur festhalten, dass die Zahl der variierten Variablen, derer fünf, war zu hoch angesetzt.
Mit 2 Anrufen pro Kanzlei dürften die Ergebnisse kaum anders aussehen. Ob und wann diese selbstfinanzierte Studie veröffentlicht
wird oder muss, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. So wie es aussieht, werden aber die Arbeitshypothesen bestätigt
werden. Federführend bei dieser Studie ist kein billiger Marktforscher, sondern ein Diplom-Psychologe mit Abschluss an der Uni
Frankfurt am Main. Die Insider dürften wissen, dass diese Uni extremen Wert auf die statistische Ausbildung ihrer Studenten legt
bzw. in den 80er und 90er Jahren gelegt hat. An dieser Stelle möchte ich mich auch bei all meinen Kollegen bedanken, die mich bei
dieser Studie bisher beratend unterstützt haben.
Fazit:
Diplom-Psychologe Constantin:
[...]Wer aber auch einen Arzt aufsucht, wenn er Schnupfen hat, um sich von einem Fachmann die Nase putzen zu lassen wg. des besseren
Gefühls, bleibt der Weg zum Anwalt wohl nicht erspart.[...]
[...]Natürlich möchte jede Berufsgruppe für Ihre Dienstleistungen angemessen honoriert werden. Ein Bäcker, der seine Brötchen verkauft
genau so wie ein Bankräuber.[...]
Quelle: Netzwelt.de/Forum
Da bleibt mir nur neidvoll öffentlich zu erklären: Netzwelt.de/Forum, Ihr seit die Größten! Solche Aktionen braucht der Abmahnwahn.
Vielleicht wird das Ziel des jungen und dynamischen Werbeforum erreicht, und die Gegenseite lacht sich Tod.
Die Initiative AW3P sagt - Respekt!