Erst Gulli.com, dann Netzwelt, jetzt AW3P.
Wer ist der Nächste?
15:20 Uhr
Es ist noch gar nicht lange her, da konnte man auf
“Heise.Online“ lesen, dass die
Nachrichtenwebsite Netzwelt.de überraschend seine Nutzerforen zu den Themen File-
sharing, Abofallen und Abmahnungen geschlossen hat. Dabei wurde nicht nur der
Schreibzugriff blockiert; die Unterforen sind gänzlich verschwunden.
Zufall oder System?
Ein Vergleich-Werbe-Posting der Kanzlei Schulenberg & Schenk Anfang Februar 2013 im
mittlerweile geschlossenen Unterforum von Netzwelt.de:
(...) Sehr geehrte Damen und Herren,
Rechtsanwalt Schulenberg hier. Ich melde mich heute bei Ihnen, um mitzuteilen, dass
nahezu alle abgemahnten Rechtsverletzer, die keine Unterlassungserklärung
abgegeben und/oder keine Zahlung geleistet haben, von unseren Mandanten gerichtlich in
Anspruch genommen werden. Jeder, der einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält und
Widerspruch einlegt, kann sich darauf verlassen, dass das streitige Verfahren
durchgeführt wird. Darüber hinaus möchte ich mitteilen, dass unsere Mandanten
vergleichsbereit sind. Jeder, der einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten hat,
hat die Möglichkeit, sich bei meinem Mitarbeiter Herrn Rechtsanwalt Sarwari unter der
Durchwahl 040-734408613 oder per Email
sarwari@sus-law.de zu melden. Es wird fair
verhandelt. Je nach Forderungshöhe und Verfahrensstand können Vergleiche ab 690 €
abgeschlossen werden, um das Verfahren insgesamt zu erledigen. Ggf. kann Ratenzahlung
vereinbart werden. Voraussetzung ist immer, dass eine Unterlassungserklärung
abgegeben wurde oder wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan R. Schulenberg LL.M.Eur
-Rechtsanwalt-
Schulenberg & Schenk (...)
Nachdem ich nun gestern aus einem erholsamen Kurztrip kam und meinen Briefkasten öffnete,
fand ich neben der üblich nervigen Samstagswerbung einen dicken Din-A4-Umschlag mit dem
Absender:
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte.
Anfänglich hatte ich mich gedanklich gefreut, dass man meinen Fünfzigsten (30.03.) nicht
vergessen hatte und eine riesige Geburtstagskarte schickte. Meine Freude wurde aber
abrupt zerstört, als ich nach dem Öffnen auf 10 Seiten las:
:::::::::::::::::::::::::::::::::
Betreff: Ihr unzulässiges Verhalten unter
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... ?f=17&t=95
(...) hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen der Kanzlei
Schulenberg und Schenk GBr (...) vertreten.
Im Namen unserer Mandanten haben wir ihnen Folgendes mitzuteilen:
Wie unsere Mandantin feststellen musste [Bemerkung Autor SH: Dieser Thread wurde
schon am 05.08.2010 eingerichtet und ist bis 2013 kritiklos], betreiben Sie im
Internet unter der o. g. Domain ein Forum mit dem Titel “Abmahnungen von Schulenberg
& Schenk Rechtsanwälte“. In diesem Forum nehmen Sie auch Rechtsdienstleistungen vor.
a) Sie behaupten schlagwortartig, dass unsere Mandantin Abmahnungen versendet. Dabei
unterlassen Sie den Hinweis, dass unsere Mandantin selbst keine Abmahnung versendet
(...). Beide vorgenannten Behauptungen für sich betrachtet, sind geeignet, den Kredit
des Unternehmens unserer Mandantin herabzusetzen, so dass hierin ein Verstoß gegen §
4 Nummer 8 UWG zu erkennen ist.
b) Weiterhin setzt aber auch die bloße Benennung des Namens unserer Mandantin in
Verbindung mit der Behauptung der massenhaft versendeten Abmahnungen die
Dienstleistungen und Tätigkeit unserer Mandantin herab und stellt daher eine
unlautere Handlung nach § 4 Nummer 7 UWG dar.
Da, wie bereits dargelegt, aufgrund der von Ihnen angebotenen Rechtsberatung zwischen
Ihnen uns unserer Mandantin ein Wettbewerbsverhältnis besteht, steht unserer
Mandantin somit gem. § 8 Abs. 11, 3,4 Nr.7 UWG ein Anspruch auf Beseitigung und
Unterlassung des gerügten Verhaltens zu.
Die Namensnennung unserer Mandantin in Ihrer Werbung erfolgt nicht nur nebensächlich,
sondern vielmehr gezielt und richtet sich damit spezifisch gegen den betrieblichen
Organismus unserer Mandantin. (...) (vgl. BGH NJW 2003, 1042, 2004,356).
Forderung aus einem Gegenstandswert von 25.000 EUR:
1. strafbewehrte Unterlassungserklärung
2. 1,5 GG §§ 2,13RVG,Nr.2300 VV - 1.029,00 EUR
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG - 20,00 EUR
__________________________________________________
Gesamtbetrag; 1.049,99 EUR
:::::::::::::::::::::::::::::::::
Erst Gulli.com, dann Netzwelt, jetzt AW3P.
Wer ist der Nächste?
Wenn man nun aufmerksam und über Jahre die Forenwelt zum Thema: “Abmahnung
Filesharing“ verfolgt, erkennt man immer das Muster. Nach meiner Meinung nach werden
Forenbetreiber mit überzogenen Forderungen, vermeintlichen Ansprüchen und Abmahnungen
bedacht. Weil man Angst um den eigenen Ruf hat, weil man beleidigt wurde, weil
unwahre Tatsachen behauptet wurden, weil unerlaubte Rechtsberatung erfolgt und der
neuste Trend, weil der Kanzlei- oder Anwaltsname genannt wird, weil man in einem
Wettbewerbsverhältnis angeblich stünde usw. In meinen Augen ist es eine jahrelange
Gängelei, wo man aus der Position des Stärkeren (mit mehr wirtschaftlichen Mitteln)
einfach versucht eine freie Meinungsäußerung über das Thema Abmahnung, zu
Massenabmahnungen, der eigenen industriellen Abmahntätigkeit und möglichen
Hinterfragen nach einem möglichen Geschäftsmodell zu verbieten und zu unterdrücken.
Und am schlimmsten sind diejenigen Kanzleien die Werke mit pornografischen Inhalt
abmahnen. Es werden viele verständlicherweise Mürbe, wenn sich die Abmahnungen und
Forderungen häufen. Aber man sollte immer bedenken, dann darf man ein Forum mit einem
Thema von öffentlichen Interesses sowie einem juristischen Inhalt nicht heraussuchen!
[...] Bist Du der Wolf, oder das Schaf!? [...]
The Expendables 2, “Jean Vilain“ (Jean-Claude Van Damme)
Natürlich bin ich mir bewusst, dass im (Online-)Internet - keine - anderen Gesetze
gelten, als im richtigen (Offline-)Leben. Nur am Rande bemerkt, verfügen sehr viele
Politiker nicht über diese Erkenntnis. Aber ich schweife ab. Natürlich bin ich mir
bewusst, dass Juristen (nicht ich) über alles streiten können. Sicherlich ist mir
bewusst, das bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung es immer im Ermessen des
Richter / der Richter liegt und ich Geld in die Hand nehmen werde, über das ich nicht
verfüge. Aber, man sollte immer im Einzelfall entscheiden können und müssen.
Ich nehme meine Verantwortung als Betreiber der Website: Initiative AW3P, Blog
Initiative Abmahnwahn und des Forums Initiative AW3P ernst. Von vielen als Diktator
und Zensur-Steffen verrufen, ist es für mich nicht nur elementar lebenserhaltend -
und das schon seit 2007 - sondern auch eine Verantwortung als Nichtjurist, sich
ständig selbst und unter Anleitung weiterzubilden, sinnfreie Beleidigungen oder
verbale Pöpeleien - die teilweise aus Emotionen heraus passieren - mit Kenntnis zu
editieren bzw. löschen und immer selbst so zu antworten, das dem gegenüber Wege
aufgezeigt werden, in denen seine möglichen Kosten und Risiken minimiert werden. Das
ist meine Verantwortung und Pflicht als Forenbetreiber, Musterschreibenanbieter und
Bereitsteller von Wegweiser.
LG Köln, 7.7.2010, Az.: 28 O 211/10 - Zur Zulässigkeit einer "Abmahnwarnung" unter
Namensnennung des Abmahnanwaltes
(...) Denn mit der Darstellung der Abmahnung durch die Beklagte ist ein
schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile
desselben, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist, nicht verbunden.
Vielmehr gehört es zur üblichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, insbesondere eines
solchen, der in Wettbewerbsstreitigkeiten tätig ist, Abmahnungen zu versenden. Eine
solche Darstellung kann sich daher nicht schwerwiegend auf die Ehre der Beklagten
auswirken. (...)
Aber schauen wir uns einmal die Kanzlei Schulenberg & Schenk
aus statistischer Sicht an.
Natürlich gibt es gerade bei einer Benennung eines Anwaltes, einer Kanzlei, der
Gegnerliste ein sehr unterschiedliche Rechtsauffassung wo genau Meinungsfreiheit
aufhört und Persönlichkeitsverletzungen, Schmähkritik und unwahre
Tatsachenbehauptungen anfangen und dies wird im Einzelfall zu klären sein. Genau ob
ich überhaupt in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Abmahnkanzlei stehe und inwieweit
man mir verbieten kann einen Thread namentlich nach der abmahnenden Kanzlei zu
thematisieren.
[...] Bist Du der Wolf oder das Schaf!? [...]
The Expendables 2, “Jean Vilain“ (Jean-Claude Van Damme)
Ich habe einfach seit meiner Abmahnung im Dezember 2006 keine Lust mehr das Schaf zu
sein und fühle mich auch überhaupt nicht als Opferlamm. Bertholt Brecht hat einmal
das Zitat geprägt, was mittlerweile jeder zweite Forenuser (als Alibi) in seiner
Signatur stehend hat: “Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon
verloren.“ Hier geht es auch nicht mehr nur um meine Person, sondern um - alle -
Verbraucherforen und einer freien Meinungsäußerung. Diese ganze Gängelei ist
mittlerweile auch supi nervend.
Wenn man auf seinen Ruf bedacht ist, sollte man genau abwägen, mit was man, sowie
wie man als Anwalt sein Geld verdient.
Ich werde - nicht - zahlen und - nichts - unterzeichnen,
bis Richter dieses entscheiden (oder nicht)!
“Man steht im Leben immer wieder vor der Wahl, es sich selbst leicht und den anderen
schwerzumachen - oder umgekehrt. Aber hat man denn die Wahl?“
Arthur Schnitzler (3, 182), Aphorismen (Arthur Schnitzler (* 15. Mai 1862 in Wien; †
21. Oktober 1931 ebenda) war ein österreichischer Erzähler und Dramatiker. Er gilt
als einer der bedeutendsten Vertreter der Wiener Moderne.)
Ich werde weiterhin darüber mit allen Einzelheiten berichten.
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Autor: Steffen Heintsch
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