Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9521 Beitrag von Steffen » Freitag 4. Juli 2014, 12:40

[quoteemWerniman]Bin mal gespannt,wann der erste Abmahner auf die Idee kommt, doch den Anschlussinhaber zur Verantwortung ziehen zu wollen,wenn er merkt, dass beim wahren Täter finanziell kein Blumentopf zu gewinnen ist.[/quoteem]
Das wird so als möglicher Drittschuldner nicht funktionieren. "Über 18 und vereidigt", da muss schon jeder selbst sehen, wie er damit umgeht bzw. klarkommt. Und ein Urteil ist immerhin nicht nur 30 Jahre gültig, sondern auch 30 Jahre vollstreckbar. Viele, die es heute vlt. locker sehen, haben in 10, 20 Jahren, als Familienvater oder Gutverdienender dann das Nachsehen, wenn der GV dreimal klingelt mit dem Kuckuck (Pfandsiegel) im Gepäck.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9522 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. Juli 2014, 16:32

Antistatistik
Filesharing-Abmahnungen
1. HJ 2014!



16:30 Uhr


Schwuppdiwupp verfliegt die Zeit und das erste Halbjahr 2014 ist schon wieder Geschichte.
AW3P möchte kurz und knapp versuchen, unter dieser ersten Hälfte des Jahres ein Resümee
zu ziehen.



Bild



Antistatistik? Der Antistatist? Natürlich sind diese Formulierungen provokant aber
nicht blasphemisch gewählt. Verfehlen sie dennoch nicht die erhoffte Wirkung. Es wird
von meiner Seite aus - keine - wissenschaftlich fundierte Statistik geben, aber auf die
Nennung diverser Zahlen möchte AW3P nicht verzichten. Sicherlich sind diese Zahlen für
Gesamtdeutschland sowie dem kompletten Abmahnwahn nicht aussagekräftig, werden aber für
den einen oder anderen dennoch von Interesse sein. Die Schlussfolgerungen muss aber
jeder für sich selbst ziehen. Aber Vorsicht! Natürlich wird die Antistatistik immer im
"Steffen-Style" abgefasst. Wer diesen nicht verträgt, verkraftet, dem seine Gefühle
verletzt werden, derjenige sollte besser jetzt nicht mehr weiterlesen.

Nach der anfänglich von Dezember 2013 anhaltenden "Euphorie" rund um die
"RedTube"-Abmahnungen wird eines überdeutlich. Die Klagezahlen halten unverändert an,
die Zahlen der versendeten Abmahnungen sind weiter rückläufig und es kommen immer
weniger Betroffene auf die Internetpräsenz der Initiative AW3P oder treffen in den
diversen Foren auf. Natürlich muss man sich beim mannigfaltigen Informationsangebot
nicht mehr zwingend in ein Forum registrieren und seine Frage an den Mann bringen.



Besucherzahlen Homepage AW3P 1. HJ 2014

Bild


Downloadzahlen (Daten werden erst seit 04/2013 erfasst)

1. Musterschreiben mod. UE

Word

Bild


PDF

Bild


2. PDF: Wegweiser Inkasso

Bild



Foren

Egal wie man sich wendet und dreht, die Foren sind nicht mehr "der" Treffpunkt von
Betroffenen oder Interessierten. Es wird weit mehr Zeit mit der ungemein wichtigen
Klärung verbracht, welches Forum was ist, oder nicht, als die Kräfte zu bündeln und an
einem Strang zu ziehen. Dies liegt eindeutig an die unterschiedlichen
Interessengruppen. Eine Dezentralisierung der Kräfte hatte einmal Vorteile gebracht,
als die Abmahnzahlen noch hoch waren. Jetzt ist diese Dezentralisierung unser
"Untergang" bzw. werden nur noch zu Stoßzeiten (Jahreswechsel, Mitte + Ende des Jahres)
Fragen nach der Verjährung bzw. Klagen Klärungsbedarf haben. Dieses hat nichts mit
Resignation oder Zusammenbrechen der Foren gemein. Wer die Forenlandschaft über einen
längeren Zeitraum intensiv betrachtet, wird zu keinem anderen Ergebnis gelangen.


Forum aktuell

Durch AW3P vorliegenden Informationen soll es in Kürze zu einer Neufirmierung des
bislang führenden Forums kommen. Erste Bilder tauchten anonym und mit ohne
Wasserzeichen im Netz auf.


Bild


Wir habe hierzu die Verantwortliche: "Constantin Labersacker" befragt. Hier ein kleiner
Ausschnitt des geführten Gespräches.

....................

AW3P: Wenn man Ihr Forum so beobachtet, was hat das "Silicon Valley" des Abmahnwahns,
den Horst der Denker und Kämpfer jetzt so schwerfällig und anfällig gemacht gegenüber
der vorherrschenden "Posting-Allergie" der Rebellutionäre?
Constantin Labersacker: Ist mir völlig Wurst. Wir sind unter den Letzten, und das
zählt.
....................

AW3P: Aber das kann doch nicht das Niveau sein, was Sie sich vorher ausgerechnet haben.
Das, wenn man als das Forum in die Analen der Geschichte einziehen will, sich noch
steigern muss, denke ich müsste auch Ihnen klar sein.
Constantin Labersacker: Was wollen Sie jetzt von mir? Was wollen Sie so kurz nach dem
Spieltag? Das kann ich nicht verstehen!
....................

AW3P: Ich gratuliere erst einmal und wollte dann fragen, warum es in der Ausrichtung
Ihres Forums und in der Abmahnwahnerhalter-Bekämpfung nicht so gut gelaufen ist wie man
sich es sich vorgestellt hat 2011? Nur so!
Constantin Labersacker: Glauben Sie jetzt unter den Letzten, ist irgendeine
Karnevalstruppe oder was. Sie machen es uns richtig schwer und wir kämpfen bis zum Ende
und werden dann überzeugen. Besonders in der Verlängerung. Das war bislang ein Auf und
Ab, wir waren mutig, haben natürlich viel zugelassen und wenig gemacht, aber trotzdem
muss man lange Zeit "Null-Postings" zum Thema halten. Das haben wir geschafft und
darüber hinaus werden wir, äh, zum Ende hin, äh, verdient gewinnen. Alles andere, ich
lege mich erst einmal 365 Tage in die Eistonne und werden dann weitersehen.
....................

AW3P: Absoluter Kraftakt, glauben Sie das dieser Wow-Effekt kommt, wie bei der
Eröffnung Ihres Forums 2011? Das es zum Beispiel auch Aktionsmäßig irgendwann besser
läuft?
Constantin Labersacker: [Räusper] Was wollen Sie? Wollen Sie einen erfolgreichen Kampf
gegen alle Abmahnwahnerhalter, oder sollen wir wieder erneut ein erfolgreiches Forum
schließen und haben schön gepostet? Ich versteh die ganze Fragerei nicht! Wir sind weit
gekommen, wir sind superhappy, geben alles und bereiten uns jetzt vor.
....................

AW3P: Dazu alles gute.
Constantin Labersacker: Danke.

....................


Eckpunkte 1. Halbjahr

1.) "RedTube"-Abmahnungen

AG Potsdam AZ: 20 C 423/13, AG Hannover - Az. 550 C 13749/13
(...) Das Gericht hat im Rahmen einer negativen Feststellungsklage einer abgemahnten
Userin entschieden, dass die Abmahnung der Firma "The Archive AG" gegenüber der
Nutzerin der Porno-Streaming-Website "RedTube" unberechtigt war und sie keine Ansprüche
auf Unterlassung oder Schadensersatz begründet. Laut Gericht sei die Abmahnung an die
Klägerin zu weit formuliert und verstoße damit gegen das Bestimmtheitsgebot des § 97 a
Abs. 2 Nr. 4 UrhG. Sie erfasse das Streaming, d.h. das Abspielen einer Video-Datei im
Webbrowser des Nutzers, als solches und verkenne dabei, dass dieser Vorgang aber
jedenfalls dann nach § 44 a Nr. 2 UrhG zulässig ist, wenn eine nicht offensichtlich
rechtswidrige Vorlage nur kurzfristig gestreamt wird. Damit sei die Abmahnung nicht
hinreichend bestimmt. (...)

EuGH, Urteil vom 05.06.2014 (Rechtssache: C360/13): Streaming ist keine
Urheberrechtsverletzung (das Urteil beziehe sich nur auf eine legale Quelle und
schließe illegale Inhalte weiterhin nicht ein).

Und was machen die Protagonisten heute? Sind verschwunden oder krank! ... und die
Karawane zieht weiter ...

2.) Juni 2014: Die Ludwigsburger Kanzlei "Rieegger Rechtsanwälte" stellt den Volltext
ihrer erstrittenen Entscheidung: BGH - Az. I ZR 169/12- "BearShare" online.


Nach den vorangegangenen höchstrichterlichen Entscheidungen "Sommer unsers Lebens" und
"Morpheus" wird der eingeschlagene Kurs weiter fortgesetzt. Neu, dass die einst
überharte Formulierung hinsichtlich der vermeintlichen Täterschaftsvermutung
geradegerückt wurde und die Anforderungen an der sekundären Darlegungslast präzisiert.

Entgegen der Rechtsauffassung der Kanzlei "Rasch Rechtsanwälte", "dass der BGH im
Rahmen der Urteilsbegründung die Voraussetzungen an die sekundäre Darlegungslast des
Anschlussinhabers präzisiert und dem Anschlussinhaber ausdrücklich eine
Nachforschungspflicht auferlegt hat", "Rasch Rechtsanwälte" weiter, "der
Anschlussinhaber kann sich somit nicht allein darauf berufen, er habe die
Rechtsverletzung nicht begangen und es hätten auch dritte Personen, z.B.
Familienmitglieder Zugriff auf seinen Anschluss. Er muss vielmehr - im Rahmen des ihm
Zumutbaren, aber auch im Rahmen seiner prozessualen Wahrheitspflicht - aktiv zur
Aufklärung der über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzung beitragen", wird klar
und deutlich von den Bundesrichtern festgelegt,

(...) Die Klägerinnen tragen nach allgemeinen Grundsätzen als Anspruchsteller die
Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen des geltend gemachten
Anspruchs auf Erstattung von Abmahnkosten erfüllt sind. Danach ist es grundsätzlich
ihre Sache, darzulegen und nachzuweisen, dass der Beklagte für die von ihnen behauptete
Urheberechtsverletzung als Täter verantwortlich ist. (...)

(...) Im Streitfall spricht -keine- tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des
Beklagten. Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, ist eine
tatsächliche Vermutung für eine Täterschaft des Anschlussinhabers nicht begründet, wenn
zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen diesen Anschluss benutzen
konnten. (...)

(...) Die sekundäre Darlegungslast führt weder zu einer Umkehr der Beweislast noch zu
einer über die prozessuale Wahrheitspflicht und Erklärungslast (§ 138 Abs. 1 und 2 ZPO)
hinausgehenden Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Anspruchsteller alle für seinen
Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. (...)

(...) Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er
vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen
Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in
Betracht kommen. In diesem Umfang ist der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren
auch zu Nachforschungen verpflichtet. (...)

In diesem Sinn sind auch die aktuellen Entscheidungen aller Gerichtsstandorte betreffs
Filesharing-Klagen begrüßenswert. Aber natürlich reicht ein einfaches Bestreiten weiter
nicht aus und es kommt auf einem substantiierten Vortrag (Abgemahnter <-> Anwalt) an.

3.) Mai: Telekom veröffentlicht Sicherheitsbericht 2013
=> 2013 - 946.641 Mio. verauskunftete IP-Anschlussinhaberdaten (2010: 2.24 Mio.; 2009: 1,4
Mio.)



Klagezahlen

Kaum sind diese Zahlen veröffentlicht, melden sich die ersten schlauen Menschen bzw.
Blogger und posten: "Diese Zahlen können doch niemals nie stimmen, es sind weit mehr.
Pfuscher!", oder meinen, dass die Zahlen ja so gering sind, dass man sich niemals nie
Sorgen machen muss, und berechnen sofort die Klagewahrscheinlichkeit auf 1.367.657.890
Stellen hinter das Komma. Pustekuchen! Natürlich stellen diese Zahlen -niemals nie- die
Gesamtzahlen dar, sondern nur die mitgeteilten Zahlen von -37- Kanzleien. Es gibt
natürlich weit mehr Anwaltskanzleien, die Filesharing-Fälle übernehmen sowie
Betroffene, die sich allein verteidigen, anerkennen, versäumen, verlieren oder sich
vergleichen. Ganz zu schweigen, das keine abmahnende Kanzlei sich bereiterklären wird
die genauen Zahlen preiszugeben. Ich nehme aber gern Ihre Zahlen entpersonalisiert
entgegen.

Hinweis:
Natürlich werden die übermittelten Informationen vertraulich behandelt, nach der
Zusammenfassung die zugesandten E-Mails gelöscht und -nur- die Gesamtzahlen - ohne -
namentliche Spezifizierung veröffentlicht. Ich bedanke mich bei allen Kanzleien, die
ihre Zahlen freundlicherweise mitgeteilt haben. Bei denen, die ihre Zahlen - nicht -
mitgeteilt haben, danke für die gute Zusammenarbeit. Wem diese Zahlen missfallen, kann
jederzeit -seine- Zahlen präsentieren, oder sollte einfach nur schweigen!

Im Weiteren gilt der Grundsatz: "iudex non calculat" - "der Richter rechnet nicht"
Dieser Grundsatz besagt, dass Berechnungen im Urteil nicht in Rechtskraft erwachsen.
Ein offensichtlicher Rechenfehler lässt sich also im Nachhinein noch korrigieren.
Gesetzlich geregelt ist dieser Grundsatz in § 319­ der Zivilprozessordnung (ZPO).


...........................


Kanzleien (die Ihre Zahlen mitteilten)
  • 2011: 21
    2012: 42
    HJ 2013: 35
    2013: 34
    HJ 2014: 37

...........................


Mandate
  • 2011: 13.784
    2012: 15.652
    HJ 2013: 7.425
    2013: 12.854
    HJ 2014: 4.660

...........................


Vergleichsbereitschaft (Mandanten)
  • 2011: 0
    2012: 42,6%
    HJ 2013: 41,45%
    2013: 36 %
    HJ 2014: 23,05%

...........................


Tägliche Anrufe bei kleineren Kanzleien (1-2 Anwälte)
  • 2011: 3 - 5
    2012: 3 - 5
    HJ 2013: 1 - 3
    2013: 2-3
    HJ 2014: 1-3

...........................


tägliche Anrufe bei größeren Kanzleien (mehr als 3 Anwälte)
  • 2011: 15 - 20
    2012: 10 - 20
    HJ 2013: 7 - 10
    2013: 5-10
    HJ 2014: 5-10

...........................


Negative Feststellungsklage
  • 2011: 0
    2012: 0
    HJ 2013: 0
    2013: 0
    HJ 2014: 0

...........................


Einstweiliges Verfügungsverfahren (EV)
  • 2011: 0
    2012: 27 (27 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 19 (10 Selig, 5 Sch/Sch, 2 Nimmrod, 1 Goethe, 1 nicht kanzleispezifisch
    aufgeschlüsselt)
    2013: 13 (10 Selig, 3 Sch/Sch)
    HJ 2014: 4
    • 1 Fareds
    • 1 Sch/Sch
    • 1 c-Law
    • 1 WSYCR[/b]

...........................


Beschwerdeverfahren
  • 2011: 0
    2012: 7 (7 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 5 (2 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 1 WF, 1 Negele, 1 U+C)
    2013: 7 (6 § 101 IX UrhG, 1 Streitwert)
    HJ 2014: 2
    • 2 § 101 IX UrhG[/b]

...........................


Mahnbescheid (MB)
  • 2011: 124 (124 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    2012: 495 (495 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 599 (307 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 153 WF, 44 Rasch, 39 rka.,
    36 Sch/Sch, 8 Fareds, 4 Schröder, 2 Haas (infoscore, S&W), 2 Condor (BB), 1 Debcon,
    1 Goethe, 1 S&P, 1 SKW)
    2013: 2.016 (1.379 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 164 WF, 131 Wulf, 72 BB,
    55 Rudolph, 44 Negele, 42 Fareds, 38 Sch/Sch, 37 rka., 35 Rasch, 4 Edelmaier, 3 S&P,
    2 adebio, 2 Schroeder, 2 Selig, 1 Schmietenknop, 1 Europa, 1 Wehrl, 1 Sebastian, 1 SKW,
    1 CSR)
    HJ 2014: 482
    • 159 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt
    • 101 WF
    • 67 Wulf
    • 43 BB
    • 29 Rudolph
    • 23 Debcon
    • 21 Fareds
    • 15 Sch/Sch
    • 10 Edelmayer
    • 5 Negele
    • 3 CSR
    • 2 U+C
    • 2 S&P
    • 1 Haas
    • 1 Sebastian[/b]

...........................


Vollstreckungsbescheid (VB)
  • 2011: 0
    2012: 22 (22 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 3 (2 Fareds, 1 Rasch)
    2013: 31 (16 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 6 WF, 3 BB, 3 Wulf, 2 Fareds,
    1 U+C)
    HJ 2014: 38
    • 20 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt
    • 5 BB
    • 4 Debcon
    • 3 Rudolph
    • 3 Wulf
    • 3 Sch/Sch[/b]

...........................


Unterlassungsklagen
  • 2011: 0
    2012: 19 (19 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 7 (2 Sch/Sch, 2 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 1 Rasch, 1 WF,
    1 Schröder)
    2013: 10 (5 WF, 2 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 1 Rasch, 1 Schroeder, 1 S&P)
    HJ 2014: 5
    • 4 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt
    • 1 Rasch[/b]

...........................


Amtsgericht (AG)
  • 2011: 165 (165 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    2012: 498 (498 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 238 (85 WF, 48 Rasch, 30 rka., 29 nocht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt,
    27 Sch/Sch, 7 Schröder, 3 Fareds, 2 CSR, 2 S&P, 2 SKW, 2 ZD, 1 Lexius)
    2013: 641 (189 WF: 189, 173 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 120 Sch/Sch, 72 Rasch,
    33 rka., 13 Marquort, 9 Schroeder, 8 BB, 5 Negele, 4 Fareds, 3 SKW, 2 Kornmeier,
    2 Condor, 2 CSR, 2 Nimrod, 2 Lexius, 1 S&P, 1 ZD)
    HJ 2014: 237
    • 72 Sch/Sch
    • 55 WF
    • 34 BB
    • 34 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt
    • 18 Rasch
    • 6 Fareds
    • 5 rka.
    • 5 Negele
    • 3 Wulf
    • 2 CSR
    • 1 Debcon
    • 1 Sebastian
    • 1 S&P[/b]

...........................


Landgericht (LG)
  • 2011: 5 (5 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    2012: 57 (57 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 98 (90 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 4 WF, 2 Rasch, 1 Schröder, 1 rka.)
    2013: 13 (6 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 5 Rasch, 1 rka., 1 WF)
    HJ 2014: 12
    • 10 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt
    • 1 WF
    • 1 Nimrod[/b]

...........................


Oberlandesgericht (OLG)
  • 2011: 1 (1 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    2012: 12 (12 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 9 (8 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt, 1 Rasch)
    2013: 1 (1 Rasch)
    HJ 2014: 4
    • 4 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt[/b]

...........................


Bundesgerichtshof (BGH)
  • 2011: 0
    2012: 2 (2 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2013: 2 (2 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    2013: 2 (2 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    HJ 2014: 2
    • 2 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt[/b]

...........................


Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
  • 2011: 0
    2012: 0
    HJ 2013: 9 (9 nicht kanzleispezifisch aufgeschlüsselt)
    2013: 0
    HJ 2014: 0
...........................

____________________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9523 Beitrag von Steffen » Montag 7. Juli 2014, 15:00

Achtung!
Fake!
Betrugsversuch - Emails mit ZIP-Anhang sind gefälscht
und stammen nicht von WeSaveYourCopyrights!


14:48 Uhr


Am 07.07.2014 wurde uns bekannt, dass “gefälschte Emails” im Umlauf sind, deren
Betreffzeile unseren Kanzleinamen trägt. Die Betrüger versuchen hierdurch den Ein-
druck zu erwecken, dass es sich um Emails aus unserem Hause handelt, obwohl die
Absende-E-Mail-Adressen offensichtlich nicht von uns stammen, sondern es sich um
“gekaperte” E-Mail-Adressen zu handeln scheint.

Die Fake-Emails einen Anhang (ZIP-Datei). Der Inhalt ist uns unbekannt. Wir empfehlen,
den Anhang nicht zu öffnen, da er Viren, Trojaner oder andere Schadsoftware enthalten
könnte.

Wir stellen klar, dass wir niemals Dateianhänge im ZIP-Format versenden.


Wie kann ich herausfinden, ob die Abmahnung, die ich erhalten habe “echt” ist?

Sollten Sie eine Email erhalten haben, die eine ZIP-Datei im Anhang hat oder deren Absende-
E-Mail-Adresse nicht mit “…@wesaveyourcopyrights.com” endet, handelt es sich um eine
“gefälschte“ E-Mail, die nicht von uns stammt.


Wer steckt hinter den “gefälschten“ Emails?

Wer hinter den “gefälschten“ Abmahnungen steckt, ist uns bisher nicht bekannt.


Wie verhalte ich mich, wenn ich eine “gefälschte“ Abmahnung erhalten habe?

Selbstverständlich sind Sie, sofern Sie eine Email erhalten haben, die die oben genannten
Kriterien erfüllt, weder verpflichtet, die dort angehängte Zip-Datei zu öffnen, noch den
dort genannten Betrag zu überweisen. Stattdessen bitten wir Sie darum, uns bei der
Aufklärung dieser Betrügereien behilflich zu sein.

Senden Sie hierzu bitte die Fake-E-Mail inklusive des ZIP-Anhanges an:

info@wesaveyourcopyrights.com.

Wir leiten die Email dann an die Strafverfolgungsbehörden weiter. Kosten sind damit für
Sie selbstverständlich nicht verbunden.



_________________________________

Autor: Rechtsanwalt Christian Weber
Quelle: http://wesaveyourcopyrights.com
Link: http://wesaveyourcopyrights.com/2014/07 ... opyrights/

_________________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9524 Beitrag von Steffen » Montag 7. Juli 2014, 15:09

Pressemitteilung

Sasse & Partner informieren über Betrugsversuche
durch gefälschte Abmahnungen per E-Mail


Am 07.07.2014 erhielten wir um 10.45 Uhr erstmalig Kenntnis darüber, dass versucht wird
in krimineller Absicht und offenbar in erheblichem Umfang unter Ausnutzung des Namens
unserer Rechtsanwaltskanzlei Spam bzw. Viren zu verbreiten.

Hierbei werden „Abmahnungen“ unter dem Titel

“Sasse und Partner verlangt … Euro für eine außergerichtliche Einigung“

offensichtlich wahllos unter Nennung verschiedener Euro-Beträge per E-Mail versendet. Der
oder die Täter geben hierbei vor, dass ein Musikalbum unter einer IP-Adresse heruntergeladen
worden sei und fordern unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Zahlung verschiedener
“Strafbeträge“ auf. Nur wenn diese Zahlung innerhalb von 48 Stunden erfolge, so der Inhalt der
E-Mail, werde nicht zum “zuständigen Amtsgericht eskaliert“.

Die “Abmahnungen“ werden unter dem Namen unseres Rechtsanwaltes Jan Spieldenner versendet.
Der oder die Täter machen sich offenbar den Umstand zunutze, dass unsere Kanzlei regelmäßig
Schutzrechtsverwarnungen für diverse Mandanten ausspricht und hierdurch einen gewissen Ruf
erworben hat. Wir weisen darauf hin, dass die von uns erstellten Abmahnungen niemals als ZIP-
Datei verschickt werden.

In kürzester Zeit erhielten wir am 07.07.2014 weitere Anrufe und E-Mails von mehreren
“Abgemahnten“, so dass zu vermuten ist, dass der oder die Täter hier massenhaft tätig geworden sind.
Wir werden umgehend Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten und haben zudem einen deutlich
sichtbaren Warnhinweis auf unsere Homepage aufgenommen.

Wir raten allen Empfängern solcher E-Mails dringend, keine Zahlungen zu leisten und die E-Mail
einfach zu ignorieren und den Anhang nicht zu öffnen.

Hamburg, 7. Juli 2014

Sasse & Partner Rechtsanwälte
Neumühlen 17, 22763 Hamburg

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9525 Beitrag von Steffen » Montag 7. Juli 2014, 16:31

Folgende Fake E-Mail-Abmahnungen
sind im Umlauf!


  • Winterstein Rechtsanwälten
  • Kanzlei Zimmermann und Decker
  • Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller
  • Rechtsanwalt Jeff Martin
  • Anwaltskanzlei Mayer
  • Rechtsanwalt Lutz Schroeder
  • Rechtsanwältin Denise Himburg
  • Sasse und Partner Rechtsanwälte
  • WeSaveYourCopyrights
  • DigiProtect

Im Anhang dieser E-Mail befindet sich eine ZIP-Datei, in die eine exe-Datei gepackt ist.
In jedem Fall diesen Anhang nicht öffnen und diese Mails umgehend vom Rechner löschen!

Und ja nicht Zahlen, wenn eine Zahlungsaufforderung beinhaltet ist!

Abmahnungen kommen bis dato nicht per E-Mail!

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9526 Beitrag von Steffen » Dienstag 8. Juli 2014, 15:56

Sasse & Partner nehmen Klage zurück -
“Dragon, der Drachentöter”


Rechtsanwältin Claudia Bischof
Holzdamm 18
20099 Hamburg
T +49 40 609 44 190
F +49 40 609 44 199
kontakt@bischof-legal.com

(...) Der letzte Schriftsatz in dieser Sache ist zwei Monate alt. Heute nun sollte der Termin zur mündlichen
Verhandlung stattfinden. Dieser wird ausfallen. Sasse & Partner haben die Klage (nun endlich) einen Tag
vor dem Termin aus “prozessökonomischen Gründen“ zurückgenommen. Die Beweislage war dann doch
eindeutig zu dünn. (...)

Quelle: bischof-legal.com



............................


AG Hamburg, Urteil vom 25.06.2014 - Az.: 6 C 293/13 -
Beweislast bei P2P-Urheberrechtsverletzungen


Kanzlei Dr. Bahr
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Mittelweg 41a 20148 Hamburg
Fon: 040 - 35 01 77 60
Fax: 040 - 35 01 77 61
E-Mail: Info@Dr-Bahr.com

Interessant hier, dass der AI in einem Zeitraum von 4 Wochen 6-mal geloggt wurde und wie eine Zeugenaussage
eher nicht laufen sollte.

(...) Durch das über einen längeren Zeitraum mehrfache Ermitteln des Anschlusses sei ein Fehler bei der
Beauskunftung der Daten als außerordentlich unwahrscheinlich anzusehen. Immerhin sei in sechs Fällen an
unterschiedlichen Tagen der Telefonanschluss des Beklagten ausfindig gemacht worden.

Es sei daher die Aufgabe des Beklagten gewesen, die Zuverlässigkeit der Ermittlungsergebnisse der Fa. Guardaley
Ltd. in Zweifeln zu ziehen. Dies hätte - so das Gericht - zum Beispiel durch ein Sachverständigen-Gutachten geschehen
können. Trotz mehrfachen Hinweises habe der Beklagte ein solches Gutachten jedoch nicht vor Gericht als Beweis
beantragt. (...)


Quelle: www.dr-bahr.com/news

....................................

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9527 Beitrag von Steffen » Donnerstag 10. Juli 2014, 13:23

AG Düsseldorf weist Klage gegen
Tauschbörsennutzer größtenteils ab.
Qualifizierung der Abmahnung als
"unbrauchbare Leistung".






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Rechtsanwalt Christian Solmecke

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50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de


.................


Das Amtsgericht Düsseldorf hat einer geschäftstüchtigen Abmahnkanzlei einen Dämpfer
verpasst, die in einem Filesharing Verfahren völlig überzogene Forderungen einklagen
wollte. Insbesondere die Ausführungen zur Berechnung der Schadenshöhe nach den
Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie bei einem privaten Tauschbörsennutzer und
der Qualifizierung der Abmahnung als "unbrauchbare Leistung" sind lesenswert.

Ein privater Anschlussinhaber war wegen der illegalen Verbreitung eines Musikalbums
mit 15 Musiktiteln über eine Tauschbörse im Internet abgemahnt worden. Schließlich
verklagte ihn der Rechteinhaber auf Zahlung von 2.500 Euro Schadensersatz sowie der
Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 1.379,80 Euro. Dabei legte die Abmahnkanzlei
für die Berechnung der Abmahnkosten einen Streitwert in Höhe von 50.000 Euro zugrunde.

Doch das Amtsgericht Düsseldorf entschied mit Urteil vom 03.06.2014 (Az. 57 C
3122/13), dass der Tauschbörsennutzer für die Urheberechtsverletzung durch
rechtswidrige Verbreitung des Musikalbums lediglich Schadensersatz in Höhe von 303,60
Euro zahlen muss. Im Übrigen wies es die Klage des Rechteinhabers ab.


Filesharing durch Privatleute:
Keine Gleichsetzung mit kommerziellem Lizenznehmer


Dies begründete das Amtsgericht Düsseldorf damit, dass die Gleichsetzung des privaten
Filesharings mit einem kommerziellen Lizenznehmer bei der Ermittlung der Höhe des
Schadens unzulässig ist. Der Schadenersatz nach Lizenzanalogie ist danach zu
berechnen, was ein vernünftiger Lizenzgeber verlangt und ein vernünftiger Lizenznehmer
gezahlt hätte, wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannt
hätten. Das Betreiben von Filesharing durch eine Privatperson kann wegen der
Andersartigkeit der Verbreitung als auch dem fehlenden kommerziellen Interesse -
eigentlicher Zweck der Nutzung des Filesharings ist die Versorgung mit Mediendateien
zur Eigennutzung - nicht mit der Verbreitung durch einen kommerziellen Lizenznehmer
verglichen werden. Vielmehr hat sich die Berechnung des Schadensersatzes nach
Lizenzanalogie an der auf dem Markt erzielbaren Lizenzeinnahme für einen
Einzeldownload über einen legalen Anbieter zu orientieren (Einsatzbetrag).
Abschließend hat eine Angemessenheitsprüfung des Ergebnisses zu erfolgen.


Schadensberechnung bei privatem Filesharing

Wie die Berechnung des Schadens im Einzelnen aussieht, erläutert das Gericht
ausführlich. Hierbei verweist es unter anderem darauf, dass der Anzahl der möglichen
Vervielfältigungen darf nicht durch einen pauschalen Multiplikationsfaktor Rechnung
getragen werden darf. Vielmehr ist sich am Einzelfall zu orientieren, wie viel direkte
Downloads anderer Teilnehmer des Filesharing-Netzwerkes unter Verwendung von Chunks
der Beklagtenseite möglich erscheinen.


AG Düsseldorf qualifiziert Abmahnung als
"unbrauchbare Leistung"


Des Weiteren verweist das Amtsgericht Düsseldorf darauf, dass die Abmahnkosten hier
gar nicht durch den verklagten Tauschbörsennutzer zu tragen sind, weil es sich bei der
Abmahnung um eine gänzlich unbrauchbare Leistung handelt. Dies ergibt sich daraus,
dass in dem Schreiben nicht die einzelnen Titel genannt werden, die der abgemahnte
Anschlussinhaber verbreitet haben soll. Vielmehr lautet die Formulierung wie folgt:
"... es zu unterlassen, geschütztes Repertoire, insbesondere das Werk XXX ..., zu
verbreiten ...".
Eine derartige Formulierung - die wörtlich in der vorformulierten strafbewehrten
Unterlassungserklärung wiederholt wird, ist jedoch zu unbestimmt. Dies ist bedenklich,
weil eine derartige Unterlassungserklärung viel zu weit ist. Gerade von Privatleuten
kann nicht erwartet werden, dass sie dies erkennen und bei Abgabe der
Unterlassungserklärung korrigieren. In diesem Zusammenhang verweist das Gericht auch
darauf, dass die Abmahner den Streitwert für die Abmahnung viel zu hoch angesetzt
haben. Es geht hier von einem Streitwert in Höhe von lediglich 1.518 Euro aus.


Vermutlich muss BGH abschließend entscheiden

Interessant sind schließlich die folgenden Ausführungen des Gerichtes. Diese lauten
wörtlich wie folgt:
"Auch wenn es für den konkreten Fall jedenfalls in dieser Instanz hierauf nicht
ankommt, sieht sich das Gericht noch zu folgender Bemerkung veranlasst: Entgegen der
Auffassung des OLG Hamburg, BeckRS 2013, 20105, dürfte es sich bei der Berechnung der
Höhe des Schadenersatzes nach Lizenzanalogie bei Filesharing-Fällen nicht lediglich um
die Anwendung feststehender Rechtsgrundsätze auf den Einzelfall handeln. Vielmehr
stellen sich aus Sicht des Amtsgerichts hierbei durchaus grundlegende Rechtsfragen,
nämlich in welchem Umfang die bisher von der obergerichtlichen Rechtsprechung
entwickelten Grundsätze zur Lizenzanalogie auf in verbraucherähnlicher Stellung
handelnde Privatpersonen übertragbar sind und wie genau die Berechnung der Höhe des
Schadenersatzes vorzunehmen ist, insbesondere von welchem Vervielfältigungsfaktor bei
lediglich punktuell festgestellten Zeitpunkten einer Rechtsverletzung auszugehen ist.
Angesichts des Massenanfalls von Filesharing-Fällen erscheint eine Zersplitterung der
Rechtsprechung in Einzelansichten verschiedener Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
der Gerechtigkeit nicht zuträglich. Daher dürfte nach Auffassung des Amtsgerichts
sowohl eine grundsätzliche Bedeutung der Sache gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO gegeben
sein als auch die Fortbildung des Rechts und die Sicherung der Einheit der
Rechtsprechung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO in Filesharing-Fällen eine Entscheidung
des Revisionsgerichts erforderlich machen."

Fazit:

Abgemahnte Tauschbörsennutzer sollten sich gerade aufgrund der nicht abschließend
geklärten Rechtsfragen bei der Schadensberechnung im Filesharing Bereich unbedingt
beraten lassen. Die Forderungen stellen sich oft als zu hoch dar. Das gilt
beispielsweise für Abmahnungen der Kanzlei "Rasch Rechtsanwälte", die in ihren Klagen
häufig ähnliche Beträge einfordert wie im vorliegenden Fall.



................................

Volltext der Entscheidung des AG Düsseldorf (Az. 57 C 3122/13):
www.justiz.nrw.de


................................


_____________________________________________

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... -ab-54193/www.wbs-law.de
Link: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesha ... -ab-54193/
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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9528 Beitrag von Steffen » Donnerstag 10. Juli 2014, 14:09

Brutaler Polizeieinsatz sorgt für Diskussion
Stefen Redlich
Kriminaldirektor Polizei Berlin

(...) Was man nicht wahrnimmt, dass die Polizisten mit Pfefferspray besprüht wurden, einer wurde in den Finger gebissen, bei anderen wurde die Schulter gestaucht, also meine Kollegen wurden alle bespuckt ... (...)
Also bei aller Liebe. Sicherlich gibt es auch Übergriffe auf Polizeibeamte und ich möchte mit niemand tauschen. Aber, eine harmlose Ausweiskontrolle eskaliert zu einem Polizei-Großeinsatz, dessen Kosten dann der Steuerzahler trägt und deutlich wird, das die entsprechenden “Kontrolleure“ nicht nur nach meiner Meinung unfähig sind hinsichtlich einer Ausweiskontrolle, sondern das einem liegenden Fingerbeißer und Anspucker 4 Beamte mit äußerster Brutalität nicht so ganz verhaften können. Und eine Beinfixierung um einen Laternenmast, glaube ich ist supi unangemessen.

Video auf YouToube ist leider nur mit Anmeldung nach Altersbestätigung ansehbar. Nun gut so richtig ansehbar ist es nicht, da es einen doch irgendwie abschreckt.



Steffen

The Grinch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9529 Beitrag von The Grinch » Donnerstag 10. Juli 2014, 14:11

"unbrauchbare Leistung"
Mir gehen so langsam die "Mitleidstüten" aus!
:ew

Also das Video ist ja mal ganz unterste Schublade!
Man kann nur hoffen das sich die agierenden Polizeibeamten dazu verantworten müssen.
Beleidigungen an Polizeibeamte gerichtet wird sehr schnell sehr teuer,
und bei so einer unangemessenen Verhaltensweise passiert was? Eine Entschuldigung und das war es?

ghost13
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9530 Beitrag von ghost13 » Donnerstag 10. Juli 2014, 16:27

Bitte erst alle Fakten sammeln-dann posten. Sicherlich sind bei der Festnahme einige Dinge aus dem Ruder gelaufen, dennoch hat die hier gezeigte Person, die Beamten im Vorfeld beleidigt usw. Als ein qualifizierte Platzverweis ausgesprochen werden sollte eskalierte die Situation. (Start des Video´s)

PS: Gerade von dir Steffen hätte ich mehr erwartet

Die Verbeitung dieses Video zeigt mMn ganz eideutig,was bei einseitiger Berichterstattung passiert...
Wie immer nur meine bescheidene Meinung.

AbgemahnterNr35871
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9531 Beitrag von AbgemahnterNr35871 » Donnerstag 10. Juli 2014, 17:07

Steffen hat geschrieben:Aber, eine harmlose Ausweiskontrolle eskaliert zu einem Polizei-Großeinsatz...
es war wohl eben nicht nur eine harmlose Ausweiskontrolle: http://www.berlin.de/polizei/polizeimel ... 144795.php und http://www.berlin.de/polizei/polizeimel ... 144263.php
Man sollte dann doch immer das Ganze sehen.
Nach der Veröffentlichung eines Videos im Internet, auf dem die Festnahme eines 22-jährigen Mannes am Görlitzer Park zu sehen ist, möchte die Polizei Berlin folgende Ergänzungen bekanntgeben:

Das veröffentlichte Video zeigt nur einen Ausschnitt der Ereignisse vom vergangenen Samstag, 5. Juli 2014.

Vorausgegangen war ein Polizeieinsatz anlässlich einer Schlägerei am Görlitzer Park, bei der ein 25-jähriger Mann schwer am Ohr verletzt worden war. Die alarmierten Polizisten kümmerten sich zunächst um den Verletzten und alarmierten die Berliner Feuerwehr.

In der weiteren Folge nahmen die Beamten die Personalien des jungen Mannes auf und versuchten nun, den Sachverhalt aufzuklären und die Täter der gefährlichen Körperverletzung zu ermitteln. Hierbei wurden die Polizisten hartnäckig gestört. Der in dem Video zu sehende Mann, ein 22-Jähriger, behinderte die Beamten mehrfach bei ihrer Arbeit und verhinderte, dass die Beteiligten der Schlägerei ermittelt werden.

Der Abgebildete erhielt nun einen Platzverweis, dem er nicht nachkam, so dass er weggeführt werden musste. Nachdem sich der Einsatzbeamte nun dem mittlerweile im Rettungswagen sitzenden Verletzten zugewandt hatte, ging der 22-Jährige erneut auf die Beamten zu.
Hier beginnt die Videoaufnahme.

Ein Polizist wollte die Personalien des jungen Mannes feststellen, um ihm dann einen so genannten qualifizierten Platzverweis auszusprechen. Hier widersetzte sich der auf dem Video zu sehende Mann und versuchte sich zu entfernen, so dass er von den Einsatzbeamten festgehalten werden musste und zu Boden gebracht wurde. Der Mann versuchte sich der Personalienfeststellung zu entziehen, indem er sich auf seine Arme legte und damit verhinderte, dass die Beamten ihn zur Identitätsfeststellung zu einem Polizeifahrzeug führen konnten.

Sowohl während der veröffentlichten Videosequenz als auch danach kam es zu gewalttätigen Angriffen gegen die Polizisten, die in dem Filmausschnitt nicht zu sehen sind und die Beamten vor so große Probleme stellten, dass weitere Polizisten zur Unterstützung verständigt werden mussten. Weiterhin ist in den Sequenzen nicht zu erkennen, dass ein 46-jähriger Mann und eine 23-jährige Frau versucht hatten, den 22-Jährigen zu befreien.

Ein Polizist erlitt bei den Attacken eine Gehirnerschütterung und musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Einem weiteren Beamten wurde in die Hand gebissen. Darüber hinaus setzte ein bislang Unbekannter Reizgas gegen die Beamten ein. Insgesamt sechs Einsatzbeamte wurden bei den Angriffen verletzt.
das fand ich auch noch interessant: http://www.berliner-zeitung.de/polizei/ ... 39870.html
Was der geschnittene Film ebenfalls ausblendet, ist die Pfeffersprayladung, die jemand auf die Polizisten sprüht.
Das zeigt doch recht deutlich, was dieses Video bewirken sollte und wohl leider auch geschafft hat.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9532 Beitrag von Steffen » Freitag 11. Juli 2014, 02:30

meindackelwaldi hat geschrieben:Also bei aller Liebe, wo ist jetzt das Problem ? Ich sehe auf dem Video eine männliche Person mit Migrationshintergrund
und unter Einfluß von psychotropen Substanzen sowie eine weibliche Person, die massiven Widerstand gegen die Staats-
gewalt leisten.
AbgemahnterNr35871 hat geschrieben:es war wohl eben nicht nur eine harmlose Ausweiskontrolle:
http://www.berlin.de/polizei/polizeimel" onclick="window.open(this.href); return false; ... 144795.php
und
http://www.berlin.de/polizei/polizeimel" onclick="window.open(this.href); return false; ... 144263.php
Man sollte dann doch immer das Ganze sehen.
Papperlapapp. Das Ganze sehen? Migrationshintergrund und unter Einfluss von psychotropen Substanzen? ...

Ich habe auch das Video gesehen, die Reportage und die Erklärungsversuche der Polizei. Natürlich weiß ich nicht, was im
Polizeihandbuch steht, wenn jemand einer Aufforderung zur Ausweiskontrolle verweigert und “aktiv“ Widerstand leistet.
Sicherlich gibt es den Straftatbestand: Widerstand gegen die Staatsgewalt usw. ...

... Aber
  • 1. rechtfertigt es einen solchen Polizeieinsatz?
    2. Sollte man nicht bei einer angespannten bzw. schon eskalierenden Situation - man wird zu einer Schlägerei gerufen -
    Herr der Lage sein damit diese nicht noch weiter eskaliert bzw. diese selbst zu einem Großeinsatz eskalieren zu lassen?
Und diesen Schwachsinn mit der männlichen Person mit Migrationshintergrund und unter Einfluss von psychotropen
Substanzen, sowie eine weibliche Person, welche massiven Widerstand gegen die Staatsgewalt leisten => deplatziert!

Dieses Video ist nur Ausdruck, wie unprofessionell und unangemessen diese Beamten vorgingen und dadurch die
(Ausgangs-)Situation (Schlägerei) selbst weiter eskalierten! Da zerren und ringen anfänglich 3 Beamte - später 4 - mit einer
1 Person, diese letztlich auf den Boden, ohne diese gezielt kontrollieren zu können. Und der 1 Beamte hat nichts anders zu tun,
als dessen Bein -mehrmals- zur Fixierung um die Laterne zu “wickeln“, wo dieser Beamte spielend in Kauf nimmt, dass
es eventuell bricht. Und nein, ich habe nicht gesehen, das die 1 Person, auf der 4 Polizisten hockten diese selbst mit
Gewalteinsatz angegriffen hat. Und dann immer schön 1 Beamter kniend auf dem Koppe, und immer schön mit den
Gesicht auf die Straße, sodass dieser wiederum “provozierend“ lauthals schreit. Natürlich könnte es auch vor Schmerzen
sein.

Ein besseres Beispiel für Polizeiunfähigkeit, Polizeibrutalität und eigens verursachte Eskalation - kann es nicht per
Videobeweis geben.


Natürlich weiß ich nicht, was das Polizeihandbuch festlegt beim Vorgehen bei einer Schlägerei sowie Weigerung bei
Ausweiskontrolle, aber Fakt ist doch
  • - Drogen (weiß ich nicht), aber vielleicht zumindest Alkohol i.V.m. Schlägerei. Das bedeutet, man wird ja schon
    zu einer Situation gerufen, in der die Lage längst eskaliert ist.
    - Sicherlich gab es auch im Rahmen des ganzen Einsatzes der Polizei Übergriffe der Passanten. Nur wann, nach dem
    Video, oder vor?
Aber, einmal war der zu Kontrollierende - trotz getragener Clownsnase - sicherlich kein bewaffneter Clown-Soldat des
Schwarzen Blog. Es sollten doch einfachste Polizeigriffe (Selbstverteidigung) erlernt wurden sein, die 4 Beamte (Kerle
wie Bäume) erfolgreich anwenden könnten und müssen, um 1 geringen Widerstand leistende Person zu überwältigen
und Handschellen anzulegen und abzuführen. Und als Letztes, sollte man nicht selbst die an sich angeheizte Situation eskalieren.

Und hier habe ich persönlich kein Verständnis, rechtfertigt es niemals
  • 1. die eigens verursachte weitere Eskalation
    2. den selbst generierten Großeinsatz der Polizeikräfte
    3. die Brutalität der festnehmenden Beamten!
Wie gesagt, trotz getragener Clownsnase, war es kein Clown-Soldat des Schwarzen Blog, auch nicht bewaffnet. Hier geht
es um Psychologie, angemessener Einsatz von körperlicher Polizeigewalt, Technik bei einer Festnahme ...
... die Beamten waren einfach gefrustet. Und das geht so nicht! Und ja, damit habe ich ein Riesen Problem.
Stefen Redlich
Kriminaldirektor Polizei Berlin
(...) Was man nicht wahrnimmt, dass die Polizisten mit Pfefferspray besprüht wurden, einer wurde in den Finger gebissen,
bei anderen wurde die Schulter gestaucht, also meine Kollegen wurden alle bespuckt ... (...)
Lächelrich! Bedenklich hingegen @meindackelwaldi.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9533 Beitrag von Steffen » Freitag 11. Juli 2014, 10:55

[quoteemmeindackelwaldi]Das einzige, was hier bedenklich ist, ist dein Versuch, den Mob, der zur Eskalation der Situation beitrug, auch noch
zu rechtfertigen.[/quoteem]

Noch einmal in Ruhe. Jeder, der voll im Leben steht, über etwas Lebenserfahrung verfügt, wird sich zu dem Video:



zur der Reportage

Brutaler Polizeieinsatz sorgt für Diskussion

und zu den Presseerklärungen der Polizei

http://www.berlin.de/polizei/polizeimel ... 144795.php
http://www.berlin.de/polizei/polizeimel ... 144263.php

selbst ein Bild machen können, oder zumindest eine Meinung haben. Vielleicht auch keine.

.............................................

Sicherlich benötigt ein Staat eine Armee, Polizei, Spezialkräfte, Geheimdienste. Und ich habe keine Vorurteile
gegen unsere Polizei. Ich möchte mit niemand tauschen. Viel Dienst, wenig Kohle und von jedem wird man als
Sündenbock dargestellt und trägt noch das Risiko im Einsatz verletzt zu werden. Punkt.

.............................................

Aber hier geht es einzig um eine Analyse des möglichen Materials, was einen als Laien zur Verfügung steht. Und hier
meine ich -nur- den Sachverhalt: Görlitzer Platz - 05.07.2014.
  • 1. Am Görlitzer Platz wurden Beamte hinbeordert aufgrund einer Schlägerei
    => hier sollte schon jedem klar sein, das eine Eskalation der Situation vorliegt, eventuell Drogen und Alkohol im Spiel
    sind, und die Situation eine Zündschnur darstellt!
    => zeitnah war oder ist eine Demonstration in der Nähe (ergo viel Menschen auf einen Haufen).
    2. Polizisten werden von einem Störenfried lautstark behindert, und mittels in den Weg stellen die Handlungen der
    Polizisten gestört.
    => Ich hoffe das so ein störender und lauter Einsatz nicht die Anwendung der Schusswaffe rechtfertigt (dass wiederum
    ist ein Joke, denn es handelt sich um keinen gewaltbereiten Clown-Soldat des Schwarzen Blog)
    3. 4 Beamte + 1 Beamtin zu Fuß + 1 Beamter auf seinem Dienstfahrrad versuchen den lautstarken und störenden Mann
    mit Clownsnase, zur Ausweiskontrolle zu animieren. Bei der Weigerung nach den mehrmaligen Worten: “Ausweis her!“
    beginnt der "Zugriff".
    => 4 Beamte + 1 Beamtin zu Fuß + 1 Beamter auf seinem Dienstfahrrad - setzen jetzt gegen einen Mann, der lauthals
    schreit, sich der Kontrolle offensichtlich gewaltlos entzieht und eine Clownsnase trägt sowie gegen der weinerlichen
    Freundin, die Härte der Staatsgewalt ein.
    4. 4 Beamte für den Mann mit Clownsnase und 2 Beamte + 1 Beamtin für die weinerliche Freundin (die wurde eigentlich
    ja auch so geschubst, das diese stürzte) waren nötig um ein Lehrbeispiel zu geben, wie man eine schon angeheizte
    Situation noch so richtig eskaliert.
    => 4 Beamte können nicht einen nur mittels Schreien und Aufstehversuchen agieren Mann mit Clownsnase über Minuten
    hinweg festnehmen!
    => Ich glaube, dass jeder Beamte es als Grundkenntnis eingetrichtert bekommt und sicherlich trainiert, sind spezielle
    Polizei-Selbstverteidigungstechnicken, wie man jemand mittels Polizeigriff (und hier würden max. 2 Beamte ausreichen,
    normalerweise 1 und derjenige würde nur noch schreien aber nicht bewegen) festnimmt, ruhig stellt und Handschellen
    anlegt. Genau wie ein psychologische Schulung vorhanden sein sollte, wie man auf was angemessen reagiert.
    5. Bin ich mit den brutalen Methoden, einmal gegen den Mann mit Clownsnase und seiner weinerlichen Freundin absolut
    -nicht- einverstanden. Das war neben Inkompetenz der Polizisten, eine eigen verursachte Eskalation der schon
    vorherrschenden explosiven Situation + unangemessen Gewaltanwendung. Und sorry, bei diesen 4 Beamte, die den
    liegenden Mann mit Clownsnase brutal einwirken, was das I-Tüpfelchen der Beamte darstellt, der das Bein mehrmals
    zur Fixierung um den Laternenpfahl wickelt und eine Verletzung in kauf nimmt, sowie den Beamten der minutenlang
    mit seinem Körpergewicht und Knie den Kopf auf die Straße presst, hat nichts mit Polizeitechniken zu tun, sondern sind
    Ausdruck von Frust und Polizeigewalt, die ein demokratischer Rechtsstaat nicht tolerieren darf! Hier muss einfach
    seitens des StA ermittelt werden.
Es geht hier nicht um den Mob, der vorherrschenden alltäglichen Gewalt gegen Polizisten, und gar nicht um die Feststellung
das es sich um eine männliche Person mit Migrationshintergrund und unter Einfluss von psychotropen Substanzen sowie
eine weibliche Person, die massiven Widerstand gegen die Staatsgewalt leisten, handelt. Sondern um Rechtsstaatlichkeit, der
Abwägung von Tat i.V.m. Stärke und Mittel des Einsatzes von Polizeigewalt. Und das Resultat war nicht angemessen.


Kein normaler bzw. vernünftig denkender Mensch kommt zu einem anderen Ergebnis. Und den Großeinsatz der Polizei, die
Eskalation (60 wütende Menschen) und Verletzung der 6 Beamten, haben die Ausweiskontrolleure hausgemacht zu verantworten.

Und in einem Rechtsstaat hat eine solche Form von Polizeibrutalität (und Unfähigkeit) -nichts- zu suchen. Gerade heute, wo
jeder ein Smartphone in der Gesäßtasche trägt, die problemlos HD-Aufnahmen möglich macht.

Hier kann es nur heißen, was ich persönlich bezweifle, wenn der Staatsanwalt dreimal klingelt...

VG Steffen

ghost13
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9534 Beitrag von ghost13 » Freitag 11. Juli 2014, 12:50

Ich weiß nicht wo du das mehrmalige "Ausweis her" in den Berichten siehst.
Die Beamten waren auf Grund eine nahegelegenen Demo vor Ort,von der auch sich auch die restlichen Personen dazu gesellten. 6 Beamte und eine Massenschlägerei von 20 Personen=eindeutig zu wenige Polizisten.
Das sich die Beamten bei der Festnahme einer Einzelperson blamiert haben ist offensichtlich.( Die Clownnase hat es allerdings auch geschickt angestellt)
Ich hätte einen E-Shocker benutzt-dann braucht man auch keine weiteren Kollegen. ;)

Dennoch hast du dich, nach Aufforderung durch die Polizei, auszuweisen und dich auch nicht mit aller Gewalt der erkennungsdienstlichen Überprüfung zu widersetzen oder gar zu versuchen dich zu entfernen.
Wir als Bürger haben die Autorität der Polizei anzuerkennen und deren Aufforderungen nachzukommen,solang diese mit unseren Gesetzen vertretbar sind.
Wie immer nur meine bescheidene Meinung.

AxelF
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9535 Beitrag von AxelF » Freitag 11. Juli 2014, 13:48

ghost13 hat geschrieben: Die Beamten waren auf Grund eine nahegelegenen Demo vor Ort,von der auch sich auch die restlichen Personen dazu gesellten.
Vielleicht hättest Du vor Deinem Posting die Presseerklärungen der Polizei lesen sollen. Die Polizisten waren nicht wegen der Demo vor Ort.

Aus meiner Sicht waren die Beamten mehrheitlich überfordert. Anstatt zu deeskalieren sorgt einer von ihnen für den vermutlich vermeidbaren Großeinsatz. Auch scheint die Ausbildung unzureichend zu sein, wenn sie nicht einmal in der Lage sind, eine bereits am Boden liegende Person vernünftig zu fixieren. So gefährden sie sowohl die Gesundheit der festgenommenen Person wie auch sich selbst.

Ändern wird sich an der Situation aber vermutlich nichts. Berlin hat sicher kein Geld, um die Beamten ausreichend auf derartige Einsätze vorzubereiten.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9536 Beitrag von Steffen » Freitag 11. Juli 2014, 14:03

Hinweis bzw. Irrtum:

Für einen deutschen Staatsangehörigen gilt ab dem 16. Lebensjahr eine Ausweispflicht (§ 1 Personalausweisgesetz -PAuswG).
Wer keinen Ausweis besitzt, handelt ordnungswidrig (§ 32 PAuswG). Das heißt, ein deutscher Staatsangehöriger muss einen
gültigen Personalausweis oder zumindest Reisepass besitzen.

Ist er aber verpflichtet, diesen Ausweis bzw. Pass auch stets bei sich zu tragen?

Grundsätzlich ist ein deutscher Staatsbürger -nicht- verpflichtet, seinen Personalausweis mitzuführen.

Ausnahmen Ausweispflicht:
  • => Arbeitet etwa eine Person in einer Branche, in der es häufig zu einer illegalen Beschäftigung, also Schwarzarbeit kommt,
    besteht nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eine Ausweispflicht während der Arbeitszeit.
    => Ebenfalls verpflichtet seinen Ausweis mitzuführen, ist beispielsweise ein Waffenträger (§ 38 Waffengesetz).
    => Wenn jemand einer Gerichtsverhandlung als Zuschauer beiwohnen möchte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.1976,
    Az. 3 StR 291/76).
Aber, ein Kleines aber ist immer dabei. Um Ärger bzw. langwierige Abklärungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, einen
Personalausweis o.ä. einzustecken, wenn man unterwegs ist. Denn die Polizei ist unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt,
die Identität einer Person festzustellen. Wer sich dann nicht ausweisen kann, riskiert mit auf die Wache genommen zu werden
(vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010, Az. 1 S 338/10).



[quoteemghost13]Dennoch hast du dich, nach Aufforderung durch die Polizei, auszuweisen und dich auch nicht mit aller Gewalt der erkennungs-
dienstlichen Überprüfung zu widersetzen oder gar zu versuchen dich zu entfernen.[/quoteem]

Das bestreite ich auch gar nicht. Hier ging es aber rein um die Verhältnismäßigkeit von Tatbestand (Verweigerung der Identifikation,
Entziehung der Aufforderung zur Identifikation) sowie resultierenden Einsatz der Polizeimittel sowie -gewalt. Und dieses steht in
-keinem- Verhältnis, egal ob die Beamten überfordert waren, oder nicht.

Was wäre denn passiert, wenn der Mann mit seiner Clownsnase absichtlich/unabsichtlich ausgeholt hätte?
Hätten wir dann hier einen Finalschuss gerechtfertigt?

Man kann den Mann aufgrund der Weigerung sich auszuweisen sowie sich der Aufforderung zu entziehen ja festnehmen oder
präventiv verhaften, aber es rechtfertigt nicht die Mittel den Zweck am 05.07.2014 au dem Görlitzer Platz.
Und nur darum geht es mir!



[quoteemghost13]Ich weiß nicht, wo du das mehrmalige "Ausweis her" in den Berichten siehst.[/quoteem]

Anfänglich im Video, der freundliche Beamte mit Vollbart. 2-mal "Ausweis her!" 1-mal "Ausweis ...". Das ist unstreitig.



[quoteemghost13](Die Clownnase hat es allerdings auch geschickt angestellt)[/quoteem]

Sicher, aber wie gesagt, was wäre denn passiert, wenn der Mann mit seiner Clownsnase absichtlich/unabsichtlich ausgeholt hätte?
Hätten wir dann einen Finalschuss gerechtfertigt? Und nur darum geht es. Mittel zum Zweck und deren Rechtfertigung.



[quoteemghost13]Die Beamten waren auf Grund einer nahegelegenen Demo vor Ort, von der auch sich auch die restlichen Personen dazu gesellten.
6 Beamte und eine Massenschlägerei von 20 Personen = eindeutig zu wenige Polizisten.[/quoteem]

Nur dann war es von irgendjemand eine Fehlentscheidung bei Koordinierung der Kräfte. Hinzukommt der ungeschickte Einsatz
bei einer eigentlich Routinekontrolle und der unangemessene Einsatz von Polizeimittel und -gewalt. Egal ob ich mich jetzt hinstelle,
und versuche dem Clownsnasenträger, seine Freundin oder dem aufgebrachten Mob die Schuld abzuwälzen, weil eine große Anzahl
von bezahlten und ausgebildeten Beamten einfach nicht mit 1 Person und über Minuten fertigwerden.

Bei den Amis, sorry aktuell zwar ein heikles Thema, wird derjenige mittels Einsatz eines Elektroschocker außer Gefecht gesetzt und
damit eine derartige unnötige Eskalation verhindert.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9537 Beitrag von ghost13 » Freitag 11. Juli 2014, 14:19

@ Axel

Natürlich nicht jkj:s_;

und eine Demo ohne Polizei... die 3 Querstraßen die die Einsatzkräfte weiter mussten,machen jetzt den Unterschied um sich zu profilieren.....
Wie immer nur meine bescheidene Meinung.

ghost13
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9538 Beitrag von ghost13 » Freitag 11. Juli 2014, 15:18

Man kann auch sicherlich davon ausgehen,dass der hier festgesetzte im Vorfeld auch normal angesprochen wurde. (als man ihn zB mehrfach gebeten hat, die Polizeiarbeit nicht zu behindern)

Das die Festnahme an sich ein Desaster ist steht außer Frage,das habe ich auch nicht behauptet. Das jedoch Bürger die Polizisten angreifen oder sich der Festnahme widersetzen, ist absolut nicht tolerierbar. gk..)(

Zur Ausweispflicht: Eigentlich hatte ich alles gesagt.
Auf Verlangen hast du dich als Bürger auszuweisen.Kannst du das nicht,wirst du zur Identitätsfeststellung mitgenommen.
Wie wir beide bereits geschrieben haben,sollte dieser mitgeführt werden.
Das Gesetz sagt zwar du musst Ihn nicht mit dir führen, aber wenn man ehrlich ist-muss man doch.

Und eines sollte man hier nun wirklich nicht vergessen. Die hier gezeigte Person hat nicht nur die Polizeiarbeit massiv gestört,sondern sich auch minutenlang der Festnahme widersetzt und zur Eskaltion maßgeblich beigetragen.
Den Rest erledigten dann die Beamten vor Ort.

PS: Körperliche Gewalt rechtfertigt in D keinen Schusswaffengebrauch,der Angriff mit einer tödlichen Waffe schon.
Wie immer nur meine bescheidene Meinung.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9539 Beitrag von Steffen » Freitag 11. Juli 2014, 17:39

Wir verbleiben, und so sollte es auch sein, das wohl jeder seinen Standpunkt hat, diesen vertritt usw. usf.

Aber man macht es sich etwas zu einfach, jetzt die Alleinschuld auf den “Clownsnasenträger“ zu Projetzieren.
Nach m.M.n. auch nur jemand, der selbst Polizist ist. Aber jeder mit halbwegs Lebenserfahrung und Rechts-
bewusstsein sagt: Diese Anwendung von übermäßiger Polizeigewalt -in diesem Fall- war unnötig.

Denn wenn wir den Fakt hernehmen, hat 1 Person (Clownsnasenträger, seine Freundin klammre ich einmal aus)
mittels Rufen und in den Weg stellen den Polizeieinsatz (Massenschlägerei) behindert, sowie durch Nichtnach-
kommen der Aufforderung der Ausweiskontrolle und dem Versuch des Weglaufens seine Verhaftung bzw.
präventive Festnahme (hier gibt es tatsächlich Unterschiede) ermöglicht.

Entschuldigt es die Polizeigewalt - in diesem Fall - nein! Wenn die Beamten Kräftemäßig zu wenige waren ... wie
viele Beamte sind denn noch nötig um 1 Person (selbst wenn dieser sich wehrt) festzunehmen? Und wenn diese
Beamtinnen und Beamten überfordert waren, Augen auf bei der Berufswahl. Punkt.


[quoteemghost13]Und eines sollte man hier nun wirklich nicht vergessen. Die hier gezeigte Person hat nicht nur die Polizeiarbeit
massiv gestört, sondern sich auch minutenlang der Festnahme widersetzt und zur Eskalation maßgeblich beigetragen.
Den Rest erledigten dann die Beamten vor Ort.[/quoteem]

Es ist schon irgendwie komisch, wie Meinungen auseinandergehen.

Die ach so armen Beamten der Polizei. Ein Spacko (von der Körperstatur) ist schuld, dass 4 Beamte, 1 Beamtin +
1 Fahrrad-Beamter sich anfänglich auf ihn stürzen bzw. involviert waren. Ein Spacko war schuld, das stellenweise
4 Beamte mit ihn minutenlang auf den Boden ringen mussten. Der fast glatzköpfige Beamte mehrmals Knieschläge
auf den Liegenden tätigte; ihm mehrmals das Bein an einem Pfosten umgedreht wurden und ein Beinbruch in Kauf
genommen wurde (1-mal 2 Beamte - je Beamter 1 Bein - / 1-mal 1 Beamter mittels Einsatz seines Beines), 1 Beamter
minutenlang mit seinem Körpergewicht und Knie, den Kopf des Festgesetzten (eher wohl am Boden liegenden)
gewaltsam und brutal auf die Straße drückte. Aber der Festgesetzte war doch selber schuld, warum wehrt er sich
bei Schmerzen - so eine Pfeife! Lächerlich!

Hier noch einmal das Video

Und nein, nicht der Clownsnasenträger hat die Situation unnötigerweise eskaliert, sondern unfähige und brutale
Beamte. Und hiervon gehe ich bei diesem Fall keinen Millimeter ab. Denn es steht immer die Handlung des Täters
und die resultierende Polizeihandlung im Verhältnis. Und diese war aber so etwas von unangemessen.

Noch einmal:
  • 1. Verhältnismäßigkeit: Handlung des Täters und die resultierende Polizeihandlung
    2. Unnötige Polizeigewalt und -brutalität
    3. Unnötige Eskalation der sowieso vorherrschenden explosiven Situation durch die Einsatzkräfte
Und hiervon gehe ich keinen Millimeter ab. Die betreffenden Beamten haben Unfähigkeit, Frust mit Brutalität gepaart.
Und dies sollte in einem Rechtsstaat nicht toleriert werden. Die gleiche Szene, nur aus China, und wir hätten uns
aber so etwas von echauffiert.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9540 Beitrag von Sudelede » Freitag 11. Juli 2014, 18:32

;.ä Ich dachte erst ich habe eine falsche Seite ! Aber nein ich bin ja im ABMAHNFORUM.
Verstehe nur nicht weshalb Steffen nu auf den Polizeibeamten herumhackt. Haste im Augenblick nichts besseres zu schreiben ? :wayne:
Gruss Sudelede

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