Nun, nach Abmahnung durch S+W und Abgabe mod. UE kam nun ein Brief von o.g. Ra. Kein zweites Schreiben von S+W etc. Normalerweise geben S+W doch an Inkasso ab und letztendlich an den Hasen. Der RA verlangt nun erneut die Abgabe der Original UE und bettelt um den fälligen Betrag mit Fristsetzung.Grazer57 hat geschrieben:Wie kommst Du auf diese Frage?Beryllus hat geschrieben:Haben Schutt und Waetke den Hasen gegen RA Breddermann aus Osnabrück bzw. Münster ausgetauscht??
t
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Die Fachleute sind immer böse, wenn einem Laien etwas einfällt, was ihnen nicht eingefallen ist.
John Steinbeck
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Grazer
jo, der Ra bezieht sich auf den schriftverkehr von S+W und weist darauf hin, dass der RI ihn beauftragt hat die Angelegenheit zu verfolgen. Prozessvollmacht liegt derzeit wohl nicht vor. Ich habe das Schreiben eben an Steffen gemailt!
Gruß
Beryllus
jo, der Ra bezieht sich auf den schriftverkehr von S+W und weist darauf hin, dass der RI ihn beauftragt hat die Angelegenheit zu verfolgen. Prozessvollmacht liegt derzeit wohl nicht vor. Ich habe das Schreiben eben an Steffen gemailt!
Gruß
Beryllus
Die Fachleute sind immer böse, wenn einem Laien etwas einfällt, was ihnen nicht eingefallen ist.
John Steinbeck
John Steinbeck
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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- JohnnyWalker
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Guten Morgen.
Habe mir mal die letzten Seiten zum Thema Firmensitz und OLG durchgelesen. Habe auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen. (modUE schon raus).
Mein Provider ist 1und1 (United Internet), die Auskunft kam von der Telefónica O2 Germany GmbH & Co und die erlaubnis vom OLG Bielefeld. In diesem Fax/Kopie vom OLG wurde auch nur bezug zur Telefónica genommen.
Meiner Erfahrung nach gehört 1und1 aber doch nicht zu denen, oder irre ich mich da? Laut wikipedia haben die den Firmensitz in Montabaur. Gehört dies nicht zum OLG Koblenz? Schon ein wenig merkwürdig das schreiben.
Habe mir mal die letzten Seiten zum Thema Firmensitz und OLG durchgelesen. Habe auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen. (modUE schon raus).
Mein Provider ist 1und1 (United Internet), die Auskunft kam von der Telefónica O2 Germany GmbH & Co und die erlaubnis vom OLG Bielefeld. In diesem Fax/Kopie vom OLG wurde auch nur bezug zur Telefónica genommen.
Meiner Erfahrung nach gehört 1und1 aber doch nicht zu denen, oder irre ich mich da? Laut wikipedia haben die den Firmensitz in Montabaur. Gehört dies nicht zum OLG Koblenz? Schon ein wenig merkwürdig das schreiben.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo,JohnnyWalker hat geschrieben: Habe mir mal die letzten Seiten zum Thema Firmensitz und OLG durchgelesen. Habe auch eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen. (modUE schon raus).
Mein Provider ist 1und1 (United Internet), die Auskunft kam von der Telefónica O2 Germany GmbH & Co und die erlaubnis vom OLG Bielefeld. In diesem Fax/Kopie vom OLG wurde auch nur bezug zur Telefónica genommen.
Meiner Erfahrung nach gehört 1und1 aber doch nicht zu denen, oder irre ich mich da? Laut wikipedia haben die den Firmensitz in Montabaur. Gehört dies nicht zum OLG Koblenz? Schon ein wenig merkwürdig das schreiben.
bei mir ist genau das gleiche der Fall. Ich hab das für eine einfache Verwechslung beim Zusammenstellen des Schreibens gehalten. Aber dass denen zweimal der gleiche Fehler passiert?
Wenns denn wirklich nur ein "Formfehler" seitens der Anwaltskanzlei ist, kann ich das irgendwie zu meinen Gunsten nutzen in der Argumentation?
Grüße,
Rumpler
EDIT by Grazer57
nicht der Steffen, sonder der User "JohnnyWalker" hatte diesen Beitrag
geschrieben!
-
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@ mitleser
Ich sage dir mal ein Geheimnis: Das LG Bielefeld ist nicht zuständig. Ausschliesslich zuständig ist das LG München.
Auch die Nichtrüge ist im Falle des ausschliesslichen Gerichtsstandes wie wir ihn hier haben kein geeignetes Mittel, die Zuständigkeit zu begründen, da die rügelose Verhandlung im Falle des ausschliesslichen Gerichtsstandes auch keinen anderen Gerichtsstand zu begründen vermag.
Leider hat die vierte Kammer des Bielefelder Landgerichts dies noch nicht gemerkt. Oder es interessiert einfach nicht, weil kein Recht der betroffenen beauskunfteten Personen besteht. Ob das im Sinne des Erfinders ist, kann bezweifelt werden.
Ich frage mich allerdings auch mittlerweile, warum hier nicht längst eingegriffen wurde. Hier verschafft sich eine Kammer leicht abzuarbeitende Fallziffern in einem Bereich, in dem sie offensichtlich nicht zuständig ist. Und das mit der nicht einmal von Köln geteilten Ansicht, es bedürfte keiner gewerblichen Verletzung. Aber mich wundert gar nichts mehr.
goody
PS: Es gibt kein OLG Bielefeld. Es gibt ein LG Bielefeld und ein OLG Hamm - in Bielefeld ist die 4. Kammer für sowas zuständig, beim OLG Hamm der 4. Senat
Ich sage dir mal ein Geheimnis: Das LG Bielefeld ist nicht zuständig. Ausschliesslich zuständig ist das LG München.
Auch die Nichtrüge ist im Falle des ausschliesslichen Gerichtsstandes wie wir ihn hier haben kein geeignetes Mittel, die Zuständigkeit zu begründen, da die rügelose Verhandlung im Falle des ausschliesslichen Gerichtsstandes auch keinen anderen Gerichtsstand zu begründen vermag.
Leider hat die vierte Kammer des Bielefelder Landgerichts dies noch nicht gemerkt. Oder es interessiert einfach nicht, weil kein Recht der betroffenen beauskunfteten Personen besteht. Ob das im Sinne des Erfinders ist, kann bezweifelt werden.
Ich frage mich allerdings auch mittlerweile, warum hier nicht längst eingegriffen wurde. Hier verschafft sich eine Kammer leicht abzuarbeitende Fallziffern in einem Bereich, in dem sie offensichtlich nicht zuständig ist. Und das mit der nicht einmal von Köln geteilten Ansicht, es bedürfte keiner gewerblichen Verletzung. Aber mich wundert gar nichts mehr.
goody
PS: Es gibt kein OLG Bielefeld. Es gibt ein LG Bielefeld und ein OLG Hamm - in Bielefeld ist die 4. Kammer für sowas zuständig, beim OLG Hamm der 4. Senat
- JohnnyWalker
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Leider habe ich den Brief gerade nicht zur Hand. Werde versuchen ihn nächste Woche einzuscannen, da ich dieses We nicht zu hause bin.
Gericht hin oder her, mir stellt sich nur die Frage was diese Telefonica überhaut mit 1und1(United Internet) zu tun hat.
Nach dem ich das Forum hier durchgelesen hab ist mein Puls wieder im normalen bereich, diese Abmahnung hatte mir das ganze letzte We versaut.
Bin jetzt gespannt wann der nächste Brief von Waldorf kommt.
[Ironie]
Ich denke diese Geschäftsmodelle lohnen sich für die Kanzlein.
Wenn von 100 leuten sagen wir mal 30 bezahlen haben die die Kosten für die anderen 70 Abmahnung schon so gut wie rein.
[/Ironie]
Gericht hin oder her, mir stellt sich nur die Frage was diese Telefonica überhaut mit 1und1(United Internet) zu tun hat.
Nach dem ich das Forum hier durchgelesen hab ist mein Puls wieder im normalen bereich, diese Abmahnung hatte mir das ganze letzte We versaut.
Bin jetzt gespannt wann der nächste Brief von Waldorf kommt.
[Ironie]
Ich denke diese Geschäftsmodelle lohnen sich für die Kanzlein.
Wenn von 100 leuten sagen wir mal 30 bezahlen haben die die Kosten für die anderen 70 Abmahnung schon so gut wie rein.
[/Ironie]
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo liebe Leidensgenossen,
hoffe Ihr könnt mir mit meinen Fragen kurz weiterhelfen. Auch mich hat es nun getroffen mit einer Abmahnung.
Um weiterem Schaden vorzubeugen möchte ich gerne eine vorbeugende ModUe abgeben. Eine limitierte Anzahl von Werken, die mir bekannt sind. An wen habe ich ModUE zu richten bzw. zu senden?
An den einschlägig bekannten RA der die Werke abmahnt, mit Erklärung gegenüber dem RI oder direkt an den RI schicken?
Außerdem wie kann ich den RI von recht aktuellen Filmwerken aus August/Sept. diesen Jahres heraus bekommen? (Sind noch nicht in der Datenbank gelistet.)
Danke und Gruß
Wilddieb
hoffe Ihr könnt mir mit meinen Fragen kurz weiterhelfen. Auch mich hat es nun getroffen mit einer Abmahnung.
Um weiterem Schaden vorzubeugen möchte ich gerne eine vorbeugende ModUe abgeben. Eine limitierte Anzahl von Werken, die mir bekannt sind. An wen habe ich ModUE zu richten bzw. zu senden?
An den einschlägig bekannten RA der die Werke abmahnt, mit Erklärung gegenüber dem RI oder direkt an den RI schicken?
Außerdem wie kann ich den RI von recht aktuellen Filmwerken aus August/Sept. diesen Jahres heraus bekommen? (Sind noch nicht in der Datenbank gelistet.)
Danke und Gruß
Wilddieb
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Den Beschluss des Landgerichtes Bielefeld zur Weitergabe der Benutzerdaten zwischen Sony Music Entertainment und Telefonica O2 Germany hab ich mal an Steffen geschickt.
Nochmal zum Sachverhalt:
Ich bin Kunde von 1&1, jedoch wurde zu meinem Abmahnschreiben dieser O2-Beschluss als Rechtfertigung zur Einholung meiner Daten vom Provider mitgeschickt.
Dem Schreiben ist weiterhin ein Ermittlungsdatensatz vom Provider United Internet (1&1) mit Benutzerkennung, Anschlussinhaber und IP-Adresse zum Logg-Zeitpunkt beigefügt.
Ansonsten wird in dem Abmahnschreiben nicht darauf eingegangen, wie die zu meinen Daten gekommen sind.
Abmahnanwalt ist Waldorf und das Album ist aus dem Haus Sony(ohne BMG)
Grüße,
Rumpler
Nochmal zum Sachverhalt:
Ich bin Kunde von 1&1, jedoch wurde zu meinem Abmahnschreiben dieser O2-Beschluss als Rechtfertigung zur Einholung meiner Daten vom Provider mitgeschickt.
Dem Schreiben ist weiterhin ein Ermittlungsdatensatz vom Provider United Internet (1&1) mit Benutzerkennung, Anschlussinhaber und IP-Adresse zum Logg-Zeitpunkt beigefügt.
Ansonsten wird in dem Abmahnschreiben nicht darauf eingegangen, wie die zu meinen Daten gekommen sind.
Abmahnanwalt ist Waldorf und das Album ist aus dem Haus Sony(ohne BMG)
Grüße,
Rumpler
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
ACTA 11. Verhandlungsrunde in Tokio soll letzte gewesen sein.
Für uns Interessant:
Kapitel 5 (Providerhaftung) gestrichen/umgeändert.
Dafür steht jetzt die Pflicht von Online Service Providern, Rechteinhabern die Identifizierung von Nutzern zu ermöglichen.
Vertreter aus USA und Kanada sind Enttäuscht! Siehe hier
Für uns Interessant:
Kapitel 5 (Providerhaftung) gestrichen/umgeändert.
Dafür steht jetzt die Pflicht von Online Service Providern, Rechteinhabern die Identifizierung von Nutzern zu ermöglichen.
Vertreter aus USA und Kanada sind Enttäuscht! Siehe hier
Uwe Berger, † 26.03.2012, In stiller Trauer - AW3P
-
- Beiträge: 300
- Registriert: Montag 3. August 2009, 14:59
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@ mitleser
Was auch immer du schreibst, in 6 Monaten kann auch die 4. Kammer in Bielefeld nicht mehr glauben, sie sei zuständig. In 6 Monaten ist Telefonica aus Verl verschwunden und die Ziffernsammelei mit Auskunftsverfahren ist vorbei - wie schade, dabei waren die doch so schön schnell und leicht gemacht.
Zum 4. Senat in Hamm: Die hassen Abmahner ist nicht ganz richtig, da kommen manchmal auch ganz andere Sachen raus. Aber es gibt leider kein Rechtsmittel für die Betroffenen wegen dieser verfassungswidrigen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung !) Datenherausgabe mittels Beschlüssen eines offensichtlich unzuständigen Gerichts. In der Tat geradezu skandalös, vor allem wenn das Gericht noch Beschlüsse erlässt, die völlig einmalig in Deutschland sind. Aber wie gesagt, mich wundert gar nichts mehr.
vg
goody
Was auch immer du schreibst, in 6 Monaten kann auch die 4. Kammer in Bielefeld nicht mehr glauben, sie sei zuständig. In 6 Monaten ist Telefonica aus Verl verschwunden und die Ziffernsammelei mit Auskunftsverfahren ist vorbei - wie schade, dabei waren die doch so schön schnell und leicht gemacht.
Zum 4. Senat in Hamm: Die hassen Abmahner ist nicht ganz richtig, da kommen manchmal auch ganz andere Sachen raus. Aber es gibt leider kein Rechtsmittel für die Betroffenen wegen dieser verfassungswidrigen (Recht auf informationelle Selbstbestimmung !) Datenherausgabe mittels Beschlüssen eines offensichtlich unzuständigen Gerichts. In der Tat geradezu skandalös, vor allem wenn das Gericht noch Beschlüsse erlässt, die völlig einmalig in Deutschland sind. Aber wie gesagt, mich wundert gar nichts mehr.
vg
goody
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Mir kommt da so ein Gedanke.Mitleser hat geschrieben:Wie kommt der Abmahner mit einem Auskunftbeschluß gegen Telefonica eigentlich an die Kundendaten von 1&1?
Warum gibt 1&1 bereitwillig und ohne Grund ihre Kundendaten an den Abmahner? Und das ohne einen Beschluß, sprich gerichtliche Legitimation, gegen sich zu haben?
Ist für eine reine Bestandsdatenauskunft ohne Verwendung von Verkehrsdaten ein richterlicher Auskunftsbeschluss notwendig?
Könnte es nicht so laufen:
-> IP-Adresse gehört Telefonica
-> Auskunftsbeschluss
-> Anfrage an Telefonica
-> Antwort: IP-Inhaber zum angegebenen Zeitpunkt 1&1 Nutzer-Nr.:XYZZX
-> Anfrage an 1&1 "Wer ist Nutzer-Nr.:XYZZX"
-> Antwort: Max Mustermann, Musterhausen, Musterstaße XY
Die Anfrage an und Antwort von 1&1 enthält vollständig ausschließlich Bestandsdaten, zu deren Ermittlung auch keine Verkehrsdaten mehr verwendet werden müssen.
JG59
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Der Backbone-Betreiber (z.B. Telefonica), bekommt eine bestimmte Anzahl von IP-Adressen zugewiesen,Baxter hat geschrieben:Der andere Skandal ist meiner Meinung nach in dem Fall auch das "Dreieckverhältnis" Abmahn-Zelle ...
... WAS läuft da wirklich?
die auch seine Reseller (z.B. 1&1, Alice usw.) mit benutzen.
Es wurde nun, und das vergessen wieder Einige bewusst oder unbewusst, eine offensichtliche Rechtsverletzung
im gewerblichen Ausmaß festgestellt, über den Internetzugang eines Kunden, der die IP aus dem Pool des
Backbone-Betreibers zum Zeitpunkt XYZ benutzte.
Der Geschädigte (RI) stellt jetzt, über den beauftragten Abmahnanwalt, eine Gestattungsanordnung zur
Herausgabe von Verkehrsdaten. Bei Genehmigung, kann der Backbone-Betreiber, wenn z.B., die zu beaus-
kunftende IP-Inhaberschaft einen Reseller-Kunden betrifft, nur die jeweilige Reseller-Kennung beauskunften.
Jetzt geht der Auskunftssuchende (natürlich unkörperlich) mit der Reseller-Kennung + Gestattungsanordnung
zum Reseller und fordert die Beauskunftung der Bestandsdaten zur Kennung (Name + Anschrift, § 14 II TMG ),
zwecks Geltendmachung von Rechtsverletzungen gegenüber das Urheberrechtsgesetz, die später auf dem
Privatklageweg nachgewiesen werden müssen.
Ich sehe hier absolut kein Skandal. Das ist doch gängige (Rechts-)Praxis, seit dem 01.09.2008.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Das darf sich jedes Land selber aussuchen wie es damit umgeht. So zu sagen freiwillig entscheiden.Grazer57 hat geschrieben: @ Uwe
Bezieht sich die Pflicht der Auskunftserteilung auf einen "direkten" Weg
oder über einen Umweg der da im deutschen Beispiel heißt, §101 Abs. 9 UrhG?
Es muss nur die Möglichkeit geschaffen werden.
Text
Uwe Berger, † 26.03.2012, In stiller Trauer - AW3P
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
§ 49 Einstweilige Anordnung – FamFG
Zu gut deutsch, trotz § 101 IX UrhG (Hauptsitz des ISP), fand das vorliegende Verfahrensrecht – gewohnheitsbedingt -
Anwendung, was jetzt aber im § 49 FamFG geregelt wird.
Warum bezieht sich der Auskunftsanspruch oder sog. Drittauskunftsanspruch gegen den ISP?
Wir wollen aber mit aller Macht, dass
Forenwelt gerne hätten.
[...]Log-Firma und Auskunftsanspruch ist Betrug
Widdewiddewitt und der anders denkt ein Troll!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt[...]
[...]TB-IP + Log-Firma macht keinen Beweis - widdewidde
Wer will's von mir lernen?
Alle groß und klein - trallalala lad' ich zu mir ein.[...]
Quelle: Pippi Baxterstrumpf
Als wen es keine Statistik gäbe. Danke übrigens - wie immer an - @Princess15114. Glaubt den jemand @Princess hat Langeweile,
betreibt einen privaten Server, investiert private Mittel, Arbeit und Zeit (wo andere sich der Familie, Hobby, ihren Möpsen
usw. widmen) umsonst?
1. Datenbank: Wer mahnt was ab?
2. Verteilung der Abmahnungen nach Inhalt
3. Abmahnungszuwachs in Höhe von ca. 30 % zum Vorjahr
3. Quartal 2009 = ca. 339.750 Abgemahnte
3. Quartal 2010 = ca. 441.680 Abgemahnte (+ 101.930)
Sicherlich sind die statistisch erhobenen Zahlen, nur in bestimmten Kategorien übereinstimmend mit den realen Zahlen. Aber
nach m. E., ist unsere Statistik aussagekräftiger als die “Brennerstudie“ der MI.
Fazit:
Die Abmahnindustrie wird größer und die Filesharer lernen nicht dazu, genau wie manche Engagierte!
Der größte Troll und Hemmschuh sind doch wir selbst, die überschlauen Rechtsgelehrten, Supertechniker und Ratgeber, in unserer
lilabunten sowie realitätsfremden Forenwelt - als blanke idealistische Theoretiker.
Statt, wilde Thesen zu verfassen, und andere öffentlich anzweifeln, lasse Deinen Worten Taten folgen. Anfänglich, wo ist das
“Baxter Black Book“, oder warten wir jetzt wieder vergeblich jahrelang?
VG Steffen
Anwendung, was jetzt aber im § 49 FamFG geregelt wird.
Warum bezieht sich der Auskunftsanspruch oder sog. Drittauskunftsanspruch gegen den ISP?
- Der ISP (Provider) bietet als Internetzugangsanbieter, diesen als Dienstleitung in gewerblichem Ausmaß an.
Diese Dienstleistung ist zu einer offensichtlichen Rechtsverletzung genutzt wurden. - Die für die die Rechtsverletzung genutzte IP-Adresse, stammt aus dem zugewiesenen Pool für den Backbonebetreiber,
der diesen auch dem Reseller zur Verfügung stellt. - Die ermittelte IP, wurde durch den ISP, seinem Kunden zugeordnet sowie dem Zugang zu seiner Dienstleistung gewährt.
- Der Reseller hat auch, wenn sich die Rechtsverletzung nicht im gewerblichen Ausmaß bezieht, die Beauskunftung der
Bestandsdaten vorzunehmen.
Wir wollen aber mit aller Macht, dass
- der Verletzte im Regen steht, trotz geltender Rechtslage,
- jeder schön weiter unbekümmert “sharen“ kann, als gäbe es kein Morgen,
- und wir uns auf die Schulter klopfen und uns feiern.
Forenwelt gerne hätten.
[...]Log-Firma und Auskunftsanspruch ist Betrug
Widdewiddewitt und der anders denkt ein Troll!
Ich mach' mir die Welt
Widdewidde wie sie mir gefällt[...]
[...]TB-IP + Log-Firma macht keinen Beweis - widdewidde
Wer will's von mir lernen?
Alle groß und klein - trallalala lad' ich zu mir ein.[...]
Quelle: Pippi Baxterstrumpf
Als wen es keine Statistik gäbe. Danke übrigens - wie immer an - @Princess15114. Glaubt den jemand @Princess hat Langeweile,
betreibt einen privaten Server, investiert private Mittel, Arbeit und Zeit (wo andere sich der Familie, Hobby, ihren Möpsen
usw. widmen) umsonst?
1. Datenbank: Wer mahnt was ab?
2. Verteilung der Abmahnungen nach Inhalt
3. Abmahnungszuwachs in Höhe von ca. 30 % zum Vorjahr
3. Quartal 2009 = ca. 339.750 Abgemahnte
3. Quartal 2010 = ca. 441.680 Abgemahnte (+ 101.930)
Sicherlich sind die statistisch erhobenen Zahlen, nur in bestimmten Kategorien übereinstimmend mit den realen Zahlen. Aber
nach m. E., ist unsere Statistik aussagekräftiger als die “Brennerstudie“ der MI.
Fazit:
Die Abmahnindustrie wird größer und die Filesharer lernen nicht dazu, genau wie manche Engagierte!
Der größte Troll und Hemmschuh sind doch wir selbst, die überschlauen Rechtsgelehrten, Supertechniker und Ratgeber, in unserer
lilabunten sowie realitätsfremden Forenwelt - als blanke idealistische Theoretiker.
Statt, wilde Thesen zu verfassen, und andere öffentlich anzweifeln, lasse Deinen Worten Taten folgen. Anfänglich, wo ist das
“Baxter Black Book“, oder warten wir jetzt wieder vergeblich jahrelang?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Zu 1.)
Verbleiben wird doch so, ehe sich 100 Kilo geballte oberfränkische Wut + Zorn über Dich ergießen.
Schreibe – wie erwähnt - alle Provider, von mir aus auch LG’s, an und berichte hier davon. Ich bin
immer bereit, mich weiterzuentwickeln. Wenn Du mir bringst, dass die Reseller-Provider nicht
beauskunften dürfen, bin ich bei einer Verfassungsbeschwerde sofort dabei.
Zu 2.)
Leider bin ich aufgewacht, das ist ja das ganze Problem. Ich sehe mich als Bereitsteller von
Informationen, als nichts weiter. Wenn man erst einmal begreift, dass man nicht der Bauchnabel der
Abmahnwelt ist, wird man reifer. Dem Heldenepos überlasse ich Dir und den Industriekaufmann.
Zu 3.)
Ich glaube nicht, dass ich gesagt habe, dass Deine Meinung dämlich sei. Also mehr Contenance.
Welche neuen Wege? Luftschloss Schweizer Alpenmilch-Urteil; faule Anwälte; das Herbeiziehen von
irgendwelchen Passagen aus Entscheidungen oder Gesetzen, die uns gerade einmal in den Kram passen;
Technik geht vor Juristerei usw.?
Ich weiß nicht. Wenn wir 30 % mehr Abgemahnte haben, kann man es schönreden und meinen, es sind
alles Zahlendreher oder, dass einfach niemand schlau wird.
Meine saudämliche These: Wenn der Filesharer endlich aufhört mit P2P, gibt es 98% weniger
Abmahnungen!
Zu 4.)
Dann bist Du der größte Schuft, wenn Du ein Dokument zurückhältst, was nach Deinen Aussagen den
Abmahnwahn beenden kann. Oder gibt es gar keins?
Zu 5.)
Wenn Du aufwachst, merkst Du, dass man nur mit Wissen etwas erreicht. Natürlich, wer nicht mit
dem Rudel heult, der ist gekauft oder Werbemann für die Log-Firmen und Abmahnkanzleien.
Wenn Ihr denkt?
Zur Ergänzung)
[...]Ohne Abmahn-Anwalt würde es ebenfalls keine Abmahnung geben.[...]
Nächster Absatz:
[...]Die Rechtsverletzung ist lediglich eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für
eine Abmahnung.[...]
4 Absätze weiter:
[...]Dass es ohne Rechtsverletzung keine Abmahnungen geben würde, ist klar.[...]
Ich glaube, Hadron ist nicht nur ein guter Techniker, sondern wäre auch ein absolut guter Politiker,
zumindest ein guter Ausdrücker.
Fazit:
Uh, Hadron hat wieder einmal 10 Minuten Freizeit übrig im Monat. Absolut perfekt. Ergebnis:
Viele Aussagen – keine echten Lösungen. Egal, schön klingt‘s. Da ist auch das, was wir wollen.
[Stelle für lang anhaltenden Überschäumenden und nicht enden wollenden Beifall]
Verbleiben wird doch so, ehe sich 100 Kilo geballte oberfränkische Wut + Zorn über Dich ergießen.
Schreibe – wie erwähnt - alle Provider, von mir aus auch LG’s, an und berichte hier davon. Ich bin
immer bereit, mich weiterzuentwickeln. Wenn Du mir bringst, dass die Reseller-Provider nicht
beauskunften dürfen, bin ich bei einer Verfassungsbeschwerde sofort dabei.
Zu 2.)
Leider bin ich aufgewacht, das ist ja das ganze Problem. Ich sehe mich als Bereitsteller von
Informationen, als nichts weiter. Wenn man erst einmal begreift, dass man nicht der Bauchnabel der
Abmahnwelt ist, wird man reifer. Dem Heldenepos überlasse ich Dir und den Industriekaufmann.
Zu 3.)
Ich glaube nicht, dass ich gesagt habe, dass Deine Meinung dämlich sei. Also mehr Contenance.
Welche neuen Wege? Luftschloss Schweizer Alpenmilch-Urteil; faule Anwälte; das Herbeiziehen von
irgendwelchen Passagen aus Entscheidungen oder Gesetzen, die uns gerade einmal in den Kram passen;
Technik geht vor Juristerei usw.?
Ich weiß nicht. Wenn wir 30 % mehr Abgemahnte haben, kann man es schönreden und meinen, es sind
alles Zahlendreher oder, dass einfach niemand schlau wird.
Meine saudämliche These: Wenn der Filesharer endlich aufhört mit P2P, gibt es 98% weniger
Abmahnungen!
Zu 4.)
Dann bist Du der größte Schuft, wenn Du ein Dokument zurückhältst, was nach Deinen Aussagen den
Abmahnwahn beenden kann. Oder gibt es gar keins?
Zu 5.)
Wenn Du aufwachst, merkst Du, dass man nur mit Wissen etwas erreicht. Natürlich, wer nicht mit
dem Rudel heult, der ist gekauft oder Werbemann für die Log-Firmen und Abmahnkanzleien.
Wenn Ihr denkt?
Zur Ergänzung)
[...]Ohne Abmahn-Anwalt würde es ebenfalls keine Abmahnung geben.[...]
Nächster Absatz:
[...]Die Rechtsverletzung ist lediglich eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für
eine Abmahnung.[...]
4 Absätze weiter:
[...]Dass es ohne Rechtsverletzung keine Abmahnungen geben würde, ist klar.[...]
Ich glaube, Hadron ist nicht nur ein guter Techniker, sondern wäre auch ein absolut guter Politiker,
zumindest ein guter Ausdrücker.
Fazit:
Uh, Hadron hat wieder einmal 10 Minuten Freizeit übrig im Monat. Absolut perfekt. Ergebnis:
Viele Aussagen – keine echten Lösungen. Egal, schön klingt‘s. Da ist auch das, was wir wollen.
[Stelle für lang anhaltenden Überschäumenden und nicht enden wollenden Beifall]
Hurra, es lebe @Hadron!
VG SteffenSteffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Das geht in die Richtung, die mich momentan brennend interessiert:Steffen hat geschrieben: Meine saudämliche These: Wenn der Filesharer endlich aufhört mit P2P, gibt es 98% weniger
Abmahnungen!
Bin jetzt kürzlich abgemahnt worden, weil mein Mitbewohner was über P2P gezogen hat und ich der Anschlussinhaber bin.
Hab jetzt ne modifizierte Unterlassungserklärung geschickt, so weit so gut.
Aber wie kann ich in Zukunft verhindern, das mein Mitbewohner was über P2P zieht?
Hab mir jetzt mehrere Sachen überlegt:
- Mündliche Absprache oder Vertrag bringt mir wenn überhaupt nur was, wenn ich mich wirklich auf ihn/sie verlassen kann, hätte ich mal gedacht.
- Ich bin momentan bei 1&1. Ist es möglich den/die Mitbewohner auch zu (Mit-)Anschlussinhabern zu machen? Gegebenenfalls bei einem anderen Anbieter?
Technische Möglichkeiten:
- Hätte gedacht das ich vielleicht die benötigten Ports am WLAN Router sperren könnte?
- Zuweisen fester Adressen im Netzwerk und Protokollierung?
Was ist davon zu empfehlen?
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@Liberator: Die Idee des Mit-Anschlusshabers ist nicht so gut. Du hast ja jetzt schon ne mod. UE abgegeben und wenn Du - auch als Mitanschlussinhaber - dagegen verstößt, wird die Vertragsstrafe fällig.
Geh doch auf Nummer sicher und lass den Anschluss auf den/die Mitbewohner laufen, dann biste ausm Schneider. Ist übrigens auch einer der Tipps, wenn man ne mod. UE abgegeben hat (Ummeldung des Anschlusses auf andere Person).
Geh doch auf Nummer sicher und lass den Anschluss auf den/die Mitbewohner laufen, dann biste ausm Schneider. Ist übrigens auch einer der Tipps, wenn man ne mod. UE abgegeben hat (Ummeldung des Anschlusses auf andere Person).
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Schon klar, das in dem Fall die Vertragsstrafe fällig werden kann.User9 hat geschrieben:@Liberator: Die Idee des Mit-Anschlusshabers ist nicht so gut. Du hast ja jetzt schon ne mod. UE abgegeben und wenn Du - auch als Mitanschlussinhaber - dagegen verstößt, wird die Vertragsstrafe fällig.
Ich würde aber davon ausgehen, das der/die Mitbewohner/in dann P2P aus Eigennutz meidet, da sie wissen das auch sie dafür haften.
Also nochmal die Frage: In wie weit ist das möglich?
Und wie sieht es mit technischen Lösungen aus?
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Liberator hat geschrieben:Schon klar, das in dem Fall die Vertragsstrafe fällig werden kann.User9 hat geschrieben:@Liberator: Die Idee des Mit-Anschlusshabers ist nicht so gut. Du hast ja jetzt schon ne mod. UE abgegeben und wenn Du - auch als Mitanschlussinhaber - dagegen verstößt, wird die Vertragsstrafe fällig.
Ich würde aber davon ausgehen, das der/die Mitbewohner/in dann P2P aus Eigennutz meidet, da sie wissen das auch sie dafür haften.
Also nochmal die Frage: In wie weit ist das möglich?
Und wie sieht es mit technischen Lösungen aus?
Bei den technischen Sachen muss ich passen.
Aber das Risiko ist für Dich ungleich höher.....beim nächsten Mal stehen für Dich bis 5.000 € aufm Spiel, für den Mitanschluss-Inhaber nur ca. 1.000 € (mit mod. UE). Außerdem finde ich, dass es ne sch.... Situation ist, wenn man sich nem Risiko aussetzt, das man nicht beeinflussen kann - Vertrauen hin, Vertrauen her.