Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9041 Beitrag von muensteraner » Montag 16. Dezember 2013, 10:09

wenn du nicht bezahlen willst kannst du das einfach ignorieren.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9042 Beitrag von Steffen » Montag 16. Dezember 2013, 10:26

Hallo @anmig,

die Abmahnung ist ja nichts anderes, als den Betroffenen den Weg aufzuzeigen, erst einmal außergerichtlich den Rechtsstreit beizulegen. Es ist eine Art Vergleichsangebot. Du kannst es natürlich jetzt annehmen , ein eigenes unterbreiten, oder ablehnen. Wichtig, wenn man -ohne- Anwalt reagiert, das man eine strafbewehrte mod. UE abgegeben hat, und die nicht inhaltlich bemängelt wird.

Ansonsten, wenn man nicht vorhat -freiwillig- zu zahlen, sollte man weiter abwarten. Natürlich, und dies sollte jeder wissen, entscheidet man sich dann für: entweder Verjährung oder Klage!

VG Steffen

anmig
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9043 Beitrag von anmig » Montag 16. Dezember 2013, 11:04

Die mod. UE ist von einem Anwalt formuliert worden und ein Gegenangebot ist auch drin. Wenn es von der Gegenseite nicht angenommen wird, habe ich fristmäßig (es wird ja wohl wieder eine Frist gesetzt werden im Antwortschreiben) doch nichts zu befürchten, oder?

Verjährung oder Klage > Das ist mir durch aus bewusst.

Aber bevor eine Klage kommt, werde ich doch nochmal angeschrieben..... oder kann es auch sofort eine Klage geben, wenn ich die zweite Frist verstreichen lasse?

Grüße

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9044 Beitrag von Steffen » Montag 16. Dezember 2013, 11:14

So wie ich es verstehe,

Abmahnung; Anwalt beauftragt => mod. UE + Vergleichsangebot Summe X; Abmahner sagt zu Summe X nein, verlangt seinerseits Summe Y, Termin neu.

Wenn man jetzt nicht reagiert, kann der Abmahner Klage erheben. Kann! Warum sollte er sein Angebot -kurz vor dem Ende der Verjähringsfrist- nochmals stellen? Bitte auch beachten, das konkrete Vergleichsverhandlungen Einfluss auf die Verjährung haben können. Hier einmal Deinen Anwalt dazu befragen.

VG Steffen

anmig
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9045 Beitrag von anmig » Montag 16. Dezember 2013, 12:19

Richtig verstanden und danke für die klare Antwort. Dann verhandel ich doch lieber weiter, anstatt still zu sitzen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9046 Beitrag von Hoffnung » Montag 16. Dezember 2013, 18:51

http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... 12116.html

Ohh mein Gott Die Freiheit des Internet wurde heute zu Grabe getragen die Lobby hat wieder einmal gesiegt. Was muss eigentlilch noch passieren. Thilo Sarazin hatte doch Recht Deutschland schafft sich ab. jkj:s_;
Warum bewegen wir uns eigentlilch immer ein Schritt zurück. Ich möchte nicht wissen wieviel Spendengelder die Abmahnanwälte der CSU bezahlt haben.


R.I.P Internet z.,z,,

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9047 Beitrag von muensteraner » Montag 16. Dezember 2013, 19:00

naja, die Freiheit wurde auch mit dem Koalitionsvertrag zu Grabe getragen. Dort wurde vereinbart, dass die Vorratsdatenspeicherung wieder eingeführt.

Hoffnung
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9048 Beitrag von Hoffnung » Montag 16. Dezember 2013, 19:05

was EU rechtlich noch problematisch wird und nicht unbedingt in dieser Legislaturperiode kommt. Nimmt der Wahnsinn denn nie ein Ende

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9049 Beitrag von Dreizack » Dienstag 17. Dezember 2013, 00:17

Die Personalie Dobrindt ist pikant, aber ein Teilministerium für digitale Infrastruktur ist m.M.n. eine positive Entwicklung. Das bedeutet eine Korrektur der Übergabe aller infrastrukturellen Fragen an die Privatwirtschaft nach dem Abschaffen des Ministeriums für Post und Telekommunikation 1998.
EDIT: Viele differenzierter als der FAZ-Artikel ist das Kommentar bei heute.de.

Vorratsdatenspeicherung wird wohl weiterhin zwischen Justiz- und Innenministerium verhandelt. Das wird so leicht nicht durchgehen.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9050 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. Dezember 2013, 23:53

JurPC:
AG Charlottenburg - LG München I



JurPC

Prof. Dr. Maximilian Herberger (mh)
Institut für Rechtsinformatik
Universität des Saarlandes
66041 Saarbrücken
Telefon: 0681/302-3105
Telefax: 0681/302-4469
E-Mail: herberger@rz.uni-sb.de
Web: http://www.jurpc.de/" onclick="window.open(this.href); return false;



::::::::::::::::::::::::::


AG Charlottenburg, Urteil vom 01.11.2013, Az. 224 C 365/13

JurPC Web-Dok.: 206/2013

Anforderungen an den Sachvortrag seitens des Rechteinhabers in Filesharing-Fällen

Quelle: JurPC
Link: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130206

_________________________________________________

Urteil im Volltext: PDF-Download*
___________________________________






LG München I, Urteil vom 22.03.2013, Az. 21 S 28809/11

Zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung und zur sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen

JurPC Web-Dok.: 209/2013

Quelle: JurPC
Link: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20130209


_________________________________________________

Urteil im Volltext:PDF-Download*
___________________________________




* Bei Browserproblemen, Link rechts anklicken, Ziel speichern unter...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9051 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. Dezember 2013, 11:26

Abmahnanwalt ließ “Kostenpflichtige Abmahnung” als
Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte
ab!



Der “KOJOTE“
Nachrichtenmagazin
Bernhard Pöschla
Ruhlaer Straße
14199 Berlin
Telefon: +49 17699268586
E-Mail: redaktion(at)kojote-magazin.de

_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _

(...) knn/BERLIN, 15.12. - Weil sie jahrelang teure Abmahnungen an Internet-User
verschickten, sollen Hunderte so genannter Abmahn-Anwälte jetzt Strafe zahlen -
und zwar an einen Abmahnanwalt.


Spezialisierte Anwaltskanzleien fordern seit Jahren hohe Abmahngebühren von
Internet-Nutzern, die angeblich geschützte Bilder in soziale Netzwerke kopiert
oder Musikdateien getauscht haben sollen. Diese meist mit “kostenpflichtige
Abmahnung” betitelten Schreiben bieten nun ihrerseits eine lukrative Geldquelle
für einen Abmahnanwalt: Dr. Karsten Sauerbein aus Düsseldorf hat sich bereits
2002 den Begriff “kostenpflichtige Abmahnung” als Wortmarke für “gewerblich
betriebene Massenabmahnungen” beim deutschem Patentamt in München schützen lassen.
Er verlangt jetzt 1.000 Euro plus 840 Euro Anwaltsgebühr von Anwaltskanzleien,
die solche Briefe verschickt haben. (...)

... weiterlesen auf "KOJOTE"

muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9052 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 18. Dezember 2013, 11:47

lol. Das wird ja wirklich immer verrückter

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9053 Beitrag von Dreizack » Mittwoch 18. Dezember 2013, 11:48

@Steffen: Folgende Überschrift aus der gleichen Quelle ist viel alarmierender ... "Mathelehrer fürchten Anstieg rechenschwacher Kinder von einem Drittel auf ein Viertel"!

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9054 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. Dezember 2013, 11:56

Die GüFA Problematik:
Aktivlegitimation und Schadensersatzansprüche
in Tauschbörsen hinfällig?




Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder
Dr. Abmahnung.de


_ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _ __ _


Derzeit werden eine Vielzahl von Klagen eingereicht, die folgenden Vorwurf zum
Gegenstand haben. Dem Beklagten wird vorgeworfen, dass über seinen Anschluss ein
pornografisches Werk verbreitet wurde. Mit der Klage werden Schadensersatzansprüche
von 500,00 EUR bis 1.000,00 EUR geltend gemacht, sowie die Erstattung von
Anwaltskosten in Höhe von regelmäßig über 550,00 EUR.

Viele Fragen werden dazu in den Entscheidungen und Aufsätzen diskutiert. Eine Frage
wird aber kaum bis nie erörtert, namentlich ob die Klägerin aktivlegitimiert ist und
Schadensersatzansprüche geltend machen kann, obwohl die Klägerin Rechte an die GüFA
übertragen hat. Dies kann der Beklagte an dem Cover ersehen, welches der Klage
regelmäßig beigefügt ist. Wenn nämlich auf diesem Cover das GüFA Logo abgebildet ist
- was so meine Lesart der Eigenbeschreibung der GüFA bei sehr vielen Werken der Fall
ist -
"Das Repertoire der GÜFA besteht überwiegend aus erotischen Filmprogrammen und deckt
rund 95 % des im deutschen Markt erhältlichen Angebotes ab." [Zitat von der Homepage
der GüFA]
ist sowohl die Aktivlegitimation als auch die Möglichkeit des Rechteinhabers noch
Schadensersatzansprüche geltend zu machen deswegen angreifbar, weil sich die GüFA von
ihren Mitgliedern regelmäßig sehr weitgehende Rechte einräumen lässt.

Beispielhaft soll dazu aus einem Mustervertrag der GüFA eines Filmherstellers zitiert
werden.
Der Rechteinhaber überträgt hiermit der GÜFA als Treuhänderin für die Bundesrepublik
Deutschland, Österreich, Schweiz [es folgen mehrere Dutzend weitere Länder] [...] 1.8
das Recht der öffentlichen Wahrnehmbarmachung von digitalisierten Filmwerken und
Laufbildern für Online Nutzungen (die öffentliche Zugänglichkeitsmachung in der
Weise, dass Angehörige der Öffentlichkeit an einem von diesen individuell gewählten
Ort und zu einer von diesen individuell gewählten Zeit Zugang zu diesen Filmen und
Laufbildern haben). Rechte, die durch künftige technische Entwicklung oder durch
Änderung der Gesetzgebung entstehen und erwachsen, soweit sie den Rechten in 1.1 bis
1.8 entsprechen. Der Rechtsinhaber garantiert den Bestand und wirksamen Übergang der
übertragenen Rechte und verpflichtet sich, sich jeder eigenen Wahrnehmung dieser
Rechte zu enthalten [Fettung durch den Verfasser]
.
Diese hier übertragenen Rechte entsprechen nach meinem Dafürhalten dem Recht der
öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des 19a UrhG. Wenn die GüFA diese Rechte im
Sinne des § 2 "im eigenen Namen ausüben darf", bzw. diese Rechte an die GüFA
übertragen wurden, verbleiben keine Rechte bei den Klägern. Die Klagen sind danach
bereits mangels Aktivlegitimation abzuweisen.

Natürlich wäre es denkbar, dass die Rechteinhaber im Einzelfall andere Verträge
geschlossen haben - aber dann müssten die Kläger diese Verträge vorlegen, damit sie
entsprechend geprüft werden können.

Dieser von den Anwälten der Kanzlei Dr. Wachs entwickelte Argumentation wird sowohl
von den Gerichten in Hamburg also auch in München immer mehr Gehör geschenkt,
richterliche Hinweise der Beachtlichkeit dieser Argumentation liegen uns bereits vor,
wir erwarten nun bald auch die ersten Urteile, die sich mit dieser Thematik
beschäftigen.

Diese Argumentation kann und wird der Klagewelle der Porno-Industrie deutlich
verlangsamen. Wir werden hierzu noch vertieft weiter schreiben, nach unserem
Dafürhalten ist diese Argumentation ein Breitschwert.

Ein paar Worte in eigener Sache: Wir empfehlen Interessierten sich die Musterverträge
der GüFA zu sichern, solange diese noch öffentlich zugänglich sind. Das könnte sich
schnell ändern. Wir rechnen damit, dass auch unser Artikel aufgrund seiner Brisanz
erheblichen Wirbel auflösen wird und auch angegriffen werden wird. Um die
Auffindbarkeit dieses Artikels zu gewährleisten, können Interessierte gern auf diesen
Artikel verlinken. Am Sonntag erfolgt ein deutlich detaillierter Aufsatz mit einigen
Zitaten aus richterlichen Hinweisen. Besonders freuen würden wir uns, wenn Kollegen,
welche diese Argumentation übernehmen, diesen Artikel ebenfalls in der
Berichterstattung benennen.

____________________________________

Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
Link:
http://www.dr-wachs.de/blog/2013/12/17/ ... hinfallig/
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9055 Beitrag von Dreizack » Mittwoch 18. Dezember 2013, 14:52

@kersare:
War das wirklich nötig? Ich denke, es war so offensichtlich oder zumindest sollten die Leute die Chance haben, selbst draufzukommen. Spoiler much!

Dreizack
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9056 Beitrag von Dreizack » Mittwoch 18. Dezember 2013, 15:02

Steffen hat geschrieben:Aktivlegitimation und Schadensersatzansprüche
Wie war es damals mit den Musik-Abmahnungen von Digiprotect? Nachdem das Patentamt feststellte (heise.de), dass Digiprotect keine Verwertungsgesellschaft war, hat man trotzdem weitergemacht. Das LG Köln "erfand eine Doktrin", die ihr trotzdem einen Schaden zusprach.

Wie war es mit dem Doppleabmahnungen von Label, Texter und Interpret vor ein paar Jahren? Ich sehe in beiden Fällen deutliche Parallele zu den jetzigen Überlegungen, oder nicht?

Also ich wünsche viel Glück, bin allerdings neugierig zu erfahren, was neu dran sein sollte.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9057 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 18. Dezember 2013, 15:02

kersare hat geschrieben:
Dreizack hat geschrieben:War das wirklich nötig?
Im ersten Moment bin ich wirklich drauf abgefahren ;)
lol. Hätte mir die Seite auch genauer ansehen sollen. aber seien wir mal ehrlich. So unwahrscheinlich ist das nicht^^. Den Typen ist alles zuzutrauen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9058 Beitrag von AbgemahnterNr35871 » Mittwoch 18. Dezember 2013, 18:54

Steffen hat geschrieben:Abmahnanwalt ließ “Kostenpflichtige Abmahnung” als
Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte
Also ich bin mir nicht sicher ob das jeder verstanden hat, dass das nur Satire ist :l,

muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9059 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 18. Dezember 2013, 20:18

475000 Euro Schadensersatz für Filesharer in Schweden

und da jammert ihr hier rum wegen 1000 Euro :lol:

Das wirklich ein unsinniger Schadensersatz. Das wird er im Leben nicht bezahlen können. Damit machen die den für ein Leben lang zum Sozialfall. Ob das was bringt ?

muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9060 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 18. Dezember 2013, 20:28

OLG Nürnberg 199 Abmahnungen binner weniger Tage ist Rechtsmissbrauch

Die hatten wohl noch nie mit unseren Freunden hier zu tun. :-;

Jetzt stellt sich natürlich die Frage : Warum ist das Versenden von 199 Abmahnungen wegen fehlerhaftem Impressum ein Rechtsmissbrauch, das Versenden von mehr als 10000 Abmahnungen wegen Streamings innerhalb eines Tages jedoch nicht ?

Das Gericht schreibt in seiner Begründung :
nsbesondere, wenn die Forderung nach Unterlassung offenbar vor allem dazu dienen soll, beim Abgemahnten einen Anspruch auf Kostenersatz oder auf Zahlung von Vertragsstrafen entstehen zu lassen, sei von einem Missbrauch auszugehen, so das Gericht.
Hmm, trifft das bei 15 Euro Schadensersatz und 235 Euro Rechtsanwalts- und "Ermittlungskosten" nicht zu ? Bei Filesahring sieht ja das Verhältnis Schadensersatz <=> Anwaltskosten/Ermittlungskosten auch nicht viel besser aus. Nach dem Urteil des OLG Nürnberg müssten eigentlich alle Filesharing-Abmahnung als Rechtsmissbrauch zurückgewiesen werden, wenn die Rechtssprechung in Deutschland konsequent wäre.

Wie heißt es so schön. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

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