Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland

#4681 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Juli 2010, 12:13

Lieber Gott, hilf mir, mein großes Maul zu halten,
(wenigstens so lange, bis ich genau weiß, worüber ich rede).


Samstag, den 17. Juli 2010

Ich werde einmal versuchen die ranzige “Butter bei die Fische“ zu geben. Ich habe einmal, die Geschichte des Abwahnwahns
festgehalten.
Kostenloses eBook: Ein Leben mitten im Abmahnwahn
Veröffentlicht auf Calameo.com
Gelesen = 8.628-mal
Nicht um gefeiert zu werden, sondern in meiner ärmlichen Art und Sicht, die Zeit festzuhalten. Die wenigsten
werden sich an das eine oder andere noch erinnern.


Auszug: eBook: Ein Leben mitten im Abmahnwahn
Kapitel: Faszination Verbraucherforum


Egal wie, man verfällt leicht der Faszination “Forum“. Hier treffen sich alle, die am Abmahnwahn beteiligt sind. Man stellt
Fragen, bekommt Antworten oder kollektive Schelte, es melden sich merkwürdige Wesen zu Wort, die jeder als Troll kennt,
schimpft, meckert, pöbelt oder liest einfach nur still mit. Ein Forum ist aber gewissen Phasen unterworfen, die sich akribisch
wiederholen oder besonders in jüngster Zeit, in der der Trend hin zu einem reinen Leseforum geht, vermischen:

Erste Phase – Erhalt der Abmahnung:

In der Regel startet diese Phase kurz vor dem Wochenende, einem oder mehreren anstehenden Feiertagen. Dass dies meist zu
diesen Zeiten geschieht, dafür gibt es zweierlei Begründungen: die abmahnende Seite erklärt es mit der begründeten Eilbe-
dürftigkeit, wir sagen, es geschieht, um den Betroffenen noch weniger Zeit einzuräumen, sich zu informieren (am Wochenende
sind halt die wenigsten Anwälte zu erreichen).
Hauptkennzeichen dieser Phase: eine Vielzahl neuer Freddys (Forenmitglieder) und häufige Postings des Typs: „Hilfe, ich
bin abgemahnt worden, was soll ich tun? Ihr müsst mir helfen, jetzt und sofort, 100-prozentig sicher und am besten für
Null-Euro!“

Zweite Phase – Diskussion:
Sie erstreckt sich in der Regel vom folgenden Montag bis zum ersten Termin der Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung
der “Gebühr“. Kennzeichen dieser Phase: eine intensive und tiefgründige Frage und Antwortrunde zu folgenden Themen: Ängste,
IP-Adresse, Provider, Staatsanwalt, Abmahnanwälte, Log-Firmen, HD's, was tun? Der Austausch von Beleidigungen oder die
Ankündigung von “schlagkräftigen Gegenmaßnahmen“ wie Strafanzeigen, Maßnahmen nach dem Motto „Denen reiß ich den Hintern
auf wie eine Schranktür!“ stehen jetzt hoch im Kurs, des Weiteren das Lesen und Verstehen oder Nicht-Verstehen der Zusammen-
fassungen sowie der bestehenden Regeln, getreu dem Motto: „Warum lesen, wenn ich ellenlang fragen kann“.

Dritte Phase – Ruhe:
Die Abmahnwelle ist vorbei, der erste Schreck ist weg, genauso wie die Neuabgemahnten nach und nach (jedenfalls bis zum zweiten
Schreiben). Kennzeichen für diese Phase ist viel Zeit für Off-Topic, Polemisieren oder Politisieren, mehr oder minder
interessante Diskussionsthemen und Einstellung einer manchmal fast lähmenden Ruhe.



Symptomatik für diesen anhaltenden Teufelskreis:

[quoteemriva_m im Gulli:Board]riva;13.04.2010
Ich hatte bei dir (Baxter), hin und wieder den Eindruck, dass du einen Punkt lieferst, an dem jemand mit Mumm und einem
entsprechend langem Hebel ansetzen könnte.

Das Gefühl hatte ich bei vielen anderen nicht.

Lasst uns weiterhin Punkte liefern und Hebel schmieden!
Lasst uns denken und handeln.

Gruß,
riva
_____________________________________________________________________

"Gib mir einen Punkt, wo ich hintreten kann, und ich heb dir die Erde aus den Angeln."
Archimedes[/quoteem]

Was ist daraus geworden?

Ich poste dies bewusst, aber nicht um mich zu erheben und dich zu erniedrigen, sondern aufzuzeigen,
der größte Bremsklotz hinsichtlich eines organisierten Kampfes gegen den Abmahnwahn, ist doch der Betroffene selbst!
  • 1. Paranoischer Anonymitätswahn;
    2. Motto: (Viel) Reden ja - handeln nein;
    3. keine Investition von privater Freizeit bzw. Mittel;
    4. Unehrlichkeit, Rechtfertigung sowie Verschiebung der Verantwortlichkeit;
    5. Verkennen und negieren der bestehenden Lage;
    6. (Selbst-)Projektierung in eine Opferrolle;
    7. Rechtfertigung (Ausreden suchend) der Rechtsgutverletzung;
    8. Verfolgung eigener wirtschaftlicher und privater Interessen (Werbung, XXXXXXX; Cencored: Grund CV*);
    9. Unakzeptanz gegenüber anderen Meinungen (Stichpunkt Troll)
    10. Intelligentes “Trolling“ usw.


[quoteemriva_m]Aber: Wo ist der wirklich zielgerichtete Einsatz gegen den AbmahnWAHN?[/quoteem]

Es wird zu keinem zielgerichteten Einsatz je kommen, solange die Punkte 1 - 10
in ihrer Gesamtheit vorherrschen!


VG Steffen


*CV = Colorado Vertrag

sip
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Re: Deutschland

#4682 Beitrag von sip » Samstag 17. Juli 2010, 13:21

[quoteemRiva m]... Privatsender und -Radios verhältnismäßig einfach, unsere Sicht der Dinge zumindest öfters und regelmäßig einer größeren Öffentlichkeit zu präsentieren.
Woran hakt's?[/quoteem]
Das liegt doch auf der Hand. Alle Medien, die direkt, bzw. indirekt in das Abmahngeschäft eingebunden
sind, werden doch nicht so doof sein, und durch Berichterstattung das eigene Haus schädigen
(z.B. RTL Games oder diverse Musikdienstleister der Sender sowie Werbekunden). Is doch logisch.
Verfolge immer den Weg des Geldes und viele Fragen beantworten sich von selbst.

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Steffen
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Re: Deutschland

#4683 Beitrag von Steffen » Samstag 17. Juli 2010, 14:55

- Wegweiser Inkasso -
[Version Juli 2010]



Samstag, den 17. Juli 2010


Herausgeber:


Bild

Initiative Abmahnwahn-Dreipage
Grundgasse 03
96349 Steinwiesen
Tel: 09262/974217
Fax: 09262/974218
E-Mail: info@abmahnwahn-dreipage.de
Internet: http://abmahnwahn-dreipage.de




In•ka•s•so das; -s, -s/(A) In•kas•si; Fin; das Einziehen (5) von Geld (meist von Schulden) || K-: bevollmächtigte,
Inkassobüro, Inkassovollmacht (bevollmächtigter, Inkassobüro, Inkassovollmacht)1

Mit Inkasso wird der gewerbliche Einzug von Forderungen gemeint. Bezahlt ein Kunde eine Forderung nicht, hat der Gläubiger nach
erfolgter Mahnung unter anderem auch das Recht seine Forderung über ein Inkassounternehmen einzutreiben.

Der Gläubiger (Rechteinhaber) kann:
  • Die Forderung direkt an das Inkassobüro verkaufen (Abtretungserklärung).
  • Ein Inkassobüro beauftragen, das die Forderung eintreibt (Vollmacht).


Definition Verzug: Verzug bedeutet das Vorliegen einer Leistungsstörung. Beispielsweise, wenn ein Schuldner eine ihm obliegende
Leistungspflicht (beispielsweise Zahlung) aus einem von ihm zu vertretenden Grund, rechtswidrig verzögert.

Möglichkeiten eines Inkassobüro:
  • Mahnung (schriftlich, Telefon, Hausbesuch)
  • Verzugszinsen
  • Außergerichtliches Mahnverfahren (für einen Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid bedarf es eines Anwaltsbüro)
Wichtig:
Ein Inkassobüro hat kein Anrecht auf Betreten der Wohnung!
Im Gegensatz zu Gerichtsvollziehern haben Inkassomitarbeiter übrigens kein Anrecht darauf, in die Wohnung des Schuldners gelassen
zu werden. Inkassobüros dürfen Schuldner auch nicht unter Druck setzen. Nächtliche Telefonanrufe oder Erkundigungen bei den Nachbarn
beispielsweise muss niemand hinnehmen.
Gegen derartige Praktiken können sich Schuldner bei dem für das Inkassounternehmen zuständige Amts- oder Landgericht beschweren.
In gravierenden Fällen kann auch eine Strafanzeige hilfreich sein.

So viel zur tristen Theorie. Seit Ende 2008 wurde deutlich, dass die Beauftragung eines Inkassobüros eine durchaus erfolgreiche
Methode des Rechteinhabers ist, seine vermeintlichen Forderungen erfolgreich einzutreiben. Bei den durch die Medien geprägten Bilder
wie zum Beispiel “Inkasso Team Moskau“, Schufa-Einträge bzw. Konto- und Lohnpfändung ist die Angst vor einem Inkassobüro größer
als die vor einem Anwaltsschreiben.

Wichtig aber für einen Betroffenen, dass man in der Arbeitsweise eines Inkassobüros und der eigenen Vorgehensweise informiert ist.

Beachte:
  • Ein Inkassobüro hat ohne rechtskräftigen Titel absolut keine rechtliche Handhabe.
  • Wenn jemand etwas einfordert - muss er es einklagen.
  • In keinem Fall sollte ein Schuldanerkenntnis unterzeichnet werden.
Was ist ein rechtskräftiger Titel?
Ein Titel (lat. titulus) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein verbrieftes Recht, das nicht nur in materiellem Sinne begründet ist
und weiterhin besteht, sondern gerade von einer Autorität verifiziert und perpetuiert wurde, um bei uneingeschränkter Anerkennung
geltend gemacht werden zu können, ohne dass es weiter hinterfragt werden darf.

Mit einem „Titel“ werden zwei Dinge bezweckt: Zum einen soll der Titel die Forderung vor der Verjährung schützen und zum anderen können
mit dem vorhandenem Titel Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (wie Lohn- und Gehaltspfändung) eingeleitet und begründet werden. Einen „Titel“
erwirkt der Gläubiger, wenn er:
  • Ein Vollstreckungsbescheid beantragt, gegen den der Schuldner keinen Einspruch einreicht.
  • Ein Versäumnis- oder Anerkenntnisurteil durchsetzt.
  • Er einen rechtskräftigen Verwaltungsakt erlässt (z. B. Finanzamt, Kommunen oder Arbeitsamt).
  • Der Schuldner ein notarielles Schuldanerkenntnis unterschreibt.
...



Auszüge:

Bild Bild
Bild


... Download:

eBook Wegweiser Inkasso, Version Juli 2010 als PDF-Dokument

abgemahnt08
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Re: Deutschland

#4684 Beitrag von abgemahnt08 » Samstag 17. Juli 2010, 18:08

Hallo,

sehr interessantes Forum hier und leider gehör ich seit heute früh auch zu den Betroffenen.

Habe von RA Lihl eine Abmahnung vom Rechteinhaber einer Pornofilm Firma bekommen, mit der Behauptung im Herbst 09 einen(!) Film zum upload bereitgestellt zu haben.
Eine Kopie der Vollmacht des RI an Lihl, sowie der Beschluss des Gerichts für die Herausgabe der IP daten leigt bei.

Vergleichsbetrag liegt bei 650 €.

Nun habe ich vor einen mod. UE zu verschicken und aufgrund der Höhe ggf. einen RA hinzuzuziehen.

Ich habe meine Logfiles durchgesehen und habe zu besagten Zeitpunkt diese Datei nicht downgeloaded...

Meine Frage ist nun, ob ich es einfach bei der mod.UE belassen soll und erstmal keinen RA beauftrage (der vermutlich das gleiche macht...)?
Wie hoch ist die Erfolgsquote dafür, dass nach dem mod.UE inkl. Nichtzahlen nichtsmehr kommt?

Oder ist es üblich, das die Abmahnanwälte gleich die nächste Mahnung mit >1000 € schicken und ich spätestens dann einen RA brauche?

Wie ist denn allgemein die Erfolgsquote fürs Nichtzahlen-müssen nach einer mod. UE ?

Danke.

wilson
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Re: Deutschland

#4685 Beitrag von wilson » Samstag 17. Juli 2010, 18:37

abgemahnt08 hat geschrieben: Meine Frage ist nun, ob ich es einfach bei der mod.UE belassen soll und erstmal keinen RA beauftrage (der vermutlich das gleiche macht...)?
Wie hoch ist die Erfolgsquote dafür, dass nach dem mod.UE inkl. Nichtzahlen nichtsmehr kommt?

Oder ist es üblich, das die Abmahnanwälte gleich die nächste Mahnung mit >1000 € schicken und ich spätestens dann einen RA brauche?

Wie ist denn allgemein die Erfolgsquote fürs Nichtzahlen-müssen nach einer mod. UE ?
Meiner Meinung nach (und vermutlich auch die der meisten anderen hier) macht es zu diesem frühen Zeitpunkt noch keinen Sinn einen RA hinzuzuziehen, der würde - wie du richtig vermutet hast - auch erstmal nichts anderes machen als eine eigene mod.UE zu verschicken die sich nur minimal von der hier allgemein empfohlenen unterscheiden dürfte. Du kannst diese mod.UE genausogut selbst an deinen Fall anpassen und verschicken und sparst dir die zu diesem Zeitpunkt aus dem Fenster geworfenen RA-Gebühren. Einen RA kannst du im (extrem unwahrscheinlichen) Fall dass sie dich tatsächlich verklagen immer noch hinzuziehen.

Ob gleich die nächste Abmahnung folgt hängt von deinem p2p-Verhalten ab, sprich ob du evtl. Werke geshared hast die ebenfalls abgemahnt werden. Welche Werke derzeit abgemahnt werden kannst du unter dem Link "Wer mahnt was ab" auf dieser Seite nachlesen. Selbst wenn du evtl. weitere derzeit abgemahnte Werke geshared hast heißt das aber natürlich noch lange nicht dass du dabei auch geloggt wurdest. Sollte das aber der Fall sein und du entscheidest dich dafür den geforderten Betrag aus der ersten Abmahnung zu bezahlen besteht die Gefahr dass die Abmahner sehen "Oha, da zahlt jemand ohne zu fragen!" und dir dann besonders hartnäckig auf die Nerven gehen.

Du wirst in jedem Fall, wenn du dich für das Vorgehen mod.UE + nicht zahlen entscheidest, mit mehreren "Bettelbriefen" inkl. meist höherer Forderungen rechnen müssen, in manchen Fällen werden Inkasso-Büros eingeschaltet die dich ebenfalls mit Post beglücken. Reagieren musst du erst bei einem Mah nbescheid vom Gericht.

Es gibt hier viele die sich für das Vorgehen mod.UE + nicht zahlen entschieden haben und bei denen Verjährung bereits eingetreten ist. Dir muss aber bewusst sein dass die Abmahner 3-4 Jahre Zeit haben um ihre Forderungen gegen dich durchzusetzen. In deinem Fall heißt das dass du dich bis zum 01.01.2014 gedulden und die Nerven behalten musst.

Die Wahrscheinlichkeit dass du verklagt wirst geht gegen Null. Im letzten Jahr 2009 wurden schätzungsweise 450.000-500.000 Abmahnungen verschickt, vor Gericht gelandet sind davon weniger als 0,1%. In diesem Jahr hat sich die Tätigkeit der Abmahner nochmals weit gesteigert, aller Voraussicht nach werden dieses Jahr noch weitaus mehr Abmahnungen verschickt werden. Auch wenn sich die 3 Jahre Verjährungsfrist wie eine lange Zeit anhören, die Abgemahnten alle innerhalb dieser 3 Jahres Frist vor Gericht zu bringen ist vollkommen utopisch. Über die Kanzlei Lihl im speziellen kann ich leider wenig sagen, ob die überhaupt schon Fälle vor Gericht gebracht haben wiß ich nicht. In diesem Zusammenhang würde ich dir das Netzwelt-Forum empfehlen: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/ es gibt dort einen separaten Thread bezgl. dieser Kanzlei in dem du dich informieren kannst.

Meine abschließende Meinung: die Wahrscheinlichkeit dass du jemals verklagt wirst ist nicht null, aber verschwindend gering. Schick die mod.UE selbst ab, zahle nichts und warte ab was kommt.

abgemahnt08
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Re: Deutschland

#4686 Beitrag von abgemahnt08 » Samstag 17. Juli 2010, 18:56

Hallo!

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

Noch eine Frage die sicherlich einige "Neulinge" interessiert:

Wenn, wie Du schreibst, weitere "Bettelbriefe" kommen und ggf. Inkasso Büros eingeschaltet werden, entsteht eine tatsächliche Zahlungsverpflichtung denn erst mit einem Gerichtsbeschluss? Wenn es aber nur in ganz wenigen Fällen zu einem Gerichtsverfahren kommt, wie lassen sich der Anwalt und die Inkasso Büros denn ihre Kosten bezahlen? Gerade bei Inkasso Betrieben weiss man ja, dass diese nicht locker lassen bis zu Gerichtsvollzieher/Pfändung gehen...

Schwer vorstellbar das durch blossen aussitzen man ohne Kosten davon kommt?!

Kannst Du das kurz erläutern wie die Kostenlagen für den Abgemahnten aussieht für den Fall das es nicht zum Gerichtsverfahren aber zum einklagen der entstandenen Kosten durch RA (Mahnbriefe etc.) und ggf. Inkasso kommt?

GGf. ist dieser Betrag ja deutlich höher als der Vergleichsbetrag...

danke.

mist_gebaut
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Re: Deutschland

#4687 Beitrag von mist_gebaut » Samstag 17. Juli 2010, 19:35

Guten Abend!
Wie mein Nickname schon sagt habe ich "Mist gebaut". Ich habe über ein PSP-System Musik heruntergeladen und - obwohl ich dieses dem Programm eigentlich nicht erlaubt habe bzw. die Funktion deaktiviert hatte - mit dem herunterladen wohl gleichzeitig auch hochgeladen (UPload).

Es handelte sich dabei um eine Datei, welche aber zum Inhalt die German-Top-100 (100 Musiktitel) hat
Ich habe diese Musikstücke ausschließlich für mich verwendet. Nicht vervielfältigt und/oder verkauft.

Dieser Down-/UPload fand am 105.2010 statt!

Letzten Monat bekam ich Post von RA Kornmeier & Partner. Inhalt wie bei fast allen hier... UE & Schadenersatz für einen Musiktitel in Höhe von 450,00 EUR (inkl. RA-Kosten, etc.). Da habe ich, noch als ahnungsloser, deren UE unterschrieben und gezahlt.

Heute jedoch bekam ich Post von RA Rasch. Inhaltlich der gleiche "Kram"...aber hier nun Schadenersatz für 8 Musiktitel (von 5 versch. Künstlern) in Höhe von 1200,00 EUR. Ich werde nun wohl die mod. UE dahinschicken, aber mich gleichzeitig noch von einem Fachanwalt beraten lassen. Oder kann mir jemand hier meine Ängste ausräumen?

Denn...
1.) den Fragen bzgl. der Nichtzahlung des Schadenersatzes meines Vorredners schließe ich mich an

2.) und: es hätten ja nun noch 94 Künstler/Rechteinhaber die "Chance" sich an mich zu wenden. Das wäre dann ja - grob geschätzt - eine Summe von über mehreren 10Tsd-EUR Schadenersatz (inkl. RA, etc.). Dies wäre der finanzielle Ruin. Privatinsolvenz!

Wäre so ein Szenario wie in 2.) geschildert möglich? Für eine "strafbare" Handlung mehrere "Strafen" (was ja jetzt schon so ist)?

Liebe Grüße
Mist Gebaut

RA_Obladen
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Re: Deutschland

#4688 Beitrag von RA_Obladen » Samstag 17. Juli 2010, 20:48

Ich möchte mal ein paar Fragen, die in den letzten paar Beiträgen aufgekommen sind, versuchen zu beantworten.
Mit Zahlungsverpflichtung ist sicherlich gemeint, ab wann gepfändet werden kann. Für die Zwangsvollstreckung (also Gerichtsvollzieher, Kontenpfändung etc.) benötigt man einen Titel. Das kann entweder ein Urteil oder ein sog. Vollstreckungsbescheid sein. Ein Vollstreckungsbescheid kann folgen, wenn man sich gegen einen sog. Mahnbescheid nicht wehrt. Den Mahnbescheid könnte theoretisch ein Inkassobüro, Rechtsanwalt gegen Dich beantragen. Der wird Dir dann zugestellt. Wenn man sich dagegen nicht wehrt, kann der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragen.
Wenn man sich gegen den Mahnbescheid wehrt, wird die Sache zum zuständigen Gericht abgegeben und der Gläubiger kann das ganz normale streitige Verfahren betreiben. Er kann es aber auch sein lassen (er kann es vor allem sein lassen, weil er dann einen Gerichtskostenvorschuss zahlen müsste - wenn er da keine Lust drauf hat, weil ihm z.B. das Prozessrisiko zu groß erscheint, wird er es sein lassen).
Es gibt also einige Schritte, die der Gläubiger gehen muss, bevor er vollstrecken darf.

D.h. letztlich liegt es bei einem Mahnverfahren auch zu einem großen Teil am Schuldner, ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt oder nicht und das Hinwirken auf ein Gerichtsverfahren muss nicht immer eine schlechte Strategie sein. Aber bevor man solche Schritte geht, sollte man professionellen Rat zuziehen, da sich letztlich die Kosten doch deutlich erhöhen können -vorausgesetzt man unterliegt vollumfänglich im Gerichtsverfahren.

Theoretisch könnten natürlich alle Titel auf einem Chartcontainer einzeln abgemahnt werden. Jedoch lassen nicht alle Rechteinhaber abmahnen, sodass dieser Fall eher unwahrscheinlich ist. In den meisten Fällen ist wohl nach spätestens 3 - 6 abgemahnten Titeln Schluss.

RA_Obladen
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Re: Deutschland

#4689 Beitrag von RA_Obladen » Samstag 17. Juli 2010, 21:06

Zum Kostenrisiko: Das ist relativ schwer genau vorherzusagen, weil es stark darauf ankommt, was eingeklagt wird und was das Gericht letztlich zuspricht. Außerdem kommt es noch darauf an, ob ein Gerichtstermin stattfindet oder man sich z.B. vorher vergleicht.
Aber gehen wir mal davon aus, dass die Anwaltskanzlei von einem Streitwert von 10.000 Euro ausgeht. Für die Abmahnung kann eine Kanzlei dann ca. 500 - 700 Euro an Gebühren geltend machen. Diese klagt er ein. Es kommt zu einem Gerichtstermin. Und dann unterliegt man voll, das heißt der Kläger (die Anwaltskanzlei) kriegt vollumfänglich Recht. An Gerichtskosten und Anwaltsgebühren kämen dann noch mal so ca. 500 bis 750 Euro hinzu. Das gesamte Risiko würde dann also ca. 1000 bis 1500 Euro betragen.
Das Ganze kann aber dann deutlich nach unten abweichen, wenn das Gericht sagt, dass die eingeklagten Gebühren zu hoch sind. Nach oben kann es abweichen, wenn neben den reinen Anwaltsgebühren noch Lizenzschaden geltend gemacht würde und dieser auch zugesprochen werden würden. Aber wie gesagt, das ist alles sehr unsicher und man sollte natürlich immer die Wahrscheinlichkeit mit einberechnen, dass man wirklich verklagt wird. Das Risiko ist je nach Abmahnkanzlei doch recht unterschiedlich. Eine pauschale Auskunft kann man wohl kaum geben.

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Re: Deutschland

#4690 Beitrag von RA_Obladen » Sonntag 18. Juli 2010, 11:47

@Grazer:
ich bezog mich auf die Titel von einem Chartcontainer.

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Re: Deutschland

#4691 Beitrag von crank » Sonntag 18. Juli 2010, 12:18

@abgemahnt08:
Ich habe von dieser Kanzlei ebenfalls Post bekommen, bin aber schon einen Schritt weiter als Du. :-)
Richte Dich darauf ein, dass in ca. 8 Wochen das zweite Schreiben kommt, da dürften es dann ca. 1200,-- bis 1300,-- Euro sein.

Verschicke jetzt erstmal die Mod.UE per Einschreiben mit Rückschein, dann erstmal abwarten.

Evtl. hast Du Glück und die Kanzlei verweigert die Annahme des Einscheibens, weiter oben war zu lesen, das die derzeit überlastet sind und keine Einschreiben mehr annehmen.

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Re: Deutschland

#4692 Beitrag von abgemahnt08 » Sonntag 18. Juli 2010, 13:26

Hallo,

Danke für die Antworten.

So wie ich das verstehe, reduziert sich ja der Streitwert bei Annahme der modUE durch die Kanzlei ohnehin auf den geforderten Vergleichsbetrag, also ca. 650€ bzw. im Zweifel auf 1200...1300€, richtig? Ein Streitwert von 10.000 pro Lied bzw. 30.000 pro Film steht dann ja später nichtmehr im Raum, falls es zu Gericht geht, oder?

Genau dafuer ist doch sinnvoll die modUE zu verwenden, weil mit der vorgelegten UE des Schreibens ein abstraktes Schuldeingeständniss interpretiert werden könnte, woraus später auf den tatsächlichen Streitwert geklagt werden könnte. Oder hab ich was missverstanden?

@crank: Ich werde vermutlich nur per Einwurfeinschreiben schicken, da der Zugang rechtlich so auch gesichert ist, wenn der Postbote die postalische Adresse erreicht. Es gibt dazu ja auch schon etliche Beiträge das selbst RA nur per Normalpost bzw. in Dringlichkeitsfällen per Einwurfeinschreiben verschicken. Ich denke das ist einwandfrei und man umgeht das Problem mit dem "Personalmangel".

@Alle: Bei xxx-Filmen les' ich öfters das zusätzlich noch eine Strafanzeige drohen kann, wegen Verbreitung porn. Materials. Kommt sowas dann vom Staatsanwalt, oder hat der Abmahn-RA da auch seine Finger drin? Wie hoch ist das Risiko denn hier in ein Strafverfahren zu geraten (mit anschliessender Vorstrafe :-( ) Noch ist meine Weste rein, und ich will nicht wegen nem billigen Hinterhof Streifen ne Vorstrafe kassieren? Bringt Selbstanzeige was?

Eine letzte Frage: An wen stell' ich denn das Auskunftsgesucht? An meinen Provider und/oder an die RA Kanzlei? Soll ich das günstigerweise gleich mit der modUE zuschicken oder im extra Brief?
--> diese Frage hat sich von selbst geklärt: Das Auskunftsgesuch ist an die abmahnende Kanzlei zu stellen, nicht an den ISP !

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Re: Deutschland

#4693 Beitrag von RA_Obladen » Sonntag 18. Juli 2010, 13:34

Die Gefahr einer Vorstrafe wegen eines (Erwachsenen)Pornos tendiert gegen null. Wenn nicht noch andere Aspekte hinzukommen, würde -selbst bei einer Anzeige- ein solches Verfahren eingestellt.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, bevor Du zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen wirst, wirst Du von einem solchen Strafverfahren nichts mitbekommen.
Selbstanzeige ist überhaupt nicht ratsam.

abgemahnt08
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Re: Deutschland

#4694 Beitrag von abgemahnt08 » Sonntag 18. Juli 2010, 16:16

Puhh...da bin ich aber (relativ) beruhigt was die Vorstrafe angeht.

Ist denn meine Annahme richtig das die Annahme der modUE den möglichen Streitwert von theoretischen 30.000 € auf die besagten ca. 1300 € reduziert ?

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Re: Deutschland

#4695 Beitrag von RA_Obladen » Sonntag 18. Juli 2010, 16:42

@abgemahnt08, das mit dem Streitwert stimmt im Prinzip so. Aber nur zur Klarstellung: Wenn der Streitwert 30.000 Euro beträgt, heißt das nicht, dass du zur Zahlung von 30.000 Euro verurteilt werden würdest. Der Streitwert hat nur Auswirkungen auf die sachliche Zuständigkeit des Gerichtes (Land- oder Amtsgericht) und letztlich auf die Gebührenberechnung der Anwälte - diese richtet sich nämlich nach dem Streitwert. "Das Spiel mit dem Streitwert inkl. mehrfachen Hinweises in Abmahnungen hierauf" hat m.E. für die Abmahner in erster Linie zwei Funktionen: 1. nicht wenige denken, dass sie bei einem Streitwert von 10.000 bis 30.000 Euro auch zu einer Zahlung in dieser Höhe verurteilt würden (also Angstmache), 2. natürlich will man möglichst ordentlich Gebühren berechnen können, dafür braucht man einen möglichst hohen Streitwert.

Das Theater um Einwurf/Rückschein verstehe ich auch nicht. Wirklich sicher zustellen kann man letztlich nur, wenn man persönlich zur Anwaltskanzlei hinfahren würde und persönlich den Brief unter Zeugen übergeben und sich den Empfang mit Empfangsbekenntnis bestätigen lassen würde. Das macht natürlich keiner (aus verständlichen Gründen *G*). Alle Zustellformen über die Post haben ihre kleinen Nachteile, die jedoch in der Praxis eher zu vernachlässigen sind. Wenn man vorab die U-Erklärung per Fax/Email (mit Faxbericht) schickt und dann per Post kann eigentlich nichts passieren.
Ich selbst schicke U-Erklärungen nur sehr, sehr selten per Einschreiben, sondern meistens per normaler Post.
M.E. kann eine Anwaltskanzlei auch nicht dauerhaft Annahmen verweigern, das wäre dann doch zu viel des Guten.

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Re: Deutschland

#4696 Beitrag von abgemahnt08 » Sonntag 18. Juli 2010, 17:50

@RA_Obladen: Ja. Vielen Dank. Ist nun klar.

Dann halte ich an meiner Vorgehensweise fest: mod. UE, und abwarten...

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Re: Deutschland

#4697 Beitrag von Steffen » Sonntag 18. Juli 2010, 17:51

Immer wieder gern genommen,
Gulli:board 13.12.2007:
RA Dr. Frank Eikmeier:
Ich kann die Beliebtheit des Einschreibens hier gar nicht nachvollziehen. Das ist doch nur rausgeworfenes Geld.
Das Schreiben wird dadurch weder gehaltvoller, noch wichtiger.
Das große Problem, dass der Normalo mit Scheuklappen durchs Abmahnleben rennt. Die kleinste Veränderung, der
kleinste Windhauch und er fällt um. Am Schlimmsten sind dann auch noch die Aktivisten sowie der Bezahlte.
Wer sich die Jacke anziehen will - bitte! :lol:


[quoteemRA_Obladen]Wenn man vorab die U-Erklärung per Fax/Email (mit Faxbericht) schickt und dann per Post kann eigentlich nichts
passieren.[/quoteem]
Sicherlich, aber da müsste der Abgemahnte seine wahre Identität preisgeben. Ein NoGo! Der Abmahner könnte ja
sonst etwas mit der Faxnummer anfangen. :shock:

OK - Urlaub vorbei - weiter gehts!



VG Steffen

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Re: Deutschland

#4698 Beitrag von abgemahnt08 » Sonntag 18. Juli 2010, 18:55

Das große Problem, dass der Normalo mit Scheuklappen durchs Abmahnleben rennt. Die kleinste Veränderung, der
kleinste Windhauch und er fällt um. Am Schlimmsten sind dann auch noch die Aktivisten sowie der Bezahlte.
Wer sich die Jacke anziehen will - bitte! :lol:
und
Sicherlich, aber da müsste der Abgemahnte seine wahre Identität preisgeben. Ein NoGo! Der Abmahner könnte ja
sonst etwas mit der Faxnummer anfangen.
:h Kannst Du das bisschen näher erläutern, weil irgendwie steig ich bei dieser Ironie nicht ganz durch ;9/

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Re: Deutschland

#4699 Beitrag von Steffen » Montag 19. Juli 2010, 00:32

Abgemahnt08 hat geschrieben:Kannst Du das bisschen näher erläutern, weil irgendwie steig ich bei dieser Ironie nicht ganz durch.
Kein Problem, mich verstehen sowieso die Wenigsten! :lol:
RA Dr. Eikmeier hat geschrieben:Gulli:board 13.12.2007:
Ich kann die Beliebtheit des Einschreibens hier gar nicht nachvollziehen.
Das ist doch nur rausgeworfenes Geld.
Das Schreiben wird dadurch weder gehaltvoller, noch wichtiger.
RA_Obladen hat geschrieben:Wenn man vorab die U-Erklärung per Fax/Email (mit Faxbericht) schickt und dann per Post kann
eigentlich nichts passieren.
Das heißt, für den Versand einer Unterlassungserklärung, wäre
  • 1. per Fax
    2. per Brief
eigentlich ausreichend.
Wir hatten aber, um den Versand, nach unserer damaligenEinschätzung, sicher zu gestalten, neben Fax,
das Einschreiben mit RS gewählt.

Jetzt gibt es seit Mitte Juni diesen Jahr einen Trend, dass diverse Kanzleien, mir sind, mittlerweile 3 bekannt, aus
welchen Gründen auch immer, die Einschreiben mit RS nicht mehr abholen.

Bild

Um angemessen zu reagieren, haben wir als Musterschreibenanbieter die Versandart Einwurf Einschreiben gewählt.
Daraufhin kam es zu einer endlosen Diskussion, in der sich zeigte, dass der Abgemahnte unflexibel ist sowie sobald
etwas außerhalb des Schema F läuft, er hilflos scheint.
Ein großer Punkt in dieser Diskussion, obwohl wir seit dem Erscheinen des eBook: Wegweiser Abmahnung 2008 hinweisen,
dass neben dem postalischen Weg noch zusätzlich den per Fax bzw. E-Mail angewendet werden soll, ist, der Abgemahnte
möchte es nicht. Mit der Versandform Fax/E-Mail gäbe man seine Anonymität preis sowie befürchte wahrscheinlich
Sanktionen oder Ähnliches.

Fazit
Der Abgemahnte ist stark, aber bei dem kleinsten Husten der Gegenseite oder Veränderung von Althergebrachten
- fällt er um. :o


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House
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Re: Deutschland

#4700 Beitrag von House » Montag 19. Juli 2010, 00:47

Steffen hat geschrieben:
RA_Obladen hat geschrieben:Wenn man vorab die U-Erklärung per Fax/Email (mit Faxbericht) schickt und dann per Post kann
eigentlich nichts passieren.
[...] Wir hatten aber, um den Versand, nach unserer damaligenEinschätzung, sicher zu gestalten, neben Fax,
das Einschreiben mit RS gewählt.

Jetzt gibt es seit Mitte Juni diesen Jahr einen Trend, dass diverse Kanzleien [...] die Einschreiben mit RS nicht mehr abholen.
Interessant.

Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der abmahnende RA damit einfach so davon kommen kann.
Ich kann doch auch nicht meinen Postkasten mit Sekundenkleber zukleben und damit den Empfang sämtlicher schlechte Nachrichten verhindern.

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