Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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BloodyRookie
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8681 Beitrag von BloodyRookie » Montag 19. August 2013, 17:29

Ist das Urteil eines Amtsgerichts in Hamburg der Durchbruch zu niedrigeren Kosten? Wäre nett wenn jemand mit Durchblick eine Einschätzung geben könnte.

Quelle: n-tv Webseite (kann leider keine URL posten)
Urheberrechtsverletzung kann teuer werden: Für ein paar illegal geteilte Musiktitel oder Filme stellen Abmahn-Anwälte oft deutlich über 1000 Euro in Rechnung. Nicht nur die Abgemahnten halten das für happig, auch Verbraucherschützer haben Zweifel an der Höhe solcher Gebühren. Jetzt hat das Amtsgericht Hamburg einen Beschluss gefällt, der wegweisend sein könnte: Bei Abmahnungen von Privatleuten seien im Normalfall rund 150 Euro angemessen, mehr nicht, fanden die Richter (Az: 31a C 109/13). Die Verbraucherzentrale Hamburg hat das Urteil erwirkt.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8682 Beitrag von Steffen » Montag 19. August 2013, 17:30

Feine Sache, Glückwunsch an die VSZ. Trotzdem sollte man beachten, das es sich um einen (Hinweis-)Beschluss handelt und um kein Urteil! Trotzdem feine Sache, einmal von der VSZ und andermal vom AG Hamburg.

Urheberrecht_Beschluss AG Hamburg.pdf
(176.87 KiB) 264-mal heruntergeladen

Link: suedeutsche.de

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8683 Beitrag von Steffen » Montag 19. August 2013, 18:15

Achtung! Betrugsversuch - gefälschte Abmahnungen auf
nachgeahmtem WeSaveYourCopyrights-Briefkopf im Umlauf!



18:08 Uhr


WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Walter Kolb Str. 9-11
60594 Frankfurt am Main
Web: http://www.wesaveyourcopyrights.com" onclick="window.open(this.href); return false;
Email info@wesaveyourcopyrights.com
Fon +49 (0) 69 – 663 68 41 – 200
Fax +49 (0) 69 – 663 68 41 – 222
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Christian Weber


:::::::::::::::::::


Achtung! Betrugsversuch - gefälschte Abmahnungen im Umlauf!

Heute wurde uns bekannt, dass “gefälschte Abmahnungen” im Umlauf sind. Diese sind als vermeintliche Abmahnungen
unserer Kanzlei getarnt. In den optisch unserem Briefkopf und unseren Schreiben nachempfundenen Abmahnungen wird
in der Betreffzeile eine Beauftragung durch die nicht existierende Firma “Zooland-Film-MusicGmbH” behauptet. Des
Weiteren wird ein Aktenzeichen im Format “ZZ.<zehnstellige Nummer>” (Bsp: “ZZ.0008578462?) angegeben. Darüber
hinaus wird in den gefälschten Abmahnungen ein Betrag von 1.450,- EUR gefordert.

Wir stellen klar, dass die Firma “Zooland-Film-MusicGmbH” nicht existiert. Stattdessen vertreten wir die rechtlichen
Interessen der “Zooland Music GmbH“. Weiterhin stellen wir klar, dass unsere Aktenzeichen immer mit “K0052-...” und
nicht mit “ZZ...” beginnen und, dass von unserer Kanzlei bzw. im Auftrag unserer Mandanten keine Abmahnungen versendet
werden, in denen ein Betrag von 1.450,- EUR gefordert wird. Wer hinter den gefälschten Abmahnungen steckt, ist uns
nicht bekannt.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie anhand der oben genannten Kriterien leicht selbst überprüfen,
ob diese von uns stammt oder, ob es sich um einen “Fake” handelt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, können Sie sich
gerne telefonisch an unser Sekretariat unter 069-6636841-200 wenden. Dort kann man Ihnen anhand des Aktenzeichens und
Ihres Namens mitteilen, ob die Abmahnung aus unserem Hause stammt oder ob es sich um eine “Fälschung” handelt.

Selbstverständlich sind Sie - sofern es sich anhand der oben genannten Kriterien eindeutig um eine gefälschte Abmahnung
handelt - weder verpflichtet, die dort beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben, noch, den dort genannten Betrag zu
überweisen.
Sollten Sie Adressat einer gefälschten Abmahnung sein, bitten wir Sie darum, uns bzw. der Staatsanwaltschaft Hamburg,
die wir zwischenzeitlich eingeschaltet haben, bei der Aufklärung behilflich zu sein. Senden Sie uns eine Kopie (z.B.
als Scan per Email) der gefälschten Abmahnung an info@wesaveyourcopyrights.com zu. Wir geben diese dann an die Staats-
anwaltschaft zur weiteren Ermittlung weiter. Ein Mandat bzw. Kosten sind damit für Sie selbstverständlich nicht verbunden.

__________________________

Autor: Rechtsanwalt Christian Weber
Quelle: wesaveyourcopyrights.com
_______________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8684 Beitrag von fiesthies » Montag 19. August 2013, 19:50

Trotzdem sollte man beachten, das es sich um einen (Hinweis-)Beschluss handelt und um kein Urteil!
ergeht ein Hinweisbeschluss vor- oder nach Klageerwiderung ?

Gruß
fiesthies

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8685 Beitrag von Steffen » Montag 19. August 2013, 19:59

danach ...

vg steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8686 Beitrag von fiesthies » Montag 19. August 2013, 20:15

ich habs mir gedacht aber trotzdem gefragt ;) !

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8687 Beitrag von Admin » Dienstag 20. August 2013, 07:46

Mistreaded hat geschrieben:Wenn der Logger eine IP, Datenpaket usw. loggt, dann ist das ja der AI lt. Auskunft des Providers. Wenn es aber Provider gibt, die so eine IP überhaupt nicht brauchen, dann stellt sich doch auch die Frage, wozu andere Provider die überhaupt brauchen. M.M.n. für Abrechnungszwecke überhaupt nicht, da selbst schon nach 7 Tagen die IP ganz anders ist und auch kein Abrechnungszweck vorliegt. Komisch das ich z.B. auch meine EMail-Adresse mit Passwort angeben soll.
Eine IP braucht jedes Gerät, welches im Heimnetz bzw. Internet unterwegs sein will. Im Heimnetz gibts es sogenannte private IP-Adressen. Der Router (FritzBox oder dergleichen) hat sowohl eine private IP als auch eine öffentliche IP-Adresse, welche andere sehen, wenn ein Gerät hinter dem Router im Internet "unterwegs" ist. Sei es, es wird gesurft oder es findet P2P statt. Ich sehe z.B. als Administrator eines WebServers an Hand der Log-Dateien, welche öffentliche IP auf "meinen" WebServer zugreift. Ich kann nachverfolgen, zu welchem Provider/Inhaber sie gehört, aber ich weiß nicht den Namen der Person, die gerade surft. Dazu müsste ich den Provider/Inhaber fragen. Dieser hat die Zuordnung Zeit/IP-Adresse/Name des Nutzers (AI). Um diese Auskunft zu bekommen, brauch ich aber einen triftigen Grund. ...

Um gewisse Dienste im Internet zu nutzen, muss man sich identifizieren. Sei es, um sich erstmal ins Internet einzuwählen oder um seine Mail zu lesen oder einzukaufen. Ich weiß nicht, ob es Provider gibt, bei denen man sich mit Mailadresse und Passwort anmelden muss. Bei der Telekom z.B. ist es eine Kennung und natürlich ein Passwort. Diese Daten werden bei Vertragsbeginn dem AI mitgeteilt und diese gibt man einmalig im Router ein.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8688 Beitrag von Tom77 » Dienstag 20. August 2013, 09:14

Ich weiß es gehört eher in die Technikecke, aber da du es gerade erwähnst:
Um gewisse Dienste im Internet zu nutzen, muss man sich identifizieren. Sei es, um sich erstmal ins Internet einzuwählen oder um seine Mail zu lesen oder einzukaufen. Ich weiß nicht, ob es Provider gibt, bei denen man sich mit Mailadresse und Passwort anmelden muss. Bei der Telekom z.B. ist es eine Kennung und natürlich ein Passwort. Diese Daten werden bei Vertragsbeginn dem AI mitgeteilt und diese gibt man einmalig im Router ein.
Der Handel mit alten oder beschädigten Routern (vorallem Fritzboxen) blüht ja.
Verkauft jemand nun seine alte/beschädigte Fritzbox (z.B. DSL-Eingang wegen Blitzschlag defekt) an jemand der illegales Filesharing betreiben will und hat vorher nicht seine Benutzer-Einstellungen gelöscht, dann kann dieser doch mit seiner Benutzerkennung machen was er will! Ein Auskunftsersuchen über die IP und Uhrzeit wird doch zu den Benutzerdaten führen mit welchen sich der Router bei der Einwahl verifiziert hat, oder?
Genauso ist es ja durchaus vorstellbar die Benutzereinstellungen trotz Löschvorgangs wieder herzustellen, Daten von formatierten Festplatten sind schließlich auch wieder herstellbar...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8689 Beitrag von Steffen » Dienstag 20. August 2013, 17:11

1.000,00 EUR Streitwert?
Vergesst das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken!




Bild
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de


::::::::::::::::::::::::::::


Derzeit werden verschiedene Beschlüsse und Entscheidungen des Amtsgerichts Hamburg, in
denen in Filesharing Verfahren der Streitwert auf 1.000,00 EUR reduziert wurde,
diskutiert. Veröffentlicht wurden bisher u.a. der Hinweisbeschluss vom Amtsgericht Hamburg
vom 24.07.2013, Az. 31a C 109/13
. Auch in von uns geführten Verfahren hat das Amtsgericht
Hamburg zu erkennen gegeben, dass bei einem Album der Streitwert auf 1.000,00 EUR
festgesetzt werden soll. Der folgende Beitrag will verschiedene Deutungen beleuchten.

Es gibt zunächst das Gesetz zu analysieren, teleologisch (Sinn und Zweck) und
grammatikalisch (Wortlaut). Die Rechtsnatur des 97a Abs 3 UrhG N.F. ist nach meiner
Meinung bestenfalls zweideutig. Handelt es sich um eine Streitwertreduzierung so wohl OLG
Köln, Az. 6 U 10/13, U. v. 02.08.2013
, wenn es ausführt, "die etwa künftige Normierung
eines einheitlichen Regelgegenstandwertes von 1.000,00 EUR für Abmahnungen gegenüber
Privatpersonen findet in der im Jahr 2008 und derzeit gültigen Gesetzeslage keinen
Niederschlag
". Wenn man dieser Auffassung folgt, gilt immer ein Streitwert von 1.000,00
EUR. Diese Lesart ist aber nach dem Wortlaut nicht zwingend. Der Wortlaut streitet eher
für eine Begrenzung der erstattungsfähigen Kosten. Dann bliebe der
(Unterlassungs-)Streitwert beim alten Wert.

Systematisch könnte dafür sprechen, dass die Regelung aus dem GKG entfernt wurde, wie
zunächst avisiert, und statt dessen in das UrhG in den Rahmen der erstattungsfähigen
Kosten aufgenommen wurde. Nach diesseitiger Auffassung wäre dann aber der Streitwert
weiter "der Alte" und nicht 1.000,00 EUR. Der Unterlassungsstreitwert betrüge also weiter
z.B. 10.000,00 EUR. Es blieben die erheblichen Kostenfolgen/-risiken für denjenigen,
welche keine Unterlassungserklärung abgeben.

Eine andere Lösung wäre auch nicht denkbar, denn wollte man auch die Unterlassung
(ausschließlich) für den Beklagten privilegieren, führte dies zu absurden Kostenfolgen.
Unterstellt, die Rechtsverletzung hätte stattgefunden und die Klägerin würde voll
obsiegen, hat aber gegen den Beklagten nur einen Kostenerstattungsanspruch nach einem
Streitwert von 1.000,00 EUR (der Streitwert betrüge aber weiter 10.000 EUR, die Klage wäre
wegen der Kostenquote trotz Obsiegens ein "Verlustgeschäft". Dies könnte auch prozessual
durch geschickte Anträge nicht verhindert werden.

Die hier angerissenen Probleme lassen sich nur dann verhindern, wenn das Gericht den
Streitwert generell auf 1.000,00 EUR setzt und das Gesetz allenfalls als Grundlage zur
Neuprüfung der Streitwerte im Rahmen des § 3 ZPO sieht, so ähnlich Amtsgericht Hamburg
aaO. Das verhunzte Gesetz wird mehr Probleme schaffen, als es behebt. Daher kommt es auch
nicht darauf an, wann das Gesetz in Kraft tritt. Im Anschluss dann noch einmal das Gesetz,
wie es wohl verkündet werden wird:
"§ 97 a UrhG (n.F.)
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf
Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer
angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
(2) Die Abmahnung hat in klarer und verständlicher Weise:
1. Name oder Firma des Verletzten anzugeben, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein
Vertreter abmahnt,
2. die Rechtsverletzung genau zu bezeichnen
3. geltend gemachte Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche
aufzuschlüsseln und
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist,
anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abge-mahnte
Rechtsverletzung hinausgeht. Eine Abmahnung, die nicht Satz 1 entspricht, ist unwirksam
(3) Soweit die Abmahnung berechtigt ist und Absatz 2 Nummern 1 bis 4 entspricht, kann der
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. Für die Inanspruchnahme
anwaltlicher Dienstleistungen beschränkt sich der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
hinsichtlich der gesetzlichen Gebühren auf Gebühren nach einem Gegenstandswert für den
Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch von 1 000 EUR, wenn der Abgemahnte
1. eine natürliche Person ist, die nach diesem Gesetz geschützte Werke oder andere nach
diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände nicht für ihre gewerbliche oder selbstständige
berufliche Tätigkeit verwendet, und
2. nicht bereits wegen eines Anspruchs des Abmahnenden durch Vertrag, aufgrund einer
rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung zur
Unterlassung verpflichtet ist. Der in Satz 2 genannte Wert ist auch maßgeblich, wenn ein
Unterlassungs- und ein Beseitigungsanspruch nebeneinander geltend gemacht werden. Satz 2
gilt nicht, wenn der genannte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig
ist.
(4) Soweit die Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte Ersatz der
für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen, es sei denn, es war für
den Abmahnenden zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht erkennbar, dass die Abmahnung
unberechtigt war. Weiter gehende Ersatzansprüche bleiben unberührt."

_________________________________

Autor: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
_________________________





Schlagwörter:
http://www.dr-wachs.de/,
http://www.dr-wachs.de/kontakt" onclick="window.open(this.href); return false;,
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs,
Dr. Wachs Rechtsanwälte,
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8690 Beitrag von Admin » Mittwoch 21. August 2013, 09:16

Ich weiß es gehört eher in die Technikecke, aber da du es gerade erwähnst:
Umgezogen - siehe dort http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... 912#p29912

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8691 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. August 2013, 04:51

Zersplitterung der Rechtsprechung bei Filesharingklagen in Hamburg


Stefan Lutz
Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht

Kira-von-Preußen-Weg 1
28357 Bremen
Telefon: +49 421 3 22 88 90
Telefax: +49 421 3 22 88 99
E-Mail: info@hb-law.de
Internet: http://www.hb-law.de" onclick="window.open(this.href); return false;


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Was derzeit am Amtsgericht Hamburg-Mitte in Filesharingeklagen passiert ist kaum mehr zu erklären und hat mit einer gesicherten Rechtsprechung nichts mehr zu tun. Der Ausgang eines solchen Verfahrens gleicht einem Würfelspiel und kann nicht mehr verlässlich prognostiziert werden.

Während sich der Richter der Abteilung 22a mit Hinweisbeschluss vom 13.6.2013 - 22a C 93/13 - für örtlich unzuständig erklärte, halten sich die Richter der anderen Abteilungen durchaus für örtlich zuständig. Der letzte Beschluss der Abteilung 31a - Beschluss vom 24.7.2013 - 31a C 109/13, wonach für Filesharingklagen nur noch ein Gegenstandswert von 1.000,- EUR anzusetzen sei, fand im Internet großen Zuspruch. Man sprach bereits von einem Ende der horrenden Streitwerte am Amtsgericht Hamburg-Mitte. Nicht so erfreut sein dürften Beklagte, welche vor die Abteilung 36a des AG Hamburg gezerrt werden. Dort wurde in der heutigen mündlichen Verhandlung über die Possen der Kollegen der Abteilung 22a und 31a nur müde gelächelt und ein Gegenstandswert von 27.300,- EUR für das behauptete Tauschen eines Musikalbums als völlig legitim angesehen.

Wer also aufgrund des Geschäftsverteilungsplanes in die Zuständigkeit der Abteilung 22a gelangt, hat gute Chancen, nicht nach Hamburg anreisen zu müssen. Bei der Abteilung 31a hingegen kommt man mit knapp 150,- EUR davon, während man bei der Abteilung 36a sein blaues Wunder erleben kann. Einheitliche Rechtsprechung sieht anders aus meine Herren.

______________________________________

Quelle: IT RA Lutz - Bremen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8692 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. August 2013, 14:42

[quoteemTom77]Der Handel mit alten oder beschädigten Routern (vorallem Fritzboxen) blüht ja.
Verkauft jemand nun seine alte/beschädigte Fritzbox (z.B. DSL-Eingang wegen
Blitzschlag defekt) an jemand der illegales Filesharing betreiben will und hat
vorher nicht seine Benutzer-Einstellungen gelöscht, dann kann dieser doch mit
seiner Benutzerkennung machen was er will! Ein Auskunftsersuchen über die IP
und Uhrzeit wird doch zu den Benutzerdaten führen mit welchen sich der Router
bei der Einwahl verifiziert hat, oder?
Genauso ist es ja durchaus vorstellbar die Benutzereinstellungen trotz Lösch-
vorgangs wieder herzustellen, Daten von formatierten Festplatten sind schließlich
auch wieder herstellbar...[/quoteem]

Ich habe die Frage hinsichtlich: Genauso ist es ja durchaus vorstellbar die
Benutzereinstellungen trotz Löschvorgangs wieder herzustellen, Daten von
formatierten Festplatten sind schließlich auch wieder herstellbar ...?
an
das Support-Team von AVM weitergegeben.

Antwort:
(...) Wenn Sie die Werkseinstellungen in die FRITZ!Box laden, werden alle jemals
vom Nutzer vorgenommenen Einstellungen darin gelöscht und sind nicht mehr auslesbar.

Ich empfehle Ihnen daher vor einem etwaigen Verkauf der FRITZ!Box die Werkseinstellungen
zu laden, wie im folgenden Link beschrieben:


FRITZ!Box auf Werkseinstellungen zurücksetzen (...)

VG Steffen


PS: Wer eine Router verkauft -ohne- seine persönlichen Daten zu löschen, trägt
das Risiko selbst.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8693 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 22. August 2013, 19:07

Mal 'ne Frage, die nichts mit Urheberecht, dafür aber mit vermeintlichem Inkasso zu tun hat. Sind E-Mails mit folgendem oder ähnlichem Inhalt bekannt

"Sehr geehrter Kunde,

die automatische Lastschrift für die Bestellung vom 22.07.2013 ist leider storniert worden. Es wurden alle Buchungen bis zum 21.08.2013 berücksichtigt.

Die Summer der Bestellung inklusive der Versandkosten beläuft sich auf 168,13 Euro. Unsere Anwaltskanzlei wurde gebeten den fälligen Betrag für Ihre Bestellung einzufordern. Zusätzlich wird Ihnen eine Mahngebühr von 13,00 Euro berechnet und die Gebühren unserer Beauftragung von 51,82 Euro.

Falls Sie die Zahlung nicht tätigen müssen Sie mit sehr erheblichen Bußgeldern rechnen. Sie haben bis zum 28.08.2013 die letzte Chance die gesamte Summe zu zahlen. Die Lieferdaten der Bestellung und die Bankdaten finden Sie im angehängten Ordner.

Mit verbindlichen Grüßen

Johann Keller Anwaltskanalei"
?
Wobei mir erst jetzt die "Kanalei" aufgefallen ist und googlen hat mehrere Keller-Treffer gebracht. 'Ne angehängte Zip gibt's auch, von der hab' ich aber die Finger gelassen. Als Absender ist eine astrid.melchner@t-online.de zu sehen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8694 Beitrag von Steffen » Samstag 24. August 2013, 15:20

Har zwar - so glaube ich wenigsten - sehr wenig mit Filesharing gemein, aber geil!



Parken vor der Radarfalle: Strafbar?


Bild
Rechtsanwalt Jens Ferner


Anwaltskanzlei Ferner
Carl-Zeiss-Strasse 5
52477 Alsdorf
Telefon: 02404-92100
Notfall: 0178 187 5367
Mail: info@ferner-alsdorf.de
Web: www.ferner-alsdorf.de


.......................................................

Ist es strafbar, wenn man vor einer Radarfalle so parkt, dass durch den Mess-Strahl kein Auto mehr
erfasst werden kann?


Das OLG Karlsruhe sagt - wohl zu Recht - dass jedenfalls keine Nötigung vorliegt, da es an einer
Gewalteinwirkung mangelt, die auf den Messbeamten einwirken kann. Aber es gibt noch die “Störung
öffentlicher Betriebe” nach § 316b StGB - kommt hier eine Strafbarkeit in Betracht?

Dies wiederum lehnt der Bundesgerichtshof (1 StR 469/12) ab: Diese Norm setzt mit dem BGH aber
voraus, dass eine Substanzeinwirkung auf das entsprechende Gerät vorgenommen wird. Dies kann
geschehen durch Beschmieren oder Bekleben - nicht aber, indem man sich einfach in den Mess-Strahl
stellt und damit verhindert, dass die ansonsten nicht berührte Anlage schlichtweg nichts erfassen
kann. Eine Strafbarkeit scheint damit im Ergebnis auszuscheiden.

_________________________

Autor: Rechtsanwalt Jens Ferner
Quelle: www.ferner-alsdorf.de
__________________



AW3P: Ausweg!?

Vor jeder Radarkontrolle wird nachfolgendes Schild aufgestellt!

Bild


.-:;

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8695 Beitrag von Steffen » Montag 26. August 2013, 09:57

[quoteemmichaelxy]Wenn das Gesetz rechtskräftig bzw. gültig wird, ab welchem Datum würde das dann greifen?[/quoteem]



Bundesrat: 20.09.!, BTW: 22.09.! keine Rückwirkung!

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8696 Beitrag von Steffen » Mittwoch 28. August 2013, 00:28


BGH-Revision in Filesharing-Verfahren zurückgenommen:
Kein Computer, kein W-LAN - Rentnerin muss endgültig
nicht haften




...............................................


Bild

Rechtsanwalt Christian Solmecke

WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Fon: 0221 40067550
Fax: 0221 40067552
E-Mail: info@wbs-law.de
Web: www.wbs-law.de


...............................................

Eine Rentnerin, die weder einen Computer noch einen W-LAN-Router besitzt, kann nicht auf Erstattung von
Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen über so genannte Internet-Tauschbörsen in Anspruch genommen
werden.

Diese Erkenntnis aus einem von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE geführten Verfahren ist nun nach langwieriger
gerichtlicher Auseinandersetzung endgültig rechtskräftig geworden, nachdem die Klägerseite ihre Revision gegen
das Berufungsurteil des LG München I vom 22.03.2013 (Az: 21 S 28809/11) zurückgenommen hat.

Der Beklagten war vorgeworfen worden, an einem Morgen im Januar 2010 einen Hooligan-Film im Rahmen eines
Filesharing-Systems zum Download für andere angeboten, also öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Dies,
obwohl die alleinlebende und pflegebedürftige Frau ihren Computer zum streitgegenständlichen Zeitpunkt bereits
verkauft hatte. Auch besaß sie keine sonstigen internetfähigen Endgeräte oder einen W-LAN-Router. Da im Übrigen
keine anderen Personen ihren Internetzugang nutzten, bestand der auf sie angemeldete Internetanschluss also nur
noch wegen der bestehenden Mindestvertragslaufzeit.

Das Amtsgericht München hatte die Berliner Rentnerin mit Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11) gleichwohl zunächst
auf Erstattung von  Abmahnkosten in Höhe von EUR 651,80 verurteilt.
Hiergegen ging die von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE vertretene Rentnerin erfolgreich in die Berufung. Mit der
Klageabweisung des Landgerichts München I wollte sich wiederum die Rechteinhaberin nicht zufriedengeben und legte
Revision beim Bundesgerichtshof ein, welche sie nun wieder zurückgenommen hat.

"Es ist erfreulich, dass die Gegenseite offensichtlich eingesehen hat, dass sie sich hier die falsche Anspruchsgegnerin
ausgesucht hat", stellt Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. "Auch wenn der Bundesgerichtshof sicherlich zu keinem
anderen Ergebnis gekommen wäre, bleibt unserer Mandantin so eine nervenaufreibende dritte Instanz erspart. Für andere
Verfahren ist zu hoffen, dass die auch von manchen Richtern weiterhin vertretene Rechtsauffassung nach der jeder
Anschlussinhaber ohne Wenn und Aber haftet, wenn er nicht ganz konkret darlegen und ggf. sogar beweisen kann, warum
es sonst zu der Ermittlung seines Internetanschlusses gekommen ist, bald endgültig der Vergangenheit angehört."

________________________________________

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
Quelle: www.wbs-law.de
_________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8697 Beitrag von Steffen » Donnerstag 29. August 2013, 10:28

OLG Hamm: Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten
besteht auch dann, wenn der Abmahner seinen Rechtsanwalt
noch nicht bezahlt hat




Volltext: OLG Hamm, U. v. 16.05.2013, Az. 4 U 194/12

Das OLG Hamm hat im Rahmen einer Entscheidung darauf hingewiesen, dass ein abmahnendes Unternehmen den mit der Abmahnung beauftragten Rechtsanwalt nicht bezahlt haben muss, um gegen den Abgemahnten die Übernahme seiner Rechtsanwaltskosten begehren zu können.


___________________________

Quelle:
openJur.de
RA Damm & Partner
___________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8698 Beitrag von Steffen » Freitag 30. August 2013, 05:12

o5:oo Uhr Wurzbach, die Frisur sitzt. Heute geht es nach Berlin.

  • Landgericht Berlin
    Einstweilige Verfügung
    Beschluss
    Geschäftsnummer: 103 O 60/13
    Datum: 25.04.2013
    Littenstraße 12-17, 30.08.2013, 11:00 Uhr, III/3740


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bikerjoe999
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8699 Beitrag von bikerjoe999 » Freitag 30. August 2013, 07:44

dddr:; Dann wünsch ich Dir viel Glück,und Gerechtigkeit.
Steffen hat geschrieben:o5:oo Uhr Wurzbach, die Frisur sitzt. Heute geht es nach Berlin.

  • Landgericht Berlin
    Einstweilige Verfügung
    Beschluss
    Geschäftsnummer: 103 O 60/13
    Datum: 25.04.2013
    Littenstraße 12-17, 30.08.2013, 11:00 Uhr, III/3740


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mrpinkeyes
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Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8700 Beitrag von mrpinkeyes » Freitag 30. August 2013, 10:04

dddr:;

Antworten