Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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ghost13
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9541 Beitrag von ghost13 » Freitag 11. Juli 2014, 18:55

Ich spreche die Polizisten keinesfalls von Schuld frei. Bitte schau doch nochmal in den von dir zitierten Text. ;)
Nach Verursacherprinzip trägt der Festgesetzte den Großteil der Schuld. Ich toleriere keinesfalls die Vorgehensweise der Beamten.
Sie waren ganz offensichtlich mit der Situation überfordert.

Was wäre deiner Meinung nach denn passiert,wenn er sich ausgewiesen hätte und sich nicht der Verhaftung widersetzt hätte? Vielleicht hätte es Gepöbel von den dort anwesenden Personen gegeben,mehr aber nicht. Glaubst du allen Ernstes, das wir jetzt über Fehlverhalten und unangemesse Gewalt überhaupt diskutieren würden?
Was wir im Video gesehen haben,war die Reaktion auf das Fehlverhalten eines Einzelnen.
Das die Reaktion übertrieben war, aber auch die eingeschränkten Möglichkeiten der Beamten aufzeigt,sollte jedem klar sein.

Wie du selbst bereits geschrieben hast,wäre der Einsatz eines Taser oÄ hier am hilfreichsten gewesen. Ein kurzer Stromstoss und der Festzusetzende hätte sich 20-30s nicht widersetzen können. Nur ist das in D nicht erlaubt.
Von mir aus hätten Sie Ihn auch wegtragen oder die Handfesseln vorn anlegen können.(ok ist auch nicht vorschriftsmäßig)

Und wer es nicht glaubt, das es schwierig ist,jemand aus der Position heraus zu verhaften:
Probiert es doch mal mit jemanden aus eurem Bekanntenkreis,versucht dessen Hände auf dem Rücken zu fixieren,wenn dieser seine Arme auf den Brustkorp presst.(erst Recht wenn er darauf liegt) Die Gefahr im den Arm zu brechen oder die Schulter auszukugeln ist extrem hoch. Ich bin mir sicher, dass es niemand schafft,ohne Gewalt auszuüben.

PS: Ich bin kein Polizist-ganz im Gegenteil. Es gab Zeiten, da habe ich selbst die ein oder andere schlechte Erfahrung gemacht.
Wie immer nur meine bescheidene Meinung.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9542 Beitrag von Steffen » Freitag 11. Juli 2014, 21:11

[quoteemghost13]Nach Verursacherprinzip trägt der Festgesetzte den Großteil der Schuld.[/quoteem]
Falsch, es gibt ein allgemeines Prinzip. Nicht der Festgenommene hat seine Schuld zu beweisen,
sondern die Beamten ihre Unschuld - insbesondere vor einem Richter. Soweit ich kenne, gibt es
einige Strafanzeigen von Videoseher und seitens des LKA wird von Amts wegen ermittelt.



[quoteemghost13]Was wäre deiner Meinung nach denn passiert, wenn er sich ausgewiesen hätte und sich nicht der
Verhaftung widersetzt hätte? Vielleicht hätte es Gepöbel von den dort anwesenden Personen
gegeben, mehr aber nicht. Glaubst du allen Ernstes, dass wir jetzt über Fehlverhalten und
unangemessene Gewalt überhaupt diskutieren würden?
Was wir im Video gesehen haben, war die Reaktion auf das Fehlverhalten eines Einzelnen.
Dass die Reaktion übertrieben war, aber auch die eingeschränkten Möglichkeiten der Beamten
aufzeigt, sollte jedem klar sein.[/quoteem]

Wer war zuerst da, das Huhn oder das Ei? In der Situation, was wäre passiert, wenn man den
Clownsnasenträger einfach gehen gelassen hätte. Und nein, nicht der Einzelne mit seinem
Fehlverhalten erhält die Schuldzuweisung, sondern die unfähigen, gefrusteten, ungenügend
ausgebildeten, überforderten Polizisten, die unangemessen Polizeigewalt angewandt haben.



[quoteemghost13]Und wer es nicht glaubt, das es schwierig ist, jemand aus der Position heraus zu verhaften:
Probiert es doch mal mit jemanden aus eurem Bekanntenkreis, versucht dessen Hände auf
dem Rücken zu fixieren,wenn dieser seine Arme auf den Brustkorb presst.(Erst recht wenn
er darauf liegt) Die Gefahr im den Arm zu brechen oder die Schulter auszukugeln ist extrem
hoch. Ich bin mir sicher, dass es niemand schafft, ohne Gewalt auszuüben.[/quoteem]

Es sollten nach m.M.n. 2 Beamte ausreichen, die mittels Polizeigriff und des Beineinsatzes
demjenigen auf den Boden zu zwingen; einer legt Handschellen oder einen Kabelbinder an;
einer verschlägt die Beine des am Boden liegenden über Kreuz und setzt sich darauf. Dies
sollte in einer Minute erledigt sein und derjenige rührt sich erst einmal nicht.
Denn ich glaube nicht, wenn auf einen - wie im Video - 4 Beamte hocken, diese noch den
Ausweis sehen wollen. Es geht um eine Festnahme mit abschließender Zuführung zur Dienststelle.



[quoteemghost13]Dass die Reaktion übertrieben war, aber auch die eingeschränkten Möglichkeiten der Beamten
aufzeigt, sollte jedem klar sein.[/quoteem]

Wie viele Beamte benötigt es denn zur Festnahme 1 Person und welcher Einsatz von körperlicher
Gewalt ist in welcher Situation gerechtfertigt? Wie kann man eine zugespitzte Situation mit welchen
Mitteln nicht selbst eskalieren. Und das sind Antworten, die nicht das Forum klären kann, sondern die
Polizei selbst.

PS: Natürlich rechtfertigt es nicht den Wurf eines Fahrrades gegen einen Beamten und gehört genau
geahndet. Aber auch hier wurde einfach die gegenseitige Absicherung (nach allen Richtungen) durch
die Beamten vernachlässigt.

Letztlich geht es wohl in Richtung Ausbildungsstand, Taktiken, Trainingsbeispiele usw. usf. Und hier
sollte die Verantwortlichen einmal in Ruhe alles überlegen, analysieren und die notwendigen
Schlussfolgerungen ziehen. Denn wäre es aus einem anderen Land gekommen, hätte diejenigen,
die es jetzt verteidigen, maßlos angeprangert.

VG Steffen

ghost13
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9543 Beitrag von ghost13 » Freitag 11. Juli 2014, 23:45

Du willst es nicht verstehen, oder? Es geht mir nicht darum, ob die Beamten unnötige Gewalt angewendet haben.
Das sollte langsam klar sein,auch für dich. Ich schrieb bereits wiederholt,dass das Verhalten der Beamten nicht zu rechtfertigen ist.

Ich versuche dir aufzuzeigen,dass der Festgesetzte sich hier rechtswidrig verhalten hat und damit eine Kettenreaktion ausgelöst hat.
Es sind 2 völlig verschiedene Dinge,genauso wie es später 2 Verfahren geben wird. Gegen die Beamten und gegen Clownnase.
Er hätte von Beginn an dem Platzverweis folgen leisten können(das wurde Ihm mehrfach angeboten)

Es ist auch egal, dass du meine Antworten in noch so viele Einzelteile zerlegst,es wird nichts an den Tatsachen ändern.

Es beginnt mit Störung durch Clownnase bei den Polizeiermittlungen und endet mit seiner Verhaftung.

Das es dabei zu einer solchen Eskalation kommt, hat er mit seiner aktiven Gegenwehr und seinem vorherigen Handeln mMn mit zu verantworten.
Spätestens am Boden liegend hätte Ihm klar sein müssen, das wars. Er entschied sich jedoch anders...

Wenn Beamte dich auffordern den Platz zu verlassen, hast du genauso Folge zu leisten,wie bei der Frage nach Ausweispapieren usw

Die Huhn und Ei Frage ist überflüssig,da hier der Grundstein mit der Massenprügelei gelegt war und er sich dazu entschied,die Beamten bei Ihrer Arbeit zu behindern. Er war zuerst da. ;)

Und wenn du ernsthaft glaubst, 2 Beamte könnten einen erwachsen Mann aus dieser Position heraus, einfach die Handschellen anlegen,dann bist du gewaltig auf dem Holzweg. Selbst wenn du dir die Arme nur auf die Brust presst,sollte dir bewusst sein-solang du nicht aufgibst,wird es für dein Gegebüber schwer bis unmöglich.Erst Recht wenn Sie hinter/über dir sind.
Wie immer nur meine bescheidene Meinung.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9544 Beitrag von Steffen » Samstag 12. Juli 2014, 01:23

Ansonsten ist alles gesagt. Der Einsatz der Mittel durch die Polizei war nicht im Verhältnis zu der Handlung durch den Clown. Und wenn 2 ausgebildete und trainierte Beamte 1 Person nicht in einer Minute sicher fixieren können, dann tut mir es ehrlich gesagt leid.

Komischerweise, wenn es jetzt wieder um unseren Thema Filesharing-Abmahnungen geht, sind dann alle nicht mehr so tolerant - insbesondere bei möglichen Störer -und Täterhaftung des AI, der aber einen UrhR-Verstoß mitverschuldet und damit eine Kettenreaktion auslöst. Oder?

jkj:s_;

VG Steffen

ghost13
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9545 Beitrag von ghost13 » Samstag 12. Juli 2014, 09:23

Das hängt doch stark vom Einzelfall ab,genau wie in Berlin.
Wie immer sollte man aktive und passive Schuld unterscheiden.
zB: aktiv-selbst den Download getätigt / passiv - noch immer den Router mit wpa1 Verschlüsselung benutzen
In beiden Fällen wird jedoch noch immer kriminelle Energie durch Person X benötigt.
Wie immer nur meine bescheidene Meinung.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9546 Beitrag von Steffen » Sonntag 13. Juli 2014, 11:21

Berliner Polizei:
"Mit rostigen Kanonen auf Spatzen"



Aus Langeweile zappte ich auf der Startseite von T-Online auf den angebotenen Top
Videos. Hier wurde ich nur am Rande aufmerksam auf ein Video, was einen angeblichen
brutalen Polizeiübergriff am Samstag den 05.07.2014 an der Ecke "Falckensteinstraße -
Görlitzer Straße" (Berlin Kreuzberg) zum Inhalt hatte.

"Brutaler Polizeieinsatz sorgt für Diskussion ("taff", Pro7)"

Dann gab es die Veröffentlichung des Videos noch separat (auf Youtube schon
910.951-mal aufgerufen).



oder: Video auf Vimeo.com


Presseerklärungen der Polizei
Pressestimmen der Medien:

"www.radioeins.de"
(...) Mittlerweile werden aber auch Stimmen laut, wie die des CDU-Politikers Kai
Wegner, die sagen, das Video sei Verleumdung. Es erzähle nicht die ganze Geschichte,
und vor allem nicht das renitente Verhalten des Demonstranten zuvor. Wer ist hier
Opfer und wer Täter? (...)

- - - - - - - - -

"www.tagesspiegel.de"
(...) "Das Video des Polizeieinsatzes ist offensichtlich ein Propagandafilm, der in
verleumderischer Absicht zusammenmontiert wurde", erklärte am Dienstag der
Generalsekretär der Berliner CDU, Kai Wegner. Er sprach von einem "durchsichtigen
Manöver aus der extrem linken Ecke, um das gesellschaftliche Klima zu vergiften und
die Polizeikräfte verächtlich zu machen". Wegner nannte es "unverantwortlich, wenn
Politiker der Linkspartei in dieselbe Kerbe hauen und versuchen, Vorurteile gegen
Polizistinnen und Polizisten zu schüren". (...)

(...) Kerstin Philipp, Landesbezirksvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP),
zeigte sich "erschüttert" über die Vorfälle. "Immer häufiger eskalieren die
normalsten Situationen wie jetzt die Aufnahme von Personalien und werden zur Gefahr
für die eingesetzten Beamtinnen und Beamten", sagte Philipp, "es muss ein Umdenken in
den Köpfen, also in der Gesellschaft passieren." (...)

- - - - - - - - -

"www.bild.de"
(...) Sprecher Stefan Redlich: "Es ist inakzeptabel, wenn die Kollegen so angegriffen
werden, nur weil sie Personalien feststellen wollen." Den Vorwurf von Polizeigewalt
weist er zurück: "Es gibt auch keine Anzeigen gegen die Beamten, die beteiligt
waren." (...)

- - - - - - - - -

"www.spiegel.de"
(...) Polizeisprecher Redlich betont, der 22-Jährige habe sich mit aller Kraft den
Beamten widersetzt: "Das Vorgehen der Beamten mag von Außen brutal aussehen", sagt
er. Eskalationen wie am Görlitzer Park seien aber in diesem Jahr in Berlin nicht zum
ersten Mal vorgekommen. (...)

- - - - - - - - -

"www.berliner-zeitung.de"
(...) Fünf Strafanzeigen gegen die Polizei (...)

- - - - - - - - -

"www.n24.de"
(...) Die Bilder verdeutlichen ein hohes Maß an Gewaltpotenzial seitens der Polizei.
Deeskalation sieht anders aus. (...)

- - - - - - - - -

"www.berliner-zeitung.de"
(...) Es gibt Videos im Netz, die polizeiliches Fehlverhalten sehr genau
dokumentieren und zu Disziplinarverfahren führten. Dieser Film aber ist kaum mehr als
Propaganda. (...)

- - - - - - - - -

"www.extremnews.com"
(...) Mit einer nahezu unglaublichen Gewalt wird ein Mann, der zuvor die Aufforderung
"Ausweis her" ignorierte, von der Polizei festgesetzt. (...)

- - - - - - - - -

"niceblog.de"
(...) Jetzt könnte man sich fragen, warum die Beamten so hart vorgegangen sind? Oder
ob sie überhaupt zu brutal zu dem Mann waren? Fakt ist: Die Person ist nicht den
Forderungen der Polizei nachgekommen. Das ist zwar noch immer kein Grund die Person
zu Boden zu reisen aber es ist ein erster Erklärungsversuch. (...)

- - - - - - - - -

"www.focus.de"
(...) Ein Mann wehrt sich gegen Polizisten, die seinen Ausweis verlangen. Sie werfen
ihn auf den Boden und setzen sich auf ihn. Ein Beamter rammt mehrmals sein Knie in
ihn. Wer hat Schuld an der Eskalation? Ein Videofilm erklärt nur teilweise, was
wirklich geschah. (...)
(...) Der Vorsitzende des Innenausschusses Peter Trapp (CDU) weist dagegen darauf
hin, dass das Video nicht die gesamte Situation zeige. "Wenn die Polizei nach einer
Körperverletzung strafprozessuale Maßnahmen durchführen will und jemand sie daran
hindert, dann will er eine Straftat vertuschen. Man muss sich auch nicht wehren gegen
die Einsichtnahme in den Ausweis." (...)


........................................


Ich persönlich habe das Video unvoreingenommen erst einmal geschockt, dann noch
mehrmals angesehen. Unbegreiflich, mit welcher unangemessenen Härte diese Polizisten
vorgehen, denn Deutschland ist ja immerhin ein Rechtsstaat. Aber zur Ausgangslage.


Zum Polizeieinsatz heißt es von Seiten der Polizei:

(...) Das veröffentlichte Video zeigt nur einen Ausschnitt der Ereignisse vom
vergangenen Samstag, 05.07.2014. Vorausgegangen war ein Polizeieinsatz anlässlich
einer Schlägerei am Görlitzer Park, bei der ein 25-jähriger Mann schwer am Ohr
verletzt worden war. Die alarmierten Polizisten kümmerten sich zunächst um den
Verletzten und alarmierten die Berliner Feuerwehr. In der weiteren Folge nahmen die
Beamten die Personalien des jungen Mannes auf und versuchten nun, den Sachverhalt
aufzuklären und die Täter der gefährlichen Körperverletzung zu ermitteln. Hierbei
wurden die Polizisten hartnäckig gestört. Der in dem Video zu sehende Mann, ein
22-Jähriger, behinderte die Beamten mehrfach bei ihrer Arbeit und verhinderte, dass
die Beteiligten der Schlägerei ermittelt werden. Der Abgebildete erhielt nun einen
Platzverweis, dem er nicht nachkam, so dass er weggeführt werden musste. Nachdem sich
der Einsatzbeamte nun dem mittlerweile im Rettungswagen sitzenden Verletzten
zugewandt hatte, ging der 22-Jährige erneut auf die Beamten zu. Hier beginnt die
Videoaufnahme.

Ein Polizist wollte die Personalien des jungen Mannes feststellen, um ihm dann einen
so genannten qualifizierten Platzverweis auszusprechen. Hier widersetzte sich der auf
dem Video zu sehende Mann und versuchte sich zu entfernen, so dass er von den
Einsatzbeamten festgehalten werden musste und zu Boden gebracht wurde. Der Mann
versuchte sich der Personalienfeststellung zu entziehen, indem er sich auf seine Arme
legte und damit verhinderte, dass die Beamten ihn zur Identitätsfeststellung zu einem
Polizeifahrzeug führen konnten. (...)

Das Interessante für mich persönlich, das die Meinungen zu dem "Video"
deutschlandweit so konträr auseinandergehen. Ich versuche, nachfolgende die Fakten
aus meiner Sicht der Dinge einmal darzulegen. So unparteiisch, wie es mir möglich
ist, auch um es selbst zu verarbeiten.


1. Glimmende Zündschnur zu einem Pulverfass

Wir befinden uns an einem Samstag an der Ecke "Falckensteinstraße - Görlitzer
Straße", die sich in Bezirk Kreuzberg befindet. Die Polizei wurde zu einer
Massenschlägerei gerufen, indem 20 Personen verwickelt waren. 1 Person wurde dabei
fast ein Ohr abgetrennt. Als die Polizisten den Vorfall ermittlen wollten, mischten
sich laut Polizei mehrere Personen, Demonstranten aus der Demonstration "Bleiberecht
für alle Flüchtlinge", Anwohner und Passanten ein. Hier wird schon jedem klar, das
einmal schon eine Eskalation vorlag (Massenschlägerei) und bedingt durch die
stattgefundene Demonstration, sich die Lage vor Ort nicht entspannen wird.


2. Der (Allein-)Täter: "Clownsnase"?

Nach Berichten der Polizei tat dabei ein 22-Jähriger negativ hervor. Demnach stellte
er sich den Beamten mehrfach in den Weg und behinderte sie bei der Arbeit. "Er
verhinderte, dass die Beteiligten der Schlägerei ermittelt werden konnten", erklärte
die Polizei. Demnach sei der junge Mann mehrfach des Platzes verwiesen worden, habe
dies aber ignoriert. Daraufhin führten ihn die Beamten zur Ecke "Görlitzer Straße -
Falckensteinstraße", um ihn einer Identitätsüberprüfung zu unterziehen. Anschließend
sollte ein "qualifizierter Platzverweis" erteilt werden. Der 22-Jährige versucht sich
der Ausweiskontrolle durch Flucht zu entziehen, daher habe man ihm auf dem Boden
gebracht, dieser versuchte sich mehrfach, wieder aufzurappeln. So die Polizei.


3. Das Video


Videosequenz: 05:19 Uhr [Es liegen mir - keine - Kenntnis vor, ob das Video
geschnitten wurde, oder nicht.]

- - - - - - - - -

00:10 - 00:20 min:
4 Beamte und 1 Beamtin zu Fuß sowie 1 Beamter mit Dienstfahrrad [insgesamt 6 Beamte]
fordern mehrmals die "Clownsnase" auf, ihnen den Ausweis zu zeigen und sich zu
identifizieren (Beamter mit Vollbart: "Ausweis her", "Ausweis her", "Ausweis ... ").

- - - - - - - - -

Ab 00:20 min:
3 Beamte bringen "Die Clownsnase" auf den Boden [Fachjargon Polizei], der sich wehrt
und weiterhin versucht aufzustehen.

- - - - - - - - -

00.38 - 00:51 min:
Ein Beamter (mit kurzem ausgehenden Haar) rammt dem am Boden liegenden, der weiterhin
versuchte aufzustehen, - mehrmals - das Knie in den Oberkörper. [Normales
Polizeimittel; es versammlen sich immer mehr Personen um den Ort des Geschehens und
geben lauthals ihre Empörung zum Ausdruck]

- - - - - - - - -

00:44 min:
Zu den 3 Beamten, die mit "Der Clownsnase" am Boden "ringen", kommt noch ein 4.
Beamter hinzu.

- - - - - - - - -

00:51 min:
1 Beamtin fordert über Funk Verstärkung an.

- - - - - - - - -

00:45 - 01:15 min:
1 Beamter hält das rechte Bein der "Clownsnase" fest. [Irgendwie planlos]

- - - - - - - - -

01:07 - 01:11 min sowie
02:08 - 02:12 min:

1 Beamter reist erst und fixiert dann - ohne Rücksicht - das rechte Bein um den
Pfosten. [Die Personen schreien lauter und werden aufgebrachter gegen die andere
Beamten]

- - - - - - - - -

01:23 min:
2 Beamte sind nötig die weinende Freundin der "Clownsnase" an den Armen fest - und
fernzuhalten.

- - - - - - - - -

01:28 min:
1 Beamtin kommt auf die weinende Freundin mit zu. [Jetzt stehen schon 3 Beamte bei
einer weinenden Frau]

- - - - - - - - -

01:30 min:
Immer mehr Personen kommen aggressiv und laut schreiend auf die Beamten zu. [Eine
weiträumige Absicherung des Festnahmeortes wird nicht durchgeführt.]

- - - - - - - - -

01:47 min:
2 Beamte hocken auf der "Clownsnase", 1 Beamter drückt mehrmals [brutal] mit seinem
Knie das Gesicht auf der Straße der Mittlerweilen ruhig am Boden liegt.

- - - - - - - - -

02:07 min:
Das Gerangel mit der am Boden liegenden "Clownsnase" geht in eine neue Runde.

- - - - - - - - -

02:13 min:
Es ist zu erkennen das sich mittlerweile immer mehr Personen eintreffen und den
Vorfall lauthals missbilligen. Im Hintergrund hört man eine Person laut und
schmerzhaft schreien.

- - - - - - - - -

02:20 min:
Erneuter Versuch von Personen die Polizisten an ihrer Arbeit zu hindern. Die Lage
wird immer aggressiver.

- - - - - - - - -

02:24 min:
Ein Fahrrad wird auf einen Polizisten geworfen. [Keine ausreichende Absicherung des
Festnahmeortes]

- - - - - - - - -

02:55 min:
Stürzt die Freundin - ohne Einwirkung eines Beamten - hysterisch schreiend auf den
Boden; 1 Beamter wurde vermutlich mit Pfefferspray [nicht ersichtlich von wem] im
Gesicht attackiert und läuft aus dem Bild.

- - - - - - - - -

03:04 min:
Mittlerweile drückt 1 Zivilbeamter mit seinem Knie den Kopf der "Clownsnase" auf die
Straße; 1 Beamter drückt mit seinem Knie auf den Oberkörper; 1 Beamter sitzt auf den
Beinen; es wurde jetzt endlich geschafft, den Festnahmeort in einem größeren Umkreis
abzusichern.

- - - - - - - - -

03:28 min:
Es kommen weitere Einsatzkräfte hinzu zur Absicherung des Festnahmeortes, indem immer
noch 1 Zivilbeamter + 2 Beamte mit der "Clownsnase" "ringen". [Hier hat man den
Eindruck, dass die Polizei zumindest um den Festnahmeort die Situation unter
Kontrolle hatte und die Lage sich langsam entspannt.]

- - - - - - - - -

03: 56 min:
Spezialeinsatzkräfte treffen ein.

- - - - - - - - -

05:00 min:
Weitere Spezialeinsatzkräfte treffen ein. [Bis zum Ende des Videos ist aber nicht
ersichtlich, ob die "Clownsanse" immer noch am Boden liegt, oder der Polizei gelungen
ist, ihn festzunehmen und abzuführen.]

- - - - - - - - -


Fazit: 60 gewaltbereite Personen, 6 verletzte Beamte

Die Ausweiskontrolle der "Clownsnase" durch anfänglich 6 Beamte wurde zu einem
Lehrbeispiel des ungeschickten Vorgehens der Einsatzkräfte, fehlen von speziellen
taktischen Vorgehensweisen und einfachsten sitzenden Festnahmetechniken, einer
hausgemachten Eskalation der Geschehnisse.

Natürlich muss man sehen, dass wenn jemand die Polizeikräfte im Einsatz behindert,
einen ausgesprochenen Platzverweis ignoriert, sich einer Ausweiskontrolle entzieht,
sowie bei einer Festnahme widerstand leistet - Straftatbestände erfüllt,
Ordnungswidrigkeiten begeht und es Polizeimaßnahmen, wie die vorübergehende Festnahme
bis zur Identitätsfeststellung, nach sich ziehen kann. Und dieses kann man nicht weg
oder gar schönreden.

Aber man sollte hier sich auch einige Frage stellen. Mit welchem Einsatz bzw. Mittel
hat sich die "Clownsnase" gewehrt? Steht denn die Tat ("Clownsnase") im Verhältnis
zum Einsatz der Polizeimittel und -gewalt? Ganz zu schweigen, wie viele Beamte sind
denn nötig, um 1 Person festzunehmen bzw. am Boden bringen und zu fixieren? Was wäre
denn passiert, wenn die "Clownsnase" urplötzlich an seine gekommen wäre und gegen die
Beamten geschnipst hätte? Wäre dann der Einsatz der Schusswaffe gerechtfertigte
Ausrede? Irgendwie gewann man auch den Eindruck, dass man definitiv keinen Plan
hatte, wie man hier in dieser Situation sofort reagieren muss, um eine bestehende
angeheizte Spannung nicht noch selbst zu eskalieren und um sich erstmals selbst zu
schützen.

In - jedem - Landespolizeigesetz, was die Aufgaben und Befugnisse der Polizei regelt,
findet man einheitlich Grundsatzparagrafen nach der Verhältnismäßigkeit:
  • (...) (1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige
    zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten
    beeinträchtigt.
    (2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg
    erkennbar außer Verhältnis steht.
    (3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich
    zeigt, dass er nicht erreicht werden kann. (...)
sowie der Identitätsfeststellung
  • (...) Die Polizei kann die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen
    treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten, ihn nach seinen Personalien
    befragen und verlangen, dass er Angaben zur Feststellung seiner Identität macht und
    mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten
    werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen
    Schwierigkeiten festgestellt werden kann. (...)

Von Propaganda, Verleumdung bis hin
zu nackter Polizeibrutalität


Ja, die "Clownsnase" hat mit seinem rechtswidrigen Verhalten sowie Gegenwehr,
Maßnahmen und Eingreifen der Polizei selbst provoziert und spielend kaufgenommen.
Aber es wird auch deutlich, das in diesem Fall die Beamten einfach unangemessen
brutal und stellenweise überfordert agierten. Und das sollte und kann ein Rechtsstaat
nicht tolerieren oder schönreden. Das sofortige Drücken auf die Tränendrüsen der
Verantwortlichen mit der Tatsache der tagtäglichen Gewalt gegenüber Polizisten, der
verletzten 6 Polizisten und die alleinige Schuldzuweisung einer sich - m.E. im Rahmen
des "zivilen Ungehorsam" - wehrenden Person, sind in meinen Augen nur plumpe
Ausredeversuche. Dieser Polizeieinsatz sollte von den Verantwortlichen schonungslos
analysiert, ausgewertet und die notwendigen Schlussfolgerungen für die Zukunft
getroffen werden.


Beispiel: Gelungene Festnahme




Es geht hier auch nicht um eine Schuldzuweisung, weder in Richtung der "Clownsnase"
noch in Richtung der Polizei. Es müssen einfach für die Zukunft und Deutschland
Lehren gezogen werden. Und hier müssen einfach über Taktiken, neue Polizeimittel
(z.B. Elektroschocker), Techniken der Festnahme (zB. GSG 9-Ausbilder) und deren
regelmäßigen Trainings, bis hin zu Psychologischer Schulung überdacht werden, um
Situationen nicht selbst zum Überkochen zu bringen. Natürlich auch über die Bezahlung
und der Anzahl der Beamten in Deutschland.

Denn in einem sind wir uns einig. Wenn dieses Video "Ecke Falckensteinstraße -
Görlitzer Straße" in China oder Nordkorea aufgenommen und in Deutschlande gezeigt
wurde, hätten wir uns - alle - über den Einsatz von unangemessener Gewalt der
gezeigten Polizisten echauffiert und diese verurteilt. Wir sind aber ein Rechtsstaat!
Und ja, mit dem Internet gehört auch es auch dazu, das Videos veröffentlicht werden
können, und jeder sachlich seine Meinung - frei - äußert. Das wiederum unterscheidet
uns von China und Nordkorea.


________________________

Autor: Steffen Heintsch
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Abmahnwahn-sinniger
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9547 Beitrag von Abmahnwahn-sinniger » Sonntag 13. Juli 2014, 15:08

back to the thema.
macht das eigentlich was aus, wenn der film, der abgemahnt wurde nur in englisch statt deutsch vorliegt?
möglicherweise haben die gar nicht die Rechte für die englische Version.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9548 Beitrag von Steffen » Sonntag 13. Juli 2014, 15:14

Man nimmt wie empfohlen die Akteneinsicht. Sollte man hier keine Antwort erhalten, muss man es spätestens im Klageverfahren anwaltlich prüfen lassen. Vorher wird es wohl nichts.

Ansonsten ist es nur Spekulation.

VG Steffen

Gegen_Abmahnung
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Abmahnung Obladen und Gaessler / Sergej Reit

#9549 Beitrag von Gegen_Abmahnung » Montag 14. Juli 2014, 08:51

Hallo an alle Abgemahnten von den Anwälten Obladen und Gaessler mit dem Mandanten Sergej Reit.

Bitte meldet euch bei mir. Gemeinsam kann man nämlich mehr erreichen.

Dieser mahnt im Bereich Markenrecht mit einer "Marke" "Canbus" ab.

Zu dem im Bereich Wettbewerbsrecht: ElektroG (obwohl registriert), fehlende Bedienungsanleitung (auch wenn keine nötig ist), fehlende Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) usw.

Auf Grund von einigen Google Recherchen, ist uns aufgefallen, dass es bereits mehrere Betroffene gibt. Nun hat es sehr den Anschein, dass die Anzahl seiner Abmahnungen und der Umfang in keinerlei Verhältniss zu seinen paar Euro Umsatz stehen. Dies läßt leider mal wieder (wie bei 95% der Abmahnungen) drauf befürchten, dass das Wettbewerbsverhältniss nur als Vorwand benutzt wird.

In so Fällen, kann man gemeinsam mehr erreichen. (z.B die Marke Canbus auf Grund von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG können wir eine Löschungsantrag bei europäischen Patentamt stellen)

DAHER BITTE ICH EUCH, DASS SICH JEDER ABGEMAHNTE BEI MIR PER PN MELDET!


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9551 Beitrag von Steffen » Montag 14. Juli 2014, 11:31

Kanzlei Dr. Damm & Partner:
OLG Köln: Familienangehörigen kann man
bei Filesharing-Fällen nicht glauben?



OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014, Az. 6 U 109/13


Quelle: www.damm-legal.de

(...) Das OLG Köln hat erneut zu der Frage entschieden, wann eine Haftung unter Familienmitgliedern wegen illegalen Filesharing in Betracht kommt. Obwohl sowohl der Vater als auch die Söhne die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen bestritten hatten, hielt der Senat eine Haftung des Vaters für rechtmäßig. Dabei machte er seine Entscheidung an dem Umstand fest, dass in Familienkreisen “mit einer die Aussage verfälschenden Entlastungstendenz gerechnet werden [müsse], die nicht allein seine eigene Person, sondern auch die übrigen Familienangehörigen betreffe”. (...)

... weiterlesen!

The Grinch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9552 Beitrag von The Grinch » Montag 14. Juli 2014, 11:47

Wie Bitte?
Die Richter setzen also voraus das Familienangehörige GRUNDSÄTZLICH lügen?

Solche "pers. Anmerkungen" eines Richters sind für mich kein Zeugnis einer Unparteilichkeit!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9553 Beitrag von Steffen » Montag 14. Juli 2014, 12:14

Köln ist nicht Bielefeld!

VG Steffen

AxelF
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9554 Beitrag von AxelF » Montag 14. Juli 2014, 16:24

meindackelwaldi hat geschrieben: Der Familienangehörige, der da als Zeuge vernommen wurde, hätte halt "einfach mal das Maul halten" sollen (oder juristisch ausgedrückt: sich auf §383 ZPO berufen sollen).
Vor dem OLG ist man doch zwingend mit Anwalt, verstehe ich auch nicht ganz, warum der nicht dahingehend beraten hat.

Im Sasse & Partner - Thread hat Steffen kürzlich ein Urteil vom AG Hamburg gepostet, was ähnlich gelagert ist. Da hat die Ehefrau durch ihre Aussagen den Anschlussinhaber ans Messer geliefert ...

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RA Dr. Wachs
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9555 Beitrag von RA Dr. Wachs » Montag 14. Juli 2014, 17:00

Moin Moin,

ein Berufen auf ein Zeugnisverweigerungsrecht kann wegen der Täterschaftsvermutung dazu führen, dass der Beklagte Beweis fällig bleibt. Diese Frage hängt davon ab, wer für welche Tatsachen die Darlegungs- und Beweislast trägt. Der BGH (Bearshare) scheint sich hier hinsichtlich einer Darlegungslast positioniert zu haben. Das OLG Köln hat die Frage aber zuletzt anders beurteilt, daher halte ich es für richtig, wie die Kollegen argumentierten.

Ein wenig verkürzt will ich mal formulieren, dass der Umstand dass es ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt, nicht gleichzeitig bedeutet, dass die sich darauf berufende Seite den Prozess gewinnt.



MIt freundlichen Grüßen

Dr. Alexander Wachs
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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9556 Beitrag von Steffen » Montag 14. Juli 2014, 23:46

Internetrecht-Freising.de:News

1. LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az. 9 O 482/07

Wettbewerbsrecht

Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Massenhafte Abmahntätigkeit durch verschiedene Kanzleien durch Verwendung von Textbausteinen

... weiterlesen



2. LG München I, Urteil vom 10.08.2010, Az. 11 HK O 11365/10

Wettbewerbsrecht

Rechtsmissbrauch bei Abmahnung: Ausspruch von mehr als 1.000 Abmahnungen in einem Jahr

... weiterlesen



3. AG Bochum, Urteil vom 16.04.2014, Az. 67 C 57/14

Urheberrecht

AG Bochum: Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen in Wohngemeinschaft

... weiterlesen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9557 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. Juli 2014, 11:09

Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, hat sich an diese zu halten. Ganz gleich,
ob das Verhalten, das man der Erklärung nach unterlassen soll, ursprünglich überhaupt
rechtswidrig war.

15.07.20143 - Brandenburgisches OLG, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 6 U 10/13 - openJur.de

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9558 Beitrag von AxelF » Dienstag 15. Juli 2014, 13:50

RA Dr. Wachs hat geschrieben: Ein wenig verkürzt will ich mal formulieren, dass der Umstand dass es ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt, nicht gleichzeitig bedeutet, dass die sich darauf berufende Seite den Prozess gewinnt.
Bedeutet dieses Urteil vom OLG dann nicht, dass sich ein Familienmitglied aktiv selbst belasten müsste, um den Anschlussinhaber zu entlasten? Ich bin kein Anwalt aber mit meinem gefühlten Verständnis von "Recht" passt das irgendwie nicht ...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9559 Beitrag von Steffen » Dienstag 15. Juli 2014, 23:47

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
urteilt zur Höhe von Schadenersatz
und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing



15.07.2014 - Pressemitteilung

Der für Urheberrechtssachen zuständige 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG)
hat heute eine aktuelle Entscheidung zur Frage des Schadenersatzes sowie der Erstattung von Abmahn-
kosten bei der Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse für Musik (sog. Filesharing) getroffen.

Die Beklagte stellte einen in den aktuellen Charts befindlichen Titel, für den der Klägerin als Tonträger-
herstellerin das ausschließliche Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung zustand, mittels eines Filesharing-
Programms für eine unbestimmte Anzahl von Nutzern zum kostenlosen Download zur Verfügung. Sie wurde
hierfür von der Klägerin abgemahnt und sodann auf den sog. "fiktiven Lizenzschaden" und die Abmahnkosten
gerichtlich in Anspruch genommen. Bei dem fiktiven Lizenzschaden handelt es sich gemäß § 97 II Urhebergesetz
um den Betrag, der an den Urheber hätte gezahlt werden müssen, wenn er eine Erlaubnis zur Nutzung des
Downloads gegeben hätte. Das Landgericht sprach der Klägerin unter Hinweis auf Erfahrungswerte 150,00 Euro
Lizenzschaden und Abmahnkosten zu, wobei es die Abmahnkosten gemäß § 97a II Urhebergesetz als auf 100,00
Euro gedeckelt ansah.

Die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin führte nunmehr zu einer Teilabänderung der landgerichtlichen
Entscheidung. Das OLG nahm hierzu bezüglich der Schadenshöhe eine "Lizenzanalogie" gemäß § 97 II Urhebergesetz
und eine Schätzung nach § 287 ZPO vor. Mangels unmittelbar für Filesharing-Fälle anwendbaren Tarifen, so das
OLG weiter, werde in der Rechtsprechung zum Vergleich teilweise auf verschiedene Tarife der GEMA Bezug
genommen, teilweise dieser Ansatz auch gänzlich abgelehnt. Unabhängig von der Herleitung werde in der Recht-
sprechung jedoch mehrfach ein Betrag von 200,00 Euro für einen in die Tauschbörse eingestellten Titel als
angemessen erachtet. Dieser Bewertung schloss sich das OLG nunmehr unter Orientierung an verkehrsüblichen
Entgeltsätzen für legale Downloadangebote im Internet an.

Eine Beschränkung des Kostenerstattungsanspruchs für Abmahnkosten nahm das OLG indes nicht an, da aufgrund
der weltweit wirkenden "Paralleldistribution" im Rahmen der Internet-Tauschbörse eine erhebliche Rechtsverletzung -
nicht nur unerhebliche wie § 97a II Urhebergesetz fordere - vorliege.

Das Urteil ist nicht anfechtbar und kann in Kürze im Volltext unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de abgerufen werden.


________________________

Pressestelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Pressesprecher: Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Ingo Nöhre, Zeil 42, D-60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0) 69 1367 8499
E-Mail: pressestelle@olg.justiz.hessen.de

Link: http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de

________________________

sagichdoch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9560 Beitrag von sagichdoch » Mittwoch 16. Juli 2014, 23:52

You are not allowed to post URLs
???

Wann und unter welchen Voraussetzungen darf man denn links als Quellennachweis posten? Danke


Würde nämlich ganz gerne zu diesem Zitat die Quelle mit angeben, damit es jeder selbst in Gänze nachlesen kann (als Ergänzung zu dem Beitrag auf der vorherigen Seite mit Herrn Solmecke).
Das Amtsgericht Düsseldorf hat, vermutlich als erstes deutsches Gericht, entschieden, dass bei einer Schadensersatzhaftung in Fällen des Filesharing nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie, der private Filesharer nicht mit einem kommerziellen Lizenznehmer gleichgesetzt werden kann

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