Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Moira
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5701 Beitrag von Moira » Dienstag 21. Dezember 2010, 12:54

hm, ich denke mal, zahlste einmal biste Melkkuh und bekommst weitere. :,:

Für mich ist es derzeit noch immer etwas "seltsam", dass auf einmal innerhalb 2,5 Wochen 5 Abmahnungen eintrudeln und davon eine vom letzten Jahr August.

Vorher nie was und derzeit nichts neues mehr. Irgendwie hab ich das Gefühl die tauschen die Daten aus um wirklich Druck und Angst zu verbreiten. ;re

Nachdem 1 & 1 uns jetzt mitgeteilt hat wie so eine Beauskundung von statten geht, wurde uns angeboten nachzuprüfen ob beauskundet wurde, jetzt warten wir nunmehr auf Antwort, ob die überhaupt beauskundet haben, da lt. tel. Kundenservice kein Eintrag war.

Also wieder warten.

@Steffen hast ne Mail

Gruß Moira

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5702 Beitrag von Steffen » Dienstag 21. Dezember 2010, 15:43

[quoteemBaxter]Dann mach' es doch bitte auch und wiederhole nicht einfach die Standardfloskeln der Anwälte! Was ist denn großartig
passiert? Anwaltswechsel in Verbindung mit einem reduzierten Vergleichsangebot[/quoteem]
Da ich heute Zeit habe, ein paar Anmerkungen, da ich angesprochen wurde und mir einiges gewaltig auf den Zeiger geht.
Standardfloskeln? Mitnichten, denn gerade das ist das Komplizierte an der Abmahnwahn-Materie. Es gibt nicht das
Urteil, was für jeden Fall Anwendung finden wird und worauf viele warten. Jedes Urteil ist im Endeffekt nur eine
Einzelfallentscheidung, außer Grundsatzentscheidungen z.B. des BGH. Im Weiteren, wird, nein muss jeder Fall einzeln
betrachtet werden. War man es, war man es nicht, hat man den Anschluss untervermietet, hat man gar kein Internetanschluss,
will man mit oder ohne Anwalt reagieren usw. usf.
Anderseits bin ich stolz, dass ich seit dem 14.12.2006 von Anwälten und Lehrstuhlprofessoren lernen und meinen Horizont
erweitern darf.

Hinweis:
Denn nur ein Narr lässt sich von seinem Wissen beherrschen.

[quoteemBaxter]Wie bitte? Die Wahrheit wird man wohl noch schreiben dürfen!? Ist der Text wirklich auf Deinem Mist gewachsen? Du bist doch
lange genug dabei, um selbst zu wissen, dass es gar nicht um die Rechtsverfolgung geht![/quoteem]
Mir geht es schon lange auf den Zeiger, dass Du Dir heraus nimmst, mich offen "anzugehen", sobald aber der kleine Baxter eine
klitzekleine Kritik bekommt, beleidigt sich löschen zu lassen. Du schreibst hier ohne Zensur Deine Wahrheit und ich meine.
Das heißt, wenn man selbst akzeptiert werden will, sollte man anfangen andere auch zu akzeptieren und respektieren. Aber
scheinbar kannst Du es nicht. Ich bin über 18, vereidigt und kann selbst denken.

Wenn ich auf Aktuell oder im Forum einen Bericht verfasse und veröffentliche, dann ist er nicht für Baxter gedacht, sondern
für - so hoffe ich wenigstens - sehr viele Betroffene und Interessierte. Dann lasse ich mich nicht leiten von den Kenntnissen
eines Technikers Baxter, oder wem auch immer, sondern von der aktuellen Rechtslage. Weil im Endeffekt, Du weg bist und man
sich an mich wendet und fragt, was ich für einen Mist empfehle.



VG Steffen

Ivanatis
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5703 Beitrag von Ivanatis » Dienstag 21. Dezember 2010, 23:50

an dieser Stelle mal ein dickes Dankeschön an AW3Page, ohne derer Homepage ich (und wohl auch Tausende andere) nicht nur um viel Geld ärmer, sondern auch um viele Befürchtungen reicher wären :slm

Anyway, auch wenn man meiner Postingzahl leicht entnehmen kann, dass ich nicht allzu viel schreibe hier, schau ich mindestens einmal die Woche rein, um auf dem neuesten Stand zu sein, weiter so

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5704 Beitrag von Steffen » Mittwoch 22. Dezember 2010, 00:30

Danke, und Gott vergelt's


Mittwoch, den 22.12.2010


Es ist mittlerweile zu einer guten Tradition geworden, das die Initiative AW3Page, die Aktion Antenne Bayern Weihnachtstrucker
tatkräftig unterstützt. Dabei geht es nicht um “schneller, weiter, höher“, sondern, besonders in der Weihnachtszeit, dem christ-
lichen Gedanken aktiv zu leben und ein Beitrag zu leisten, dass es einen anderen Menschen in Not etwas besser geht.

Deshalb möchte ich mich bei allen Spenderinnen und Spendern, insbesondere bei der Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke, recht
herzlich bedanken.


AW3Page unterstützt Antenne Bayern: Aktion Weihnachtstrucker 2010:


34 Spendenpakete

Kanzlei Wilde, Beuger und Solmecke (Köln, 15); MS Concept Rechtsanwälte (Waiblingen, 5); jura:werk - Rechtsanwälte Twelmeir & Eisele
(Braunschweig, 4); Rechtsanwalt Carsten Rüsberg (Herne, 2); Jost (Bad Friedrichshall,1); Zonk0815 (Topsecret,1); Topsecret
(Schwarzenfeld, 1); Marco (Erfde, 1); Hadron (Berlin, 1); Rechtsanwalt Haap (Mössingen, 1); DIDI (Saarbrücken, 1); AW3Page
(Steinwiesen, 1)

und

EUR 295,00 an Spendengeldern

Rechtsanwältin Dr. Inge Schneider (München, EUR 100,00); Kanzlei Dr. Stracke, Bubenzer & Kollegen (Bielefeld, EUR 100,00); Kanzlei
Dr. Wachs (Hamburg, EUR 75,00) und Kimba (Koblenz, EUR 20,00)

wurden gespendet.


Gott vergelt's.
Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
und ein gutes neues Jahr 2011 in Glück und Frieden
wünscht Ihnen Ihre Initiative AW3Page



Auflösung AW3Page Weihnachtsrätsel Antenne Bayern Weihnachtstrucker 2010



... weiterlesen

WC,00,UC
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5705 Beitrag von WC,00,UC » Mittwoch 22. Dezember 2010, 00:37

Ich schließe mich mal dem Dankeschön von Ivantis an Steffen an; Danke auch meinerseits für die Homepage und die wertvollen Tipps, Steffen.
Anhand deiner (und anderer Moderatoren) Beiträge kann man nur folgern, daß ein beträchtlicher Teil Deiner/Euerer Freizeit für diese Homepage aufgebracht wird.
Respect.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5706 Beitrag von Steffen » Mittwoch 22. Dezember 2010, 00:44

+++Urteil:News+++Urteil:News+++Urteil:News+++Urteil:News+++


Streitwert pro Film bei 10.000 EUR in P2P-Fällen
LG Hamburg, Urteil v. 09.12.2010 - Az.: 308 O 321/10
Online & Recht, RA Dr. Bahr


100.000,- EUR Streitwert bei 4.000 Musikwerken in P2P-Fällen
LG Köln, Urteil v. 24.11.2010 - Az.: 28 O 202/1
Online & Recht, RA Dr. Bahr


200,- EUR Schadensersatz pro Lied bei P2P-Fällen
LG Köln, Beschluss v. 01.12.2010 - Az.: 28 O 594/10
Online & Recht, RA Dr. Bahr

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5707 Beitrag von Steffen » Mittwoch 22. Dezember 2010, 11:49

A und O = Zugangssicherung!

[quoteemGrazer57]Frage eher rhetorischer Natur … Das verstehe ich nicht. Hatte der keinen Anwalt?[/quoteem]

Das Problem liegt aktuell doch wo ganz anders, außerdem am LG wird man wohl einen gehabt haben. Es gibt zurzeit
3 Gerichtsstandorte, die man als Hochburgen für die Störerhaftung benennen kann. Da haben wir einmal Hamburg,
München und Köln, wo die Richter strenge bzw. überzogene Anforderungen an den Beklagten stellen. Wobei man hier
wieder unterteilen kann, das AG München sowie AG/LG Köln sind dabei “Hardcore“.

"Eiserne Lady" München, deren Auffassung ist ja bekannt:
AG München, Az. 161 C 8731/10 - Güteverhandlung
AG München, Az. 161 C 2852/10 – Der Monaco-Vergleich

Münchner-Störer Punkte:
  • Haftung zumindest als Störer (sprich nur AG)
  • Schadensersatz - nein, da ein weiter Vortrag der Klägerin hierzu notwendig sei.
  • Kein substantiierter (schlüssiger) Vortrag des Beklagten.
  • Sachverständigengutachten (EUR 5.00,00) zur Klärung streitiger Fragen.

Einziger Vorteil:
  • Höhe der Streitwertbemessung ist im “unteren“ Bereich.


AG/LG Köln-Störer+Verletzer Punkte:


Hinweis:
Der Gerichtsstand, wo die Hamburger Kanzlei Rasch, regelmäßig hinzieht.
  • Haftung als Störer (AG) und Verletzer (SE)
  • A und O = Zugangssicherung
  • Selbst bei einem sehr guten Vortrag des Anwaltes, erschreckend wenig Aussicht auf Erfolg. Ohne sehr guten Vortrag
    - absolut keine!
  • Sachverständigengutachten zur Klärung streitiger Fragen. Aber allgemeine Richtung.
  • Extrem hohe Streitwertbemessung

Steffens Fazit:

Rechtlicher Hinweis
Dieses Fazit hat keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Weiterhin kann der Verfasser, gekauft sein, nicht
der Urheber sein, checkt nichts oder will einfach nur Baxter ärgern!

Bild


Rechtsanwalt Christian Solmecke macht das einzige Richtige. Er stellt gegenüber Köln die Vertrauensfrage. Es hat nichts
mit einer “Kachelmann“-Strategie gemein, kann nach hinten losgehen, ist aber dringend notwendig, da das AG + LG Köln
anscheinend die Verhältnismäßigkeit verliert. Wenn man es, wie RA Solmecke nicht versucht, wird man hier an der Klippe
Köln zerschellen.

1. Streitwertbemessung unangebracht hoch
2. Man ist unabhängig vom Vortrag: Störer (AG) + Verletzer (SE)
3. Richter + Kläger machen das, was seit der Musterklagebegründung verpönt ist. Man verwendet ausschließlich nur
vorgefertigte Textbausteine.
Quasi: 1 Muster, wo nur die Adresse des Beklagten ausgetauscht wird (leicht übertrieben).
4. Die Anforderungen zur Sicherung des Zugangs werden gehört aber verworfen oder unangemessen hoch beurteilt. Köln stellt
einfach zu große Hürden in puncto Störerhaftung auf.
5. Rasch ist Gott in Köln!


Ich werde jetzt meinen Sarkasmus auf alle Aktivlegimitation- und Baxterjüngerer lassen. Es kristallisiert sich eindeutig
hinaus, dass man unbedingt vonseiten der Beklagten aus, es weiter in Köln versuchen muss, ohne Rücksicht auf Verluste.

Aber hier sind zwei Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Erstens, der mögliche Beklagte, zweitens sein
vertretender Fachanwalt. Ein Gesumme nach Verträgen zw. RI/AW, Durchhalteparole: "Turn Piracy Into Profit", Aktivlegimitation,
Zahlendrehern bei der IP-Ermittlung, “Isch war‘ed nich“ usw. interessieren und reichen hier nicht!

Es müssen Argumente gefunden werden für die eigene Zugangsabsicherung gepaart mit einem nicht zuallgemeinen unabhängigen
Gutachten. Ja auch der Befangenheitsantrag ist wichtig. Bevor man jetzt diskutiert, sollte doch jeder einmal seine ureigene
Verteidigungsstrategie zur Hand nehmen und seine Behauptungen schlüssig und zur Überzeugung vortragen.

VG Steffen

justice76
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5708 Beitrag von justice76 » Mittwoch 22. Dezember 2010, 15:49

Hi,
mich würde mal interessieren wie die User hier auf die schreiben von schalast & partner reagieren?! zahlt ihr die 99,- oder harrt ihr weiter der dinge aus?! mir ist immer noch nicht ganz klar, was die anzahl der abmahnungen mit dieser zahlung zu tun hat. wenn ich jetzt 3 abm. bekommen habe, warum sollte ich dann nicht zahlen...und bei einer, wäre es schon ratsam?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5709 Beitrag von Steffen » Mittwoch 22. Dezember 2010, 16:29

[quoteemJustice76]mich würde mal interessieren wie die User hier auf die schreiben von schalast & partner reagieren?! zahlt ihr
die 99,- oder harrt ihr weiter der dinge aus?! mir ist immer noch nicht ganz klar, was die anzahl der
abmahnungen mit dieser zahlung zu tun hat. wenn ich jetzt 3 abm. bekommen habe, warum sollte ich dann nicht
zahlen...und bei einer, wäre es schon ratsam?[/quoteem]

Ich persönlich finde es absolut blöd, wenn eine Kanzlei (aus welchen Gründen auch immer), ein akzeptables Angebot
(unter 100 Euro) macht, und man sofort in der Argumentation des Abgemahnten merkt, sie geht in der Richtung:
  • 1. Abmahnung umsonst
    2. keine mod. UE
    3. Zustehender Schadensersatz wegen Belästigung durch den Abmahner
    4. Im Hintergrund läuft inzwischen und ununterbrochen das Maultier.*
    * stark übertrieben
Mit dieser Argumentation machen wir uns öffentlich lächerlich.


Es kommt eben auf den Einzelfall an und nicht, wer nun letztendlich zahlt oder nicht zahlt. Ich zum Beispiel würde
mir überlegen, wenn ich bis dato die einzige Abmahnung habe, möchte ich Sicherheit (zahlen) oder gehe ich weiter
nach der empfohlenen Vorgehensweise. Wenn ich weitere Abmahnungen besitze (mehr als 1) gibt es überhaupt keine
Überlegungen. Das ist eine Kostenfrage. Natürlich wäre die eine erledigt. Was macht man mit den anderen, zahlt man
die nach und nach?

Man kann auch annehmen, dass man kein großes Interesse hat, jede einzelne Akte von Kenne & Partner bzw. Denecke,
v. Haxthausen & Partner zu öffnen, jeden einzelnen Fall zu verfolgen und stellt ein einmaliges, vom Abgemahnten
nichtauszuschlagendes Angebot nach der Devise: “Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!“

@Justice76,
was hat sich denn an den Vorgehensweisen eines Abgemahnten geändert?
Mod. UE - nicht zahlen - Akteneinsicht am Beschluss-LG!

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5710 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. Dezember 2010, 01:14

[quoteemel Chupa Cabra]@Steffen
Für diese Konstellation würde ich gerne mal von Dir eine entspr. Argumentationskette erfahren[/quoteem]

@el Chupa Cabra
,
da bin ich vollkommen der falsche Mann dafür! Ich glaube, das sollte ein Beklagter mit seinem Anwalt bereden und
dem Verhandlungsverlauf abwarten. Ich versuche es einmal und alle Anwälte (Freund/Nichtfreund) werden sich totlachen!
el Chupa Cabra hat geschrieben:Alle Rechner, die an dem verfügbaren Internet angeschlossen sind, waren abgeschaltet! Ein Dritter war zum
angegebenen Zeitpunkt nicht zugegen, und auch sonst haben Dritte kein Zugang über den Internetanschluss usw.!
Die Klägerseite bestreitet mit Nichtwissen, dass die Rechner + Modem/Router tatsächlich aus waren und vom Strom
genommen, da die Rechtsverletzung eindeutig vom Anschluss des Beklagten ausgegangen ist.

Beweise
  • Protokollierungsdaten der IT-Firma Z
    Sicherungsbeschluss X des LG K
    Auskunftsbeschluss Y des LG K
    Lieferschein des Providers D
    Auszug aus der Auskunft des Providers D
    eidesstattl. Erklärung des GF Herrn Dipl.-Inf. R (sachverst. Zeuge)
Hierauf kommt es gar nicht darauf an. Für die Verletzungshandlung ist es nicht erforderlich, das die Rechner zum
streitgegenständlichen Zeitpunkt aus waren und vom Strom genommen. Eine IP ist immer einen Anschluss und keinen
Computer zugeordnet. Selbst wenn die Rechner der Beklagten ausgeschalten waren, mag es die Richtigkeit der
Protokollierungsergebnisse und Zuordnung des Anschlusses durch den Provider, wonach zum Tatzeitpunkt die ermittelte
IP dem Anschluss zugeordnet wurde, nicht erschüttern.

Beweise
  • Protokollierungsdaten der IT-Firma Z
    Sicherungsbeschluss X des LG K
    Auskunftsbeschluss Y des LG K
    Lieferschein des Providers D
    Auszug aus der Auskunft des Providers D
    eidesstattl. Erklärung des GF Herrn Dipl.-Inf. R (sachverst. Zeuge)
    Gutachten des Gutachters Herrn Dipl.Inf. S
In der sekundären Darlegungslast ist der Beklagte nicht nachgekommen zu widerlegen, wer die protokollierten
Urheberechtsverletzungen des Streitgegenstandes in einem Zeitraum 11.11. - 16.11.2010 (siehe Anlage K; 21 Ermittlungssätze)
tatsächlich vorgenommen hat. Es wurde auch nicht substantiiert vorgetragen, wer sonst noch auf seinen Internetanschluss
Zugriff hatte oder haben könnte. Es wird mit Nichtwissen bestritten, das hier ein unbekannter Dritter infrage kommt,
da hierfür kein ausreichender Vortrag erfolgte. Ein einfaches Bestreiten hierzu ist nicht ausreichend.

Von den ausgeschalteten Rechnern auf eine notwendigerweise fehlerhafte Ermittlung zu schließen geht fehl. Auch wird
mit Nichtwissen bestritten, dass der Beklagte, mit Sicherheit ausschließen kann, dass die Verletzungshandlung von
seinem Anschluss ausgegangen ist. Ein substantiierter Vortrag hierzu fehlt.

Der Verweis des LG D in dem Beschluss vom 25.09.2008 darauf, das 50% - 90% der im Zusammenhang mit Filesharing-Verstößen
erhobenen IP-Adressen keinen Internetanschluss zuzuordnen wären dürfte sich lediglich mit einer bestimmten Datenerhebung
bzw. mit Datenerhebung zu einer bestimmten Person oder Gesellschaft beschäftigen. Vergleichbare Erfahrungen liegen uns
jedenfalls nicht vor. Auch ein Vortrag nach in einem Fall vertauschter IP geht ins Leere.
Im Gegenteil. Die 21 IP-Datensätze konnten zu 100% durch den Provider dem Anschluss des Beklagten zugeordnet werden. Das
Auskunftsverfahren wurde gerade auch an diesem vorbezeichneten Landgericht durchgeführt, wo es keine Bedenken gab.

usw. usf.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5711 Beitrag von palmtu » Donnerstag 23. Dezember 2010, 12:02

Hallo Baxter, hier ist mal wieder Dein ganz persönlicher Fan:
Mitleser hat geschrieben: Sieh' an: Ein klassisches "Abmahn-Quartett" -> "anti-piracy-Organisation" (Digirights) --> Abmahnanwalt (hier: Kenne/Denecke) --> Rechteinhaber als Lizenznehmer (DigiProtect) --> Rechteinhaber als Lizenzgeber (Firma X)

DAS können die Herrschaften gerne 'mal vor Gericht einem Richter erklären... ;)
Das machen "die" doch. Dein 'Abmahn-Quartett' wird bei Klagen vor Gericht die Kanzlei benennen, die Rechtekette nachweisen und die Logging-Firma als Zeuge benennen.

Da ist 'nix' geheim -> geh weiter spielen! :lol:
Mitleser hat geschrieben: DAS nennt man FAKTEN (kann ich gerne eidesstattlich versichern, kein Problem!)!
Ne, kannst Du nicht, denn dazu müsste sich unser lieber Baxter :,.: in die 'Öffentlichkeit' begeben.
Und das wäre in der Tat für einige hier ein 'Fest'.
Mitleser hat geschrieben: Die Anwälte brauchen die bloß zu NUTZEN!
LOL. Wie und wozu denn?


P.s. Wo ist denn das lange angekündigte "Baxter Black Book"? Lass mich raten - "kommt wohl demnächst" :lol:

P.s. Den Hausherren hier als 'beleidigtes trotziges Kind' zu betiteln ist nicht gerade die feine Art... nur so nebenbei.... :-=

EDIT by Grazer57

:lo eher fliegst Du .........

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5712 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. Dezember 2010, 13:01

[quoteemGrazer]nicht Du machst Dich lächerlich, sondern zeigst die Lächerlichkeit, die Realitätsferne
mancher Entscheidung an den sog. ziv. Gerichten auf.[/quoteem]
Natürlich ist es eine laienhafte Argumentation, da ein kein konkreter Einzelfall war,
aber es zeigt doch, in welcher Richtung es hingeht.Der Fakt ist, es wurde eine oder mehrere
Urheberrechtsverletzungen dokumentiert und dem Anschluss zugeordnet.

Hinweis
Je mehr IP-Datensätze um so schlechter für die Gegenargumentation des Abgemahnten.


Die Klagebegründung ist das Fundament, in München wahrscheinlich der einzige Schriftsatz, der
für die Richterin zählt. Also muss jetzt schon alles hinein, ohne Trümpfe zurückzuhalten.

Hinweis
A und O = Zugangssicherung + Beweise + Vortrag eines Fachanwaltes!

Alles was ich vortrage, was ich behaupte, muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn
die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
  • Wenn ich vortrage, dass ein Dritter sich eingehakt hat, bitte schön wer oder zumindest
    wie (Logs, Protokolle).
  • Wenn ich vortrage, dass ich abwesend war, dann muss ich es belegen mit Rechnungen, Tickets
    usw. sowie muss Zeugen nennen können (die aber nicht Partei sind) die es bestätigen.
  • Wenn ein Vortrag passiert in Richtung Absicherung, da gibt es Möglichkeiten von Router-Logs,
    Screenshots, man kann den PC begutachten lassen (PC-Service, ca. 50,- €) sowie Zeugen die es
    bestätigen (die aber nicht Partei sind).
  • Natürlich kann ich auf Fehler von Log-Firmen, vertauschten IPs, 50-90% Fehlerquote vortragen,
    wenn es aber für meinen Einzelfall nicht Anwendbar ist, wird es nicht relevant sein. Meistens
    stellt man sich doch selbst ein Bein, da die mehreren IPs zu 100% richtig dem Anschluss zugeordnet
    wurden.
  • Wenn ich sage, das meine Geräte Nachts aus sind und vom Strom, dann mus ich bitte schön Zeugen
    benennen, die das bestätigen können. usw.
  • Wenn ich die Log-Firma angreife, dann mus ich ein Gutachten, am besten ein unabh. besitzen, wo
    mit der Klagebegründung der Grundstein gelegt wird.
Fazit
Es ist eben nicht alles so einfach, wie wir uns Laien es denken. Natürlich kann ich jetzt sagen, der
Abmahner ist blöd, der Richter ist blöd, aber wenn ich keinen sehr Vortrag besitze, den ich zur
Überzeugung des Gerichtes beweisen kann,
  • dann bin ich blöd
  • es gibt keine Argumente
  • ich war es
Wir, ja wir, sind doch an der heutigen Misere mit schuld. Jahrelang wurde doch rumgefuscht. Anwälte,
die ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben, Beklagte die aus Überheblichkeit und “Geiz ist geil“-Mentalität
den Anwalt gespart haben, sich selbst vertreten haben, haben die Lektion erhalten und das schlimme,
es hat sich dadurch die Rechtsauffassung und das Meinungsbild der Richter gefestigt, wie es heute
vorherrscht. Dass die Gegenseite auch nicht viele neue Argumente hat, zeigt doch eindeutig
(RA Solmecke - Befangenheitsantrag), dass von Kläger bis Richter auch nur Textbausteine verwendet
werden.

Beklagter + Anwalt = Vortrag + Risiko (Gutachten, Zeugenbestellung, Kosten!)

PC-Gutachten


@Baxter,

Nur einmal Dein letztes Posting. Die Veröffentlichung des Screens lösche ich, hier gibt es klare Regeln
und Abmachungen zwischen uns.

[…]Abmahn-Quartett, Denecke-Opfer, meine Fakten, unwiderlegbare Beweise und Quellen garniert mit alten
Kamellen wie PDF DigiProtect + der Durchhalteparole: "Turn Piracy Into Profit", wer fragt nach den
Lizenzen, den Rechten, ich mache doch hier die ganze Arbeit für Euch, beantworte doch die Fragen auf
meine Fakten usw.
[…]

Du musst doch einmal lernen, dass außer Deiner Meinung, auch noch andere gibt. Ich lasse hier jeden
schreiben, was ihm passt und gefällt. Man kann sogar (aber gesittet) mich kritisieren. Ich - so hoffe
ich - verkrafte es schon, aber dann steht mir das gleiche Recht zu. Es kann sich doch jeder abschließend,
frei seine Meinung bilden und sogar mit/gegen/nicht diskutieren.


99 Euro Weihnacht Affaire


Ich vertrete nach wie vor den Standpunkt, dass wir uns aktuell, mit unserer Diskussion in eine Ecke
bewegen, wo wir uns komplett lächerlich machen und unsere wahren Ambitionen verdeutlichen.
  • 1. Der Abgemahnte soll kostenfrei abgemahnt werden …
    2. Der Abgemahnte soll keine mod. UE abgeben …
    3. Anwälte die eine Abgemahnten vertreten, dürfen kein Sold verlangen …
    4. Der Abmahner wird selbst auf Schadensersatz verklagt, aufgrund der Belästigung mit Bettelbriefen.
    Vielleicht kommt auch Körperverletzung infrage?
    5. Der P2P-Client soll stets gefüllt sein und herunterladen usw. usf.
Provokant, wenn der erste Abmahner wirklich einmal nur 100 Euro verlangt und keinen SE, diskutieren wir
immer noch über Abzocke, Betrug und rufen auf nicht zuzahlen. Nochmals, eine Abmahnung zum Nulltarif
wird es und soll es nicht geben. Wer eine Abmahnung erhält für 100,-, es letztendlich war, soll diese
bezahlen und es als Lehre fürs Leben nehmen. Eine andere Diskussion werde ich nicht führen!


Rechte, Lizenzen, wem interessiert es zum Status quo?
1. Bis zur Hauptverhandlung: § 10 UrhG
2. Ab Hauptverhandlung: Im Zweifel muss die Urheberschaft vor Gericht bewiesen werden.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5713 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. Dezember 2010, 14:22

Antwort vom LG Bielefeld

Donnerstag, 23.12.2010

Am 13. Dezember berichtete AW3Page hinsichtlich einer Anfrage an das Landgericht Bielefeld, betreffs
vorherrschender Auskunftsbewilligung bei Privatpersonen im Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG.

Einerseits wurde uns die regelmäßige Rechtsauffassung des Landgericht Köln mitgeteilt:
Dr. Dirk Eßer, Vorsitzender Richter und Pressesprecher LG Köln:
[...]“Anträge auf Akteneinsicht durch Privatleute werden hier dem Gesetz entsprechend wie folgt
behandelt: Die Einsichtnahme kann entweder auf der Geschäftsstelle oder bei der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts am Wohnort des Betroffenen erfolgen. Eine Übersendung der Akten an Privatpersonen kommt
nicht in Betracht. Allerdings können auch Kopien der Akte bzw. von Aktenbestandteilen angefordert
werden. Hierfür fallen Kosten von 50 Cent pro Blatt, ab der 51. Seite von 15 Cent pro Blatt an.”[...].
Anderseits wird die Akteneinsicht in die Beschlussakte § 101 Abs. 9 UrhG am Landgericht Bielefeld verweigert,
mit der Begründung:
Dr. Windmann, Richter am LG Bielefeld:
[...]teilt das Gericht mit, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht. Es wird Ihnen mitgeteilt,
dass es ein Verfahren mit dem von Ihnen genannten Aktenzeichen gibt. Es handelt sich hierbei um ein
Zivilverfahren. Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, kann Ihr Anwalt Akteneinsicht beantragen.[...].
Um hier eine Klärung des Sachverhaltes zu versuchen, wurde durch die Initiative AW3Page das LG Bielefeld
angeschrieben und eine Klärung erbittet. Dabei war unser Standpunkt:
[...]Es ist nicht ersichtlich, aus welcher Berechtigung heraus nach § 13 Abs. 3 FamFG zwingend nur dem
Rechtsanwalt die Akteneinsicht gewährt werden sollte. Es besteht in diesen Verfahren keine Anwaltspflicht
für den Betroffenen. Nach der Argumentation hinsichtlich § 147 Abs. 7 StPO, wäre eine Akteneinsicht, auch
ohne anwaltliche Vertretung zu gewährleisten. Hier stehen auch keine schutzwürdigen Interessen entgegen.
Anderseits ist die Beschlussakte sicherlich entbehrlich, da sie anderseits ja einem selbst beauftragten
Rechtsanwalt dann übersendet wird.[...]
Heute erhielt AW3Page Antwort auf die gemachte “Eingabe“. Vom Präsidenten des Landgerichtes wurde mitgeteilt,
das man Kenntnis genommen hat, aber zur Klärung sowie um sich einen Überblick zu verschaffen die betreffenden
Aktenzeichen benötigte.

Aufruf

Ich bitte alle Antragsteller, deren Antrag auf Akteneinsicht am LG Bielefeld abgelehnt wurde, mir
  • 1. Ihren Antrag
    2. Ihr Antwortschreiben mit Ablehnung

[blink2]ungeschwärzt[/blink2] zur Verfügung zu stellen.

Die Schriftsätze werden nicht auf der Homepage oder dem Forum veröffentlicht bzw. nach dem Versand gelöscht,
sondern nur als Anlage und zum Beweis als Anlage angehängt. Angst vor möglichen Repressalien Eurerseits,
brauch auch niemand zu haben, da dieser Vorgang ja letztendlich stattgefunden hat. Es liegt jetzt an jedem
selbst, ob hier eine Klärung herbeigeführt wird oder die Anträge weiter abgelehnt werden und unsere Anfrage
ins Leere geht.

Bitte die leserlichen und ausdruckbaren Dokumente als Cam, JPEG oder PDF an:

steffen.steinwiesen@t-online.de



SH für die Initiative AW3Page

Nautilus

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5714 Beitrag von Nautilus » Donnerstag 23. Dezember 2010, 15:22

el Chupa Cabra hat geschrieben:Bleibt nur das Fazit von RA Weiner ernst zu nehmen:
Verteidigung nur mit einem darauf spez. RA LL.M.
Was ist denn das für'n Quatsch ?
Wie wäre es,wenn Du bei Deiner Aufzählung (ohne den ganzen Text zu wiederholen) mal das machst,was Baxter empfehlen würde?
Die Polizei-Dein Freund und Helfer und Strafanzeige wegen Betrug !
Hast denn noch nie was davon gehört und gelesen? und alles noch kostenlos !
Die Abmahner haben die Staatanwaltschaft beauftragt,das gleiche machst jetzt auch.
:ew oder ? Hast was zu verbergen?

palmtu
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Registriert: Dienstag 1. Dezember 2009, 07:17

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5715 Beitrag von palmtu » Donnerstag 23. Dezember 2010, 15:58

Mitleser hat geschrieben:@palmtu, wer wird denn gleich nervös werden!? :lol: Schön wie du jedes Mal bestätigst, wenn ich ins Schwarze getroffen habe. Aber sieh' es doch 'mal so: Im Knast gibt es jeden Tag 'ne warme Mahlzeit! :P Ist doch auch 'was... :,.:
Und wie schön, dass es mir immer wieder schleierhaft ist wie Du darauf kommst berechtigte Kritik als 'Bestätigung' für den eigenen verzapften Kram zu nehmen....

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5716 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. Dezember 2010, 16:07

[quoteemNautilus]@el Chupa Cabra, was ist denn das für'n Quatsch ?
Wie wäre es, wenn Du bei Deiner Aufzählung (ohne den ganzen Text zu wiederholen) mal das machst,
was Baxter empfehlen würde? Die Polizei-Dein Freund und Helfer und Strafanzeige wegen Betrug!
Hast denn noch nie was davon gehört und gelesen? Und alles noch kostenlos! Die Abmahner haben
die Staatsanwaltschaft beauftragt, dass gleiche machst Du jetzt auch. Oder hast was zu verbergen?[/quoteem]

@Nautilus,

mal aus rein persönlichen Interesse. Ich stelle diese Frage jeden, der euphorisch aufruft hinsichtlich
einer Strafanzeige. Leider gibt es nie eine Antwort!

Lege doch einmal einen Mustertext vor, der ein Verdachtsmoment des Betrugs rechtfertigt oder ein
Antragsdelikt von öffentlichen Interesses beinhaltet, so dass der STA nicht sofort einstellen darf.

Ich gebe Dir einmal eine mögliche Antwort des Generalstaatsanwaltes Nürnberg:

PDF-Download

Wenn ich zu etwas aufrufe, sollte ich schon zumindest eine Lösung haben und nicht nur polemisieren.
Das ist das Grundübel des Polemisierens. Aufrufen, ohne selbst eine Antwort zu kennen.

VG Steffen

palmtu
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5717 Beitrag von palmtu » Donnerstag 23. Dezember 2010, 16:09

Mitleser hat geschrieben: Denksportaufgabe: Wenn die Firma DigiProtect GmbH das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt bekommen hat (Beispiel), die Werke des Lizenzgebers in "dezentralen Netzwerksystemen auszuwerten" (= Nutzungsart ~ Lizenz), dann kann die Firma DigiRights Solution GmbH diese Nutzungsart logischerweise (!) nicht ebenfalls als ausschließliches (!) Recht eingeräumt bekommen haben! Das bedeutet, daß auch das sog. "auswerten in dezentralen Netzwerksystemen" für die nicht lizenzfrei (d.h. ohne Lizenzgebühr) möglich ist. Zahlen die dann keine Gebühr, zahlt der Abgemahnte auch keine Gebühr -> die Abmahnung wäre dann sowieso hinfällig, da in dem Fall DigiRights gar nicht aktivlegitimiert war, die angegebenen Rechte auszuwerten! *ÄtschiBätschi*. Comprendre? ;) Das ist das bzw. ein Problem des "Abmahn-Quartetts"! :D
Und deine Denksportaufgabe ist exakt Dein Problem - Du bist eben technisch unterwegs - hier geht es aber um Rechtsfragen:

Ich will Dir das mal darlegen - viellleicht kannst Du ja 'rechtlich' folgen (obwohl ich auch kein Jurist bin):

Dein Fehler ist der, dass die LogFirma keine Vertriebsrechte benötigt, denn:

- Sie wurde vom Rechteinhaber damit beauftragt
- Sie muss ja nicht 'uploaden' (vertreiben) ... sondern ggf. eben nur 'downloaden'

Abgesehen davon - selbst WENN die Loggingfirma kein Recht am 'herunterladen' hätte (was sie aber durch den 'Auftrag' hat) - impliziert dies noch lange nicht, dass deren Ergebnisse deshalb nichtig wären bzw.
dass andere Personen/Firmen dies dann auch dürften. Wer von dem Rechteinhaber verfolgt wird - ist seine Sache - und wenn er eben die LoggingFirma nicht verfolgt und nur andere - ist das 'rechtlich' völlig in Ordnung.

Darin liegen Deine 3 Denkfehler:

1) Unrecht gegenüber einer Partei rechtfertigt eben nicht die "gleichbehandlung" für jede andere dritte Partei.
2) Für den reinen "Download" braucht man keine 'Vertriebs'-Lizenzrechte.
3) Wir sind hier in "good old germany" und daher gilt hier nicht die "Fruit of the poisonous tree" - Theorie. Zumal wir hier im Zivilrecht sind.

Sollte - was aber nicht ist - der Logging-Firma tatsächlich ein exklusives Vertriebsrecht eingeräumt worden sein - hättest Du Recht da der falsche Rechteinhaber abgemahnt hätte - aber warum sollte eine Loggingfirma denn die Vertriebsrechte erhalten? Die braucht die gar nicht um Ihren Job zu machen.

Aber Du wirst ja meiner Ausführung eh keinen "Glauben" schenken. Daher frei nach Kant: Baxter, habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen.

Nautilus

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5718 Beitrag von Nautilus » Donnerstag 23. Dezember 2010, 17:59

Steffen hat geschrieben: Lege doch einmal einen Mustertext vor, der ein Verdachtsmoment des Betrugs rechtfertigt oder ein Antragsdelikt von öffentlichen Interesses beinhaltet, so dass der STA nicht sofort einstellen darf.Ich gebe Dir einmal eine mögliche Antwort des Generalstaatsanwaltes Nürnberg:
PDF-Download
VG Steffen
der link sagt mir immer error,aber das ist ja auch typisch für den Abmahnwahn.

Ausserdem:
Ich habe doch nur eine Reaktion aufzeigen wollen,zudem kostenlos.

Ob denn ansonsten,die Variante mit dem Fachanwalt was bringt?
Vielleicht gibts Du mir mal ein paar Beispiele, so zum nachlesen.
Das interessiert mich doch denn mal sehr.
Meistens werden doch nur irgendwelche Blogeinträge gepostet,mit werbemässig-lächelnd-grinsenden Anwälten.
Ich möchte gerne eine paar interessante links lesen,wo erfolgreiche Fachkundige Anwälte am Werke waren und das maximum für den Abgemahnten rausgeholt haben.
Damit meine ich aber nicht,das max. an eingenommener Kohle.
Da Du Fachanwälte immer wieder empfiehlst sollte das für Dich ja auch nicht schwer sein,glaube ich.

palmtu
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5719 Beitrag von palmtu » Donnerstag 23. Dezember 2010, 18:01

Grazer57 hat geschrieben: EDIT by Grazer57

:lo eher fliegst Du .........
Ich muss doch bitten. Ich mag von Ihnen aus gesehen auf der falschen Seite stehen - meine Motivation ist
aber - für dieses Forum - absolut wichtig. Warum?

Ich bin der Auffassung, dass es auf beide Seiten "ungerechtigkeiten" gibt. Auf beiden Seiten gibt es "Gute" und "Böse":

Auf der einen Seite die 'User' die
wissentlich ihrer Tat alles abstreiten, alles für 0 Euro haben wollen und jede Lücke nutzen wollen - sowie die Unbedarften (nichtswissende Störer) und Unschuldigen - wieviele es auch immer sein mögen. Auf der anderen Seite die 'richtigen' Rechteinhaber - deren Geschäft massiv durch P2P bedroht wird sowie den Trittbrettfahrern die
ein 'Geschäft' lediglich zur Abmahnerei 'vorgeben'.

Auf beiden Seiten gibt es also 'schräge' Vögel. Ich bin 'froh' auf der richtigen Seite im moralisch richtigen Boot zu sitzen. Sie mit Ihrer Argumentation auch? Wer etwas verbockt
hat soll dazu stehen - und wer unberechtigt (als alleiniges Geschäftsmodell) abmahnt muss auch gestoppt werden. Meine Meinung.


Warum schreibe ich hier? Weil mich Baxters Aussagen ankotzen und weil ich diese für extrem gefährlich, ja dumm, halte. Er schreibt selbst, dass Ihm einzelne User
'egal' seien ... ist ja nicht sein Geld was die mit seinen Ratschlägen verheizen.... eben "gefährlich" für den 'normalen' Abgemahnten der meint
mit Baxters 'Hintergrundwissen' und Baxters 'Rechteauffassung' vor Gericht ziehen zu wollen. Das wird ein sehr teures und unschönes Erlebniss für diesen User. Und
damit ist keinem geholfen. Und das ist auch nicht meine Meinung. Wenn diese 'Informationen' irgendetwas helfen würde - hätten die jeweiligen Anwälte schon längst dieses
aufgegriffen. Wurde aber nicht - weil es eben - sorry - dünnschiss ist.

Mit Baxters Aussagen wird man keinen Prozess gewinnen - z.b. die Grundrechtediskussion ist gar nicht relevant im Zivilverfahren, schweizer Urteile, BGH-Enscheidungs-Ignorierer, ein Beweissverwertungsverbot in diesen Fällen genauso, die 'Klüngelei' die nur beweisst dass hier altvertraute Kanzleien mit ihren normalen Rechteinhabern agieren (was für die Kanzleien spricht), die netten Ausflüge in die
völlig unrelevanten Privatleben von irgendwelchen Personen (Rechteinhabern, Anwälte, Techniker) die nichts vor Gericht verloren haben (und werden) und nur dazu führen, dass Steffen mal wieder eine Löschungsaufforderung erhält. Warum tut sich Steffen so einen Typ eigentlich an?

Meine 'Mission' ist es die schlimmsten Aussagenfehler/Argumentationsfehler von Baxter für den normalen User etwas zu korrigieren. Daran kann nichts falsch sein. Nebenbei
- rein persönlich motiviert - kann ich diesen paranoiden ******* nicht ab. Er stellt Behauptungen auf und wenn es in der Argumentation 'eng' wird - biegt er einfacht rechts ab und ignoriert alles vorher. Geht gar nicht. Ich bin gerne zu Diskussionen bereit und wer meine Aussagenlogik wiederlegen kann - nurzu gerne, Nobody is perfect (but me!).

Nautilus

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#5720 Beitrag von Nautilus » Donnerstag 23. Dezember 2010, 18:57

palmtu hat geschrieben:Warum tut sich Steffen so einen Typ eigentlich an?
Wir müssen Dich doch auch ertragen. :,)

Da ziehe ich doch Baxter vor.

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