Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5181 Beitrag von Steffen » Montag 13. September 2010, 11:35

[quoteemMistreaded]Der Auskunftsanspruch geht doch generell gegen den Anschlussinhaber aber nicht gegen den
eigentlichen Täter. Finde ich persönlich schon als Generalverdacht.[/quoteem]
Das ist doch weit weg, von gut oder böse. Dann erzähle doch einmal und hinterfrage nicht
nur immer, wie kann man den wahren Verletzer (Filesharer), eindeutig identifizieren?

Es gibt eine IP-Adresse, die zum Ausspäh-Zeitpunkt nur einem Zuordnungsbar ist, dem
Provider. Wenn es anders wäre, bedarf es doch den Richterbeschluss § 101 IX UrhG nicht.
Da der Anschlussinhaber, derjenige ist, der durch die Beauskunftung mit Name und
Anschrift identifizierbar ist, wird man sich auf dem Privatklageweg - an ihm halten.

Ungerecht? Für den abgemahnten AI - sicherlich, für den Geschädigten eben nicht. Egal ob
man nur Rechte innehat, die dazu dienen, Verletzungen gegen diese abzumahnen, kann der
Verletzte diese geltend machen, wenn sie dann berechtigt sind. Das Auskunftsverfahren sagt
doch nur, hier gibt es eine offensichtliche Rechtsverletzung, der Verletzte bekommt die
Auskunft des IP-Inhabers und kann auf dem Privatklageweg weiter feststellen, ob der
Vorwurf berechtigt ist.

Ich liebe meine Vergleiche.
Auch wenn jetzt viele die Nase rümpfen und laut zetern, solange die NPD nicht offiziell
verboten, ist sie eine demokratische Partei in Deutschland und kann in den Bundestag
gewählt werden (wenn sie die nötigen Stimmen bekommt).

Der STA hat sich doch schon im Vorfeld des 01.09.2008 geweigert, sich weiter
Instrumentalisieren zu lassen. Aktuell wird generell gesagt - nein es gibt keine
Akteneinsicht mehr, man soll den Privatklageweg wählen. Warum? Nicht nur, wegen dem
Massenabmahnungen, sondern wegen der Einstufung als Bagatellkriminalität. Aber man sollte
sich nicht täuschen lassen. Die im Bericht: c’t 2010, Heft 19], S. 138 - 141 -Schwierige Gegenwehr
zitierte Entscheidung der 9. Strafkammer des LG Köln, zeigt
doch eindeutig, das man als Strafermittler an einer Aufklärung, ob die Fehlerhaften
Zuordnungen rechtswidrig oder rechtens sind, auch nicht interessiert ist.


[quoteemMistreaded]Was den Datenschutz in Deutschland angeht. Könnte man dazu nicht vielleicht auch den § 28
BDSG heranziehen?[/quoteem]
Ich habe irgendwo in den letzten Tagen gelesen, dass sich wieder ein einsamer Rächer, in
seiner strahlenden Rüstung mit dem goldenen Stern auf dem Schild aufmacht, gegen die
Ungerechtigkeit in der Schweiz anzukämpfen, dieser Kampf nebenbei, noch in Deutschland
übertragen werden soll.

Zeigt mir doch einmal, auf irgendeiner juristischen Seite ein Kommentar, die diese
Forenmeinung unterstützt. Ich kann doch ellenlang Schweizer Gesetze zelebrieren, es
ändert aber nichts daran, dass wir hier in Deutschland leben, wo Beweise der freien
Würdigung unterliegen (§ 286 ZPO), ein Schweizer Datenschutzgesetz und deren Ansicht
zur IP-Adresse - keine - Anwendung findet, da in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz
gilt.
§ 28 Abs. 2 BDSDG
Die Übermittlung oder Nutzung für einen anderen Zweck ist zulässig
2.soweit es erforderlich ist,
a)zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder
b)zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur
Verfolgung von Straftaten und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein
schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung hat.
Die deutsche Antwort auf Logistep, hat doch erst aktuell der BGH erteilt.
BGH, Urteil v. 12.05.2010, Az. 1 ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens

Entscheidungsgründe I.
1. c):
“Die IP-Adresse gibt deshalb bestimmungsgemäß keine zuverlässige Auskunft über die
Person, die zu einem konkreten Zeitpunkt einen bestimmten Internetanschluss nutzt.“

2. c) aa):
“Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht auf der Grundlage der von der Logistep AG
ermittelten IP-Adresse festgestellt, dass ein außenstehender Dritter den WLAN-Anschluss
des Beklagten für die das Verwertungsrecht der Klägerin verletzende Handlung benutzt hat.“

2. c) aa) (1):
“Nach den vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen des Landgerichts hat
die Logistep AG aber die fragliche IP-Adresse mit Hilfe der von ihr entwickelten
zuverlässigen und eingehend überwachten Software ermittelt.“
Witzig hieran, jahrelang der vermeintliche Heilbringer der Abgemahnten, wo das Ende des
Abmahnwahns orakelt wurde - jetzt ohne jeglicher Bedeutung. ...

Ein anderes Beispiel, anhand des bekannten Medienanwalt unserer jungen Taskeforce. AG
Frankfurt am Main, Urteil vom 16.04.2010, Az. 30 C 562_07-47, in dessen Verlauf ein
unabhängiges Gutachten beantragt wurde, das feststellt:

Bild

Wir müssen lernen, dass wir im Lobby- und Abmahnwahnland Deutschland leben. Sich
irgendeinen Paragrafen oder Zitat einer Entscheidung an den Haaren herbeiziehen, wird
der falsche Weg sein. Außerdem sind hier andere gefragt - nicht wir.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5182 Beitrag von Steffen » Montag 13. September 2010, 12:55

[quoteemBaxter]Schön für dich. Du schreibst allerdings derzeit ziemlich viel unerträglichen (und vor allem undurchdachten sowie falschen) Quatsch...[/quoteem]
Ups, da hat wohl jemand etwas gereizt? Wenn Du mich öffentlich kritisierst, wirst Du wohl auch meine Sicht der Dinge lesen wollen.
Ob ich Quatsch schreib oder nicht, ändert doch erst einmal nichts daran, dass es meine Meinung ist. Nur, weil diese, nicht dieselbe
ist, wie die allgemeine Foren-Baxter-Ingo-Meinung, ist es doch Ausdruck, dass wir glorreichen Abgemahnten, keine Meinung außer
unsere - akzeptieren.


[quoteemBaxter]Ich hoffe das ändert sich demnächst wieder!?[/quoteem]
Ich sehe keinen Grund dafür, warum ich die (meine) Wahrheit nicht Posten soll. Das machst Du doch auch. Oder?


[quoteemBaxter]Bekommste so 'was eigentlich von deinem Abmahnwahn-Erhaltungs-Doktor diktiert...?[/quoteem]
Nein, denn ich bin über 18 und vereidigt. Mal einen kleinen Tipp. Wenn ich auf Kritik immer so mimosenhaft reagiere wie Du, würde ich nicht
in dieser Art auf andere mit Steinen werfen. Nicht dass Du dich wieder abmelden musst und ich Deine ganzen wertvollen Beiträge wieder
löschen. Ich sag auch nicht, dass Du im Unrecht bist. Hier wird sowieso die Zeit es erbringen, in welche Richtung es geht.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5183 Beitrag von Steffen » Dienstag 14. September 2010, 12:02

Mistreaded hat geschrieben: Aber ich habe auch immer wieder gesagt, dass ich kein Jurist und auch kein Techniker bin. Ich nutze wie schon gesagt, die mir
gegebenen Mittel und Möglichkeiten und muss deshalb aber auch immer wieder hinterfragen.
Meines Erachtens sind wir (, außer goody + RA Obladen,) alles keine Juristen und die Wenigsten - Techniker. Hier soll es sogar
einen Technikmuffel geben, wurde mir gesagt.
Man sollte sich aber auch manchmal weiterentwickeln und Antworten präsentieren. Auch auf die Gefahr hin, dass sie Grazer
oder Baxter (ein Joke!) nicht gefallen.
Garazer hat geschrieben:So wurde m.W.n. im BGH-Urteil nicht einmal die Beweiskraft der ermittelten Daten angezweifelt.
Baxter hat geschrieben:Natürlich nicht! Weshalb der Steffen, den gequirlten Mist von der Logistep-PR-Agentur, blind übernimmt, ist mir auch ein
absolutes Rätsel!
In der eigenen Abmahnwahn-Entwicklung kommt man unwillkürlich an einen Wendepunkt. Spätestens, wenn man sich Wissen aneignet
und immer wieder mit dem wahren Leben konfrontiert wird. Hier kann man sich entscheiden, ob man dieses Smilie

:an

bekommt, oder dieses

:sf


Jetzt mal sachlich.
Das Urteil - zum letzten Mal - ist doch eine gute Sache, insbesondere, wenn ich in der Schweiz leben würde.


(Steffen-)Fazit
  • es wird für die Beurteilung der IP-Adressermittlung der Log-Firmen in DE keinen Einfluss haben.
    Warum? Es ist eine Einzelfallentscheidung für die Schweiz.
  • in DE gibt es den richterlichen Beschluss zur Herausgabe von Verkehrsdaten (§ 101 IX UrhG), weil die ausgespähte IP in der TB zwar
    personengebunden (Verkehrsdatum) ist, aber nicht unverwechselbar einen Anschlussinhaber zugeordnet werden kann.
    Das ist ja eigentlich logisch. Jeder kann ja seine eigene IP-Adresse einmal hier eingeben.
    Herauskommt, oh Wunder, nur der Provider. Du kannst mit meiner IP (84.181.209.85) - absolut nichts anfangen. Nach 7 Tagen ist es dann,
    weil die Provider (z. B. Telekom) gelöscht haben, nur eine Sinnfreie Nummerngruppe.
    Selbst auf diesen Seiten, die den Standort versprechen zuzuordnen, wie hier oder hier,
    bekommt man einen ungefähren Knotenpunkt der Region, meist aber nie den Letzten.
  • Absolute Fantasy. Sollte das Schweizer Urteil in einem Verfahren angewandt werden, darf es sowieso nicht rückwirkend geschehen.
    Also ist es für Altfälle - ohne Bedeutung.
    Außerdem, wem betrifft es jetzt noch? Ich glaube, außer S&W und paar Pornoklitschen, arbeitet doch niemand mehr mit denen, selbst
    Kornmeier nicht mehr.
  • Wenn jetzt Logistep die ausgespähten Daten löschen muss, aber erst dem deutschen Anwalt übermittelt, können diese natürlich in DE
    verwendet werden, weil es eine angloamerikanische Doktrin: der fruit of the poisonous tree in DE nicht gibt. Einen Vortrag hinsichtlich zum
    Schweizer Datenschutzgesetz (Artikel 15 Abs. 1, 3) und dessen Anwendung in DE, ist deshalb nur praxisfremd (sehr diplomatisch ausgedrückt)
    und dient der wirtschaftlichen Eigen-Werbung, mehr aber nicht.
  • Schweizer Datenschutzvorschriften sind für die Verwertbarkeit von IP-Adressen in Deutschland ohne Belang.
  • Wenn Logistep mit ihren Servern nach DE (z. B. Tochterfirma Logistep Germany, Händelstraße 25, 76185 Karlsruhe,) zieht,
    dann kann, angefangen von Ingo bis Baxter, das Schweizer Urteil in die Ablage (erledigt, kann verstauben) entsorgt werden. Weil hier,
    die deutschen Gesetze gelten.
Der einzige Vorteil, Logistep müsste jetzt zurecht, weit weg vom Steuerparadies Schweiz, deutsche Steuern zahlen.

Man sollte realistisch bleiben und einmal die lilabunte Forenbrille abnehmen.
Sicherlich ist das Urteil gut, aber für die Schweizer!

VG Steffen

Saarländer

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5184 Beitrag von Saarländer » Dienstag 14. September 2010, 20:00

Mitleser alias don quijote hat geschrieben: P.S.: @Steffen: Es wäre begrüßenswert und hilfreich, wenn du zukünftig deine Meinung / dein Fazit hier- und da auch 'mal etwas unterfüttern würdest.
Was hat Eiki mal zu mir gesagt?
"ICH SEHS SPORTLICH"

Ich mittlerweile auch,ansonsten wär ja nix mehr los hier, :h Oder gibts doch wieder irgenwo einen neuen Skandal ??? (( vielleicht im Sperrbezirk)) Nö ich nicht
@Bax
Stell Dir vor es gäbe Krieg, und niemand ginge hin :idea: :idea:
Dann bis demnächst auf den Wiesen.

Und wie man in meinen Kreisen sagt:" Glück auf "

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5185 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. September 2010, 02:43

[quoteemMistreaded]Aus meiner Sicht, ist es nun einmal für die Logistep ab dem 08.09.2010 verboten worden, IP-Adressen in der Schweiz zu speichern
usw., bzw. müssen die ja ab diesem Datum dann gelöscht werden.[/quoteem]
Du hast doch den Ausweg, selbst vorgegeben.
[...]IP-Adressen in der Schweiz zu speichern usw.[...]

Ich lasse dazu noch den Logistep-Finanzchef ran.
[...]“Logistep selber sei auf alle Eventualitäten vorbereitet gewesen, akzeptiere den Entscheid und werde seine Tätigkeit im fraglichen
Bereich nun nach Deutschland verlagern
.“[...]
[Quelle: Swissinfo.ch]

Warum? Deutsches Hoheitsgebiet = deutsches Recht!

Auch sollte man sehen, das deutsche Bundesrichter, eine ganz andere Auffassung zur IP-Adresse sowie zu den schutzwürdigen Interessen
des IP-Inhabers besitzen, als die Schweizer Bundesrichterkollegen.

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - Az. I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens

Absatz 29: “Auskünfte über den Namen des hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhabers richten sich nach den Regelungen des
Telekommunikationsgesetzes über die Bestandsdatenabfrage [...]. Es handelt sich nicht um Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1, § 113a TKG,
die gemäß § 100g Abs. 2, § 100b Abs. 1 StPO nur auf richterliche Anordnung erhoben werden dürfen.[...] . Es entspricht auch dem Willen
des Gesetzgebers, die IP-Adressen von Anschlussinhabern als Bestandsdaten einzuordnen [...]. Die Ermittlung des einer konkreten IP-Adresse
zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordneten Anschlussinhabers erfolgt daher auf der Grundlage der allgemeinen Befugnisse der
Strafverfolgungsbehörden gemäß § 161 Abs. 1 Satz 1 und § 163 StPO, so dass die Auskunft der Deutschen Telekom AG rechtmäßig eingeholt
worden ist.”

Das ist das Urteil, was einen Abgemahnten mittlerweile nicht mehr interessiert, aber die in Deutschland herrschende Meinung - besonders
des BGH - überdeutlich widerspiegelt.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5186 Beitrag von Steffen » Mittwoch 15. September 2010, 12:47

Irgendwo in Deutschland ...

Person I: Es wird hier nicht, das Grundgesetz, im Sinne das eine Zuordnung eines "Datums" zu einem Anschlussinhaber erfolgt, eingeschränkt.
Hier werden Leute über Monate von "Privatermittlern" ausgeschnüffelt, Datenmengen erarbeitet, verarbeitet und zu rechtsmissbräuchlichen
Abmahnungen umgewandelt.

Dabei ist zu notieren das die Herren Richter allüberall gar nichts prüfen wollen und dem abgemahnten Anschlussinhaber die volle Beweislast
auferlegt wird, während der Abmahner auf seinen illegal ermittelten Daten hockt. Dabei bekommt man dann auch noch zu hören, dass es
eigentlich um den großen Kampf der Urheberrechtsideologie gegen böse Raubkopiererhorden ginge und daher die Strafe extra hoch zu bemessen
sei.

...................................

Person K: Also Ihr redet bzw. schreibt von illegaler Datenbeschaffung. Belegt es doch einmal, damit ich mitschreiben kann?

...................................

Person I: Soll das jetzt ein Witz sein?
Ich werde den Verdacht nicht los, dass sich im „Kampf gegen den Abmahnwahn“, eine „Wir sind, zu allem zu faul"-Fraktion gebildet hat, die
ihren Sinn in der Palliativbehandlung von Abgemahnten sieht.

...................................

Person S: Ich sehe es im Grunde wie Herr ******, allerdings wird eine Abwägung zwischen den Interessen des Betroffenen und der Rechteinhaber
sicherlich komplizierter sein als hier dargestellt (was natürlich auch den Rahmen sprengen würde).

...................................

Person B: Erfassung von IP-Adressen in P2P-Netzwerken datenschutzwidrig?
Ja! § 4 BDSG
Was ist denn bzgl. Datenschutz im weiteren Verlauf, sprich: Weshalb soll überhaupt dieser Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG rechtens sein.
Besonders, wenn man sich die Farce am LG Köln näher betrachtet. Da wurde extra ein Service FÜR Abmahner errichtet, damit § 101 Abs. 9 UrhG für
die schneller durchwinken können.

[Quelle: Unbekannt; Poster wurden anonymisiert]



Das ist doch unsere - die es Abgemahnten - vorherrschende Wahrheit! Viel in den Augen beißender Rauch, wenig Feuer.

Erst einmal musste ich nachlesen: Was ist eine Palliativbehandlung?
Antwort: Als Palliativbehandlung werden allgemein medizinische Maßnahmen bezeichnet, die bei unheilbaren Erkrankungen die Beschwerden lindern
sollen. Oft wird der Begriff auf die medikamentöse Sterbebegleitung mit Schmerzmitteln und anderen leidenserleichternden Arzneimitteln beschränkt.
Ergo, der Abgemahnte ist der wahre Verletzer, wir beschönigen nur alles, um seine Ängste zulindern? Hä? Dann habe ich es aufgegeben nach dem
tieferen Sinn zu forschen, da ich nicht so gebildet bin.


Das Schweizer Urteil - das für die Schweiz gilt - und die ganze Diskussion um den angeblichen deutschen Datenskandal, macht doch wieder einmal
deutlich, es ist ein Strohhalm in Sicht und 453.000 greifen danach, um nicht unterzugehen.

Die Ausgangslage ist doch, dass der Filesharer X, freiwillig:
  • eine Software zum Sharen installieren muss.
  • einen Teil bishin - bei Unwissenheit - seine komplette Platte - anderen - zur Verfügung stellt, damit diese sich bedienen.
  • die IP des AI - jeden - frei ersichtlich anbietet. Ja diese gebraucht wird, damit man P2P überhaupt durchführen kann.
Und bis zum Erhalt des Abmahnschreiben, ist es den meisten Filesharer doch auch Schnurzpiepe egal - willentlich oder nicht.

Daher kann man annehmen, dass die Schutzwürdigkeit der Daten aus der TB gegen null geht! Sicherlich muss man diskutieren, dass es auch AI gibt, die
ungerechtfertigte Abmahnungen erhalten, über die emenz überhöhten Streitwerte in den Abmahnschreiben, über den Massen-Geldverdien-Charakter
der Abmahnindustrie, über fehlende Klagefreundlichkeit, das über die Gebühr Inanspruchnahme von Abgemahnten bzgl. Sampler/Chartcontainer, der
fehlenden Hinterfragung der Beweiskette usw.,
aber doch keine Thesen entwickeln, die man nicht stichhaltig belegen kann, außer aus den Bauchgefühl heraus. Besonders sollte man auch Antworten
geben, die ein klein wenig Sinn machen. Natürlich gebe ich allen recht, aber die reale Situation sieht doch ein wenig anders aus. Jetzt kann und wird
man sofort wieder schreiben, dass ich gekauft bin, nur gequirlte S****** laber usw., bringt aber selbst keine einleuchtenden Argumente und kennt
nicht die eigene Antwort. Hier brauch ich auch nicht seitenweise es zu hintermauern.


zum Schweizer Urteil

Hier sollte man erst den Volltext lesen, ehe man alle schweizer Log-Firmen begräbt.


zum Auskunftsverlangen nach § 101 IX UrhG:


Offensichtliche Rechtsverletzung = Prinzip: keine ernsthaften Zweifel!
Wenn die Rechtsverletzung so eindeutig ist, dass eine Fehlentscheidung (oder eine andere Beurteilung im Rahmen des richterlichen Ermessens,) und
damit eine ungerechtfertigte Belastung des Antragsgegners kaum möglich ist.

Das heißt,
  • hier wird erst einmal die Möglichkeit geschaffen, in einem späteren Verfahren auf dem Privatklageweg zu klären, ist die Abmahnung überhaupt
    berechtigt.
  • in Deutschland gibt es einfach eine andere Beurteilung der IP, als in der Schweiz.
    BGH, Urteil vom 12.05.2010 - Az. I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens
    [...]Es entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, die IP-Adressen von Anschlussinhabern als Bestandsdaten einzuordnen[...]
  • Bis zur eindeutigen Individualisierung durch den Provider durch eine Gestattungsanordnung, ist die dyn. IP aus der TB, doch keinen AI konkret krass
    zuordnungsbar. Es kann niemand etwas mit dieser TB-IP anfangen.
  • Die Auswägung der schutzwürdigen Interessen, zwischen:
    Vermeintlicher Verletzer (AI)        Verletzter
    Informationelle Selbstbestimmung     Eigentumsrecht
    Art. 1 Abs. 1 GG                     Art. 2 Abs. 1 GG
    Art. 2 Abs. 1 GG                     Art. 12 Abs. 1 GG          
                                         Art. 14 Abs. 1 GG
    erfolgt eben, zugunsten des Verletzten. Ob uns das passt oder nicht.
VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5187 Beitrag von Steffen » Donnerstag 16. September 2010, 12:34

@Mistreaded,
lassen wir das Thema “Palliativ“, es sprengt das Thema. Zeigt es doch einmal wieder, nicht jeder der geschwollen schreibt ist
auch gleich intelligent.
  • Problem 1
    Jeder, der in der Forenwelt etwas auf sich hält, übt sich in Selbstdarstellung und Praxisfremdheit. Das Schweizer-Urteil ist noch
    nicht einmal im Volltext da, schon werden Strafanzeigen (in der Schweiz) und Verfassungsbeschwerden (in Deutschland) geplant.
    Gerade die Pressemitteilung unseres BGH im Mai und der Volltext haben doch bewiesen, immer erst das Resultat abwarten.
  • Problem 2
    Das andere Problem sind nicht die Richter, Anwälte oder Abmahner, dies Problem sind wir Abgemahnte bzw. Engagierte. Natürlich
    kann Shual und Baxter Recht haben, genau wie, dass sie einfach irren. Sicherlich sollen Sie, wenn Sie der Meinung sind, dies
    versuchen. Aber man muss auch andere Standpunkte akzeptieren, tolerieren und zumindest in die eigenen Überlegungen einbeziehen.
    Wenn es für den Abmahnwahn eine Wende bringen sollte, es wäre doch für uns alle eine gute Sache.

    @Baxter + @Shual, macht’s einfach und labert nicht nur eigen werblich!
  • Problem 3
    Wir akzeptieren nur unsere eigene Meinung, denn die ist richtig. Wer etwas anderes schreibt, ist doof!
  • Problem 4
    Verdrängung der gesamten Thematik auf Kosten seiner eigenen Argumentation.
Ich gebe einmal zu bedenken, das BDSG gibt es doch nicht erst seit dem Schweizer Urteil - was für die Schweiz Anwendung findet -, die
Diskussionen zur Datenerhebung der Log-Firmen währt auch an, genau wie die unterschiedlichsten Auffassungen zur Bedeutung der
dyn. IP-Adresse.


Meine personengebundenen Gedanken

TB-IP [Tauschbörsen IP-Adresse] = Verkehrsdatum (das wird wohl unumstößlich sein), auch wenn der BGH hierzu anderer Meinung ist.

Besonderheiten
  • 1. Sie - die TB-IPs - werden Massenhaft benutzt - Herunterladen (§ 53 UrhG)/Anbieten (§ 19A UrhG) - um gegen bestehendes Recht
    zu verstoßen.
    2. Für den Geschädigten, der einzige Beweis, dass eine Rechtsgutverletzung stattgefunden hat. Nachteil: Es kann letztendlich nur der AI
    beauskunftet werden und nicht der TB-Benutzer.
    3. Der TB-Benutzer stellt dieses Datum - selbst sowie freiwillig - anderen zur Verfügung. Das heißt, die Schutzwürdigkeit wird eher als
    gering einzustufen sein. Beim Filesharen denkt auch niemand daran.
    4. Für eine letztendliche Verauskunftung müssen durch den Provider Bestandsdaten i.V.m. Verkehrsdaten des entsprechenden ermittelten
    AI verwendet werden.
    5. Ohne Beauskunftung ist die ermittelte TB-IP - zwar Personengebunden, aber eine nutzlose Datenleiche.
    6. Die Geschädigten beauftragen Log-Firmen, Verstöße gegen ihre Rechte zu ermitteln, sammeln und weiterzugeben - selbstredend für
    ein fürstliches Honorar.

Regelung

In DE ist zu diesem Zweck - die Verauskunftung von einer personengebunden Datei - TB-IP - geregelt. Hier wurden die unterschiedlichen
Interessen aus GG, BDSG, TKG, FMG usw. doch schon berücksichtigt, abgewogen und zugunsten des Geschädigten entschieden. Jeder sollte
doch einmal überdenken, was er in der Situation machen würde.

Um dieser Thematik gerecht zu werden, wurde doch das Richterbegehren nach § 101 IX UrhG eingeführt.

Ausgangslage

Glaubhaftmachung einer Rechtsverletzung, aufgrund der Offensichtlichkeit und wenn sie im gewerblichen Ausmaß getätigt wird.
Natürlich, selbst 2 Jahre nach in Inkrafttreten des Eigentumsgesetzes, findet sich keine genaue Definition, was eine "offensichtliche Rechtsverletzung"
oder "im gewerblichen Ausmaß" genau bedeutet.

Wenn ich jetzt, nur den mir genehmen Punkt herauspicke, muss man sich hier schnell den Vorwurf gefallen lassen, dass man die Thematik nur einseitig
betrachtet. Deshalb, ja, man sollte alles probieren, aber auch alles bedenken. Denn wenn es um Datenmissbrauch der IP geht und rechtswidrigen Speichern,
jedes Forum oder Website, speichert den letzten Besucher anhand der von ihm verwendeten IP und wenn es nur in den letzten Verwinkelten Log-File ist
So wäre das Internet nur eine Ansammlung von Datendiebe. Das kann wohl nicht sein.

VG Steffen

Saarländer

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5188 Beitrag von Saarländer » Donnerstag 16. September 2010, 19:06

Steffen hat geschrieben:@Mistreaded,
lassen wir das Thema “Palliativ“, es sprengt das Thema. Zeigt es doch einmal wieder, nicht jeder der geschwollen schreibt ist
auch gleich intelligent.
Achja ne is klar Steffen, von wem soll das sonst kommen.
Komm mal wieder runter von Deinem Höhenflug.

Wer hoch fliegt, wird tief aufschlagen.


Gruß

@Bax.
Wer bitte gräbt denn Heute noch nach Kohle????
Ich buddel lieber nach Gold, und das mit Erfolg :)

hoppel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5189 Beitrag von hoppel » Donnerstag 16. September 2010, 22:44

Mitleser hat geschrieben:...
"Wie konnte Apple 10 Milliarden Songs online verkaufen, wenn die Leute nicht bereit gewesen wären im Internet zu bezahlen?"
@Bax : super Fundstelle, toller Text !


Dazu kommt ja noch die Komplexität und Langwierigkeit mancher Bestell- und Bezahlvorgänge.

positives Beispiel :
die Company mit dem angebissenen Apfel zeigen, wie es geht : ein Klick, ein Fingertip und schon ist der Content auf dem Gerät und User hat nicht einmal gemerkt, daß er gezahlt hat

negatives Beispiel :
die Enkelin einer Tochter der Konzernmutter von einer anderen Tochter meines Brötchengebers :
aus einem Gefühl der Loyalität kaufe ich da hin und wieder MP3s :


Aaaber :
die Zeit, die man braucht, um nur eine Datei in deren "Warenkorb" zu legen und zur Chance zu gelangen, diese bezahlen zu können (!)
reicht locker, um sich aus kostenlosen aber nicht unbedingt legalen Quellen ganze Alben zu ziehen :-(

abseits aller Urheberrechtsdiskussionen :
was soll an so einem Shop attraktiv sein - wo wird sich bedient werden, wenn man "nur mal eben schnell" Bock auf einen Song hat ?


Ich denke, im Fall MP3 geht es beim durchschnittlichen User nicht um Kosten, sondern um Bequemlichkeit und Geschwindigkeit.

meine Meinung :
Hätte "die Industrie" die gleiche Manpower in ihren online- Vertrieb gesteckt, wie in den Abwahnmahn, wäre die Company mit dem Apfel weiterhin ein Aussenseiter an der Börse (und Abmahnopfer träfen sich nur noch in einem Unterforum für Pornosüchtige...) .

PS :
zu einem anderen Aspekt (BDSG) :
wer eine TB am laufen hat, gibt freiwillig seine IP auf gewissen Kanälen preis, ich sehe da keinen Grund nach dem Datenschutz zu rufen.

Aaaber :
(kein Statement ohne "aber")
(ich denke, ich wiederhole mich)
man vergleiche die Anforderungen an buchhalterische Systeme und Systeme zur Abrechnung von Telefonrechnungen mit der Software der sogenannten "IT- Dienstleister" :
wie ist um die Sicherheit und Integrität der erhobenen Daten bestellt ?
wie ist um die Sicherheit vor Manipulationen bestellt ?
wie sind "Testdownloads", Timestamps und IPs "revisionssicher" verknüpft und gespeichert ?


mit den besten Wünschen für eine ruhige Nacht !

Hoppel

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5190 Beitrag von Steffen » Freitag 17. September 2010, 00:20

[quoteemSaarländer]Ach ja, ne is klar Steffen, von wem soll das sonst kommen.
Komm mal wieder runter von Deinem Höhenflug.
...............................................................................................
Wer hochfliegt, wird tief aufschlagen.[/quoteem]

@Prof43, alias Saarländer, 60ziger und weiß ich noch wer,

ich drücke mich jetzt absolut gewählt aus. Das heißt, ich verzichte auf Beleidigungen, damit sogar
Du es verstehst.

Ich habe weder den Inhalt unseres letzten Telefonats, Deine herzergreifende letzte E-Mail an mich,
noch Dein Eintauchen, als Verantwortlicher des bislang geheimsten Geheimforum vergessen.

Das Forum AWDP existiert seit Mitte 2007 - als Übergangsforum gedacht - immer noch. Anfänglich
ein Soloprojekt, mittlerweile eine Initiative, wo viele gute Menschen sich engagieren, und mir fällt
auf, fast alle anderer Meinung sind als ich.

Natürlich gibt es einen der verantwortlich ist und den Kopf hin hält für andere. Dies schimpft sich
Forenbetreiberhaftung.

Als Admin habe ich von allen 1%. 1% Wahnsinn, Genie, Überheblichkeit, Egoismus, Dummheit,
Verständnis, Wissen, Fairness usw. sowie einen kleinen an der Klatsche. Das muss man aber haben,
um sich durchzusetzen und zu bewähren - als Privatperson sowie bei unserem Thema.

Ich hatte es zwar schon einmal versucht, aber eben nochmals. Hier bist Du in meiner Wohnung.
Entweder Du akzeptierst meine Regeln oder bleibst fern.

Höhenflug? Das ist ja absolut lächerlich. Mit meinem Gewicht komme ich keine 30 cm hoch!

Fazit: Das nächste Mal, wenn Du den Hausherren wieder öffentlich abwatschst, wird Dein Account
atomisiert. Ich habe Dich nicht eingeladen.

Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5191 Beitrag von Steffen » Freitag 17. September 2010, 03:10

[quoteemBaxter]--> dazugehörige Begriffsbestimmung: § 3 Abs. 8 BDSG
In meinen Augen eine datenschutzrechtliche Formulierung für "Beweisverwertungsverbot"![/quoteem]

Gut, ich bekomme in letzter Zeit öfter gesagt, dass ich nichts raffe. Aber auch um wieder Kritik
zu ernten,

@Baxter, zitiere doch auch einmal den Abs. 1 des § 3 BDSG.
[...](1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse
einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).[...]

Jetzt vergessen wir einmal die Schweiz und das saublöde Urteil, denn Schweizer Datenschutzregeln
sind nicht für Deutschland relevant
.

Wir sind doch uns einig, das die dyn. IP ein Verkehrsdatum ist. Wenn man jetzt von der Besonderheit
der dyn. IP in der TB ausgeht:
- werden die Daten des TB-Benutzers nicht ermittelt, denn ...
... der TB-Benutzer gibt die Daten freiwillig preis und macht diese - jedem anderen sichtbar.
Er gibt seine schutzwürdigen Interessen - freiwillig auf!
- einen letztendlichen Personenbezug kann nur der ISP herstellen. Wäre es anders, würde der
Richterbeschluss nicht notwendig sein. Sprich, die unverwechselbare Zuweisung der Person hinter
der IP. Quatsch, das ist ja der AI und nicht der TB-Benutzer.
Denn die natürliche Person (§ 3 BDSG) - TB-Benutzer - ist nicht ermittelbar.

Fazit: Die IP des TB-Benutzers hat eine relativen, wenn überhaupt vorliegenden Personenbezug und Dein
ganzer Post ist nett!

VG Steffen

Pschen: Glatt vergessen. Dann wäre noch der Punkt, dass von der IP aus, eine offensichtliche
Rechtsverletzung ausgegangen ist. Willst Du mit der Aufzählung der §§ - Täterschutz?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5192 Beitrag von Steffen » Freitag 17. September 2010, 10:47

[quoteemBaxter]= Anschlussinhaber! Durch die IP-Adresse bestimmbar! Durch deutsche Gesetze zum "Störer" verdammt...

Sorry, aber du raffst in der Tat nichts![/quoteem]

Natürlich raffe ich, was Du bezweckst. Du willst unbedingt eine Argumentation an den Datenschutzhaaren
herbeiziehen, das
  • die Log-Firma nicht mehr logen darf;
  • der RI/Abmahnanwalt nicht mehr abmahnen darf;
  • die eigenen Anwälte an den armen unschuldigen Opfern nicht mehr verdienen dürfen;
  • der AI nicht mehr abgemahnt werden kann für die Überheblichkeit eines anderen;
  • das der TB-Benutzer weiter in Ruhe urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen und gleichzeitig
    anbieten darf;
  • und Justitia auch einmal bei uns wegsieht!
Du machst ja nicht einmal den Versuch die nachfolgenden Tatsachen in Deiner Analyse einzubeziehen, das der
verletzte RI, die Verstöße
1. Herunterladen (Download)
§§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte
Vorlage)

2. Anbieten (Upload)

§ 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen
ohne Erlaubnis des Rechteinhabers(RI),
geltend machen will und dem Gesetz nach darf!

............................................................

Nach der Argumentation von Dir und Shual, wären alle die IPs speichern Datendiebe. Das witzige daran, noch vor
kurzen hat Shual im Netzweltforum selbst angekündigt, die IPs von den Besuchern auf seinen Blog zu speichern für
eventuelle “Strafverfolgung“.
Komischerweise war hier - nicht - die Rede davon, dass diese Daten dann illegal
beschafft wurden, denn ein Betreiber einer Website oder eines Blogs darf nicht diese Daten erheben.
Genauso wäre ich ein Datendieb, weil die Forensoftware (wie jede andere auch, genauso wie eine Website oder
der Header in der E-Mail) den letzten Besuch mit der verwendeten IP dokumentiert.

Noch einmal. Die Argumente, die ich bringe, musst Du zerschlagen und mir nicht sagen, was ich raffe oder nicht.
Denn diese bekommst Du auch von anderer Stelle um die Ohren.

Du kannst mich mit Deinen Argumenten nicht überzeugen, weil sie einseitig sind.

Natürlich wird jetzt gleich wieder kommen, das ich nichts raffe, Logistep-Werbung mache und was weiß ich noch. Es
ist mir aber egal.
Deine Argumentation hat vergessen zu erwähnen,
  • dass der verletzte RI Interesse hat, an der Geltendmachung von Urheberrechtsverstößen (unabhängig, ob seine
    einzige Kreativität darin besteht, Rechte zu erwerben, um Verstöße dagegen abzumahnen);
  • das Gesetz diese Verstöße unter Strafe stellt;
  • das sich der TB-Benutzer, um die Schutzwürdigkeit, der personengebunden Daten des AI, einen Dreck schert.
  • das der Interessenausgleich im Auskunftsverfahren vom Gesetzgeber schon berücksichtigt wurde.
Du kannst keine Messerstecherei verhindern, indem Du alle Messer verbietest!

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5193 Beitrag von Steffen » Freitag 17. September 2010, 11:32

Kornmeier und GSDR
- Log-Firma jetzt endlich bekannt


Unternehmen24.info

Verstigo Internet Service GmbH
GF Ralf Wenzel
Software „Cassis“
Neueintrag: 23.09.2009
Gießen HRB 7082

aktuelle Adresse:
Verstigo Internet Service GmbH
Felsweg 14
35435 Wettenberg

Bestimmt eine Namensgleicheit oder Zufall:
infotek-software.de


Ergo, der Schweizer Alpenmilch-Loger, geht die Kundschaft aus.


VG Steffen

riva m
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5194 Beitrag von riva m » Freitag 17. September 2010, 23:16

princess15114 hat geschrieben:Auf der Suche nach … um Antwort wird gebeten!
Angeschrieben wurde mit folgendem Text:
Hallo!
Vorweg, du wirst angeschrieben weil sich gegen den Abmahnwahn etwas tut.
Zunächst geht es um Leute, die eine "Porno"-Abmahnung erhielten, in der als Rechteinhaber Digiprotect angegeben war und diese bezahlten.
Sollte dies bei dir nicht der Fall gewesen sein, so kannst du diese PN ignorieren, anderenfalls bestünde die Möglichkeit bei Teilnahme an nachfolgender Aktion auch im Nachhinein noch dagegen vorzugehen.
LG <ich>
PS. Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Antwort: EINE
Eine (negative) Antwort. Da fehlen auch mir die Worte. Ich hatte nicht erwartet, dass dieser Aktion die Türen eingerannt werden, aber das finde ich wirklich deprimierend.

Eine kleine Manöverkritik:
- Laut dem Anschreiben sind nur Leute angesprochen, welche Forderungen an Digiprotect bezahlt haben. Laut RA Hezel heißt es aber:
Wenn sie darauf eine Zahlung geleistet haben und/oder Anwaltskosten hatten
"und/oder" interpretiere ich so, dass es genügt, einen Anwalt beauftragt und bezahlt zu haben, gleichgültig, ob die Forderung bezahlt wurde.
- Das Anschreiben ist sehr kurz und es wird weder erwähnt, um was es konkret geht (eine "Sammelklage"), noch dass dabei nach menschlichem Ermessen keine Nachteile für die Beteiligten zu befürchten sind.
Ich weiß natürlich nicht, was den Adressaten noch an Info mit geschickt wurde:
...bei Teilnahme an nachfolgender Aktion...
Wenn die beiden oben erwähnten Punkte damit erfüllt wurden - umso deprimierender ist die schwache Reaktion.

Ganz ehrlich: Ich verstehe das nicht. Natürlich hat kaum jemand den Mut oder die Energie, den Arsch selber hoch zu nehmen und persönlich etwas zu tun. Aber hier gäbe es die Möglichkeit, annähernd anonym zu bleiben, kein finanzielles Risiko einzugehen und dennoch die Chance zu haben, ein wenig Geld zurück zu bekommen und evtl. einem Abmahner, der einen geärgert hat, eines auszuwischen.
Entweder sind die Mitabgemahnten noch viel, viel träger als erwartet, oder die hier geschätzten Zahlen (von Abgemahnten) stimmen nicht. Anders kann ich mir das nicht erklären. Es soll unter den Betroffenen keine 5-8 Streithansel, Frustrierte, Rachsüchtige, finanziell auf jede mögliche Einnahmequelle Angewiesene, zu Unrecht Abgemahnte, Empörte und Verärgerte geben? Kaum jemanden, der sagt, OK ich habe damals bezahlt, aber im nachhinein hat es mich gewurmt? Kaum jemanden, der einen Anwalt beauftragt hat, sich die Kosten dafür aus den Rippen hat schneiden müssen und sich auch heute noch fragt, ob das wirklich nötig war? Niemand mehr, der sich an die schlaflosen Nächte und die Panik erinnert, als die Abmahnung einging?

Es hätte mich gewundert, wenn sich sofort 50 Leute gemeldet hätten. Aber diese miese Beteiligung hätte ich nicht erwartet.
Scheiße. Darf man das hier noch schreiben? Ja? Dann nochmal: Scheiße.
:,:

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5195 Beitrag von Steffen » Samstag 18. September 2010, 00:46

AG Aachen, Urteil vom 16.07.2010 - Az. 115 C 77/10

Streitwert 1 Musikalbum mit 12 Titeln = 3.000,00 Euro

Amtsgericht Aachen, 115 C 77/10

“In Anbetracht der Tatsache, dass die Anzahl der online gestellten Titel vorliegend bei einem Album mit 12 Titeln lag,
welches recht aktuell und damit die Gefahr höherer Downloadzahlen beinhaltete, schätzt das Gericht den Streitwert
auch unter Berücksichtigung der weiteren durch das Oberlandesgericht Köln dargestellten Kriterien auf 3.000 €. Dabei
hat das Gericht auch berücksichtigt, dass die Zahl der öffentlich zugänglich gemachten Titel deutlich unterhalb der
durch das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, a.a.O) und das Landgericht Köln (LG Köln, Urteil vom 27.01.2010,
Aktenzeichen: 28 O 241/09 – zitiert nach Juris) zu beurteilenden Mengen lag. Das Oberlandesgericht Köln setzte für
die Onlinestellung von 964 Musikdateien im Einzelfall einen Streitwert von 200.000 € an. Das Landgericht Köln setzte
für 543 Titel einen Streitwert in Höhe von 160.000 € an. Insgesamt ist daher vorliegend von einem Streitwert in Höhe
von 3.000 € auszugehen.“


OLG Celle, Urteil vom 02.09.2010 - Az. 13 U 34/10

MIR

“Abmahnung ohne Originalvollmacht - Die Zurückweisung einer Abmahnung wegen Nichtvorlage einer Originalvollmacht
ist treuwidrig, wenn zugleich durch Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung das Angebot auf Abschluss
eines Unterlassungsvertrages angenommen wird.“

hoppel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5196 Beitrag von hoppel » Samstag 18. September 2010, 01:06

@ bax :

(ich muß mich selbst zitieren - sorry!)
Aaaber :
...
man vergleiche die Anforderungen an buchhalterische Systeme und Systeme zur Abrechnung von Telefonrechnungen mit der Software der sogenannten "IT- Dienstleister" :
wie ist um die Sicherheit und Integrität der erhobenen Daten bestellt ?
wie ist um die Sicherheit vor Manipulationen bestellt ?
wie sind "Testdownloads", Timestamps und IPs "revisionssicher" verknüpft und gespeichert ?
Sorry für den mißverständlichen Zusammenhang.
Obiger Text steht NICHT im Zusammenhang mit dem Datenschutzthema !

Er war als alternativer Denkansatz gedacht, wo der Hebel bei den "IT- Dienstleistern" angesetzt werden könnte ...


Meine Meinung :
"IT- Dienstleister" = lohnendes Ziel weiterer Diskussionen
Ansatz "Datenschutz" = Sackgasse in der Diskussion

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5197 Beitrag von Steffen » Samstag 18. September 2010, 14:29

[quoteemhoppel]Meine Meinung :
"IT- Dienstleister" = lohnendes Ziel weiterer Diskussionen
Ansatz "Datenschutz" = Sackgasse in der Diskussion[/quoteem]

Ich bin der Meinung, alle haben für sich Recht und sollten alles probieren, was nur möglich ist. Nur man sollte
auch andere Meinungen - zumindest - akzeptieren.
Grundproblem - Datenschutz der personengebunden IP-Adresse

In den Überlegungen muss die Abwägung, besser gesagt, muss ein Interessenausgleich aller Gruppierungen mit in
den eigenen Vortrag einbezogen werden. Ein an den Haaren ziehen des Schweizers Urteils erweist sich schnell als
Bumerang, genau wie die damaligen Halzband-Anwender.

Das Grundproblem,

Urheberechtsverletzungen in den TB
- tagtäglich, massenhaft

und die kollidierenden Interessen,

1. Gesetzgeber
- die tagtäglich und massenhaft begangenen Rechtsgutverletzungen sind nach dem Gesetz,
  • 1. Herunterladen (Download)
    §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte
    Vorlage)
    2. Anbieten (Upload)
    § 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen
    ohne Erlaubnis des Rechteinhabers(RI),
strafbar und einzudämmen.
- Auswägung der Interessen erfolgt durch die Schaffung der Möglichkeit der Geltendmachung auf dem Privatklageweg
- wo jetzt letztendlich geklärt wird, wer den Rechtsverstoß getätigt hat - sprich Richterbeschluss zur Herausgabe
von Verkehrsdaten § 101 IX UrhG.

2. Geschädigte RI
- Unabhängig, ob seine einzige Kreativität darin besteht, Rechte zu erwerben um Verstöße geltend zu machen, werden
tagtäglich und massenhaft seine Rechte in der TB verletzt.
- Verfolgung der Rechtsverletzungen ist nur möglich, über die Individualisierung der IP-Adresse.

3. Verletzer - TB-Benutzer
- er bietet die IP des AI selbst und freiwillig an,
d.h., die Schutzwürdigkeit wird als sehr gering einzustufen sein.

4. Abgemahnte AI (Betroffener § 3 BDSG)
- Eingriff ins GG, BDSG, TKG, FMG usw. - sprich, der AI hat schutzwürdige Interessen an seiner personengebunden
IP-Adresse.
- Eine unverwechselbare Indizierung der ermittelten IP-Adresse zum AI, erfolgt aber nur durch den Provider nach der
Gestattungsanordnung. Ansonsten = Datenleiche.
Wenn ich jetzt nur Punkt 4. mir herauspicke und die Argumentation hierzu aufbaue, wird es vermutlich zu keinem Erfolg
kommen. Dabei ist mit egal, ob ich von den einen als bekloppt und den anderen als Logistep-Werbemitarbeiter hingestellt
werde.


VG Steffen


[Irionie On]PPS: @Baxter + @Shual,
Ihr könnt ja beide einmal ausnahmsweise zusammenarbeiten und eine Petition erstellen. Für Verbreitung und Zuspruch wäre
vieler Orts gegeben. Ihr müsst natürlich einen finden, der es für Euch macht, und die Unterzeichner müssen anonym bleiben dürfen![/Ironie Off]

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5198 Beitrag von Steffen » Samstag 18. September 2010, 17:05

Klage zum Nulltarif und Abrechnung mit der Abzocke!

Samstag, den 18.09.2010



In Berichten “Sammelklagen bei P2P jetzt möglich“ sowie “Update: Sammelklagen bei P2P jetzt möglich“, stellten wir
ein erfolgversprechendes Projekt vor, wo man erstmals konkret etwas gegen das Geschäftsmodell Abmahnung unternehmen
könnte.

Herr Rechtsanwalt Hezel, bekannt durch sein positiv erstrittenes Urteil hinsichtlich des § 97a Abs. 2 UrhG, gründete
eine GmbH, um auf dem Privatklageweg die Richtigkeit der Rechteverwertung zu klären bzw. anzufechten.

Natürlich kann man sich am Anfang erst einmal nur kleine Ziele abstecken. Es werden, in diesem Anfangsstadium, nur
Betroffene gesucht,
  • die im Auftrag des Rechteverwerter DigiProtect - Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH, durch die
    Abmahnkanzleien Kornmeier & Partner (Frankfurt am Main) sowie Urmann + Collegen Rechtsanwälte (Regensburg) abgemahnt
    wurden;
  • dessen Streitgegenstand Filmerwerke mit pornografischen Inhalt sind;
  • die,
    (a) einen eigenen Anwalt beauftragt und die Forderungen nicht abgegolten haben
    (b) einen eigenen Anwalt beauftragt und eine Vergleichssumme bezahlt haben
    (c) einen eigenen Anwalt beauftragt und die volle Summe bezahlt haben
    (d) ohne Anwalt eine Vergleichssumme bezahlt haben
    (e) ohne Anwalt die volle Forderungssumme bezahlt haben.
  • noch nicht selbst prozessiert haben;
  • das Abmahnschreiben (Aktennummer, Datum usw.) noch vorliegt;
  • unabhängig, ob man den entsprechenden Film heruntergeladen hat oder nicht.
Teilnahmeformular: PDF-Download

Wichtig. Klage zum Nulltarif! ...


... weiterlesen!

mrpinkeyes
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5199 Beitrag von mrpinkeyes » Samstag 18. September 2010, 17:35

Hi

MUSS es ein porno gewesen?
Sonst wird iich mitmachen.
Film Moon, Digi, U+C

mrpinkeyes

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5200 Beitrag von Steffen » Samstag 18. September 2010, 17:39

Danke, aber es muss ein Porno sein sowie U+C oder Kornmeier i.A. von DigiProtect.

Übrigens "Moon", das ist ja sowieso Koch Media, oder?

VG Steffen

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