Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland
An @STEFFEN
Was für eine Unart in diesen Forum das in ein Beitrag was dazwischen oder im selben Schreiben was dazu gefügt wird.
Ekelhaft und nicht Benutzerfreundlich für derer die sich Antworten - „News“ per E-Mail schicken lassen .
Schlimm, einfach nur Schlimm zeigt Störung des Bewusstseins.
Deine MUE zu verenden per Einschreiben ist ok. Gut Reagiert das ist deine oder eure Stärke.
Was für eine Unart in diesen Forum das in ein Beitrag was dazwischen oder im selben Schreiben was dazu gefügt wird.
Ekelhaft und nicht Benutzerfreundlich für derer die sich Antworten - „News“ per E-Mail schicken lassen .
Schlimm, einfach nur Schlimm zeigt Störung des Bewusstseins.
Deine MUE zu verenden per Einschreiben ist ok. Gut Reagiert das ist deine oder eure Stärke.
Re: Deutschland
An @Urmel,
Wenn ich dich richtig verstehe, kritisierst Du, dass öfters etwas in einem Post verändert wird. Es wird
etwas dazu geschrieben, entfernt oder zensiert.
Wenn sich jeder Forenbenutzer, an die Boardregeln halten würde, müssten weder Uwe, Grazer
noch ich, irgendetwas verändern und jeder könnte alles sowie von jeden lesen.
VG Steffen
Wenn ich dich richtig verstehe, kritisierst Du, dass öfters etwas in einem Post verändert wird. Es wird
etwas dazu geschrieben, entfernt oder zensiert.
Wenn sich jeder Forenbenutzer, an die Boardregeln halten würde, müssten weder Uwe, Grazer
noch ich, irgendetwas verändern und jeder könnte alles sowie von jeden lesen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland
Im Museum für Kommunikation Berlin diskutieren am 17.08. Vertreter der Musikindustrie, der Piratenpartei, des Datenschutzes, der Justiz und des Chaos Computer Clubs die Gegenwart und Zukunft des Filesharing.
Der Eintritt ist frei!
Flyer und Speicherung im Terminkalender, für Veranstaltungen oder Fernsehsendungen, von Abmahnwahn-Dreipage.deDer Eintritt ist frei!
Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Uwe Berger, † 26.03.2012, In stiller Trauer - AW3P
Re: Deutschland
Landgericht Bochum verurteilt eBay-Abmahner
Massenweise eBay-Händler abzumahnen ist keine gute Geschäftsidee, wie jetzt zwei Gerichtsurteile aus Bochum und Hagen belegen. Ein Anwalt und ein Notar hatten massenhaft eBay-Händler abgemahnt und sich an den fälligen Gebühren bereichert. Den Gewinn sollen sich die beiden Juristen mit einem Pärchen geteilt haben, das zum Schein als Kläger für die Abmahnungen aufgetreten war. Nun droht den beiden Verurteilten das berufliche Aus.
Massenweise eBay-Händler abzumahnen ist keine gute Geschäftsidee, wie jetzt zwei Gerichtsurteile aus Bochum und Hagen belegen. Ein Anwalt und ein Notar hatten massenhaft eBay-Händler abgemahnt und sich an den fälligen Gebühren bereichert. Den Gewinn sollen sich die beiden Juristen mit einem Pärchen geteilt haben, das zum Schein als Kläger für die Abmahnungen aufgetreten war. Nun droht den beiden Verurteilten das berufliche Aus.
Re: Deutschland
Quatsch.Sedated hat geschrieben: Nun droht den beiden Verurteilten das berufliche Aus.
Die Anwaltskammer kann erst bei einer Verurteilung ab 12 Monaten aktiv werden.
siehe: § 7 Nr. 5 BRAO i.V.m. § 14 (2) Nr. 1 BRAO
Re: Deutschland
Antwort zum Termin 17.08. siehe Terminkalender
@Mistreaded
Ob es eine Aufzeichnung gibt steht noch nicht fest, befinden sich jedoch in der Diskussionsphase.
Teillehmente Gäste können ihren Teil beitragen und Fragen stellen.
Uwe
@Mistreaded
Ob es eine Aufzeichnung gibt steht noch nicht fest, befinden sich jedoch in der Diskussionsphase.
Teillehmente Gäste können ihren Teil beitragen und Fragen stellen.
Uwe
Uwe Berger, † 26.03.2012, In stiller Trauer - AW3P
Re: Deutschland
Gulli:News
22.07.2010; Schutt & Waetke: Kanzlei geht gegen beleidigende Äußerungen vor
Wer mit dem Feuer spielt, kann sich verbrennen. Ein User des gulli:Boards muss dies aktuell am eigenen Leib
erfahren. Auf seinem Webspace hatte er ein PDF gehostet, dass den Unmut der Kanzlei Schutt & Waetke auf sich
gezogen hat. Wir sind dem nachgegangen.
Abmahnende Juristen müssen sich inzwischen viele Bezeichnungen gefallen lassen. Während Betitelungen wie
"Abzocker" wohl noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung akzeptiert sind, haben abgemahnte Filesharer weit
deutlichere Namen gefunden. Dass in all den Jahren seit Beginn des Abmahnwahns noch nicht in größerem Stil
gegen beleidigende und diffamierende Äußerungen vorgegangen wurde, ist fast ein Wunder. Irgendwann ist jedoch
bekanntlich überall Schluss.
Ein User des gulli:Boards darf dies gegenwärtig im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Kanzlei Schutt &
Waetke erleben.
Autor: Firebird77
... weiterlesen
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20.07.2010; Zahlreiche Router anfällig für DNS-Angriff
Zahlreiche Router-Typen, die primär in Privathaushalten eingesetzt werden, sind offenbar anfällig für einen
auf Manipulation des DNS basierenden Angriff. Der Angreifer bekommt dadurch die Möglichkeit, Sitzungen seiner
Opfer zu hijacken und somit Daten zu stehlen oder das Opfer auf gefährliche Inhalte umzuleiten.
Das Domain Name System (DNS) dient dazu, Domains den zugehörigen Server-IPs zuzuordnen. Manipulationen am DNS
bewirken somit, dass das Opfer - im Falle einer http-Session im Webbrowser - auf der falschen Website landet.
Dies machten sich Cyberkriminelle schon des Öfteren zunutze, um beispielsweise Malware zu verbreiten. Nun
entdeckten Sicherheitsforscher, dass zahlreiche Router einen derartigen Angriff ermöglichen.
Autorin: Annika Kremer
... weiterlesen
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19.07.2010; UK: 2.000 Filesharer-Abmahnungen durch Ministry of Sound
Das Label Ministry of Sound hat in Großbritannien 2.000 Filesharing-Abmahnungen auf den Weg gebracht. Den
Empfängern wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik illegal verbreitet zu haben. Dafür sollen sie
rund 350 Britische Pfund (ca. 415 Euro) bezahlen.
Ein neuer Stern am Abmahnhimmel? Die britische Kanzlei Gallant Macmillian hat in der vergangenen Woche 2.000
Abmahnungen an britische Bürger versandt. Diesen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik über
ihren Internetanschluss verbreitet zu haben. Als Kompensation für den hieraus entstandenen Schaden sollen sie
rund 350 Britische Pfund (ca. 415 Euro) bezahlen. Falls nicht, werden sie vor Gericht gebracht.
Autor: Firebird77
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22.07.2010; Schutt & Waetke: Kanzlei geht gegen beleidigende Äußerungen vor
Wer mit dem Feuer spielt, kann sich verbrennen. Ein User des gulli:Boards muss dies aktuell am eigenen Leib
erfahren. Auf seinem Webspace hatte er ein PDF gehostet, dass den Unmut der Kanzlei Schutt & Waetke auf sich
gezogen hat. Wir sind dem nachgegangen.
Abmahnende Juristen müssen sich inzwischen viele Bezeichnungen gefallen lassen. Während Betitelungen wie
"Abzocker" wohl noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung akzeptiert sind, haben abgemahnte Filesharer weit
deutlichere Namen gefunden. Dass in all den Jahren seit Beginn des Abmahnwahns noch nicht in größerem Stil
gegen beleidigende und diffamierende Äußerungen vorgegangen wurde, ist fast ein Wunder. Irgendwann ist jedoch
bekanntlich überall Schluss.
Ein User des gulli:Boards darf dies gegenwärtig im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Kanzlei Schutt &
Waetke erleben.
Autor: Firebird77
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20.07.2010; Zahlreiche Router anfällig für DNS-Angriff
Zahlreiche Router-Typen, die primär in Privathaushalten eingesetzt werden, sind offenbar anfällig für einen
auf Manipulation des DNS basierenden Angriff. Der Angreifer bekommt dadurch die Möglichkeit, Sitzungen seiner
Opfer zu hijacken und somit Daten zu stehlen oder das Opfer auf gefährliche Inhalte umzuleiten.
Das Domain Name System (DNS) dient dazu, Domains den zugehörigen Server-IPs zuzuordnen. Manipulationen am DNS
bewirken somit, dass das Opfer - im Falle einer http-Session im Webbrowser - auf der falschen Website landet.
Dies machten sich Cyberkriminelle schon des Öfteren zunutze, um beispielsweise Malware zu verbreiten. Nun
entdeckten Sicherheitsforscher, dass zahlreiche Router einen derartigen Angriff ermöglichen.
! | Liste betroffener Hardware: Notebooks.com |
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19.07.2010; UK: 2.000 Filesharer-Abmahnungen durch Ministry of Sound
Das Label Ministry of Sound hat in Großbritannien 2.000 Filesharing-Abmahnungen auf den Weg gebracht. Den
Empfängern wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik illegal verbreitet zu haben. Dafür sollen sie
rund 350 Britische Pfund (ca. 415 Euro) bezahlen.
Ein neuer Stern am Abmahnhimmel? Die britische Kanzlei Gallant Macmillian hat in der vergangenen Woche 2.000
Abmahnungen an britische Bürger versandt. Diesen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik über
ihren Internetanschluss verbreitet zu haben. Als Kompensation für den hieraus entstandenen Schaden sollen sie
rund 350 Britische Pfund (ca. 415 Euro) bezahlen. Falls nicht, werden sie vor Gericht gebracht.
Autor: Firebird77
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Re: Deutschland
Kein Problem. Ich hatte mich beim Zitieren und Kommentieren technisch ein wenig verrannt und habe als einzigen Ausweg farbliche Hervorhebung gesehen.Steffen hat geschrieben:
1. Schriftfarbe Grün:
Eine Bitte, ich schreibe es jetzt so, wie es ist. Wir haben bestimmte User, die schon etwas fortgeschrittenes
Alter und das eine oder andere Zipperlein haben. Wobei, ich fühle mich auch nicht so gut. Aber das ist eine
andere Geschichte.
Wir haben bestimmte User, die auf Grund einer bestimmten Krankheit ein Augenleiden ihr Eigen nennen. Das heißt,
sie erkennen kein Grün, oder nur sehr schlecht.
Bitte kein Grün mehr!Außerdem ist es eine Kackfarbe! Sry, für die verbale Entgleisung.
Das mit der 'Kackfarbe' würde ich übrigens lieber nicht in Gegenwart eines Iren erwähnen...
2. Colorado Vertrag
Abschluss Datum: 23.06.2010
Umfang: 50 Seiten
Vertragspartner: RA Dr. Alexander Wachs; Steffen Heintsch
Zielstellung: Verbesserung der Lage im Abmahnwesen sowie weitere Vorgehensweisen bis 2011
Inhalt:
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt des Vertrages im Spoiler, könnte bei manchen Lesern schockierende Verhaltensweisen
erzeugen. Den Spoiler nur Öffnen, wenn Sie den Inhalt des Vertrages unbedingt wissen wollen.
OK, Du möchtest das nicht erklären. Aber warum erwähnst Du dann den CV immer mal wieder im Forum? Ich hätte dazu eventuell noch etwas zu sagen, aber das Idaho-Abkommen hindert mich daran.
Bei der Geschichte mit den Nadeln gebe ich Dir eingeschränkt Recht. Eine tut nicht weh, aber tausend Nadeln von verzweifelten Abgemahnten, die irgendwas irgendwo hin schicken, jucken vielleicht ein bisschen, sind aber auch nicht wirklich schmerzhaft. Der letzte öffentliche Brief hat mich beeindruckt. Warum? Weil es offensichtlich gelungen ist, diverse Vereine und Verbände auf eine Aktion einzuschwören und zahlreiche Anwaltskanzleien als Unterzeichner zu gewinnen.3. Anwälte - back to basic, Abgemahnte mit Rückgrat, Ich bin eine
kleine Nacktschnecke im Weinberg des AWahn
Es ist schwer. Viele, die heute noch aktiv sind, Hadron, Baxter, Grazer, Princess, Rocky, Firebird usw. kennen doch
die ganzen Diskussionen, seit Ende 2006. Wir können nur kleine Brötchen backen. Das ist nun einmal so. Jede Aktion,
auch wenn der eine sagt, sie ist sinnlos - hilft. Jede kleine Nadel an sich tut nicht weh. 1000, da schüttelt man
sich schon. Wir haben bis jetzt ein großes Brot gebacken, und das heißt Vollkorn mod. UE.
Wie bereits erwähnt, war ich mit Form und Inhalt nicht wirklich zufrieden, und Du hast Deine von meiner abweichenden Meinung ebenfalls hier verbreitet. Lassen wir es gut sein.
Wie wäre es mit einem leicht überarbeiteten Brief, um die Bedenken ergänzt, dass im Abmahnunwesen möglicherweise falsch abgerechnet wird und auch auf der Seite der Beweissicherung einiges im Argen liegt. Mit ein paar Belegen im Anhang. Den Text zielgruppengerecht einfach, griffig und verständlich formuliert und adressiert an:
Alle Abgeordneten aller Parlamente und sonstige 'relevante' Volksvertreter.
Ein Schreiben an alle Bundestagsabgeordneten, alle Abgeordneten aller Länderparlamente, an die Oberbürgermeister der größeren Städte. Garniert mit einer höflichen, aber bestimmten Bitte um Rückmeldung und dem Hinweis, dass viele Tausend Wähler eine Antwort erwarten. Nach ein paar Wochen öffentliche Bekanntmachung im Forum, welche Personen nicht geantwortet haben. Bei denen, die mit den üblichen Ausflüchten reagiert haben ("Wir werden dies auf dem nächsten Parteitag / der nächsten Fraktionssitzung/ -Klausurtagung zur Sprache bringen") nachfassen, nachdem das entsprechende Ereigniss durch ist.
Würde eine Menge Arbeit machen und gewisse Kosten verursachen, aber zumindest könnte sich dann kein Volksvertreter mehr herauswinden, dass ihm die Problematik nicht bewusst war. Und die Damen und Herren wüssten, dass ihre Äußerungen und Aktionen zu diesem Thema dokumentiert würden.
Ich erinnere mich noch daran, dass eine Umweltschutzorganisation (ich glaube, es war der BUND) öffentlich in seiner Mitgliederzeitschrift die Ergebnisse der (wenigen) namentlichen Abstimmungen zu entsprechenden Themen veröffentlich hat. Die Mitglieder konnten nachlesen, welcher Abgeordnete für oder gegen etwas gestimmt hatte. Und das war lange, bevor es das Internet gab!
Was meinst Du mit 'im Prozess Rückgrat beweisen'? Auf der Unschuld beharren, ob berechtigt oder nicht? Vom persönlichen Einzelfall abrücken und den Wahn grundsätzlch angreifen?Wir müssen klar die Fehler analysieren und es besser machen. Anwälte müssen zurück zu ihren handwerklichen Fähigkeiten
und zukünftig Fehler vermeiden. Weg vom Fernseh-, hin zum Abgemahnten vertretenen Anwalt.
Abgemahnte müssen, aber auch das ist schwer, im Prozess Rückgrat beweisen. Selbstvertretung am Amtsgericht ist tödlich.
Ich hänge mich an niemanden. Ich lese CityLights Beiträge seit längerem mit großem Interesse, aber ich bin kein Informatiker. Ich bin auch kein Anwalt. Ich versuche tatsächlich, an meinem Platz das Beste zu geben. Und wenn CityLight seinen Platz in der zweiten Reihe sieht, ist meiner bestenfalls in der Dritten...Am Anfang wäre schon hilfreich, wenn jeder an seinem Platz, versucht sein Bestes zu geben. Denke daran, die Kette ist
so stark wie die kleinste Weinbergschnecke. Wenn Du Technik interessiert bist, häng'dich an CityLight (Netzwelt.de/Forum).
So wie ich seine Postings verstehe, will er keinen Ruhm, sondern seinen Beitrag leisten.
Multiplikatoren ist das Stichwort. Jeder kann im Kleinen Kleines bewirken, aber Verbände/Vereine/Initiativen können weitaus mehr. Sie können es zumindest versuchen. Medien, Volksvertreter, was auch immer, kontaktieren. Wenn eines der tausend abgeschossenen Schrotkörner an einer solchen Stelle einschlägt, entfaltet es möglicherweise eine viel größere Wirkung, als es die kleinen Nadeln der Einzelnen tun.Jeder, jeden Tag 100%, aber daran denken, wir können und werden nur kleine Brötchen backen können.
Jeder kann an die Medien, Kommunalpolitiker usw. schreiben, im Bekanntenkreis oder Freundeskreis hinweisen; es gibt
Elternabende. usw. Schier unmöglich Möglichkeiten für jeden.
Ich hab' auch nicht den Stein der (Anti-Abmahn-)Weisen gefressen. Ich wundere mich nur, dass scheinbar einige Dinge noch nicht versucht wurden. Es sei denn, ich habe in den letzten Wochen auf den mehreren tausend Seiten der diversen Foren etwas überlesen, was durchaus möglich ist.
Re: Deutschland
Mir liegt der kritisierte Beitrag gerade nicht vor. Ich frage mich allerdings, wie so etwas früher gehandhabt wurde. Kinder rufen nach Ihren Eltern / älteren Geschwistern, und manche Leute ziehen eben vor Gericht. Keine Nehmerqualitäten.Steffen hat geschrieben:Gulli:News
22.07.2010; Schutt & Waetke: Kanzlei geht gegen beleidigende Äußerungen vor
Wer mit dem Feuer spielt, kann sich verbrennen. Ein User des gulli:Boards muss dies aktuell am eigenen Leib
erfahren. Auf seinem Webspace hatte er ein PDF gehostet, dass den Unmut der Kanzlei Schutt & Waetke auf sich
gezogen hat. Wir sind dem nachgegangen.
Abmahnende Juristen müssen sich inzwischen viele Bezeichnungen gefallen lassen. Während Betitelungen wie
"Abzocker" wohl noch im Rahmen der freien Meinungsäußerung akzeptiert sind, haben abgemahnte Filesharer weit
deutlichere Namen gefunden. Dass in all den Jahren seit Beginn des Abmahnwahns noch nicht in größerem Stil
gegen beleidigende und diffamierende Äußerungen vorgegangen wurde, ist fast ein Wunder. Irgendwann ist jedoch
bekanntlich überall Schluss.
Ein User des gulli:Boards darf dies gegenwärtig im Rahmen einer Auseinandersetzung mit der Kanzlei Schutt &
Waetke erleben.
Autor: Firebird77
... weiterlesen
Hemingway hat einen unliebsamen Kritiker mit zwei Paar Boxhandschuhen aufgesucht, und auch der zu Unrecht viel gescholtene Uwe Boll hat seine Kritiker mal zu einem Boxkampf aufgefordert. Ich möchte nun gewiss nicht Gewalt als Lösung propagieren, bestimmt nicht. Aber kann nicht mal ein Richter sagen: "Kriegt Euch wieder ein!", "..wurde jemand beleidigt, aber das rechtfertigt nicht, dass die steuerfinanzierte Rechtsmaschinerie in Gang gesetzt wird.")
Und ich wundere mich, dass ich Freitag für Freitag erfolglos zum Briefkasten pilgere, während S&W anscheinend besseres zu tun hat. Schöne Brieffreunde.
Re: Deutschland
Ich bezog mich nicht auf sein Werk. Ich sprach von seinem Leben. Jedenfalls von dem, was davon kolportiert wurde. Aber genug davon.AK47 hat geschrieben:@riva m
Ich mag es wie du versuchst was zu machen aber "Ernest Hemingway" in das Ärgernis zu bringen ist schon gewaltig.
„Du irrst dich Bruder, sagte ich zu ihm und schoß ihm dreimal in den Bauch, und dann, als er in die Knie ging, schoß ich ihm in den Schädel, so dass ihm das Gehirn aus dem Mund kam, oder aus der Nase, glaube ich.“
"Gerade dann hörte die Hyäne auf, im Dunkel zu wimmern und begann einen seltsamen, menschlichen, fast weinenden Ton von sich zu geben."
Genug!
Re: Deutschland
@riva_m
1. Mit dem Grün - abgehakt.
2. Colorado Vertrag. Es ist doch immer wieder amüsant, wenn man einerseits merkt, es gibt Leute die
sind noch neugieriger als ich und anderseits einen, der Verstöße dagegen bis ins Detail darlegt,
ohne, das er den Vertragsinhalt kennt.
3. 22.07.2010; Schutt & Waetke: Kanzlei geht gegen beleidigende Äußerungen vor
Kurzform:
wird. Bilder von einem Abmahner öffentlich zugänglich zu machen, ohne seine Genehmigung, da verstoße ich
gegen das Urheberrecht sowie verletze die Persönlichkeitsrechte des Betreffenden. Wemn dann noch unwahre
Tatsachenbehauptungen enthalten sind, ist der haftbar, der sie veröffentlicht, auch wenn er nicht der
Urheber ist.
Dass gleiche gilt in einem Forum. Jeder der freiwillig seine wahre Identität mit einem Nicknamen anonymisiert
- ist ein rechtliches “Nullum“. Er möchte nicht erkannt (und nicht haftbar gemacht) werden. Wenn ich jetzt
schreibe: „@riva_m, Du bist ein ALG2-Empfänger, der sich mit dem Fischen von Abgemahnten einen Zusatzverdienst
gönnt und nebenbei noch als Anwalt ausgibt“, kannst Du mir absolut überhaupt nichts. Das ist ein fiktives Beispiel!
Wenn Du dass aber, über mich behauptest, könnte ich rechtliche Schritte einleiten, weil ich mit meinen realen Namen+Adresse
unterwegs bin. Deshalb auch die teilweise kleinliche Zensur meinerseits. Ich als Forenbetreiber - kann für Euren Mist,
haftbar gemacht werden. So isses!
Das ist doch, was wir predigen. Jeder an seinen Platz; nach seinen Möglichkeiten; jeden Tag 100 %!
Jetzt kommt wieder ein Gedanke, damit mich wieder alle lieb haben, viele denken: Jeden Tag einen schönen Posting
- das reicht! Jeder hat, wenn er Zeit und Mittel investieren möchte, schier eine große Anzahl an Möglichkeiten.
Nur die Masse scheut sich davor, denn unter <Hannibal23> geht es nicht. Man muss schon seine Anonymität
und schützende 4 Wände verlassen.
VG Steffen
1. Mit dem Grün - abgehakt.
2. Colorado Vertrag. Es ist doch immer wieder amüsant, wenn man einerseits merkt, es gibt Leute die
sind noch neugieriger als ich und anderseits einen, der Verstöße dagegen bis ins Detail darlegt,
ohne, das er den Vertragsinhalt kennt.
3. 22.07.2010; Schutt & Waetke: Kanzlei geht gegen beleidigende Äußerungen vor
Kurzform:
- Man betreibt eine Homepage + dazugehörige eingetragene Domain
- Hostet eine PDF (Inhalt Bilder der Abmahner + einige , sagen wir Meinungen)
- Löscht diese PDF wieder, aber sie ist im Gegensatz zu Bildern nicht nur noch im Cache, sondern voll
abrufbar (Herunterladbar) unter einer Adresse, auch nach einem Jahr noch.
wird. Bilder von einem Abmahner öffentlich zugänglich zu machen, ohne seine Genehmigung, da verstoße ich
gegen das Urheberrecht sowie verletze die Persönlichkeitsrechte des Betreffenden. Wemn dann noch unwahre
Tatsachenbehauptungen enthalten sind, ist der haftbar, der sie veröffentlicht, auch wenn er nicht der
Urheber ist.
Dass gleiche gilt in einem Forum. Jeder der freiwillig seine wahre Identität mit einem Nicknamen anonymisiert
- ist ein rechtliches “Nullum“. Er möchte nicht erkannt (und nicht haftbar gemacht) werden. Wenn ich jetzt
schreibe: „@riva_m, Du bist ein ALG2-Empfänger, der sich mit dem Fischen von Abgemahnten einen Zusatzverdienst
gönnt und nebenbei noch als Anwalt ausgibt“, kannst Du mir absolut überhaupt nichts. Das ist ein fiktives Beispiel!
Wenn Du dass aber, über mich behauptest, könnte ich rechtliche Schritte einleiten, weil ich mit meinen realen Namen+Adresse
unterwegs bin. Deshalb auch die teilweise kleinliche Zensur meinerseits. Ich als Forenbetreiber - kann für Euren Mist,
haftbar gemacht werden. So isses!
Es gibt keine I.-Wahl oder II. Wahl oder II. Wahl. Jeder der sich engagiert ist wichtig.4. Ich versuche tatsächlich, an meinem Platz das Beste zu geben. Und wenn CityLight seinen Platz in der zweiten
Reihe sieht, ist meiner bestenfalls in der Dritten...
Das ist doch, was wir predigen. Jeder an seinen Platz; nach seinen Möglichkeiten; jeden Tag 100 %!
Jetzt kommt wieder ein Gedanke, damit mich wieder alle lieb haben, viele denken: Jeden Tag einen schönen Posting
- das reicht! Jeder hat, wenn er Zeit und Mittel investieren möchte, schier eine große Anzahl an Möglichkeiten.
Nur die Masse scheut sich davor, denn unter <Hannibal23> geht es nicht. Man muss schon seine Anonymität
und schützende 4 Wände verlassen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage, auch wenn ich das derzeitige Thema unterbreche, sry dafür, aber ich weiß nicht wohin mit der Frage.
Mal angenommen, Rechtsanwälte fordern eine erweiterte UE. Ist es sinvoll diese modifiziert abzugeben oder doch nur auf das eine Werk zu beschränken. Ich habe im Wegweiser die Vor- und Nachteile nachgelesen, weiß aber nicht in wie weit es sich auswirkt , wenn sich nach Abgabe der mod. UE herausstellt, das noch ein Werk der Gläubigerin als Filesharing auftaucht.
Der Abgemahnte hat nach "Ankunft" der Abmahnung alle Vorkehrungen getroffen, um in seinem Haushalt (von Innen wie von Außen) so etwas zu unterbinden.
Meine Frage eigentlich... Ist mit der Vertragstrafe zu rechnen wenn ein weiteres Werk auftaucht, weil ja für alles die UE abgegeben wurde?
Ich hoffe das ich mich einigermaßen Verständlich ausgedrückt habe.
Gruß caroso
ich hätte da mal eine Frage, auch wenn ich das derzeitige Thema unterbreche, sry dafür, aber ich weiß nicht wohin mit der Frage.
Mal angenommen, Rechtsanwälte fordern eine erweiterte UE. Ist es sinvoll diese modifiziert abzugeben oder doch nur auf das eine Werk zu beschränken. Ich habe im Wegweiser die Vor- und Nachteile nachgelesen, weiß aber nicht in wie weit es sich auswirkt , wenn sich nach Abgabe der mod. UE herausstellt, das noch ein Werk der Gläubigerin als Filesharing auftaucht.
Der Abgemahnte hat nach "Ankunft" der Abmahnung alle Vorkehrungen getroffen, um in seinem Haushalt (von Innen wie von Außen) so etwas zu unterbinden.
Meine Frage eigentlich... Ist mit der Vertragstrafe zu rechnen wenn ein weiteres Werk auftaucht, weil ja für alles die UE abgegeben wurde?
Ich hoffe das ich mich einigermaßen Verständlich ausgedrückt habe.
Gruß caroso
Re: Deutschland
Danke für die schnelle Antwort
Re: Deutschland
kurze zwischenfrage:
hab heute eine abmahnung von der kanzlei fareds gekriegt, wg "michael mind project - feel your body". das übliche blabla, UE und 450€ gefordert.
jetzt meine frage: das ganze vorgehen mit mod. UE, einschreiben mit rückschein und nichtzahlen gilt weiterhin, oder?
hab heute eine abmahnung von der kanzlei fareds gekriegt, wg "michael mind project - feel your body". das übliche blabla, UE und 450€ gefordert.
jetzt meine frage: das ganze vorgehen mit mod. UE, einschreiben mit rückschein und nichtzahlen gilt weiterhin, oder?
Re: Deutschland
nicht ganz:
seid allerneustem reicht ein Einwurfeinschreiben. für den nachweis das du alles rechtzeitig abgeschickt hast.
es kommt immer öfter vor, das einschreiben mit rückschein nicht abgeholt werden.
ratlos
seid allerneustem reicht ein Einwurfeinschreiben. für den nachweis das du alles rechtzeitig abgeschickt hast.
es kommt immer öfter vor, das einschreiben mit rückschein nicht abgeholt werden.
ratlos
Re: Deutschland
also ist ein einschreiben mit rückschein schlechter neuerdings als ein einwurfeinschreiben?
ist es dann trotzdem nachgewiesen, dass es angekommen ist?
ist es dann trotzdem nachgewiesen, dass es angekommen ist?
Re: Deutschland
@xamoel
Nichts ist schlechter als besser.
Es geht darum das einige Abmahner nicht mehr die Post abholen vom Amt.
Mach es mit Einschreiben und meinetwegen auch unter Zeugen.
Nichts ist schlechter als besser.
Es geht darum das einige Abmahner nicht mehr die Post abholen vom Amt.
Mach es mit Einschreiben und meinetwegen auch unter Zeugen.
Re: Deutschland
jo, hab ich auch gelesen. also dann eben per einwurfeinschreiben. soll mir recht sein.
btw hat noch jemand was von FAREDS gehört? angeblicher download war vor einem monat, ziemlich fix dass heute schon post von denen kam. normalerweise dauert sowas doch 3-6 monate.
btw hat noch jemand was von FAREDS gehört? angeblicher download war vor einem monat, ziemlich fix dass heute schon post von denen kam. normalerweise dauert sowas doch 3-6 monate.
Re: Deutschland
Danke für dein Link hilft mir echt weiter.AK47 hat geschrieben: Und so was wie du Zitiert auch noch @Erzhammer
Aber was ich eigentlich dir Zeigen wollte ist das.
Und deinen „PN Freund“ wollte ich in keinster weiße Kritisieren, im Gegenteil ich habe es sehr schnell begriffen das er immer nur Knochen hinwirft und das fressen einem selbst überlässt.
Ich frage noch mal wo ist der hin?
Urmel
Re: Deutschland
Sei froh das es so fix ging das zeigt die Sammeln nicht.xamoel hat geschrieben:angeblicher download war vor einem monat, ziemlich fix dass heute schon post von denen kam. normalerweise dauert sowas doch 3-6 monate.
Urmel