Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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kLAWtext
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6941 Beitrag von kLAWtext » Dienstag 6. Dezember 2011, 17:36

Waldschrat hat geschrieben:Der letzte Punkt wirft viele Fragen auf: das Problem ist ja gerade, dass das Urheberrecht NICHTS damit zu tun hat, den Unverbesserlichen zu treffen, der einen fremden Internetzugang benützt. Man kann vielleicht mit einigem Recht verlangen, dass man bestimmte gängige Schutzmassnahmen trifft (z.B. WLAN verschlüsseln). Was darüber hinausgeht und was teilweise Profis nicht in den Griff bekommen (z.B. hatte der Webserver des Arbeitsministeriums mal einen "ungebetenen Gast", der wiederum auf fremden Webservern versucht hat, mittels Passwortlisten einen Zugang zu erraten), sollte niemals in "im Zweifelsfall gegen den Anschlussinhaber" umgemünzt werden.
Wenn jemand nach ein paar Monaten durch eine Abmahnung aufmerksam gemacht wird, dass möglicherweise Kriminelle mit seinem Rechner Schindluder getrieben haben, hilft auch eine Anzeige nicht. Erfahrungsgemäss hilft sie nicht mal, wenn sie zeitnah und mit fachmännisch eingesammelten Beweismitteln erstattet wird
Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte diese Definition "Internetanschluss = gefährliches Werkzeug" für ziemlichen Unsinn. Und ich gebe Ihnen vollkommen Recht. Es können an einen Durchschnitts-Internetnutzer nicht dieselben Anforderungen wie an einen Profi gestellt werden. Das ist es ja, was ich an diesem Abmahnwahn kritisiere: Dass "brave Bürger" kriminalisiert werden.

Ich möchte nur nicht die Sicht verstellen auf Menschen, die es eben auch gibt: Die genau wissen, was sie tun, und die ihren Anschluss dazu nutzen, Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

Was ich sagen will: Nicht das Urheberrecht an sich ist schlecht. Nur wie es derzeit angewendet wird, ist teilweise eine echte Katastrophe. Und leider ist auch keine Besserung in Sicht - die Politik jedenfalls sieht auf breiter Basis keinen Grund zum Handeln. Die Angleichung des überkommenen Urheberrechts auf die heutigen Begebenheiten wird wohl leider noch auf sich warten lassen.

Eine Frage, die gestellt werden muss, ist die: Wenn nicht zweifelsfrei (und ich meine: zweifelsfrei) feststeht, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, wer trägt dann das Risiko? Wer trägt die Beweislast für die Umstände der Tat und für die Person des Täters? Was kann, was muss ein so genannter "Störer" tun, um den Verdacht von sich abzulenken.

Denn das, was derzeit Gerichtsalltag ist, kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein...
Sebastian Dosch
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für IT-Recht

Web: http://www.dosch-digital.de
Blog: http://www.klawtext.de

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SWMBI
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6942 Beitrag von SWMBI » Mittwoch 7. Dezember 2011, 06:28

3. Registrierung als Bieter und Hinterlegen einer Kaution i.H.v. € 5.000
Voraussetzung für die Teilnahme am Bietverfahren ist neben der unter 2. genannten Verschwiegenheitserklärung die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von € 5.000, die auf das Notaranderkonto Nr 26345066 BLZ 75070000 Kreditinstitut Sparkasse Regensburg überwiesen werden muss.
Sie erhalten dann von uns ihre Zugangsdaten zur Teilnahme am Bietverfahren.

wie viele inkasso firmen und callcentren (denke mal die datensätze gibt es komplett) gibt es in deutschland? wenn nur 30% der firmen sich dort als bieter anmeldet haben die doch auch schon wieder gut geld gemacht.

hm bringt mich zu einer überlegung sind die angemahnten etwa nicht mehr so schnell zahlungswillig wie früher jetzt müssen sie ihr geld wo anders her holen
Mein flammendes Schwert und meine Hand sollen euch richten!
Ich werde Rache nehmen an meinen Feinden
und Vergeltung üben an jenen, die mich hassen!
Oh Vater, erhebe mich zu Deiner Rechten und zähle mich zu Deinen Heiligen!

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6943 Beitrag von Steffen » Mittwoch 7. Dezember 2011, 10:09

[quoteemSWMBI]hm bringt mich zu einer überlegung sind die angemahnten etwa nicht mehr so schnell zahlungswillig wie früher jetzt müssen sie ihr geld wo anders her holen[/quoteem]
Ich habe eine ganz andere These. Egal was ich darüber denke, Pornos laufen immer und werden immer (heimlich) heruntergeladen, bis der Arzt kommt. Aber, solange man einen fairen Preis (250,- €) verlangt hatte, werden viele sofort bezahlt haben. Mit den 650,- €-Preisen und der nicht vorhandenen Klagefreundlichkeit werden viele nur noch eine mod. UE abgeben und nicht bezahlt haben. Vielleicht auch ein Verdienst aller Foren mit. Und sind wir doch ehrlich, obwohl niemand berechtigt abgemahnt wird (ha, ha, ha), wer einen Porno lädt, derjenige lädt meistens auch mehr. So sind Mehrfach- und Folgeabmahnungen (3 - 10) keine Einzelfälle sondern Alltag bei U+C.

Das sind alles Faktoren, die Einfluss haben werden.

Aber man sollte langsam machen, besonders diejenigen die jetzt lauthals lachen und spotten. Wenn der erste Brief eines Inkassos “Moskau“ kommt, machen sich doch die Meisten in die Buchsen und zahlen jetzt bereitwillig. Weil hier man ja viel hört und Angst vor Schufa, Gerichtsvollzieher und Lohn- bzw. Kontopfändungen hat.

Der “U+C Herbst-Schluss-Verkauf“ wundert mich an sich nicht. Irgendwo muss das Geld ja her und zumindest die Anwaltsgebühren wieder rein. Aber auch hier sollte der Betreffende angemessen reagieren und sich einfach nach unseren <<Wegweiser Inkasso>> richten.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6944 Beitrag von Steffen » Donnerstag 8. Dezember 2011, 00:46

BaumgartenBrandt's Neue im (Gerichts-)Alltagscheck


Mittwoch, den 07.12.2011


Seit Baxters Informationen zu einem US-amerikanischen Zivilprozess und den dort als Anlage beigefügten
deutschen einstweiligen Verfügungsverfahren vorm LG Berlin (Az. 16 O 55/11) wurde vorgetragen, dass die
Log-Firma GuardaLey Ltd., insbesondere deren Log-Software zur Ermittlung von IP-Adressen bei Vorbereitung
von Filesharing Abmahnungen, unzuverlässig arbeitet. Die höchstwahrscheinliche und logische Folge, man
hat sich einvernehmlich getrennt (, heute heißt es wohl eher eine Auszeit genommenen,) und ist mit einer
"Neuen" am Start.

_________________________________

OpSec Security GmbH
Inselkammerstraße 01
82008 Unterhaching/München

_________________________________


Bild

Die Initiative AW3P wollte es genau wissen und nahm die Log-Firma OpSec Security GmbH unter die AW3P-Lupe.
Kann man das Fahrrad oder P2P neu erfinden, arbeitet man seriöser als die "Alte" bzw. wie gerichtsverwertbar
sind die Aussagen der "Neuen"? Hierzu haben wir uns mit unserem technischen Sachverständigen Herrn
Dr. Rolf Freitag verabredet und uns seine Einschätzung angehört. Grundlage bietet hier, die Informationen
aus zahlreichen Akteneinsichten und die berühmt berüchtigten eidesstattlichen Versicherungen im Prozess
der Glaubhaftmachung und des Anscheinsbeweises.




Bild

Dr. Rolf Freitag

=> 08.12.1968 Geboren in Cuxhaven an der Elbe;
=> 1975-1989 Grundschule, Gesamtschule, Hauptschule, höhere Handelsschule, Fachgymnasium Technik, Teilnahmen
bei Jugend Forscht;
=> 1990-1996 Physik-Studium an der Uni Bremen, Diplom-Arbeit: Diffusive dynamische Lichtstreuung von Substanzen
am kritischen Punkt;
=> 1995 – 2001 Teilzeit-Zusatz-Aufbau-Studium an der Fernuni Hagen:
=> 1997-2001 Promotion an der Uni Ulm: Korrelationsmethoden für hoch dynamische Zeitauflösung in der Foto-
und Kathodolumineszenz;
=> 2001 Kryptografics GmbH Nürnberg: Anwendung u. Zertifizierung von echten Zufallszahlengeneratoren;
=> 2002/2004 Daum Electronic GmbH Fürth: Hard- u. Software-Entwicklung zu Ergometern;
=> Seit 2003 CCC-Mitgliedschaft;
=> Seit 2006 - 2010 bei Siemens
=> Seit 2010 Technischer Sachverständiger der Initiative Abmahnwahn-Dreipage.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Herr Dr. Freitag. Aufgrund der eidesstattlichen Versicherung durch Mitarbeiter der Firma OpSec Security GmbH,
wie gerichtsverwertbar ist deren Aussagen?

[...] Gleichzeitig mit dem Download der Raubkopie läuft im Hintergrund ein von uns selbst entwickeltes Programm,
der sogenannte "IP-Tracker". Dieses Individualprogramm speichert die Grunddaten zu der Verteilung ab, dies sind:
=> Name der Verteilung
=> Größe der Datei
=> Hashwert der Verteilung
=> Erstellungsdatum der Verteilung. [...]
Dr. Freitag: naja. Das Erste, was in Auge springt, ist, dass die eidesstattliche Versicherung von jemand kommt,
der all die Tätigkeiten, die in ihr benannt werden, NICHT selbst durchgeführt hat. Das dürfte eigentlich schon
mal nicht verwertbar sein.

Das Nächste: Die Abmahnung erfolgt offensichtlich für einen Torrent, die komplette eidesstattliche Versicherung
geht aber ausschließlich um eDonkey! Also zum zweiten Mal - nicht verwertbar.

[...] Vorgehensweise der OpSec Security GmbH:
Der erste Schritt der Ermittlungsarbeit in unserem Haus ist, das der zuständige Mitarbeiter, dies war, für die
vorgenannten Nummern und den Film XYZ Herr Max Mustermann, fortlaufend Internetseiten, auf denen Links zu eMule-
Verteilungen veröffentlicht werden, überwacht hat und ständig die dort veröffentlichten Einträge mit den zu
überwachenden urheberrechtlich geschützten Werken abgeglichen hat.

Wenn ein Eintrag zu einem hier betreuten Film, z.B. dem hier verfolgten Film XYZ im Internet offenbar wird,
wird der entsprechende Link von Herrn Max Mustermann angeklickt und die entsprechende ed2k-Datei (Verweisdatei
zum eMule) auf der Festplatte seines Arbeitsplatzrechners abgespeichert.

Anschließend folgt Herr Max Mustermann diesem Verweis und lädt die gesamte Raubkopie des Filmwerkes aus dem
Internet mit einem Standardprogramm herunter.

Weiterhin ist richtig, dass praktisch jede über eMule verbreitete Datei aus einer Vielzahl - häufig einiger
Hundert - einzelner Teile besteht. Für die spätere Lauffähigkeit der Teile ist unerheblich, von wem sie stammen.
Im extremen Fall kann eine Datei von so vielen unterschiedlichen Internetnutzern heruntergeladen werden, wie
die Datei Teile hat.[...]

Das Vorgehen an sich ist leider auch nicht ganz klar, wird jetzt in jedem einzelnen Fall die komplette Datei
heruntergeladen, oder nur einmal für jede Hashvariante? Wenn en kompletter Download in jedem Einzelfall erfolgt,
warum wird dann nur ein isolierter Zeitpunkt erfasst und ausgewiesen? Damit ist die Frage der zeitlichen
Zuordnung wiederum offen (Radius, sekundengenau, also +/- eine Sekunde mindestens möglich, daher keine sichere
Identifikation).

[...] Sobald eine Verbindung zu einem anderen Teilnehmer hergestellt worden ist und dieser Teilnehmer uns ein
vollständiges Segment der Datei übertragen kann, wird er mit seiner IP-Adresse zusammen mit der exakten Uhrzeit
in der Datenbank gespeichert. Anschließend erfolgt ein Abgleich der vollständig heruntergeladenen Raubkopie mit
dem Belegexemplar. Soweit es sich hier um den identischen Film handelt, werden die Daten entsprechend in der
Täterdatenbank abgespeichert. [...]

Gespeichert wird (zumindest versteh ich die Infos aus der eidesstattlichen Versicherung so) nicht der komplette
jeweilige Verkehr mit dem Abgemahnten, sondern nur einmal eine Datei pro Hashwert. Der Eintrag in die Datenbank
erfolgt laut eidesstattlicher Versicherung in dem Moment, in dem der angebliche Rechtsverletzer "uns ein Segment
der Datei übertragen kann", das ist wichtig, denn hier sind noch keinerlei Daten der eigentlichen Datei über
die Leitung gegangen. Wenn die Platte des angeblichen Verletzers in dem Moment hopsgeht, erfolgt von ihm keinerlei
Download, der Gesamtdownload würde aber weitergehen, das Segment kommt dann halt woanders her, die Datei wäre am
Ende komplett und damit würden die alle Einträge als gültig ansehen. - Ein klassischer Denkfehler.

Diese eidesstattliche Versicherung ist nur ein Werfen von Nebelkerzen!

Es wird beispielsweise der Satz "So ist jederzeit eine Komplettkontrolle eines Films und ein Komplettvergleich
des Filmes mit einer Raubkopie möglich" in den Raum gestellt, aber kein solcher Vergleich vorgenommen. Der
Vergleich wird nur suggeriert, weil nicht sichergestellt ist, dass eine heruntergeladene Datei aus nur einer
Quelle stammt. Ein anderes Beispiel ist der vom Tauschbörsenprogramm angezeigte Hashwert, denn der ist nur ein
Wert, der von einem anderen Teilnehmer angegeben wird und daher nur ein Anschein ist - unabhängig, wie sicher
der Hash an sich ist. Es ist nur ein erster Eindruck ist, der trügen kann. Daneben wird verschwiegen, dass kein
Hash wirklich sicher ist. Deshalb verwenden seriöse Programme wie "find", zum seriösen Vergleichen keine Hashwerte
und Gleiches gilt für deduplizierende Dateisysteme.

Dieses Arbeiten nur mit dem Anschein ist systembedingt, denn anders sind die hohen Fallzahlen, die schon bei
einzelnen Kanzleien im fünf- bis sechsstelligen Bereich (siehe z. B. http://heise.de/-1391076) liegen werden nicht
erreichbar. Deshalb wird von den Abmahnern sichergestellt das möglichst wenig überprüfbar und nachvollziehbar
ist. Beispielsweise kann mit einem Sniffer, unabhängig von der eingesetzten Überwachungssoftware, aufgezeichnet
werden, was denn tatsächlich an Daten übertragen wurde und die Programme, z. B. Wireshark, gibt es ja kostenlos
und Open-Source sowie mit standardisierten Logdatei-Formaten, so dass deren Einsatz nichts entgegensteht. Aber
Beweise dieser Art werden nicht verwendet, zum einen, weil heutzutage der Anschein schon ausreicht und zum Anderen
auch, weil Beweise ja weitere Mängel der eingesetzten Überwachungssoftware aufdecken könnten.

[...] Uns sind keine Fehler des IP-Trackers in der Vergangenheit bekannt. Dies bedeutet, dass nach unserer Kenntnis
in der Vergangenheit nur solche IP-Adressen ausgelesen wurden, die tatsächlich die entsprechenden Daten bereitgestellt
hatten. [...]

Zum Schluss: Ob denen Fehler in Ihrer Software oder sonstige Unstimmigkeiten "bekannt" sind, spielt doch keine Rolle.
Es geht darum wie sie beweisen können, dass ihre Software bzw. ihr System (in dem der Faktor Mensch ja eine zentrale
Rolle spielt) immer und ausschließlich korrekt arbeitet. Aus der Informatik (und dem Leben) wissen wir aber, dass es
keine 100%ig fehlerfreien Systeme gibt und geben kann. Daher führt kein Weg daran vorbei, sich mit Fehlermöglichkeiten
(allen Denkbaren!) zu beschäftigen und in jedem dieser Fälle zu belegen, wie das System einen derartigen Fehler
erkennen und definiert behandeln würde. Dass die sich überhaupt mit einer derartigen Überlegung beschäftigt haben,
bezweifle ich, ansonsten würden die nicht mit ihrer "Unkenntnis" vergangener Fehler argumentieren.

Naja, eigentlich ist es immer wieder das Gleiche - leider! Die ganzen restlichen Themen (z.B. Manipulationssicherheit,
Gesamtsystem etc. pp siehe Aufsatz von Diplom-Informatiker Holger Morgenstern: "Zuverlässigkeit von IP-Adressen-
Ermittlungssoftware", CR 2011, 203) bleiben hier natürlich auch offen.

Also wenn Sie mich fragen: Nach meiner Einschätzung nach, das dürfte nicht verwertbar sein. Ich würde (gefühlsmäßig)
zuerst auf die o.g. eidesstattlichen Versicherungs-Unstimmigkeiten und die Tatsache gehen, dass das System das
"IP-Tracking" im eDonkey durchführt, hier aber BitTorrent betroffen ist. Daher ist das Ganze aus meiner Sicht nicht
verwertbar.



Wir bedanken uns recht herzlich bei Herrn Dr. Rolf Freitag für seine Einschätzung zur Log-Firma OpSec Security GmbH.
Hier könnte man ein Zitat von Charles F. Kettering aktualisieren und meinen: "Die Richter sind sehr offen für neue
Dinge - solange sie nur genau den alten gleichen."

Es wird wieder überdeutlich, wie wichtig für jeden Betroffenen ist, mit Erhalt des Abmahnschreibens Akteneinsicht
zu beantragen und vorzunehmen.

Link: Wie beantrage ich Akteneinsicht?

Anderseits ist natürlich das Auskunftsverfahren gemäß §101 IX UrhG mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren
zu vergleichen, in dem das Beweismaß im Gegensatz zu einem Klageverfahren herabgesetzt ist. Aber es würde auch
nicht schaden, wenn wenigsten einer von drei Landesrichtern einmal vorher lesen würden, was sie da Ermessen.
So verkommen die eidesstattliche Versicherung und das Auskunftsprozedere nach § 101 IX UrhG, immer mehr zu
einer Farce.

_____________________________________________

Autor: SH für die Initiative AW3P
_____________________________________


Nochmals mit aller Verlinkung hier nachlesbar.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6945 Beitrag von Steffen » Freitag 9. Dezember 2011, 00:33

Zwischenstand 09.12.2011 -
AW3P Spendenaktion 2011: Deutsche Kinderkrebsstiftung e.V.




_______________________________________________________________________________
Datum        Name + Anschrift                      Betrag in €    Gesamt in €
______________________________________________________________________________________

01.12.2011    giand                 - Deutschland                      20,00             20,00
01.12.2011    "Unbekannter"         - Bayern                           20,00             40,00
02.12.2011    "Stille Spenderin"    - Bayern                          100,00            140,00
03.12.2011    Ulla + Jost           - Baden-Württemberg                25,00            165,00
04.12.2011    RA Aydin Engin        - Frankfurt am Main                50,00            215,00
04.12.2011    Heintsch              - Oelsnitz/Erzg.                   20,00            235,00
05.12.2011    LINSLER Rechtsanwälte - Bruchsal                        100,00            335,00
06.12.2011    jura:werk             - Braunschweig                     75.00            410,00
09.12.2011    User9                 - Bayern                           30,00            440,00



__________________________________________

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Danke GB Pics für Jappy


Danke an alle Spender!
Bitte denkt daran - es wird jeder Euro gebraucht!



____________________________________
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Die Initiative AW3P

Targhas
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6946 Beitrag von Targhas » Freitag 9. Dezember 2011, 00:53

Ich hab mal ne frage zur Beweislage zu eventuellen Verfahren (vollkommen im allgemeinen), in denen
die sog. Loggingfirmen als "Beweislieferanten" genutzt wurden. Die Verfahren/Software dieser Firmen wird
nur durch eine selbsterstellte Eidesstattliche Versicherung abgegeben und unterliegt keiner weiteren Prüfung
zur Zulassung vor Gericht, wäre eine Eidesstattliche Versicherung des Beklagten, dass die Vorwürfe nichtig
seien dann nicht ebenso vom Gericht zu werten und somit schon fast die gesicherte Freisprechung
sämtlicher Vorwürfe?

Da ich kein Anwalt bin, kann das natürlich vollkommener Stuss sein. Aber so hab ich die Lage (mit meinem
hoffentlich gesunden Menschenverstand) nun eingeschätzt.

Sumselbrumm
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6947 Beitrag von Sumselbrumm » Freitag 9. Dezember 2011, 10:54

Bin ja mal gespannt, was jetzt nach der Versteigerung von U+C passiert - die Inkasso Firmen, welche die Abmahn"forderungen" aufkaufen, werden diese ja nach den ersten Bettelbriefen veruchen einzuklagen. Genau dann wird es sicher zu den oben genannten Gerichtsverfahren kommen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6948 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Dezember 2011, 19:32

Mal für die 90-Millionen-Spötter! :shock:
RVG - § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist.
VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6949 Beitrag von Steffen » Samstag 10. Dezember 2011, 22:56

on3-Blog: Warum für Musik bezahlen, wenn man sie
sich kostenlos holen kann?
Eine Antwort: Sonst muss man vielleicht vor Gericht.



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on3-Blog
Web: blog.br-online.de/on3

Bayerischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Rundfunkplatz 1
80335 München

________________________________

07.12.2011, Mittag im Amtsgericht München, 8. Stock, Raum B800. Vier Holztische. Ein Richter sitzt leicht erhöht.
Rechts die Kläger: Sony Music vertreten durch zwei Anwältinnen der Kanzlei Waldorf Frommer. Die Kanzlei ist bekannt
dafür, dass sie gezielt Filesharer abmahnt. Links sitzt der Beklagte - ein junger Typ in Chucks, Jeans und lässigem
Pullover - neben ihm sein Anwalt von der Kanzlei Wachs. Es geht um eine Abmahnung wegen Filesharing.


Vor Gericht wegen Filesharing

Der Beklagte soll ein Hörbuch von Mario Barth illegal heruntergeladen haben, und zwar am 28. September 2007 über
die Tauschbörse eDonkey. Das ist zwar schon mehr als vier Jahre her, aber jetzt landet der Fall doch noch vor Gericht.
Sonst würde er verjähren. Im Raum stehen 700 Euro Schadensersatz und rund 670 Euro Anwaltsgebühren.

In den nächsten 30 Minuten spielt sich ein Schauspiel ab - nach festem Drehbuch. Die ganz normale Absurdität deutscher
Filesharing-Verfahren: Weil Richter und Anwälte schon wissen, wie der Fall ausgeht. Weil sich Richter und Anwälte
seit langem kennen. Heute ist das schon die siebte Anhörung wegen Filesharing - allein vorm Amtsgericht München.
1.400 Klagen liegen dort vor, das Amtsgericht musste sogar eine halbe Stelle schaffen, um das zu bewältigen (Pressemitteilung).


Verhandlung nach Drehbuch

Der Beklagte bestreitet, das Hörbuch heruntergeladen zu haben. Er sei im Urlaub gewesen. Zum Beweis liefert er ...



... weiterlesen!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6950 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. Dezember 2011, 12:39

Die Initiative AW3P wünscht allen
einen besinnlichen 3. Advent!


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6951 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. Dezember 2011, 12:44

[quoteemel Chupa Cabra]Steffen, erklär doch bitte mal, was Du mit RVG §8 genau meinst!?
Du sprichst da in Rätseln (oder hast schon zu viel von Baxter abgeschaut?).[/quoteem]
RVG - § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist.
Zu viel von Baxter abgeschaut? Hätten manche gern, aber nein. Gedanke. Wer sagt denn, dass die Forderungen überhaupt bezahlt worden sein müssen - wenn man sie verkauft? Der Auftrag ist doch noch nicht beendet, da der vermeintlich Schuldner die Forderungen noch nicht abgegolten hat. Diese offenen Forderungen werden jetzt doch verkauft und vom neuen Gläubiger geltend gemacht.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6952 Beitrag von Steffen » Sonntag 11. Dezember 2011, 18:26

O.K. Kann ich.
RVG - § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist.
Gedanke. Wer sagt denn, dass die Forderungen überhaupt bezahlt worden sein müssen - wenn man sie verkauft? Der Auftrag ist doch noch nicht beendet, da der vermeintlich Schuldner die Forderungen noch nicht abgegolten hat. Diese offenen Forderungen werden jetzt doch verkauft und vom neuen Gläubiger geltend gemacht.

Bei Deinen §§ sind zu viele - kann - beinhaltet und kein - muss -!

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6953 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. Dezember 2011, 15:14

[quoteemMistreaded]Nehmen wir doch mal an, der RA schließt einen Vertrag mit einem Mandanten ab, der ihm das Recht zur ausschließlichen Verwertung in Tauschbörsen einräumt. In dem Vertrag müsste aber auch die Geschäftsgebühr benannt werden.[/quoteem]
Warum sollte denn ein RI seinem Anwalt überhaupt Nutzungs- bzw. Verwertungsrechte übertragen? Das passiert doch höchstens zw. Urheber und Verwerter. Sagen wie Big City Beats und DigiProtect. Und was in dem Vertrag zwischen Anwalt und seinem Mandanten letztendlich hinsichtlich der Vergütung geschrieben steht, das würde uns alle interessieren! Ich kenne aber keinen solchen bekannten Vertrag. ;)

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6954 Beitrag von GigoTalyx » Mittwoch 14. Dezember 2011, 14:22

Da dieses Schreiben auch offiziell an Behörden geht, bitte ich den Formbriefschrifttyp zu entschuldigen. Auch wenn es etwas viel ist, bitte ich um Feedback zu meinen Gedanken.

Sehr geehrte Damen,
Sehr geehrte Herren,

seit 08.12.2011 gehöre ich zu den Abgemahnten. Angeblich habe ich einen Porno runtergeladen und verteilt. Interessant fand ich die Tatsache, dass ich mich nicht dagegen wehren konnte. Obwohl besagter Rechtsanwalt nur im Grunde einen wagen Beweis hat, darf er damit die geltenden Telekommunikationsgesetze außer Kraft setzen, ähnlich wie das Kriegsrecht Persönlichkeitsrechte einschränkt.

Der Witz auf meine Kosten war, dass ich es wirklich nicht gewesen bin und im Grunde über genügend Fachwissen verfüge, dass ich mich bei so etwas nicht erwischen lassen würde. Allerdings aufgrund meiner WBK technischen Zuverlässigkeit, so etwas auch nicht tun würde. Im Hintergrund, dass eine DVD heute schon für 20 €uro zu haben ist und wir mangels Fernsehanschluss eine vollständige DVD`s Sammlung mit 2.000 Originale unser Eigen nennen.

Ich konnte protokolliert nachweisen, dass zum angegebenen Tatzeitpunkt kein Rechner online war, dass mein Filesharingprogramm diese Datei niemals geladen hat und das mein Rechner meine IP verschleiert über einen JAP-Server über Indonesien. Diese Hinweis habe ich mit Protokollausdruck und mit detaillierte Auskunft über mein Computersystem weitergeleitet. Ist aber juristisch unrelevant, da ich die oben behaupteten Aussagen nicht rechtskräftig beweisen kann. Schließlich könnte ich die Anlage im nachhinein ja modifiziert haben - Stichwort Schutzbehauptung.

Mein zweiter Versuch war es einen Bezug auf meine sexuelle Neigung und körperliche Verfassung herzustellen. Als Pornodarsteller und Callboy habe ich keine große Lust in meiner Freizeit Pornos zu gucken. Zu dem gehen meine sexuelle Neigungen nicht in die Richtung, in die das angebliche Werk produziert wurde. Da das Werk zu dem in 3D produziert wurde, habe ich ein ärztliches Attest beigefügt, dass ich keine 3D Filme gesundheitlich vertrage. Für diese Angaben habe ich reichlich Zeugen.

Auch dieses wurde als irrrelevant abgeschmettert, da ich ja den Film nicht schauen muss, um ihn zu verbreiten - was auch immer ich davon hätte. Zu dem habe ich ja mich bereits geoutet am Filesharing teilzunehmen und dies sei illegal.

Gut - das wusste ich bis dato nicht, da ich Filesharing für Werbezwecke und rein legale Zwecke nutze. So stelle ich eigene Bilder und Videos mit meinen Kontaktdaten ins Netz. Ansonsten nutzte ich Filesharing bis dato als reine Informationsquelle und als einfache Versandmöglichkeit von größeren Paketen. Durch einen Verschlüsselten Zugang, habe ich überall Zugriff auf meine Hauptdaten und Unterlagen.

Ich konnte die Abmahnung trotzdem erfolgreich abschmettern, da mir speziell von dieser Firma eine Nutzungsrechtabtretung vorlag, da die Firma generell nur im Verleih tätig ist und größtenteils als sogenannter Darstellervermittler auftritt. Im Grunde hat die angegebene Firma nie wirklich etwas produziert, sondern verwaltet nur Nutzungsrechte. Ich hatte Glück als Darsteller in deren Kartei geführt zu werden und somit Nutzungsrechte über die Produktion teilweise zu haben, andere haben diesen Joker nicht. Eine Entschuldigung gab es auch nicht, nur die telefonische Auskunft dass das Verfahren eingestellt wurde.

Kommen wir zum tatsächlichen Problem, dass ich als Darsteller sehe. Was hindert mich daran, genauso wie es viele andere Firmen tun, meine eingestellten Daten zu überwachen und im nachhinein Urheberrecht geltend zu machen ?

Sprich - wie kann ein Filesharinguser vor einem Download erkennen, dass es sich um eine urheberrechtlich geschützte Datei handelt ?

Ich möchte hier keine hochtechnische Diskussion über den Hashcode von Zaun brechen, da der Standartabgemahnte dieses fachchinesisch nicht versteht und schon allein aus mangelnden technischen Know How bezahlt. Auch die meisten Rechtsanwälte haben keine Ahnung und Verlassen sich auf die Aussagen von sogenannte Sachverdrehern. Daher zum Thema Hashcode nur zwei Anmerkungen, Erstens ist dieser Code für einen User im Filesharingnetzwerk irrelevant, da er weder danach suchen kann, noch dessen Zahlenkombination versteht. Ein User sucht immer nach Dateinameninhalten und die sind weder klar, noch eindeutig - dazu später mehr.

Zweite Anmerkung ein Hashcode ist nicht mit einen Fingerabdruck vergleichbar, da er weder einzigartig für eine Datei ist und bei der Masse von Daten im Internet die Wahrscheinlichkeitslüge negiert wird.

Kurzes Rechenbeispiel für Mathematikgenies:

Die Wahrscheinlichkeit das es zwei unterschiedliche Dateien mit dem gleichen Hashcode gibt liegt laut media protector bei 1 zu 2 hoch 128 - sprich eine zwei mit 128 Nullen. Dann folgt der übliche Vergleich mit Lotto 6 aus 49 und deren Wahrscheinlichkeitsverhältnis.

Eine Milchmädchenrechnung aus folgenden Grund:

einen Sechser im Lotto liegt bei einer Gewinnwahrscheinlichkeit von 1 zu 139.838.160, die errechnet sich aus den Mitspielern und der Kombinationsmöglichkeiten.

Die Hashcodewahrscheinlichkeit errechnet sich nur aus den im Internet vorhandnen Dateien und die können zur Zeit nur grob geschätzt werden und liegen bei etwa 1.000 hoch 1.000.000.000.000.000.000.000 hoch 1.000.000.000.000.000.000.000 Dateien, wahrscheinlich mehr da täglich mehrere Trilliarden dazukommen. Dieses Wert teilt man nun durch 1 zu 2 hoch 128 und man erhält einen Wert der gleich den sogenannten errechneten Hash-Kollisionen steht - das ist eine Menge und nicht mit Lotto zu vergleichen.

Kommen wir zurück zum Thema und einem konkreten Beispiel: Als ich vor vier Monaten eine Videoanleitung zum Thema Hundeerziehung suchte, hatte ich bei sieben Downloads auf die Suchanfrage „Hunde Erziehung“, ein privates Video einer Hundeschule in Karlsruhe wie gewünscht, zwei Virendateien als Video getarnt und fünf Pornos, davon drei mit sodomistischen Inhalten. Zwei Pornos waren mit Sicherheit urheberrechtlich geschützt und wurden umgehend von mir gelöscht, aber das konnte ich erst erkennen nach dem ich die Videos geladen hatte.

Man kann den Dateinamen im Filesharingnetzwerk nämlich selbst bestimmen. So könnte man unter den Dateinamen „Urheberfreie private Filmaufnahmen“ den aktuellen Kinofilm verstecken. Nun braucht man nur zu warten bis einer diese Datei lädt und mahnt ihn ab - ich nenne so was Lizenz zum Geld drucken. Dabei fällt auf dass immer solche Werke angemahnt werden, die man nun nicht gerade als Blockbuster bezeichnen würde. Wenn eine Firma so ein Werk in das Filesharingnetz stellt um einen Download zu provozieren, ist es aus meiner Sicht das selbe wie das Auto offen zu lassen und den Schlüssel stecken zu lassen, um im nachhinein sich über den Autodiebstahl zu beschweren. Ist dann noch der Dateiname missverständlich, kann der Filesharinguser im Vorfeld nicht wissen, was er aus dem Netz lädt.

Das Firmen Ihre Werke absichtlich mit manipulierten Dateinamen ins Netz stellen, kann ich zweifelsfrei beweisen. Nämlich über besagten Hashcode. Die Diskussion ob man zwei Dateien mit den selben Hashcode haben kann und wie wahrscheinlich das ist, wurde absichtlich in eine falsche Richtung gelenkt. Da nämlich ein und dieselbe Datei, gerade wenn es ein Video- oder Audiofile ist, zehntausend verschiedene Hashcodes haben kann. Ich habe selber ein und die selbe Videodatei mit privaten nicht sexuellen Inhalt in verschiedene Videoformate verwandelt. Dann habe ich die gleichen Videoformat in eine andere Auflösung formatiert und diese Dateien nochmals mit einer Fremdsoftware in ein einheitliches Format formatiert. Das Ergebnis war, dass ich ein und dasselbe Videofile im Format *.mpeg , mit exakt der gleichen Auflösung, Länge und objektiv gleicher Qualität mit dem gleichen Dateinamen 10 mal mit je einen eigenen Hashcode hatte. Zum Schluss habe ich alle Files mit unterschiedlichen Namen versehen, dadurch hat sich der Hashcode nochmals geändert. Der gleiche Test funktioniert auch mit MP3 Dateien. Zum dem kann man Video noch unterschiedlich schneiden und es gibt einen unterschiedlichen Hashcode je nach Bearbeitungssoftware.

Da ja die sogenannte Überwachungsunternehmen die eindeutigen Hashcodes von den Herstellern erhalten und keine eigenen Downloads tätigen, stellt sich die Frage wie das bei DVD`S und CD`s möglich ist. Das eine Software einen eindeutigen Hashcode haben kann, ist klar und verständlich. Aber eine DVD oder eine CD liegt erst einmal in einen Nichtcomputerdateifile vor. Der Hashcode kann also erst erstellt werden, nach dem die Datei umgewandelt worden ist, was im Grunde der Raubkopierer macht. Der Hashcode unterscheidet sich somit von Raubkopierer zu Raubkopierer und kann den Hersteller gar nicht vorliegen, um damit eine IT-Firma zu Suche beauftragen. Es sei denn, der Hersteller hat die Umwandlung selbst vorgenommen und die Datei durch Fahrlässigkeit oder Absicht veröffentlicht.

Ist dies aber der Fall, muss dem User eines Filesharingnetzwerkes das Urheberecht vor dem Download mitgeteilt werden. Aber das funktioniert so nicht, auch auf einer DVD kann ich die Urheberechtsbestimmungen erst lesen, wenn ich sie schon eingelegt habe. Stelle ich nun fest, dass ich mich z.B. auf einer Bohrinsel befinde und man die meisten DVD`s nicht auf Bohrinseln abspielen darf, muss ich sie dem DVD-Player entnehmen und was anderes anschauen. Ignoriere ich diesen Hinweis, begehe ich eine abmahnbare Urheberrechtsverletzung. Aber ohne Hinweis keine Urheberrechtsverletzung. Es sei denn die Urheberrechtsverletzung ist von Natur der Sache aus klar. Wenn ich in einem Filesharingnetzwerk nach einen aktuellen Kinofilm oder Musiktitel suche, muss der gesunde Menschenverstand einräumen, dass man im Begriff ist einen Urheberbruch vorzunehmen. Wobei ich bei manchen Usern auch dieses durchaus durch ein medizinisch psychologischen Gutachten ausschließen könnte.

Und um nun wieder auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen, wie soll der durchschnittliche User eines Filesharingnetzwerkes wissen, dass sich unter dem Dateinamen „8736 anale Fotze geil wow yo schwupiidipuppdiebat.txt“ im Wirklichkeit der neue Harry Potter Kinofilm befindet, bevor er den Download startet. Wie erwähnt nach Hashcodes suchen können nur die Bewachungsfirmen und eine Tabelle zum vergleichen der urheberrechtlich geschützten Hashdateien ist technisch nicht realisierbar. Im Grunde wären nur besagt Bewachungsfirmen in der Lage innerhalb des Filesharingnetzwerkes dementsprechende Markierungen der Dateien vorzunehmen, allerdings ändert sich dadurch wiederum der Hashcode.

Hiermit ist meine Hauptanfrage im Grunde abgeschlossen, was nun folgt sind noch ein paar Irrsinnigkeiten die mir aufgefallen sind.

Mir fällt auf das besonders Pornoproduzenten und teilweise nur Nutzungsrechtinhaber mit Sitz im Ausland - wegen den strengen Auflagen für Pornos in Deutschland selbst - in Deutschland klagen. Bis dato dachte ich immer es kann nur im Land geklagt werden, in dem der Kläger sitzt. Wurde ich zum Beispiel im Urlaub in Frankreich überfallen, kann ich nur in Frankreich, nach französischen Recht klagen. Bei grenzüberschreitenden Klagen kommt das juristisch härtere Gesetz zum tragen. In Großbritannien, Irrland, Frankreich wäre dass eindeutig das sog. „Three Strike“ Verfahren.

Laut Aussage von Pornoproduzenten gerade mit Ltd. in der Firmenanschrift haben diese in Großbritannien nur eine Postfachadresse, um die deutschen Gesetzte zur Pornoproduktion auszuhebeln. Dies ist nach englischen Gesetz legal, aber eine Schein-/Postfirma ist nach deutschen Recht illegal. Hat eine solche Firma überhaupt Urheberrechte ?

Und darf der Geschäftsführer, auch wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland hat, überhaupt nach deutschen Recht klagen ?

Persönlich habe ich weitere Schutzmassnahmen unternommen, da man sich gegen eine Abmahnung nicht wehren kann, da diese in einer juristischen Grauzone stattfindet und man selber in diese Zone zum Schutz tauchen muss. Grundlage ist immer wieder die Gesetzesgrundlage, dass der Anschlussinhaber haftet - auch bei Fahrlässigkeit oder für Dritte.

Mit einer Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 11.05.2009 bekam die für die Anschlussinhaber positive Entscheidung des LG Mannheim einen weiteren Rückschlag. Nach dieser Entscheidung wird eine Haftung des Anschlussinhabers wieder grundsätzlich bejaht. Auch das OLG Köln hat mit Urteil vom 23.12.2009 entschieden, dass die Eltern von Kindern eine Kontrollpflicht für deren Tun am PC trifft. Eine reine Ermahnung reiche nicht aus, um eine Haftung als Anschlussinhaber auszuschließen.

Nun ich bin früher auch mal einen anständigen Gewerbe nachgegangen und wie es der Zufall will, war ich als Elektriker u.a. auch für die deutsche Telekom tätig. Aufgrund dessen habe ich alte Kontakte wieder aufleben lassen, da ich die Begrifflichkeit Anschlussinhaber, doch genau unter die Lupe nehmen möchte.

Da ich auch Stromnutzer bin, habe ich erst bei meinen Stromanbieter angefragt. Und obwohl ich den Strom auch aus der Dose bekomme, wie viele andere auch. Ist man hier nur ein sogenannter Endgerätebenutzer, da der Stromanschluss laut Besitzrecht des Anbieters eine unbewegliche Sache ist und im Besitz des Stadtwerkes ist und bleibt.

Weil ich im Grunde meines Herzens ein „Arsch“ bin, habe ich aufgrund der Gesetzesänderung mit Freude meinen Internet- und Telefonanbieter angeschrieben und ihn davon in Kenntnis gesetzt, dass ich den zur Verfügung gestellten Anschluss mit sofortiger Wirkung in ein von mir behütetes und etwa 2 km entferntes Waldgrundstück verlege. Da ich ja nun plötzlich Anschlussinhaber geworden bin und als Inhaber im Sachrecht die Verfügungsgewalt habe, darf ich das. Mit den Nachbarn habe ich schon gesprochen und mithilfe eines Erdkabels, dass von unseren Grundstück führenden Altwasserlauf über verschiedene Nachbargrundstücke direkt in das Waldgrundstück führt. Den Anschluss selber würde ich an einen Hochstand installieren, da der Mobilfunkempfang in diesen Waldgrundstück, wegen Tallage und Hochspannungsmasten nicht möglich ist. Meine technische Qualifikation habe ich mit beigefügten Gesellenbrief und Zeugnissen in Kopie bestätigt.

Während ich auf erstes Schreiben, wegen Urheberrecht, Datenschutz, etc., dass ich am 09.12.2011 per Einschreiben verschickt habe, bis dato noch keine Antwort erhalten habe. Kam die Antwort wegen Anschlussverlegung innerhalb 48 Stunden per Einschreiben mit Rückschein, dass ist für meinen Providergerade zu Lichtgeschwindigkeit.

Komischerweise hat mir mein Provider keine Genehmigung zur Anschlussverlegung erteilt, da mir als Vertragspartner nur die Endgerätebenutzung obliegt und der Anschluss selber im alleinigen Besitz der deutschen Telekom AG sei und deshalb nicht von Privatpersonen verlegt werden darf. Der Begriff Anschlussinhaber sei hier nicht wörtlich zu nehmen und ist eine juristisch unzutreffende Beschreibung für Endgerätebenutzer der ausschließlich nur im Sinne des Urheberrechts zum tragen kommt.

Jetzt bin ich verwirrt wer bin ich nun wirklich, Engerätebenutzer, Anschlussinhaber, IP Inhaber oder doch nur (L)User.

Ich hoffe mit diesem Schreiben habe ich sie sowohl etwas zum schmunzeln, als auch zum nachdenken gebracht. Die Abmahnwelle die auf Deutschland zurollt sollte aufgehalten werden, bevor es überhand nimmt. Es kann nicht sein, dass man auf der einen Seite auf den Computer angewiesen ist (z.B. Bankgeschäfte, Kommunikation) und auf der anderen Seite wegen gesetzlichen Unzulängigkeiten und Halbwissen abgezockt wird. Im übrigen ist dies im Grunde nur der Anfang, was folgt als nächstes.

Passanten werden abgemahnt, weil sie sich ein urheberrechtlich geschütztes Patent im Schaufenster angesehen haben ? Hausfrauen werden abgemahnt weil sie gegen das Waffengesetz verstoßen und entgegen dem Gesetz Messer mit freistehenden Klingen über 12 cm scharf geschliffen, achtlos in der Küche aufbewahren ?
Autofahrer werden abgemahnt, weil sie urheberrechtlich geschützte Automarken öffentlich zur Schau stellen ? Privatleute lassen irrsinnige Dinge urheberrechtlich schützen, beispielsweise bestimmte Wörter oder ganze Satzstellungen z.B. „nichts ist unmöglich“ ? Ich persönlich würde dann das Wort „äh“ als ausgesprochenes Wort und persönliches urheberrechtlich geschütztes Werbelogo schützen lassen.

Ich persönlich als Teil davon verstehe die Problematik der Filmindustrie, allerdings verdienen diese an der Abmahnung und werden daher die Abmahnungen fördern und nicht den Misstand beheben. Im Grunde wurde nur ein Misstand, durch einen größeren Misstand ersetzt. Kann man nun nicht durch Talent und Einzigartigkeit Geld verdienen, schafft man es wenigstens durch Abmahnungen.

im Augenblick haben wir ein Rechtssystem erschaffen, in dem Menschen durch einen unabsichtlichen Klick oder teilweise nur aufgrund der Tatsache, dass sie einen Internetanschluss haben - zur Kasse gebeten werden.

Der Grundsatz das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist eine Fars, da es viele Menschen die sehr unwissend und trotzdem strafrei durch leben gehen. Beispielsweise Rechtsanwälte deren Aufgabe es normalerweise ist Rechte zu schützen, in einer Manier die an Schutzgelderpressern erinnert, dem organisierten Verbrechen in der gesetzlichen Grauzone nachgehen. Und das ganze wird sogar noch von den Dachverbänden unterstützt. Ich kenne Rechtsanwälte die schämen sich dafür und sagen voraus, dass dies nur der Anfang ist, von einen System das sich gegenseitig zu Tode klagt.

Über „In dubio pro reo“ und „Unschuldsvermutung“ möchte ich mich gar nicht äußern. Mein urheberrechtlich geschützter Begriff ist dafür „Abmahner“.

Als Beispiel möchte ich an die 0190-Nummern erinnern, über die Leute jahrelang abgezockt worden sind und auch heute noch diesbezüglich hoch verschuldet sind. Jeder der einen Telefonanschluss beantrage, hat gleichzeitig einen unbegrenzten Kredit an Guthaben zur Verfügung bekommen. Auf diese Weise konnte über die deutsche Telekom Menschen um mehrer tausend Euro geprellt werden. Sogenannte Dealerhardware und sonstige Manipulation wurde ja beim analogen Anschluss von der deutschen Telekom völlig ausgeschlossen, ebenfalls durch hieb und stichfeste Gutachten von sogenannten Sachverständigen die des Eides stattliche Honorare forderten und trotz Meineid bis dato nicht zur Rechenschaft gezogen worden sind. Die Geschädigten mussten zahlen und zahlen sogar jetzt noch. Eine Sperrung von kostenpflichtigen Nummern konnte von der deutschen Telekom angeblich wegen juristischen Gründen der Kommunikationsfreiheit nicht durchgeführt werden. Erst als nach Jahren die ersten Sicherheitslücken öffentlich bekannt wurden, wurde die deutsche Telekom erst in Teilhaftung, danach in Vollhaftung genommen. Und von heute auf morgen waren 0190-Nummern kein Thema mehr, jetzt muss man einen Antrag stellen, wenn man diese Nummer wählen möchte und ist vor Missbrauch abgesichert, dafür garantiert der Anbieter. Dennoch hat die Telekom in eine Zeitraum von ca. zehn Jahren einige Milliarden Euro Umsatz mit 0190-Nummern verdient, Rückzahlungen gab es nur, wenn die Zahlung unter Vorbehalt geleistet wurde, was einen aber nur sehr gute Rechtsanwälte geraten haben. Ich rate allen Zahlern dasselbe zu tun, falls sich die Gesetzte in ein paar Jahren ändern, ist es eine gute Investitionsmöglichkeit.

Ich wette mit Ihnen, wenn ab sofort entschieden wird, dass nicht der Endgerätebenutzer für Urheberschäden haftet, sonder die Provider über deren IP die Werke gehandelt werden, hätte die Medienindustrie innerhalb von drei Monaten eine brauchbare Lösung von den Provider vorgelegt und innerhalb 6 Monaten wäre das Problem gelöst. Gleichzeitig würde die Wirtschaft angekurbelt und neue Arbeitsplätze werden geschaffen, richtige Arbeitsplätze wo Menschen etwas sinnvolles tun.

Was passiert stattdessen, User werden bestraft für Dinge die sie nicht getan haben. Weil eines weis ich mit Sicherheit, ein professioneller Raubkopierer, Hacker und illegaler Filesharer wird mit den jetzigen Möglichkeiten nie erwischt. 95% der Beschuldigten sind im Grunde Opfer der Medienindustrie und die restlichen angeblichen Profis, sind sogenannte Möchtegerns die sich selbst überschätzt haben und nun wenigstens in der Presse gut wegkommen wollen.

Zu was das führt, kann man jetzt bereits im Ansatz erkennen:

Die Internutzung ist deutlich zurück gegangen und auch der Umsatz der Medienindustrie geht zurück. Brett- und Geduldspiele sind das Weihnachtgeschenk 2011. Ich kenne Familien die wegen einer Abmahnung von mehreren Computern und Mobiltelefonen, auf ein einziges Mobiltelefon reduziert haben. Radiogeräte werden mehr gekauft als MP3 Payer. Einfache Mobiltelefone sind gefragter, als High-End Multifunktionshandys.

MFG

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6955 Beitrag von TheTruth » Mittwoch 14. Dezember 2011, 14:49

Neue Infos zu U+C. Wer hat weiter Infos?
http://abmahnwahn-dreipage.de/forum/vie ... &start=760

Weis jemand wie die Auktion verlaufen ist? Hat sich die Presse schon gemeldet. Die sind doch sonst immer so fix. :te

EDIT by Grazer57

zur Info: Du solltest Links immer in Link setzen.
das geht wie folgt .... das Wort Link markieren und dann den Button url über dem Texteingabefeld anklicken.
Dann wird der Link auch nicht automatisch gekürzt (die Forensoftware arbeitet leider so) und erscheint in einem
Extra-Fenster.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6956 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. Dezember 2011, 18:55

Zuerst eine kleine Information. Da sich Uwe für die volle Bewältigung der Aufgaben hinsichtlich der Homepage und des Forums zurzeit selbst nicht mehr in der Lage fühlt, wird bis zu seiner vollen Genesung die Homepage + Forum anderweitig gehostet und verwaltet. Hier kann es zu Ausfällen kommen (wird es vermutlich, ist es auch schon), die spätestens bis 2012 behoben sind.

Danke für das Verständnis!


..........................................................

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6957 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. Dezember 2011, 19:08

5 Jahre Abmahnung 2006-9132-187439

Es ist Donnerstag der 14.12.2006 und in einem kargen Bürogebäude in Regensburg klimpert eine genervte Rechtsanwaltshilfsangestellte
auf Ihrer Tastatur herum. Wieder einmal hat der Freund sie die ganze Nacht wach gehalten mir seinem Geschnarche, ist der “Alte“ heute
wieder einmal anstrengend und unausstehlich und der Kaffee ist viel zu dünn. In geübten 2-Finger-Suchsysthem erscheint dann auf dem
Monitor:

Regensburg, den 14.12.2006; Mein Zeichen: 2006-9132-187439; Bitte immer angeben; Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung; Aufforderung
zur Abgabe einer Unterlassungserklärung; Sehr geehrter Herr Heintsch ...

... und das Unheil nahm seinen Lauf.


Heute sind es genau 5 Jahre her, das ich das besagte Abmahnschreiben erstmals in den Händen hielt und dachte ...
... na das schreibe ich lieber nicht auf. Es war, ist eine Zeit mit vielen Guten, mit vielen Schlechten, mit vielen erheiterten und
mit vielen traurigen Momenten, vielen E-Mails, Telefonaten, Briefen oder Postings in den Foren. Ich konnte mir sehr viel Wissen aneignen
und durfte viele gute und weniger gute Menschen kennenlernen. Ich nenne keine Namen, denn meistens sind dann diejenigen verärgert (sogar
meine Nichtfreunde), die nicht genannt werden.

[...] Ich bin nicht hier auf Diddelmaus.de oder Kontaktsuche in einer Partnervermittlung. [...]

So. Jetzt ist es aber endlich die Zeit zu erzählen, was ich doch für ein äußerst attraktiver, höflicher, wissender und zuvorkommender
Mensch bin. Eben der Schwiegermutter Typ.

Bild

Aber so ist es halt nun einmal nicht! Ich bin eben nur ein Mensch, der Fehler macht, in Fettnäpfchen tritt, Schwächen aber auch Stärken
besitzt, wie jeder andere auch. Wichtig ist, dass was man macht, nach seinen Möglichkeiten und mit 100% sowie eine kleine Spur auf diesen
Planeten zu hinterlassen.

In diesen 5 Jahren hat sich aus meiner Sicht viel entwickelt und der Anfang bildete auch für mich in dieser Zeit der Monsterthread im
Gulli:Board. Die Zeiten von sehr vielen Menschen, die sich engagiert, Fragen gestellt, Antworten erteilt haben, von vielen man leider
nichts mehr hört oder liest oder einfach oder zweifach herumgetrollt sind. Eine Rechtssprechung vom nur Upload als rechtswidrig, hin
zum Down- und Upload als rechtswidrige Handlung; weg vom Richterbeschluss, wieder hin zum Richterbeschluss; einer Rechtsprechung, die
immer nur ein Ziel verfolgte, dem abgemahnten Anschlussinhaber die Messlatte immer höher zu legen und em Abmahner immer tiefer.

Bei allen Resume möchte ich heute einen Menschen besonders erwähnen, ehren und mich in Namen der Initiative AW3P recht herzlich bei
ihm bedanken. Die Rede ist vom einzigen wahren Helden des Abmahnwahns, von Herrn Uwe Berger.

2008 erhielt ich eine E-Mail mit dem ungefähren Inhalt:
[...] Soll ich einmal, bevor es andere tun, die Domain Abmahnwahn-Dreipage sichern? Gruß Uwe [...]

Ja, klar, Domain sichern; Uwe (Who the fuck is Uwe?); Hallo, warum/weshalb/wie sichern? Aber, weil ich ein technisch hoch interessierter
und wissender Mensch bin und sofort alles gecheckt habe, sagte ich mir: Schaun wir mal. So begann eine Freundschaft - ich hasse die
Gefühlsduselei - die solange als möglich noch anhält, was aber weder Uwe noch ich beeinflussen können. Uwe Berger, ein “Macher“ mit
Lebenserfahrung und einer geschäftsorientierenden Ausrichtung. Sicherlich gab es auch einmal ordentlich Zoff. Denn wir sind nicht immer
einer Meinung. Da fällt mir wieder auf, dass sehr wenige meiner Meinung sind. Sehr bedenklich!?

Uwe Berger übernahm aber ohne großes Theater die Bereitstellung der Server für die Homepage und das Forum, begleicht die Kosten für
Server und Domain sowie die technische Wartung bzw. Gestaltung der Homepage und des Forums - ohne Wenn und Aber. Auch wenn dieser kleine
Knilch, nicht alle meine Vorstellungen umsetzte. Vielleicht lag es aber auch an meinen Vorstellungen.

Ende 2010 dann die erschütternde Diagnose: Krebs im Mund -und Rachenraum.

Ich möchte und werde auf die Einzelheiten verzichten, da es insbesondere für Uwe Berger und seinen Angehörigen eine absolut schwere
Prüfzeit ist, welche sich die Wenigsten vorstellen können.

Aber gerade in dieser Prüfzeit spendete gerade Uwe Berger mir Trost bei der Trauer um meinen Bruder und obwohl selbst geschwächt durch
Krankheit, OPs und Chemo verwendet er jede mögliche Zeit und vor allem körperliche Kraft für das Laufen der Homepage, der Server und
des Forums. Ohne Wenn und Aber.

Danke Uwe und ich hoffe, dass ich es noch viele Jahre Dir persönlich sagen darf. Du bist für mich der einzige Held im Abmahnwahn!

Das ist natürlich die perfekte Überleitung zu unserer Weihnachtsspendenaktion 2011. Hier ist jeder Cent gefragt. Gerade in der besinnlichen
Vorweihnachts- und Weihnachtszeit sollte sich jeder noch einen Ruck geben und eine Summe für einen guten Zweck spenden.

Hier könnt Ihr noch einmal in Ruhe alles nachlesen!

Weinhachtsspendenaktiom 2011
Weihnachtspreisrätsel
Liste der Spender



Alle die ich kenne danke und auf hoffentlich nicht noch einmal fünf Jahre.

V(iele)G(rüße) Steffen Heintsch

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TheTruth
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6958 Beitrag von TheTruth » Freitag 16. Dezember 2011, 10:59

Laut Homepage ist die Auktion beeendet:
Sehr geehrter Interessent,

die Onlineversteigerung von Forderungen in Höhe von insgesamt ca. € 90 Mio ist beendet.

Bitte besuchen Sie regelmäßig unsere Seite, um Informationen über anstehende Projekte zu erhalten.
Weitere Auktionen für 2012 sind in Vorbereitung.
Kann mir aber nicht vorstellen, das nach dem ganzen Trubel jemand was ersteigert hat.
Aber wie oben zu lesen geht es 2012 weiter. Ein neuer Versuch????

giand
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6959 Beitrag von giand » Freitag 16. Dezember 2011, 13:04

@Steffen auch von mir einen Orden zu 5 Jährigen....als wir die Abmahnung bekamen waren wir Kopflos und tief betrübt.
Dann fand ich diese Seite und nach stundenlangem lesen legte sich die Angst....dafür sind wir allen Dankbar die ihre Beiträge schreiben.
Ohne dieses Forum währen wir im Vorfeld sicherlich eine menge Geld losgeworden....

Unsere besten Wünsche der Genesung gehen an Uwe. Lass dich nicht unterkriegen , kämpfe.




Eine Frage hab ich dann auch noch.
In dem Log Auszug steht nur eine Datei die angeblich hochgeladen wurde(XX minuten??)....hier wurde mehrfach gesagt das wenn man zahlt kommen evtl noch andere Logs und Abmahnungen....sind diese evtl. Log nun Verjährt?

Neuerling
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#6960 Beitrag von Neuerling » Freitag 16. Dezember 2011, 17:25

Mal wieder eine kleine Frage an die Profis...

ModUE an Abmahner geschickt! Nun bekomme ich recht schnell Post zurück, in der dann steht, UE angenommen und dann, dass mein Angebot (hälftiger Vergleichsbetrag) angenommen wird...

Was soll das?

Ich habe doch kein Angebot gemacht. Das stinkt doch zum Himmel alles...

Ist das ein solcher Bettler?

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