Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#4481 Beitrag von Steffen » Donnerstag 10. Juni 2010, 12:25

Neue Abmahnkanzlei RA Meier

Donnerstag, den 10.06.2010

Seit dem vergangenen Monat mahnt die Kanzlei RA Meier Rechtsverstöße aus einem Chartcontainer heraus ab. Wir haben
das Abmahnschreiben unter die Abmahnwahn-Lupe genommen.

Abmahnender Anwalt:
RA Meier Rechtsanwaltskanzlei
Waltroperstr. 46
44536 Lünen
Internet: www.ra-meier.de

Motto der Internetpräsenz:
Ich vertrete international tätige Rechteinhaber gegen so genannte "Raubkopierer". Dabei prüfe ich für meine Mandanten
neben den zivilrechtlichen Ansprüchen auf Unterlassung und Schadenersatz auch die strafrechtlichen Aspekte der Verbreitung
von illegalen Kopien der Werke meiner Mandanten.


Rechteinhaber:
Trak Music GnbR
Hauptstr. 19
Österreich - 5201 Seekirchen
Internet: Trak-Music.com

Forderungen:
Pauschalbetrag in Höhe von 390,00 EUR

Gegenstandswert:
25.000 EUR

Streitgegenstand:
1 Tonaufnahme “ Rock to the beat“ von Darius & Finlay feat Nicco / German Top 100 Single Charts vom 08.03.2010


weiterlesen

zorander
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 10. Juni 2010, 10:46

Re: Deutschland

#4482 Beitrag von zorander » Donnerstag 10. Juni 2010, 14:29

Hallo zusammen,

ich bin auch in den "Genuss" eines Schreibens bzgl. Rechteverletzung wegen geladenem Spielfilm gekommen.
Ich habe dies in der Datenbank auch schon gepostet.
Ich werde mich hierzu auch noch mit einem Anwalt im Bekanntenkreis kurzschließen.
Da ich nicht gewillt bin zu bezahlen, hoffe ich hier im Vorfeld vielleicht schon die ein oder andere nützliche Info bekommen zu können für folgenden Sachverhalt.
---
1. Zum einen wurde in der Abmahnschrift angegeben, dass ich besagte Datei mithilfe von ed2k upgeloadet hätte, als Titel aber eine Torrent-Datei angegeben wurde. Inwieweit ist sowas relevant?

2. Zum anderen wurde die Abmahnung an meinen Bruder adressiert und auch dieser als Rechteverletzer ausgemacht.
Als Hintergrund muss man wissen, dass der Anschluss ein Telekom Call and Surf-ISDN-Komplettpaket-Anschluss mit zwei Telefonanschlüssen in meinem Elternhaus ist, dieser auch auf meinen Vater angemeldet ist und die zweite Telefonnummer (die hier wohl als Ursache gilt) auf meinen Bruder angemeldet war/ist.
Mein Bruder ist allerdings schon seit über einem Jahr umgezogen und der Anschluss wurde bei der Telekom auch schon mal umgemeldet. Keine Ahnung warum die Nummer immer noch auf meinen Bruder angemeldet ist. Im Telefonbuch bin ich eingetragen auf diese Nummer und nicht mein Bruder.
Die Frage ist also jetzt.
- Wer müsste eine UE unterschreiben? Mein Bruder? Ich? Mein Vater?
- Sind die Daten die der Abmahnanwalt ins Feld führt überhaupt noch von Wert für das weitere Verfahren bis hin zu einem evt. Gerichtstermin, wenn diese nicht den Tatsachen entsprechen wie oben geschildert oder wird dies mit der sogenannten Störhaftung abgedeckt?

peterm
Beiträge: 19
Registriert: Montag 9. März 2009, 17:09

Re: Deutschland

#4483 Beitrag von peterm » Donnerstag 10. Juni 2010, 17:20

@zorander

zu Punkt 1:
Ich gehe mal davon aus, dass es nicht unüblich ist, das eine Datei sowohl über BitTorrent als auch ed2k zu finden ist.

Z.b. die der Film "neuer_film.avi" wurde von jemandem über einen Torrent Tracker verbreitet. Heißt dort "neuer_film_torrent.avi"

Nun hat jemand über BT diesen Film geladen und in seinen download Ordner gespeichert. Hat aber nebenbei noch den eMule am laufen.
Somit ist der Film nun mit dem gleichen Namen auch über ed2k zu finden.

Ich würde also behaupten, nur weil der Film einen nach Torrent klingenden Filenamen hat, sagt dies nichts aus.

Wenn es sich um eine Torrent Datei handelt: "neuer_film.avi.torrent" dann sähe das Ganze schon anders aus.

Aber bitte keine exakten Dateinamen posten. Wenn es sich wirklich um einen Sonderfall handeln sollte, könntest du darüber identifiziert werden.

zu Punk2:
Hier kann ich leider nichts genaues sagen, daher halte ich meine Klappe ;-)

Gruß

Peter

hoppel
Beiträge: 87
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 14:34

Re: Deutschland

#4484 Beitrag von hoppel » Freitag 11. Juni 2010, 01:20

Moin,

mal eine ganz andere Frage, die nur oberflächlich betrachtet "off Topic" zu sein scheint :

Welche Anforderungen werden seitens der (Finanz-) Behörden an Buchhaltungssoftware in (Klein-) Unternehmen gestellt hinsichtlich Manipulationssicherheit der Daten, Dokumentation von Buchungen und Datenveränderungen, Sicherheit bei der Datenübertragung an Finanzämter oder Sozialversicherer?

Welche Anforderungen müssen "Service- Provider" (Telefon, I-Net, Strom, Gas, Wasser, Schei**e) erfüllen, um ihren Kunden "beweissichere" Rechnungen ausstellen zu können (Datenerhebung, "sichere" Speicherung / Verarbeitung, Fehlermanagement, etc.) ?


Es wäre toll, wenn sich die hilfreichen Geister melden würden, die z.B. als Unternehmer oder datenverarbeitener Mitarbeiter mit der Materie allmonatlich zu tun haben.


PS :
bitte keine Doktorarbeiten - ich will Niemanden stressen !
Links zu allgemeinverständlichen Dokumenten genügen völlig -
die kann der Betroffene nämlich auch flugs abspeichern :-)

Vielen Dank !

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#4485 Beitrag von Steffen » Freitag 11. Juni 2010, 09:31

Aufruf!

„Für ein seriöses Magazin im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sucht eine TV-Redaktion Betroffene,
die eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben. Wenn Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen
möchten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit den Administratoren dieses Forums auf. Von dort
wird ihre Antwort an uns weitergeleitet.“

Vielen Dank und freundliche Grüße

Email: info@abmahnwahn-dreipage.de

hoppel
Beiträge: 87
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 14:34

Re: Deutschland

#4486 Beitrag von hoppel » Freitag 11. Juni 2010, 23:34

@ Hoppel
Welche Anforderungen werden seitens der (Finanz-) Behörden an Buchhaltungssoftware in (Klein-) Unternehmen gestellt hinsichtlich Manipulationssicherheit der Daten, Dokumentation von Buchungen und Datenveränderungen, Sicherheit bei der Datenübertragung an Finanzämter oder Sozialversicherer?
Sicherlich muss das Prinzip der Buchhaltung "Klarheit und Wahrheit" befolgt werden.
Ein einfaches Löschen bzw. Ändern von Buchungen sollte also nicht möglich sein. Stichwort: Manipulation
z.B. elektronischer Versand von Rechnungen nur mit qualifizierter, digitaler Signatur.
etwas ausführlicher siehe
http://buchhaltung.intex-publishing.de/ ... _.28GOB.29
[/quote]

vergl. auch das verlinkte Dokument des BMF (http://www.bundesfinanzministerium.de/n ... onFile.pdf).

Wenn diese Grundsätze für einen jeden Geschäftsfall gelten, der elektronisch verbucht wird,
sollte das dann doch eigentlich auch für die Arbeit der EDV- Dienstleister im Umgang mit den erfassten Daten gelten, die geschäftsmäßig in nicht unerheblichem Umfang erhoben werden ?

Immerhin erfüllen Excel Tabellen und Faxausdrucke NICHT diese Ansprüche, es sei denn, es gäbe manipulationssicher archivierte Belege - nur warum braucht es dann in Gerichtsverfahren Zeugenaussagen von Geschäftsführern der EDV- Dienstleister?

Gutachten belegen, daß die Software (rudimentär) funktioniert, erfüllt sie oder die Prozesse beim Dienstleister aber auch einfachste Ansprüche an Buchhaltungsprogramme und Grundsätze der Datenweitergabe (ich erinnere mich da an ein Allseits bekanntes Passwort für an StAs geschickte ZIP- Dateien) ?

Sind ausgedruckte Excel- Tabellen als alleiniges Dokument geeignet ?

hoppel
Beiträge: 87
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 14:34

Re: Deutschland

#4487 Beitrag von hoppel » Samstag 12. Juni 2010, 00:43

Mitleser hat geschrieben:@Hoppel:

Sorry, aber was meinste warum z.B. der EDÖB die Logistep AG bis vor's höchste Gericht der Schweiz verklagt!? Haste etwa den diesbzgl. link nicht gelesen. Wenn Nein, dann nachholen! Haste meinen letzten Beitrag überhaupt gelesen?

Kurz: Selbstverständlich ist eine excel-Liste in dem Zusammenhang weder akzeptabel noch geeignet!

Und last but not least: Wie oft habe ich jetzt bereits über das Thema Zertifizierung geschrieben? :evil:

Gruß, Baxter
Servus,

(mal aufgefallen : wechselnde regionaltypische Berüßungsformen zwecks Herkunftsverschleierung) ;-)

Ich habe es gelesen, ich habe bald 95% deiner Klickmöglichkeiten der letzten 2 Jahre gelesen !
Warum glaubst du, kommt denn überhaupt jemand auf die Idee, mal zu hinterfragen, ob in Sachen EDV- Wahrheit an die Logger nicht die gleichen Anforderungen wie an den Betreiber der Döner- Bude nebenan oder den ebay- Powerseller aus der Garage 2 Straßen weiter zu stellen seien ?

(Die Frage, ob das vor Gericht jemals thematisiert wurde, verkneife ich mir nur mit Mühe)

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#4488 Beitrag von Steffen » Samstag 12. Juni 2010, 11:22

Warnhinweis oder Kaltstellen?

Samstag, den 12.06.2010

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage setzt sich täglich ein für die Information, Hilfe und Aufklärung von Menschen
die Hilfe suchen im Abmahnwesen. Schnell merkt man hierbei, dass man immer einen so genannten Tanz auf des Messers
Schneide vollführen muss. Denn, man macht sich bei einer umfassenden Berichterstattung über das Thema, nicht
immer Freunde fürs Leben.

In einer Aufklärungsserie zum Beispiel stellen wir seit ca. 1 Jahr (die nach unserer Meinung) zweifelhaften Vorgehens-
weisen des Münchner Anwaltes Hauke Scheffler dar.

Weiterführende Links: Vom Berichterstatter, Steffen Heintsch, wurde dabei eigens ein Bild kreiert...

... weiterlesen


Bild

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#4489 Beitrag von Steffen » Samstag 12. Juni 2010, 13:56

@Baxter,@All, @Ich,

[quoteemBaxter]Im "Nachbarforum" (netzwelt) wird hingegen unnötig Angst und Schrecken verbreitet... Ich halte das übrigens
für sehr, sehr seltsam - auch wenn es mich nicht wirklich wundert, da schon lange vermutet![/quoteem]


bitte ab sofort, keine Forenübergreifende Postings mehr!

Es gibt Anzeichen von, sagen wir einmal, zweifelhaften internen Vorgehensweisen.

Bild
Quelle: Netzwelt.de/Forum

Ich glaube von solchen Postings, müssen wir uns einfach distanzieren, weil sie dem Kampf gegen das Abmahnwesen
enorm schaden.

Steffen Heintsch
Initiative Abmahnwahn-Dreipage

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#4490 Beitrag von Steffen » Samstag 12. Juni 2010, 17:24

Deutschland im (Chartcontainer-)Goldrausch

Samstag, den 12.06.2010


Die Faszination, die der Klondike River ausübte, zog Hunderttausende (1896-1898) von Goldgräbern an. Wenn man heute
das Abmahnwesen analysiert, kann man schon leicht den Eindruck gewinnen, was für den Goldgräber damals der Klondike,
ist der Chartcontainer heute für die Rechteverwerter.
Chartcontainer
Eine in Internettauschbörsen frei zur Verfügung gestellte, nicht im Handel erhältliche, ständig aktualisierte sowie
komprimierte Zusammenstellung von mehreren Musiktiteln (Regelfall: German Top 100 Single Charts; rar.-Archiv; ca. 500 MB).
Kritik Abmahnung Chartcontainer

An dem Beispiel des Chartcontainers German Top 100 Single Charts vom 05.04.2010, möchte ich Sie zu einem besseren
Verständnis, an dieser Stelle unkommentiert, auf diese Problematik aufmerksam machen.

Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 05.04.2010
Bild


Es besteht die theoretische Möglichkeit, 13 Abmahnungen von 6 verschiedenen (aktuell 7) Kanzleien zu erhalten von 450,00 EUR
bis 1.200,00 EUR! Wenn man sich aber an das Thema “Abmahnung Chartcontainer“ heranbewegt, sollte man beide Seiten der
Medaille beleuchten. ...


... weiterlesen

sip
Beiträge: 184
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 15:23

Re: Deutschland

#4491 Beitrag von sip » Sonntag 13. Juni 2010, 10:02

@Mistreaded
Im Prinzip ist der Titel erstmal völlig egal. Es geht in erster Linie nur um den geistig geschützten Inhalt.
Allerdings wird es in Bezug auf die UE dann Interessant, da ja dem geistigen Inhalt auch ein konkreter Titel
und RI/RV zugewiesen sein muss. Wenn das nicht konkret möglich ist, sollte mal ein RA die Möglichkeiten aufzählen.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#4492 Beitrag von Steffen » Sonntag 13. Juni 2010, 12:43

Wessen Sommer wird 2010? -
Gedanken zum Filesharing-Urteil des BGH




Sonntag, den 13. Juni 2010


Bild

Dr. jur. Gernot Schmitt-Gaedke, LL.M. Eur.
Rechtsanwalt · Hochschul-Lehrbeauftragter

Schmitt & Muth
Münchener Straße 7 (gegenüber der Europäischen Zentralbank)
60329 Frankfurt/Main
Tel: 069 - 777 - 999
Fax: 069 - 2695997 - 11
E-mail: schmitt@schmitt.de · 24 Stunden E-Mail Service: notfall@schmitt.de
Internet: www.schmitt.de · www.abmahnweb.com



Das Frühjahr der sprießenden Spekulationen, Hoffnungen und Ängste ist vorbei: Endlich ist sie veröffentlicht, die ersehnte
Filesharing-Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts (Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens).
Nun gilt es, aus dem klar formulierten Urteil die richtigen Schlüsse für die juristische Praxis zu ziehen. Ich möchte die für
mich wesentlichen Punkte thesenartig zusammenfassen und einen Blick in die Zukunft wagen:


These 1: W-Lan-Betreiber haften (fast) immer als Störer, sind also im Falle einer
Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Rechtsanwalts-
gebühren verpflichtet.


Bekanntlich war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in vorheriger Instanz davon ausgegangen, dass ein Anschlussinhaber als
Betreiber eines Drahtlosnetzwerks nicht von vornherein für das Handeln von Eindringlingen verantwortlich ist. Eine Störerhaftung
des Anschlussinhabers sollte auch bei Sicherung des Netzwerks mit einem Standardpasswort erst dann einsetzen, wenn ihm das
rechtswidrige Handeln des Dritten bekannt war oder sein musste.

Diese in den vergangenen Jahren ausgesprochen populäre Argumentation ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs hinfällig. Das
Urteil stellt klar, dass eine Störerhaftung stets dann gegeben ist, wenn die marktüblichen Sicherungen zur Zeit des Erwerbs des
Routers nicht getroffen wurden. Da Router seit weit mehr als 5 Jahren die Einstellung eines MAC-Filters ermöglichen, der ein
Eindringen in das Netzwerk technisch fast unmöglich macht, verbleibt für die Darlegung und Beweisführung im Prozess ein denkbar
geringer Spielraum.

Es ist zu erwarten, das die Instanzenrechtsprechung in den kommenden Monaten und Jahren klarere Kriterien für die Routereinstellung
entwickelt, in denen sich dies niederschlagen wird. Endgültig zu klären wird hierbei noch zu sein, ob es dem Anschlussinhaber
zuzumuten ist, den Router durch laufende Updates auf einen neueren Sicherheitsstandard zu bringen; der BGH deutet dies an, es
sei dem Nutzer nicht zuzumuten, den Anschluss laufend mit der neuen Schutztechnik zu versehen und hierbei finanzielle Mittel
aufwenden zu müssen. Abgesehen von Detailfragen der Routerkonfiguration werden die W-Lan-Betreiber noch durch ein weiteres Nadelöhr
der BGH-Rechtsprechung hindurch müssen: Aufgrund der besonderen Lagerung der Darlegungslast, auf die ich später im Einzelnen
eingehen möchte, obliegt es den Anschlussinhabern, vorzutragen, wie es zu der Rechtsverletzung gekommen ist; ein pauschaler Hinweis
auf die Existenz eines W-Lan-Netzwerks und auf die technisch theoretisch immer gegebene Möglichkeit des Eindringens reicht hierzu
freilich nicht aus.

Die Begründung des Urteils wird sich vor allem für solche Anschlussinhaber negativ auswirken, die inspiriert vom Urteil des OLG
Frankfurt auf die W-Lan-Karte gesetzt und sich - ob wahrheitsgemäß oder nicht - gegenüber den Abmahnern entsprechend eingelassen
haben: Mit der BGH-Entscheidung im Rücken dürften es die Abmahner nun leicht haben, die vergleichbaren Konstellationen zu ihren
Gunsten gerichtlich zu klären.

These 2: Das Urteil betrifft nicht nur W-Lan-Fälle, ...



... weiterlesen

muhski
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 26. März 2010, 01:26

Re: Deutschland

#4493 Beitrag von muhski » Montag 14. Juni 2010, 03:21

Mistreaded hat geschrieben:"Fiegerlied"
Jetzt mal ganz abseits davon wer überhaupt Rechte an diesem Lied hat. Ist ja eigentlich auch nur für Mehrfachabmahnung wirklich interessant. :lol:

Wenn das jetzt alle Versionen sind, die es gibt, dann haben wir doch nach über einem Jahr nach letztem Erscheinungsdatum doch keine "heiße Verkaufsphase" mehr. Somit wäre es doch ein minderschwerer Fall m.m.n.
Greift hier jetzt die 100Euro-Deckelung oder hätten die IP überhaupt garnicht zugeordnet werden dürfen, um es mit den Worten des BGHs auszudrücken??

Ich mein, isses in D echt schon so weit, das man nur ne IP braucht, um dann durch den zivilrechtl. Auskunftsa. jemanden erst dann abzumahnen und vors Gericht zu zerren, wenn es für ihn nicht mehr möglich ist, seine Unschuld zu beweißen. Da hätte der Gesetztgeber umsichtig sein müssen und zb. die Daten beim Provider einfrieren lassen oder gleich ne Vorratsdatenspeicherungsselbstauskunft im Gesetz verankern.

peterm
Beiträge: 19
Registriert: Montag 9. März 2009, 17:09

Re: Deutschland

#4494 Beitrag von peterm » Montag 14. Juni 2010, 10:35

Hallo,

zur MAC Adresse:

Ich versuche mal alles einfach auszudrücken.

Die MAC Adresse ist eine theoretisch weltweit eindeutige Adresse einer Netzwerkkarte und wird in 6 Hexadezimal Werten angegeben:

00-C1-5F-B5-34-C6 oder 00:C1:5F:B5:34:C6

Seine eigene MAC Adresse kann jeder Windows Benutzer in der Konsole(Eingabeaufforderung) mittels "ipconfig /all" erfahren.
Linux: Terminal -> "ifconfig"

Jede Netzwerkkarte im PC hat eine eigene MAC Adresse.
Anhand der MAC kann auch grob festgestellt werden, wer der Hersteller der Netzwerkkarte ist.

Der Router ordnet dieser MAC Adresse eine IP-Adresse zu. Diese sind für eine bestimmte Zeit miteinander verknüpft. Nach Ablauf dieser Zeit(lease) z.b. 24h kann die IP vom DHCP-Server des Routers an eine andere MAC vergeben werden.

MAC-Filter:
Beim (W-LAN)Router wird nun diese Adresse hinterlegt. Somit ist diese Netzwerkkarte berechtigt, vom Router eine IP zu erhalten und im Netz zu kommunizieren.

Sicher/unsicher?
Unter Linux Betriebssystemen lässt sich die (eigentlich individuelle und einzigartige) MAC Adresse mit drei! Befehlen ändern. Je nach Tippgeschwindigkeit würde ich sagen: 10 sec - 1 Minute.
Problem dabei nur, man muss ein nichtgefilterte MAC kennen.

Ist das Netzwerk unverschlüsselt, so kann man die Kommunikation mithören und hat ebenfalls innerhalb von wenigen sec die (freigegebenen)MAC Adressen der im W-LAN & LAN befindlichen Rechner.

Handelt es sich um ein verschlüsseltes Netzwerk wird es etwas schwieriger. Aber bestimmt nicht unmöglich.

Gruß
Peter

PS: Interessant wäre, ob von den Loggern die MAC Adresse des Routers aufgezeichnet wird. Die des sharenden PCs kann meines Wissens nach nicht ermittelt werden.

Horst
Beiträge: 2
Registriert: Samstag 12. Juni 2010, 15:58

Re: Deutschland

#4495 Beitrag von Horst » Montag 14. Juni 2010, 16:15

Hallo zusammen,

es hängt zwar nicht direkt mit dem Thema der Abmahnungen zusammen, aber könnte vielleicht indirekt mal in einem Verfahren vorkommen.

1. Mal angenommen jemand würde Besuch von Menschen in grünen Kleidern bekommen, die den Bewohner fragen, ob sie sich nicht mal seinen Rechner borgen könnten. Was wäre, wenn alle Daten darauf verschlüsselt wären und dem Besitzer das Passwort nicht mehr einfällt? Gibt es hierzu in Deutschland schon Rechtsprechungen oder Gesetze? Mir ist nur bewußt, daß es in England Konsequenzen haben kann bzw. das zumindest mal vorgesehen war.

2. Ein anderes Thema:
Wie sieht es mit Netzwerken wie Stealthnet aus? Selbst jemandem, der sich nur oberflächlich mit der Funktionsweise auseinander gesetzt hat, sollte klar sein, daß die eigene Nachbarnode nicht der eigentliche Uploader ist. Aber könnte man dann pauschal die Leute als Störer verklagen, ÜBER die man eine urhb.rechtl. geschützte Datei erhalten hat?
Gruß,
Horst

peterm
Beiträge: 19
Registriert: Montag 9. März 2009, 17:09

Re: Deutschland

#4496 Beitrag von peterm » Montag 14. Juni 2010, 17:03

@Horst

zu 1: Ich vermute, hier muss man unterscheiden um was es geht.
Filesharing: Ich glaube kaum das sich hier jemand ernsthaft für das Passwort interessieren würde.
Also mir würde es im so einem Fall auch nicht mehr einfallen.
Dafür sind mir andere Daten zu sensibel, selbst wenn ich mich dadurch entlasten könnte.

Bei einem Vorwurf von gewerbsmäßigem Handel mit KiPo, Finanzdelikten mit ordentlichen Summen, Terrorismus, etc würde ich mir in Absprache mit einem Anwalt doch zwei mal überlegen ob mir das Passwort nicht wieder einfällt um mich zu entlasten.

Ob man gezwungen werden kann? Sollte Herr Kohl damals nicht gezwungen werden Namen von Spendern preis zu geben? Und musste er um ungestört nachdenken zu können nicht in einer Zelle sitzen? Vielleicht verwechsle ich das jetzt auch einfach nur.

zu 2:
Hier bin ich persönlich im Moment sehr pessimistisch. Ich könnte mir denken, dass einige Richter(in DE) wohl sagen: Wenn du an so was teilnimmst, bist für alles Haftbar was passiert. Selber schuld.

Alles nur meine Meinung. Urteile habe ich keine zur Hand.

Gruß

peter

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland

#4497 Beitrag von Steffen » Montag 14. Juni 2010, 17:17

Ich mein, ist es in DE echt schon so weit, dass man nur eine IP braucht, um dann durch den zivilrechtl. Auskunftsanspruch
jemanden erst abzumahnen und vors Gericht zu zerren, wenn es für ihn nicht mehr möglich ist, seine Unschuld zu beweisen.
Da hätte der Gesetztgeber umsichtig sein Müssen und z.B. die Daten beim Provider einfrieren lassen oder gleich eine Vorrats-
datenspeicherungsselbstauskunft im Gesetz verankern.
Wir haben von Seiten des Gesetzgebers die Situation, dass das Herunterladen (§ 53 UrhG) sowie das Anbieten (§ 19a UrhG) von
urheberrechtlich geschützten Werken - strafbar ist! Aufgrund, dass tagtäglich eben von einem Filesharer X, Rechte verletzt
werden und die Zahlen pro Jahr ansteigen, ist man gezwungen dahingehend Recht zu sprechen, das die stattfindenden Rechts-
verletzungen eingedämmt werden.
Ermittelbar über die dyn. IP, ist nun einmal - nur - der Anschlussinhaber (AI). Aus diesem Grund, und da die Rechteverwerter
regelmäßig leer ausgingen, kam es ja zur Störerhaftung. Logisch, denn jeder AI sagte: “Ich war es nicht, sondern der, der
oder der!“

Provokant: Es darf keiner denken, gegen ein Recht zu verstoßen, ohne dass dieser Verstoß verfolgt bzw. geahndet wird.

Die verletzten Rechteinhaber sagen: Unsere Rechte werden tagtäglich massenhaft verletzt
und wir möchten die Täter schnell verfolgen und zivilrechtliche Forderungen (AG+SE) stellen.

Kritik
Natürlich wird die Rechtsprechung sich dahingehend richten, dass die Urheberrechtsverletzungen einzudämmen sind. Aber ...

Der Rechteverwerter beauftragt eine Log-Firma. Diese verdient ihr tagtäglich Brot damit Daten zu erheben, zu speichern und
weiterzugeben. Die Log-Daten (Datum, Uhrzeit, IP, Hash, GUID usw.) werden zu einer Ware. Je mehr man loggt (ohne Hintergedanken
oder Spekulationen), desto mehr verdient man. Dabei hat diese Firma, keinerlei Anforderungen an die Erhebung, Speicherung
sowie Weitergabe der Daten, sowie unterliegt keinerlei Kontrolle. Eine Manipulation oder technische Fehler sind deshalb nicht
auszuschließen (aber auch nicht Beweisbar). Um das aber Auszuschließen, gibt es die (Gefälligkeits-)Gutachten über Logg-Software.
Es ist doch immer dasselbe. Zwei, drei Leute verschicken über einem P2P-Client eine kleine oder mittlere Datei, die natürlich
sofort gefunden und ohne Probleme heruntergeladen wird.
Dabei geht niemand davon aus, dass abhängig von Einstellung, Breitbandverbindung die Geschwindigkeiten unterschiedlich sind,
es zu Datei Namensänderungen kommen kann oder fehlerhafte Teile möglich sind.

Dann ein Hauptproblem, es werden in der Regel nur Zeitpunkte angegeben. Hier fällt es mir sogar auf, das außer der IP - keine -
technisch nachvollziehbare Daten vorhanden sind, welche die schändliche Tat belegen. Denn selbst der Download eines kleinen
Teil der Datei, benötigt mehr als eine Sekunde, quasi einen angegebenen Zeitraum. Deshalb wird nichts heruntergeladen, nichts
forensisch verglichen sondern nur aus dem Client abgepinselt! Warum? Weniger Arbeit - weniger Aufwand - höherer Gewinn!

Nun ist es aber leider Gottes so, dass diese Indizien, für den Richter als Beweis ausreichen, die dann noch vom Kläger garniert
werden mit, das die Internettauschbörse Billionen an Umsatzverluste verursacht, Millionen Arbeitsplätze kostet und das
Kulturgut DSDS gefährdet ist.

Das ist die Ausgangslage

Jetzt kommt es auf den Vortrag des Prozessbevollmächtigen des Beklagten an. Gerade das letzte BGH-Urteil zeigt doch, dass die
Argumente langsam schwinden. Mit fadenscheinigen Vorträgen oder Ausreden, genau so wenig wie ein Beklagter, der sich selbst
- ohne Anwalt -vor Gericht vertritt, wird man keinen Blumentopf mehr gewinnen. Hier wird und wurde an der falschen Stelle gespart.
Substantiiert, heißt das Un- und Zauberwort. Namen sind eben vor Gericht wie Schall und Rauch. Es sind Abgemahnte mit Rückgrat
und Anwälte die ihr Handwerk beherrschen gefragt.
Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur
Überzeugung des Gerichtes feststeht.

Es ist eben doch nicht alles so einfach!

VG Steffen

riva m
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 16. März 2010, 20:28

Re: Deutschland

#4498 Beitrag von riva m » Dienstag 15. Juni 2010, 01:34

@riva m: Ist das folgende Bild evtl. verständlicher? @all: Bitte 'mal drüberschauen, ob sich evtl. der Fehlerteufel eingeschlichen hat... Danke!

Bild

@mitleser
Schönes Bild. Schön bunt. Ich werde das ausdrucken; und sollte es mich jemals vor Gericht verschlagen, werde ich es mit einem überlegenen Grinsen vorzeigen und proklamieren:
"Guckst Du Richta, is alles drauf. Ganze Sauerei! Is alles klar, oda?! Ich geh heim und die Anwaltstypen können mich und alle mal!"

*Räusper*
Mein Ansatz war, wie können wir die von Dir und anderen technisch Fachkudigen erstellten Informationen nutzen? Welche Angriffspunkte haben die von den Loggerbuden verwendeten Programme? Wie können diese - vor Gericht! - verwendet werden?
Hin und wieder wäre es - zumindest für mich - hilfreich, wenn den Belegen eine kleine Erklärung oder Interpretation folgen würde. Dir mag das erscheinen, als ob Du einem Legastheniker das ABC erklären müsstest, aber bitte denk' daran:
Die meisten von uns hier im Forum sind zwar nicht dumm, besitzen aber auch nicht die Kenntnisse eines Informatikers.
Ich persönlich schätze eine saubere Dokumentation von Informationen zwar sehr, aber ich wäre gerade Dir sehr dankbar, wenn Du ab und zu einen Link kommentieren würdest. "Die sprechen doch für sich selbst?" - Nein, tun sie leider nicht.
We want
INFORMATION
INFORMATION
INFORMATION

@all
Wieder einmal eine Verständnisfrage:
Es gibt die prinzipielle Möglichkeit eines "neutralen" Gutachtens.
a) die Fragestellung kann durch die Klageerwiderung beeinflusst werden (wie weit?)
b) die Fragestellung wird letztendlich vom Richter formuliert
c) der Richter bestimmt auch den Gutachter
Wo wäre der Ansatzpunkt?

Immer mal wieder wird aber der Begriff eines "Gegengutachtens" aufgebracht.
Meines Wissens haben Abmahner/Logger die Möglichkeit, vorab ein (Gefälligkeits-?)Gutachten erstellen zu lassen und dieses vor Gericht zu präsentieren. Wie aber kann man als Abgemahnter mit berechtigten Zweifeln reagieren? Angenommen, man hätte ein paar Euro in der Hinterhand und die Informationen zur Verfügung, die über die letzten Jahren in diversen Foren zusammen getragen wurden?
Wie soll ein Abgemahnter vorab ein brauchbares Gutachten erstellen lassen? Zum Teil ist die Software patentiert, wie soll man also - legal - daran kommen, um sie zu testen? Gibt es Test-Szenarien, bei denen ein Techniker eine grundsätzliche Schwäche von solcher Software belegen , oder meinetwegen glaubhaft machen konnte? Stichwort Fehlerquote.
OK, P2P-Software funktioniert, also wird auch die Logg-Software prinzipiell funktionieren. Aber wie hoch ist die Fehlerquote? 0,01% 0,1% 10%?!

Womöglich würde mir das "Morgenstern-Gutachten" einige Frage beantworten, aber ich scheue derzeit (noch) davor zurück, ca. 110 Euronen für ein Schriftstück zu überweisen, das ich dann womöglich doch nicht in letzter Konsequenz verstehe (bin weder Techniker, noch Jurist).

Ich sehe aber folgendes:
- Es gibt - von technischer Seite her - mehr als berechtigte Zweifel über die Verlässlichkeit der Software der LoggerBuden
- diese konnten bisher nicht - vor Gericht - entsprechend deutlich gemacht werden.
- es fehlt bisher an der Bereitschaft von Rechtsanwälten, sich wirklich auf die Argumente der Techniker einzulassen und diese Argumente vor Gericht zu vertreten
- es fehlt bisher an dem Willen der Techniker, ihre Erkenntnisse allgemeinverständlich zu präsentieren, auch wenn sie ihrer Meinung nach alles sauber belegt haben.

OK, wieder länger als geplant,
no offense,
Riva

muhski
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 26. März 2010, 01:26

Re: Deutschland

#4499 Beitrag von muhski » Dienstag 15. Juni 2010, 02:01

@Steffen
Danke für deine ausführliche Stellungsnahme.

Ok, ganz so einfach wie ich es zusammenn gefasst habe, isses nicht.
Ich wollte den letzten Abschnitt eigentlich auch nicht nur Auf Fileshareing beschränkt wissen (auch wenn ich das nicht geschrieben habe ;-)

Ich finde es nur bedenklich wie weit es gekommen ist in Dtl. Dieser ganze privatrechtlich Quark mit Patenten, Lizenzen, und sonstigen verliehenen Rechten schränkt den Normalbürger immer mehr ein. Es muß doch noch ne Verhältnissmäßigkeit geben. Abmahnungen wegen einem Lied Monate nach dem Logdatum. Warum soll man die UE abgeben? Wiederholungsgefahr? Ist die so lange danach noch gegeben?? Nichts von dem was die Merkel bei der letzten Uhrheberrechtsnovelle versprochen hat ist gehalten worden. Es ist sogar noch schwerer geworden sich zu verteidigen (Störerhaftung).

Wenn man Bedenkt, das man bei manchen Breitbandprovider nur ne Nummer und ein frei wählbares Passwort braucht um sich einzuwählen, kann einem schlecht werden bei dem BGH Urteil bez. W-Lan.... :_:

Wie sagte einst ein streitbarer Bayer: "Sagen sie mir doch eine Zahl, Frau Richterin. Ich geben mich auch mit einer geringen Menge zufrieden." :lo

@Fliegerlied
Is das jetzt nicht "veraltet"? Wann greift denn nun die 100Euro-Deckelung?

Schimmerlos
Beiträge: 13
Registriert: Mittwoch 29. Juli 2009, 02:07

Re: Deutschland

#4500 Beitrag von Schimmerlos » Dienstag 15. Juni 2010, 02:32

Steffen hat geschrieben:Wessen Sommer wird 2010? -
Gedanken zum Filesharing-Urteil des BGH




Sonntag, den 13. Juni 2010


Bild

Dr. jur. Gernot Schmitt-Gaedke, LL.M. Eur.
Rechtsanwalt · Hochschul-Lehrbeauftragter

Schmitt & Muth
Münchener Straße 7 (gegenüber der Europäischen Zentralbank)
60329 Frankfurt/Main
Tel: 069 - 777 - 999
Fax: 069 - 2695997 - 11
E-mail: schmitt@schmitt.de · 24 Stunden E-Mail Service: notfall@schmitt.de
Internet: www.schmitt.de · www.abmahnweb.com



Das Frühjahr der sprießenden Spekulationen, Hoffnungen und Ängste ist vorbei: Endlich ist sie veröffentlicht, die ersehnte
Filesharing-Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichts (Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens).
Nun gilt es, aus dem klar formulierten Urteil die richtigen Schlüsse für die juristische Praxis zu ziehen. Ich möchte die für
mich wesentlichen Punkte thesenartig zusammenfassen und einen Blick in die Zukunft wagen:


These 1: W-Lan-Betreiber haften (fast) immer als Störer, sind also im Falle einer
Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Rechtsanwalts-
gebühren verpflichtet.


Bekanntlich war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in vorheriger Instanz davon ausgegangen, dass ein Anschlussinhaber als
Betreiber eines Drahtlosnetzwerks nicht von vornherein für das Handeln von Eindringlingen verantwortlich ist. Eine Störerhaftung
des Anschlussinhabers sollte auch bei Sicherung des Netzwerks mit einem Standardpasswort erst dann einsetzen, wenn ihm das
rechtswidrige Handeln des Dritten bekannt war oder sein musste.

Diese in den vergangenen Jahren ausgesprochen populäre Argumentation ist mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs hinfällig. Das
Urteil stellt klar, dass eine Störerhaftung stets dann gegeben ist, wenn die marktüblichen Sicherungen zur Zeit des Erwerbs des
Routers nicht getroffen wurden. Da Router seit weit mehr als 5 Jahren die Einstellung eines MAC-Filters ermöglichen, der ein
Eindringen in das Netzwerk technisch fast unmöglich macht, verbleibt für die Darlegung und Beweisführung im Prozess ein denkbar
geringer Spielraum.

Es ist zu erwarten, das die Instanzenrechtsprechung in den kommenden Monaten und Jahren klarere Kriterien für die Routereinstellung
entwickelt, in denen sich dies niederschlagen wird. Endgültig zu klären wird hierbei noch zu sein, ob es dem Anschlussinhaber
zuzumuten ist, den Router durch laufende Updates auf einen neueren Sicherheitsstandard zu bringen; der BGH deutet dies an, es
sei dem Nutzer nicht zuzumuten, den Anschluss laufend mit der neuen Schutztechnik zu versehen und hierbei finanzielle Mittel
aufwenden zu müssen. Abgesehen von Detailfragen der Routerkonfiguration werden die W-Lan-Betreiber noch durch ein weiteres Nadelöhr
der BGH-Rechtsprechung hindurch müssen: Aufgrund der besonderen Lagerung der Darlegungslast, auf die ich später im Einzelnen
eingehen möchte, obliegt es den Anschlussinhabern, vorzutragen, wie es zu der Rechtsverletzung gekommen ist; ein pauschaler Hinweis
auf die Existenz eines W-Lan-Netzwerks und auf die technisch theoretisch immer gegebene Möglichkeit des Eindringens reicht hierzu
freilich nicht aus.

Die Begründung des Urteils wird sich vor allem für solche Anschlussinhaber negativ auswirken, die inspiriert vom Urteil des OLG
Frankfurt auf die W-Lan-Karte gesetzt und sich - ob wahrheitsgemäß oder nicht - gegenüber den Abmahnern entsprechend eingelassen
haben: Mit der BGH-Entscheidung im Rücken dürften es die Abmahner nun leicht haben, die vergleichbaren Konstellationen zu ihren
Gunsten gerichtlich zu klären.

These 2: Das Urteil betrifft nicht nur W-Lan-Fälle, ...



... weiterlesen

@Steffen

Wenn der Herr Dr. schon so zuversichtlich ist, was solln dann wir sagen. Tatsache ist daß ich weiß wer es gewesen ist und das das Weglügen nichts bringt. Oder sag mir doch einfach was ich dem Richter erzählen soll. Dein Einsatz ist schön und gut aber ich glaube aussichtslos. das ist halt die neue Zeit.

Antworten