Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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- Registriert: Montag 23. August 2010, 21:51
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
@Steffan
ja koch media, digi war der Logging Bude
mrpinkeyes
ja koch media, digi war der Logging Bude
mrpinkeyes
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
OK. [blink2]Hallo! @Mistreaded![/blink2]
§§ 4, 3 28 BDSG, was willst Du für eine Ergebnis erreichen?
Über die entsprechenden §§ wurde doch genug geredet.
1. Frage: Welches Ergebnis soll die Datenschutzdiskussion bringen?
2. Frage: Wie willst Du Rechtsverstöße in der P2P-TB - dann - verfolgen?
VG Steffen
§§ 4, 3 28 BDSG, was willst Du für eine Ergebnis erreichen?
Über die entsprechenden §§ wurde doch genug geredet.
1. Frage: Welches Ergebnis soll die Datenschutzdiskussion bringen?
2. Frage: Wie willst Du Rechtsverstöße in der P2P-TB - dann - verfolgen?
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Hallo,
auch bei uns ist so ein Schreiben gelandet. Jedoch ist bei uns absolut sicher, dass niemand die vorgeworfenen Handlungen begangen hat.
Uns ist weder das Spiel bekannt, noch werden irgendwelche Filesharing Programme verwendet. Es ist also unmöglich, dass von unserem PC aus irgend etwas verbreitet wurde.
Wir werden morgen sofort Anzeige erstatten, denn hier kann nur eine betrügerische Absicht vermutet werden.
auch bei uns ist so ein Schreiben gelandet. Jedoch ist bei uns absolut sicher, dass niemand die vorgeworfenen Handlungen begangen hat.
Uns ist weder das Spiel bekannt, noch werden irgendwelche Filesharing Programme verwendet. Es ist also unmöglich, dass von unserem PC aus irgend etwas verbreitet wurde.
Wir werden morgen sofort Anzeige erstatten, denn hier kann nur eine betrügerische Absicht vermutet werden.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
[quoteemBetrug]Wir werden morgen sofort Anzeige erstatten, denn hier kann nur eine betrügerische Absicht vermutet werden.[/quoteem]
Ok. Man sollte - besonders der abgemahnte AI - beachten, auch wenn man sich 100%ig sicher ist, das man diese
vorgeworfene Rechtsverletzung nicht getätigt hat, ist es nur mit vorheriger Beauftragung eines Anwaltes ratsam,
- keine - Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn man ohne Anwalt reagiert, kann man natürlich eine Strafanzeige
erstatten, muss aber trotzdem eine mod. UE (nicht die Originale) abgeben!
VG und halte uns bitte über das Ergebnis der Strafanzeige auf den Laufenden.
Steffen
Ok. Man sollte - besonders der abgemahnte AI - beachten, auch wenn man sich 100%ig sicher ist, das man diese
vorgeworfene Rechtsverletzung nicht getätigt hat, ist es nur mit vorheriger Beauftragung eines Anwaltes ratsam,
- keine - Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn man ohne Anwalt reagiert, kann man natürlich eine Strafanzeige
erstatten, muss aber trotzdem eine mod. UE (nicht die Originale) abgeben!
VG und halte uns bitte über das Ergebnis der Strafanzeige auf den Laufenden.
Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Hallo,
auch ich habe vor 5 Tagen eine solche Abmahnung erhalten.
Sollte sich zu diesem Zeitpunkt kein Einbrecher in unserem Haus befunden haben, kann ich nur sagen;
Wir können zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Verbindung gehabt haben.
Wir waren nachweißlich zu diesem Zeitpunkt in Urlaub.
Ich werde mich wohl meinem Vorredner anschließen.
auch ich habe vor 5 Tagen eine solche Abmahnung erhalten.
Sollte sich zu diesem Zeitpunkt kein Einbrecher in unserem Haus befunden haben, kann ich nur sagen;
Wir können zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Verbindung gehabt haben.
Wir waren nachweißlich zu diesem Zeitpunkt in Urlaub.
Ich werde mich wohl meinem Vorredner anschließen.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
[quoteemGvUf]… auch ich habe vor 5 Tagen eine solche Abmahnung erhalten. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt kein Einbrecher
in unserem Haus befunden haben, kann ich nur sagen;Wir können zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Verbindung
gehabt haben. Wir waren nachweißlich zu diesem Zeitpunkt in Urlaub. Ich werde mich wohl meinem Vorredner
anschließen.[/quoteem]
Ok, das gleiche was ich zum Vorredner gepostet habe, gilt auch hier.
Man sollte - besonders der abgemahnte AI - beachten, auch wenn man sich 100%ig sicher ist, das man diese
vorgeworfene Rechtsverletzung nicht getätigt hat, ist es nur mit vorheriger Beauftragung eines Anwaltes ratsam,
- keine - Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn man ohne Anwalt reagiert, kann man natürlich eine Strafanzeige
erstatten, muss aber trotzdem eine mod. UE (nicht die Originale) abgeben!
Ich hoffe, dass Modem und/oder/bzw. Router aus waren - vom Strom genommen in der Abwesenheit.
Es können Zeugen (nicht der Abgemahnte) gefunden werden, die beeiden können, das
untermauern.
Halte uns bitte auf den Laufenden.
VG Steffen
in unserem Haus befunden haben, kann ich nur sagen;Wir können zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Verbindung
gehabt haben. Wir waren nachweißlich zu diesem Zeitpunkt in Urlaub. Ich werde mich wohl meinem Vorredner
anschließen.[/quoteem]
Ok, das gleiche was ich zum Vorredner gepostet habe, gilt auch hier.
Man sollte - besonders der abgemahnte AI - beachten, auch wenn man sich 100%ig sicher ist, das man diese
vorgeworfene Rechtsverletzung nicht getätigt hat, ist es nur mit vorheriger Beauftragung eines Anwaltes ratsam,
- keine - Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn man ohne Anwalt reagiert, kann man natürlich eine Strafanzeige
erstatten, muss aber trotzdem eine mod. UE (nicht die Originale) abgeben!
Bitte nicht darauf antworten, sondern nur dir selbst!GuVf hat geschrieben:Wir können zu diesem Zeitpunkt überhaupt keine Verbindung gehabt haben.
Ich hoffe, dass Modem und/oder/bzw. Router aus waren - vom Strom genommen in der Abwesenheit.
Es können Zeugen (nicht der Abgemahnte) gefunden werden, die beeiden können, das
- ihr zum Streitzeitpunkt Abwesend gewesen seit
- alle Gerätschaften aus und vom Strom genommen wurden.
untermauern.
Halte uns bitte auf den Laufenden.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Grafschaftliche Abmahnungen im Sündenpfuhl eBay
Sonntag, den 19.09.2010
„Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist,
also zur Routine gehört. Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausmaß der Verletzung in
qualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt."
(BT - Drucksache 16/5048 S.49)
Mittlerweile gibt es in Deutschland - 505 - Abmahngründe bei eBay, Amazon und Online-Shops, wie die Münchner
IT-Recht Kanzlei berichtet. Einen Bilderklau-Sündenpfuhl für die einen, Goldgräberstimmung bei Abmahnungen wegen
Verletzung des Bildschutzes für die anderen, stellen private Verkaufsaktionen dar. Genau wie in den Filesharing-Fällen
pochen die Rechteinhaber auf ihre Rechte und die Kritiker äußern ihren Standpunkt, dass Bilder-Abmahnungen doch
nur reine Abzocke sind. Wir wollen es anhand eines aktuellen Beispiels näherbringen.
Abmahner
Rechtsanwaltskanzlei Holger Nötzel
Parkstr. 5, 27612 Loxstedt
Rechteinhaber
Graf von Schlieffen Collection GmbH
Gmunder Str. 35 A
81379 München
GF: Michael Häusle
Streitgegenstand
1 Lichtbild für einen Artikel aus der Thomas Sabo Charm Anhänger Kollektion
(ähnliches Bild, dient nur zur Veranschaulichung)
... weiterlesen!
Sonntag, den 19.09.2010
„Einfach gelagert ist ein Fall dann, wenn er nach Art und Umfang ohne größeren Arbeitsaufwand zu bearbeiten ist,
also zur Routine gehört. Eine unerhebliche Rechtsverletzung erfordert ein geringes Ausmaß der Verletzung in
qualitativer wie quantitativer Hinsicht, wobei es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt."
(BT - Drucksache 16/5048 S.49)
Mittlerweile gibt es in Deutschland - 505 - Abmahngründe bei eBay, Amazon und Online-Shops, wie die Münchner
IT-Recht Kanzlei berichtet. Einen Bilderklau-Sündenpfuhl für die einen, Goldgräberstimmung bei Abmahnungen wegen
Verletzung des Bildschutzes für die anderen, stellen private Verkaufsaktionen dar. Genau wie in den Filesharing-Fällen
pochen die Rechteinhaber auf ihre Rechte und die Kritiker äußern ihren Standpunkt, dass Bilder-Abmahnungen doch
nur reine Abzocke sind. Wir wollen es anhand eines aktuellen Beispiels näherbringen.
Abmahner
Rechtsanwaltskanzlei Holger Nötzel
Parkstr. 5, 27612 Loxstedt
Rechteinhaber
Graf von Schlieffen Collection GmbH
Gmunder Str. 35 A
81379 München
GF: Michael Häusle
Streitgegenstand
1 Lichtbild für einen Artikel aus der Thomas Sabo Charm Anhänger Kollektion
(ähnliches Bild, dient nur zur Veranschaulichung)
... weiterlesen!
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Hat sich damit meine Abmahnung (RI: TGC) erledigt, oder könnten die Schadensersatzforderungen
von, z.B. einer Auffanggesellschaft übernommen werden?
Grüsse
von, z.B. einer Auffanggesellschaft übernommen werden?
Grüsse
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Ich muss eine Mod Ue abgeben, wo bitte steht denn das geschrieben??Steffen hat geschrieben: Man sollte - besonders der abgemahnte AI - beachten, auch wenn man sich 100%ig sicher ist, das man diese
vorgeworfene Rechtsverletzung nicht getätigt hat, ist es nur mit vorheriger Beauftragung eines Anwaltes ratsam,
- keine - Unterlassungserklärung abzugeben. Wenn man ohne Anwalt reagiert, kann man natürlich eine Strafanzeige
erstatten, muss aber trotzdem eine mod. UE (nicht die Originale) abgeben!
Ich, für meinen Teil, dachte eigentlich die Gesetze zu kennen, aber war wohl bis hierher ein Irrtum.
Oder meinst Du, dies war ein gutgemeinter Rat.
Dann bitte schreib das auch so.
Ansonsten könnte „man“ das auch falsch verstehen.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
@GvUf
Du meinst Du kennst die Gesetze im Strafrecht. In deinem Fall musst Du aber auf einer anderen
Baustelle buddeln, die da heißt, Zivilrecht.
Demnach können die Abmahner dir, ohne mit der Wimper zu zucken, erstmal eine einstweilige
Verfügung verpassen. Das kostet dich ne Menge Geld. In diesem Moment ist zudem völlig egal ob Du es
warst, oder ob deren software (k)einen Fehler gemacht hat.
So sieht deutsches Recht aus.
Die mod.UE soll dich vor genau dieser eV schützen. In der mod.UE stehst an keiner Stelle, dass Du die Tat
eingestehst, auch wenn einige findige Rechtsanwälte das in letzter Zeit gerne so sehen wollen. Ich finde es wird
mal Zeit für ein höchstrichterliches Wort zu dem Thema.
Grüsse
Du meinst Du kennst die Gesetze im Strafrecht. In deinem Fall musst Du aber auf einer anderen
Baustelle buddeln, die da heißt, Zivilrecht.
Demnach können die Abmahner dir, ohne mit der Wimper zu zucken, erstmal eine einstweilige
Verfügung verpassen. Das kostet dich ne Menge Geld. In diesem Moment ist zudem völlig egal ob Du es
warst, oder ob deren software (k)einen Fehler gemacht hat.
So sieht deutsches Recht aus.
Die mod.UE soll dich vor genau dieser eV schützen. In der mod.UE stehst an keiner Stelle, dass Du die Tat
eingestehst, auch wenn einige findige Rechtsanwälte das in letzter Zeit gerne so sehen wollen. Ich finde es wird
mal Zeit für ein höchstrichterliches Wort zu dem Thema.
Grüsse
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Ach Ja ?, na Du musst ja wissen um was es geht.GvUf hat geschrieben:@GvUf
Du meinst Du kennst die Gesetze im Strafrecht. In deinem Fall musst Du aber auf einer anderen
Baustelle buddeln, die da heißt, Zivilrecht.
Thema verfehlt setzen " 6 "
Lies bitte noch einmal in Ruhe nach, was ich geschrieben habe.
Denke darüber bitte noch ein mal nach.
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Hi Leute,
ein Freund von mir hat mich darauf aufmerksam gemacht:
► ► Klage zum Nulltarif und Abrechnung mit der Abzocke ◄ ◄
Da ich mich angesprochen fühle, wollte ich mal fragen, ob ich da ohne Risiko mitmachen kann.
Wenn ja, wo soll ich mich denn melden ?
Vielen Dank !
ein Freund von mir hat mich darauf aufmerksam gemacht:
► ► Klage zum Nulltarif und Abrechnung mit der Abzocke ◄ ◄
Da ich mich angesprochen fühle, wollte ich mal fragen, ob ich da ohne Risiko mitmachen kann.
Wenn ja, wo soll ich mich denn melden ?
Vielen Dank !
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
@House,
danke, natürlich kannst Du mitmachen, denn es gibt für
Dich - kein Risiko - keine Kosten - egal ob man verliert
oder gewinnt. Gewinnt man, kann man evtl. DigiPtotect
stürzen und vlt. bekommt man dann noch etwas heraus.
Teilnahmeformular ausfüllen und abschicken!
metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH
z.H. Hr. Sven Hezel
Meyerstr. 4
28201 Bremen
Tel.: +49(0)421-84089134
Fax: +49(0)421-5251196
E-Mail: postmaster@metaclaims.com
Internet: http://www.metaclaims.com
Das heißt, gibt der abgemahnte AI: ohne Anwalt - keine - mod. UE ab,
besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung. Ergebnis: höhere
Kosten + Abgabe einer mod. UE.
Mehr als Hinweisen können wir nicht!
@sip,
kann sein, dass man nicht neu abmahnt und altes nicht mehr verfolgt.
Aber wie gesagt - es kann sein!
VG Steffen
danke, natürlich kannst Du mitmachen, denn es gibt für
Dich - kein Risiko - keine Kosten - egal ob man verliert
oder gewinnt. Gewinnt man, kann man evtl. DigiPtotect
stürzen und vlt. bekommt man dann noch etwas heraus.
Teilnahmeformular ausfüllen und abschicken!
metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mbH
z.H. Hr. Sven Hezel
Meyerstr. 4
28201 Bremen
Tel.: +49(0)421-84089134
Fax: +49(0)421-5251196
E-Mail: postmaster@metaclaims.com
Internet: http://www.metaclaims.com
Im Gesetz!GuVf hat geschrieben:Ich muss eine Mod Ue abgeben, wo bitte steht denn das geschrieben??
Das heißt, gibt der abgemahnte AI: ohne Anwalt - keine - mod. UE ab,
besteht die Gefahr einer einstweiligen Verfügung. Ergebnis: höhere
Kosten + Abgabe einer mod. UE.
Mehr als Hinweisen können wir nicht!
@sip,
kann sein, dass man nicht neu abmahnt und altes nicht mehr verfolgt.
Aber wie gesagt - es kann sein!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Ging es in dem unterbrochenen Verfahren gegen TGC?
Wenn ja, können die sich so aus dem Verfahren "befreien"?
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Auch von mir, an die Abgemahnten von DigiProtect:
Selbst wenn Eure Abmahnung schon länger zurück liegt und Ihr Euch inzwischen damit abgefunden habt, dass Ihr damals Geld ausgegeben habt, nur um Eure Ruhe zu haben: Diese Ruhe will Euch niemand nehmen! Es will Euch jemand etwas zurück geben!
Klar, jeder zweifelt, wenn er liest: "Umsonst, ohne Risiko, Sie können dabei evtl. noch Geld zurück bekommen..."
Das ist normal.
Aber seht Euch doch mal die Aktion genau an:
http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... r-abzocke/
Denkt darüber nach. Sollten noch konkrete Fragen offen sein, schickt eine kurze Mail an RA Hezel. Überschlaft die Antwort eine Nacht. Wenn dann keine rationalen Argumente mehr dagegen sprechen: Macht mit!!!
Es werden keine Opferlämmer oder Versuchskaninchen gesucht, sondern: Pioniere, die in supergepolsterten Schutzanzügen ihre Avatare in die Schlacht führen dürfen! Ihr sitzt zu Hause und lasst Euch über den Ausgang des Gefechtes informieren.
Schlimmstenfalls: Viel Lärm um nichts.
Bestenfalls: Ein Pfeiler des Abmahnwahns wurde abgesägt und Ihr bekommt Geld! Und Ruhm & Ehre ;-)
Let's get it on!
Selbst wenn Eure Abmahnung schon länger zurück liegt und Ihr Euch inzwischen damit abgefunden habt, dass Ihr damals Geld ausgegeben habt, nur um Eure Ruhe zu haben: Diese Ruhe will Euch niemand nehmen! Es will Euch jemand etwas zurück geben!
Klar, jeder zweifelt, wenn er liest: "Umsonst, ohne Risiko, Sie können dabei evtl. noch Geld zurück bekommen..."
Das ist normal.
Aber seht Euch doch mal die Aktion genau an:
http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... r-abzocke/
Denkt darüber nach. Sollten noch konkrete Fragen offen sein, schickt eine kurze Mail an RA Hezel. Überschlaft die Antwort eine Nacht. Wenn dann keine rationalen Argumente mehr dagegen sprechen: Macht mit!!!
Es werden keine Opferlämmer oder Versuchskaninchen gesucht, sondern: Pioniere, die in supergepolsterten Schutzanzügen ihre Avatare in die Schlacht führen dürfen! Ihr sitzt zu Hause und lasst Euch über den Ausgang des Gefechtes informieren.
Schlimmstenfalls: Viel Lärm um nichts.
Bestenfalls: Ein Pfeiler des Abmahnwahns wurde abgesägt und Ihr bekommt Geld! Und Ruhm & Ehre ;-)
Let's get it on!
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Hallo zusammen.
Ich hoffe ich bin hier richtig. Hab bisher viel gelesen, aber ich befürchte mein Fall ist ziemlich einmalig.
Es geht um die Zustellung: Der Zustellungsort der Abmahnung ist prinzipiell richtig, aber hier ist niemand beim Einwohnermeldeamt gemeldet, hier gibts keine Klingel und keinen Briefkasten. Ich vermute, dass der Ladenbesitzer im Erdgeschoss das Ding angenommen hat und dann auf meine Treppe gelegt hat. Meiner Ansicht nach ein Fehlverhalten. Ich weiß nicht, ob die Situation so, wie sie ist, ganz in Ordnung ist, aber meiner Sichtweise nach ist dieser Brief als unzustellbar zurückzuschicken!?
Der Brief ist noch ungeöffnet. Habe nur den Namen der Anwaltskanzlei gesehen und außer der Telekom weiß niemand, dass hier etwas ist. Also offensichtlich Abmahnung.
Wie seht ihr das?
Grüße
Ich hoffe ich bin hier richtig. Hab bisher viel gelesen, aber ich befürchte mein Fall ist ziemlich einmalig.
Es geht um die Zustellung: Der Zustellungsort der Abmahnung ist prinzipiell richtig, aber hier ist niemand beim Einwohnermeldeamt gemeldet, hier gibts keine Klingel und keinen Briefkasten. Ich vermute, dass der Ladenbesitzer im Erdgeschoss das Ding angenommen hat und dann auf meine Treppe gelegt hat. Meiner Ansicht nach ein Fehlverhalten. Ich weiß nicht, ob die Situation so, wie sie ist, ganz in Ordnung ist, aber meiner Sichtweise nach ist dieser Brief als unzustellbar zurückzuschicken!?
Der Brief ist noch ungeöffnet. Habe nur den Namen der Anwaltskanzlei gesehen und außer der Telekom weiß niemand, dass hier etwas ist. Also offensichtlich Abmahnung.
Wie seht ihr das?
Grüße
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Wenn die Abmahnung prinzipiell richtig ist, wo ist das Problem? Außerdem bist Du doch bei der Telekom
mit der Adresse gemeldet. Wohnst Du dort schwarz?
Entweder Du öffnest das Schreiben und gibst wie allen anderen eine mod. UE ab oder schickst es ungeöffnet
zurück, da Du nicht gemeldet bist. Aber Du hast einen Vertrag mit der Telekom und zahlst dort sicherlich
Miete - bist aber nicht gemeldet, das ist etwas undurchsichtig. Denn eine Anmeldung muss bei Einzug
innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen
mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Aus der Verletzung der Meldepflicht können sich aber
auch Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder
bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten ergeben usw.
Also öffnen, wenn Name und Anschrift richtig sind, mod. UE und besonders - anmelden!
VG Steffen
mit der Adresse gemeldet. Wohnst Du dort schwarz?
Entweder Du öffnest das Schreiben und gibst wie allen anderen eine mod. UE ab oder schickst es ungeöffnet
zurück, da Du nicht gemeldet bist. Aber Du hast einen Vertrag mit der Telekom und zahlst dort sicherlich
Miete - bist aber nicht gemeldet, das ist etwas undurchsichtig. Denn eine Anmeldung muss bei Einzug
innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Im schlimmsten Fall können verspätete Anmeldungen
mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden. Aus der Verletzung der Meldepflicht können sich aber
auch Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder
bei der Zustellung von Lohnsteuerkarten ergeben usw.
Also öffnen, wenn Name und Anschrift richtig sind, mod. UE und besonders - anmelden!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Die Telekom stellt lediglich den Telefon-Anschluss, nicht die Wohnung. Ich bin natürlich gemeldet, aber nicht in dieser Wohnung, sondern in einer anderen, in der ich auch wohne. Ich bin auch gemeldet beim Einwohnermeldeamt. Die Telekom weiß lediglich, dass mein Anschluss hier ist. Postadresse ist auch für die Telekom eine andere.
Name und Anschrift sind meiner Ansicht nach nicht richtig, da hier offiziell niemand wohnhaft ist und auch niemand gemeldet. Außerdem habe ich ja nicht mal nen Briefkasten hier. Oder unterliege ich da einem Irrtum?
Danke für die Belehrung zwecks Anmeldung :-) und auch für die schnelle Antwort.
Name und Anschrift sind meiner Ansicht nach nicht richtig, da hier offiziell niemand wohnhaft ist und auch niemand gemeldet. Außerdem habe ich ja nicht mal nen Briefkasten hier. Oder unterliege ich da einem Irrtum?
Danke für die Belehrung zwecks Anmeldung :-) und auch für die schnelle Antwort.
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- Beiträge: 15
- Registriert: Montag 15. Februar 2010, 22:35
Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread
Betrug hat geschrieben:Hallo,
auch bei uns ist so ein Schreiben gelandet. Jedoch ist bei uns absolut sicher, dass niemand die vorgeworfenen Handlungen begangen hat.
Uns ist weder das Spiel bekannt, noch werden irgendwelche Filesharing Programme verwendet. Es ist also unmöglich, dass von unserem PC aus irgend etwas verbreitet wurde.
Wir werden morgen sofort Anzeige erstatten, denn hier kann nur eine betrügerische Absicht vermutet werden.
Mich würde aus aktuellem Anlass - ich habe im Februar eine Abmahnung für den Download eines Albums von Axcvier Naidoo erhalten, welches ich mit 1000%iger Sicherheit nicht heruntergeladne habe - mal interessieren, ob es solche Anzeigen bereits vorher gab, und wie diese Fälle dann verlaufern sind. Ich könnte mir für meinen Fall auch überlegen, Strafanzeige zu erstatten. Frage ist eben nur, ob es die abmahnende Kanzlei in irgendeiner Weise beiendruckt, bzw. sich für den Abgemahnten eher positiv oder eher negativ auswirkt.