Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5021 Beitrag von Steffen » Sonntag 22. August 2010, 13:39

Von Amazon bis Comedy

Sonntag, den 22.08.2010

Abmahner:
FUHRMANN WALLENFELS Frankfurt am Main
Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Schaumainkai 91, 60596 Frankfurt am Main

Seit ca. 2008 auch bekannt, damals noch als Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Binder, durch Abmahnungen wegen Nichteinhaltung des
Buchpreisbindungsgesetzes (Amazon, eBay; Bücher, eBook).

Rechteverwerter:
Baseprotect UG
Friedrich-Engels-Str.5, 67655 Kaiserslautern

„Unsere Mandantin hat von der Magic Hour Spòlka Z O. O. (Katowice, Poland) die exklusiven Rechte zur Verwertung und Verfolgung
illegaler Angebote... ... in Internettauschbörsen übertragen bekommen.“


Streitgegenstand:
Spielfilm Ciacho (Comedy, Polish, Subs: engl.)

Gegenstandswert:
EUR 20.000,00

Forderungen:
Pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von EUR 550,00


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sip
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5022 Beitrag von sip » Sonntag 22. August 2010, 14:32

Abmahnbegründung
Den zweiten Teil des Abschnitts halte ich schlichtweg für gelogen.
"Sie haben einen ganzen ... Film öffentlich zugänglich gemacht ..."
"Bei einem dokumentierten Testdownload wurde die gesamte, abspielfähige Datei heruntergeladen"
Schön daß die Logger die Datei ja auch gleichzeitig wieder angeboten haben und somit der
upload/download nicht illegal war/ist. Für mich wiedermal ein Schuss ins eigene Bein.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5023 Beitrag von Steffen » Sonntag 22. August 2010, 16:27

+++Top Aktuell+++ Top Aktuell+++ Top Aktuell+++ Top Aktuell+++

Abmahnung von RA Grethler Köln wg. vermeintlicher Urheberrechtsverletzung

danke an @Princess15114 sowie Netzwelt.de/Forum!


Quelle: Netzwelt.de/Forum

Deathangel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5024 Beitrag von Deathangel » Sonntag 22. August 2010, 23:23

@Baxter,

Deine Beiträge sind immer wieder aufschlussreich. Ich lese schon mit, seit dem Du die
Blitzlampentechnikerin das erste mal erwähnt hast. Wie man als Blitzlampe so zu
Kohle kommen kann, ist schon beeindruckend !

Aber hast Du gar keine Angst davor, dass die Men in Black einmal bei Dir erscheinen
und Dir einfach Dein Studium wegblitzdingsen. ;)

Deshalb braucht man Dein Black Book als Nachschlagewerk, um alle Deine Rechergen auf
einen Nenner zu bringen, wenn es darauf ankommt.
Ansonsten mache bitte weiter so ! Der Klüngel hat schließlich auch ein Recht darauf, seinen
Bekanntheitsgrad zu erweitern.

Was war das damals noch, was die uns im Staatsbürgerkundeunterricht beibringen wollten:
"Die Verschmelzung von staatlicher Macht und Kapital ?" Die haben wohl den Abmahnwahn
gemeint. Ich muss immer so lachen, wenn über den Gerichtsurteilen zu lesen ist:
"Im Namen des Volkes" Welches Volk die wohl meinen ? :l,

LG

Deathangel

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5025 Beitrag von Waldschrat » Montag 23. August 2010, 05:47

@baxter: Ich hatte das schonmal per PM angefragt, daber das ist möglicherweise in einer der Mutationen des Gorums oder deiner User-ID untergegangen: mal bitte meinen Aufruf unter Technik/WLAN & CO lesen - du könntest mir mit IP Adressen aushelfen :) Alles weitere per PM

Waldschrat

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5026 Beitrag von Steffen » Montag 23. August 2010, 17:45

Lasst doch mal die Kirche im Dorf!


Montag, den 23. August 2010



Immer wieder werden wir über Rechnungsprozedere bei Abmahnungen, durch verschiedene Anwaltskanzleien informiert. Sicherlich muss man auch
hier differenzieren. Ein Anwalt wird wohl nicht umsonst arbeiten, aber ein Betrag von ca. 200,- € für eine Abmahnung hinsichtlich eines Liedes - sollte
aber gang und gäbe sein und angemessen.
Hier sollte jeder Anwaltssuchende,
1. gleich an RA Dr. Wachs wenden, oder
2. in der Liste empfohlener Anwälte - Link - in seinem Bundesland umsehen, um einen Fachanwalt zu beauftragen.

!
Hinweis! Diese Liste ist keine Werbeliste. Jede Kanzlei wird auf Empfehlung eingeschrieben und bei massiven Kritiken auch wieder gestrichen!
Eine Empfehlungsliste, als eine Art - Erste Hilfe bei der Anwaltssuche.

Nein, Herr RA Hechler, die Aufnahme in die Liste ist von keinem erbrachten oder nicht erbrachten Spendenbetrag abhängig,
denn die Initiative Abmahnwahn-Dreipage verfügt über kein Spendenkonto, und ich als Betreiber, behalte mir hier die alleinige Entscheidungsgewalt vor.

Dabei können jederzeit Vorschläge, Kritiken, Lob usw. übermittelt werden, an:
info@abmahnwahn-dreipage.de
Ein schlechtes Beispiel n.M.n., bietet dabei eine Anwaltskanzlei aus Augsburg, die nicht in der Liste empfohlener Anwälte aufgelistet ist. Da ich mein Soll,
an Abmahnungen dieses Jahr schon erreicht habe, werde ich auf die Nennung einmal verzichten.

Herr X ist stolzer Besitzer von Mittlerweile - 5 Abmahnungen - hinsichtlich aus einem Chartcontainer German Top 100 - Single Chart heraus sowie
- 2 Abmahnungen - bzgl. Musikalben. Folgende Kosten wurde in Rechnung gestellt und von Herrn X bezahlt.
Abmahnung               eigener Anwalt                 Gegenseite

Album                      500,- €                     mod. UE; 200,- € Vergleich erledigt
Album                      375,- €                     mod. UE; 250,- € Vergleich erledigt

Chartcontainer             375,- €                     mod. UE, Vergleichsangebot offen
Chartcontainer             375,- €                     mod. UE, Vergleichsangebot offen
Chartcontainer             375,- €                     mod. UE, Vergleichsangebot offen
Chartcontainer             375,- €                     mod. UE, Vergleichsangebot offen
Chartcontainer               ?                                           ?
6 Abmahnungen, eigener Anwalt 2.375,- € + 2-mal Vergleich 450,- € = bisherige Kosten für Herrn X = 2.825,- €. Dabei noch eine Abmahnung - offen.

Nach einem telefonischen Gespräch hat sich der betreffende Abgemahnte entschieden, einen Fachanwalt zu beauftragen, der seinen Job sehr gut erledigt
und dabei bezahlbar bleibt.

Sicherlich hat die Kanzlei - in keinster Weise - gegen bestehendes Recht verstoßen, aber man sollt doch einmal die Kirche im Dorf lassen. Wir können nicht
ständig auf die Abmahner meckern, und dabei selbst maßlos werden.

Deshalb sollte jeder Abgemahnte, bevor er einen Anwalt beauftragt, beachten:
Erst Fragen und Klären, dann Beauftragen!

Vor einer Beauftragung eines Rechtsanwaltes muss feststehen:
1. die Höhe des anwaltlichen Honorars (Pauschalhonorar, Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer)
2. die genauen anwaltlichen Tätigkeiten (mod. UE, allg. Schriftverkehr usw.)

Von einer Beauftragung des Rechtsanwaltes ist abzuraten, wenn:
1. keine konkrete Höhe, des anwaltlichen Honorars benannt wird und
2. die Höhe des anwaltlichen Honorars größer ist, als die Forderungen der Abmahnung!

VG Steffen

InDubioProReo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5027 Beitrag von InDubioProReo » Montag 23. August 2010, 20:22

:al
Hallo zusammen,
da saßen wir doch mal wieder ohne Regen beim grillen und kamen auf die folgende Idee:

* Jemand speichert seine Zugangsdaten z.B. für T-Online auf seinem alten kabelgebundenem
(ohne W-Lan-Kabel) DSL-MODEM/Router. Selbstverständlich mit 7 stelligen alphanumerischem PW
* Das MODEM ist aus Faulheit immer an
* Nur der PC wird ausgeschaltet
Könnten dann die Zugangsdaten von außen erspäht oder gehackt werden?
Wenn das ähnlich "einfach" wäre wie WLAN Zugänge ....
Könnten ja böse Menschen mit der Identität des Anschlussinhabers von jedem Ort und MODEM in D aus wildern ohne dass der AI es mitbekommt. Ich denken hier nicht nur an P2P.

Drauf gekommen sind wir da wir ja alle Eltern haben, die froh sind im WWW ihr Banking zu erledigen und ihren Wetterbericht zu gucken, aber keinen Stress haben wollen ständig die Anschlußkennung, Providernummer, Passwort für 10min Internet einzugeben. Daher wird das alles im Modem gespeichert. Ist ja sicher weil kein WLAN.

Habt ihr schon mal schlechte Erfahrung mit dieser Art von Sicherheit gemacht?
Ich denke im Zuge des Wahns müsste man ein ganz anderes Risikobewusstsein entwickeln.

Vielen Dank außerdem für das tolle Forum und Eure Zeit
:an

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5028 Beitrag von Steffen » Montag 23. August 2010, 21:14

Könnten dann die Zugangsdaten von außen erspäht oder gehackt werden?
Wie willst Du das beweisen? Wer sich auf etwas beruft, dem obliegt
die Beweispflicht.

Ich hatte am WE ein Gespräch, mit einem der Beklagten von München.
Hier wurde sinngemäß, von der Richterin als Argument der Störerhaftung
mit verwendet, das ja der Internetanschluss - ständig online sei.

Das Argument, das der Beklagte ein Entertainment-Paket besitzt, alles über
INet empfängt und deshalb ständig online ist, ging ins Lehre. Kann natürlich
auch sein, das man nicht weiß, was ein Entertainment-Paket überhaupt ist.

VG Steffen

riva m
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5029 Beitrag von riva m » Montag 23. August 2010, 23:40

sip hat geschrieben:Abmahnbegründung
Den zweiten Teil des Abschnitts halte ich schlichtweg für gelogen.
"Sie haben einen ganzen ... Film öffentlich zugänglich gemacht ..."
"Bei einem dokumentierten Testdownload wurde die gesamte, abspielfähige Datei heruntergeladen"
Schön daß die Logger die Datei ja auch gleichzeitig wieder angeboten haben und somit der
upload/download nicht illegal war/ist. Für mich wiedermal ein Schuss ins eigene Bein.
Ich persönlich halte die Behauptung auch für - nennen wir es einmal so - sehr gewagt. Aber:
Ein echter Download von Seiten der Log-Firmen kann von diesen in der Regel nicht nachgewiesen werden. Genau so wenig kann man ihnen aber bisher nachweisen, dass sie dabei tatsächlich Daten hochgeladen haben. Oder?
Selbst wenn dabei ein Upload durch die Logger stattfindet, könnte dieser meiner laienhaften Meinung nach legal sein. Sofern die Verwertungsrechte ordentlich übertragen wurden und es sich nicht um Pornos handelt. Oder sehe ich da etwas falsch? Vermutlich bewegen wir uns hier (wieder einmal) in einer juristischen Grauzone. Dürfte eine Log-Firma - mit Erlaubnis der RI - Dateien über P2P "anbieten"? Auf eine Weise, bei der eine Bezahlung unmöglich ist? Womöglich ja, aber ich lasse mich da gerne vom Gegenteil überzeugen.
Mitleser hat geschrieben: ---> KLICK (just for fun): http://2you4me.net
"...hat als einziges *** ein Verfahren entwickelt, dank dem die IP eines Anschlussinhabers festgestellt und der entsprechende User..."
Haben die ein Glück, dass ihre Branche scheinbar sehr solidarisch agiert. Ansonsten wäre wohl bald eine Abmahnung eines Mitbewerbers fällig...
Off Topic: Was würde es eigentlich kosten, eine Log-Firma mit halbwegs verlässlichen Programmen aufzuziehen..?
:evil:

riva m
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5030 Beitrag von riva m » Dienstag 24. August 2010, 01:31

Steffen hat geschrieben: - 2 Abmahnungen - bzgl. Musikalben. Folgende Kosten wurde in Rechnung gestellt und von Herrn X bezahlt.
Abmahnung               eigener Anwalt                 Gegenseite
Album                      500,- €                     mod. UE; 200,- € Vergleich erledigt
Album                      375,- €                     mod. UE; 250,- € Vergleich erledigt
Chartcontainer             375,- €                     mod. UE, Vergleichsangebot offen
Chartcontainer             375,- €                     mod. UE, Vergleichsangebot offen
Chartcontainer             375,- €                     mod. UE, Vergleichsangebot offen
Chartcontainer             375,- €                     mod. UE, Vergleichsangebot offen
Chartcontainer               ?                                           ?
6 Abmahnungen, eigener Anwalt 2.375,- € + 2-mal Vergleich 450,- € = bisherige Kosten für Herrn X = 2.375,-. Dabei noch eine Abmahnung - offen.
Die Rechnung scheint nicht zu stimmen. 2.375+450=2.825. Umso schlimmer!
Nach einem telefonischen Gespräch hat sich der betreffende Abgemahnte entschieden, einen Fachanwalt zu beauftragen, der seinen Job sehr gut erledigt
und dabei bezahlbar bleibt.
Besser ist das.
Sicherlich hat die Kanzlei - in keinster Weise - gegen bestehendes Recht verstoßen, aber man sollt doch einmal die Kirche im Dorf lassen. Wir können nicht ständig auf die Abmahner meckern, und dabei selbst maßlos werden.
Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass der eine oder andere auch einmal kritisch die Rolle der / einiger "Abmahn-Abwehr-Anwälte" angesprochen hat.
"Nicht gegen bestehendes Recht verstoßen" ist vorsichtig formuliert das mindeste, was ich von (m)einem Anwalt erwarten würde. Vielleicht wird allen Hoffnungen zum Trotz P2P eines Tages so verbreitet sein, dass es vergleichbare Organisationen wie den Mieterbund geben wird: Als AI kann man einen (bezahlbaren) Jahresbeitrag abdrücken und einige Zeit Mitglied bleiben. Dafür bekommt man einen Fachanwalt, der (für diese Tätigkeit) ein festes Gehalt bezieht und einen kompetent berät. Einen RA, der nicht auf Krawall aus ist, aber auch nicht unnötig die Weiße Fahne schwenkt. Der einen, soweit man das beurteilen kann, objektiv berät. Zumindest außergerichtlich.

Was Mister X angeht: Er hat also als (volljähriger) AI 5 Abmahnungen bekommen? Ich unterstelle, dass diese nicht innerhalb einer Woche eingegangen sind. Er hat im Laufe einer gewissen Zeit einem Anwalt über 2.000 € bezahlt??
Ich verkneife mir alle weiteren Fragen.
steffen hat geschrieben: Hinweis! Diese Liste ist keine Werbeliste. Jede Kanzlei wird auf Empfehlung eingeschrieben und bei massiven Kritiken auch wieder gestrichen!
Eine Empfehlungsliste, als eine Art - Erste Hilfe bei der Anwaltssuche.
OK. Diese Liste ist nicht als Werbung gedacht, sondern als Dienstleistung für die Abgemahnten (Hätte Mr. X sie nur gelesen!)
Dennoch stellt sie für die erwähnten RA eine kostenlose Werbung dar. Genau so, wie jede positive Besprechung eines Films, Buches oder eines MP3-Players auf z.B. Amazon, ebay, oder was auch immer eine kostenlose Werbung ist. Ersetzt den Begriff "Werbung" meinetwegen durch "Empfehlung". Was wäre so schlimm daran, die aufgeführten RA-Kanzleien einmal anzuschreiben, ob sie nicht hin und wieder ein paar Fragen beantworten würden? Mit dem deutlichen - und ich denke selbstverständlichen - Hinweis, dass eine mögliche Ablehnung keine Auswirkungen auf ihre Erwähnung in der Liste hätte? Ich habe den Eindruck, dass die gelegentlichen Kommentare von RAs für uns sehr hilfreich sind.

Galon
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5031 Beitrag von Galon » Dienstag 24. August 2010, 02:13

Moin,
Ich habe folgendes Problem: Als ich mal wieder ein Wochenende bei meinen Eltern zu besuch war habe ich unbeabsichtigt mein Filesharingprogramm laufen lassen und ein paar Wochen später flatterte bei meinen Eltern, da diese ja Anschlussinhaber sind, eine Abmahnung ein mit der Aufforderung beiliegende UE zu unterschreiben.
Davon hab ich soweit nichts mitbekommen, weil meine Mutter erstmal zu einem Anwalt ist und der meinte sie soll eine UE abschicken und zahlen, jedenfalls hat sie 100 Euro gezahlt und wohl eine mod UE abgeschickt.
Jetzt bekam sie den 2. Brief und kam auch endlich zu mir damit, nach ein wenig Einarbeitung in das Thema bin ich um einiges schlauer, habe aber keinen Fall gefunden der zu diesem passt, lediglich ein Urteil vom LG Mannheim (2 O 71/06) vom 30.01.2007 was mir als Laien sagt, dass meine Mutter auch als Anschlussinhaber nicht dafür verantwortlich ist was passiert ist, vom menschlichen her sowieso nicht aber es geht ja ums Rechtliche.
Jedenfalls ist meine Frage an die Gelehrten hier:
Was kann ich in diesem Fall machen um meine werte Mutter aus der Abmahnschusslinie zu holen (Schuldeingeständnis o.ä. wenn ja an wen?) und wenn das Ganze auf mich gemünzt ist, kann ich dann wiederum erneut eine mod UE an die Abmahnkanzlei schicken und quasi bei 0 beginnen und das Ganze mit Glück lange genug ignorieren?
Soweit so gut, danke schonmal jetzt mit lieben Grüßen Galon

................................
und wenn das Ganze auf mich gemünzt ist, kann ich dann wiederum erneut
eine mod UE an die Abmahnkanzlei schicken und quasi bei 0 beginnen und
das Ganze mit Glück lange genug ignorieren?
Nein, im schlimmsten Fall, seit Ihr alle beide dran!
Es handelt zum Status quo - immer - der abgemahnte Anschlussinhaber!

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5032 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. August 2010, 04:22

[quoteemriva_m]Was wäre so schlimm daran, die aufgeführten RA-Kanzleien einmal anzuschreiben,
ob sie nicht hin und wieder ein paar Fragen beantworten würden?[/quoteem]
@riva_m, dann mach es doch! Kontaktadressen stehen
in der sog. kostenlosen "Werbeliste".


@Galon, Anschlussinhaber gibt mod. UE ab + zahlt nicht!
Alle weiteren Kosten zahlst DU!

zum einlesen:
[quoteemDiego25]Ich weis nicht was ich machen soll einige sagen nicht reagieren einige sagen
lass dich von ein anwalt für medin beraten usw ich hoffe ihr könnt mir helfen danke.[/quoteem]

Bild...Bild...Bild...Bild

Dies ist der Abstrakt, der für einen Abgemahnten wichtig ist.

Wenn ich eine Abmahnung erhalten habe (oder mehrere) ...

Muss ich mir erst einmal als abgemahnter Anschlussinhaber klar werden:
  • Habe ich diesen vorgeworfenen Rechtsverstoß - selbst - getätigt/nicht getätigt,
  • Kenne ich eventuell denjenigen/kenne ich denjenigen nicht, der es letztendlich gewesen ist.
Das ist wichtig für die Entscheidungsfindung. Denn,
  • wenn man es war, kennt man sein/das Downloadverhalten, weiß was vielleicht noch nachkommt.
  • war man es nicht, warum soll man freiwillig bezahlen oder feilschen? Dieses macht keinen Sinn!
In der Regel informiert sich jetzt der abgemahnte Anschlussinhaber im INet. Heute gibt es ein Fülle
von Informationen, sei es durch engagierte Menschen auf ihren Websites, Blogs und Foren oder Fachanwälte
mit ihren Internetpräsenzen. Natürlich gibt es Abgemahnte, die es sofort begleichen, aber auch welche,
die dem zukünftigen Erben das auf dem Tisch knallen und sagen: “Kümmre dich darum.“


Wichtig!

1. Dir Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, einer so genannten modifizierten Unterlassungserklärung
(mod. UE) - durch den/die abgemahnten Anschlussinhaber! Niemand anders.
Warum? Die ständige Rechtsprechung sagt hier eindeutig: Die Wiederholungsgefahr für den Geschädigten - das ist
nicht der Abgemahnte, sondern der Rechteinhaber bzw. -verwerter - ist nur auszuschließen, mit der Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung.

2. Zahlen oder Nichtzahlen!

2.1. Natürlich kann ich zahlen und der Rechtsstreit ist damit erledigt. Die Zahlung sollte aber erfolgen mit
den Angaben:
z. B.:
956,00 €; Abmahnung vom <Datum*>, Az. <123456*>, Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
aber rechtsverbindlich
.

* Daten sind dem konkreten Fall - anzupassen!
Das heißt, die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt.

Hinweis!
Mit der Zahlung und der Abgabe einer mod. UE - ist nur dieser eine Rechtsstreit abgegolten.
Kommt - das eventuelle Downloadverhalten kennen nur Sie (ob oder ob nicht) - bzw. kommen weitere Abmahnungen,
zahlen Sie und zahlen und zahlen...
Denn jede Rechtsverletzung kann einzeln geltend gemacht werden.

Wer zahlen will, kann sich privat mit der Gegenseite vergleichen. Hier kann man Geld sparen. Besser gesagt -
konnte.
Die Gegenseite hat mittlerweile n.m.M. reagiert auf die “Schnäppchenjäger“. Z.B. bei Sasse & Partner,
waren früher EUR 400,- möglich - heute nur noch EUR 600,- (von 750); bei Waldorf, sie gehen fast nicht mehr
unter EUR 550,-. Manche akzeptieren überhaupt keinen Vergleich.

Hinweis!
Wer zahlen will, kann es versuchen, die Gegenseite muss aber den Vergleich nicht annehmen, und man steht wieder
vor der Ausgangssituation.


2.2. Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Es kann keiner, der seriös sich engagiert oder arbeitet - Ihnen eine Garantie ausstellen:
  • dass mit Zahlung oder Nichtzahlung - keine neue Abmahnung mehr Sie ereilt.
  • wenn Sie nicht zahlen - der Rechtsstreit erledigt ist, ergo Klage.
Wenn ich eine mod. UE abgebe und nicht zahle, trage ich ein Risiko.
Das wäre,
  • es kommen Folgeschreiben (höhere Forderungen, härtere Drohkulisse);
  • es können, insbesondere bei Ihrem Abmahner, Telefonanrufe kommen (nicht am Telefon sprechen, höflich auflegen)
  • es kann nach 3 Jahren (Verjährungsfrist) erledigt sein - Sie sind mit einem blauen Augen davon gekommen,
  • sie erhalten Post von Gericht (Mahnbescheid, Klageerhebung) wo man die Kosten der Abmahnung gerichtlich
    einfordert.
Das Risiko einer Klage ist aktuell zwar gegeben, aber sehr gering. Hierzu sollte man sich in den Foren ständig
auf dem Laufenden halten. Denn wie gesagt: Niemand der seriös sich engagiert oder arbeitet, kann eine Garantie
ausstellen. Es ist und bleibt - Ihre Entscheidung!
Faustformel:

1. Mod. UE (LInk: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)
2. Nichtzahlen

Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • von Gericht
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen
VG Steffen

goodbyeing
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5033 Beitrag von goodbyeing » Dienstag 24. August 2010, 08:36

Moin zusammen,

@ riva_m
Was spricht dagegen, die Anwälte mal anzufragen....
da spricht gar nichts gegen, weshalb ich (wie einige Andere auch) regelmässig Post von Steffen zu einzelnen grundsätzlichen Fragen kriege. Macht er also, weshalb ich die Verantaltung hier auch vernünftig finde. Bevor irgendein Blödsinn geschrieben wird, wird erstmal nachgefragt und nachgehakt.

Zum Anwaltspreisthema noch was: Ich finde es am Schlimmsten, wenn mit so Vorgehensweisen wie "das Abwehrschreiben kostet 150 €..." etc gearbeitet wird, wenn das bedeutet, dass dann das nächste Schreiben nochmal 120 € und der Vergleich dann nochmal 120 € usw etc pp kostet.

Wenn ein Anwalt einen bestimmten Pauschalpreis verlangt, kann der Abgemahnte entscheiden, ob er das will oder nicht, wobei preis auch nicht Preis ist.

Es ist schon ein Unterschied, ob in der Vertretung auch eine gerichtliche Auseinandersetzung enthalten ist oder zumindest um die Gebühren zum Streitwert geführt wird, oder ein Abgemahnter dann auch nochmal einen Extraobolus zahlen soll (der wirtschaftlich dann notwendig sein kann, weil man solche Verfahren nicht kostendeckend führen kann). Aber genau deshalb ist eben der eine auf den ersten Blick billiger als der Andere.

Nur um die Bandbreite zu sehen. Ich nehme unterschiedliche Preise für die erste, zweite und jede weitere Abmahnung, weil die erste Abmahnung mit dem persönlichen Gespräch mehr Aufwand macht als die weiteren und zudem ansonsten solche finanziellen Belastungen entstehen, wie sie von Steffen beschrieben wurden. Und das will ich nicht.

Zusammengerechnet heisst das, das man mit der ersten Abmahnung teurer als bei einigen anderen Anwälten wegkommt, was aber später (oder heute immer öfter auch gleich, wegen der häufigeren Mehrfachabmahnungen innerhalb weniger Tage) ins günstiger dreht, weil andere jedesmal neu das gleiche nehmen.

Es bleibt die Erkenntnis, als Abgemahnter immer auch nach den Kosten zu fragen. Ich sage die Kosten beim ersten Telefonat auch ungefragt, weil ich schlicht nicht irgendwann dann im persönlichen Gespräch diskutieren will, ob das nun zuviel oder zuwenig ist.

goody

Galon
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5034 Beitrag von Galon » Dienstag 24. August 2010, 15:06

Nein, im schlimmsten Fall, seit Ihr alle beide dran!
Es handelt zum Status quo - immer - der abgemahnte Anschlussinhaber!

VG Steffen
Eben das will ich ja vermeiden, die Schuld für das Ganze bekenne ich ja auch, es geht mir nur darum meiner Mutter diese Last zu nehmen, weil sowas die Beziehung zwischen Sohn und Mutter belastet :?
Deswegen, wäre es ratsam die Gegenpartei unter Vorbehalt gegebener Umstände zu kontaktieren oder mache ich damit alles nur noch schlimmer, denn das möchte ich möglichst vermeiden.
Die ganze Sache zu ignorieren wäre für mich kein Problem, meine Mom hingegen kommt mit jedem Brief weiter an den Rande des Nervenzusammenbruchs.
Soweit erstmal vielen Dank soweit und Grüße, Galon

goodbyeing
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5035 Beitrag von goodbyeing » Dienstag 24. August 2010, 15:34

@ galon

keiner kann Dir sagen, ob überhaupt eine Änderung eintritt, wenn du dich selbst outest, was die Verfolgung und Briefeschreiberei an deine Mutter angeht. Warum sollte man dieses wirksame Mittel zur Beitreibung nicht fortsetzen ? Was ich dir fast garantieren kann ist, dass du selbst dann vermehrt Post kriegst - vielleicht dann immer gleichzeitig mit deiner Mutter.

goody

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5036 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. August 2010, 16:01

[quoteemGalon]Eben das will ich ja vermeiden, die Schuld für das Ganze bekenne ich ja auch, es geht mir nur darum meiner Mutter diese Last zu
nehmen, weil sowas die Beziehung zwischen Sohn und Mutter belastet.
Deswegen wäre es ratsam die Gegenpartei unter Vorbehalt gegebener Umstände zu kontaktieren oder mache ich damit alles nur
noch schlimmer, denn das möchte ich möglichst vermeiden. Die ganze Sache zu ignorieren wäre für mich kein Problem, meine
Mom hingegen kommt mit jedem Brief weiter an den Rande des Nervenzusammenbruchs.[/quoteem]


Man muss erst einmal sehen, abgemahnt wird der Anschlussinhaber. Warum? Weil nur dieser über die IP-Adresse (LG-Beschluss,
Provider) ermittelbar ist.
Der Gesetzgeber sagt:
Die Wiederholungsgefahr kann nur wirksam ausgeräumt werden, mittels Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Gegenüber dem Geschädigten ist deshalb, in erster Linie der Anschlussinhaber in der Pflicht, den Unterlassungsanspruch abzugelten.
Zu gut Deutsch, er muss eine mod. UE abgeben.

Was passiert, wenn ich jetzt meiner Mam, die Last von den Schultern nehme?
1. Mam muss trotzdem eine mod. UE abgeben und kann als Störer haftbar gemacht werden. Warum? Mam ist einer der Vertragspartner
des Internetzugangsvertrages - mit allen Rechten und Pflichten. Störer, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie die Prüfpflichten
verletzt hat.
2. Was willst Du denn sagen? Ähm, meine Mam nutzt das INet nicht, sondern ich, deshalb regle ich das ab jetzt. Das macht keinen Sinn,
auch nicht mit einer Beauftragung durch Deine Mam.
Grundsätzlich kann man für sehr viele Tätigkeiten einen Vertreter benennen und natürlich auch zur Beantwortung von anwaltlichen Schreiben.
Entscheidend ist, dass der Vertreter den Vertretenen verpflichtet.
Die im Namen des Vertretenen abgegebene oder empfangene Willenserklärung wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Der Sinn
außerhalb der Vertretung durch einen Anwalt erschließt sich mir daher nicht.
Im konkreten Fall, Mam unterzeichnet die mod. UE - Sohnemann gibt sie als Vertreter (Bote) ab. Irgendwie sinnfällig.
Auch wenn Du selbst eine mod. UE abgibst, ist Deine Mam nicht aus der Sache raus - denn Sie ist der abgemahnte Anschlussinhaber. Das
bedeutet, Ihr gebt sie alle beide letztendlich ab!

Eine Benennung des wahren Bösewichtes - zum jetzigen Zeitpunkt!?
Für wen ist dieses sinnvoll? Für die abmahnende Kanzlei ist das sinnvoll. Konkret führt das nämlich dazu, dass der Abmahner zwei Schuldner
hat, den Störer und den tatsächlichen Rechtsverletzer. Auch prozessual ist diese Version für den Abmahner von Vorteil.
Deshalb, Mam soll die mod. UE unterzeichnen und abschicken. Im Weiteren nicht zahlen. Kommt es hart auf hart, zahlst DU dann,
als ordentlicher Sohn.
VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5037 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. August 2010, 16:50

goody hat geschrieben:da spricht gar nichts gegen, weshalb ich (wie einige Andere auch) regelmäßig Post von Steffen zu einzelnen grundsätzlichen Fragen kriege. Macht
er also, weshalb ich die Veranstaltung hier auch vernünftig finde. Bevor irgendein Blödsinn geschrieben wird, wird erstmal nachgefragt und nachgehakt.
@goody, Du bist Anwalt; warum sagt mir hier niemand etwas? Skandal!
Im Ernst. @riva_m, das Fragen an Anwälte von mir gesammelt und weitergegeben werden, ist ja nichts Neues. Das große Problem, das fast niemand Fragen stellt.
Es wird aber nicht so sein, dass ein Thread: Scharfrichter eingerichtet wird und jeder Anwalt der empfohlenen Liste Rede und Antwort gibt oder sich verteidigt.

[quoteemriva_m]Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass der eine oder andere auch einmal kritisch die Rolle der / einiger "Abmahn-Abwehr-Anwälte" angesprochen hat.[/quoteem]
Natürlich gibt es wie überall (, selbst unter uns Abgemahnten soll es einen geben,) die nicht den Hals voll genug bekommen. Aber ich muss einmal aussprechen,
auch in Hinsicht Scheffler, muss der Betroffenen mehr hinterfragen.

!
Rechtliche Belehrung
Nachfolgendes ist bewusst übertrieben dargestellt und entspricht (wahrscheinlich) nicht der Wahrheit!

Richtig

ring ... ring ... ring...
Anwalt: Kanzlei Opfervertreter.
AI: Übernehmen Sie Fälle mit Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Urheberecht?
Anwalt: Natürlich.
AI: Ich wurde durch Schall & Rauch abgemahnt wegen eines Liedes, Forderungen EUR 290,-. Wie gehen Sie vor und wie viel muss ich bezahlen?
Anwalt: Wir geben eine abgeänderte Unterlassungserklärungen ab und werden im weiteren so vorgehen, wie Sie sich entscheiden. Entweder hinsichtlich eines
Vergleiches oder einer Nichtzahlung. Wir verlangen für die Beauftragung einen Festpreis, für die außergerichtliche Vertretung in Höhe von EUR 450,-.
AI: Danke für das Gespräch, ich überlege es mir und rufe Sie zurück!

Jetzt in Ruhe, muss man sich überlegen:
Die Forderungen des Abmahners beträgt EUR 290,-; dieser Abgemahnten vertretende Anwalt nimmt EUR 450,-; im Vergleichsfall kämen vlt. EUR 200,- noch dazu.
Das heißt, für die Beauftragung lege ich EUR 650,- hin. EUR 360,- mehr als der Abmahner will. Da kann ich doch gleich zahlen. Oder?


Falsch

ring ... ring ... ring...
Anwalt: Kanzlei Opfervertreter.
AI: Übernehmen Sie Fälle mit Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Urheberecht?
Anwalt: Natürlich.
AI: Ich wurde durch Schall & Rauch abgemahnt wegen eines Liedes, Forderungen EUR 290,-. Wie gehen Sie vor und wie viel muss ich bezahlen?
Anwalt: Da sind Sie bei mir richtig. Eine Unterlassungserklärung muss, wen Sie unberechtigt abgemahnt worden, nicht sein. Diese schwingt 30 Jahre wie ein
Todespendel über Ihr Haupt. Ich empfehle unser Schutzschriftpaket, nur weil Sie es sind - heute und nur heute - für lächerliche EUR 900,-. Überlegen Sie
unseren Aufwand, wir hinterlegen an jeden Gerichtsstand eine durchformulierte Schutzschrift, wo Ihnen nichts passiert.
Herr AI, wenn Sie sich bis zum Freitag für uns entscheiden, bekommen Sie den Vorteilspreis: drei für eine. Sie bezahlen eine Abmahnung für EUR 500,- und
können noch mit 2 Folgeabmahnungen - kostenlos - zu uns kommen. Nur für Sie, weil Sie mir sympathisch sind, vorbeugende Unterlassungserklärungen sind
eingetroffen, hier können Sie an jede Absahnkanzlei eine versenden, ohne das Ihnen Folgeabmahnungen drohen, je vorbeugende UE nur EUR 50,-! Her AI,
ich ruiniere mich und meine Partner, das komplette Schutzpaket Filesharing, aber nur wenn Sie jetzt zugreifen, für EUR 1.000,-! Ich übersende Ihnen den
Fragebogen, kreuzen Sie einfach an, was Sie möchten.
AI: Ich bin platt, Sie sind mein Mann.


Fazit:
Das heißt, bevor ich einen Anwalt beauftrage, muss ich den Preis kennen, den er verlangt!

VG Steffen

Galon
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5038 Beitrag von Galon » Dienstag 24. August 2010, 20:06

Moin, es wird immer auf den Anschlussinhaber als Störer verwiesen, aus dem Grund hatte ich ja am Anfang schon auf das Urteil des LG Mannheims verwiesen (Aktenzeichen: 2 O 71/06) in dem es heißt: "Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen, die durch einen seiner Familienangehörigen begangen wurde. Denn Prüfungs- und Überwachungspflichten sind nur insoweit anzunehmen, als diese im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter auch auf anderen Betätigungsfeldern notwendig ist. Eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ist ohne konkreten Anlass nicht zumutbar. "
Ich denke dies ist mit dem Fall durchaus vergleichbar, was daraus nicht hervorgeht wie es weiter ging, aus dem Grund bin ich ja auch hier, ihr habt damit wesentlich mehr Erfahrung.
Wenn es keine Handhabe in der Sache gibt dann werd ich da nicht auf Biegen und Brechen was anderes behaupten, ich will nur alles versucht haben ;)

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5039 Beitrag von goodbyeing » Dienstag 24. August 2010, 20:58

@ galon

Du hast in der Tat das wohl schönste Urteil gefunden, das es aus dem Bereich gibt, mit Ausnahme des Urteils des OLG München, das die besch..... Entscheidung des LG München kassiert hat, wönach Eltern als Täter einer Aufsichtspflichtverletzung für ihre internetsurfenden minderjährigen Kinder haften.

Leider gibt es eine Vielzahl anderer Entscheidungen anderer Gerichte. Und wo rennen die sogenannten Rechteinhaber und deren Anwälte wohl hin ?

Genau, ganz sicher nicht nach Mannheim, das haben die gelernt. Mehr leider noch nicht. Versuch das mal in Köln.

Jetzt weist du auch, warum Köln so gerne besucht ist.

goody

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5040 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. August 2010, 21:32

Wer von euch hat denn schon'mal einen Brief an zum Beispiel die Anwaltskammer geschickt?
Stelle einmal ein Muster online.
Wer von euch hat denn schon'mal z. B. eine beglaubigte Abschrift des Auskunftsbeschlusses
vom Landgericht verlangt?
Das kann entweder ein dazu beauftragter Anwalt oder ein Abgemahnter, mittels formlosen Antrag
an die Geschäftsstelle des LG, mit Beilegung einer Abschrift seiner eigenen Abmahnung.
[Absender]

[Adresse Geschäftsstelle des
Landgericht]



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Akteneinsicht für die Beschlussakte zur
Auskunftsanordnung des LG <Name> vom <Datum>, Aktenzeichen <Nummer>.

<Ort>, den <Datum<


Mit freundlichen Grüßen



____________________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)


Anlage

Abschrift der Abmahnung
Hätte im Fall Lafee und Heul doch auch geklappt, nur mir fehlte
die Abschrift der Abmahnung. Ergo - keine Akteneinsicht.

Wer von euch hat ÜBERHAUPT schon'mal etwas getan? Außer jammern...?
Ich. Ich kritisiere gern! Zählt das auch?

VG Steffen

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