Richtig: Recht kann sich nur derjenige Leisten, der über die nötigen Finanzmittel verfügt!
Alle anderen sind gearscht.[/quoteem]
Natürlich ist alles eine Frage des Geldes. Es gibt nichts umsonst. Plus, Zeit, Aufwand und Nerven.
Z.B.: Regelsatz One-Song-Abmahner ca. 801,80 + gerichtliche Kosten (eigener/fremder Anwalt, GK)
- AG - 519,- €
- LG - 661,- €
- OLG - 890,- €
(ca. 3.000,- € +/- 2.000,- €)
Größter Irrtum: Ich in unschuldig und bekomme Recht!
Warum? Man hat Recht, kann es aber nicht beweisen. Kläger und Beklagter sind Parteien des Verfahrens
und beide persönlich kein Beweismittel. Sie können daher nicht in einem Zivilprozess für sich selbst
günstig aussagen.
Zweiter Irrtum: Die Absahner haben keine Beweise!
Beweismittel sind z.B. Verträge, Pläne, Urkunden, Zeugen (fremde Dritte, Freunde, Bekannte, auch die
eigenen Angehörigen, sogar der/ie Ehemann/frau). Weiterhin Fotografien, Aufzeichnungen Dritter oder
der Polizei, Gutachten, Atteste und Ortsbesichtigungen. Das Gericht verlangt immer ladungsfähige d.h.
vollständige Anschriften von Zeugen mit Name, Vorname, Wohnort, Postleitzahl. Keine brauchbaren Zeugen
sind der Knallzeuge oder der Zeuge vom Hörensagen.
Dritter Irrtum: Den erzähle ich schon was!
Es gilt der Grundsatz vor Gericht: „für Emotionen gibt es kein Geld“. Man kann es sich daher zu jedem
Stand der Auseinandersetzung ersparen, den Gegner (oder am besten noch dessen Anwalt), persönlich
anzumachen, und/oder seinen Ärger, Wut oder Enttäuschung in irgendeiner Form schriftlich auszudrücken.
Vierter Irrtum: Wenn ich gewinne, muss ich nichts zahlen!
„Ich gewinne und mir entstehen keine Anwalts- und Gerichtskosten“! oder „Der Gegner ist schuld und muss
alles bezahlen, ich übernehme keine Kosten“!
Das Anwaltshonorar schuldet grundsätzlich erst einmal der Mandant, weil er Auftraggeber ist.
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Wir "Oberschlauen" können ellenlang agitieren, über die Gegenseite. Wir können sagen,
- das der GF der Log-Firma im früheren leben eine Schweinezucht hatte,
- bis on Detail, was die Gutachten der Gegenseite falsch darstellen,
- das der generische Anwalt - kein - Gegner ist, weil er eine Sonnen-Firma besitzt,
- bis on Detail, wie eine TB funktioniert,
- ellenlang über den Hahwert und seinen Kollisionen,
- wie "blöd" Richter sind,
- über die Abmahnung als Geschäftsmodell,
- was für schlimme Finger die Rechteinhaber sind
- wer, was machen dürfte, mir welchen §,
- die Argumente der Gegner zerpflücken, von Digi bis Michalk,
- das alles gegen das GG verstößt usw.
und zur Überzeugung des Richter (Behauptungen müssen bewiesen werden) darlegen, warum man als Anschlussinhaber
nicht infrage kommt, kann man nur stammeln:
Aber das A und O wird die Hürde Zugangsabsicherung darstellen mit dem entsprechenden ellenlangen Beweisangebot.
Und hier hilft nur ein überzeugender anwaltlicher Vortrag!
VG Steffen