Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5001 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. August 2010, 11:44

[quoteemel Chupa Cabra]Und was sagt uns das?
Richtig: Recht kann sich nur derjenige Leisten, der über die nötigen Finanzmittel verfügt!
Alle anderen sind gearscht.[/quoteem]

Natürlich ist alles eine Frage des Geldes. Es gibt nichts umsonst. Plus, Zeit, Aufwand und Nerven.

Z.B.: Regelsatz One-Song-Abmahner ca. 801,80 + gerichtliche Kosten (eigener/fremder Anwalt, GK)
  • AG - 519,- €
  • LG - 661,- €
  • OLG - 890,- €
Jetzt sind noch nicht eingeplant, eventuelle Reisekosten, Zeugenauslagen, unabhängige Gutachten
(ca. 3.000,- € +/- 2.000,- €)

Größter Irrtum: Ich in unschuldig und bekomme Recht!
Warum? Man hat Recht, kann es aber nicht beweisen. Kläger und Beklagter sind Parteien des Verfahrens
und beide persönlich kein Beweismittel. Sie können daher nicht in einem Zivilprozess für sich selbst
günstig aussagen.

Zweiter Irrtum: Die Absahner haben keine Beweise!
Beweismittel sind z.B. Verträge, Pläne, Urkunden, Zeugen (fremde Dritte, Freunde, Bekannte, auch die
eigenen Angehörigen, sogar der/ie Ehemann/frau). Weiterhin Fotografien, Aufzeichnungen Dritter oder
der Polizei, Gutachten, Atteste und Ortsbesichtigungen. Das Gericht verlangt immer ladungsfähige d.h.
vollständige Anschriften von Zeugen mit Name, Vorname, Wohnort, Postleitzahl. Keine brauchbaren Zeugen
sind der Knallzeuge oder der Zeuge vom Hörensagen.

Dritter Irrtum: Den erzähle ich schon was!
Es gilt der Grundsatz vor Gericht: „für Emotionen gibt es kein Geld“. Man kann es sich daher zu jedem
Stand der Auseinandersetzung ersparen, den Gegner (oder am besten noch dessen Anwalt), persönlich
anzumachen, und/oder seinen Ärger, Wut oder Enttäuschung in irgendeiner Form schriftlich auszudrücken.

Vierter Irrtum: Wenn ich gewinne, muss ich nichts zahlen!
„Ich gewinne und mir entstehen keine Anwalts- und Gerichtskosten“! oder „Der Gegner ist schuld und muss
alles bezahlen, ich übernehme keine Kosten“!
Das Anwaltshonorar schuldet grundsätzlich erst einmal der Mandant, weil er Auftraggeber ist.


________________________________________________



Wir "Oberschlauen" können ellenlang agitieren, über die Gegenseite. Wir können sagen,
  • das der GF der Log-Firma im früheren leben eine Schweinezucht hatte,
  • bis on Detail, was die Gutachten der Gegenseite falsch darstellen,
  • das der generische Anwalt - kein - Gegner ist, weil er eine Sonnen-Firma besitzt,
  • bis on Detail, wie eine TB funktioniert,
  • ellenlang über den Hahwert und seinen Kollisionen,
  • wie "blöd" Richter sind,
  • über die Abmahnung als Geschäftsmodell,
  • was für schlimme Finger die Rechteinhaber sind
  • wer, was machen dürfte, mir welchen §,
  • die Argumente der Gegner zerpflücken, von Digi bis Michalk,
  • das alles gegen das GG verstößt usw.
Sollen wir aber dem Richter - schon mit der Klageerwiderung - in der sekundären Darlegungslast, schlüssig
und zur Überzeugung des Richter (Behauptungen müssen bewiesen werden) darlegen, warum man als Anschlussinhaber
nicht infrage kommt, kann man nur stammeln:
“Ich war ed nich!“


Aber das A und O wird die Hürde Zugangsabsicherung darstellen mit dem entsprechenden ellenlangen Beweisangebot.
Und hier hilft nur ein überzeugender anwaltlicher Vortrag!


VG Steffen

User9
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5002 Beitrag von User9 » Dienstag 17. August 2010, 12:37

RA_Obladen hat geschrieben:......Und daher noch mal meine These: würden die Rechtsschutzversicherer Abmahnfälle übernehmen, würde es sicherlich anders aussehen.
Ich hatte da schon den Gedanken, dass man ja eine Versicherung "simulieren" könnte. Nicht so komplex und auf Vertrauensbasis:

Jeder, der "Versicherungsschutz" haben möchte, zahlt pro Jahr und Abmahnung 50 € in einen Topf (gewöhnlich so lange, bis die Verjährung eintritt). Kommt es zu einer Klage, werden die Kosten im Rahmen des vorhandenen Budgets übernommen, sofern Aussicht auf Erfolg besteht. Wenn mehrere "Versicherte" gleichzeitig verklagt werden, entscheidet ein "Mann des Vertrauens", wer welche Kosten ersetzt bekommt. Der erste "Beitrag" muss vor Klageeinreichung gezahlt sein.

Vom Prinzip her ist das ähnlich wie der "Spendentopf" - nur eben mit dem Unterschied, dass nur derjenige Leistung erwarten kann, der auch was eingezahlt hat.

crank
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5003 Beitrag von crank » Dienstag 17. August 2010, 12:41

@Steffen:

Das mit der Zugangsabsicherung leuchtet absolut ein.

Nur würde ich mich schwer tun hier beweiskräftiges "Material" liefern zu können.
Also etwas handfestes in Form eines Protkolls o.ä. was eine mangelhafte bzw. gar keine Zugangssicherung zum Tatzeitpunkt beweist, wer hat das schon?

Jetzt einen Zeugen auszugraben der aussagt "Ja das WLAN war in der Tat bis zum Zeitpunkt der Abmahnung nicht gesichert und für jeden zugänglich...", kann doch nicht allen Ernstes einen Richter vollends überzeugen!?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5004 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. August 2010, 13:02

[quoteemcrank]Das mit der Zugangsabsicherung leuchtet absolut ein.

Nur würde ich mich schwer tun hier beweiskräftiges "Material" liefern zu können.
Also etwas handfestes in Form eines Protkolls o.ä. was eine mangelhafte bzw. gar keine
Zugangssicherung zum Tatzeitpunkt beweist, wer hat das schon?

Jetzt einen Zeugen auszugraben der aussagt "Ja das WLAN war in der Tat bis zum Zeitpunkt
der Abmahnung nicht gesichert und für jeden zugänglich...", kann doch nicht allen Ernstes
einen Richter vollends überzeugen!?[/quoteem]

Es geht ja auch nicht um Panikmache. Man sollte aber, alle Möglichkeiten in Betracht ziehen.
Die meisten, sind doch, mit der Empfehlung: Mod. UE + Nichtzahlen zufrieden und glücklich.
Kommt das Folgeschreiben, bricht die heile Welt urplötzlich zusammen.
Es gab und gibt Klagen. Klagewellen - aktuell - nein!
Nur, wo sind denn die vielen positiven Klagen, die zu Gunsten des Abgemahnten ausgegangen
sind? Jeder würde doch - sofort - damit herumwedeln! Logisch ...

Durch die Forenwelt-Taktik wird aber schnell vermittelt, dass alles nur easy sei. So ist es
aber nicht! Es ist eben nicht so einfach. Und jeder kann doch einmal für sich, seine Argumente
hernehmen.
Aber wie gesagt, das wird das A und O werden. Die eigene Darlegung der Zugangsabsicherung.

Viele der “Älteren“ können doch einfach nur einmal sich erinnern, was man seit 2006 in den
Foren so "labert".
Nichts anders als heute. Ergebnis = Null. Anzahl der Abmahnung steigen stetig, 2009 = 453.000,
2010 - aktuell 30% mehr, Ende des Jahres der 3. Korb und die ständige Rechtsprechung fast
die Pflichten des AI immer enger.

Si isses!

VG Steffen

Jegro
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5005 Beitrag von Jegro » Dienstag 17. August 2010, 22:33

Vielen Dank für die vielen Antworten auf meine Fragen zum Thema Halterhaftung bei KFZ vs. WLAN. Ich bin dadurch zwar nicht ganz schlauer geworden, aber da geht’s mir wohl nicht anders als Frau Leutheuser - Schnarrenberger. Den vielen Forenbeiträgen entnehme ich, dass es wohl beim „Abmahnwahnsinn“ in unserem vielschichtigen (Zivil- und Straf-) Rechtssystem darauf ankommt, ob man „Hammer oder Amboss“ ist.

Da einige Antworten zu meinem Thema in der „Bildersprache“ erfolgten ( @ RA_Obladen, wenn ich jemanden das Leben retten würde, wäre es mir so sch…egal, wenn ich dabei mein 100 EURO-Hemd blutig machen würde. Ich würde mich schämen dafür Ersatz einzufordern, auch wenn es mir zustehen würde!)

zu AUTO vs. WLAN:
Wenn ein Autofahrer, zum Beispiel Rechtsanwalt, auf er Fahrt in seine Villa an der Cote Azur mit seiner S-Klasse in Frankreich mit 210 km/h geblitzt wird und anschließend das saftige Bußgeld (welches er per Brief erhält ) nicht bezahlt, weil das Foto unscharf ist und somit der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist, dann ist das in Deutschland rechtens. Oder?
Wenn aber ein WLAN- Besitzer (normales Einkommen), der sein WLAN ausreichend (WPA2) gesichert hat, aber das Passwort für sein WLAN- Netz „Störenfrieden“ wie Kindern, Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn…in Treu und Glauben gegeben hat von einem Rechtsanwalt (z.B. dem mit der Villa) eine Abmahnung erhält, obwohl er sich keine Urheberrechtsverletzung bewusst ist, dann muss er diese RA- Kosten der Abmahnung (deren Höhe unverhältnismäßig zu seinem Einkommen ist) tragen, obwohl er nicht der Auftraggeber des Abmahners war?

Und da fallen mir noch paar Fragen ein (die vielleicht auch bereits in diesem Forum beantwortet wurden):

- Muss nicht erst der „Urheberrechts- Verletzte“ den Nachweis erbringen, das er sein „geistiges Eigentum“ ausreichend gesichert und gekennzeichnet hat und durch eine Zertifizierungsstelle (TÜV) die Wirksamkeit dieser Sicherungen geprüft und die Urheberrechte (für jeden einsehbar) verwaltet werden? (man bekommt auch nicht das Geld für sein gestohlenes Fahrzeug zurück, wenn man den Zündschlüssel stecken gelassen hat oder wissentlich die Wegfahrsperre ausgeschaltet war)
- Muss nicht der abgemahnt / bestraft werden, der die eigentliche Straftat begangen hat, also das Original kopiert hat?
- Sind die Datenermittler (IP – Adressenjäger) von staatlicher- bzw. seriöser Stelle (TÜV) zertifiziert. Das heißt es wurde sichergestellt das die Daten nicht illegal ermittelt wurden und der Datenschutz nicht verletz wurde. (Sonst könnte ja jeder „Knöllchen“ verteilen…)
- Woran kann man beim downloaden erkennen, dass es sich um ein urheberechtlich geschütztes Werk handelt?
- Warum wird bei Urheberrechtsverletzungen kein “Ordnungs-Knöllchen“ zugesendet, welches bei Erstvergehen 25,- EURO (ist auch ein Vielfaches eines Musiktitels) und bei Wiederholung 50,- EURO beträgt.
- Wieso ist das Aufzeichnen von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet erlaubt, das Herunterladen desselben Werkes aber nicht? Wegen der Rückverfolgbarkeit? (Das bedeutet ich werde nicht bestraft, dass ich bei Rot über die Kreuzung gefahren bin, sondern wie ich das gemacht habe)

Wo sind wir hier eigentlich gelandet, dass hier Jeder Jeden, aus welchen Grund (oder keinen) auch immer, abmahnen kann? Dies ist nichts anderes als eine neue Art der Denunziation und zwar einer materiellen, gewinnmaximierten Denunziation.
Wer schützt unser Kinder und Jugend vor diesen Abmahnern? Wie viel Leid muss noch zugefügt werden, wie viel tränen müssen fließen, wie viel Existenzen zerstört werden, wie viel Suizidfälle, siehe oben, (hoffentlich nie!) müssen auftreten, wie viel RA verprügelt werden (das ist auch kein Weg)…bis endlich diesen Abmahnindustrie das Handwerk gelegt wird?
Diese sogenannten (Abmahn-) Rechtsanwälte bringen einen ganzen Berufsstand und deren gesellschaftlicher Stellung, in Verruf!
Gibt es keine Rechtsanwälte mehr, für die Anstand, Ehre, Menschlichkeit und Rechtschaffenheit zählt und die diesen „Abmahn – Schmarotzern“ Einhalt gebieten?
Respekt und Anerkennung dem Bundesverband der Inkasso- Firmen, die Abmahn-Anwältin Katja Günther wegen versuchten Betruges angezeigt haben! (Computerbild 18/2010 Seite8 v. 14.08.2010)

Noch eine Frage an die Moderatoren, kann man nicht auch eine Liste veröffentlichen, auf der die Auftraggeber (meist rechteinhaber) der Abmahn- Rechtsanwälten nach Häufigkeit aufgelistet werden.
Diese Liste müsste dann unter den Internetusern über soziale Netzwerke weitergegeben werden. Jeder sollte dann für sich selber entscheiden, ob er von diesem Firmen noch etwas konsumiert.
Die Macht und die Schnelligkeit des Internets könnten der Abmahnindustrie so auf sehr eindrucksvoller Weise den Nährboden (das Mandat) entziehen.

So jetzt habe ich genug gelabert…

Triple5
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Registriert: Mittwoch 18. August 2010, 01:56

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5006 Beitrag von Triple5 » Mittwoch 18. August 2010, 02:16

Steffen hat geschrieben:Zuerst einmal hier ein grober Fahrplan:

Bild...Bild...Bild...Bild

„..., Ihnen wird zur Last gelegt, Sie hätten an dem Mast gesägt...“ - so fängt meistens ein Staatsanwalt an.
Hier geht es aber um die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche.

Hier gleich zu verbinden mit @Mitleser,
Die Abmahnung gehört zum allgemeinen Lebensrisiko eines Anschlussinhabers!
  • Ein Sturz gehört zum allgemeinen Lebensrisiko eines Skifahrers,
  • Spinnen gehören zu einem allgemeinen Lebensrisiko in einer Tiefgarage
  • Mit unberechtigten Ansprüchen konfrontiert zu werden, gehört zum allgemeinen Lebensrisiko, soweit nicht
    die Voraussetzungen einer speziellen Haftungsnorm vorliegen
  • Prüfungsstress und Examensängste gehörten dagegen zum allgemeinen Lebensrisiko usw.
Risiken, die mit den üblichen Formen des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft als so allgemein verbunden
erscheinen, dass sie nicht als zu ersetzende Folge eines grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtenden
Handeln erachtet werden (Lang, JZ 1976, 206).

VG Steffen
Hallo Lieber Steffen,

zunächst einmal vielen Dank für die informativen Foreneinträge.
Auch ich habe heute ein Schreiben bekommen mit der Aufforderung bis zum 20.08 die beigelegte UE unterschrieben zurück zuschicken und bis zum 27.08 - 956€ zu bezahlen.
Jedoch gedenke ich eine(2) mod. UE abzuschicken und nicht zu bezahlen. Oder ist es empfehlswert auf die Hälfte zu feilschen ?
Was mir nicht klar ist, ist wie das Schreiben mit dem Zeugen auszusehen hat ?
Muss es seperat versendet werden ? (d.h. 1x mod.UE + 1x mod.UE + 1x mod.UE inkl. Zeuge ?)

Was passiert wenn ich den o.g. Betrag bezahle ?
Wer garantiert mir, dass ich dann nicht noch eins und noch eins und weitere bekomme ?
Ich bin Verunsichert und Verzweifelt (Sie habens geschafft!).

Wie hoch ist die Chance (Erfahrungswerte) dass das vor Gericht kommt ?
Ist das vermeidbar?

Besten Dank

kuchen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5007 Beitrag von kuchen » Mittwoch 18. August 2010, 11:42

............

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5008 Beitrag von Steffen » Mittwoch 18. August 2010, 11:47

[quoteemTriple5]Hallo Lieber Steffen,
Was passiert wenn ich den o.g. Betrag bezahle ?
Wer garantiert mir, dass ich dann nicht noch eins und noch eins und weitere bekomme ?
Ich bin Verunsichert und Verzweifelt (Sie habens geschafft!).
Wie hoch ist die Chance (Erfahrungswerte) dass das vor Gericht kommt ?
Ist das vermeidbar?[/quoteem]

Da ich persönlich angesprochen wurde, sollte ich auch antworten und werde vielleicht einem Doppelpost setzen.
Denn Grazer57 hat schon alles beantwortet.

Bild...Bild...Bild...Bild

Dies ist der Abstrakt, der für einen Abgemahnten wichtig ist.

Wenn ich eine Abmahnung erhalten habe (oder mehrere) ...

Muss ich mir erst einmal als abgemahnter Anschlussinhaber klar werden:
  • Habe ich diesen vorgeworfenen Rechtsverstoß - selbst - getätigt/nicht getätigt,
  • Kenne ich eventuell denjenigen/kenne ich denjenigen nicht, der es letztendlich gewesen ist.
Das ist wichtig für die Entscheidungsfindung. Denn,
  • wenn man es war, kennt man sein/das Downloadverhalten, weiß was vielleicht noch nachkommt.
  • war man es nicht, warum soll man freiwillig bezahlen oder feilschen? Dieses macht keinen Sinn!
In der Regel informiert sich jetzt der abgemahnte Anschlussinhaber im INet. Heute gibt es ein Fülle
von Informationen, sei es durch engagierte Menschen auf ihren Websites, Blogs und Foren oder Fachanwälte
mit ihren Internetpräsenzen. Natürlich gibt es Abgemahnte, die es sofort begleichen, aber auch welche,
die dem zukünftigen Erben das auf dem Tisch knallen und sagen: “Kümmre dich darum.“


Wichtig!

1. Dir Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung, einer so genannten modifizierten Unterlassungserklärung
(mod. UE) - durch den/die abgemahnten Anschlussinhaber! Niemand anders.
Warum? Die ständige Rechtsprechung sagt hier eindeutig: Die Wiederholungsgefahr für den Geschädigten - das ist
nicht der Abgemahnte, sondern der Rechteinhaber bzw. -verwerter - ist nur auszuschließen, mit der Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung.

2. Zahlen oder Nichtzahlen!

2.1. Natürlich kann ich zahlen und der Rechtsstreit ist damit erledigt. Die Zahlung sollte aber erfolgen mit
den Angaben:
z. B.:
956,00 €; Abmahnung vom <Datum*>, Az. <123456*>, Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
aber rechtsverbindlich
.

* Daten sind dem konkreten Fall - anzupassen!
Das heißt, die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt.

Hinweis!
Mit der Zahlung und der Abgabe einer mod. UE - ist nur dieser eine Rechtsstreit abgegolten.
Kommt - das eventuelle Downloadverhalten kennen nur Sie (ob oder ob nicht) - bzw. kommen weitere Abmahnungen,
zahlen Sie und zahlen und zahlen...
Denn jede Rechtsverletzung kann einzeln geltend gemacht werden.

Wer zahlen will, kann sich privat mit der Gegenseite vergleichen. Hier kann man Geld sparen. Besser gesagt -
konnte.
Die Gegenseite hat mittlerweile n.m.M. reagiert auf die “Schnäppchenjäger“. Z.B. bei Sasse & Partner,
waren früher EUR 400,- möglich - heute nur noch EUR 600,- (von 750); bei Waldorf, sie gehen fast nicht mehr
unter EUR 550,-. Manche akzeptieren überhaupt keinen Vergleich.

Hinweis!
Wer zahlen will, kann es versuchen, die Gegenseite muss aber den Vergleich nicht annehmen, und man steht wieder
vor der Ausgangssituation.


2.2. Was passiert, wenn ich nicht zahle?

Es kann keiner, der seriös sich engagiert oder arbeitet - Ihnen eine Garantie ausstellen:
  • dass mit Zahlung oder Nichtzahlung - keine neue Abmahnung mehr Sie ereilt.
  • wenn Sie nicht zahlen - der Rechtsstreit erledigt ist, ergo Klage.
Wenn ich eine mod. UE abgebe und nicht zahle, trage ich ein Risiko.
Das wäre,
  • es kommen Folgeschreiben (höhere Forderungen, härtere Drohkulisse);
  • es können, insbesondere bei Ihrem Abmahner, Telefonanrufe kommen (nicht am Telefon sprechen, höflich auflegen)
  • es kann nach 3 Jahren (Verjährungsfrist) erledigt sein - Sie sind mit einem blauen Augen davon gekommen,
  • sie erhalten Post von Gericht (Mahnbescheid, Klageerhebung) wo man die Kosten der Abmahnung gerichtlich
    einfordert.
Das Risiko einer Klage ist aktuell zwar gegeben, aber sehr gering. Hierzu sollte man sich in den Foren ständig
auf dem Laufenden halten. Denn wie gesagt: Niemand der seriös sich engagiert oder arbeitet, kann eine Garantie
ausstellen. Es ist und bleibt - Ihre Entscheidung!
Faustformel:

1. Mod. UE (LInk: http://abmahnwahn-dreipage.de, l.2. v.o.)
2. Nichtzahlen

Reaktion auf weitere Post
  • vom Anwalt - keine (archivieren + ignorieren)
  • von Gericht
    (a) Mahnbescheid - allein, Widerspruch innerhalb 14 Tage
    (b) Klageerhebung - sofort einen Fachanwalt beauftragen
VG Steffen


PPS: :op - Berlin im gnadenlosen Kampf gegen Bubblegum!

[Quelle: Neue Presse - Kronach, 65. Jahrgang/Nummer 189, Seite 1, Rechts unten]

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Jegro
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5009 Beitrag von Jegro » Mittwoch 18. August 2010, 19:51

- Wieso ist das Aufzeichnen von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet erlaubt, das Herunterladen desselben Werkes aber nicht?
Was meinst du mit dem "Aufzeichnen"
Der up- bzw. der Dowonload ist gleichermaßen verboten.[/quote]

Das Aufzeichnen z.B. eines Musiktitels von einem Internetradiosender ist erlaubt, der Up- bzw. der Douwnload des gleichen Titels aber nicht? Das Ergebnis, der Besitz eines urheberechtlich geschützten Werkes, ist das gleiche, nur der Weg ein anderer.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5010 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. August 2010, 00:39

[quoteemJegro]Das Aufzeichnen z. B. eines Musiktitels von einem Internetradiosender ist erlaubt, der Up- bzw.
der Download des gleichen Titels aber nicht? Das Ergebnis, der Besitz eines urheberrechtlich
geschützten Werkes, ist das gleiche, nur der Weg ein anderer.[/quoteem]

Man muss hier schon etwas genauer darauf eingehen.

1. Internet-Radio = legal!
Warum?
Weil ein Internet-Radiosender eine Lizenz braucht und damit Tantiemen - GEMA-Gebühren - für die
gesendete Musik an die Musikindustrie abführt und damit auch das Mitschneiden für den privaten
Gebrauch - zumindest in Deutschland - abgegolten ist, ist das Aufnehmen des Programms von
Internet-Radiosendern absolut legal.

Zu gut Deutsch,
  • Urheberrechtsabgabe erfolgt durch den Radio-Sender,
  • Es wird kein Kopierschutz umgangen,
  • Nur als Privatkopie.

2. Urheberrechtlich geschütztes Werk in einer internetbasierten Tauschbörse = illegal!
Warum?
  • Es wird sich bei den neusten Filmen, PC-Spielen und Musik um eine offensichtlich rechtswidrig
    hergestellte oder zugänglich gemachte Quelle handeln.
  • Du hast keine Erlaubnis des Rechteinhabers zur Vervielfältigung.
  • Erfüllt den Tatbestand des öffentlichen Zugänglichmachung
Stark vereinfacht: Du fungierst als Händler ohne Lizenz! Dies begründet auch die Schadenersatz-Analogien.

Beachte!
Einen Musiktitel, den du legal von einem Internet-Radiosender, für deine private Zwecke aufgenommen hast,
darfst du nicht in einer internetbasierten Internettauschbörse einstellen (releasen).


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5011 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. August 2010, 01:20

Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht) -
Amtsgericht Rottweil (Az. 2 C 447/09) weist Zahlungsklage ab!


Bild

Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht)
Stauffenbergstr. 18
74523 Schwäbisch Hall
Tel: 0791-9413620
Fax: 0791-9413708
Internet: ra-weiner.de
E-Mail: info@ra-weiner.de



Farbfilmverleih GmbH verliert Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Rottweil; Amtsgericht Rottweil
weist Zahlungsklage der Rechtsanwälte Haas & Kollegen im Auftrag der Farbfilm Verleih GmbH
wegen Filesharing des Films „Khadak“ ab; IP-Adresse als Beweismittel unzureichend; Streitwert
von 25.000,00 EUR „maßlos übersetzt“; Streitwert auf 300,00 EUR herabgesetzt.


Das Amtsgericht Rottweil hat mit Urteil vom 10.12.2009 (Az 2 C 447 / 09) eine Zahlungsklage
der Farbfilmverleih GmbH abgewiesen. Die Zahlungsklage wurde von den Rechtsanwälten Haas & Kollegen
im Auftrag der Farbfilmverleih GmbH beim AG Rottweil gegen eine Anschlussinhaberin eingereicht,
die zuvor eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schutt Waetke im Auftrag der Farbfilm Verleih GmbH
wegen Filesharing des Films "Khadak" erhalten hatte.

Mit der Zahlungsklage hat die Firma Farbfilmverleih GmbH Abmahnkosten von 781,00 EUR und Schadensersatz
in Höhe von 200,00 EUR, insgesamt 981,00 EUR, aufgrund einer vorherigen Abmahnung, die durch die
Farbfilmverleih GmbH über die von ihr beauftragten Rechtsanwälte Schutt Waetke verschickt wurde,
geltend gemacht. Die Beklagte in dem Rechtsstreit soll den Film "Khadak" über eine Internettauschbörse
im Rahmen eines Peer to Peer Netzwerkes anderen über ihre Internet Adresse angeboten haben.


... weiterlesen

RA_Obladen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5012 Beitrag von RA_Obladen » Donnerstag 19. August 2010, 07:40

Dem Kollegen herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Es wäre schön, wenn er mal berichten könnte, was dazu führte, dass sich das Gericht zu so Sätzen hat hinreißen lassen wie "es ist mittlerweile selbst dem Amtsgericht Rottweil bekannt...": das klingt schon stark nach ein wenig beleidigtem Gericht. Was haben die Prozessbevollmächtigten der Gegenseite getan, um eine dermaßen schlechte Stimmung beim Gericht zu verursachen?

kuchen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5013 Beitrag von kuchen » Donnerstag 19. August 2010, 09:10

Naja, ist ja recht eindeutig? Frau, die sonst nur ein 9-Jähriges Mädchen an den PC lässt.
Wäre sicher anders gelaufen, bei nem Mann und nem 17-Jährigen Sohn.

Über w-lan wurde scheinbar kein wort gesprochen, oder Sie hatte keines.
Und der klagende Anwalt hat sich evtl das falsche Gericht ausgesucht.

Ausserdem Wurde der Streitwert so niedrig angesetzt,d ass die Sache wohl desshalb aufgegeben wurde. Wenn das nicht so gewesen wäre, wäre wohl schon noch mehr darüber geredet worden....


Das einzig erfreuliche an der ganzen Sache:

"Die Verwendung der IP-Adresse der Beklagten beweist in keiner Weise, dass die Beklagte den Film "Khadak"über ein Peer-to-Peer Netzwerk angeboten hatte …"

Wobei wir da ja bei der W-Lan geschichte angekommen wäre, bei der man inzwischen doch haftet

riva m
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5014 Beitrag von riva m » Donnerstag 19. August 2010, 18:46

Steffen hat geschrieben:Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht) -
Amtsgericht Rottweil (Az. 2 C 447/09) weist Zahlungsklage ab!

[...]

Farbfilmverleih GmbH verliert Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Rottweil; Amtsgericht Rottweil
weist Zahlungsklage der Rechtsanwälte Haas & Kollegen im Auftrag der Farbfilm Verleih GmbH
wegen Filesharing des Films „Khadak“ ab; IP-Adresse als Beweismittel unzureichend; Streitwert
von 25.000,00 EUR „maßlos übersetzt“; Streitwert auf 300,00 EUR herabgesetzt.
Ein schönes und interessantes Urteil. Ich hoffe, es wird nicht zuviel davon in der angekündigten Berufung vom LG wieder einkassiert.
Prinzipiell hat das Gericht das meiste angesprochen, was auch vielen Abgemahnten sauer aufstößt: Die angeblich beweissicheren Ermittlungsmethoden, den sehr hohen Streitwert und möglicherweise durch die Blume auch den Umgangston, den einige Kanzleien pflegen.

In erster Linie interessant fand ich die Äußerungen zum Streit-/Gebührenwert:
"Die für die strafbewehrte Unterlassungserklärung der Klägervertreter angesetzte Geschäftsgebühr von 781,00 EUR war ohne dies nicht begründet. Denn der angesetzte Gebührenwert von 25.000,00 EUR war maßlos übersetzt. Dieser hohe Gebührenwert wurde noch nicht einmal begründet. Angesichts dessen, dass die Klägerin keinen einzigen Faall des Abrufs des Films über die IP-Adresse der Beklagten darlegen konnte, wäre allenfalls ein Gebührenwert von 300,00 EUR anzusetzen gewesen. Deshalb war die Klage mit allen Nebenansprüchen als unbegründet abzuweisen."
Wer nicht substantiiert vorträgt, hat verloren, das gilt für beide Seiten. OK.
Ich frage mich allerdings gerade folgendes:

Der angesetzte Betrag von 300EUR erscheint mir nicht zufällig. Er liegt meines Wissens in der Größenordnung dessen, was beispielsweise eine Videothek bezahlen müsste, um einen Film gewerblich verleihen zu dürfen.
Wenn die Klägerin den Betrag begründet hätte, wäre dies vermutlich üblicherweise über "Lizenzanalogie" und "weltweite Verbreitung" geschehen, oder? Die RI besitzen aber in der Regel nur die Verwertungsrechte für Deutschland, oder sehe ich das falsch?
Winken die meisten Gerichte den Streitwert einfach nur so durch, oder ist das so rechtens und vom Gesetzgeber gewollt, dass bei einem Kläger mit auf Deutschland beschränkten Rechten und einem Beklagten, der mutmaßlich weltweit verbreitet hat, der (vermeintliche) Streitwert für die weltweite Verbreitung angesetzt wird? Schadensersatz wird doch auch nicht für eine weltweite Verbreitung gefordert..?

Ansonsten genießen wir einfach das Wetter und das Urteil, so lange beides hält...

riva m
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5015 Beitrag von riva m » Donnerstag 19. August 2010, 21:08

Mistreaded hat geschrieben:@all
Ein nicht uninteressantes Urteil, wenn auch wohl noch in Berufung. Allerdings macht mich da eine Aussage sehr stutzig.
"Die für die strafbewehrte Unterlassungserklärung der Klägervertreter angesetzte Geschäftsgebühr von 781,00 EUR war ohne dies nicht begründet. Denn der angesetzte Gebührenwert von 25.000,00 EUR war maßlos übersetzt. Dieser hohe Gebührenwert wurde noch nicht einmal begründet. Angesichts dessen, dass die Klägerin keinen einzigen Faall des Abrufs des Films über die IP-Adresse der Beklagten darlegen konnte, wäre allenfalls ein Gebührenwert von 300,00 EUR anzusetzen gewesen. Deshalb war die Klage mit allen Nebenansprüchen als unbegründet abzuweisen."
Die sprechen also auch von einem Film und nicht nur von einem Teil des Films. Ist es womöglich dann nur der Download?
Ich denke dabei auch immer noch an dieses Video was der geniale @Baxter damals veröffentlicht hatte. Wie wurde da doch noch ausgesagt?
"We dont look what they are doing, we only watch what they are doing with us". Ich hoffe ich habe es doch richtig in Erinnerung.
Die Aussage lässt mich bis heute einfach nicht in Ruhe. Ich behaupte damit aber auch überhaupt nichts. Nachdenklich macht es mich aber immer noch.
Schönen Gruß
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass das Urteil zu schön ist, um wahr zu sein.
Einerseits sollte man vermutlich abwarten, bis die Berufung durch ist und dann sehen, was Sache ist. Und Abwarten, ob weitere Details bekannt werden. Mir als Laien kommt es so vor, als ob die Klägerin überhaupt keine Beweise vorgetragen hat und deswegen untergegangen ist. Das würde bedeuten, dass man keine Schlüsse für anderen Verfahren ziehen kann.
Andererseits
@Steffen:
Ist es von Seiten der 3Page geplant, RA Weiner um ein Interview zu bitten? Oder gab es Prozessbeobachter? War dieses Verfahren auf dem Radar (ich verfolge offen gestanden die Gerichtstermine nur sporadisch)?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5016 Beitrag von Steffen » Freitag 20. August 2010, 00:16

[quoteemriva_m]@Steffen:
Ist es von Seiten der 3Page geplant, RA Weiner um ein Interview zu bitten?
Oder gab es Prozessbeobachter? War dieses Verfahren auf dem Radar (ich
verfolge offen gestanden die Gerichtstermine nur sporadisch)?[/quoteem]

@riva_m, @all,

Was, wir sollen mit einem Anwalt sprechen? Schockierend! Spaß beiseite. Lasst
erst einmal Herrn Rechtsanwalt Weiner in Ruhe sich aufs LG vorbereiten, dann
wird sich bestimmt eine Möglichkeit ergeben.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5017 Beitrag von Steffen » Freitag 20. August 2010, 10:34

Es trifft jeden ...

Wenn man die aktuellen Abmahnungen dieser Woche verfolgt, wird deutlich,
dass es eine Woche von folgenden Providerauskünften war:
  • 1&1 (Telekom + Telefónica-Reseller)
  • HanseNet Telekommunikation GmbH (Tochterunternehmen Telefónica O2 Germany GmbH & Co)
  • Alice (Marke von HanseNet Telekommunikation GmbH ; Tochterunternehmen Telefónica O2 Germany GmbH & Co)
Normalerweise nichts Besonderes, da der Provider gesetzlich (§ 101 IX UrhG)
zur Beauskunftung verpflichtet ist.
Natürlich, und es entspricht der Wahrheit, speichern weder 1&1, HansNet oder
Alice die Daten zur ermittelten IP (mehr als 7 Tage oder auch nicht).
Die Gestattungsanordnung geht auch an den Hauptsitz des Backbone bzw. Hauptproviders
- Telefónica O2 Germany GmbH & Co (er speichert 7 Tage). Der ist verpflichtet die Daten
- in diesem Fall die jeweilige Kennung - zu verauskunften. Jetzt geht man mit dem LG-Beschluss
und der Kennung zum jeweiligen Provider und der muss den Kunden beauskunften.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5018 Beitrag von drusilla81 » Freitag 20. August 2010, 13:11

Hallo an alle Helfer!

Ich hätte ein kurze Zwischenfrage: Ist die Bestätigung des Erhalts der mod. UE auch gleichzeitig die Annahme? Muss das wörtlich erwähnt werden das sie angenommen wurde?
Bin da grad etwas zittrig deswegen.

Vielen Dank!

drusilla81
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5019 Beitrag von drusilla81 » Freitag 20. August 2010, 18:07

Danke Grazer57,

die mod. UE sollte passen. Ich geh auch mal davon aus, das der Brief den ich bekommen hab ein sog. Bettelbrief ist.
Incl. der Androhung der gerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen sollte ich nicht gleich zahlen.
Ich war allerdings der Meinung das durch die UE "diese" Ansprüche erledigt sind. Deshalb war ich irritiert von der alleinigen Bestätigung über den Erhalt.
Oh Mann wann hat das alles endlich mal ein Ende, das geht echt an die Substanz! Ich bewundere jeden der ruhig bleiben kann :an
......ich bin ganz schön durch den Wind!

Deathangel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#5020 Beitrag von Deathangel » Sonntag 22. August 2010, 02:01

[OFF-TOPIC]

Falls Jemand etwas Erholung vom Abmahnwahn benötigt, habe ich hier eine hervorragende Empfehlung:
Urlaub im Ferienhaus Negele:
http://www.ferienhaus-negele.de/

Wahrscheinlich sind die in eine Villa umgezogen. (Ist keine Tatsachenbehauptung, sondern nur eine Vermutung ! ) :,.-:

Es gibt natürlich auch eine kostenpflichtige Therapie für Abgemahnte:

http://www.therapieforum-negele.de/

Empfehlenswert, aus meiner Sicht, ist die Negele-Fusspflege ! Da kommt man auf bessere Gedanken.

[/OFF-TOPIC]

Mit freundlichen Grüßen

Deathangel

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