Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
Uwe
Beiträge: 26
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:52

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4941 Beitrag von Uwe » Dienstag 10. August 2010, 23:38

Update
Ein weiteren Brief hat das Abgemahnte bekommen in dem es zum zweiten mal gebeten wird sich Telefonisch zu Melden um die „Sache“ zu klären.
Jetzt stellt sich die Frage, - warum möchte unbedingt die Kanzlei Waldorf Telefonieren?
Hat einer Telefoniert, und was ist die Errungenschaft?

Hat noch jemand ein Brief mit der Bitte bekommen zu Telefonieren oder hat ein Seelsorger einen neue Arbeit gefunden?

Meldet euch!

Mit freundlichen Grüßen
Uwe
Uwe Berger, † 26.03.2012, In stiller Trauer - AW3P

sip
Beiträge: 184
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 15:23

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4942 Beitrag von sip » Mittwoch 11. August 2010, 10:39

INFO
NDR Fernsehen
Das NDR Magazin "Menschen und Schlagzeilen" bringt heute Abend einen 3`Minüter über das Abmahngeschäft.
Laut Infotext witmen sie sich u.a. der Frage, ob "... illegale Absprachen zwischen Teilen der Musikindustrie und Abmahnanwälten bestehen".

drusilla81
Beiträge: 11
Registriert: Mittwoch 11. August 2010, 14:01

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4943 Beitrag von drusilla81 » Mittwoch 11. August 2010, 14:23

Hallo an alle Helfer,

seit längerem lese und verfolge ich so einige Diskussionen da ich auch den angeschriebenen gehöre.
Am Tag der Abmahnung (vor 2 Monaten) konnte ich nicht wirklich denken und hab statt erst mal auf eigenen Faust zu recherchieren einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat mir die mod. UE geschrieben und versucht einen Vergleich auszuhandeln. Ca. die Hälfte von dem was die wollten.

Jetzt kam die Ablehnung und sie gehen höchstens 50 Euro runter, sollte ich nicht zahlen = Gericht!
Meine Frage hierzu: sollte es zu einer Verhandlung kommen was in diesem Fall (da schon Kontaktaufnahme durch Anwalt) wohl eher passiert als bei nicht reagieren, was kommt auf mich zu? Bzw. nach was richten sich die Anwaltskosten? Nach dem Streitwert lt. 1. Schreiben oder nur noch nach dem Betrag der als "Vergleich" angeboten wird?

Wenn ich das irgendwo schon überlesen haben sollte, tut es mir leid. Bin nur grad wieder an dem Punkt wo ich hektisch alles lese was ich finde und bin zum Teil verwirrter als vorher da ich wirklich so dumm war zu glauben das mir mit Anwalt alles vom Hals gehalten wird und ich glimpflich rauskomme. Nächstes Mal wohl erst lesen......

Vielen Dank für eine hilfreiche Anwort

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4944 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. August 2010, 15:40

... einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat mir die mod. UE geschrieben und versucht einen Vergleich
auszuhandeln. Ca. die Hälfte von dem was die wollten.
Man sollte die Passage: höchstens 50 Euro runter, sollte ich nicht zahlen = Gericht, nicht so wörtlich
nehmen. Ob es letztendlich vor Gericht geht, das hängt von vielen Faktoren ab. Es kann Dir auch niemand
sagen: uh, wenn du das Angebot von denen nicht annimmst verklagen die dich. Jeder der eine mod. UE
abgibt und nicht zahlt, kann rechnen, das er auf die Kosten der Abmahnung verklagt wird. Das Risiko ist
aber aktuell - eher als sehr gering einzuschätzen.

Es gibt hier folgendes Sprichwort: Zwei Juristen, drei Meinungen.
Einerseits meint man, dass wenn man mit Anwalt reagiert, eher nicht verklagt wird. Anderseits meint man,
wenn die Gegenseite mitbekommt, dass man mit Anwalt reagiert, kann man davon ausgehen es ist Geld da,
man klagt eher.
Zu gut Deutsch, wer letztendlich verklagt wird, darauf hast Du fast keinen Einfluss. Einfach überraschen
lassen.

Wenn Du, denen ihr Angebot ablehnst, sie wirklich klagen, geht es meistens um einen Betrag um die 1.000,-
+/- 200,- Euro.

z.B. rund um den Rechteinhaber DigiProtect.
Abmahnung 290 Euro, Dein Angebot 145 Euro, den ihr Angebot 240 Euro,
Klagewert (Streitwert = AG+SE) = ca. 801.80 Euro
Risiko = ca. 1325,- Euro (ohne Zeugen, Gutachten oder Fahrtkosten) im Verlierfall.

Nümann und Lang gehen mit ca. 1.250,- Euro in einer Verhandlung usw. Da muss man schon genau Wissen, wer
hat dich abgemahnt, wegen was und für wie viel.


VG Steffen

Mogambo
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 11. August 2010, 15:48

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4945 Beitrag von Mogambo » Mittwoch 11. August 2010, 16:09

Hey, bin neu hier.

Ich mache es kurz,
2 Abmahnschreiben bekommen. Es handelt sich um 2 Leider von einem Album. 2 mal Mod UE abgegeben und 200€ angeboten anstatt 450€ bzw. 150€ angeboten anstatt 350€. 1tes Schreiben kommt zurück. 200€ sind zuwenig wöllen 300€. 2tes Schreiben noch keine Antwort.

Jetzt das, was mir stinkt.
Das Album wurde in einem Ordner zum herunterladen angeboten, das bedeudet ich kann auch einzelne Lieder herunterladen. Genau das habe ich auch gemacht, nur ein einziges Lied, aber keins der beiden abgemahnten, und alle anderen waren zu 0,0% auf meinem Rechner. Ich kann es aber nicht beweisen.

Frage: 300€ bezahlen? oder einen Anwalt nehmen und dem Gericht erzählen, das ich nur ein einziges Lied von dem Album heruntergeladen habe.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4946 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. August 2010, 16:27

2 Abmahnungen; je 1 Lied (Sampler CD); Forderungen einmal 450,- € sowie einmal 350,- €; Abgabe
der mod. UE + je Vergleichsangebot (200,- € / 150,- €); 1. Antwort: 200,- € zu wenig - 300,- €;
2. Antwort, kam noch nicht.
Frage. Wenn Du es nicht warst, warum zahlen? Anderseits klingt es etwas fade: "Herr Richter, ich
wollte und habe ein ganz anderes Lied aus dem Sampler heruntergeladen - dieses nicht!
" Denn selbst
ein anderes Lied, wäre ein Teil aus dem Sampler.

Es gibt zwei Wege:
Abgabe einer mod. UE - erledigt!
1. Zahlen, aber dann mit einem Vergleich.
Wird er abgelehnt, steht man wieder vor der Wahl: 1. oder 2.
2. Nicht zahlen (Risiko - aber sehr gering - man wird verklagt)

VG Steffen

Mogambo
Beiträge: 4
Registriert: Mittwoch 11. August 2010, 15:48

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4947 Beitrag von Mogambo » Mittwoch 11. August 2010, 16:32

Was bedeudet "Zahlen, aber dann mit einem Vergleich"?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4948 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. August 2010, 17:32

Was bedeudet "Zahlen, aber dann mit einem Vergleich"?
Dass, was Du selbst versuchst. Die geforderte Summe zahlen, ab sie versuchen
zu drücken, mit einem eigenen Vergleichsangebot.

VG Steffen

goodbyeing
Beiträge: 300
Registriert: Montag 3. August 2009, 14:59

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4949 Beitrag von goodbyeing » Mittwoch 11. August 2010, 17:35

@ baxter

Mit der Antragsberechtigung ist das nicht uninteressant. Könnte was dran sein, das prüfe ich in einer ruhigen Stunde mal.
Was allerdings die Relevanz angeht, gehen die StAs dazu über, gerade aus deinen Gründen (Anschlussinhaber nicht gleich Täter) häufiger zur Nichtermitlung und Nichtauskunft über.

Dass es aber nicht zwingend ist folt u.a. auch aus der Vermutung des BGH, der Anschlussinhaber sei Täter, bis er was anderes vorträgt. Ob sich das ins Strafrecht übertragen lässt, ist allerdings eher unwahrscheinlich, weil es den vermuteten Straftäter nicht gibt.

Und der Störer ist gerade Störer, weil er selbst weder Täter noch Teilnehmer ist. Die Argumentation übers Strafrecht und die Unterlassung funktioniert da nicht, weil auch ein Täter durch Unterlassung ein Täter ist. Aber hier ist eine solche Unterlassungsstrafbarkeit wegen fehlender "Garantenpflichten" aus meiner Sicht vollständig undenkbar.

Dein Blackbook ist in einschlägigen Kreisen verteilt ? Und ich hab noch keins ? Wie das ?

vg

goody

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4950 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. August 2010, 20:48

@Baxter,

in welche Richtung geht die weitere Diskussion?

Die IP-Inhaberschaftsermittlung nach staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen § 113 TKG
ist auf den Nullpunkt.
  • April - 4
  • Mai - 3
  • Juni - 1
  • Juli - 0
Selbst N+L sollen keine Akteneinsicht mehr erhalten (Software).

Nicht um diese Diskussion zu Zerschlagen oder Einzustellen, welches Ziel verfolgst Du?


[quoteemBaxter]Auskunftsanspruch nur Urheber![/quoteem]

Das Urheberrecht kennt
  • Urheber
  • Urheber verbundener Werke
  • Miturheber
  • Verwerter
Es wird und muss in diesem Auskunftsverfahren keiner einen Vertrag vorlegen. Hier gilt wie
im gesamten Prozess der Abmahnung
  • der Anscheinsbeweis,
  • Glaubhaftmachung,
  • Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung.
Und egal wie Du es findest oder nicht, ein C- oder P-Vermerk (§ 10 UrhG) auf einem CD- bzw.
DVD-Cover reicht dafür aus! Nicht nur in München.


Man sollte doch auch einmal darüber reden, gerade bei dieser Thematik Porno, dass nicht nur
den Gesetzgeber - zurecht - das Wohl der Kinder an erster Stelle stellt. Viele begreifen dies
eben nicht, das man in einer TB jeden Dreck herunterladen kann, bis hin ins Kinderzimmer hinein.
Wer sich den Mist herunterlädt/anbietet, wo jeder Fetisch bedient wird, muss sich eben nicht
wundern, dass solche Maßnahmen getroffen werden. Auch hier sollte man einmal aus der Ecke des
Abgemahnten sowie aus der Ecke eines Familienvaters oder -mutter argumentieren.


VG Steffen

riva m
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 16. März 2010, 20:28

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4951 Beitrag von riva m » Mittwoch 11. August 2010, 22:18

Steffen hat geschrieben:@Baxter,
in welche Richtung geht die weitere Diskussion?
Die IP-Inhaberschaftsermittlung nach staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen § 113 TKG
ist auf den Nullpunkt.
  • April - 4
  • Mai - 3
  • Juni - 1
  • Juli - 0
Selbst N+L sollen keine Akteneinsicht mehr erhalten (Software).
Nicht um diese Diskussion zu Zerschlagen oder Einzustellen, welches Ziel verfolgst Du?
[...]
Man sollte doch auch einmal darüber reden, gerade bei dieser Thematik Porno, dass nicht nur
den Gesetzgeber - zurecht - das Wohl der Kinder an erster Stelle stellt. Viele begreifen dies
eben nicht, das man in einer TB jeden Dreck herunterladen kann, bis hin ins Kinderzimmer hinein.
Wer sich den Mist herunterlädt/anbietet, wo jeder Fetisch bedient wird, muss sich eben nicht
wundern, dass solche Maßnahmen getroffen werden. Auch hier sollte man einmal aus der Ecke des
Abgemahnten sowie aus der Ecke eines Familienvaters oder -mutter argumentieren.
VG Steffen
OK, wenn man darüber reden sollte, dann machen wir das doch:
Nehmen wir einmal freundlicherweise an, dass dem Gesetzgeber tatsächlich das Kindeswohl wichtig sei. Wem noch? Den Abmahnern? Angeblich haben sie Kenntnis von massenhafter Verbreitung unter anderem von Pornos. Schätzen wir konservativ 400.000 Abmahnungen pro Jahr und 20% Pornos: 80.000 Abmahnungen wegen Pornos. Pro Jahr.
Soll keine Polemik, sondern ernst gemeinte Fragen sein: Wie viele Strafanzeigen wegen Verbreitung von Pornos im Internet über P2P sind bekannt? Wie war das zu der Zeit, als die AI noch über die Staatsanwaltschaft ermittelt wurde? Gab es "damals" häufiger Klagen? War den Staatsanwälten das Kindeswohl entsprechend wichtig?

Theorien, warum die Abmahner sehr selten Strafanzeige stellen:
- Finanziell ist dabei nichts für sie zu holen
- in einem Strafprozess gilt "Im Zweifel für den Angeklagten" und die Beweiserhebung der Logger-Buden würde evtl. genauer unter die Lupe genommen. Dabei könnte heraus kommen:
a) über einen reinen Leecher-Mode konnte kein verwertbares Material gesichert werden
b) sollten die Logger keinen reinen Leecher-Mode verwenden, machen sie sich selbst strafbar
- ...

Seit es das Internet gibt, gibt es dort auch Pornos. Früher waren es haupsächlich Bilder, aber das lag vermutlich ausschließlich an der Bandbreite. P2P ist allerdings heute nicht mehr erste Wahl:
"Die erfolgreichsten Seiten im Internet..."
http://derstandard.at/1280984143891/Por ... nd-Redtube
Ich glaube nicht, dass sich frei zugängliche Pornos aus dem Internet verbannen lassen. Außerdem gibt es in diesem Bereich noch das Phänomen, dass Menschen ihre Privat-Videos zur freien Verfügung ins Netz stellen. Da gibt es keinen RI, der klagen würde...
Es sei denn, in einigen Jahren gibt es das Internet, wie wir es kennen, nicht mehr. Das mag jeder für sich selbst beurteilen.
Abgesehen davon [Privatmeinung ON]: In einem KinderZimmer hat ein PC mit unbeaufsichtigtem Internet-Anschluss nichts verloren.[Privatmeinung OFF]
Ich will das Problem nicht kleinreiden. Aber es beschränkt sich nicht auf Pornos über P2P. Meiner Erfahrung nach kommen Jugendliche, notfalls über +18 Freunde, an alles. Ob Pornos, Gewaltfilme, indizierte CDs, Alkohol, Zigaretten ...
Und was Kinder angeht, siehe oben.

Forumtreff
Beiträge: 2
Registriert: Donnerstag 12. August 2010, 14:02
Kontaktdaten:

#4952 Beitrag von Forumtreff » Donnerstag 12. August 2010, 14:59

Nachfolgende Forumsregel ist unsinnig und kann im Streitfall den Forumsinhabern sogar schaden.
(5) Ich habe in meinem Forum Links zu anderen Seiten im Internet gelegt und für all diese Links gilt sowie für den Inhalt
des Forums:
“Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten
Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten in meinen,
diesen gesamten Forums, inkl. aller Unterforen oder Threads.“
Siehe hierzu diesen Beitrag von mir meines alten Forums!

Wann hört der Haftungsausschluss- (Disclaimer-) Wahnsinn auf so vielen Homepages endlich auf? • www.cyberlord.at/forum/?id=1431

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4953 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. August 2010, 16:26

@riva_m,

Meine persönliche Meinung zu Pornos, jeder nach seiner Fasson. Wer sich anschauen will, wie man sich
mit Sch**** vollschmiert und sich genüsslich danach abschlappert, zum Schleckhöhepunkt, bitte schön.
Kauft oder leiht aus (Videothek nicht P2P!) oder geht zu YouPorn.com. Aber unter 18 - nein!
Wenn man aber über die Verbreitung redet, muss man einmal sehen, die Vertriebsmodelle sind nicht
kostenlos und in der Regel erst ab 18 Jahren. Auch wenn als Kritik - viele Anbieterseiten von Shops,
mit einer Domain außerhalb Deutschlands unterwegs sind.

Wir reden über P2P, Abmahnung i.V.m. Porno!

Wie ist es denn in der Regel? Die vorherrschende Doppelmoral!
Der Filesharer, nennen wir ihn Kurt (die Namen sind rein zufällig ausgewählt und haben keinen Bezug auf
real lebende Menschen), trifft sich einmal pro Woche, mit seinen besten Freunden, dem
dunkelhaarigen Karl und den Max. Natürlich dürfen die Frauen es nicht wissen; werden
hier mittels Beamer; billigen Discounter-Whisky; coolen Sprüchen - die neusten P2P-Ergebnisse angeschaut.
Das geht so lange gut, bis drei Pornoabmahnungen (2-mal U+C, 1-mal Korni) ins Haus flattern. Jetzt auf
einmal werden die Abmahnungen still und heimlich ansich genommen und meistens bezahlt. Wer hat schon
Lust zu sagen: „Liebling, ich muss 650,- € zahlen für eine Porno-Abmahnung.“ Antwort: „Kurt Schatz,
aber wir haben doch keinen bis jetzt gemeinsam angeschaut?“ Kaum aber in einem Forum sind es alles
Billigproduktionen, Schmuddelfilme, die Darstellerinnen werden ausgenutzt, vermutlich aus Osteuropa,
der Schund hat keine Schöpfungshöhe, die maßlose Pornoindustrie usw.

Strafrecht
Sicherlich gibt es hier auch unterschiedliche Auffassungen. Die Einen sagen: die Verbindung zw. § 106 UrhG
und §§ 184 ff. StGB dient zur nur zur Drohkulisse und das der IP-Inhaber doch letztendlich ermittelt
wird durch die STA. Die Anderen sagen: Eine Strafanzeige ist nur der feste Wille des RI - diesen Rechtsverstoß
mit allen Ernst, geltend zu machen.

Es ist auch eine müßige Diskussion, da es fast keine Strafanzeigen mehr gibt. Man sollte auch sehen,
Gott sein Dank, denn die nicht zu großen bzw. unerfahrenen STA haben auch HD durchgeführt, denn die
letztendliche Ermittlung ist vom Abmahner unabhängig.
Die IPs laufen jetzt nur noch über den Landgerichtsbeschluss nach § 101 Abs. 9 UrhG.

Deshalb auch meine berechtigte Frage, in welche Richtung die Diskussion gehen soll.


[quoteemBaxter]So gilt z. B. der gemeine Bayer im Allgemeinen als konservativer im Vergleich zum Rheinländer.[/quoteem]
Man sollte aber beachten, das deutschlandweit gilt: Verbreitung Pornografischer Werke an Personen
- unter 18 Jahre - verboten!


[quoteemForumtreff]Nachfolgende Forumsregel ist unsinnig und kann im Streitfall den Forumsinhabern sogar schaden.[/quoteem]
Ok, danke. Werde ich prüfen und gegebenenfalls ändern!


VG Steffen

jim_panse
Beiträge: 23
Registriert: Mittwoch 20. Januar 2010, 09:52

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4954 Beitrag von jim_panse » Freitag 13. August 2010, 09:56

@ Baxter: Ich habe ehrlich gesagt aber auch nicht verstanden worauf Du hinaus willst :(

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4955 Beitrag von Steffen » Freitag 13. August 2010, 15:06

Sagen wir einmal so, was soll eine Podiumsdiskussion über irgendwelche Strafanzeigen bzw.
das Erstatter in ihrer Anzeige § 106 UrhG mit § 184 StGB in Verbindung bringen.
Es wurde doch eindeutig herausgearbeitet, dass die staatsanwaltlichen Auskunftsverlangen
nach § 113 TKG gegen Null tendieren.
Hinterfragen, ist deshalb nicht dämlich, sondern unnötig.

Man sollte sich lieber über das Thema einen Kopf machen, wie man die Störerhaftung entkräftet.

Ich darf heute wieder einen Vergleich veröffentlichen:
Unschuldig als Anschlussinhaber - trotzdem Störer!


VG Steffen

riva m
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 16. März 2010, 20:28

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4956 Beitrag von riva m » Freitag 13. August 2010, 20:00

Mitleser hat geschrieben:
Es ist dabei natürlich auch äußerst Schade und das kritisiere ich auch ganz offen und ehrlich, daß sich außer Goody kein einziger Anwalt aus der Liste der "empfohlenen Anwälte" hier auch 'mal blicken läßt. Sorry, aber für DIESE Art der Kostenlosen Werbung finde ich persönlich, daß man das im Grunde einfach schuldig ist. Zwar spiegelt diese Mentalität ein Stück weit die Denkweise gewisser Berufsgruppen wieder, also "Kassieren -> ja, arbeiten -> nein", aber ich wüsste nicht weshalb ich dann solche Leute überhaupt empfehlen sollte. Basierend auf WAS, also auf welcher Leistung? 'Ne Autowerkstatt z.B. empfehle ich einem wenn ich schon 'mal da war und zufrieden war. Ein Hotel im Urlaub z.B. empfehle ich, wenn ich schon mal selbst da war und zufrieden war... Oder? Ist doch nicht sooooooooooo abwegig?
Im Bezug auf diese "empfohlene Anwaltliste" könnten böse Zungen sogar behaupten, daß eine Teilnahme an solchen Diskussionen Wissenslücken öffentlich offenbaren könnten, weswegen dann lieber gekniffen wird! Oder aber, es ist denen absolut scheißegal -> Laufkundschaft, so viele mitnehmen, so lange es geht! Modus: ABMAHNWAHNERHALTUNG zu jedem Preis bzw. bis die Rente nächstes Jahr oder so bereits durch ist... Wenn ich jetzt auch noch meine ehrliche Meinung über "Ehrenmitglieder" schreiben würde, gäb's wahrscheinlich wieder Knatsch, weswegen ich es mir im Moment verkneife und verbleibe dafür lieber mit einem herzlichen Gute-Nacht-Gruß.
Ich würde es nicht ganz so kompromisslos formulieren wie Baxter, aber es ist schon etwas dran. Auf der 3Page wird kostenlos Werbung für geeignete Anwälte gemacht und gleichzeitig eiern wir im Forum rum, denken und reden uns die Köpfe heiss, schmieden Pläne, suchen Lücken und Ansatzpunkte, etc. Vieles davon könnte eine Fachanwalt im Ansatz in der Luft zerreissen oder auch mal sagen: "Bohrt weiter, möglicherweise ist hier irgendwo eine lohnenswerte Strategie oder ein Angriffspunkt vergraben." Als Laie tut man sich nunmal unglaublich schwer mit der Beurteilung gewisser Sachverhalte.
Ich persönlich freue mich immer, wenn sich bspw. goodbyeing oder RA_Obladen äußern, auch wenn ihre Erkenntnisse an sich nicht immer erfreulich sind.

Ich werfe mal folgenden Vorschlag in die Runde: Jeder der hier beworbenen Anwälte wird angeschrieben mit der Bitte, sich doch hin und wieder einer kleinen Fragerunde zu stellen. Die Fragen werden vorab gesammelt, sortiert und auf den Punkt gebracht. Selbstverständlich keine Fragen zu persönlichen Fällen Abgemahnter, sondern allgemeine: "Wie ist das mit der RVG? Darf ein Anwalt dies oder jenes, prinzipiell? Ist dieser Paragraph für diesen Bereich anwendbar, oder haben wir uns da vollkommen verrannt?" Undsoweiterundsofort.
Wenn sich genügend RA bereit erklären, wäre es für jeden nur ein minimaler Aufwand.
Mitleser hat geschrieben: P.S., zur Klarstellung:
Steffen hat geschrieben:Verbreitung Pornografischer Werke an Personen - unter 18 Jahre - verboten!
Diesbzgl. bin ich etwas irritiert, deshalb ganz klar, was eigentlich klar sein sollte: Das Thema "Kinderpornographie" ist von mir natürlich in diesen Zusammenhängen nicht gemeint und wird auch niemals in der Form und dem Zusammenhang gemeint sein. Einfach nur noch 'mal zur Betonung! Ich glaube allerdings, daß das auch klar ist!
Wenn du aber -was ich eher glaube. meinen solltest, daß es Tabu sei, wenn sich ein Minderjähriger (unter 18, also wir sprechen über einen pubertierenden Jugendlichen) Pornos selbst, freiwillig und ungezwungen "irgendwoher" (ist doch für das Thema egal woher, denn das hat doch nichts mit dem "Internet" primär zu tun, ob Jugendlichen "gesunde" Moralvorstellungen von den Eltern im Rahmen der Erziehung beigebracht werden) besorgt, dann sehe ich das in sofern etwas lockerer, als daß ich das selbst als Teenie (so als, ich glaube, 14-, 15-, 16-Jähriger, so um den Dreh) auch so gemacht habe.
Ich denke, es ging hier um StGB §184 "Verbreitung pornographischer Schriften(!)"
"(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht,
2. an einem Ort, der Personen unter achtzehn Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, [...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184.html

Daher habe ich mich gefragt, warum es anscheinend so wenige Anzeigen gab, vor allem zu der Zeit, als noch beinahe alles über die Staatsanwaltschaften lief. Und wegen dieses Paragraphen bin ich auch immer interessiert, wenn es um die Methoden der Logger-Buden und die Frage geht, ob sie etwas nachweisen zu können glauben, ohne etwas hochzuladen.
Es ging also keinesfalls um Kinderpornos, sondern um "normale", also legale. Meines Wissens gibt es für andere, nichtpornographische Werke mit FSK 18, bzw. FSK kJ keinen vergleichbaren Paragraphen, aber da wären wir wieder:
Das könnte vermutlich ein Anwalt recht einfach beantworten, während ein Laie sich die Fingerkuppen blutig sucht...

Benutzeravatar
Alter Esel
Beiträge: 25
Registriert: Samstag 14. März 2009, 15:30

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4957 Beitrag von Alter Esel » Freitag 13. August 2010, 20:20

riva m hat geschrieben:...aber ich wüsste nicht weshalb ich dann solche Leute überhaupt empfehlen sollte...
...dann warst Du noch nicht dabei, als es an der Tagesordnung war, dass "Scheidungsanwälte" den Karren regelmäßig noch tiefer in den Dreck fuhren.

Es soll keine Werbung für Listenanwälte gemacht werden. So ist diese Liste damals auch nicht entstanden.

Vielmehr sollen Neuabgemahnte beachten, dass man bei der Anwaltssuche sorgsam auswählen muss, bevor man ein Mandat erteilt.
Genau das wird hier durch Rückmeldungen gewährleistet.

Übrigens hat gerade Baxter damals einen sehr informativen RA begeistert aus dem Gulli verabschiedet...

Warum sollte das hier nun anders laufen? ;.ä

...

Diego25
Beiträge: 9
Registriert: Sonntag 1. August 2010, 13:18

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4958 Beitrag von Diego25 » Freitag 13. August 2010, 20:38

ich habe heute wieder von waldorf frommer rechtsanwalt ambahnung bekommen das ich bis zum 20.08.2010 956,00 bezahlen soll. Der erste Brief mit dreizehnseiten kam vor 2 wochen hatte eine mod.ue gesendet. Und heute kam antwort Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog.Tauschbörsen. Sehr gehrter ..... in vorstehender Angelegenheit beziehen wir uns auf die geführte korrespodenz. Um die Möglichkeit einer einvernehmlichen Beilegung der Angelegenheit erörtern zu können bitten wir sie sich bis zum 20.08.2010 mit uns telefonisch unter der gennanten nummer in verbindung zu setzen. Sollte auch die letzte Gelegenheit ungenutz verstrichen, werden werden wir unserer Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche empfehlen. Die Frage von mir ist was soll ich machen bitte hilt mir Ihr seit meine letzte Hoffnung.

riva m
Beiträge: 77
Registriert: Dienstag 16. März 2010, 20:28

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4959 Beitrag von riva m » Freitag 13. August 2010, 20:53

Alter Esel hat geschrieben:
riva m hat geschrieben:...aber ich wüsste nicht weshalb ich dann solche Leute überhaupt empfehlen sollte...
...dann warst Du noch nicht dabei, als es an der Tagesordnung war, dass "Scheidungsanwälte" den Karren regelmäßig noch tiefer in den Dreck fuhren.

Es soll keine Werbung für Listenanwälte gemacht werden. So ist diese Liste damals auch nicht entstanden.

Vielmehr sollen Neuabgemahnte beachten, dass man bei der Anwaltssuche sorgsam auswählen muss, bevor man ein Mandat erteilt.
Genau das wird hier durch Rückmeldungen gewährleistet.

Übrigens hat gerade Baxter damals einen sehr informativen RA begeistert aus dem Gulli verabschiedet...

Warum sollte das hier nun anders laufen? ;.ä

...
Ebenfalls :h
Das mir zugeschriebene Zitat ist von Mitleser/Baxter..!
Meines Wissens kommt es auch heute noch (zu) oft vor, das der Haus- und Hofanwalt rekrutiert wird und dieser dann die Abgemahnten weiter in den Matsch reitet. Wer sich hier informiert, bekommt eine Auswahl von Fachanwälten, daran ist nichts auszusetzen.
Allerdings ist diese Liste automatisch auch eine kostenlose Werbung für die erwähnten Kanzleien. Auch ich habe eine aus der Liste beauftragt und bin zufrieden. Ich fand Baxters Gedanke, diese RA-Kanzleien ein wenig ins Forengeschehen einzubinden reizvoll. Ich habe einen Vorschlag gemacht, der darauf basiert, dass bei allen interessanten Diskussionen zum Thema AbmahnWAHN sehr schnell entweder technische oder juristische Kenntnisse gefragt sind.
Mag ja sein, dass etwas irgendwann irgendwie irgendwo schiefgelaufen ist. Aber sollte uns das abhalten, Dinge vorzuschlagen, die wir für vernünftig und womöglich notwendig halten? Aus Fehlern kann man lernen. Hatte ich nicht geschrieben "gesammelt, sortiert,..."?

Diego25
Beiträge: 9
Registriert: Sonntag 1. August 2010, 13:18

Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4960 Beitrag von Diego25 » Freitag 13. August 2010, 21:33

das ist die zweite abmahung die ich bekommen habe von dennen erste vor zwei wochen diese jetzt antwort auf mein mod.ue

Antworten