auf ein privates Insolvenzverfahren?
Donnerstag, den 05. August 2010
wir befassen uns ehrenamtlich mit dem Thema: Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz
in den so genannten Internettauschbörsen.
Immer wieder wenden sich Betroffenen an uns, die selbst abgemahnt wurden und ein gerichtliches Rest-
schuldbefreiungs-Verfahren durchführen. Man bekommt über die Wohlverhaltungsphase sehr viel wissenswerte
Auskunft. Bei einer Frage aber können wir keinerlei aussagekräftige Antwort finden.
Wenn ich mich im Verfahren einer gerichtlichen Restschuldbefreiung befinde, abgemahnt werde, sowie
daraus resultierend ein zivilrechtliches Verfahren erhalte, das ich verliere. Zu gut Deutsch, hat die
Gegenseite einen rechtskräftigen Titel, habe ich neue Schulden. Nun liest man ja immer, wenn man sich
in der Privatinsolvenz befindet, darf man - keine - neuen Schulden machen.
Stimmt dies, hat ein rechtskräftiger Titel (Klageverfahren, Vollstreckungsbescheid) Auswirkungen auf
das gerichtliche Restschuldbefreiungs-Verfahren und wenn ja welche?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Initiative Abmahnwahn-Dreipage
Auszug aus dem Antwortschreiben:
- 1. Neuschulden haben auf die Restschuldbefreiung hinsichtlich Altschulden überhaupt keine Auswirkungen.
Die Regeln, nach denen man Restschuldbefreiung bekommt, stehen in den §§ 290 und 296 InsO.
2. Neuschulden sind dort als Versagensgrund nicht aufgeführt.
3. Neuschulden fallen lediglich nicht unter die Restschuldbefreiung, ansonsten sind sie für die Rest-
schuldbefreiungserteilung ohne Belang.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Matthias Hofmann
Hofmann Schott Dobmeier Rechtsanwälte
Kanzlei für Insolvenzrecht und Sanierung
Nibelungenstr. 32, 95444 Bayreuth
Tel. 0921/4600110
Fax 0921/46001126