Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Lorenz156
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Re: Deutschland

#4881 Beitrag von Lorenz156 » Dienstag 3. August 2010, 08:09

Eine auf "alle Werke" ausgestellte mod. UE ist nur bedingt zu empfehlen.
ich meinte es so...:

es kommt eine UE wegen Bob Marley - no woman no cry , man schaut aber bei dem abmahner in der db hier und sieht... ey von bobby boy mahnt der anwalt noch 3 weitere lieder ab die in dem paket (kein album) enthalten waren...

also ModUE mit all den Titeln! so meinte ich das!

EDIT by Grazer57:
ja das habe ich auch so verstanden. Das ändert aber nichts an meiner
Aussage. Selbst wenn man eine mod. UE "für alle Werke", also noch
eine Steigerung von Deinem Beispiel, abgeben würde, kann man kein Schuldeingeständnis daraus konstruieren. Man kann höchstens
feststellen, das man sich informiert hat .......

s-pisch
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Re: Deutschland

#4882 Beitrag von s-pisch » Dienstag 3. August 2010, 11:01

@ Grazer57
meinst du das es reicht, einfach ein Brief mit der Bitte um erneutet Zusendung?
Warum bin ich eigentlich in der Beweispflicht laut denen? Das versteh ich nicht!!!
Gruß
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

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Steffen
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Re: Deutschland

#4883 Beitrag von Steffen » Dienstag 3. August 2010, 11:49

[quoteemWaldschrat][...]Ein typischer Fall, in den Aussagen gegen Aussagen stehen, und es an Zeugen fehlt.[...][/quoteem]
Dieses ist nicht ganz richtig.

Ein Jurist denkt immer zu juristisch und bezieht einen Naturwissenschaftler nicht mit ein. Dabei bin ich
kein Jurist, aber so sind die Anschauungen von vielen Engagierten. Hier gibt es aber nur ein Spiel, und
der Musiker nennt sich Zivilrecht.

Das Problem heißt Interessenausgleich.
Es wurden die Interessen des Verletzten (- auch wenn der z. B. nur Rechte kauft, um Verstöße hierzu
abzumahnen -) sowie die des Verletzers abgewogen. Nach dem GG, BDSG, FMG, TKG usw. ...

Hier wurde festgestellt, das Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz tagtäglich begangen werden und diese,
schon auf Grund der Gesetzeslage einzudämmen sind. Das ist ja logisch. Einerseits legt das Gesetz fest,
ein Urheberrechtsverstoß in einer Internetbasierten P2P- Dateitauschbörsen wird folgender Tatbestand erfüllt:
  • I. Herunterladen (Download)
  • §§ 16 I, 53 I UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich
    gemachte Vorlage)
  • II. Anbieten (Upload)
  • § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m.
  • §§ 15 II, 52 III UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers (RI).
anderseits erwartet man (WIR) jetzt, das die Interessen des Verletzers (Filesharer) im Vordergrund gerückt
werden. Das wird wohl so nicht gehen.


Jetzt kann man provokant sagen:

(1) Die Störerhaftung wurde letztendlich eingeführt, da
  • I. nur der Anschlussinhaber über der IP ermittelbar ist, und der es abstreitet = der Abmahner geht leer
    aus;
    II. es in Wirklichkeit keine Beweise gibt, aber einer verantwortlich gemacht werden kann = der Anschlussinhaber
    als ein Vertragspartner sowie Verantwortlichen des Interzugangsvertrags.
(2) Ich kann kein Gesetz verletzen und erwarten, das ich dafür nicht bestraft werde.
Sicherlich ist eine Störerhaftung nicht fair und aus unseren Augen, des möglichen Störers unfair bzw.
ungerecht.
Wenn wir jetzt aber, der Verletzte wären - unabhängig, ob ich eine Nutzungs- und Verwertungsbestimmung nur
erwerbe, um Verstöße hierzu abzumahnen - würden wir sagen richtig so, es gibt noch Gerechtigkeit in unserem
Rechtssystem.
Albert Einstein:
„Die Relativitätstheorie ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Besagt sie doch, dass der Verlauf der Zeit,
abhängig ist vom Standpunkt des Betrachters im Raum. Als Beispiel. Der Verlauf der Zeit hängt empfindlich davon
ab, auf welcher Seite der geschlossenen Klotüre, man sich befindet.“
Wir haben nun zu verstehen, wir befinden uns im Zivilrecht!

Grundsätze:
  • Gleichbehandlung (Art. 3 GG, AGG).
  • Privatautonomie (jeder darf seine Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich gestalten)
  • Vertragsbindung (pacta sunt servanda)
  • zivilrechtlichen Beweislast (jede Partei muss die für sie günstigen Tatsachen beweisen)
Prinzipen:
  • Abstraktionsprinzip (Trennungsprinzip)
  • Verschuldensprinzip
Zu gut Deutsch:
Ja - da mihi factum, dabo tibi jus - Gib mir Fakten (Tatsachen), ich gebe Dir das Recht! - Zivilrecht
Nein - in dubio pro reo indicandum est - Im Zweifel ist zu Gunsten des Angeklagten zu entscheiden! - Strafrecht
Jetzt haben wir die Problematik,
das der Richter den Fall zu einem Abschluss bringen will. Schnell, prozessökonomisch, objektiv und im eigenen
richterlichen Ermessen. Dabei hat er sich von der Gesetzeslage und Rechtsprechung leiten zu lassen.

Sicherlich wird er deshalb immer den juristischen Argumenten, mehr Gewicht zumessen, als den naturwissenschaftlichen.
Denn wenn er etwas in dieser Richtung (Technik) nicht versteht (, oder verstehen will,) kommt, vgl. etwa AG München,
Vergleich vom 29.07.2010 die Kelle: Unabhängiges Gutachten 3.000,- - 5.000,- €.

Und es ist gängige Rechtsprechung, das die Ermittlungsdaten der Log-Firma, Gutachten der Log-Firma, Zeugenerklärung
des Loggers, LG Beschluss nach § 101 IX UrhG und die Zuordnung letztendlich durch den Provider - der Beweis ist,
das diese Rechtsverletzung vom Anschluss des Beklagten ausgegangen ist.

Wenn du als Anschlussinhaber, die ermittelte IP - als deine - einräumst, dann war doch die Abmahnung berechtigt.
Denn abgemahnt wird nicht der wahre Täter, sondern der potenzielle Störer. Also der kann haftbar gemacht werden,
wenn er die Prüf- und Aufsichtspflichten verletzt hat, als Verantwortlicher des INet-Anschlusses.

Ungerecht? Sicherlich! Aus der Sicht des Verletzten aber nicht. Und jetzt kommen die Prinzipien und Grundsätze des
Zivilrechts zum Tragen.
Jede Partei - Kläger und Beklagter - kann seine, ihm günstigen Tatsachen vortragen. Da nun die einzigen Beweise meist
auf Seiten des Klägers liegen, hat der Beklagte nur die eine Chance, durch einen anwaltlichen Vortrag in Richtung
Zugangsabsicherung, sprich Entkräftung der eigenen Störerhaftung, herauszukommen.

Uns hilft in dieser Problematik nur Wissen weiter! Natürlich sollte ich mich irren, könnten Herr RA Obladen oder ghoody,
mich ja sofort korrigieren. Ich bin zwar stur, aber wenn ich sehe, das ich mich irre, lenke ich ein sowie gebe meine
Fehler zu (außer bei einem).
Ich habe selbst lange damit gehadert, aber hier geht es nicht um Zeugenaussage vs. Zeugenaussage, sondern:
Jede Partei bringt ihre - für sie - günstigen Tatsachen vor. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss
bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
Ein: “Ich war es nicht, Punkt aus!“ - reicht nicht, uninteressant, denn es geht nur darum, wurden Aufsichts- und
Prüfpflichten (Zugangsabsicherung) verletzt - ja oder nein! Wo sind denn die ganzen Urteile, die meinen Standpunkt
widerlegen? Letztendlich, sollte ich mich irren, könnten Herr RA Obladen oder ghoody, mich ja sofort korrigieren.

So isses

VG Steffen

RA_Obladen
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Re: Deutschland

#4884 Beitrag von RA_Obladen » Dienstag 3. August 2010, 12:44

@steffen, ich könnte mal provokant in die Runde schmeißen: mit deinem letzten Beitrag hast du bewiesen, dass du die Juristerei mehr verstanden hast als so manch ein 65-jähriger Kollege. ;-)

Das was du beschrieben hast, ist genau das, was ich in einem meiner letzten Beiträge mit "Rechtspolitik" gemeint habe - was doch auf überwiegende Ablehnung gestoßen ist.

Aber letztlich triffst du den Nagel genau auf den Kopf. Was viele nicht so recht verstehen, ist, dass es erst mal nicht um "Beweise" geht, sondern um die sog. Darlegung - also den reinen Vortrag. Hier wird noch nichts bewiesen. Einfach gesagt: Wenn also eine Partei (der Rechteinhaber) ausführlich vorträgt, muss die andere Partei (der Abgemahnte) ebenso ausführlich vortragen. Bereits hier scheitert es schon häufig. Wie gesagt, dass ist sehr vereinfachend und auch nicht ganz richtig gewesen, aber zur Veranschaulichung reicht es - denke ich.
Erst wenn der Rechteinhaber jetzt "ausführlich vorgetragen" hat, sind wir auf der Beweisebene. Und jetzt kommt ein entscheidener Punkt - der Punkt der Prozessökonomie. Ein (arbeitsüberlasteter) Richter mag in der Regel keine Beweisaufnahme. Das hat viele Gründe: Zeugen sind unzuverlässig, lügen wie gedruckt oder können sich nur vage erinnern, meinen etwas gesehen zu haben, was sie aber gar nicht gesehen haben. Außerdem nimmt es viel Zeit in Anspuch, sie zu befragen. Sachverständigengutachten sind kompliziert, oftmals ebenso nichtssagend - nimmt nur Zeit in Anspruch. Daher versucht ein (arbeitsüberlasteter) Richter immer (und nicht nur bei Filesharern) möglichst um eine Beweisaufnahme herumzukommen. Dazu gibt es letztlich zwei Möglichkeiten: entweder man sagt, der Anspruch besteht schon aus rechtlichen Gründen nicht - dann ist keine Beweisaufnahme nötig. Oder man sagt, die Einwendungen des Beklagten können den Anspruch des Klägers nicht erschüttern - dann braucht man auch keine Beweisaufnahme.

Wer die richterliche Denke verstehen will, sollte mal "Relationstechnik" googlen.

Und dann wird von den Abgemahnten noch der sog. Anscheinsbeweis gehasst und als das Ungerechteste überhaupt dargestellt. Der Anscheinsbeweis ist aber etwas, was tagtäglich hundertfach "genutzt" wird, nämlich bei Verkehrsunfällen. Der wohl bekannteste Anscheinsbeweis ist "Wer einem anderen auffährt, ist am Unfall schuld." Hier wird der Anscheinsbeweis dann wohl von den allermeisten akzeptiert, beim Filesharing aber als ungerecht empfunden.

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Steffen
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Re: Deutschland

#4885 Beitrag von Steffen » Dienstag 3. August 2010, 13:00

Statement oder
Erklärungen des Baron von Shualhausen


Donnerstag, den 05. August 2010

Nach meinem Statement über den Blender und Lügner @Shual, habe ich gemäß CV eine Sonderegelung
erzielt und darf seine Lügen hier veröffentlichen. Es kann lesen, wer sich gelangweilt fühlt.
Aber kein MUSS und
sollte nicht diskuitert werden, es gibt Wichtigeres!


Bild


Ich habe seit Jahren behautet, dass Shual ein bezahlter freier Mitarbeiter einer Kanzlei wäre
und - an und mit -dem Abgemahnten Geld verdiene.
Diese Woche, nachdem öffentlich, zahlreiche Strafanzeigen und Erklärungen zwecks dubioser Streit-
niederlegung angemeldet wurden, die nie stattfanden, hatte er ein Coming Out!

Shual:
„Ich bin ausgebildeter Industriekaufmann und ganz sicher kein Anwalt.
Natürlich ist man ab dem Moment einer Beteiligung in einem Parteienprozeß "Mitarbeiter" einer Kanzlei.
Und da man keinen Vertrag hat ... logischer Weise als "freier Mitarbeiter" einer Kanzlei.
Äh, er droht mit Strafanzeigen, weil ich ihn verleugne - räumt aber selbst ein, ein freier Mitarbeiter
zu sein? Versteh ich irgendwie nicht.


Ein von ihm gewähltes Beispiel seiner Einnahmen:
Shual:
Aktuelles Beispiel - Am Donnerstag findet als Vorbereitung zu einer Klageerwiederung ein Ortstermin
statt, der von mir für einen Anwalt wahr genommen wird.
Das Protokoll muß natürlich mit den geforderten Angaben (Qualifikationsnachweis - Beauftragung)
namentlich vorgelegt werden. Schließlich geht die Sache an ein Gericht.

Arbeitszeit vor Ort 2 Stunden x 75,00€ = 150,00€
Arbeitszeit zu Hause 2 Stunden x 75,00€ = 150,00€
Fahrtkosten (Zug) = 30,00€
Abwesenheitspauschale 6 Studen x 20,00€ = 120,00€
Gesamtsumme = 450,00€

...............................................................


Weiterhin kennt jeder von den Älteren hier, dass er sich niemals als Abgemahnter in den Abmahnwesen
eingebracht hat.
Shual: Blödsinn. 3 x KuW und einmal Kornmeier.
Nur kein Mensch, hat diese Pornoabmahnungen je gesehen! Schick Sie mir doch einmal ungeschwärzt und
unbearbeitet.


Weiterhin, stand die Behauptung, dass er eine Dumpfbacke wäre und selbst wenn etwas fertig bringt -
sich vor Gericht zu vergleichen.
Leider kennt niemand diese Urteile. Da kann man nur sagen, schicke einmal mir diese ungeschwärzt, wo
als Prozessbevollmächtigter Baron von Shualhausen steht.


...............................................................


Dummgeschwätze ohne Substanz mit Kinderbeifall
Shual: Ihr das "amtsgerichtlich" festgestellte "Filesharerforum habt....

7 Monate Klagewelle der Kanzlei Nümann + Lang

Mitte Dezember 2009 trat die zweitgrößte Abmahnkanzlei des Jahres 2009 mit einem Nichtzahlerbestand von
vielleicht 30 bis 40 Tsd. Leuten an um sich an zwei Gerichtsstandorten ein funktionierendes Klagesystem
aufzubauen um im Jahr 2010 eine Größenordnung von mindestens 300 Abgemahnten mit einem Mindesprozeßkostenrisiko
in Höhe von 750.000,00€ zu beklagen. (VG-Wert nur 125.000,00€)

Daraus wurden im Jahr 2010 bis einschließlich 31.07.2010 ganze 0.

Dazu kommt ein offensichtlicher "Auskunftsstopp" - zwar nur über 7 Wochen, aber wer pro Woche 1200 bis 1400
Abmahnungen raushauen könnte und nicht kann ist auch nich schlecht. Bei 25% Sofoertzahlern ... hm... ne
knappe Million €.

Dazu kommen Kollateralschäden die nicht eintreffen (nach für den Abmahner positiven Urteilen zahlen sicher
gleich mal 5% der Abgemahnten mehr = eine 3/4 Million€ aufwärts.

Vielleicht konnten die ganzen Veröffentlichungen den Abmahnern einen Kolleraleralschaden in gleicher Größe
beibringen.

Die Uptunes Nicht-Zahler waren schon vorher Nichtzahler. Symbolischer Wert 1€.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Im Übrigen sind da noch einige nette Urteile zu erwarten.
AG N.T. vs. Tasa***
LG HR/C't vs N+L
LG XX vs Uptunes
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ich schätze den konservativen Marktwert der Sache momentan auf + 2,625 Mio €.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

(mit)zuverantworten.
Was hat denn dieses Forum mit zuverantworten? Die erfahrenen Medienanwälte lassen Shual doch gar nicht mitspielen.
Die Rechtsschreibfehler habe ich extra gelassen, weil er ständig sich über mich aufregt, dass ich aus ärmlichen
Verhältnissen käme.

Die Statistik, die @Princess erst gestern - thx - Postet zeigt, das der Anstieg von 30% sich bewahrheitet:
Statistik:

Statistische Anzahl Abgemahnter
2009                     453.000
1. Halbjahr 2010         294.000 [Zuwachs + 30% - 67.500]
2010                     588.000 [Zuwachs zum Vorjahr von + 30% - 135.000]
Dann sind solche Postings:
7 Monate Klagewelle der Kanzlei Nümann + Lang

Mitte Dezember 2009 trat die zweitgrößte Abmahnkanzlei des Jahres 2009 mit einem Nichtzahlerbestand von vielleicht
30 bis 40 Tsd. Leuten an um sich an zwei Gerichtsstandorten ein funktionierendes Klagesystem aufzubauen um im Jahr
2010 eine Größenordnung von mindestens 300 Abgemahnten mit einem Mindesprozeßkostenrisiko in Höhe von 750.000,00€
zu beklagen. (VG-Wert nur 125.000,00€)

Daraus wurden im Jahr 2010 bis einschließlich 31.07.2010 ganze 0.
Nur Seifenblasen, bewusste Verdrängung der Tatsachen sowie schon langsam kriminelle Verschleierungstaktik.
Und ein ganzes Witz- und Hundeforum applaudiert frenetischen Beifall - obwohl keinerlei Aussagen getroffen wurden.



...............................................................



Shuals tiefsinnigen Erklärungen


Hierzu muss man kennen, seit Wochen kündigt er großartig etwas an und es passiert nichts. Kein Wunder, dass er der
Vergleichskönig ist. Sollten seine ganzen Misserfolge vor Gericht - nicht auch gelogen sein.
Den Ablauf stellt sich klein Shual so vor. Man kündige eine Vereinbarung an, setze sich (mehrmals) einen Termin,
den man nicht einhält, schreibe meinen Rechtsbeistand an, er soll sich mit Frau RAin Filler in Verbindung setzen
um über meinen Kopf hinweg, etwas festzulegen und dies dann zu veröffentlichen.

!
Wurde von ihm selbst gepostet - nicht von mir!
Inhalt der Shualen Erklärung:
Vorschlagstext - 28.06.2010 -

"Erklärung

Die „Initiative Abmahnwahn-Dreipage“ vertreten durch Herrn Steffen ********, Grundgasse 03, 96349 Steinwiesen und
Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Osterstraße 116, 20259 Hamburg und die

Beteiligten und Organisatoren der „Netzwelt.de-Spendenaktion“, vertreten durch die Frau Rechtsanwältin Regine Filler,
Groner-Tor-Straße 8, 37073 Göttingen

erklären hiermit sämtliche Konfliktfelder für erledigt.

Gegenseitige Schuldvorwürfe, Persönlichkeitsrechtsverletzungen, unterschiedliche Ansichten betreffend die
„Netzwelt.de“-Spendenaktion und die Arbeit der beiden Internetportale der beiden Gruppierungen bis zum Montag,
den 28. Juni 2010 werden vollständig zurück genommen.

Beide Gruppierungen sichern sich gegenseitig zu von künftigen öffentlichen Äußerungen über die Gegenseite Abstand
zu nehmen. Dies gilt auch für Äußerungen von Mitgliedern der jeweiligen Portale. Es ist ebenso auf jegliche Wertung
von Veröffentlichungen der Gegenseite zu verzichten.

Sollte es in der Zukunft zu Differenzen oder Bedenken kommen ist die jeweilige anwaltliche Vertretung einzuschalten
um die Probleme zu erörtern."

1. Wenn man mit mir ein Problem hat, sollte derjenige wie ein Mann, sich an mich wenden. Meine Klaradresse steht im
Impressum.
2. Ein Anwalt handelt nach Beauftragung. Weder Frau RAin Filler, noch Herrn Dr Wachs, geht diese dubiose und nichts
sagende Erklärung etwas an - Frau RAin Filler wird dies alles wohl nicht einmal kennen.
3. Das absolut Lächerliche, ein Streit zw. Steffen Heintsch und einem rechtlichen Nullum, soll beendet werden mit
einer Erklärung RA. DR, Wachs und Frau RAin Filler- in Namen von Steffen Heintsch. Shual der kleine Feigling weg und
kippt sich wieder einen hinter die Binde.



...............................................................



Massenverdummung ála Shual
Die Initiative Dingenskramfünfseite jodelte und orgelte so lautstark rum ... da konnte ich mir den Betrag schnappen
und in gewohnter illegaler und dubioser Manier losziehen. Dieses BeweisBild, hier zeigt mich wie ich gerade aus einem
Hintereingang des Hamburger Bahnhofs schleiche!

Ich bekenne mich in allen Anklage-Punkten für schuldig!

PSchen: Daraus könnte man wirklich einen running-gag machen.

"Sonderveröffentlichung - Spendenkonto"

... und wieder war der illegale und dubiose Shual mit dem Spendenkonto-Köfferchen in Deutschland unterwegs.... dieses
Mal wurde er in München gesichtet!

Shual, der große Anwalt, der große Heilbringer ... so sieht er sich gern, weil er mich gern nachäfft und meinen Erfolg
genießen will - ohne Aufwand. Es wird alles kopiert - aber ich gebe ihm Recht, dass WIR, die Initiative AWDP - einfach
gut sind.
Es gibt eine Satzung bezgl. des Spendenkontos Netzwelt.de

Hier werden als Entscheidungsträger
  • Frau RAin Filler
  • Verein gegen den Abmahnswahn e.V. sowie
  • Princess15514
aufgeführt.
II - Kurzer organisatorischer Hinweis vom Deppen selbst!
6. Wirtschaftlich Berechtigter = Allein Fred-Olaf Neiße.
Dieses Modell wurde nicht ohne Grund gewählt. Es ist unangreifbar. Fred-Olaf Neiße wurde aus dem schlichten Grund als
allein Wirtschaftlich Berechtigter ... ohne dessen Unterschrift kein Cent aus der Spendenkasse rausgeht... eingesetzt
da er neben seinem absolut perfekten Ruf und seiner Sachkompetenz und seinen Verdiensten vollständig unabhängig von
Teilnehmern bei Netzwelt.de oder irgendwelchen Rechtsanwaltskanzleien ist.

Aber um sich, vielleicht hat er zu wenig Liebe in frühen Jahren bekommen, wird die Lügengeschichte erzählt, dass er
mit einem Spendenkoffer in Hamburg und München unterwegs ist. Genau, wie er großkotzig für die Moderatorin, Dildos vom
Spendengeldern kaufen wollte,

Bild

und jetzt alles nur eine Riesen Mordsgaudi war.
Und das Beschämende, keiner der Entscheidungsträger greift ein! Und jetzt wundert man sich, dass ich die Durchführung der Spendenaktion kritisiere.
Das ist aber, wenn man neidige und machtgierige Kinder - währen lässt. Hier dürfen sich die Verantwortlichen nicht wundern, wenn alles nach hinten
losgeht.


...............................................................


Als letzter Punkt - es gab nie einen Colorado Vertrag. Es war aber amüsant anzuschauen, wie viele, den Inhalt wissen
wollten und sich einer (Oberdepp) sogar gemäßigt fühlte, diesen Fantasie-Vertrag, Punkt für Punkt zu widerlegen.
Lächerlich.


Weisheiten des Shualfuzius!

Bild


Letztendlich aber, gibt er selbst Antwort, welcher Mensch er ist:


Bild



VG Steffen

Bild

s-pisch
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Re: Deutschland

#4886 Beitrag von s-pisch » Dienstag 3. August 2010, 14:28

Moin moin @Grazer57,
ich habe es an die Mailadresse geschickt.
Gruß

EDIT by Grazer57
Danke. Steffen ist aber erst heute spät abend wieder am Platz.
Lebe im Jetzt, Lebe Heute!!!

Frettchen
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Re: Deutschland

#4887 Beitrag von Frettchen » Dienstag 3. August 2010, 15:35

hm
frage mich gerade warum es immer heist einschreiben mit rückschein machen ?????


gerade gelesen !!!!
Einschreiben sind rechtlich wertlos

Wer wichtige Briefe (etwa eine Mahnung, eine Kündigung oder den Widerruf eines Vertragsabschlusses) sicher und nachweisbar fristgerecht zustellen will, wählt dafür oft ein Einschreiben, meist sogar die teure Variante mit Rückschein. Keine gute Entscheidung. Denn weder das Einwurfeinschreiben, noch das Einschreiben mit Rückschein (Übergabeeinschreiben) stellt sicher, dass man den Zugang des Dokuments später vor Gericht auch beweisen kann. Im Klartext: Die Postgebühren kann man sich sparen, denn Einschreiben sind in den Fällen, in denen man sie benötigt, meist wertlos. Warum?

Dazu muss man zunächst verstehen, wie Juristen den „Zugang“ eines Dokuments definieren: Ein Schreiben gilt dem Empfänger als zugegangen, wenn es „so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass er davon Kenntnis nehmen kann“. Zum Machtbereich des Empfängers gehört seine Wohnung, sein Schreibtisch am Arbeitsplatz, vor allem aber sein Briefkasten. Wirft der Postbote also das Schreiben in den Briefkasten des Empfängers, dann ist ihm das Schreiben – juristisch gesehen – an diesem Tag zugegangen, egal ob er seinen Briefkasten tatsächlich noch am selben Tag leert oder nicht. Dies gilt sogar dann, wenn er gerade für drei Wochen in Italien am Strand liegt. Es kommt also gerade nicht darauf an, ob und wann er das Schreiben tatsächlich liest, sondern nur auf die Möglichkeit: Wann er also unter normalen Umständen erstmals davon Kenntnis nehmen könnte.

Genau da liegt das Problem bei Einschreiben mit Rückschein. Bei diesen braucht der Briefträger eine Unterschrift des Empfängers. Öffnet niemand oder verweigert er die Annahme, wirft der Briefträger – anders als beim Einwurf-Einschreiben – nicht das Schreiben selbst in den Briefkasten, sondern nur eine Abholbenachrichtigung. Da das Schreiben selbst also nicht in den Machtbereich des Empfängers gelangt, ist es auch nicht zugegangen – die Frist verstreicht. Man mag dieses Ergebnis für ungerecht halten, aber es ist ständige Rechtsprechung. Das Transport- und Zugangsrisiko trägt eben der Versender. Gewiefte Schuldner, Mietbetrüger und Konsorten wissen das und öffnen dem Briefträger deshalb weder die Tür, noch holen sie Einschreiben am Schalter ab.

Was also tun? Ist vielleicht das Einwurf-Einschreiben die Lösung? Auf den ersten Blick schon: Mit dem Einlieferungsschein weist man nach, an welchem Tag der Brief aufgegeben wurde. Wichtiger: Der Postzusteller vermerkt auf dem Auslieferungsbeleg, wann er das Schreiben in den Briefkasten geworfen hat. Diesen Zustellbeleg kann man im Ernstfall bei der Post anfordern und damit vor Gericht den rechtzeitigen Zugang beweisen. So dachten zumindest die meisten Anwälte bis vor kurzem. Dann entschied jedoch das Amtsgericht Kempen am Niederrhein (bei Duisburg) in seinem verblüffenden Urteil vo…
Quelle: hier

caroso
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Re: Deutschland

#4888 Beitrag von caroso » Dienstag 3. August 2010, 18:39

ich bin ja einigermaßen entsetzt..... :0:
Vielleicht sollte jeder Privathaushalt nun ein Postausgangsbuch führen, bei unseren Brieffreunden reicht das ja auch als Anscheinsbeweis.... :Tl

RECHTssprechung ebend :,:

Frettchen
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Re: Deutschland

#4889 Beitrag von Frettchen » Mittwoch 4. August 2010, 01:13

sorry
aber mal ein super dickes lob an dieser stelle lasse
für den einsatz und die arbeit
die hinter all dem hier steckt
DANKE FÜR EURE INFOS ARBEIT ZEIT UND UNTERSTÜTZUNG
das muß auch mal gesagt werden
lg
Frettchen

Waldschrat
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Re: Deutschland

#4890 Beitrag von Waldschrat » Mittwoch 4. August 2010, 06:00

Steffen hat geschrieben:[
Und es ist gängige Rechtsprechung, das die Ermittlungsdaten der Log-Firma, Gutachten der Log-Firma, Zeugenerklärung
des Loggers, LG Beschluss nach § 101 IX UrhG und die Zuordnung letztendlich durch den Provider - der Beweis ist,
das diese Rechtsverletzung vom Anschluss des Beklagten ausgegangen ist.

Wenn du als Anschlussinhaber, die ermittelte IP - als deine - einräumst, dann war doch die Abmahnung berechtigt.
Denn abgemahnt wird nicht der wahre Täter, sondern der potenzielle Störer. Also der kann haftbar gemacht werden,
wenn er die Prüf- und Aufsichtspflichten verletzt hat, als Verantwortlicher des INet-Anschlusses.
Um den Wahnsinn weiter auszubreiten:
es ist allgemein akzeptiert, dass ein Auto einem "sinnvollen Zweck" dient, der Fortbewegung, dass es aber auch missbraucht werden kann - als Geräuschspender oder als tödliche Waffe. Wenn in einem Verfahren ein Auto eine Rolle spielt, wird man sich für Beweise interessieren: gibt es ein Foto (und kann das Foto auch den jeweiligen Vorwurf belegen, z.B. mit einer eingeblendeten Uhrzeit) oder eine Zeugenaussage (wie weit war der Zeuge vom Auto weg, unter welchem Winkel hat er das Nummenschild gesehen). Kein vernünftiger Mensch würde die Tatsache, dass es der Zulassungsstelle gelungen ist, den Halter zu ermitteln, als Beweis einer mit dem Auto verübten Straftat sehen.

Im Gegensatz scheint sich in manchen Köpfen festgesetzt zu haben, dass eine IP Adresse vorwiegend zum Raubmordkopieren dienlich ist, und allein schon ihr Besitz deshalb verwerflich. Dass man eine IP Adresse auch zum Surfen oder Mailen benötigt, dass sie also in erster Linie auch einem "sinnvollen Zweck" und nicht zur Begehung von Straftaten dient, bleibt aussen vor.

Wie sagte schon der Jurist und Schriftsteller Ludwig Thoma: "Er war Jurist und auch sonst von mässigem Verstande"

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Re: Deutschland

#4891 Beitrag von Steffen » Mittwoch 4. August 2010, 10:45

[quoteemWaldschrat]Um den Wahnsinn weiter auszubreiten:
es ist allgemein akzeptiert, dass ein Auto einem "sinnvollen Zweck" dient, der Fortbewegung, dass es
aber auch missbraucht werden kann - als Geräuschspender oder als tödliche Waffe. Wenn in einem
Verfahren ein Auto eine Rolle spielt, wird man sich für Beweise interessieren: gibt es ein Foto (und
kann das Foto auch den jeweiligen Vorwurf belegen, z.B. mit einer eingeblendeten Uhrzeit) oder eine
Zeugenaussage (wie weit war der Zeuge vom Auto weg, unter welchem Winkel hat er das Nummenschild
gesehen). Kein vernünftiger Mensch würde die Tatsache, dass es der Zulassungsstelle gelungen ist, den
Halter zu ermitteln, als Beweis einer mit dem Auto verübten Straftat sehen.

Im Gegensatz scheint sich in manchen Köpfen festgesetzt zu haben, dass eine IP Adresse vorwiegend zum
Raubmordkopieren dienlich ist, und allein schon ihr Besitz deshalb verwerflich. Dass man eine IP Adresse
auch zum Surfen oder Mailen benötigt, dass sie also in erster Linie auch einem "sinnvollen Zweck" und
nicht zur Begehung von Straftaten dient, bleibt aussen vor.[/quoteem]

Natürlich ist dies Deine Meinung und die akzeptiere ich auch.

Meiner Meinung nach sollte aber bei der ganzen Sache realistischer herangegangen werden.

Ein kluger Mann hat mir es einmal anhand des Szenario Tulpenbeet erklärt. Kurzfassung. Wenn du zu hause
ein Tulpenbeet anlegst; Zeit, Arbeit, Engagement, Liebe und Mittel investierst; dich an den Anblick des
blühenden Beetes erfreust und der Anblick sich für jeden Aufwand entschädigt; wirst entsetzt sein,
solltest du eines Tages früh aus dem Fenster schauen und die ganzen Tulpen sind weg. Jeder wird jetzt
die irrsinnigen Wege gehen (strafrechtlich und/oder zivilrechtlich), damit dem ihn entstandenen Schaden
ersetzt wird. Sollte er einen Nachbarn sein eigene nennen und man noch streitig nebeneinander leben, ist
derjenige dann für dich das Hauptziel der Klagefreundlichkeit.
Und wenn es nur drei Tulpen sind, du willst dein Recht!

Das Internet ist ein Gut Ding. Auch gegen den Grundgedanken des Filesharing ist nichts einzuwenden.
Jetzt stehen wir aber in Deutschland vor der Situation, dass der Anschlussinhaber, wenn sein Anschluss
bewusst/unbewusst durch einen befugten/unbefugten Dritten benutzt/fremd benutzt wird, und urheberrechtlich
geschütztes Material Heruntergeladen/Angeboten wird, er abgemahnt werden kann. Es gehört mittlerweile zu
einem allgemeinen Lebensrisiko eines Anschlussinhabers.

Jetzt haben wir einen Teil, wo die Abmahnung berechtigt ist und einen, wo sie unberechtigt ist. Dieses
muss im Endeffekt jeder selbst wissen. Ist sie unberechtigt, kann man sich dagegen wehren. Aber im
vorn hinein zu sagen, alle Abmahnungen sind unberechtigt, ist für mich der falsche Ansatzpunkt. Es sollte
sich doch einmal jeder die Frage beantworten: Habe ich weitere Abmahnungen erhalten, nach dem Zeitpunkt
des Einstellens von P2P?
Ich habe keine weitere wegen P2P bekommen, sondern wegen etwas anderem.

Aufhören Ausreden zu suchen oder alles Schönzureden.

Abmahnung - ja -, aber nicht so wie in der jetzigen Art und Weise als Geschäftsmodell!

Wer unberechtigt abgemahnt wird, kann sich wehren und das geht nur mit einem Fachanwalt.

VG Steffen

Lorenz156
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Re: Deutschland

#4892 Beitrag von Lorenz156 » Mittwoch 4. August 2010, 11:21

als Info:

meine Mutter holt sich gerade rechtsrat eines RAs ein der sich mit UrhR auskennt! mal sehen, erste aussage war nicht zahlen vergleich anstreben... Unterlassungsschreiben nicht absenden, sie nimmt die ModUes auch mit er kennt sich wohl damit aus und erwähnte die Containergeschichte gleich selber...

Ich sag bescheid bei Gelegenheit

riva m
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Re: Deutschland

#4893 Beitrag von riva m » Mittwoch 4. August 2010, 20:24

@princess:
:te für die neue Statistik!

Eine Frage zu Folie 13 (Zeitabstand zwischen Log und Abmahnung II):
Meine persönlichen Brieffreunde Schutt&Waetke fallen hier seit längerem deutlich aus dem Rahmen (Zeit zw. Log und Zustellung der Abm. 441 Tage, Platz 2 Negele...: 142).
Wie wird diese Zahl berechnet? Ist das ein Durchschnittswert? Ich hatte eigentlich den Eindruck, dass S&W in letzter Zeit deutlich schneller abmahnt. Der Maximalwert kann es nicht sein, da es ja vor einiger Zeit mal einen Bericht über eine Abmahnung gab, deren Log meiner Erinnerung nach über 1000 (!) Tage zurück lag. Oder "versauen" solche Extremwerte die Statistik?
Abgesehen davon arbeiten S&W auch nicht mehr (ausschließlich) mit Logistep zusammen.

Viele Grüße,
riva

riva m
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Re: Deutschland

#4894 Beitrag von riva m » Mittwoch 4. August 2010, 22:05

Ich lese seit einiger Zeit recht gerne im Abmahnwarner (http://abmahnung-blog.de/category/abmahnwarner), weil dort neben den aktuell abgemahnten Werken auch regelmäßig auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen wird, wie zum Beispiel auf ungewöhnliche Formulierungen oder Bezug auf eher unpassende Urteile in Abmahnschreiben.

Im Prinzip ein guter Blog einer Anwaltskanzlei. Selten, aber nicht der einzige.
Meine uneingeschränkte Sympathie haben die Verantwortlichen aber in den letzten Wöchen gewonnen. Unter anderem durch Beiträge wie am 30.07.: "Koch Media GmbH mahnt uns ab".
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/k ... hnt-uns-ab

Humorvoll, dennoch sachlich. Und unerschrocken. :rp

Heute nun so viele interessante Informationen, dass ich gespannt bin, wie laut das Echo in den Foren ertönen wird:

u.a.
1. "Aggressive Abmahner erzürnen Inkassobranche"
http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/a ... anche.html


OK, es geht hauptsächlich um Abo-Fallen. Aber die Tatsache, dass sich die Inkasso-Branche inzwischen Sorgen macht, dass sich ihr Ruf durch die Abmahner verschlechtern könnte, spricht doch Bände. Nicht, dass die Inkasso-Branche mehr schwarze Schafe aufweisen würde als andere, aber wer bei der Erwähnung des Wortes "Inkasso" als erstes positive Gedanken hat, soll bitte kurz aufstehen und die Hand heben...Danke!

2. "Baek Law: Aus wenig mach viel"
http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/b ... -mach-viel

Drei Abmahnungen einer Kanzlei zu einem Werk an einen AI.
Wunschtraum: Der AI hatte Zeit, sich zu informieren & einen guten Anwalt & gesundes Selbstbewusstsein. Er denkt über eine Anzeige nach. Er ist nicht der einzige. Die zuständige Staatsanwaltschaft erkennt ein allgemeines Interesse an...
Ich träume weiter...

riva m
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Re: Deutschland

#4895 Beitrag von riva m » Mittwoch 4. August 2010, 22:14

Außer, dass ich zu blöd bin:
Gibt es einen Grund, dass zitierte Links nicht korrekt angezeigt werden, obwohl sie unter "Vorschau" korrekt und aktiv zu sein scheinen :?: :?: :?:

EDIT by Grazer57
Wenn Du Deinen Text schreibst, befindet sich über dem Textfeld eine
ganze Menge Button, die man anklicken kann.
Wenn Du jetzt Deine Links markierst und dann auf den Button URL klickst,
sollte das Problem behoben sein.. Das wäre dann Steffens Vorschlag Nr.1.
Man kann das Ganze auch manuell machen.
Wäre schön, wenn Du das einmal an Deinen Links in Deinem vorherigen
Beitrag ausprobieren würdest. Danke!

achne
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Re: Deutschland

#4896 Beitrag von achne » Donnerstag 5. August 2010, 00:51

moin, wie die zeit vergeht.... ende 2007 bekam ich ne abmahnung ins haus, (war damals auch in einem der vorgängerforen angemeldet) habe die tage erneut von post von den ra w. aus m. bekommen.
sie wollen immer noch ihr geld und drohen mit klageerhebung. die zahlungsfrist war mit einer woche angegeben.
ich hab mich (nach erfolgreicher) verdrängung ein bischen neu eingelesen, jedoch wenig über neue altfälle gefunden. verjährung mit vollendung des dritten jahres nach vollendung des jahres in dem die daten ermittelt wurden. das eigentliche ermittlungsdatum (tag,monat) ist ohne belang, oder ?
ebenso noch eine nachfrage bezüglich der hemmung, die tritt nur ein, wenn ich auf das verlockende angebot eingehe oder von meiner seite aus verhandle bzw. bei mahnbescheid bzw. klageerhebung ?
ist zwar ein kleiner doppelpost aber es lesen ja nicht überall alle.
gibt es denn außer der glaskugel hinweise auf das weitere vorgehen der herren aus m. ?

achne, der ein großes danke sagt, an die die weiter aktiv geblieben sind.

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#4897 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 01:30

[quoteemriva_m]Außer, dass ich zu blöd bin:
Gibt es einen Grund, dass zitierte Links nicht korrekt angezeigt werden, obwohl sie
unter "Vorschau" korrekt und aktiv zu sein scheinen[/quoteem]

Tut mir leid, die erste Zeile musst Du selbst beurteilen.

Wenn der Link zu lang ist, kürzt ihn die Foren-Software automatisch.

Mögliche Darstellung eines Links:

1. Url-Adresse oder
2. Name des Links


VG Steffen

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#4898 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 01:34

[quoteemachne]achne, der ein großes danke sagt, an die die weiter aktiv geblieben sind.[/quoteem]

es hat sich noch nichts wesentlich neues ergeben.
aussitzen ist - noch - die beste lösung.

danke, das du wieder einmal hereinschaust.

vg steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4899 Beitrag von achne » Donnerstag 5. August 2010, 01:38

na dann werde bezüglich dieser angelegenheit das machen was ich bislang gemacht habe :)
werde wie auch zwischendurch immer wieder mal reinschauen und selbstredend neues verkünden.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Laberthread

#4900 Beitrag von Steffen » Donnerstag 5. August 2010, 01:42

ok und viel erfolg. sollte w. aus m. wirklich
in erhöhter schlagzahl einmal klagen, das
bekommst du dann in jedem forum mit.

vg steffen

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