@wutzefreck68,
hier, in der Initiative Abmahnwahn-Dreipage, ist - jeder - wichtig der sich engagiert. So sollte es überall sein.
Schaut Euch doch einmal um, was übrig geblieben ist.
Da haben wir die Foren:
dann hört es doch schon auf.
@Waldschrat,
sicherlich und dieses Thema negieren viele, gehört es für einen Anschlussinhaber zu einem allgemeinen Lebensrisiko,
abgemahnt zu werden. Ungefähr ähnlich der Halterhaftung beim Kfz. Aber, es schaut doch kein Polizist aus dem Fenster,
geht den Anscheinsbeweis nach und sagt: Ford Escort PKZ XYZ 3 - 5 (fiktiv) ist zu schnell gefahren, wir sparen uns
ab heute die Blitzer.
Genauso ist es doch mit der IP. Bei einer Anzeige wegen Lärmbelästigung, hast Du wenigstens noch den Fahrzeugbrief
und die Zulassung um dich eventuell zu verteidigen, dass das Kfz. nicht dir gehört.
Bei einer IP-Adresse, liegen doch die einzigen Beweise beim Kläger. gerade deshalb, sollte die Beweiskette sicherer
und überprüfbarer sein. Auch schon im Interesse der Log-Firma.
Die Log-Firma überwacht die Internetbasierten P2P- Dateitauschbörsen (ich hoffe, @Baxter ist zufrieden).
- Das Ziel jeder Firma ist Profit, je mehr IPs, desto höher der Profit.
- Das Dokumentieren der Daten, wie Datum, Uhrzeit, IP-Nr. , Hash, GUID, Dateiname (original, P2P), ist der einzige
Beweis, das ein Rechtsverstoß stattgefunden hat.
Es kann (ein separates Lied, was sich nicht in einem Archiv befindet - ausgeschlossen) durch die Gegenseite
nicht
dargelegt werden,
- der Streitgegenstand wurde von der Person mit dem Namen X komplett angeboten,
hier ist der forensische Beweis der 1zu1-Kopie,
sondern diese IP wird von
niemanden (Richter) hinterfragt und nur der Anschlussinhaber haftbar gemacht.
Deshalb ist es in einem Prozess, wenn ich selbst unschuldig bin:
1. Die IP - berechtigt - anzuzweifeln.
2. Dem Hauptaugenmerk auf die Zugangssicherung zu legen.
3. Zeugenaussage einer dritten Person.
Diese Punkte sind enorm wichtig, um die Störerhaftung (AG ja, SE nein) zu erschüttern, sonst passiert eins, wie in
München.
Warum hat der Beklagte so in der Form zugesagt sowie
berichte ich ausführlich über einen Vergleich?
Z. B. Wochenende in einem anderen Forum
@schpa,
wenn er (und alle mit im Haushalt lebenden Personen) im Ausland waren, dann wird wohl kaum jemand seinen WLAN-Router "on"
lassen. Ich glaube auch nicht, dass das ein Gericht als einzigen "Beweis" akzeptieren würde.
Vorsicht ist hier nicht angebracht, da ich mit der Entscheidung des Gerichts nicht meinte, dass der Abgemahnte eine negative
Feststellungsklage vom Stapel lassen sollte, sondern dass er ruhig das Risiko eingehen kann, dass NuL klagt. Deshalb auch
der Hinweis, dass NuL oft selbst vor Gericht noch einknickt und Vergleiche anstrebt (bei fast allen Fällen aus 2009/2010,
bis auf 2).
Alle Unklarheiten beseitigt? Gruß montezuma##
1. Glaube, Überzeugung an die eigene Unschuld, vertrauen in die Gerechtigkeit - die ist für einen Beklagten fehl am Platz.
Hier geht es einzig und allein um die Störerhaftung - um die Zugangssicherung, sprich Prüf- und Aufsichtspflichten. Wie
viele haben mich schon für diesen Standpunkt ausgelacht?
2. Wenn ich offen Proklamiere,
- die Gegenseite hat, absolut keine Beweise,
- ihre Log-Firma ist ein Witz
- alle Beklagten sind “Helden des Abmahnwahns“ und unschuldig
dann ist es nur der Ausdruck, wie ein normaler Abgemahnter funktioniert.
Jeden Tag beginnt er
- mit einen Witz,
- einen coolen Post, damit jeder sieht, wie schlau er ist,
- scheut er sich, mit Anwälten oder der Gegenseite zu sprechen, lebt in seiner eigens geschaffenen lilabunten Forenwelt,
weit weg von der Realität,
- jede andere Meinung - ist ein Troll,
- das Thema wird verniedlicht und verharmlost, bei der kleinsten Änderung rennt man aber herum, wie in einem aufgeschreckten
Hühnerhaufen.
Jeder ziehe sich die Jacke an, die ihm passt!
Auch ein Herr RA Negele ist hier vor Gericht
nicht eingeknickt, dito, wie Herr RA Nümann nicht, bei dem Vergleichsdrama!
Wenn der Beklagte unschuldig ist, und man letztendlich sich vergleicht, und Herr RA Negele die anwaltlichen Gebühren
zugesprochen bekommt, dann hat er das Optimale (maximal wäre noch der SE) für seinen Mandanten herausgeholt.
Wir sind nur Dummschwätzer vor den Herren! Außerdem, wen man die wahren Hintergründe der N+L-Vergleiche kennt, ist es einfach
schuftig³, sich in einen Forum zu stellen und ernsthaft zu Posten:
... sondern dass er ruhig das Risiko eingehen kann, dass NuL klagt. Deshalb auch der Hinweis, dass NuL oft selbst vor
Gericht noch einknickt und Vergleiche anstrebt (bei fast allen Fällen aus 2009/2010, bis auf 2).
Besser gesagt, die Wahrheit verschweigt man lieber.
3. Wer denkt: Ich bin der Oberschlaue, dem Richter erzähle ich schon etwas - ohne Anwalt, derjenige fällt auf den Mund!
Mit Erhalt der Klageschrift und Aufforderung zur Klageerwiderung - muss - ein Fachanwalt beauftragt werden. Einfach mit mir
Kontakt aufnehmen, man bekommt dann - den Richtigen - empfohlen.
Substantiierter anwaltlicher Vortrag
- Zerschlagung der Störerhaftung
- Grundsteinlegung für ein evtl. unabh. Gutachten
- dritte Zeugen.
Alles andere führt zu keinem Erfolg.
VG Steffen