Hallo alle zusammen erstmal großes Lob an die Seiten/Forumbetreiber, das lesen hier hat mir über die ersten Panikattacken hinweg geholfen :D !
Ich habe heute eine Schreibe erhalten, wegen des herunterladens eines Bildbearbeitungsprogramms. Darin stellt sich der Anwalt als Vertreter eines Softwareunternehmens vor und stellt ein Forderung von 442 €. Er nennt folgende Beweise:
Datum:XX.01.2009
XXXXXXXX
IP-Adresse: xxxxxx
Dateiname: S.A.D. Simon Tools.Photo-Turner.2006.GERMAN.ISO-MATRIX.rar
Provider:
Solch eine Datei habe ich nie runtergeladen, auch bin ich mir fast sicher das ich zu diesem Zeitpunkt nicht mal in der nähe meines PCs war.
Er schreibt auch folgendes:
...wir fordern sie auf die beigefügte oder eine andere klaglosstellende Erklärung bis 16.09. abzugeben... Aufgrund der Dringlichkeit kann keine Fristverlängerung gewährt werden
Ist das zulässig? Zu den Gründen der Dringlichkeit sagt er nichts.
Sie sind unserer Mandantin auf grund illegaler Donwloadhandlungen zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zur Auskunft verpflichtet!
Wie kann ich das verstehen? Bin ich wild Fremden zu solchen Auskünften wirklich verpflichtet? Durch einen ganz normalen Brief? Ich habe gelesen Abmahnungen müssen mindestens per Einschreiben verschickt werden?
Es wird darauf hingewiesen das die Mandantin auf alle weitergehenden Ansprüche verzichtet wenn ich diese Summe bezahle.
Ich habe das betreffende Programm gegoogelt. Es kostet bei Amazon 46 Cent (0,46 €) das ist kein Tippfehler. Mein Problem ist auch das ich viele Mitnutzer (über 5 Personen) meines Anschlusses habe über einen Router. Darum kann ich auch keine Garantie über die rechtmäßige Nutzung meines Anschlusses geben.
Das erste was ich getan hab war allen das Internet zu sperren.
Bezahlen wollte ich die Forderung nicht. Eine mod UE scheint mir allerdings auch wie ein Schuldeingeständnis. Wie sieht eine Sinnvolle Reaktion auf dieses Schreiben aus?
Fragende Grüße
EDIT by Grazer57