Wichtig ist, pro Abmahnung - einen Antrag stellen bezüglich eines Beratungsbeihilfescheines.wie verhält es sich eigentlich wenn man alg2 bezieht?
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Das Formular ist selbst erklärend. Man geht von ca. 1 Woche aus für die Bearbeitung. Ich kenne aber auch Fälle, wo
der Betreffende in größeren Städten auch 3 - 4 Wochen warten musste. Hat man dann diesen Schein, geht man zu
einem RA seiner Wahl, zahlt 10,- € und es kommt, natürlich muss man es auch so in der Beauftragung unterschreiben,
zu einem Beihilfemandat. Wenn der Anwalt nämlich nur den Schein für eine erste Beratung akzeptiert, muss man
später löhnen, falls es nicht geregelt war.
Natürlich kann man auch in einen späteren Prozessfall, Prozesskostenbeihilfe beantragen. Hier gilt die Regel, man
bekommt sie gewährt, wenn gute Erfolgsaussichten bestehe, dass man den Prozess gewinnt.
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Aber bitte beachten! Ein RA verdient mit seinem Beruf - Geld. Das ist nichts Neues. Selbst freie Mitarbeiter von
Kanzleien (z.B. Shual) verdienen Geld. Also immer erst alles abklären, bevor man einen RA beauftragt.
VG Steffen