Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland

#4121 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. April 2010, 12:20

Als Ergänzung,
wie verhält es sich eigentlich wenn man alg2 bezieht?
Wichtig ist, pro Abmahnung - einen Antrag stellen bezüglich eines Beratungsbeihilfescheines.
Download Formular
Das Formular ist selbst erklärend. Man geht von ca. 1 Woche aus für die Bearbeitung. Ich kenne aber auch Fälle, wo
der Betreffende in größeren Städten auch 3 - 4 Wochen warten musste. Hat man dann diesen Schein, geht man zu
einem RA seiner Wahl, zahlt 10,- € und es kommt, natürlich muss man es auch so in der Beauftragung unterschreiben,
zu einem Beihilfemandat. Wenn der Anwalt nämlich nur den Schein für eine erste Beratung akzeptiert, muss man
später löhnen, falls es nicht geregelt war.

Natürlich kann man auch in einen späteren Prozessfall, Prozesskostenbeihilfe beantragen. Hier gilt die Regel, man
bekommt sie gewährt, wenn gute Erfolgsaussichten bestehe, dass man den Prozess gewinnt.
Download Formular:
Seite 1 ; Seite 2

Aber bitte beachten! Ein RA verdient mit seinem Beruf - Geld. Das ist nichts Neues. Selbst freie Mitarbeiter von
Kanzleien (z.B. Shual) verdienen Geld. Also immer erst alles abklären, bevor man einen RA beauftragt.



VG Steffen

harley-de
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Re: Deutschland

#4122 Beitrag von harley-de » Donnerstag 22. April 2010, 17:38

alles soweit besprochen

herzlichen Dank!

riva m
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Re: Deutschland

#4123 Beitrag von riva m » Donnerstag 22. April 2010, 19:56

Scheinbar stimmt es, dass man erst selbst von einer Abmahnung betroffen sein muss, um die Sache ernst zu nehmen.
Nachdem nach einigen Bloggern inzwischen auch die Website bildblog.de abgemahnt wurde, scheinen sich einige Journalisten genauer mit dem Thema zu befassen.

Ein lesenswerter Artikel vom 21.04.2010 auf "Carta", einem Blog, der immerhin 2009 den Grimme Online Award gewonnen hat:

http://carta.info/26015/abmahnrepublik-deutschland-i/

Es wird auch auf die Abmahnwelle gegen Filesharer eingegangen und es werden durchaus einige richtige Fragen gestellt. Beispielsweise nach der Rechtmäßigkeit des "fliegenden Gerichtsstandes", was wohl den meisten juristischen Laien etwas seltsam vorkommt.

Ich war beinahe ein wenig amüsiert über den heiligen Zorn des Autors und möchte ihm am liebsten zurufen: "Guten Morgen, Herr Journalist, willkommen in unserer (Abmahn-)Welt!". Aber grundsätzlich denke ich, je mehr darüber berichtet wird, desto besser.

AlexStony
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Re: Deutschland

#4124 Beitrag von AlexStony » Donnerstag 22. April 2010, 22:56

Hallo zusammen,

ich habe bislang von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte Regensburg 3 verschiedene Abmahnungen wegen der Verbreitung jeweils eines pornographischen Filmes erhalten.
Nr. 1: .03.2010
Nr. 2: .04.2010
Nr. 3: .04.2010
Abmahnung 2+3 hatte ich demselben Tag im Briefkasten. Inhalt waren eine vorgefertige UE und die Forderung über einen Abgeltungsbetrag iHv 650€.

Nach kostenfreier Beratung durch meine Rechtschutzversicherung habe ich folgende Maßnahmen ergriffen:
Nr. 1: Modifizierte Unterlassungserklärung + Angebot meinerseits mit 100€ für RA-Kosten entgegenzukommen.
Nr. 2+3: Jeweils UE ohne weitere Angebote meinerseits.

Auf UE 1. wurde bislang nicht reagiert.
Auf UE 2+3 erhielt ich heute eine zusammengefasste Anwort: Die UE wird angenommen und die Wirksamkeit wird bestätigt. Dennoch wird auf die 650€ bestanden.

Mir stellt sich nun die Frage: sollte ich besser zahlen bzw. einen RA einschalten, oder die ganze Sache "ausstehen" und nichts weiter machen? Zu letzterem fühle ich mich aus 2 Gründen ermutigt: 1) Das Verhalten anderer Betroffenen lt. Statistik der abmahnwahn-dreipage. 2) Folgender Passus innerhalb des heutigen Schreibens: "Nach ergebnislosem Fristablauf werden wir unsere Mandantschaft raten, gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten".

Welches weitere Vorgehen würden Sie mir für die Fälle empfehlen? Aufgrund meiner finanziellen Situtation möchte ich einen RA bzw. weitere Kosten vermeiden, wäre aber in einer aussichtslosen Situation hierzu bereit.

Ich bedanke mich im Voraus und stehe für weitere Fragen gern zur Verfügung.

Gruß,
AlexStony

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Steffen
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Re: Deutschland

#4125 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. April 2010, 23:32

Welches weitere Vorgehen würden Sie mir für die Fälle empfehlen?
Wir empfehlen: Mod. UE - Nichtzahlen!

VG - Stefen

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Steffen
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Re: Deutschland

#4126 Beitrag von Steffen » Donnerstag 22. April 2010, 23:58

Amtsgericht Düsseldorf weist Klage auf Erstattung
von Abmahnkosten ab


Donnerstag, den 22.04.2010


Bild
RA Thomas Stadler

Alavi Frösner Stadler
Rechtsanwälte und Fachanwälte

Haydstraße 2, "Villa Bertha"
85354 Freising
Deutschland
Telefon +49 - 8161 - 93 90 60
Telefax +49 - 8161 - 23 02 78
E-Mail afs@afs-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/


Wie RA Thomas Stadler in seinem Blog berichtet, hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 14.04.2010 (Az.: 57 C 15741/09)
eine Klage der Uptunes GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang, auf Erstattung von Abmahnkosten und
Schadensersatz abgewiesen.

Das Gericht stützt seine Entscheidung allein auf den Umstand, dass die Uptunes GmbH das Bestehen ausschließlicher urheber-
rechtlicher Nutzungsrechte und damit die Aktivlegitimation nicht nachweisen konnte. Vermutlich wird gegen das Urteil
Berufung eingelegt werden.


Autor: RA Thomas Stadler

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Steffen
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Re: Deutschland

#4127 Beitrag von Steffen » Freitag 23. April 2010, 12:17

Einladung: Vortrag mit Diskussion

Bürgerinitiative Bürgerwache e.V.

Rolandstr. 16
33 615 Bielefeld

Tel: 0521 - 13 27 37
Fax: 0521-6 72 19
eMail: info@bi-buergerwache.de

Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen OWL

Thema: Anspruch oder Abmahnung – das Urheberrecht am Scheideweg

Referent: Rechtsanwalt Volker Küpperbusch
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Freitag, 23 April 2010, 19.00 Uhr

Raum 07 (großer Saal, EG.)


Quelle: Bürgerinitiative Bürgerwache e.V.
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Centurion
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Re: Deutschland

#4128 Beitrag von Centurion » Freitag 23. April 2010, 14:13

Herrlich, immer wieder was Neues:
habe letztes Jahr im April den Mahnbescheid von Berlin-Wedding erhalten, widersprochen und dann das neue Schreiben mit der Aufforderung für die Gründe erhalten, danach noch eine Zahlungsaufforderung, jetzt war fast 1! Jahr Ruhe und jetzt wieder Post von Haas und Co.:
Sie bieten mir nun an nur einen Teilbetrag (ca. 50%) zu zahlen, geht natürlich auch auf Raten...^^
Naja, wird abgeheftet und (natürlich) nicht darauf reagiert, einer schon ein ähnliches Schreiben erhalten?!
mfg

ratlos180
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Re: Deutschland

#4129 Beitrag von ratlos180 » Freitag 23. April 2010, 17:15

Huhu. @ Centurion

Dieses Angebot vom Hasen war auch bei mir heute in der Post.

gelacht und abgeheftet.

Ratlos

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Steffen
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Re: Deutschland

#4130 Beitrag von Steffen » Freitag 23. April 2010, 22:48

Also doch 97a UrhG:
Anwaltskosten der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
an Musik-CD-Album
durch Filesharing auf 100 Euro festgesetzt


Freitag, den 23. April 2010



Bild
Rechtsanwalt Sven Hezel
Gewerblicher Rechtsschutz + Urheberrecht


Dr. Fuchs, Schönigt + Partner
Rechtsanwälte und Notar
Meyerstraße 4
28201 Bremen

Telefon: (04 21) 52279851
Telefax: (04 21) 5251196
E-mail: hezel [at] die-rechtsanwaelte.com
Internet: besuchen



§ 97a - Abmahnung - UrhG
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die
erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung
außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


In einem durch RA Sven Hezel vertretenen Fall, Terminsvertretung durch RA Dr. Gernot Schmitt-Gaedke, hat das
AG Frankfurt (Az 30 C 2353/09-75, Urteil vom 01.02.2010) rechtskräftig die Klage einer Abmahnungskanzlei auf
Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 651,80 EUR für eine der berüchtigten Filesharing-Abmahnungen größtenteils
abgewiesen.

Statt der vom Kläger geforderten 651,80 EUR hat das Gericht gem. § 97a Abs. 2 UrhG die zulässigen Abmahnungskosten
auf 100,00 EUR festgesetzt.




weiterlesen ...

sip
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Re: Deutschland

#4131 Beitrag von sip » Freitag 23. April 2010, 22:59

... die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung ...
Kann mir jemand die Bedeutung von "erstmaliger Abmahnung" erklären. Gibt es in Deutschland eine Datenbank
mit allen bisher ausgesprochenen Abmahnungen? Wenn nein, wer kann dann unmittelbar beurteilen, ob es die
erste Abmahnung für AI XY ist?
Oder verstehe ich da was falsch?

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Steffen
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Re: Deutschland

#4132 Beitrag von Steffen » Freitag 23. April 2010, 23:35

1. Erstmalige Abmahnung

Entscheidend ist, ob es sich aus der Sicht des Verletzten um die erstmalige Abmahnung handelt. Unklar ist jedoch,
wie weit hier der Begriff der Abmahnung zu fassen ist. Die strengste hier denkbare Auslegung würde bedeuten, dass
für jede neue Rechtsverletzung eine neue erstmalige Abmahnung nötig ist. Nur wenn exakt dieselbe Rechtsverletzung
erneut begangen wird, ist eine Abmahnung keine erstmalige Abmahnung mehr. Das andere Extrem würde bedeuten, dass
mit einer Abmahnung alle kerngleichen Rechtsverletzungen ebenfalls umfasst sind. Wer also zum Beispiel erstmals
abgemahnt wird, weil er das Musikstück A vom Rechteinhaber X in einer Tauschbörse zum Download anbietet, der würde
nicht mehr „erstmalig abgemahnt“, wenn danach der Rechteinhaber Y wegen des urheberrechtswidrigen Angebots seines
Musikstücks B abmahnt.

Was genau als erstmalige Abmahnung verstanden wird, müssen jedoch nun die Gerichte klären.

[Quelle: it-recht kanzlei]

Prof
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Re: Deutschland

#4133 Beitrag von Prof » Freitag 23. April 2010, 23:42

eine datenbank wäre mir neu, da sich das mit dem datenschutz beissen würde, und den abmahnern zu viel arbeit wäre (monetär betrachtet).

es kann sich also nur um eine erstmalige abmahnung eines rechteinhabers/anwaltes handeln.

Moppelkotze
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Re: Deutschland

#4134 Beitrag von Moppelkotze » Freitag 23. April 2010, 23:55

@Steffen

Zitat:
"Statt der vom Kläger geforderten 651,80 EUR hat das Gericht gem. § 97a Abs. 2 UrhG die zulässigen Abmahnungskosten
auf 100,00 EUR festgesetzt."

Das sind die Dinge, die mich -dazu veranlassen ersmal nichts zu zahlen, in der vagen Hoffnung,
dass mir die Rechsprechung entgegen kommt.

Aunangemessenheit in Bezug der Höhe der Forderungen... Das regte mich ursprünglich auf!
100 Euro, 200 Euro... hätte ich vielleicht gezahlt, um Ruhe zu haben.
Aber die Forderungen von 700 Euro aufwärts... da bekomme ich die Hemmung!

Für "Otto-Normal" sind die Abmahnungen existenzvernichtend! (ich selbst hab nur eine - dennoch... das Geld muss erstmal erarbeitet werden!)
Letztendlich geht es nach Abgabe der modUE nur um die Anwaltskosten.

O.g. Regelung, bzw. Urteil gibt mir Mut.

Bart
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Re: Deutschland

#4135 Beitrag von Bart » Samstag 24. April 2010, 09:34

hallo, vor geraumer zeit wurde hier mal eine liste zum aktuellen download der ip-adressen deutscher abmahner bereit gestellt. diese liste konnte beispielsweise in peer guardian eingelesen werden. gibt es diese liste noch irgendwo zum download möglichst aktuell? das sollte ja nicht illegal sein, so eine liste zu veröffentlichen.

vielen dank.

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Re: Deutschland

#4136 Beitrag von Steffen » Samstag 24. April 2010, 09:54

@Bart,
wir stellen diese Liste nicht mehr zur Verfügung. Einfach: :;,;:
benutzen oder eine andere Suchmaschine.

VG Steffen

Björn
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Re: Deutschland

#4137 Beitrag von Björn » Samstag 24. April 2010, 09:54

Wird vermutlich nur ein Jurist beantworten können, aber wenn sich die 100€ Deckelung nun doch durchsetzt,
haben dann die Zahler evtl. Anspruch auf Rückerstattung der "zuviel bezahlten" unberechtigten Forderungen ?

Wäre mal ganz interessant zu wissen.




/edit: Tippfehler

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Re: Deutschland

#4138 Beitrag von Steffen » Samstag 24. April 2010, 10:09

Wie bei allen Urteilen, ob rechtskräftig oder nicht, handelt es sich erst einmal,
  • a) um ein positives Urteil,
    b) um eine Einzelfallentscheidung,
    c) eine Entscheidung eines AG.
Das heißt, es ist gut, und dem Beklagten + anwaltlichen Vertretung kann man nur gratulieren.
Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Rechtsprechung überall (auch Kölle) durchsetzt. Es bleibt
auf alle Fälle weiterhin spannend, denn wenn sich die Sichtweise des AG Frankfurt/a.M. tatsächlich
durchsetzt, bedeutet es, das Ende für One-Song-Abmahnungen bzw. One-Song-Klagen.
Also doch 97a UrhG:
Anwaltskosten der Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
an Musik-CD-Album
durch Filesharing auf 100 Euro festgesetzt



Die teilweise Ruhe in den Verbraucherforen ist trügerisch. Hinter den
Kulissen passiert sehr viel und der Wind wird stärker.




Freitag, den 23. April 2010



Bild
Rechtsanwalt Sven Hezel
Gewerblicher Rechtsschutz + Urheberrecht


Dr. Fuchs, Schönigt + Partner
Rechtsanwälte und Notar
Meyerstraße 4
28201 Bremen

Telefon: (04 21) 52279851
Telefax: (04 21) 5251196
E-mail: hezel [at] die-rechtsanwaelte.com
Internet: besuchen



§ 97a - Abmahnung - UrhG
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die
erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung
außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


In einem durch RA Sven Hezel vertretenen Fall, Terminsvertretung durch RA Dr. Gernot Schmitt-Gaedke, hat das
AG Frankfurt (Az 30 C 2353/09-75, Urteil vom 01.02.2010) rechtskräftig die Klage einer Abmahnungskanzlei auf
Zahlung von Rechtsanwaltskosten i.H.v. 651,80 EUR für eine der berüchtigten Filesharing-Abmahnungen größtenteils
abgewiesen.

Statt der vom Kläger geforderten 651,80 EUR hat das Gericht gem. § 97a Abs. 2 UrhG die zulässigen Abmahnungskosten
auf 100,00 EUR festgesetzt.




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Z.B. I. Quartal Abmahnwesen
Bild

Hier wird deutlich, dass die Zahlen der versendeten Abmahnung stetig ansteigen.

Homepage der Initiative AWDP
  • letzte Woche 6.110 Besucher
  • diese Woche 7.330 Besucher
Man sollte sich nicht "einlullen" lassen, der Trend, das die Foren sich zu reinen Leseforen
verwandeln, wurde schon rechtzeitig erkennbar.

VG Steffen

Dr. No
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Registriert: Samstag 24. April 2010, 10:57

Re: Deutschland

#4139 Beitrag von Dr. No » Samstag 24. April 2010, 11:00

Hallo,
ich brauche mal Euren Rat!
Ich habe vor einigen Tagen eine Abmahnung von U+C erhalten.
Es geht um einen angeblichen Pornofilm den ich mit BitTorrent geladen haben soll. Ich habe weder ein p2p Programm auf meinem Rechner noch ist mein W-Lan unsicher. (Es ist zu 100% ausgeschlossen das jemand aus meiner Fam. das war.)
An dem besagten Tag zu der Uhrzeit war ich zu Hause...nur ich war noch wach!
Ich habe XBox gespielt oder bin gesurft...somit hatte ich eine IP!
Das ich mir paar Nacktbilchen angesehn habe will ich nicht bestreiten( keine Videoclips)...macht doch jeder Kerl!!
Aus meinem Router habe ich versucht das Protokoll mit den Einwahldaten und IP's zu sichten...leider fehlen mir 3 Tage bis zu dem besagten Zeitpunkt. Vom Log bis zum Schreiben zu mir sind gerade 16 Tage vergangen.
Ganz ehrlich....was ist das für eine Scheiße!!!!
Natürlich werde ich die goldenen Regeln aus dem Board befolgen fühle mich aber völlig verunsichert. Einen Anwalt einzuschalten macht in meinen Augen noch keinen Sinn..kostet nur viel Geld. Bei meinem Provider habe ich die Einwahldaten angefordert...bringt bestimmt nix. Für die Zukunft werde ich alle Einwahldaten meines Routers arhivieren...rate ich jedem von Euch! Was sagt Ihr zu dem ganzen Scheiß?????

muhski
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 26. März 2010, 01:26

Re: Deutschland

#4140 Beitrag von muhski » Samstag 24. April 2010, 11:50

Udo Vetter: Spielregeln für den zweiten Lebensraum

Udo Vetter vom Lawblog hat auf der re:publica 2010 einen Vortrag über “Spielregeln für den zweiten Lebensraum – Kleines Rechts-ABC für Blogs, Foren und soziale Netzwerke” gehalten und dabei erklärt, was man alles beim publizieren im Netz beachten sollte.

http://www.netzpolitik.org/2010/udo-vet ... ebensraum/
“Immer mehr tun es. Sie twittern, bloggen und pflegen in sozialen Netzwerken den privaten und geschäftlichen Freundeskreis. Die neue Freiheit stößt aber häufig und meist unerwartet an ihre Grenzen. Wer fremde Inhalte veröffentlicht oder auch nur zu forsch seine Meinung sagt, muss stets mit juristischem Gegenwind rechnen. Abmahnungen und Klagen wegen großer und kleiner Rechtsverletzungen sind an der Tagesordnung, die Anonymität des Netzes nicht mehr als eine Illusion. Der Vortrag erklärt anhand praktischer Beispiele die wichtigsten Punkte für jeden, der das Internet als zweiten Lebensraum nutzt. Themen sind unter anderem die Impressumspflicht in sozialen Netzwerken, die Grenzen der Meinungsfreiheit sowie Fragen des Urheberrechts.”
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=sfiQCq42 ... r_embedded[/youtube]

Analyse: ACTA liefert noch viel Stoff für Diskussionen

Nach anhaltender Kritik an den bisher hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlungen zum geplanten internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA haben die Verhandlungspartner am Mittwoch die aktuelle Entwurfsfassung des Abkommens veröffentlicht. Für heise online zieht der Hannoveraner Rechtsexperte Axel Metzger ein erstes Fazit des Papiers. Der Autor ist Professor für Geistiges Eigentum und Informationstechnologierecht an der Universität Hannover und Mitautor des ACTA Blogs, auf dem alle bisher verfügbaren Dokumente zu ACTA gesammelt sind.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 84590.html

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