Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland
Schlappen für Rasch und DigiProtect!
1. LG Hamburg, Beschluss v. 09.09.2009, Az. 308 O 439/09
“Keine Haftung als Störer bei Abwesenheit und ausgeschaltetem WLAN-Router”
Hier wurde durch die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch eine EV beantragt. Der Antragsgegner nahm sich anwaltliche Unterstützung
und konnte gegenüber den Landesrichtern glaubhaft machen, dass er zum Loggzeitpunkt nicht zuhause und der WLAN-Router
ausgeschaltet war.
Die Kammer gibt zu erkennen, dass nach ihrer Auffassung aufgrund der Ausführungen des Antragsgegners der Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung keinen Erfolg haben kann. Das wird erläutert.
Antragstellervertreter erklärt:
“Ich bin zwar anderer Auffassung, nehme gleichwohl in Anbetracht der klaren Aussagen der Kammer den Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung zurück.“
[Quelle: Sewoma.de]
Kanzlei SEWOMA®
Rechtsanwaltspartnerschaft
Sevriens & Wolff-Marting
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Telefon 030 61 20 36 16
Telefax 030 61 20 36 26
kanzlei@sewoma.de
Outlook-Visitenkarte (VCF)
2. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.09.2009, Az. 2-18 O 162/09
Bei substantiiertem Vortrag, dass PC ausgeschaltet sei, bedarf es etwas mehr als nur einer ausgedruckten IP-Adresse / Filesharing
Das LG Frankfurt hat eine bereits gegen eine Verbraucherin erwirkte einstweilige Verfügung der in Filesharing-Kreisen bekannten
DigiProtect GmbH aufgehoben. Diese hatte über die IP-Adresse eine Anschlussinhaberin ausfindig gemacht, über deren Anschluss
angeblich ein Musikstück in einer Tauschbörse (mehrfach) verfügbar gemacht wurde. Eine Unterlassungserklärung wurde auf die
außergerichtliche Abmahnung nicht abgegeben. Daraufhin wurde die Antragsgegnerin per einstweiliger Verfügung zur Unterlassung
verpflichtet, legte jedoch Widerspruch ein. Im Widerspruchsverfahren trug sie vor, dass sie zu den von der Antragstellerin genannten
Zeitpunkten, an denen das Musikstück von ihrem Anschluss in der Tauschbörse heruntergeladen worden sein sollte, nicht zu Hause
gewesen sei, unter Nennung genauer Zeiten, Orte und Zeugen. Der Computer sei ausgeschaltet gewesen, ihr Lebensgefährte, der als
einzige weitere Person Zugriff auf den PC habe, sei ebenfalls nachweisbar außer Haus gewesen. Des Weiteren sei ein Fehlerquote bei
der Zuordnung von IP-Adressen bekannt. Das Gericht folgte der Antragsgegnerin.
Nach dem dezidierten Bestreiten der Täterschaft, wie hier geschehen, habe die Antragstellerin die korrekte Zuordnung der IP-Adressen
nicht ausreichend glaubhaft machen können, da diese nicht lückenlos nachvollzogen werden könne. Es spreche nach Auffassung des Gerichts
keine größere Wahrscheinlichkeit für die behauptete Rechtsverletzung als für die Darstellung der Antragsgegnerin, die diese unter dem
Druckmittel der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt abgegeben habe. Für die IP-Adressen-Zuordnung hätten lediglich
Ausdrucke von Auflistungen vorgelegen, die von jedem hätten stammen können. Dass diese Ausdrucke von einer Daten-CD des Providers,
der die Auskunft über die IP-Adressen erteilte, stammten, habe nicht nachgewiesen werden können.
[Quelle: RA Dr. Ole Damm & Partner]
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestraße 8
24539 Neumünster
Telefon: 04321/39055-0
Telefax: [auf Anfrage]
E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.
Fazit:
Wer unberechtigt abgemahnt wurde - muss dagegen sich wehren.
Auch wenn die Abmahner anderer Auffassungen sind.
VG Steffen
1. LG Hamburg, Beschluss v. 09.09.2009, Az. 308 O 439/09
“Keine Haftung als Störer bei Abwesenheit und ausgeschaltetem WLAN-Router”
Hier wurde durch die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch eine EV beantragt. Der Antragsgegner nahm sich anwaltliche Unterstützung
und konnte gegenüber den Landesrichtern glaubhaft machen, dass er zum Loggzeitpunkt nicht zuhause und der WLAN-Router
ausgeschaltet war.
Die Kammer gibt zu erkennen, dass nach ihrer Auffassung aufgrund der Ausführungen des Antragsgegners der Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung keinen Erfolg haben kann. Das wird erläutert.
Antragstellervertreter erklärt:
“Ich bin zwar anderer Auffassung, nehme gleichwohl in Anbetracht der klaren Aussagen der Kammer den Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung zurück.“
[Quelle: Sewoma.de]
Kanzlei SEWOMA®
Rechtsanwaltspartnerschaft
Sevriens & Wolff-Marting
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Telefon 030 61 20 36 16
Telefax 030 61 20 36 26
kanzlei@sewoma.de
Outlook-Visitenkarte (VCF)
2. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.09.2009, Az. 2-18 O 162/09
Bei substantiiertem Vortrag, dass PC ausgeschaltet sei, bedarf es etwas mehr als nur einer ausgedruckten IP-Adresse / Filesharing
Das LG Frankfurt hat eine bereits gegen eine Verbraucherin erwirkte einstweilige Verfügung der in Filesharing-Kreisen bekannten
DigiProtect GmbH aufgehoben. Diese hatte über die IP-Adresse eine Anschlussinhaberin ausfindig gemacht, über deren Anschluss
angeblich ein Musikstück in einer Tauschbörse (mehrfach) verfügbar gemacht wurde. Eine Unterlassungserklärung wurde auf die
außergerichtliche Abmahnung nicht abgegeben. Daraufhin wurde die Antragsgegnerin per einstweiliger Verfügung zur Unterlassung
verpflichtet, legte jedoch Widerspruch ein. Im Widerspruchsverfahren trug sie vor, dass sie zu den von der Antragstellerin genannten
Zeitpunkten, an denen das Musikstück von ihrem Anschluss in der Tauschbörse heruntergeladen worden sein sollte, nicht zu Hause
gewesen sei, unter Nennung genauer Zeiten, Orte und Zeugen. Der Computer sei ausgeschaltet gewesen, ihr Lebensgefährte, der als
einzige weitere Person Zugriff auf den PC habe, sei ebenfalls nachweisbar außer Haus gewesen. Des Weiteren sei ein Fehlerquote bei
der Zuordnung von IP-Adressen bekannt. Das Gericht folgte der Antragsgegnerin.
Nach dem dezidierten Bestreiten der Täterschaft, wie hier geschehen, habe die Antragstellerin die korrekte Zuordnung der IP-Adressen
nicht ausreichend glaubhaft machen können, da diese nicht lückenlos nachvollzogen werden könne. Es spreche nach Auffassung des Gerichts
keine größere Wahrscheinlichkeit für die behauptete Rechtsverletzung als für die Darstellung der Antragsgegnerin, die diese unter dem
Druckmittel der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides Statt abgegeben habe. Für die IP-Adressen-Zuordnung hätten lediglich
Ausdrucke von Auflistungen vorgelegen, die von jedem hätten stammen können. Dass diese Ausdrucke von einer Daten-CD des Providers,
der die Auskunft über die IP-Adressen erteilte, stammten, habe nicht nachgewiesen werden können.
[Quelle: RA Dr. Ole Damm & Partner]
Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestraße 8
24539 Neumünster
Telefon: 04321/39055-0
Telefax: [auf Anfrage]
E-Mail: info[at]damm-legal.de
Bitte ersetzen Sie die Zeichenkombination [at] durch das Zeichen @.
Fazit:
Wer unberechtigt abgemahnt wurde - muss dagegen sich wehren.
Auch wenn die Abmahner anderer Auffassungen sind.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Deutschland
Hallo,
habe mich gerade angemeldet bei euch.Habe mich viel informiert über das Thema.Diese Woche eine modifizierte UE abgeschickt an Nümann und Lang.Heute die nächste Abmahnung.Diesmal von Baumgarten&Brand .Werde wieder eine UE rausschicken und nicht zahlen!Was ein Schwachsinn alles.
habe mich gerade angemeldet bei euch.Habe mich viel informiert über das Thema.Diese Woche eine modifizierte UE abgeschickt an Nümann und Lang.Heute die nächste Abmahnung.Diesmal von Baumgarten&Brand .Werde wieder eine UE rausschicken und nicht zahlen!Was ein Schwachsinn alles.
Re: Deutschland
@Moppelkotze
Hausdurchsuchung heisst nicht immer gleich wörtlich Hausdurchsuchung.
In den meisten Durchsuchungsbefehlen steht kleingedruckt, dass dem Beklagten die Möglichkeit eingeräumt
wird, den Beamten den Inhalt seines PC/PC´s vorzuführen. Offensichtlich private Dateien können so uneinsichtig bleiben.
Wenn der entsprechende Durchsuchungsgrund allerdings nicht bestätigt wird, können die Beklagten in der Regel auch
ihre hard- und software behalten. Das Szenario wo ein Herr Lüngen mit ganzer Körperkraft einen 21" Röhrenmonitor
aus dem Haus trägt, findet nur dann statt, wenn sich der Vorwurf gegen dich erhärtet.
Sollte es dir also gelingen den ermittelnden Beamten schlüssig vorzutragen/zeigen, dass du die entsprechende Datei nicht
besitzt, sollte Dir in der Regel keine weiteren Konsequenzen drohen.
Hausdurchsuchung heisst nicht immer gleich wörtlich Hausdurchsuchung.
In den meisten Durchsuchungsbefehlen steht kleingedruckt, dass dem Beklagten die Möglichkeit eingeräumt
wird, den Beamten den Inhalt seines PC/PC´s vorzuführen. Offensichtlich private Dateien können so uneinsichtig bleiben.
Wenn der entsprechende Durchsuchungsgrund allerdings nicht bestätigt wird, können die Beklagten in der Regel auch
ihre hard- und software behalten. Das Szenario wo ein Herr Lüngen mit ganzer Körperkraft einen 21" Röhrenmonitor
aus dem Haus trägt, findet nur dann statt, wenn sich der Vorwurf gegen dich erhärtet.
Sollte es dir also gelingen den ermittelnden Beamten schlüssig vorzutragen/zeigen, dass du die entsprechende Datei nicht
besitzt, sollte Dir in der Regel keine weiteren Konsequenzen drohen.
Re: Deutschland
Hallo,
werden die Daten von Internetabzocker auch in unsere Datenbank notiert oder soll ich mich schlau wo anders machen?
Meine Frau hat sich bei gewisse outlets.de registriert und auf ein mal bekamen wir Zahlungsaufforderung mit Mahnbescheid und Drohung wegen negativen Schufa Eintragung für eine Kündigung ist natürlich schon zu spät. Habe jetzt vor ein Musterschreiben von Janolaw(ARAG) bekommen und das werde ich per Einwurf-Einschreiben verschicken.Der dubiose Inhaber ist der bekannte Tomas Franko.Merkwürdige Weise ist meine Lady auf die Seite durch Amazon outlet gelandet, nach Absprache mit Amazon wird das ganze geklärt, da sie davon nicht wussten, andersrum bei ARAG die outlets.de Seite ist bestens bekannt. Am besten googelt man und findet reichlich "Opfer" in Foren.
Mfg.
Ps.Bin natürlich kein Rechtsfachmann, aber in den Musterschreiben welche ich zuschicken soll, weiss nicht, ob ich den Satz "Leistung bezogen" weg streichen soll ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.01.2010 habe ich mich auf Ihrer Internetseite mit meinen Daten registriert und eine Leistung bezogen
Ps.Bitte den Beitrag löschen falls es hier nur um filesharing geht.
werden die Daten von Internetabzocker auch in unsere Datenbank notiert oder soll ich mich schlau wo anders machen?
Meine Frau hat sich bei gewisse outlets.de registriert und auf ein mal bekamen wir Zahlungsaufforderung mit Mahnbescheid und Drohung wegen negativen Schufa Eintragung für eine Kündigung ist natürlich schon zu spät. Habe jetzt vor ein Musterschreiben von Janolaw(ARAG) bekommen und das werde ich per Einwurf-Einschreiben verschicken.Der dubiose Inhaber ist der bekannte Tomas Franko.Merkwürdige Weise ist meine Lady auf die Seite durch Amazon outlet gelandet, nach Absprache mit Amazon wird das ganze geklärt, da sie davon nicht wussten, andersrum bei ARAG die outlets.de Seite ist bestens bekannt. Am besten googelt man und findet reichlich "Opfer" in Foren.
Mfg.
Ps.Bin natürlich kein Rechtsfachmann, aber in den Musterschreiben welche ich zuschicken soll, weiss nicht, ob ich den Satz "Leistung bezogen" weg streichen soll ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.01.2010 habe ich mich auf Ihrer Internetseite mit meinen Daten registriert und eine Leistung bezogen
Ps.Bitte den Beitrag löschen falls es hier nur um filesharing geht.
Re: Deutschland
Danke, ich werde mailen, sowohl den Inhalt von Abmahnung wie auch mein Antwort Muster. Den Muster selbst kann ich leider wahrscheinlich nicht veröffentlichen, da es nur gegen bares zu haben ist bei den Anwaltskanzlei, welche auf die Internetseite wirbt(http://www.janolaw.de/vorlagen/muster/w ... _und_ebay/), daher möchte mich auch hier nicht strafbar machen.
Paar interessante Links noch hinzu:
http://www.youtube.com/watch?v=PoKJkjhV ... embedded#!
Hier Der Betreiber der Webseite “outlets.de“, die “IContent GmbH“, hat sich eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Androhung eines Schufa-Eintrags eingefangen....am besten Link ankckliken:
http://www.konsumer.info/?p=5761
Paar interessante Links noch hinzu:
http://www.youtube.com/watch?v=PoKJkjhV ... embedded#!
Hier Der Betreiber der Webseite “outlets.de“, die “IContent GmbH“, hat sich eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Androhung eines Schufa-Eintrags eingefangen....am besten Link ankckliken:
http://www.konsumer.info/?p=5761
Re: Deutschland
Du schreibst
Das ist so nicht richtig, kündigen kann man immer zum Vertragsende hin. Was Du meinst ist der Widerruf.
Ganz wichtig, kurzfristig und unabsichtlich geschlossene Verträge niemals kündigen, sondern immer nur widerrufen.
Ein Kündigungsschreiben kommt einer Anerkennung des Vertrages gleich.
Dieses ist keine Rechtsberatung.
.für eine Kündigung ist natürlich schon zu spät
Das ist so nicht richtig, kündigen kann man immer zum Vertragsende hin. Was Du meinst ist der Widerruf.
Ganz wichtig, kurzfristig und unabsichtlich geschlossene Verträge niemals kündigen, sondern immer nur widerrufen.
Ein Kündigungsschreiben kommt einer Anerkennung des Vertrages gleich.
Dieses ist keine Rechtsberatung.
Verbesserung von "Wer mahnt was ab?"?
Hallo!
Meine Gedanken zu "Wer mahnt was ab?": Wozu dient diese Datenbank? Sicherlich nicht, um zu sagen "Diese und jene Datei kannst Du downloaden, ohne dass Du Gefahr läufst, erwischt zu werden.", da sie hier nicht erwähnt wird. Darin sind wir uns hoffentlich einig.
Sie kann verwendet werden, um abzuschätzen, ob und was einem noch droht. Für Neuabgemahnte scheint mir dies eine nicht unwichtige Information zu sein. Abgemahnte, die vermuten, in der Vergangenheit Verfehlungen begangen zu haben, können sich einen Überblick verschaffen. Was aber hilft einem Neuabgemahnten die Info "erstmals gelogt 07/08","erstmals abgemahnt 03/09", wenn er damals noch keinen Internet-Anschluss hatte. Oder kein P2P nutzte? Oder seine Verwandten, Bekannten, etc.? Er hat die Datei aber möglicherweise einige Monate später herunter geladen?
Mein Ansatz: Ich fände es interessant zu erfahren, wann ein bestimmtes Werk zum (bisher) letzten Mal abgemahnt/gelogt wurde. Nicht um zu sagen, "das wurde seit Monaten nicht mehr gelogt, das kann ich ja dann runterladen", sondern um Ruhe zu bewahren, falls man vor z.B. 1,5 Jahren etwas heruntergeladen haben mag, das zwar vor 3 Jahren das erste Mal gelogt wurde, das aber vor über 2,5 Jahren zum (bisher bekannten) letzten Mal gelogt und abgemahnt wurde.
Vielleicht bin ich mit diesem Informationsbedürfnis der Einzige oder vertrete nur eine kleine Minderheit. In diesem Fall würde ich darum bitten, mein Post so weit wie möglich zu ignorieren. Sollten aber andere auch so denken, wäre es wohl eine Anregung für die Überarbeitung von "Wer mahnt was ab?".
Dabei muss natürlich auch beachtet werden, wie hoch der Aufwand wäre, die Datenbank dahingehend zu erweitern. Ich habe einen Heidenrespekt vor der bisher geleisteten Arbeit und rege dies nur an, weil ich hoffe, dass die ohnehin vorliegenden Daten (halb-?)automatisch verwertet werden könnten.
Es ist (noch) Freitag, daher mache ich nun Platz für die hoffentlich nicht allzu zahlreichen Neu- oder Wiederabgemahnten.
Gruß,
riva
Meine Gedanken zu "Wer mahnt was ab?": Wozu dient diese Datenbank? Sicherlich nicht, um zu sagen "Diese und jene Datei kannst Du downloaden, ohne dass Du Gefahr läufst, erwischt zu werden.", da sie hier nicht erwähnt wird. Darin sind wir uns hoffentlich einig.
Sie kann verwendet werden, um abzuschätzen, ob und was einem noch droht. Für Neuabgemahnte scheint mir dies eine nicht unwichtige Information zu sein. Abgemahnte, die vermuten, in der Vergangenheit Verfehlungen begangen zu haben, können sich einen Überblick verschaffen. Was aber hilft einem Neuabgemahnten die Info "erstmals gelogt 07/08","erstmals abgemahnt 03/09", wenn er damals noch keinen Internet-Anschluss hatte. Oder kein P2P nutzte? Oder seine Verwandten, Bekannten, etc.? Er hat die Datei aber möglicherweise einige Monate später herunter geladen?
Mein Ansatz: Ich fände es interessant zu erfahren, wann ein bestimmtes Werk zum (bisher) letzten Mal abgemahnt/gelogt wurde. Nicht um zu sagen, "das wurde seit Monaten nicht mehr gelogt, das kann ich ja dann runterladen", sondern um Ruhe zu bewahren, falls man vor z.B. 1,5 Jahren etwas heruntergeladen haben mag, das zwar vor 3 Jahren das erste Mal gelogt wurde, das aber vor über 2,5 Jahren zum (bisher bekannten) letzten Mal gelogt und abgemahnt wurde.
Vielleicht bin ich mit diesem Informationsbedürfnis der Einzige oder vertrete nur eine kleine Minderheit. In diesem Fall würde ich darum bitten, mein Post so weit wie möglich zu ignorieren. Sollten aber andere auch so denken, wäre es wohl eine Anregung für die Überarbeitung von "Wer mahnt was ab?".
Dabei muss natürlich auch beachtet werden, wie hoch der Aufwand wäre, die Datenbank dahingehend zu erweitern. Ich habe einen Heidenrespekt vor der bisher geleisteten Arbeit und rege dies nur an, weil ich hoffe, dass die ohnehin vorliegenden Daten (halb-?)automatisch verwertet werden könnten.
Es ist (noch) Freitag, daher mache ich nun Platz für die hoffentlich nicht allzu zahlreichen Neu- oder Wiederabgemahnten.
Gruß,
riva
Re: Deutschland
Hi,Mistreaded hat geschrieben:@riva m
Hast du dazu weitere Infos? Ich möchte hier aber auch niemanden vorgreifen wollen. Die Antwort auf diese Frage kann man sich aber auch m.M.n. ersparen.Er hat die Datei aber möglicherweise einige Monate später herunter geladen?
Welche Datei meinst du denn eigentlichIch halte einfach mal bei der Frage meine Hand über dieses Forum und die Beteiligten.da sie hier nicht erwähnt wird.
Schönen Gruß
nein, ich habe keine weiteren Infos, außer dass ich davon gehört habe, dass es Menschen geben soll, die mehr als eine Datei runter-/hoch-geladen haben. Ich hatte nach meiner bisherigen Lektüre in diesem und thematisch verwandten Foren vermutet, dass es Abgemahnte gäbe, die befürchten, weitere Abmahnungen zu bekommen und dass sich diese unter "Wer mahnt was ab?" informieren wollen. Ich sehe da einen Spielraum für Verbesserungen und habe zur Diskussion gestellt, ob andere das ebenso sehen. Nicht mehr und nicht weniger. Ich persönlich stelle nur Fragen, wenn mich die Antwort auch interessiert.
Welche Datei: Ein beliebig in der "Wer mahnt was ab?" aufgeführtes oder nicht aufgeführtes Film-/Musik- oder sonstwie urheberrechtlich geschütztes Werk.
Dachtest Du, ich wolle wissen, wer was wann (hoch-)geladen hat?
"Ich halte einfach mal bei der Frage meine Hand über dieses Forum und die Beteiligten":
Talk to the hand,
http://en.wikipedia.org/wiki/Talk_to_th ... ression%29
No offense,
riva
P.S.: Ich fasse meine ursprüngliche Frage nochmals kurz und hoffentlich eindeutig zusammen:
Wäre es möglich und wünschenswert, die Log- und Abmahndaten in "Wer mahnt was ab?" auf das zuletzt erfasste Datum zu erweitern? Wenn nicht, dann nicht. Kein Problem, war nur eine Frage.
Re: Verbesserung von "Wer mahnt was ab?"?
Gegenfrage: Was fange ich mit den vorhandenen Informationen an?princess15114 hat geschrieben:Allgemein: Die Werke stehen unter nachhaltiger potentieller "Aufsicht". Eine Einzelauswertung ist jedoch möglich, gibt die Datenbank her, wird aber nicht dargestellt.riva m hat geschrieben:Mein Ansatz: Ich fände es interessant zu erfahren, wann ein bestimmtes Werk zum (bisher) letzten Mal abgemahnt/gelogt wurde. Nicht um zu sagen, "das wurde seit Monaten nicht mehr gelogt, das kann ich ja dann runterladen", sondern um Ruhe zu bewahren, falls man vor z.B. 1,5 Jahren etwas heruntergeladen haben mag, das zwar vor 3 Jahren das erste Mal gelogt wurde, das aber vor über 2,5 Jahren zum (bisher bekannten) letzten Mal gelogt und abgemahnt wurde.
Mal ein Beispiel: Duden Korrektur; SuW
lt. Datenbank, Erst-Log: 09/2007, Erst-Abmg: 02/2008
Tatsächlich wurden alle Log-Daten "nur" zwischen 09/2007 und 04/2008 (last known log) erhoben. Die bisher letztbekannte Abmahnung stammt aber vom Anfang dieses Monats.
Was fängst du nun mit dieser Information an?
Wenn ich eine Abmahnung bekommen habe und daraufhin hier lande, alles lese und durchforste, und Duden Korrektur irgendwann einmal gesaugt habe, dann
a) bekomme ich Panik, weil der Titel in der Datenbank steht; ich schlafe monatelang schlecht, gebe vorbeugende UEs ab usw.
b) lese ich evtl., dass der letzte Log länger her ist als mein potenzieller Download und schlafe etwas besser.
Zum Beispiel oben: Wenn der "last known log" 04/2008 war und ich glaube, 09/2009 dieses Werk gesaugt zu haben, siehe b) => ich schlafe besser. Nicht viel, aber ein wenig. Mir persönlich ist das wichtig.
That's all. Ich wollte auch keine große Sache daraus machen, aber was ist denn der eigentliche Zweck von "Wer mahnt was ab?"? Für mich dient es dazu, nachzusehen, ob ich oder Bekannte, die Abmahnungen bekommen haben, in akuter Gefahr sind, weitere zu erhalten. Was für einen sonstigen Informationswert gibt es? Wer abgemahnt wird, erfährt dies schließlich durch die Post. Manchmal wäre man aber gerne darauf vorbereitet, soweit dies möglich ist. Ist das so außergewöhnlich?
Ich persönlich habe mir beim Durchsehen immer mal wieder gewünscht, dass es eine Angabe des letzten Log-/Abmahndatums geben würde. Wenn dies niemand anderes so sieht, OK.
Gruß,
riva
-
- Beiträge: 18
- Registriert: Sonntag 24. Januar 2010, 19:52
Re: Deutschland
Hallo Steffen,
gibt es denn eventuell auch schon eine modUE für Chartcontainer?
Gibt es denn im Moment schon Erkenntnisse wieviele Abmahnungen die RA Kanzleien verlassen haben? IMHO müssen diese im laufenden Jahr noch erheblich mehr sein als 2009!?
Gruss
gibt es denn eventuell auch schon eine modUE für Chartcontainer?
Gibt es denn im Moment schon Erkenntnisse wieviele Abmahnungen die RA Kanzleien verlassen haben? IMHO müssen diese im laufenden Jahr noch erheblich mehr sein als 2009!?
Gruss
Steffen hat geschrieben:@seezer,
Mein Motto ist nicht cool zu sein und zu sabbeln was alle sabbeln, sondern man sollte sich so entscheiden,
dass die Risiken und Kosten minimiert werden. Wenn ich jetzt weiß, dass bei Abmahnungen, speziell bei Sampler
und Chartcontainer, kostenpflichtige Folgeabmahnungen drohen, nehme ich mir die Auflistung des betreffenden
Chartcontainer her, unser Datenbank und ordne dir Titel nach Kanzlei und Rechteinhaber. Bei N+L wird erweitert,
alle anderen RI werden vorgebeugt.
Fazit: Die mod. UE ist aber kein Freifahrtschein für unbekümmertes Filesharing!
VG Steffen
Re: Deutschland
@bembelpower,
leider nicht. Es wird diesbezüglich auch keine geben können, da man jetzt auf einen konkreten Fall eingeht
und es nicht erlaubte Rechtsberatung darstellt. Ein anderer wichtiger Punkt, dass sich ja die Chartcontainer
regelmäßig ändern. Man müsste dann jede Woche, für jeden Chartcontainer ein Musterschreiben entwerfen. Denkt
bitte daran, der Verein und die Initiative engagieren sich ehrenamtlich. Princess15114 hat schon eine
Hilfestellung gegeben bzgl. Sampler (Link), wegen Chartcontainer ist einfach zu zeitaufwändig. Das sollte
jeder selbst machen, wenn er diese Option für sich wählt.
die betreffende Abmahnung.
[Ironie On]Bei den Textbausteinen und der 1000%igen Beweislage sind scheinbar nicht viele RA's notwendig.[/Ironie Off]
VG Steffen
leider nicht. Es wird diesbezüglich auch keine geben können, da man jetzt auf einen konkreten Fall eingeht
und es nicht erlaubte Rechtsberatung darstellt. Ein anderer wichtiger Punkt, dass sich ja die Chartcontainer
regelmäßig ändern. Man müsste dann jede Woche, für jeden Chartcontainer ein Musterschreiben entwerfen. Denkt
bitte daran, der Verein und die Initiative engagieren sich ehrenamtlich. Princess15114 hat schon eine
Hilfestellung gegeben bzgl. Sampler (Link), wegen Chartcontainer ist einfach zu zeitaufwändig. Das sollte
jeder selbst machen, wenn er diese Option für sich wählt.
- 1. Die perfekte UE
2. Datenbank
3. Die Liste des streitgegenständlichen Chartcontainers
4. Persönliche Freizeit, Zettel und Stift
5. mod. UE
6. Optional: Liste empfohlener Anwälte
Es wird wie überall gesund geschrumpft oder neu eingestellt. Es hat aber vordergründig keinen Einfluss aufGibt es denn im Moment schon Erkenntnisse wie viele Abmahnungen die RA Kanzleien verlassen haben?
die betreffende Abmahnung.
[Ironie On]Bei den Textbausteinen und der 1000%igen Beweislage sind scheinbar nicht viele RA's notwendig.[/Ironie Off]
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Deutschland
Das ist eine gute Theorie, aber bis dahin vergehen noch Jahre oder Jahrzehnte und haben dann 2010wenn die sich weiterhin so steigern, wird sich der abmahnwahn eher fürher als später ausbrennen.
dann hatte nämlich jeder eine abmahnung und shared nicht mehr.
ob sich der umsatz der rechteinhaber dann steigern wird, waage ich aber zu bezweifeln.
vielleicht 750.000 Abgemahnte. Das große Problem, es gibt doch meines Wissens kein Gesetz, was
zu Gunsten eines abgemahnten Anschlussinhabers oder Filesharers erlassen wurde. Selbst der Zusatz
zum § 97, der § 97a (100-Euro-Deckelung), kam noch nie bei Urheberrechtverstößen in TB zur Anwendung.
Dann heißt dieses Gesetz auch:
Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums
und nicht
Gesetz zur Verhinderung von Abmahnmissbrauch und Massenabmahnungen.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Deutschland
Homepage: Initiative Abmahnwahn-Dreipage
Im Zeitraum, Montag 11:00 Uhr bis Samstag 18:00 Uhr
6.110 Besucher! (pro Tag ca. 1.222 Besucher)
Die Zahlen sprechen schon für sich. Und wir haben einen echten Besucher und
keinen Seitenzähler!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Deutschland
Hallöchen zusamm
Frisch auf der Seite angemeldet, tage lang "schlau" gelesen wollt ich doch einfach mal noch ein zwei fragen in den "raum" stellen. Wurde natürlich auch abgemahnt (siehe datenbank) werde auch diese Mod Ue abschicken und nicht zahlen. Das ich dann sicherlich dieses schon mehrfach angesprochende Zweite Schreiben bekommen werde ist für mich schon fast klar, aaaaber wieviel Briefe werden wohl auf mich zukommen? Und auf welche muss/sollte ich antworten und auf welche nicht? Bisher hab ich viel über sogenante Bettelbriefe gelesen wo man einfach gar nix machen soll. Gibts auch welche wo man dringend ein Einspruch gegen einlegen sollte? Falls solche überhaupt verschickt werden?
Und da es ja doch so einige gibt die zu unrecht abgemahnt worden sind wollt ich mal hörn ob man dagegen nicht rechtlich angehn kann beschuldigt zu werden für was was man nich getan hat ist ja schon eine frechheit.
Dank euch
lieben Gruss
Pmolurus
Man bekommt ca. 1 - 3 Folgeschreiben, wenn man die mod. UE abgibt und nicht zahlt.
Auf Schreiben der Kanzlei antwortet man nicht, auf Schreiben des Gericht antwortet man!
Bitte hier lesen: Abmahnfibel
VG Steffen
Frisch auf der Seite angemeldet, tage lang "schlau" gelesen wollt ich doch einfach mal noch ein zwei fragen in den "raum" stellen. Wurde natürlich auch abgemahnt (siehe datenbank) werde auch diese Mod Ue abschicken und nicht zahlen. Das ich dann sicherlich dieses schon mehrfach angesprochende Zweite Schreiben bekommen werde ist für mich schon fast klar, aaaaber wieviel Briefe werden wohl auf mich zukommen? Und auf welche muss/sollte ich antworten und auf welche nicht? Bisher hab ich viel über sogenante Bettelbriefe gelesen wo man einfach gar nix machen soll. Gibts auch welche wo man dringend ein Einspruch gegen einlegen sollte? Falls solche überhaupt verschickt werden?
Und da es ja doch so einige gibt die zu unrecht abgemahnt worden sind wollt ich mal hörn ob man dagegen nicht rechtlich angehn kann beschuldigt zu werden für was was man nich getan hat ist ja schon eine frechheit.
Dank euch
lieben Gruss
Pmolurus
Man bekommt ca. 1 - 3 Folgeschreiben, wenn man die mod. UE abgibt und nicht zahlt.
Auf Schreiben der Kanzlei antwortet man nicht, auf Schreiben des Gericht antwortet man!
Bitte hier lesen: Abmahnfibel
VG Steffen
Re: Deutschland
Der große PV Sperma Bluff
Sonntag, den 18. April 2010
Letzte Woche mahnte Herr Rechtsanwalt Marko Schiek im Auftrag der PV GmbH Urheberrechtsverletzungen
hinsichtlich pornografischer Filmwerke ab.
Eigentlich nichts Besonderes heutzutage, wenn nicht einige Ungereimtheiten im Abmahnschreiben beinhaltet wären.
Download des Abmahnschreibens: PDF
Schwerpunkt meiner Kritik, sind die Erläuterungen des RA Schiek zur Beweiskette. So kann man Folgendes nachlesen:
„Meine Mandantin hat festgestellt, dass über Ihren Internetanschluss dieses urheberrechtlich geschützte Werk
unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde. Meine Mandantin hat zur Ermittlung solcher Urheberechtsverletzungen
eine Firma beauftragt, die die dem jeweiligen Anschlussinhaber zugewiesene IP-Adresse ermittelt. Hierzu wird durch
meine Mandantin ein Originaldatenträger übergeben. Sodann werden die im P2P- (Filesharing-) System (Tauschbörse)
angebotenen vermeintlichen Kopien des Werks meiner Mandantin anhand des Dateinamens aufgespürt, herunter geladen und
mit dem Original verglichen, wobei Lauffähigkeit und Abspielbarkeit überprüft werden. Für diejenigen im Filesharing-
Netzwerk angebotenen Dateien, die das urheberrechtlich geschützte Werk meiner Mandantin zweifelhaft enthielten und
mit diesen identisch waren, wurde der Hashwert ermittelt. Dieser Wert identifiziert eine Datei und ist insoweit mit
dem menschlichen Fingerabdruck vergleichbar.
Mittels der eingesetzten Software wurde darauf hin ein “Scanvorgang“ gestartet und IP-Adressen ermittelt, von denen
aus eine Datei angeboten wurde, die den oben berechneten Hashwert aufweist und deren Dateinamen (“Release“) zugleich
den Namen des Originalwerkes enthielten. Der Computer, mit dessen Hilfe dieser “Scan“ vorgenommen wird, wird über
eine spezielle Zeitsynchronisationssoftware unter anderem mit den Zeitservern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
in Braunschweig abgeglichen. Dadurch ist die interne Uhr des Ermittlungssystems ständig sekundengenau mit den deutschen
Zeitservern abgeglichen. Der dargestellte Vorgang ist dokumentiert und kann im Falle eines Rechtsstreites jederzeit
vor Gericht bewiesen werden. Nach der sekundengenauen Ermittlung der IP-Adresse habe ich vor dem Landgericht eine
Anordnung gegen den Provider auf Einsichtnahme der Verkehrsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP-Adressen
erwirkt.“
Dabei muss mann einfach eine Aussage näher (danke an K-Opfer) sich verinnerlichen:
„Sodann werden die im P2P- (Filesharing-) System (Tauschbörse) angebotenen vermeintlichen Kopien des Werks meiner
Mandantin anhand des Dateinamens aufgespürt, herunter geladen und mit dem Original verglichen, wobei Lauffähigkeit und
Abspielbarkeit überprüft werden.“
Nicht, dass von Schiek hier eine offensichtliche Unrichtigkeit vorgetragen wird mit der Behauptung, dass die vermeintliche
Kopie heruntergeladen wurde, ist die eigentliche Frage wichtiger:
Bietet, die von PV GmbH beauftragte sog. Logfirma, beim Herunterladen, die streitgegenständliche Datei zum Upload
weltweit an?
weiterlesen ...
Sonntag, den 18. April 2010
Letzte Woche mahnte Herr Rechtsanwalt Marko Schiek im Auftrag der PV GmbH Urheberrechtsverletzungen
hinsichtlich pornografischer Filmwerke ab.
Eigentlich nichts Besonderes heutzutage, wenn nicht einige Ungereimtheiten im Abmahnschreiben beinhaltet wären.
Download des Abmahnschreibens: PDF
Schwerpunkt meiner Kritik, sind die Erläuterungen des RA Schiek zur Beweiskette. So kann man Folgendes nachlesen:
„Meine Mandantin hat festgestellt, dass über Ihren Internetanschluss dieses urheberrechtlich geschützte Werk
unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde. Meine Mandantin hat zur Ermittlung solcher Urheberechtsverletzungen
eine Firma beauftragt, die die dem jeweiligen Anschlussinhaber zugewiesene IP-Adresse ermittelt. Hierzu wird durch
meine Mandantin ein Originaldatenträger übergeben. Sodann werden die im P2P- (Filesharing-) System (Tauschbörse)
angebotenen vermeintlichen Kopien des Werks meiner Mandantin anhand des Dateinamens aufgespürt, herunter geladen und
mit dem Original verglichen, wobei Lauffähigkeit und Abspielbarkeit überprüft werden. Für diejenigen im Filesharing-
Netzwerk angebotenen Dateien, die das urheberrechtlich geschützte Werk meiner Mandantin zweifelhaft enthielten und
mit diesen identisch waren, wurde der Hashwert ermittelt. Dieser Wert identifiziert eine Datei und ist insoweit mit
dem menschlichen Fingerabdruck vergleichbar.
Mittels der eingesetzten Software wurde darauf hin ein “Scanvorgang“ gestartet und IP-Adressen ermittelt, von denen
aus eine Datei angeboten wurde, die den oben berechneten Hashwert aufweist und deren Dateinamen (“Release“) zugleich
den Namen des Originalwerkes enthielten. Der Computer, mit dessen Hilfe dieser “Scan“ vorgenommen wird, wird über
eine spezielle Zeitsynchronisationssoftware unter anderem mit den Zeitservern der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
in Braunschweig abgeglichen. Dadurch ist die interne Uhr des Ermittlungssystems ständig sekundengenau mit den deutschen
Zeitservern abgeglichen. Der dargestellte Vorgang ist dokumentiert und kann im Falle eines Rechtsstreites jederzeit
vor Gericht bewiesen werden. Nach der sekundengenauen Ermittlung der IP-Adresse habe ich vor dem Landgericht eine
Anordnung gegen den Provider auf Einsichtnahme der Verkehrsdaten zu den zum Verletzungszeitpunkt zugeordneten IP-Adressen
erwirkt.“
Dabei muss mann einfach eine Aussage näher (danke an K-Opfer) sich verinnerlichen:
„Sodann werden die im P2P- (Filesharing-) System (Tauschbörse) angebotenen vermeintlichen Kopien des Werks meiner
Mandantin anhand des Dateinamens aufgespürt, herunter geladen und mit dem Original verglichen, wobei Lauffähigkeit und
Abspielbarkeit überprüft werden.“
Nicht, dass von Schiek hier eine offensichtliche Unrichtigkeit vorgetragen wird mit der Behauptung, dass die vermeintliche
Kopie heruntergeladen wurde, ist die eigentliche Frage wichtiger:
Bietet, die von PV GmbH beauftragte sog. Logfirma, beim Herunterladen, die streitgegenständliche Datei zum Upload
weltweit an?
weiterlesen ...
Re: Deutschland
Guten Abend,
erstmal muss ich meinen Dank für die vielen Informationen, die man hier (und Partnerseiten) findet, bedanken. Diese bringen schonmal sehr viel Licht ins Dunkeln.
Ich habe eben den Appell an die Kanzleien gelesen, welcher 250€ vorschlägt. Ich finde den Appell relativ fair gelöst, es könnte natürlich immer ein Ticken weniger sein. ;-) Dennoch hat der Appell bei mir ein anderes Denken hervorgerufen.
Ich habe eine Abmahnung von SKW Schwarz über 320€ erhalten. Der Anschluss ist auf die Firma verzeichnet. Ist bekannt, ob Abmahner gegen Firmen anders vorgehen wie gegen Privatpersonen?
Generell bin ich eher der Kämpfertyp, ich wollte eigentlich nur mod UE abschicken und erst bei einem Gerichtsschreiben wieder reagieren. Andererseits möchte ich am liebsten Ruhe haben, denn jede Stunde Zeit, die ich investiere, könnte ich auch anderweitig nutzen. Gibt es eurer Meinung nach einen Betrag, der gering genug ist, dass man ihn zahlt ohne zu kämpfen? (vgl. Appell)
Danke und Gruß
erstmal muss ich meinen Dank für die vielen Informationen, die man hier (und Partnerseiten) findet, bedanken. Diese bringen schonmal sehr viel Licht ins Dunkeln.
Ich habe eben den Appell an die Kanzleien gelesen, welcher 250€ vorschlägt. Ich finde den Appell relativ fair gelöst, es könnte natürlich immer ein Ticken weniger sein. ;-) Dennoch hat der Appell bei mir ein anderes Denken hervorgerufen.
Ich habe eine Abmahnung von SKW Schwarz über 320€ erhalten. Der Anschluss ist auf die Firma verzeichnet. Ist bekannt, ob Abmahner gegen Firmen anders vorgehen wie gegen Privatpersonen?
Generell bin ich eher der Kämpfertyp, ich wollte eigentlich nur mod UE abschicken und erst bei einem Gerichtsschreiben wieder reagieren. Andererseits möchte ich am liebsten Ruhe haben, denn jede Stunde Zeit, die ich investiere, könnte ich auch anderweitig nutzen. Gibt es eurer Meinung nach einen Betrag, der gering genug ist, dass man ihn zahlt ohne zu kämpfen? (vgl. Appell)
Danke und Gruß
Re: Deutschland
Der Abmahnwahn erreicht den Boulevard :
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/mu ... -klau.html
Sicher ist das noch nicht die intellektuelle Auseinandersetzung mit dem Thema in der Öffentlichkeit, die sich viele Betroffene wünschen, aber es ist ein Anfang, das Thema ist auf der Straße angekommen, es ist immerhin das erste Mal, daß die "schweigende Mehrheit" ein Häppchen von der Thematik serviert bekommt.
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/mu ... -klau.html
Sicher ist das noch nicht die intellektuelle Auseinandersetzung mit dem Thema in der Öffentlichkeit, die sich viele Betroffene wünschen, aber es ist ein Anfang, das Thema ist auf der Straße angekommen, es ist immerhin das erste Mal, daß die "schweigende Mehrheit" ein Häppchen von der Thematik serviert bekommt.
Re: Deutschland
@hoppel,
n.M.n. ist der beste Weg, dem Skandal-Rapper zu schädigen,
indem man nichts kauft und nichts herunterlädt!
VG Steffen
n.M.n. ist der beste Weg, dem Skandal-Rapper zu schädigen,
indem man nichts kauft und nichts herunterlädt!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
__________________________________________________________________________________
__________________________________________________________________________________
Re: Deutschland
Hallo ?Steffen hat geschrieben:der beste Weg, dem Skandal-Rapper zu schädigen,
indem man nichts kauft und nichts herunterlädt!VG Steffen
bei meinem Jahrgang?
ich denke, du kannst da mitreden :
UNSERE Idole hatten andere Namen, die sind so "uncool", die kann man nicht "runterladen" und auch nur selten kaufen, es sei denn, "alte Herren" brauchen mal wieder Knete (Stones, AC/DC, Scorpions, ...) .
Re: Deutschland
Der General-Anzeiger Bonn bringt derzeit eine Serie "Kinder, Jugend, Internet".
Dabei letzten Freitag ein Artikel zum Abmahnwahn am Beispiel von "Wickie":
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... lid=724824
Der Bericht ist recht kurz und ein wenig oberflächlich, aber immerhin
- macht er die Risiken des Filesharens deutlich
- macht er auf die Auswüchse beim Abmahnen aufmerksam
- wird abmahnwahn-dreipage erwähnt.
Dabei letzten Freitag ein Artikel zum Abmahnwahn am Beispiel von "Wickie":
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... lid=724824
Der Bericht ist recht kurz und ein wenig oberflächlich, aber immerhin
- macht er die Risiken des Filesharens deutlich
- macht er auf die Auswüchse beim Abmahnen aufmerksam
- wird abmahnwahn-dreipage erwähnt.