Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Re: Deutschland
Hallo zusammen
ich finde irgendwie keinen platz im forum wo ich sonst posten könnte - wäre besser im Technik forum oder so untergebracht - muss mal n mod entscheiden...
zu meiner Problematik:
ich wurde von Waldorf abgemahnt wegen nem hörbuch (harry potter - die heiligtümer...)
diese datei befindet sich definitv nicht auf meinem rechner !!!
ich habe den RAE eine mod UE geschickt und versuche nun hier erstmal zu klären
wie die an solche "beweise" kommen.
meinen i-net anschluss habe ich seit ca. 10 jahren und betreibe auch filesharing via e-mule (allerdings lade ich mir nur irgendwelches zeugs runter was eh keinen interessiert z.B. neuerdings "the big bang theory" übrigens geile sitcom !!!)
nunja - in dem schreiben steht das ich via bittorrent geladen hätte !?!?!?
ich kann mir das alles nur so erklären:
ich hab mir im dezember n neuen laptop gekauft der auch w-lan kann.
Um abends auch mal im schlafzimmer per laptop im i-net zu surfen hab ich mir
ne w-lan karte gekauft (kostenpunkt 14 euronen - ja die kann nur WEP - WPA war mir zu teuer und WPAII kann mein betriebssystem nicht)
tja und da fängt auch all der scheiss an!!!!
Erst hab ich nach ca 2 Tagen gefährliche Backdoorprogramme aufm rechner (AVIRA Antivir meldete das !) und ca 8 woche später diese scheisse von waldorf !!!!
das erste was ich gemacht habe war natürlich windoofs neu aufsetzen - wlan karte wegschmeissen - beseres antivirenprog kaufen (sophos!!)
jetzt meine frage _ wie kann ich beweisen das mich da einer gehackt hat ?
anders kann ich es mir wirklich nicht erklären das diese datei über meine IP angeboten worden ist. Ich bin ja noch nicht mal Harry potter fan !?!?!?
danke für info
ich finde irgendwie keinen platz im forum wo ich sonst posten könnte - wäre besser im Technik forum oder so untergebracht - muss mal n mod entscheiden...
zu meiner Problematik:
ich wurde von Waldorf abgemahnt wegen nem hörbuch (harry potter - die heiligtümer...)
diese datei befindet sich definitv nicht auf meinem rechner !!!
ich habe den RAE eine mod UE geschickt und versuche nun hier erstmal zu klären
wie die an solche "beweise" kommen.
meinen i-net anschluss habe ich seit ca. 10 jahren und betreibe auch filesharing via e-mule (allerdings lade ich mir nur irgendwelches zeugs runter was eh keinen interessiert z.B. neuerdings "the big bang theory" übrigens geile sitcom !!!)
nunja - in dem schreiben steht das ich via bittorrent geladen hätte !?!?!?
ich kann mir das alles nur so erklären:
ich hab mir im dezember n neuen laptop gekauft der auch w-lan kann.
Um abends auch mal im schlafzimmer per laptop im i-net zu surfen hab ich mir
ne w-lan karte gekauft (kostenpunkt 14 euronen - ja die kann nur WEP - WPA war mir zu teuer und WPAII kann mein betriebssystem nicht)
tja und da fängt auch all der scheiss an!!!!
Erst hab ich nach ca 2 Tagen gefährliche Backdoorprogramme aufm rechner (AVIRA Antivir meldete das !) und ca 8 woche später diese scheisse von waldorf !!!!
das erste was ich gemacht habe war natürlich windoofs neu aufsetzen - wlan karte wegschmeissen - beseres antivirenprog kaufen (sophos!!)
jetzt meine frage _ wie kann ich beweisen das mich da einer gehackt hat ?
anders kann ich es mir wirklich nicht erklären das diese datei über meine IP angeboten worden ist. Ich bin ja noch nicht mal Harry potter fan !?!?!?
danke für info
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- Beiträge: 130
- Registriert: Samstag 7. März 2009, 17:46
Re: Deutschland
@N2ator,
nachdem das Windows mal neu aufgesetzt ist, kannst du vermutlich nicht mehr beweisen, dass da vorher ein Problem war (ausser du hast die Festplatte nur "schnell" oder gar nicht formatiert; da kann encase evtl. noch Spuren finden.
Du kannst aber trotzdem eine Versicherung an EIdes Statt über den Vorfall abgeben und dann Material sammeln, das diese Behauptung stützt, z.B.
a) einige Dateien sollten das Datum der Installation von Windows zeigen
b) Kaufbeleg für Sophos
c) vielleicht hast du ja irgendjemand gegenüber erwähnt, dass das Ding gehackt wurde und du neu installiert hast
nachdem das Windows mal neu aufgesetzt ist, kannst du vermutlich nicht mehr beweisen, dass da vorher ein Problem war (ausser du hast die Festplatte nur "schnell" oder gar nicht formatiert; da kann encase evtl. noch Spuren finden.
Du kannst aber trotzdem eine Versicherung an EIdes Statt über den Vorfall abgeben und dann Material sammeln, das diese Behauptung stützt, z.B.
a) einige Dateien sollten das Datum der Installation von Windows zeigen
b) Kaufbeleg für Sophos
c) vielleicht hast du ja irgendjemand gegenüber erwähnt, dass das Ding gehackt wurde und du neu installiert hast
Re: Deutschland
Nur mal so nebenbei eine Überlegung:Mistreaded hat geschrieben:@all
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden
Deutsche Telekom AG muss Auskunft über Inhaber einer IP-Adresse erteilen
So, wünsche allen noch einen schönen Tag, bin jetzt erst mal weg.
Schönen Gruß
Beim Surfen durchs Internet hinterlässt man "offen und legal" auch seine Spuren in Form seiner IP-Adresse.
Daher ist für jeden Homepage-Betreiber es gar kein Problem aktuelle IP-Adressen zu fischen.
Die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Anschlussinhaber kann dann sogar richtig sein.
Die Frage ist doch, ob der Vorwurf (Down-/Upload) tatsächlich stattgefunden hat !
Der Zusammenhang zwischen IP und Anschlussinhaber reicht da meiner Meinung nach für den Beleg des Vorwurfs NICHT aus.
(Vergleich Radarkontrolle: Nummernschild des Autos kann jeder (immer) lesen. Ob das Auto zu schnell gefahren ist, kann nur ein behördliches "Beweisverfahren" unter kontrollierten Randbedingungen ergeben - ok, ok; Im Straßenverkehr besteht öffentliches Interesse über die Einhaltung der Regeln - daher hinkt der Vergleich ein wenig.)
Re: Deutschland
RBS2002 hat geschrieben:Soweit ich weiss muss die Gegenseite diesen vergleich nicht zustimmen. Wieso sie es in allen dafür relevanten Verfahren getan hat wird deren Geheimniss sein.kater79 hat geschrieben: - Letztlich schlägt das Gericht daher, WIE SCHON IN ANDEREN FÄLLEN, die 300€ Einigung vor. Das hat doch wieder mal ein "Gschmäckle". Wussten die Abmahner hier nicht schon im Vorfeld bis ins Detail, auf was das ganze hinauslaufen wird?
KATER
...
Nun, die Ausführungen des Richters legen es den Beklagten ja sehr nahe: "Also, ihr zwei streitet euch also. So wie ich die Sache sehe werden hier sehr teure Gutachten notwendig werden. Ausgang zwar ungewiß, aber ich kenne den Abmahner und seine Zeugen ja schon, es ist davon auszugehen dass die korrekt arbeiten und loggen. Störerhaftung ist ja auch ne gefährliche Sache. Deswegen sei doch nicht dumm und nimm den vergleichseise billigen Ausweg mit 300€, so ersparen wir uns alle viel Ärger."
Für mich bleibt da einfach ein fader Beigeschmack. 8 Abgemahnte mit mod. UE, und keiner meldet sich hier zu Wort? Alles Abgemahnte, die bzgl. mod. UE nicht hier im Forum aufgeschlagen sind? Und alle nehmen brav das Angebot an? Hatten die alle evtl. den gleichen Anwalt?
KATER
Re: Deutschland
[quoteemkater79]...die bzgl. mod. UE nicht hier im Forum aufgeschlagen sind?[/quoteem]
Hier scheint einiges nicht aufzuschlagen. Wenn im Jahr 2008 ein einziger Hauptkommissar im Raum Freiburg bereits an 100 Hausdurchsuchungen beteiligt war, was ist dann erst (hochgerechnet) in ganz Deutschland los? Wie viele Abmahnung werden dann tatsächlich verschickt, wenn es angeblich nur in 0,1% der Fälle zu Hausdurchsuchungen kommen soll?
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 11868.html
Gruß
Pit
Hier scheint einiges nicht aufzuschlagen. Wenn im Jahr 2008 ein einziger Hauptkommissar im Raum Freiburg bereits an 100 Hausdurchsuchungen beteiligt war, was ist dann erst (hochgerechnet) in ganz Deutschland los? Wie viele Abmahnung werden dann tatsächlich verschickt, wenn es angeblich nur in 0,1% der Fälle zu Hausdurchsuchungen kommen soll?
http://www.badische-zeitung.de/freiburg ... 11868.html
Gruß
Pit
Re: Deutschland
Meinst du diejenigen, die überhaupt noch nicht bei den Infoscoreverein zwecks gespeicherten Daten nachgefragt haben, oder sollten auch die, welche schon Auskunft erhalten haben nochmals nachhaken?Steffen hat geschrieben:@renitenten Nichtzahler von S&W,
wer möchte, kann einmal beim Inkasso nachfragen, ob schon Daten
gespeichert sind (außerdem macht es etwas zusätzliche Arbeit).
an @Erzhammer
MfG - Steffen
Re: Deutschland
Die Kanzlei Rasch benennt in den neuen Abmahnungen die konkrete Zahl der Nutzer, mit denen der Internetanschluss des Abgemahnten verbunden gewesen sein soll und errechnet dabei den Schaden.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Gruß Erzhammer
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
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Re: Deutschland
Ich würde es jeden Empfehlen der es noch nicht gemacht hat, egal welcher Abmahner.Arminius hat geschrieben: Meinst du diejenigen, die überhaupt noch nicht bei den Infoscoreverein zwecks gespeicherten Daten nachgefragt haben, oder sollten auch die, welche schon Auskunft erhalten haben nochmals nachhaken?
Gerade die welche schon mehrere Briefe bekommen haben mit der Bitte zu Zahlen.
Warum geben die eigentlich nicht gerne Auskunft?
Ich musste erst den §34 Bundesdatenschutzgesetz im zweiten schreiben dazu schreiben bis ich es komplett bekam. Zweite Auskunft kostete mir auch gleich 7,50 Euro statt erst Auskunft 5,00 Euro. Aber das wird noch geklärt.
Gruß Erzhammer
Art. 10 GG
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Re: Deutschland
Ich denke mal bei dieser Konstellation würden 80 - 90% der Beklagten das Angebot annehmen, mich wahrscheinlich eingeschlossen. Das Risiko auf den Kosten für ein zusätzliches Gutachten sitzen zu bleiben erscheint mir doch schon relativ hoch.kater79 hat geschrieben: Und alle nehmen brav das Angebot an?
Wer trägt bei einem solchen Vergleich eigentlich die Gerichtskosten, werden die geteilt ?
Re: Deutschland
Was mich verwundert, ist dass mehrere Verfahren einfach so zu einem einzigen zusammengefasst werden.
Daraus resultiert ja, dass es für die Abmahnkanzleien möglich ist, alle gleichgelagerten Fälle (dieselbe Datei, Abgabe mod UE, kein Zahlungseingang) zu einem einzigen Verfahren zusammenfassen zu lassen.
Bei z.B. 1000 Abmahnungen, 300€ Vergleich, ergibt das 300.000€ einfach so ohne Verhandlung einkassiert...
Bisher ging ich immer davon aus, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss (ist ja auch keine Massenabmahung, sonst wären die horrenden Anwaltsgebühren ja nicht zu rechtfertigen).
Bei einzelnen Verfahren würden sich die Anwälte gut überlegen, den Klageweg zu beschreiten, da der Aufwand wegen der paar hundert Euro schon hoch. Wenn man aber mal locker viele KiloEuro einfach so erwirtschaften kann, dann werden wir jetzt alle wohl mit einer Kostenklage konfrontiert.
Auf der anderen Seite würde man sich dann zu einer vielköpfigen Interessengemeinschaft zusammenschliessen, einen Anwalt für alle nehmen und ein Gutachten erstellen lassen (Oder das Morgensterngutachten nehmen). Die Kosten wären dann ja durch Kostenteilung äusserst überschaubar.
Daraus resultiert ja, dass es für die Abmahnkanzleien möglich ist, alle gleichgelagerten Fälle (dieselbe Datei, Abgabe mod UE, kein Zahlungseingang) zu einem einzigen Verfahren zusammenfassen zu lassen.
Bei z.B. 1000 Abmahnungen, 300€ Vergleich, ergibt das 300.000€ einfach so ohne Verhandlung einkassiert...
Bisher ging ich immer davon aus, dass jeder Fall einzeln betrachtet werden muss (ist ja auch keine Massenabmahung, sonst wären die horrenden Anwaltsgebühren ja nicht zu rechtfertigen).
Bei einzelnen Verfahren würden sich die Anwälte gut überlegen, den Klageweg zu beschreiten, da der Aufwand wegen der paar hundert Euro schon hoch. Wenn man aber mal locker viele KiloEuro einfach so erwirtschaften kann, dann werden wir jetzt alle wohl mit einer Kostenklage konfrontiert.
Auf der anderen Seite würde man sich dann zu einer vielköpfigen Interessengemeinschaft zusammenschliessen, einen Anwalt für alle nehmen und ein Gutachten erstellen lassen (Oder das Morgensterngutachten nehmen). Die Kosten wären dann ja durch Kostenteilung äusserst überschaubar.
Re: Deutschland
Hallo und guten Tag an alle,
ich habe heute das ganze Forum durchgelesen und möchte jetzt auch gerne ein paar Anmerkungen und Fragen loswerden.
Auch ich habe Post bekommen von den RA Kornmeier & Partner. Ich soll einen einzigen Song heruntergeladen haben (Guru Josh...).
Der Song soll sich in den TOP100 Single Charts befunden haben.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. bei der von Kormeier angegebenen Datei handelt es sich nur um einen Bittorent-Container. Wähle ich diesen zum Download aus, kann ich ja im BT-Client auswählen, welche Dateien, die dieser Container beinhaltet, wirklich herunterladen möchte und welche nicht. Wie kann jetzt die DigiProtect an Hand des Hashwertes des Containers davon ausgehen, daß ich genau dieses eine Lied ausgewählt habe? Und falls Sie das nachweisen könnten: wie wollen Sie bei einem einzigen Song den Vorwurf des gewerblichen Ausmaßes aufrecht erhalten? In der Beschlussempfehlung http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608783.pdf zu UrhG wird als Beispiel immer von einem ganzen Album gesprochen, nicht von einzelnen Songs. Unterstellt man nun, daß der Top100-Container ja auch 100 Songs enthalten könnte, so muss DigiProtect doch auch nachweisen, daß eben nicht nur der abgemahnte Song, sondern auch viele andere ausgewählt und angeboten worden sind. Das ist aber anhand eines Hashwertes nicht möglich?!?!?
2. Auf der Abmahnwahn-Dreipage schreibt Steffen in diesem Artikel http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/aktu ... igiProtect, daß DigiProtect auch schon selbst ohne die RA Kornmeier abgemahnt hat. Ist es dann überhaupt rechtens, später die Abmahnungen durch eine externe Kanzlei durchführen zu lassen(siehe hier http://www.telemedicus.info/urteile/Wet ... ftrag.html? Oder dient die Einschaltung der RA Kormeier & Partner nur dem Zweck "gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen" (siehe http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__8.html)
3. In der o.g. Beschlussempfehlung und im UrhG wird zum einen von "gewerblichem Ausmaß" (§101 Abs. 1) gesprochen, zum anderen von "Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" (§97a Abs. 2). Wo ist hier der Unterschied zu sehen?
Nach Abgabe einer modifizierten UE geht es doch in allen Fällen nur noch um die Erstattung der Anwaltskosten.
Also ist die genauere Erörterung des Begriffes "geschäftlicher Verkehr" im Sinne des §97a Abs. 2 dafür von entscheidender Bedeutung...
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hierzu eure Meinungen posten würdet. In Anbetracht der Vielzahl der "Kornmeier-Opfer" denke ich, daß diese Punkte viele interessieren dürfte.
ich habe heute das ganze Forum durchgelesen und möchte jetzt auch gerne ein paar Anmerkungen und Fragen loswerden.
Auch ich habe Post bekommen von den RA Kornmeier & Partner. Ich soll einen einzigen Song heruntergeladen haben (Guru Josh...).
Der Song soll sich in den TOP100 Single Charts befunden haben.
Nun habe ich folgende Fragen:
1. bei der von Kormeier angegebenen Datei handelt es sich nur um einen Bittorent-Container. Wähle ich diesen zum Download aus, kann ich ja im BT-Client auswählen, welche Dateien, die dieser Container beinhaltet, wirklich herunterladen möchte und welche nicht. Wie kann jetzt die DigiProtect an Hand des Hashwertes des Containers davon ausgehen, daß ich genau dieses eine Lied ausgewählt habe? Und falls Sie das nachweisen könnten: wie wollen Sie bei einem einzigen Song den Vorwurf des gewerblichen Ausmaßes aufrecht erhalten? In der Beschlussempfehlung http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608783.pdf zu UrhG wird als Beispiel immer von einem ganzen Album gesprochen, nicht von einzelnen Songs. Unterstellt man nun, daß der Top100-Container ja auch 100 Songs enthalten könnte, so muss DigiProtect doch auch nachweisen, daß eben nicht nur der abgemahnte Song, sondern auch viele andere ausgewählt und angeboten worden sind. Das ist aber anhand eines Hashwertes nicht möglich?!?!?
2. Auf der Abmahnwahn-Dreipage schreibt Steffen in diesem Artikel http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/aktu ... igiProtect, daß DigiProtect auch schon selbst ohne die RA Kornmeier abgemahnt hat. Ist es dann überhaupt rechtens, später die Abmahnungen durch eine externe Kanzlei durchführen zu lassen(siehe hier http://www.telemedicus.info/urteile/Wet ... ftrag.html? Oder dient die Einschaltung der RA Kormeier & Partner nur dem Zweck "gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen" (siehe http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__8.html)
3. In der o.g. Beschlussempfehlung und im UrhG wird zum einen von "gewerblichem Ausmaß" (§101 Abs. 1) gesprochen, zum anderen von "Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" (§97a Abs. 2). Wo ist hier der Unterschied zu sehen?
Nach Abgabe einer modifizierten UE geht es doch in allen Fällen nur noch um die Erstattung der Anwaltskosten.
Also ist die genauere Erörterung des Begriffes "geschäftlicher Verkehr" im Sinne des §97a Abs. 2 dafür von entscheidender Bedeutung...
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir hierzu eure Meinungen posten würdet. In Anbetracht der Vielzahl der "Kornmeier-Opfer" denke ich, daß diese Punkte viele interessieren dürfte.
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- Beiträge: 130
- Registriert: Samstag 7. März 2009, 17:46
Re: Deutschland
Da hat sich aber wieder mal ein Jurist in technische Gefilde vorgewagt und voll ins Klo gegriffen.Erzhammer hat geschrieben:Die Kanzlei Rasch benennt in den neuen Abmahnungen die konkrete Zahl der Nutzer, mit denen der Internetanschluss des Abgemahnten verbunden gewesen sein soll und errechnet dabei den Schaden.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs
Gruß Erzhammer
Entweder die Abmahnkanzlei setzt so was wie den Schäuble-Trojaner ein und machen sich damit strafbar, oder aber sie wertet die z.B. vom Torrent-Tracker gemeldete Anzahl der Teilnehmer des Schwarms aus.
Die maximal mögliche Zur-Verfügung-Stell-Quote eines Anschlusses ist immer noch durch die Bandbreite des Internetzugangs bestimmt.
Analogie zu dieser Argumentation: jemand wird im Park mit ein paar Gramm Drogen und vielleicht etwas Geld erwischt - und dann fordert der STA eine hohe Strafe, weil im Park tausende Leute unterwegs waren, denen die wenigen Gramm hätten verkauft werden können.
Re: Deutschland
Knüppelklaus hat geschrieben:Ändert jedoch an den rechtlichen Erwägungen nichts. Insbesondere in Bezug auf einen Grundrechtseingriff in Art. 10 GG ist das OVG mehr als eindeutig (dass dieser nicht vorliegt).
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
Re: Deutschland
Rapidshare am Ende?
Quelle: gulli.com
Gruß Erzhammer
Danke Firebird77 & Ghandy
Die bislang unbestätigte Theorie: Der Rechteinhaber oder sein Anwalt hat den Download-Link in einem Board (Forum) entdeckt. Er notierte ihn und trat mithilfe des Zivilrechtlichen Auskunftsanspruches an den Dienstleister Rapidshare heran. Mithilfe des vom Richter abgesegneten Beschlusses händigte der Filehoster daraufhin vermutlich die IP-Adresse sowie sämtliche in diesem Zusammenhang relevanten Daten aus. Rapidshare tritt dabei keine "Schuld", der One-Click-Hoster ist juristisch dazu verpflichtet so zu handeln.
Quelle: gulli.com
Gruß Erzhammer
Danke Firebird77 & Ghandy
Art. 10 GG
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
"Niemand schafft größeres Unrecht, als der, der es in Form des Rechts begeht." PLATON
Drei Dinge können nicht lange verborgen werden: die Sonne, der Mond und die Wahrheit. SIDDHARTHA GAUTAMAS
Re: Deutschland
Vergleich AG Hamburg
1. Warum nicht berufungsfähig?
2. Kosten
Gerichtskosten aus dem Streitwert EUR 584,40 betragen ca. EUR 105,00.
Diese Summe wird aufgeteilt 50/50 auf Kläger und Beklagte.
Wer sich anwaltlich vertreten ließ, muss nochmals EUR 122,87 berappen
für den eigenen Anwalt.
MfG - Steffen
1. Warum nicht berufungsfähig?
Der Streitwert war angesetzt auf EUR 584,40.§ 511 - Statthaftigkeit der Berufung (ZPO)
(2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn
1. der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt
2. Kosten
Gerichtskosten aus dem Streitwert EUR 584,40 betragen ca. EUR 105,00.
Diese Summe wird aufgeteilt 50/50 auf Kläger und Beklagte.
Wer sich anwaltlich vertreten ließ, muss nochmals EUR 122,87 berappen
für den eigenen Anwalt.
MfG - Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland
Verstoß gegen das Waschschutzrecht
Donnerstag, den 26. März 2009
Kategorie: Aktuell
Ich ging in ein Elektronikgeschäft (ich bin ja nicht blöd) mit dem Hintergedanken,
meiner Tochter zum Geburtstag eine Waschmaschine zu kaufen. Also nichts wie
hin zum nächsten Verkäufer. Nachdem ich ihm meine Vorstellungen bezüglich Preis,
Funktionalität sowie Schenkung erläutert hatte, verfinsterte sich seine Miene und
er begann heftig mit dem Kopf zu schütteln. Folgenden Text bekam ich nun zu hören,
weiterlesen...
Donnerstag, den 26. März 2009
Kategorie: Aktuell
Ich ging in ein Elektronikgeschäft (ich bin ja nicht blöd) mit dem Hintergedanken,
meiner Tochter zum Geburtstag eine Waschmaschine zu kaufen. Also nichts wie
hin zum nächsten Verkäufer. Nachdem ich ihm meine Vorstellungen bezüglich Preis,
Funktionalität sowie Schenkung erläutert hatte, verfinsterte sich seine Miene und
er begann heftig mit dem Kopf zu schütteln. Folgenden Text bekam ich nun zu hören,
“Also das geht schon einmal gar nicht, junger Mann. Wenn Sie eine Vollwaschmaschine
käuflich erwerben, müssen Sie als Kunde folgendes beachten:
(1) Die Waschmaschine darf nur im Wohnbereich des Käufers aufgestellt und
angeschlossen werden,...
weiterlesen...
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland
Noch ein paar Fragen:Grazer57 hat geschrieben:@ Gearscht
soblad Du von irgendeinem Gericht eine Klageschrift vorliegen hast,
solltest Du Dich
1. um einen RA und
2. um das Gutachten kümmern.
Das Gutachten ist über den [url?http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/]Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.[/url]
für eine Schutzgebühr von € 100,00 + € 10,00 Versandkosten
zu bekommen. Näheres dazu findest Du auf der zuvor genanntn Seite
des Vereines.
RA Dr. Wachs wird das Gutachten wohl im Rahmen eines Mandates
verwenden. Welche Kosten Dir da enstehen erfrage bitte vor
Mandatserteilung.
1. Beantworte ich nun aber das 1. Schreiben von den RA Haas Kollegen?
2. Welchen RA muss ich dann aufsuchen? Einen bestimmten? Auch aus einer anderen Stadt?
3. Was wird mich der Spaß kosten?
4. Suche ich mir dann einen RA wenn ich den Schrieb vom AG bekomme?
5. Morgenstern Gutachten immer beantragen? Auch bei Schuld oder Nichtschuld?
6. RA auch erzählen dass man nicht Schuld ist? Also quasi immer abstreiten?
Oh man, langsam wirds ja echt ernst...
Re: Deutschland
princess15114 hat geschrieben:Ich könnte ja meinen: "Seht ihr, ich habe es ja gleich gesagt!"Schnappi hat geschrieben:[quoteemkater79]...die bzgl. mod. UE nicht hier im Forum aufgeschlagen sind?[/quoteem]
Hier scheint einiges nicht aufzuschlagen. Wie viele Abmahnung werden dann tatsächlich verschickt,...
Ich denke es aber nur laut!
Diese Angaben bestätigen mich nur wieder in meiner Annahme, dass sich in Foren nur eine einstellige Prozentzahl der Abgemahnten melden.
Darauf beruht übrigens auch meine Hochrechnung, wie viele Abmahnungen jeder Abmahner im Jahr 2008 verschickt hat (siehe Satistik, Ausgabe Dezember 08).
Darüber kann man wohl nur rätseln. Ich persönlich denke: Wenn jemand sich so weit im I-Net auskennt, um ein P2P Programm zum Laufen zu bringen (jaja natürlich haben alle nur ein geknacktes WLAN), und dann eine Abmahnung über Hunderte EUro bekommt, dann schmeisst der doch zunächst mal google an. Und dann landet er zwangsläufig in einem der wenigen Foren, wo das Thema breitgetreten wird.
Natürlich landen nicht alle im Forum, aber dass ausgerechnet von den 8 Beklagten hier keiner irgendwo im Netz sich zu Wort meldet? Und auch kein "Blog-Eintrag" von einem der Anti-Abmahn-Anwälte zum Thema?
Aber wer weiß das schon so genau...
KATER