Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9401 Beitrag von Steffen » Dienstag 22. April 2014, 17:42

Sry, der Beitrag von Herrn RA Solmecke konnte leider
nicht bestätigt werden. Höchstwahrscheinlich =

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Dampfhans
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9402 Beitrag von Dampfhans » Mittwoch 23. April 2014, 10:15

@ll Tach auch,

meiner Meinung nach ist der ganze Abmahnwahn für`n a-m-o;_ givefünf

Alles abheften, natürlich auf Gerichtliche Sachen umgehent reagieren und danach kommt eh nix mehr ausser Bettelbriefe!!!!

"301180" einfach auf den nächsten Lottoschein drunter schreiben!

Steffen du bist mein :an

Gr. Dampfhans

* Lest mal meine anderen Beiträge .-:;

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9403 Beitrag von Steffen » Mittwoch 23. April 2014, 10:40

Interessant ist noch, das mit wenigen Ausnahmen (WF, FAREDS, S&P) fast keine Informationen mehr von versendeten Abmahnungen vorliegen. Ich lass deshalb einmal alles statistisches Zeugs beiseite. Wer sich hier eine “bedeutende“ Rolle zu misst, sein Problem.

Das sollte auch jeder mitbekommen haben, das die Forenwelt am Austrocknen/Aussterben begriffen ist. Selbst die meisten Anwälte haben sich schon lange ein 2. Standbein gesucht. Die einzigen Aufreger waren Ende/Anfang die Streaming-Abmahnungen (verödet), die anfänglich versendeten MB und eigentlich massenhaft folgende Klagen (verödet), neue Abmahnungen - nur noch sporadisch.

Heute zählen nur noch, wie kann man dem anderen Forum eine reindrücken, die Klärung supi wichtige Fragen: “hatt datt vatt?“ und dann wieder, wie kann man dem anderen Forum eine reindrücken. Man muss kein Hellseher sein, die Zahlen versendeter Abmahnungen sind ab 2010 rückläufig = spätestens Ende 2014/Anfang 2015 wird hier und anderswo nur noch ein Privatchat des gelangweilten "harten Kern" übrigbleiben . Na, wenigsten etwas.

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The Grinch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9404 Beitrag von The Grinch » Mittwoch 23. April 2014, 13:31

Da ja nun durch alle Medien der Geist des Abmahnirrsinns gewandelt ist,
dürfte nun auch der aller letzte Dummbeutel die Finger von ed2k und torrent lassen!
(zumindest von dem Zeugs was unter Urheberschutz steht).

Dafür hat sich das in einen anderen Bereich verlagert, darum streitet sich
die Content-Industrie mit denen aktuell rum.

Langweilig ist doch nur immer wieder den gleichen Unfug zu lesen, dass die wenigsten
den Grundkurs nicht gefunden haben - respektive nicht verstanden (obwohl Das alles so sauber
aufbereitet wurde das nun wirklich der größte Dummbeutel verstehen sollte was da steht).

Die Harten kommen in den Garten, die Weichen innen Teich ...

Donald
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9405 Beitrag von Donald » Mittwoch 23. April 2014, 19:11

na Steffen,

wenn es wirklich mal so kommt wie du es prognostizierst...

Dann hast Du Alleine doch einen sehr großen Anteil daran. givefünf

Wie vielen konnte durch dieses Forum geholfen werden mit dem Abmahnwahn fertig zu werden, mit leben zu können, nicht aufzugeben, etc.

Die vielen Tipps und Ratschläge, ständig updates über Neuigkeiten, die Vordrucke einer modUE und vieles mehr.


Und dafür und für Deinen unermüdlichen Einsatz gebührt Dir Dank!

Und es könnte einmal auch charmant sein zu beobachten wie sich der Arbeitsmarkt gewisser Anwälte entwickeln wird -ö.,,ö.,,

Wie viele von den momentan 55 oder 57 angestellten RAes, die für den Abmahnprimus noch tätig sind und in ihrer beruflichen Vita nichts anderes stehen haben als den unfallfreien Umgang mit Textbausteinchen in Bettelbriefen und dem korrekten einsetzen von Adressdaten?

Wie viele davon bekommen wohl einen anderen Job bei solch einer Qualifikation? :lo


Außerdem: ich glaube es wird weiter Abmahnnungen geben- nun hat man den Handybereich entdeckt und wer weiss was demnächst noch!

Steffen, es bleibt spannend, wetten???




Steffen hat geschrieben:Interessant ist noch, das mit wenigen Ausnahmen (WF, FAREDS, S&P) fast keine Informationen mehr von versendeten Abmahnungen vorliegen. Ich lass deshalb einmal alles statistisches Zeugs beiseite. Wer sich hier eine “bedeutende“ Rolle zu misst, sein Problem.

Das sollte auch jeder mitbekommen haben, das die Forenwelt am Austrocknen/Aussterben begriffen ist. Selbst die meisten Anwälte haben sich schon lange ein 2. Standbein gesucht. Die einzigen Aufreger waren Ende/Anfang die Streaming-Abmahnungen (verödet), die anfänglich versendeten MB und eigentlich massenhaft folgende Klagen (verödet), neue Abmahnungen - nur noch sporadisch.

Heute zählen nur noch, wie kann man dem anderen Forum eine reindrücken, die Klärung supi wichtige Fragen: “hatt datt vatt?“ und dann wieder, wie kann man dem anderen Forum eine reindrücken. Man muss kein Hellseher sein, die Zahlen versendeter Abmahnungen sind ab 2010 rückläufig = spätestens Ende 2014/Anfang 2015 wird hier und anderswo nur noch ein Privatchat des gelangweilten "harten Kern" übrigbleiben . Na, wenigsten etwas.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9406 Beitrag von Steffen » Donnerstag 24. April 2014, 00:06

Donald hat geschrieben:Dann hast Du Alleine doch einen sehr großen Anteil daran.
Man muss es schon präzisieren! Hier hätten dann sehr viele Engagierte einen Anteil mit an dem Status quo, obwohl hier auch noch viele andere Faktoren Einfluss haben (200,- Gebühr je IP, GguGepr, MI = keine neue Abmahnung mehr, Urmann (St)dream = ausgeträumt, Richter denken um usw.). Man kann und muss die Forenwelt, die Engagierten nur als eine Einheit sehen und ihr Wirken einschätzen. Egal ob Gulli, NW, Verein, Iggedag, Loggi-Leaks, Sat.1'ler, 123.rechtler, AW3P usw.; egal ob es ein Forum nicht mehr gibt, oder in einem nichts mehr los ist, in einem noch nie etwas los usw. Ich finde persönlich auch nicht entscheidend, wer welchen Anteil hat, oder nicht.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9407 Beitrag von ffischer » Freitag 25. April 2014, 09:52

mal wieder was intresanntes aus der presse

http://www.golem.de/news/marketplace-am ... 070-2.html

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9408 Beitrag von Steffen » Samstag 26. April 2014, 11:52

Filesharing Schweiz:
Massenabmahnungen bald wieder möglich?




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Rechtsanwalt Martin Steiger

Steiger Legal
St. Urbangasse 2
8001 Zürich
Schweiz
Telefon +41 44 533 13 60
Telefax +41 44 533 13 61
E-Mail steiger@steigerlegal.ch
Web: www.steigerlegal.ch


............




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Die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) repräsentiert die globale Musikindustrie.
Die IFPI Schweiz führt ein Musterstrafverfahren um zu klären, in welchem Rahmen Massenabmahnungen gegen
Filesharing in P2P-Netzwerken wieder rechtskonform durchgeführt werden können.

Für Abmahnungen gegen Filesharing müssen die mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer identifiziert werden. Die
Unterhaltungsindustrie lässt deshalb das Schweizer Internet durch private Dienstleister überwachen um mut-
maßliche Urheberrechtsverletzungen und die dafür verwendeten IP-Adressen zu ermitteln. In Strafverfahren
gegen Unbekannt besteht mit diesen IP-Adressen grundsätzlich die Möglichkeit, über die Vorratsdatenspeicherung
die Kundinnen und Kunden der verwendeten Internet-Anschlüsse zu identifizieren, so dass Abmahnungen zugestellt
werden können.

Mit seinem so genannten Logistep-Urteil vom 08.09.2010 (BGE 136 II 508) setzte das Bundesgericht diesem Vorgehen
allerdings datenschutzrechtliche Grenzen. Strafverfahren wegen Filesharing wurden durch die zuständigen Straf-
verfolgungsbehörden deshalb in vielen Fällen mit Verweis auf das Logistep-Urteil eingestellt - so auch im erwähnten
Musterstrafverfahren.


... weiterlesen




___________________

Autor: Rechtsanwalt Martin Steiger
Quelle: www.steigerlegal.ch
Link: http://www.steigerlegal.ch/2014/04/25/f ... -moeglich/
Foto: Martin Steiger
Lizenz: CC BY-SA 4.0 (international)-Lizenz

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9409 Beitrag von Steffen » Montag 28. April 2014, 10:01

OLG Hamburg • Urteil vom 7. November 2013 • Az. 5 U 222/10
- Schadensersatz von 15,00 EUR je Titel - zu wenig -




Vorinstanz:
  • LG Hamburg, Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09 - Schadensersatz von 15,00 EUR je Titel




Neben ein ausführlichen Erläuterungen zur möglichen Störerhaftung Eltern von minderjährigen Kindern gem. BGH - "Morpheus", wurde der Schadenersatz thematisiert.

(…) Denn eine Berechnung der Schadensersatzpflicht in Fällen der hier vorliegenden Art auf der Grundlage von GEMA-Tarifen verbietet sich schon aus der Natur der Sache, also unabhängig davon, ob bzw. in welchem Maße solche Tarife grundsätzlich geeignet wären, vergleichbare Sachverhalte zu erfassen. Die von der GEMA herausgegebenen Tarife sind schon deshalb nicht geeignet, weil die GEMA ausschließlich die Urheberrechte der Komponisten/Textdichter vertritt, die Nutzung von Musikdateien im Internet hingegen wesentlich weitergehende Rechte Dritter betrifft, insbesondere die Leistungsschutzrechte des Tonträgerherstellers und der ausübenden Künstler. Vor diesem Hintergrund ist bereits der Ausgangspunkt der Lizenzberechnung für die Erfassung der hier in Rede stehenden Nutzungsart ungeeignet. (…)
Hinzu kommt, dass das Tarifgefüge der GEMA auch ersichtlich weder geeignet noch dazu bestimmt ist, Rechtsverletzungen Privater im Wege des nichtkommerziellen Filesharing im Internet zu erfassen. An einer plausiblen Berechnungsgrundlage muss es bereits deshalb fehlen, weil noch nicht einmal zu ermitteln ist, wie hoch die Zugriffe auf die einzelnen Musikdateien jeweils gewesen sind. Ob überhaupt auf die Datei zugegriffen wird, ob es nur wenige Zugriffe sind, wie viele Nutzer überhaupt an einem Dienst teilnehmen und einen konkreten Musiktitel interessiert sind, alles dies bleibt auch auf der Grundlage der Darlegung der Klägerinnen ungewiss. (…)
Damit ergibt sich ein Schadensersatzbetrag von € 200,- für jeden rechtsverletzend genutzten Titel. Die weitergehende Berufung der Klägerinnen ist zurückzuweisen. (…)
……………………………………

Quelle: openJur.de

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9410 Beitrag von Steffen » Montag 28. April 2014, 13:28

"Ross und Reiter"-Urteil AG Bochum:
vollumfängliche Abweisung einer
Filesharing-Klage




GGR Rechtsanwälte
Jean-Pierre-Jungels-Str. 10
55126 Mainz
Telefon: 06131 - 240950
Telefax: 06131 - 2409522
E-Mail: info@ggr-law.com
Web: https://ggr-law.com/


...................


Lange hat es gedauert - nun ist es soweit: Eine vollumfängliche Abweisung einer
Filesharing-Klage durch das AG Bochum, mit einer allgemein gültigen Begründung, die
künftig in vielen Fällen angeführt werden kann.

In einem von unserer Kanzlei vor dem Amtsgericht Bochum erstrittenen Urteil (Urteil
v. 16.04.2014, Az. 67 C 57/14) hat das Gericht entschieden, dass der Beklagte
Anschlussinhaber lediglich die sekundäre Darlegungslast dafür trägt, dass die
eigentlich bestehende tatsächliche Vermutung des behaupteten Zugriffs nicht zutrifft.

Im vorliegenden Fall lebten neben dem beklagten Anschlussinhaber zum vorgeworfenen
Tatzeitpunkt noch zwei weitere erwachsene Mitbewohner in der Wohnung, die ebenfalls
Zugang zum Internetanschluss hatten. Nach Ansicht des Gerichts entspricht es der
Lebenswahrscheinlichkeit, dass bei einer Wohngemeinschaft mehrere Personen über einen
W-LAN Anschluss das Internet aufsuchen.


Beklagter nicht verpflichtet "Ross und Reiter" zu nennen

Dieser Vortrag führe dazu, dass nunmehr der Kläger beweisbelastet sei, dass Dritte
keinen Zugriff auf das Internet haben. Dies könne z.B. durch die Ermittlung der Namen
der Mitbewohner erfolgen. Das Gericht stellt klar, dass dies in jedem Fall Sache der
Klägerin sei, da der Beklagte, anders als in der früheren Rechtsprechung, keineswegs
dazu verpflichtet wäre "Ross und Reiter" zu nennen. Die Darlegungslast beschränke
sich nur darauf, die Vermutung zu durchbrechen, der Anschlussinhaber habe die
Tauschbörse besucht. Der Beklagte sei weder materiell-rechtlich noch zivilprozessual
verpflichtet, die entsprechenden Namen zur Beweiserleichterung für die Klägerin zu
nennen. Da die Klägerin dahingehend keinerlei Vortrag gebracht hatte, wurde die Klage
abgewiesen.


"Ross und Reiter" AG Bochum

Auf die Frage der konkreten Höhe eines Schadensersatzes, im vorliegenden Fall war der
streitgegenständliche Fall ein Pornofilm, ging das Gericht aufgrund der fehlenden
Haftung des Beklagten nicht mehr ein.

Die Berufungsfrist läuft.


Fazit

Das Amtsgericht Bochum setzt keine zu hohen Hürden für die Widerlegung einer
tatsächlichen Vermutung zur Täterschaft des Anschlussinhabers, was unseres Erachtens
zu begrüßen ist, da die sekundäre Darlegungslast bisher eher zu einer
Beweislastumkehr zu Lasten der Anschlussinhaber geführt hat. Allerdings wirft die
absolute Kehrtwende zu der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung die Frage
auf, ob diese dauerhaft zu Gunsten der Anschlussinhaber bestehen bleibt. Solange noch
kein landgerichtliches Urteil in derartigen Verfahren vorliegt, welches eine andere
Marschrichtung vorgibt, können die Abgemahnten im Bezirk des Amtsgerichts Bochum ihre
Verfahren durchaus gelassener angehen.


______________________________

Autor: RA Karsten Gulden, LL.M.
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
Quelle: www.infodocc.info
Link: http://www.infodocc.info/ross-und-reite ... ing-klage/
Lizenz: CC BY-ND 3.0; http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/
______________________________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9411 Beitrag von Steffen » Dienstag 29. April 2014, 17:24

Unsere Helden des Abmahnwahns

LG Frankfurt am Main, Anerkenntnis-, Versäumnis- und Endurteil v. 05.02.2014, Az. 2-06 O 375/13:

Beklagter: Datei heruntergeladen, eine Weitergabe jedoch sofort abgebrochen = kein Upload!
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9412 Beitrag von cheffe » Mittwoch 30. April 2014, 21:58

Hallo zusammen... Ich erinnere mich, dass im letzten Jahr eine Diskussion zum Streitwert von Musikern in aller Munde war... stand nicht sogar eine Gesetzesänderung im Raum?

was ist daraus geworden?

Wenn der Streitwert geringer wird... werden dann auch die Kosten bei möglichen Verurteilungen geringer?
gilt das dann auch für laufende Abmahnungen?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9413 Beitrag von Steffen » Donnerstag 1. Mai 2014, 02:56

Auf Altfälle (Abmahnung vor 09.10.2013) gibt es aber keine Rückwirkung.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9414 Beitrag von Steffen » Freitag 2. Mai 2014, 00:19

[quoteemMistreaded]Gibt es eine sekundäre Darlegungslast? Ich sage definitiv "Nein ".[/quoteem]

Nur gibt es nun einmal eine ZPO, und die sagt im § 138:

(...) Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht
(1) Die Parteien haben ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig
und der Wahrheit gemäß abzugeben.
(2) Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.
(3) Tatsachen, die nicht ausdrücklich bestritten werden, sind als zugestanden anzusehen,
wenn nicht die Absicht, sie bestreiten zu wollen, aus den übrigen Erklärungen der
Partei hervorgeht.
(4) Eine Erklärung mit Nichtwissen ist nur über Tatsachen zulässig, die weder eigene
Handlungen der Partei noch Gegenstand ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind. (...)

Es ist also nichts für Filesharing extra Erfundenes!

Weiter in BGH, Urteil vom 20.20.2005 - IX ZR 276/02 (Zwangsversteigerung; OLG Düsseldorf),
Rdnr. 11
:
(...) Muss eine Partei Umstände darlegen und beweisen, die zu dem ihrem Einblick entzogenen
Bereich des Prozessgegners gehören, ist zu prüfen, ob es dem Prozessgegner im Rahmen seiner
Erklärungslast nach § 138 Abs. 2 ZPO zuzumuten ist, dieser Partei eine prozessordnungsgemäße
Darlegung durch nähere Angaben über die zu ihrem Wahrnehmungsbereich gehörenden Verhältnisse
zu ermöglichen. Kennt der Prozessgegner alle wesentlichen Tatsachen und ist es ihm zumutbar,
nähere Angaben zu machen, kann von ihm ein substantiiertes Bestreiten verlangt werden. Kommt
er dieser sekundären Darlegungslast nicht nach, gilt der sonst als nicht hinreichend
substantiiert anzusehende Vortrag des Prozessgegners als zugestanden (...)


Ergo, der Abmahner kennt nicht die Situation rund um den Internetanschluss zum Log-Zeitpunkt,
hier kann nur der AI -als Verantwortlicher des Internetanschluss - sich äußern. Wer denn auch
sonst? Dies wird regelmäßig als - Zumutbar - eingestuft.


Salopp formuliert:
  • Logger: P2P-IP (Ausgang des UrhR-Verstoß)
  • Abmahner: Antrag auf Herausgabe der Person hinter der P2P-IP (logo, es ist nur der AI verauskunftbar)
  • Provider: hier, was ich zur P2P-IP gespeichert und zuordnen kann
  • Abmahner: prima, Abmahnung und wenn Du es nicht warst, nenne wer (Beweise)
  • BGH: tatsächliche Vermutung, das der AI verantwortlich ist + er muss sich erklären!
...................

Es geht nicht darum jemand zu benennen, sondern andere mögliche Geschehensabläufe darzulegen, die
es schlüssig und lebensnah die Möglichkeit einräumen, das jemand anderes für den UrhR-Verstoß
- außer dem AI - infrage kommen kann. Denn dann wiederum ist der Abmahner in der Pflicht zu
beweisen (Beweislast) - wer war es dann!

OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, Az. 22 W 60/13:
(...) Von dem Anschlussinhaber kann im Rahmen des Zumutbaren substantiiertes Bestreiten der behaupteten
Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden,
ihm obliegt aber nicht der Beweis des Gegenteils in dem Sinne, dass er sich bei jeder über seinen
Internetzugang begangenen Rechtsverletzung vom Vorwurf der täterschaftlichen Begehung entlasten
oder exkulpieren muss. Vielmehr genügt er seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft
bestreitet und darlegt, dass seine Hausgenossen selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen
können, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die
seiner Alleintäterschaft ergibt.(...)

...................

Und ein sich darauf zu Verlassen, das es reicht: “Ich war es nicht, beweist mir es erst einmal“,
ist einfach entgegen aller Entwicklungen im Gesetz und der Rechtsprechung. Aber sicherlich kannst
DU eine andere Rechtsauffassung haben und vertreten.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9415 Beitrag von Steffen » Freitag 2. Mai 2014, 22:28

[quoteemMistreaded]Also behauptete Tatsache und jede Partei muss sich erklären.[/quoteem]

Thomas/Putzo ZPO Kommentar 28
(…) Eine Last zu substantiiertem Bestreiten besteht nicht schlechthin, sondern nur dann, wenn der Gegner außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs und die maß-gebenden Tatsachen nicht näher kennt, während die bestreitende Partei sie kennt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind. (…)


[quoteemMistreaded]Welche tatsächlichen Umstände bei P2P, oder Behauptungen ins Blaue hinein?[/quoteem]

Gehe doch erst einmal weg von P2P. Es geht doch vordergründig darum, ob man als AI (Verantwortlicher des INET-Zugangs) seine mögliche Störer- und Täterhaftung entkräften kann, und nicht um die Wirkungsweise von P2P-Netzwerken.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9416 Beitrag von Steffen » Freitag 2. Mai 2014, 22:33

Kurzinfo!

Unterlassungsanspruch verwirkt nicht!

BGH, Urteil vom 06.02.2014, Az. ZR 86/12 -
Peter Fechter (Film über DDR-Fluchtversuch)



Entscheidung

Der Bundesgerichtshof stellte in der Revisionsinstanz nun klar, dass diese Einschätzung fehlerhaft war. Eine Verwirkung des Unterlassungsanspruchs gegen die Ausstrahlung komme nicht in Betracht. Der Unterlassungsanspruch betreffe künftige Rechtsverletzungen. Der Verwirkung könnten jedoch nur Ansprüche wegen begangener Rechtsverletzungen unterliegen. Hinsichtlich des Wertersatzes für die unberechtigten Nutzungen der Filmaufnahmen sei eine Berufung auf Verwirkung allerdings möglich.

Dennoch stellt der BGH jetzt richtigerweise fest, dass ein unverjährter Unterlassungsanspruch immer geltend gemacht werden kann, da er sich in die Zukunft richtet. Die Unterlassung kann immer erst für den Zeitraum nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder nach Rechtskraft eines entsprechenden Urteils Wirkung entfalten. Die Wertersatzansprüche jedoch können dennoch verloren sein, wenn nicht gehandelt wird.


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9417 Beitrag von cheffe » Samstag 3. Mai 2014, 23:33

1a) ich würde gerne wissen, wie in der aktuellen rechtssprechung ein unverschlüsseltes wlan-netzwerk behandelt wird?? (z.B. bei einem neu erworbenen Router, dann könnten beim anfänglichen betrieb eventuell fremde darauf zugriff haben )

1b) weiterhin interessiert mich hardwareseitig wie Aussagen vor Gericht bzgl eines gehackten Router aufgegriffen werden? Ich kann mir wohl vorstellen, dass es leuten hier wie eine 0815-Begründung vorkommt.
Aber ich habe tatsächlich ein Modell, dass nachweislich trotz Wlan-Verschlüsselung leicht geknackt werden konnte.

2) http://www.youtube.com/watch?annotation" onclick="window.open(this.href); return false; ... pIFkoVuLiE
in diesem Video wird nur von Ehefrau gesprochen. Was ist mit lebensgefährten? muss die anders belehrt werden und bietet somit nicht die chance eines ausweges?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9418 Beitrag von Steffen » Sonntag 4. Mai 2014, 03:51

zu 1a)
Hierzu gibt es die Grundsatzentscheidung: “BGH - Sommer unseres Lebens“. Hier wird geregelt, die Ansprüche an einem WLAN-Netzwerk und Haftung bei einem unzulässig gesicherten WLAN-Netzwerk.

Passwort: AG Frankfurt a.M. - 30 C 3078/12 (75)
(…) dass ein individuell vergebenes WLAN-Passwort des Router-Herstellers den Zugang ausreichend schützte. (…)
- Aber mit Vorsicht zu genießen, immer den BGH im Auge behalten.

zu 1b)
Beweise erst einmal, das Dein Router gehackt wurde. Nicht hätte können, sondern ist, Beweise 1., 2., 3. … Wir sind immer Meister darin, was sein könnte, aber nie wie es war!

zu 2)
Link ist verstümmelt, keine Ahnung welches Video es ist. Aber sicherlich kann man eine Lebensgefährten ähnlich einem Ehepartner einstufen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9419 Beitrag von cheffe » Sonntag 4. Mai 2014, 09:28

zu 2: es geht um dieses Thema
http://www.initiative-abmahnwahn.de/201 ... ing-klage/

zu 1b) wie könnte man sowas beweisen?
und warum genügt es im o.g. Fall (zu 2) dass eine Vermutung/Behauptung ausreicht, wie es hätte sein können?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#9420 Beitrag von Steffen » Sonntag 4. Mai 2014, 10:19

[quoteemcheffe]zu 1b) wie könnte man sowas beweisen?[/quoteem]
So wird es wohl nicht laufen. Wenn der Router mit einen sicheren Passwort (ab sagen wir 12 Stellen, Groß-/Kleinschreibung/Sonderzeichen/Ziffern/Buchstaben) durch den AI (nicht Werkseinstellung) eingerichtet ist, jedem berechtigt zugreifenden Gerät eine Mac-Adresse zugewiesen, über einen Router-Log (den man regelmäßig abspeichert, sonst wird er überschrieben in einer Endlosschleife) den Zugriff dokumentiert bzw. über einen Firewall oder Netzwerkmonitor (müsste schon ständig mitlaufen) keine Fremdnutzung bemerkt, wird es bei eine Annahme bleiben. Denn alles was man behauptet, muss man beweisen. Denn ohne Beweise, wird es dass Gericht als unbeachtlich ansehen. Wenn Du es zum Log-Zeitpunkt nicht beweisen kannst, hast DU Pech.


[quoteemcheffe]und warum genügt es im o.g. Fall (zu 2) dass eine Vermutung/Behauptung ausreicht, wie es hätte sein können?[/quoteem]
Es geht einfach um die Anforderungen im Zivilrecht. Ich hatte es am Wochenende schon versucht zu erklären.

Salopp formuliert:
  • Logger: P2P-IP (Ausgang des UrhR-Verstoß)
    Abmahner: Antrag auf Herausgabe der Person hinter der P2P-IP (logo, es ist nur der AI verauskunftbar)
    Provider: hier, was ich zur P2P-IP gespeichert und zuordnen kann
    Abmahner: prima, Abmahnung und wenn Du es nicht warst, nenne wer (Beweise)
    BGH: tatsächliche Vermutung, das der AI verantwortlich ist + er muss sich erklären!
...................

Es geht nicht darum jemand als Täter zu benennen, sondern andere mögliche Geschehensabläufe darzulegen, die es schlüssig und lebensnah die Möglichkeit einräumen, das jemand anderes für den UrhR-Verstoß - außer dem AI - infrage kommen kann. Denn dann wiederum ist der Abmahner in der Pflicht zu beweisen (Beweislast) - wer war es dann! Denn es ist erst einmal egal ob Ehefrau, Kind oder Lebensgefährte.

VG Steffen

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