Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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kricke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9321 Beitrag von kricke » Mittwoch 19. Februar 2014, 21:48

Die Frage war nur , was ist wenn beide Ehepartner Anschlussinhaber sind.

Geht man dann von einer gemeinsamen Täterschaft aus ?

verklagt man einfach beide, nach dem Motto einer wirds ja gewesen sein ?
gerade bei der frage nach verjährung ist das interssant für mich.

und das thema mit beweisen sammeln hatten wir schon !

meiner meinung nach ,wäre es ein halbes jahr im nachhinein , ein echter glücksfall und eher unrealistisch.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9322 Beitrag von Steffen » Montag 24. Februar 2014, 13:07

Pro und Contra: Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger?

(...) Haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für illegales Filesharing seines volljährigen Sohnes? Ja, lautete die Antwort bis Anfang dieses Jahres. Am 8. Januar 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch entschieden, dass ein Anschlussinhaber nicht mehr für das Verhalten seiner volljährigen Familienangehörigen einstehen muss (I ZR 169/12 - BearShare). (...)

...weiterlesen!


Quelle: Humboldt Law Clinic Internetrecht (HLCI)
Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M. (Yale)
Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, insbesondere Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Bebelplatz 1, Raum 121
10117 Berlin

Link: http://hlci-kontrovers.de/pro-und-contr ... gehoriger/

The Grinch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9323 Beitrag von The Grinch » Montag 24. Februar 2014, 13:48

War ja klar:
Wenig weitsichtiges Urteil

Das vom BGH entwickelte Konzept für die Verantwortlichkeit von Anschlussinhabern ist nicht restriktiv genug,
um vor illegalem Filesharing abzuschrecken. Das Urteil trägt nicht dazu bei, das Unrechtsbewusstsein der Gesellschaft zu fördern.
Man könnte meinen die werte Damen wird von der Content-Industrie gesponsert!

Und anstatt, mal wieder, vernünftige Vertriebsmodelle von der Content-Mafia zu verlangen,
reitet man erneut auf dem geschundenen Gaul des illegalen Filesharing herum.

jkj:s_;

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9324 Beitrag von Steffen » Dienstag 25. Februar 2014, 12:36

Abmahnung des Herrn Hans Kruppa durch Rechtsanwälte Amann wegen Urheberrechtsverletzung an dem Gedicht “Reichtum“

kanzlei.biz
Anwaltskanzlei Hild & Kollege

Konrad-Adenauer-Allee 55
86150 Augsburg
Tel +49 821 - 420 795 0
Fax +49 821 - 420 795 95
info@kanzlei.biz
http://www.kanzlei.biz

Rechtsanwälte Amann mahnen im Namen des Herrn Hans Kruppa wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Gedicht “Reichtum“ ab. Es wird vorgeworfen im Rahmen eines gewerblichen Internetshops, sowie im Rahmen seines eBay-Shops so genannte “Wandtattoos“ zum Verkauf angeboten zu haben, die das Gedicht “Reichtum“ des Dichters Hans Kruppa in nahezu identischer Form wiedergeben sollen. ....

... weiterlesen!

jeff
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9325 Beitrag von jeff » Dienstag 25. Februar 2014, 13:42

Das "Gedicht" Reichtum von dieser Seite: http://www.hans-kruppa.de/aphorismen/index.htm?
Die 15 Wörter sollen ~1500€ kosten? Geil... 100€ pro Wort.

"Was ein Schmarn...", und nun schulde ich Steffen 300€...;)

Kohlenpitt

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9326 Beitrag von Kohlenpitt » Mittwoch 26. Februar 2014, 18:56

Tag ,

Hatten wir alle doch gewusst ...

Abmahn-Abzocke
Anwalt gesteht falsche Abmahnungen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Juristen und seinen beiden ebenfalls geständigen Mitangeklagten bandenmäßigen Betrug vor. Das Trio soll 2012 und 2013 gewerbliche Verkäufer der Internet-Plattform eBay zu Unrecht mit Abmahnschreiben überzogen haben
http://www.t-online.de/computer/interne ... ungen.html

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9327 Beitrag von Steffen » Samstag 1. März 2014, 14:29

Hinweise des AG Bochum zur Höhe des Lizenzschadens,
Gegenstandswertes sowie zursekundären Darlegungslast
und Störerhaftung in einem Klageverfahren



Bild
Rechtsanwalt Jörg Halbe


WAGNER HALBE Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.
Hohenstaufenring 44-46
50674 Köln
Fon +49 (0)221 - 3500 67 80
Fax +49 (0)221 - 3500 67 84
E-Mail: jh@wagnerhalbe.de
Web: http://www.wagnerhalbe.de

............................

Ein Inkassobüro klagte aus abgetretenem Recht gegen einen Inhaber eines
Internetanschlusses auf Erstattung der durch eine außergerichtliche
Filesharing-Abmahnung vorgeblich angefallenen Rechtsanwaltskosten.

Der von der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertretene Beklagte hält dem
von dem Inkassobüro DEBCON gerichtlich geltend gemachten Zahlungsanspruch entgegen,
die insoweit anspruchsbegründende Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben. Er
sei zum angeblichen Downloadzeitpunkt gar nicht zuhause, sondern auf der Arbeit
gewesen und habe seinen Computer vor Arbeitsantritt ausgemacht. Neben ihm nutzen noch
seine Ehefrau und sein heute 17 Jahre alter Sohn den auf den Namen des Beklagten
laufenden Internetanschluss. Ehefrau und Sohn hätten - anders als er - zum
maßgeblichen Downloadzeitpunkt die Möglichkeit gehabt, auf den Internetanschluss zu
zugreifen.


Zur sekundären Darlegungslast:

Das Gericht weist insoweit darauf hin, dass zu Gunsten der Klägerin zwar eine
tatsächliche Vermutung (für eine Täterhaftung des beklagten Anschlussinhabers, die
Redaktion) spricht, diese jedoch keine Beweislastumkehr bewirkt. Der aus der
tatsächlichen Vermutung folgenden sekundären Darlegungslast dürfte der Beklagte mit
seinem Vorbringen genügt haben. Es dürfte nämlich die ernsthafte Möglichkeit eines
abweichenden Geschehensablaufs (wonach eben nicht der beklagte Anschlussinhaber,
sondern ein Dritter die betreffende Urheberrechtsverletzung begangen hat, die
Redaktion) bestehen, wodurch die Vermutung entkräftet sein dürfte. Damit dürfte die
Klägerin in vollem Umfang für eine Rechtsverletzung durch den Beklagten darlegungs-
und beweispflichtig sein.


Zur Störerhaftung:

Nach der neuesten BGH-Rechtsprechung - so das Amtsgericht Bochum weiter - dürfte
unter Berücksichtigung des Beklagtenvorbringens auch eine Störerhaftung des
Anschlussinhabers auf Erstattung der Abmahnkosten nicht in Betracht kommen.

Eine Störerhaftung des Beklagten kommt nur dann in Betracht, wenn dieser im
Zusammenhang mit der Urheberrechtsverletzung ihn treffende Hinweis-, Prüf- oder
Kontrollpflichten verletzt hätte. Nach der neuesten BGH-Rechtsprechung besteht für
den Anschlussinhaber jedoch nicht die Pflicht zur anlasslosen Kontrolle von
Familienangehörigen bei der Internetnutzung.


Zur Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs:

Zudem weist das Amtsgericht Bochum darauf hin, dass selbst bei einer Haftung dem
Grunde nach ein Schadensersatz in Lizenzanalogie für das fragmentarische Hochladen
eines Musikstücks auf einer Internettauschbörse in Höhe von regelmäßig nicht mehr als
100,00 EUR in Betracht kommt.


Zur Höhe eines etwaigen Kostenerstattungsanspruchs:

Der Gegenstandswert des vorgerichtlich geltend gemachten Unterlassungsanspruches
bemisst sich nach der doppelten Lizenzgebühr. Die erstattungsfähigen Anwaltskosten
belaufen sich dann auf moderate 46,41 EUR.


Fazit:

Die Hinweise des im Landgerichtsbezirk Essen für Urheberrechtsstreitigkeiten
zuständigen Amtsgerichts Bochum zeigen, dass es Sinn macht, sich gegen Klagen der
Abmahnwirtschaft zu verteidigen und bei Erhalt einer Klageschrift einen nachweislich
mit Filesharing-Abmahnungen vertrauten Rechtsanwalt zur effektiven Rechtsverteidigung
einzuschalten.

Amtsgericht Bochum Urteil Az: 70 C 27/14

____________________________________

Autor: Rechtsanwalt Jörg Halbe
Quelle: www.123recht.net
Link: http://www.123recht.net/Hinweise-des-AG ... 54708.html

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9328 Beitrag von Steffen » Samstag 1. März 2014, 14:30

Filesharing Klage BaumgartenBrandt
Condor Inkasso abgewiesen:
Amtsgericht Charlottenburg,
Urteil vom 20.02.2014 (Az. 210 C 213/13)





Bild

Rechtsanwalt Andreas Ernst Forsthoff, Rechtsanwältin Nina Berg


Rechtsanwälte für Urheberrecht Andreas Ernst Forsthoff - Nina Berg
Landhausstr. 30
69115 Heidelberg
Fon: 06221 434030 (Mo-Fr: 09:00 - 18:00 Uhr)
Fon: 06221 3262121 (außerhalb der Geschäftszeiten)
Fax: 06221 4340325
E-Mail: info@abmahnung-urheberrechtsverletzung.de
Web: http://www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de/


-------------------


AG Charlottenburg: Klage Condor, vertreten durch
BaumgartenBrandt, abgewiesen


Diese Woche erhielten wir höchst erfreuliche Post aus Berlin. Einer unserer Mandanten
war von der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH vor dem Amtsgericht
Charlottenburg in Berlin verklagt worden. Das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin
hat nunmehr mit Urteil vom 20.02.2014 (Aktenzeichen 210 C 213/13) die Klage voll
abgewiesen. Stand heute (28.02.2014) ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die
Gegenseite kann innerhalb eines Monats ab Zustellung Berufung dagegen einlegen.

Wir möchten an dieser Stelle auch schon vor Rechtskraft des Urteils dieses einmal
näher darstellen, um anderen Abgemahnten Mut zu machen und möglicherweise sogar eine
Argumentationshilfe für das eigene Verfahren bieten.


AG Charlottenburg Urteil vom 20.02.2014: der Sachverhalt

Über den Internetanschluss unseres Mandanten soll im Jahr 2009 der Film "Kill Theory"
illegal via Tauschbörse verbreitet worden sein. Unser Mandant teilte uns glaubhaft
mit, niemals eine Abmahnung erhalten zu haben. Ende 2012 und damit gerade noch
innerhalb der Verjährungsfrist ist dann durch die Condor Gesellschaft für
Forderungsmanagement mbH zunächst ein Mahnbescheid und dann ein
Vollstreckungsbescheid beantragt und durch das Amtsgericht Mayen auch erlassen
worden. Für die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH war im gerichtlichen
Mahnverfahren Rechtsanwalt Bernd Rudolph tätig. Nach Erhalt des
Vollstreckungsbescheides durch das Amtsgericht Mayen hat sich der Mandant an unsere
Kanzlei gewandt, wir haben gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt.
Darauf wurde der Rechtsstreit an das von Rechtsanwalt Bernd Rudolph angegebene
Amtsgericht Mitte in Berlin abgegeben. Das Amtsgericht Mitte ist jedoch unzuständig
und verwies den Rechtsstreit an das zuständige Amtsgericht Charlottenburg. Nur am
Rande sei angemerkt, dass in fast jedem Filesharing-Verfahren, welches wir für
abgemahnte Internetnutzer bearbeiten, Rechtsanwalt Bernd Rudolph das falsche
Prozessgericht angegeben hat. Für die Wirksamkeit des Mahn- und
Vollstreckungsbescheides hat dies keine Auswirkungen, so langsam denken wir uns
jedoch unseren Teil ...


AG Charlottenburg Urteil vom 20.02.2014: Das Urteil

Nach Abgabe des Rechtsstreits an das Amtsgericht Charlottenburg trat dann wieder die
Kanzlei BaumgartenBrandt für die Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH
auf. Auch dies geschieht regelmäßig. Wir haben den Eindruck, dass Rechtsanwalt Bernd
Rudolph nur Inkasso kann, sich jedoch nicht im Urheberrecht auskennt. Die Kanzlei
Baumgarten Brandt musste also wieder auf Klägerseite ran, diese Kanzlei hatte vor
allem in den Jahren 2009 und 2010 zahlreiche Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 23.01.2014 eine mündliche Verhandlung
durchgeführt, an der ich für unseren Mandanten teilgenommen habe. Das Gericht hob den
zuvor ergangenen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Mayen auf und wies die Klage
mit Urteil vom 20.02.2014 (Aktenzeichen 210 C 213/13) insgesamt ab.

Das Amtsgericht Charlottenburg ist dabei in vollem Umfang der von unserer Kanzlei
vertretenen Argumentation gefolgt und hat sowohl eine Haftung als Täter wie auch eine
solche als Störer verneint. Unter Bezugnahme auf die zugrunde liegende
BGH-Entscheidung vom 12.05.2010 (Sommer unseres Lebens) verwies das Amtsgericht
Charlottenburg zunächst auf die grundsätzlich zulasten des Anschlussinhabers
bestehende Vermutung, dass dieser auch der Rechtsverletzer ist. Allerdings haben wir
dann für den Beklagten aus Sicht des Gerichts ausreichend im Rahmen der sekundären
Darlegungslast vorgetragen und somit den Anscheinsbeweis - der keine Beweislastumkehr
zum Nachteil des Anschlussinhabers darstellt - entkräftet. Bereits durch unseren
Vortrag, dass eine Tauschbörsensoftware auf dem Computer unseres Mandanten nicht
lauffähig war und dieser niemals eine Tauschbörse benutzt hat, sah das Amtsgericht
Charlottenburg die Anforderungen an die Darlegungslast erfüllt. Zusätzlich wies das
Gericht auf den Umstand hin, dass von Klägerseite bei der Datenermittlung die
Dateigröße mit 00,00 MB angegeben worden war.

Festzuhalten ist, dass nach der - von unserer Kanzlei bereits seit längerer Zeit
vertretenen - Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg dem Anschlussinhaber nicht
zugemutet werden muss, eigene Ermittlungen anzustellen, um den Täter ausfindig zu
machen. Dies hatte beispielsweise auch das OLG Hamm so entschieden. Einige andere
Gerichte hatten bereits in jüngerer Vergangenheit entschieden, dass der
Anscheinsbeweis dann entkräftet ist, wenn ein Alternativtäter ernsthaft in Betracht
kommt. Das Amtsgericht Charlottenburg geht noch einen Schritt weiter und fordert
hierfür nicht einmal einen Alternativtäter. Dies ist im Ergebnis und in der
Argumentation zu begrüßen. Müsste man - wie das in der Vergangenheit einige Gerichte
entschieden haben - immer die eigene Täterschaft nachweislich ausschließen und
zusätzlich einen Alternativtäter benennen, der zum fraglichen Tatzeitpunkt Zugriff
auf den Internetanschluss hatte, hätte beispielsweise ein Ein-Personen-Haushalt
niemals die Möglichkeit, sich von der zu seinem Nachteil bestehenden Vermutung zu
entlasten. Etwas überspitzt formuliert könnte ein Single also seiner Haftung für über
seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen wohl nur durch Selbstmord
entgehen.

Das Amtsgericht Charlottenburg sieht es begrüßenswerterweise als ausreichend an, wenn
die eigene Täterschaft substantiiert bestritten wird. Es reicht also auch zukünftig
nicht aus, einfach zu sagen: "Ich war es nicht." Wenn man dies jedoch ausreichend
begründet, kann man seiner Haftung entgehen. Hoffentlich erkennen das zukünftig auch
andere Gerichte!

Aufgrund der - von uns vorgetragenen und von der Condor Gesellschaft für
Forderungsmanagement mbH nicht rechtzeitig bestrittenen - ausreichenden Sicherung des
WLAN-Anschlusses verneinte das Amtsgericht Charlottenburg nicht nur eine Haftung als
Täter, sondern auch eine solche als Störer und wies mit Urteil vom 20.02.2014
(Aktenzeichen 210 C 213/13) die Klage auch bezüglich der Anwaltskosten insgesamt ab.
Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Condor Gesellschaft für Forderungsmanagement
mbH auferlegt. Unser Mandant muss also weder Gerichtskosten noch unsere Anwaltskosten
oder Anwaltskosten an die Kanzlei Baumgarten Brandt bezahlen.


.................................

Das Urteil finden Sie hier im Volltext:
AG Charlottenburg Urteil vom 20.02.2014 Az 210C21313.pdf

.................................



__________________________________________

Autor: Rechtsanwalt Andreas Forsthoff
Quelle: www.abmahnung-urheberrechtsverletzung.de
Link:
http://www.abmahnung-urheberrechtsverle ... 0_C_213_13

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zauberlehrer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9329 Beitrag von zauberlehrer » Sonntag 2. März 2014, 09:49

jeff hat geschrieben:Das "Gedicht" Reichtum von dieser Seite: http://www.hans-kruppa.de/aphorismen/index.htm?
Die 15 Wörter sollen ~1500€ kosten? Geil... 100€ pro Wort.

"Was ein Schmarn...", und nun schulde ich Steffen 300€...;)

Also ich sehe hier schon einen Unterschied...
Ist ähnlich wie die Tatsache, ob ich einen P-Film in einer Tauschbörse habe oder ob ich Kopien anfertige und verkaufe.
In dem Fall ist es ja ein wirschaftlicher Vorteil. Dann sollte der Rechtebesitzer auch beteiligt werden...
Stell Dir vor, Du wirst auf offener Straße Fotografiert. So könntest Du es toll finden, in einer Ausstellung zu landen. Wenn Du auf einem Werbeplakat landest, willst Du doch dann auch eine Beteiligung, oder???
(Jetzt bitte nur als Beispiel sehen, keine Diskussion über andere Gesetze etc. ... (ich weiß das))

Wie gesagt, die Wand-Tattoos weden verkauft, Steffen´s "Schmarrn" nicht!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9330 Beitrag von abmahnwarrior » Sonntag 2. März 2014, 10:00

ich sehe das auch nicht als neue Abmahnmasche. Es wurde hier keine Privatperson abgemahnt, sondern ein Schriftsteller, der eine Seite über sich und seine Gedichte und Erzählungen ins Netz gestellt hat, um dafür zu werben. Denke er wollte es genauso wenig wenn andere Schriftsteller einfach Ausschnitte aus seinen Gedichten und Erzählungen ohne Erlaubnis auf ihrer Seite veröffentlichen würden. Es wurde hier keine Privatperson abgemahnt die auf ihrer Internetseite ein Zitat veröffentlicht hat, sondern ein Gewerbetreibender.

Mir fällt hier immer wieder auf, dass ohne nachzudenken prinzipiell auf Abmahnungen eingeschlagen wird und ohne zu überlegen als Abzocke und unberechtigt bezeichnet werden.

kricke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9331 Beitrag von kricke » Sonntag 2. März 2014, 10:58

Das mag schon stimmen !

Aber es ist immer wieder interessant welche Blüten das ganze treibt.
Meine Frau (Grundschullehrerin) macht jetzt, anstatt auf Projektwochen Eintrittsgeld für Veranstalltunngen zu nehmen , Geld für den Varkauf von Kaffee und Kuchen.
Wenn Sie Geld für die Klassenkasse ihrer Kinder sammelt.
Das ist ihr einfach sicherer !

Und selbst da kann es passieren, dass jemand von der Gema vorbei schaut , weil die Urheberrechte von Ralph Zukowski verletzt wurden.

Meiner Meinung geht das zu weit mit dem Urheberrecht, vor allem wenn es um Unterhaltung geht.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9332 Beitrag von Steffen » Sonntag 2. März 2014, 11:04

Golem.de: Gema-Sperrtafeln auf Youtube sind rechtswidrig



Golem.de IT-News für Profis
Klaß & Ihlenfeld Verlag GmbH
Oranienstr. 164
10969 Berlin
Nachrichten-Redaktion Kontakt:
Telefon: +49 30 6290111-0
Leserbriefe: redaktion@golem.de
Pressemitteilungen: press@golem.de


......................

Die Gema hat einen juristischen Sieg gegen die Gema-Sperrtafeln bei Youtube errungen.
An den Sperrungen auf der Streaming-Plattform wegen des Streits zwischen Google und
dem Rechteverwerter ändert sich damit nichts.

Das Landgericht München hat ein Urteil im Rechtsstreit der Gema gegen Youtube um die
Verwendung der Gema-Sperrtafeln verkündet. Das gab die Verwertungsgesellschaft am
25. Februar 2014 bekannt. Die Sperrtafeln auf Youtube seien illegale Anschwärzung und
Herabwürdigung, so das Landgericht München.

Bei der Suche nach zahlreichen Musikvideos bei Youtube erscheint folgender Hinweis:

"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik
enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der Gema nicht eingeräumt wurden.
Das tut uns leid."

Das Landgericht München urteilte, dass die Sperrtafel-Texte eine "absolut verzerrte
Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zulasten der Gema"
sei. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die Gema sei für die
Sperrungen der Videos verantwortlich. Das Urteil des Landgerichts München ist noch nicht
rechtskräftig.



Urteil im Volltext (RA Stadler; internet-law.de): LG München I, Urteil vom 25.02.2014, Az. 1 HKO 1401/13)


________________________

Quelle: Golem.de
Link: http://www.golem.de/news/landgericht-mu ... 04784.html
______________________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9333 Beitrag von abmahnwarrior » Sonntag 2. März 2014, 11:12

kricke hat geschrieben: Und selbst da kann es passieren, dass jemand von der Gema vorbei schaut , weil die Urheberrechte von Ralph Zukowski verletzt wurden.

Meiner Meinung geht das zu weit mit dem Urheberrecht, vor allem wenn es um Unterhaltung geht.
Gema und Abmahnungen sind 2 unterschiedliche Dinge. Jede Kneipe, die einen Radio im Schankraum betreibt muss Gema-Gebühren bezahlen. Und wenn eben bei öffentlichen Veranstaltungen Musik gespielt wird, müssen auch Gema-Gebühren abgeführt werden.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9334 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. März 2014, 15:25

Ubisoft GmbH lässt Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz abmahnen!


Wie die Bremer Kanzlei Dr. Schenk mitteilt, lässt “Ubisoft GmbH“ durch die Rechtsanwälte “SCHULTERIESENKAMPFF Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ eine Verletzung gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) abmahnen. In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Kostenersatz bei einem Streitwert von 60.000,- € gefordert. Konkret geht es um den Verkauf einer deutschen Version eines Computerspiels über eBay, versendet wird aber die (nur) für andere Teile Europas bestimmte PEGI-Version. Konkret geht es um das Spiel: “Just Dance 2014“.


Rechtsanwalt Dr. Schenk erläutert:
(...) PEGI ist die Abkürzung für “Pan-European Game Information“. Hierbei handelt es sich ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computerspiele. Es wird von der Interaktiven Softwareföderation Europas (ISFE) verwaltet. Es besteht aus zwei Teilen.

Das Problem Deutschland nutzt dieses System nicht, sondern setzt ein eigenes System ein, die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Bei der USK wird jedes Spiel einzeln von den Spieletestern mithilfe von Lösungshilfen und Zusatzmaterial der Einreicher durchgespielt und für das Gutachtergremium eine Präsentation mit besonderem Schwerpunkt auf jugenschutzrelevante Inhalte erstellt. Dieses Verfahren wird von vielen als das weltweit gründlichste Verfahren bezeichnet. Spielehersteller können ihre Produkte bei der USK gegen Gebühr einstufen lassen.

Ein Verkauf der PEGI-Version in Deutschland an Kinder und Jugendliche kann daher einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellen. Das Interessante ist, dass das Computerspiel FSK 0 hat. Es darf daher die Frage erlaubt sein, warum der Verkauf ohne den Hinweis auf FSK 0 einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellen soll.


Wir raten, derartige Abmahnungen sehr ernst zu nehmen! Eine Nichtreaktion kann ein gerichtliches Verfahren mit hohen Kosten nach sich ziehen. (...)

........................

Quelle: http://www.dr-schenk.net
Link: http://www.dr-schenk.net/aktuelles/news ... wegen.html
Autor: Rechtsanwalt Dr. Schenk
Buchtstraße 13
28195 Bremen
Fon: 0421/56638780
Fax: 0421/56638781
kanzlei@dr-schenk.net

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9335 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 4. März 2014, 16:23

Habe selbst mal eine Frage bzw. ein Problem Urheberrecht betreffend. Hat aber nichts mit Filesharing zu tun. Als Erbe eines Kunstmalers, meines Großvaters, befinden sich seit Jahren mehrere Bilder, Ölbilder, Bleistiftzeichnungen, Aquarelle usw., in meinem Besitz. Einen Teil davon gab ich vor ca. 10 Jahren zu einer Ausstellung in unserem Heimatmuseum. Nach Ende der Ausstellung kamen die Bilder vollständig und unversehrt zu mir zurück. Im vergangenen Jahr gab es nun von Seiten unserer Stadt eine Publikation, Heimatblätter genannt, in dem ein Artikel des damaligen, leider ebenfalls im vergangenen Jahr verstorbenen Museumsdirektors über meinen Großvater abgedruckt war. Dabei musste ich feststellen, dass während der Ausstellung von den ausgeliehenen Bildern von Privatpersonen und von Mitarbeitern des Museums offenbar Kopien in Form von Fotos gemacht wurden und diese Fotos genutzt wurden, um in diesem Heimatblatt veröffentlicht zu werden. Diese Heimtablätter können zu einem Preis von 15,- Euro erworben werden. Vor ein paar Tagen gab es dann noch einmal eine ähnliche Publikation, ebenfalls mit Bildern aus meinem Besitz versehen. Nun meine Frage. Es wurde zu keiner Zeit von mir eine Erlaubnis erteilt, von den von mir verliehenen Bildern Kopien in irgendeiner Art zu fertigen noch gab es von Seiten der Stadt eine Anfrage an mich, ob diese Kopien in der beschriebenen Art veröffentlicht werden dürfen. Das Museum selbst kann auch keinen Leihvertrag mit entsprechenden Reproduktionsklauseln mehr vorlegen. Wie ist hier die Rechtslage?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9336 Beitrag von Steffen » Dienstag 4. März 2014, 16:59

Dauert aber etwas, werde die Frage weiterleiten!

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9337 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 4. März 2014, 17:03

Danke, Steffen. Zeit spielt dabei keine Rolle. Urheberrecht müsste übrigens noch bestehen, da der ursprüngliche RI "erst" vor 41 Jahren verstorben ist.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9338 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. März 2014, 15:33

Verbraucherzentrale Brandenburg
warnt vor betrügerische YouTube-Abmahnungen




Bild

Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.

Landesgeschäftsstelle:
Templiner Straße 21
14473 Potsdam
Tel: 0331 - 298 71-0
Fax: 0331 - 298 71-77
E-Mail: info[at]vzb.de
Link: http://www.vzb.de/youtube-abmahnung-anw ... c-und-ruck



YouTube-Abmahnung: Kein Geld an Anwälte Zajonc und Ruck zahlen!

Verbraucherzentrale Brandenburg warnt

Derzeit kursieren Abmahnungsschreiben der angeblichen Rechtsanwälte Zajonc und Ruck.
Internetnutzer erhalten eine Abmahnung per E-Mail, in der sie aufgefordert werden,
ca. 40 Euro für eine im Jahr 2013 begangene Urheberrechtsverletzung auf YouTube zu
überweisen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät, auf keinen Fall zu bezahlen.

Die angeblichen Rechtsanwälte Dirk Uwe Zajonc und Florian Ruck aus Gütersloh geben
vor, im Namen einer Intl. Musik Copyright Agency (IMCA) Urheberrechtsverletzungen auf
der Videoplattform YouTube zu ahnden. Internetnutzer sollen dort ein urheberrechtlich
geschütztes Werk angesehen haben. Doch weder Zajonc noch Ruck sind im bundesweiten
amtlichen Anwaltsverzeichnis gelistet, ein Indiz dafür, dass sie als Anwälte gar
nicht zugelassen sind.

Urheberrechtsexperte Jan Wilschke von der Verbraucherzentrale Brandenburg dazu: "Das
Anschreiben ist als höchst unseriös einzustufen. Es wird nicht einmal der Name des
vermeintlich abgemahnten Videos angegeben, außerdem genügen nach unserer Auffassung
die Abmahnschreiben in keiner Weise den rechtlichen Anforderungen [des § 97a
Urheberrechtsgesetz]. Es scheint sich um Trittbrettfahrer zu handeln, die auf schnell
verdientes Geld aus sind."

Verbraucher, die ein Schreiben der beiden fiktiven Rechtsanwälte erhalten, sollten
sich nicht einschüchtern lassen und keinesfalls zahlen. Der elektronische Brief
gehört in den Papierkorb. Alternativ können Betroffene bei der Polizei Strafanzeige
stellen.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg bietet an den Standorten Frankfurt (Oder),
Cottbus und Potsdam sowie via E-Mail (http://www.vzb.de/emailberatung) eine
Urheberrechtsberatung an. Termine gibt es unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis
18 Uhr) oder online unter http://www.vzb.de/termine.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer
Veröffentlichung wiedergibt.

.................


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Autogasfahrer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9339 Beitrag von Autogasfahrer » Mittwoch 5. März 2014, 17:34

zauberlehrer hat geschrieben:Meine drei Sorgenkinder verjähren mit diesem Jahreswechsel !!!
Ich wünsche allen hier noch ausreichend Durchhaltevermögen!

Auf ein tolles, neues, abmahnungsfreies Jahr 2014
Autogasfahrer hat geschrieben:Dem kann ich mich nur anschliessen! Auch meine drei "Sorgenkinder" (welch treffende Bezeichnung) sind mit diesem Jahreswechsel endgültig verjährt...Halleluja!!! Davon befand sich ein Vorgang bereits seit dem Frühjahr 2013 im Stadium "Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen". Bei all' den Hiobsbotschaften, die hier immer vermeldet wurden und leider immer noch werden, darf man ruhig auch mal ein paar gute Nachrichten posten. Vielleicht macht das Einigen von Euch ja Mut, würde mich freuen.
muensteraner hat geschrieben:Auch wenn es unwahrscheinlich ist, kann immer noch ein MB oder Klage kommen. Also feiern und freuen sollte man sich erst Mitte/Ende Februar. Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2013 beantragt(eingereicht) sein. Die Zustellung kann sich dann bis in den Februar verzögern.
So...jetzt habe ich brav nochmal zwei Monate "Amtsschimmelwartezeit" abgewartet und lehne mich jetzt mal so weit aus dem Fenster zu behaupten, das war's jetzt und da kommt auch nix mehr! givefünf
Ich wünsche allen anderen, die noch auf die Verjährung warten, viel Geduld, Durchhaltevermögen und natürlich auch viiiel Glück! dddr:;

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9340 Beitrag von Steffen » Mittwoch 5. März 2014, 17:41

O.K. Schau trotzdem ab und zu einmal vorbei.

VG Steffen

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