Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

Antworten
Nachricht
Autor
muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9081 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 1. Januar 2014, 17:16

Auch wenn es unwahrscheinlich ist, kann immer noch ein MB oder Klage kommen. Also freiern und freuen sollte man sich erst Mitte/Ende Februar. Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2013 beantragt(eingereicht sein. Die Zustellugen kann sich dann bis in den Februar verzögern.

bikerjoe999
Beiträge: 20
Registriert: Freitag 18. Januar 2013, 13:29

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9082 Beitrag von bikerjoe999 » Mittwoch 1. Januar 2014, 17:28

muensteraner hat geschrieben:Auch wenn es unwahrscheinlich ist, kann immer noch ein MB oder Klage kommen. Also freiern und freuen sollte man sich erst Mitte/Ende Februar. Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2014 beantragt(eingereicht sein. Die Zustellugen kann sich dann bis in den Februar verzögern.
Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2013!

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9083 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 1. Januar 2014, 17:29

bikerjoe999 hat geschrieben:
muensteraner hat geschrieben:Auch wenn es unwahrscheinlich ist, kann immer noch ein MB oder Klage kommen. Also freiern und freuen sollte man sich erst Mitte/Ende Februar. Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2014 beantragt(eingereicht sein. Die Zustellugen kann sich dann bis in den Februar verzögern.
Der MB/Klage muss nur bis zum 31.12.2013!
ja klar, 2013^^ lol. kleiner Vertipper.

ichunddu
Beiträge: 4
Registriert: Samstag 28. Dezember 2013, 11:19

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9084 Beitrag von ichunddu » Mittwoch 1. Januar 2014, 17:54

Mal ne Frage bez. Umzug ins Ausland:

Wenn man (freilich nicht wegen dem Abmahn-Gedöns) ins EU-Ausland umzieht, inwiefern könnte man hier die juristische Zugriffsmöglichkeiten ein wenig erschwehren ?

Wäre das überhaupt sinnvoll ?

Annahme: Ich wäre weg, die verklagen mich erfolgreich, ich nicht mehr in der BRD auffindbar. Nach wievielen Jahren wäre das Gedöns verjährt ?

Annahme: Ich im Ausland, die klagen. Wo findet die Gerichtsverhandlung dann statt ? In der BRD oder im EU Ausland ?

Danke & Grüße
ich

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9085 Beitrag von muensteraner » Mittwoch 1. Januar 2014, 19:15

nie

brd, wenn du nicht erscheinst halt in Abwesenheit von dir. Wenn du auf die Klage nicht reagierst gibts eben ein Säumnisurteil

ich frage mich was der Quatsch soll ? Übrigens kann in der EU jederzeit vollsreckt werden. So manche halten sich wohl für besonders schlau.

zauberlehrer
Beiträge: 14
Registriert: Donnerstag 14. März 2013, 18:37

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9086 Beitrag von zauberlehrer » Donnerstag 2. Januar 2014, 11:24

Soweit ich das verstanden habe, zieht er doch gar nicht wegen der Abmahnungen um....

Trotzdem gilt natürlich, dass es auch mit einem Umzug in andere Länder die Forderung bestehen bleibt und auch vollstreckt werden kann.
Ähnlich ist es doch auch bei Strafzetteln. Diese können hier auch vollstreckt werden!

pro-man1st
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 2. Januar 2014, 09:32

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9087 Beitrag von pro-man1st » Donnerstag 2. Januar 2014, 12:25

So, nun ist auch die letzte meiner 5 Abmahnungen verjährt :lo
Nachdem ich 2x umgezogen bin, erreichte mich kein Schreiben der Kanzleien (N+L und BeakLaw/Debcon) mehr.

Das letzte Schreiben von Debcon im Sommer 2013 ging an meine erste Adresse, von wo es mit dem Vermerk "Empfänger wohnt nicht mehr an dieser Anschrift" zurückgeschickt wurde.
Da ich die modUE mit der Anschrift versendet habe, wo ich vor meinem jetzigen Wohnsitz gelebt habe, zeugt schon diese Vorgehensweise von schlampiger Arbeit bei dieser Firma!

Niemand hat sich anscheinend bzw. glücklicherweise die Mühe gemacht, meine aktuelle Anschrift bei den Meldebehörden zu erfragen :lo

Gehe davon aus, dass auch die nächsten 8 Wochen ruhig bleiben und kein Schreiben im gelben Umschlag bei mir eintrifft -ö.,,ö.,,

Vorgehensweise von mir war immer die Gleiche: modUE+nix zahlen+KEIN Kontakt zum Abmahner a-m-o;_

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9088 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 2. Januar 2014, 12:34

bei N&L würde ich zustimmen, bei Debcon würde ich erst mal abwarten. Wenn du umziehst bist du verpflichtet den neuen Wohnsitz zu melden, wenn du das nicht tust, können die dich am Wickel kriegen wegen Vetragsbruchs. Aber das musst du wissen.

pro-man1st
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 2. Januar 2014, 09:32

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9089 Beitrag von pro-man1st » Donnerstag 2. Januar 2014, 13:16

Habe in einem anderen Forum gelesen, dass Debcon die aktuelle Adresse eines Abgemahnten über die Meldebehörden herausgefunden hatte.
Da sie sich die Mühe bei mir nicht machten, habe ich da ein relativ ruhiges Gewissen!
Auf welcher Grundlage ist denn ein Vertrag zwischen mir und denen zustande gekommen?
Wenn dem so ist, bin ich gerne vertragsbrüchig :wayne:

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9090 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 2. Januar 2014, 13:19

Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit LEBENSLANGER Gültigkeit. Man sollte schon wissen was man unterschreibt. Eine modUE ist nicht nur ein Zettel den man unterschreibt um dann Ruhe vor denen zu haben, sondern ein Vertrag.

blackhawk01
Beiträge: 15
Registriert: Samstag 13. November 2010, 15:48

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9091 Beitrag von blackhawk01 » Donnerstag 2. Januar 2014, 13:24

aber dann hat er doch im Vertrag (modUE) seine korrekte neue Anschrift genannt. Ist doch für Ihn ok, oder?

pro-man1st
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 2. Januar 2014, 09:32

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9092 Beitrag von pro-man1st » Donnerstag 2. Januar 2014, 13:55

Nein, in der modUE habe ich meine damals aktuelle Anschrift (vor meiner jetzigen) angegeben.
Hat N&L sowie BeakLaw aber nicht interessiert, da deren Post immer an meine wiederrum davorige gesendet wurde.
Zum angeblichen Tatzeitpunkt war der Anschluss aber bereits auf die damals aktuelle Adresse umgemeldet.
Wie bei denen das Adressenwirrwar entstanden ist, kann ich nicht wissen!
-
Sorry Leute, wollte hier keine Grundsatzdiskussion über Verträge oder ähnliches entfachen!
Jeder muss das tun, was er für richtig hält und mit den daraus resultierenden Konsequenzen leben.
Ich habe mich für diesen Weg entschieden, und werde davon auch nicht abweichen.
Bisher habe ich meine Ruhe, und das ist auch gut so .:::;;

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9093 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 2. Januar 2014, 14:48

Ein Unterlassunsgerklärung ist ein Vertrag und jede Änderung des Vertragsverhältnisses muss dem Vertragspartner mitgeilt werden. Dazu muss das nicht explizit in der UE stehen!. Wenn ihr einen Umzug nicht meldet kann das unter Umständen sogar zur Hemmung der Verjährung führen. Ihr könnt es glauben oder auch bleiben lassen. Wie gesagt, wenn man einen LEBENSLANGEN Vertrag eingeht sollte man schon wissen was man tut. Die Forderungen aus der Abmahnung sind zwar eventl. verjährt, aber bei jeglichem Verstoß gegen den Vertrag entsteht ein neuer Anspruch.

aushilfsindianer
Beiträge: 18
Registriert: Dienstag 30. April 2013, 20:00

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9094 Beitrag von aushilfsindianer » Donnerstag 2. Januar 2014, 14:51

kersare hat geschrieben: Ich kann weder in einer vorgefertigten/ mitgeschickten UVE noch in der aktuellen modUVE etwas von einer "Bestimmung" oder §§ lesen das bei Umzug die neue Postadresse mitzuteilen ist
Ist aber so. Bei einem Umzug sollte man dem Rechteinhaber (dessen Werk man verletzt hat) die neue Adresse mitteilen.
Dem Abmahner geht es einen Arsch an.

muensteraner
Beiträge: 752
Registriert: Dienstag 3. September 2013, 14:34

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9095 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 2. Januar 2014, 15:04

Auf jeden Fall MUSS man Vertragsänderungen mitteilen.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9096 Beitrag von Steffen » Donnerstag 2. Januar 2014, 15:50

[quoteemkersare]Ich kann weder in einer vorgefertigten / mitgeschickten UVE noch in
der aktuellen mod. UVE etwas von einer "Bestimmung" oder §§ lesen
das bei Umzug die neue Postadresse mitzuteilen ist.[/quoteem]

Wir sind uns doch einig, das eine Unterlassungserklärung einen Unter-
lassungsvertrag darstellt. Dies ist nichts Neues, denn die Wiederho-
lungsgefahr kann nur durch eine strafbewehrte (Vertragsstrafeversprechen)
UVE ausgeräumt werden. Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft in dem mindestens
zwei Vertragspartner eine Einigung über eine Rechtsfolge treffen. Die
mod. UE stellt dabei ein einseitiges Rechtsgeschäft dar.

Hier werden Vertragsdaten erhoben, wie
  • Anrede
  • Titel
  • Vor- und Familienname
  • Adresse,
  • Aktenzeichen usw.
Diese Daten sind erforderlich zur gegenseitigen bzw. ordnungsgemäßen
Vertragserfüllung.

Es gilt das Vertragsrecht:
  • 1. Änderungen zu den Daten der Vertragspartner sind meldepflichtig.
    2. Stichpunkt: Individualisierung der (ladungsfähige) Adresse (wichtig, bei
    Vertragsänderungen, Verstößen oder Anfechtung)
Und man könnte sogar bei Nichtmeldung einer Änderung in den Vertragsdaten
von Störung der Geschäftsgrundlage (i.S.d. § 313 BGB) ausgehen (hierzu
möchte ich näher eingehen) und es könnte sogar Einfluss auf Verjährungsfrist
haben (schon mehrmals vorgekommen, bei z.B. nichtzustellbarer MB).

Fazit: Die Nachteile liegen einzig beim Abgemahnten! Punkt.


Musterschreiben:
<Absender>
Vorab per E-Mail: info@abmahner.de
Per Einschreiben[/color]
<Empfänger>.............................................<Ort>, den <Datum>

Adressänderung wegen Umzug
Aktenzeichen: <Aktenzeichen Abmahnung>

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen folgende Änderung meiner Kontaktdaten mit.
Die Änderung ist gültig <seit/ab>: <Datum>

Neue Anschrift:
<neue Anschrift>

Mit freundlichen Grüßen

______________________
(rechtsverbindliche Unterschrift)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Beachte: Anpassen + Doppelversand!

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



VG Steffen




Antistatistik 2013
Antistatistik 2013


01.01.2014; 00:00 Uhr


AW3P hat sich im 1. Halbjahr 2013 dafür entschieden, den weiteren Weg im
Engagement gegen den Abmahnwahn in Deutschland allein zu gehen. Wenn es heute
nur noch darauf ankommt, so viel als möglich Geld in die eigen Tasche zu
scheffeln; wenn heute Juristen es merkwürdig vorkommt, das man ohne
wirtschaftlichen Interessen sich gemeinnützig engagiert; wenn heute das Ringen
um zweifelhaften "Ruhm" und "Erfolg" Einzelner im Mittelpunkt steht; dann
widerspiegelt es nur den Zustand unserer verarmten und verlogenen
"Ellbogengesellschaft". AW3P wird weiterhin seiner Philosophie treu bleiben:
kein Kommerz, kein Geld, getreu der Überschrift: "Hilfe, Information, Aufklärung
und Unterstützung (so weit es möglich)!"


Bild


Antistatistik? Der Antistatist? Natürlich sind diese Formulierungen provokant
und nicht blasphemisch gewählt. Verfehlen dennoch nicht die erhoffte Wirkung. Es
wird von meiner Seite aus -keine- wissenschaftlich fundierte Statistik geben.
Ich möchte aber weiterhin auf die Nennung diverser eigenen Zahlen nicht
verzichten. Sicherlich sind diese Zahlen nicht aussagekräftig für
Gesamtdeutschland und dem kompletten Abmahnwahn, werden aber für den einen oder
anderen dennoch von Interesse sein. Die Schlussfolgerungen muss aber jeder für
sich selbst ziehen. Aber Vorsicht! Natürlich immer im "Steffen-Style". Wer
diesen nicht verträgt oder verkraftet, sollte besser jetzt nicht mehr weiterlesen.


_ __ _ __ _ __ _ __ _


AW3P Jahresübersicht


Januar
  • Diskussionen über einen Entwurf zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
  • Landgericht Hamburg, Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren vom
    11.01.2013, Az. 308 O 442/12 - mod. UE beseitigt nicht in jedem Fall die
    Wiederholungsgefahr oder es kommt eben auf die korrekte Abfassung an!

Februar
  • Letztes Gemeinschaftsprojekt: Jahresstatistik Abmahnwesen Deutschland
  • OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, AZ I-20 W 68/11: Streitwert bei
    einem Lied 2.500,00 EUR!
  • AG Langen, Urteil vom 30.01.2013, Az. 3 C 394/12 (IV): Für Scheffler nur noch
    0,8 GG RVG
  • Papst Benedikt XVI. wird Rentner und kündigt erstmalig in der
    Kirchengeschichte den Papstrücktritt an
  • OLG Köln, Beschluss vom 15.1.2013, Az. 6 W 12/13: Die Glaubhaftmachung der
    Rechteinhaberschaft muss sich danach künftig auf alle abgemahnten Musikstücke
    beziehen, wenn diesbezüglich außergerichtliche Kostenerstattung verlangt wird.

März
  • Bundesrat Drucksache 91/13 (B): "Bekämpfung des Abmahnmissbrauch"
  • OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 12/13: Vater haftet bei
    Nichtbelehrung für illegales Filesharing seines 15jährigen Sohnes
    - Aufspaltung der Kanzlei "Bindhardt Fiedler Zerbe": Abmahnungen nunmehr von
    "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte"
  • AG München, Urteil vom 15.03.2013, Az. 111 C 13236/12: Filesharing Klage wegen
    fehlerhafter Beweisführung abgewiesen
    (...) Der Nachweis, dass sich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Torrent-Datei
    (Dateinamenserweiterung .torrent oder .tor) auf dem Rechner eines mutmaßlichen
    Tauschbörsennutzers befunden hat, beweist nicht, dass der Nutzer auch das in der
    Datei verlinkte urheberrechtliche geschützte Werk angeboten hat. (...)
  • Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann wegen versuchten
    Betruges
  • LG Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 14 O 320/12: Störerhaftung
    Wohngemeinschaften: Hauptmieter treffen keine anlasslosen Prüfungs- und
    Belehrungspflichten gegenüber seinen Untermietern
  • BGH, Urteil vom 28.02.2013, Az. I ZR 237/11:
    (...) Der Versand vorbeugender -also unaufgefordert zugesandter-
    Unterlassungserklärungen keine Belästigungen im Sinne eines Eingriffs in den
    eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen und daher auch keinerlei
    Kostenerstattungsansprüche des Empfängers für die Entgegennahme der
    Unterlassungserklärungen bestehen. (...)
  • Vodafone wehrt mit Kanzlei Loschelder unberechtigte Auskunftsersuchen von
    Abmahnern ab - Datenschutz im Internet gestärkt (OLG Düsseldorf, 9 Beschlüsse
    vom 07. März 2013)
  • 28.03.2013, Netzwelt.de schließt das bislang größte und best besuchteste Forum
    rund um Filesharing.
    Erläuterungsversuche des "Umorientierens" bzw. das so genannte
    "Netz-Coming-out":
    (...) Einige Unterforen sind verschwunden, darunter "Allgemeine
    Filesharing-Diskussionen" und "Abofallen". Wir haben uns entschlossen, diese
    Bereiche auf netzwelt im Forum nicht mehr fortzuführen. Wir berichten primär
    über Smartphones, Software, Gaming, Ultrabooks und Consumer Electronics im
    Allgemeinen. Die genannten Foren weichen dabei sehr stark von unserer aktuellen
    Redaktionsarbeit ab und verzerren auch das Bild, was wir tatsächlich machen.
    Daher haben wir uns nun schweren Herzens entschlossen diese Bereiche nicht mehr
    anzubieten. (...)

April
  • 03.04.2013, 1. Abmahnung AW3P durch Schulenberg und Schenk
  • 25.04.2013, EV LG Berlin, Az. 103 O 60/13: Wettbewerber, unerlaubte
    Rechtsberatung
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13: Anschlussinhaber
    haftet nicht für Filesharing des Ehegatten
  • 11.03.2013: Volltext BGH (I ZR 74/12) "Morpheus"
  • LG München I, Urteil vom 22.03.2013, AZ 21 S 29908/11: Tatsächliche Vermutung
    und Beweislastregelung
  • LG München I, Urteil vom 25.03.2013, Az. 21 S 28809/11: Rentnerin ohne
    Computer und W-LAN muss doch keine Abmahnkosten für Filesharing tragen

Mai
  • RA Stadler: Aufruf zum Thema Filesharing - Störerhaftung
  • 14.05.2103: Zusammenarbeit mit der (Euro-)Interessengemeinschaft eingestellt

    Bild
  • 30.04.2007 - 02.05.2013: 2.000.000 Besucher auf Homepage AW3P
  • 24.05.2013, 2. Abmahnung AW3P durch Schulenberg und Schenk
  • 29.04.2013, EV LG Berlin, Az. 103 O 60/13: Wettbewerber, Schmarrn =
    unzulässige Herabsetzung gem. § 4 Nr. 7 UWG sowie nicht gedeckt durch Art. 5 GG
  • Fake-Abmahnungen mit Briefkopf von APW im Umlauf

Juni
  • Flutkatastrophe 2013; Hilfe in den Foren unerwünscht; unpassend zum
    Thema!
  • 27.06. Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
  • AG München vom 14.06.13; Az. 111 C 25922/12: "Keine Haftung für illegale
    Downloads von Nachbarn"
  • LG München, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12: Kein
    Urheberrechtsschutz für Pornofilm

Juli
  • 1. Antistatistik

August
  • Betrugsversuch - gefälschte Abmahnungen auf nachgeahmtem
    WeSaveYourCopyrights-Briefkopf im Umlauf!
  • Pressemitteilung GEMA: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen RapidShare
  • 30.08.2013, mündlicher Termin im einstweiligen Verfügungsverfahren, LG Berlin
    vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13:
    (...) EV bleibt bestehen, kein Mitwettbewerber, keine konkrete Antwort auf eine
    konkrete Rechtsfrage (...)

September
  • AG München: Zum Filesharing von Bruchstücken eines Werkes
  • OLG Frankfurt, Urteil vom 28.08.2013, Az. 13 U 105/07: Anlasslose,
    siebentägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekom zulässig
  • Aufsatz Mühlberger: Morpheus, was kommt danach?
  • 20.09.2013, 914. Sitzung des Bundesrates, Beschluss (638/13(B)):
    (...) Zum Entwurf des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird sich
    nicht gestellt. (...)
  • Bundestagswahl 2013
    Merkels Wahrheit: "Mit mir wird es keine PKW-Maut geben!"
  • 28.09.2013, Neue Dimensionen im Abmahnwahn: Neben zahlreicher Droh-E-Mails durch
    IGgdAW'ler "Shual" kündigt die IGgdAW juristische Schritte gegen einen freien
    Journalisten an.
    Oder einfach:
    "Es kann der frömmste HPB nicht posten, wenn es dem Geschäftsmodell missfällt!"

    Bild

Oktober
  • Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, Bundesgesetzblatt vom 08.10.2013
    (BGBl. 2013, Teil I Nr. 59, S. 3714)

November
  • AG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013, Az. 57 C 6993/13: Gericht bezichtigt
    Abmahnanwalt des Betruges
  • OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, Az. 2 AR 28/13: Berufung auf
    fliegenden Gerichtsstand kann Rechtsmissbrauch sein

Dezember
  • 11.12.2013 mdl. Termin, EV vom 29.05.2013, Az. 97 O 75/13: "Schmarrn"
    (...) kein Mitbewerber sowie Schmarrn durch Artikel 5 GG abgedeckt (...)
  • U+C Abmahnung für Streaming: The Archive AG - Glamour Show Girls
  • "Wer betrügt, der fliegt!"
    (...) Die C(hristlich-)S(oziale)U(nion) fordert einen härteren Kurs gegen
    Migranten aus Bulgarien und Rumänen. (...)

_ __ _ __ _ __ _ __ _



Randnotiz Klagezahlen

Immer wieder ist zu lesen, das die Liste der empfohlenen Anwälte auf der
privaten Homepage von AW3P grenzwertig sei bzw. eine Werbeliste ist, sowie dass
die veröffentlichten Klagezahlen niemals stimmten könnten, oder gar, das die
Zahlen ja so gering wären, das man sich keine Sorgen machen muss. Pustekuchen!


Sicherlich ist die Liste empfohlener Anwälte Gegenstand kontroverser
Diskussionen. Erst aktuell beim mündlichen Termin zur EV am LG Berlin im
Dezember, äußerte sich der Vorsitzende Richter mit Unverständnis, das ich
wirklich keine wirtschaftlichen Vorteile habe. Warum? Die "Liste empfohlener
Anwälte" ist für die Anwälte und Betroffenen kostenlos und kostenfrei.
Sicherlich könnte ich jedem Anwalt 75 Euro pro Kalenderjahr und Listenplatz
abverlangen, je Platz auf der Startseite Minimum das Doppelte usw. Aber dann
werde ich zum Teil dessen, gegen was ich mich seit dem 14.12.2006 engagiere.
Hauptgrund, lieber eine verlesene Anzahl die ich nach besten Wissen und Gewissen
empfehlen kann als 1 Scheffler, wo der Hilfesuchende vom Regen in die Traufe
gelangt. Oder Anwälte, die erst sinnfreie Ratschläge erteilen und mit Eintreffen
der Klage "kein totes Pferd mehr reiten!". Punkt.

Kaum sind die Zahlen veröffentlicht melden sich die ersten schlauen Menschen
bzw. Blogger und posten: "Diese Zahlen können niemals nicht stimmen, es sind
weit mehr. Pfuscher!", oder meinen, dass die Zahlen ja so gering sind, und
sofort die Klagewahrscheinlichkeit auf 1.367.657.890 Stellen hinter das Komma
berechnen. Pustekuchen! Natürlich stellen diese Zahlen -niemals nicht- die
Gesamtzahlen dar, sondern nur die mitgeteilten Zahlen von -34- Kanzleien. Es
gibt natürlich weit mehr Anwaltskanzleien, die Filesharing-Fälle übernehmen
sowie Betroffene, die sich allein verteidigen, anerkennen, versäumen, verlieren
oder sich vergleichen. Ganz zu Schweigen, das keine abmahnende Kanzlei sich
bereit erklären wird, die genauen Zahlen preiszugeben.

Hinweis:
Natürlich werden diese Informationen streng vertraulich behandelt, nach der
Zusammenfassung die zugesandten E-Mails gelöscht und -nur- die Gesamtzahlen ohne
namentliche Spezifizierung veröffentlicht. Ich bedanke mich bei allen Kanzleien,
die ihre Zahlen freundlicherweise mitgeteilt haben. Wem dieses nicht gefällt,
kann jederzeit -seine- Zahlen präsentieren, oder sollte einfach schweigen!

Auf Grund der fehlerhaften Rechnung eines einzelnen schlauen Menschen, möchte
ich nochmals auf die Zahlen genauer eingehen.

Bsp.:
Klageverfahren Landgericht HJ 2013: 98 (4 WF, 2 Rasch, 1 Schroeder, 1 rka)
4 + 2 + 1 + 1 = niemals 98. Du Pfuscher!

Natürlich war gemeint und -nüchtern- betrachtet klar: 98 Klageverfahren gesamt,
davon namentlich aufgeschlüsselt 4 x WF, 2 X Rasch, 1 x Schroeder und 1 x rka.
90 wurden nicht namentlich spezifiziert. Mehr war es nicht. Um weitere
fehlerhafte Rechnereien zu vermeiden, werde ich diese Jahr die Zahlen wie folgt
aufschlüsseln.

Bsp.:
Klageverfahren Landgericht 2013: Gesamt 13
nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 6
Rasch: 5
rka.: 1
WF: 1

Das bedeutet, 6 + 5 + 1 + 1 = 13.


Im Weiteren gilt: iudex non calculat - der Richter rechnet nicht

Dieser Grundsatz besagt, dass Berechnungen im Urteil nicht in Rechtskraft
erwachsen. Ein offensichtlicher Rechenfehler lässt sich also im Nachhinein noch
korrigieren. Gesetzlich geregelt ist dieser Grundsatz in § 319 der
Zivilprozessordnung (ZPO).


_ __ _ __ _ __ _ __ _



Klagezahlen 2013

Teilnehmende Kanzleien: Gesamt 34
Tägliche Anrufe von Abgemahnten: 2-3
Wöchentlicher Durchschnitt, Anrufe von Abgemahnten: 5-10
Mandanten: 12.854
Vergleichsbereitschaft: 36%

negative Feststellungsklagen: Gesamt 0

Einstweilige Verfügungsverfahren (EV): Gesamt 13
  • Selig: 10
  • Sch./Sch.: 3
Beschwerdeverfahren: Gesamt 7
  • § 101 IX UrhG: 6
  • Streitwert: 1
Mahnbescheide: Gesamt 2.016
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 1.379
  • WF: 164
  • Wulf: 131
  • BB: 72
  • Rudolph: 55
  • Negele: 44
  • Fareds: 42
  • Sch./Sch.: 38
  • rka.: 37
  • Rasch: 35
  • Edelmaier: 4
  • S&P: 3
  • adebio: 2
  • Schroeder: 2
  • Selig: 2
  • Schmietenknop: 1
  • Europa: 1
  • Wehrl: 1
  • Sebastian: 1
  • SKW: 1
  • CSR: 1
Vollstreckungsbescheide: Gesamt 31
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 16
  • WF: 6
  • BB: 3
  • Wulf: 3
  • Fareds: 2
  • U+C: 1
Unterlassungsklagen: Gesamt 10
  • WF: 5
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 2
  • Rasch: 1
  • Schroeder: 1
  • S&P: 1

Klageverfahren

1. Amtsgericht: Gesamt 641
  • WF: 189
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 173
  • Sch./Sch.: 120
  • Rasch: 72
  • rka.: 33
  • Marquort: 13
  • Schroeder: 9
  • BB: 8
  • Negele: 5
  • Fareds: 4
  • SKW: 3
  • Kornmeier: 2
  • Condor: 2
  • CSR: 2
  • Nimrod: 2
  • Lexius: 2
  • S&P: 1
  • ZD: 1
2. Landgericht: Gesamt 13
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 6
  • Rasch: 5
  • rka.: 1
    WF: 1
3.Oberlandesgericht: Gesamt 1
  • Rasch: 1
4. Bundesgerichtshof: Gesamt 2
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 2
5. Bundesverfassungsgericht: Gesamt 0

6. Sonstiges
- Die Kanzlei Rasch verarbeitet offensichtlich seit Inkrafttreten des Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken nur Altfälle in Klageverfahren. Neue
Abmahnungen sind nicht bekannt.
- In Klageverfahren ist die Vergleichsbereitschaft insbesondere bei Rasch und WF
am größten.


_ __ _ __ _ __ _ __ _



Zahlen Homepage AW3P


Bild

2013 besuchten 393.922 -echte- Besucher die Homepage. Sicherlich wenig im
Vergleich mit Webseiten wie "Chip.de" oder "Die Welt Online". Aber man sollte
nicht vergessen, AW3P ist eine private Homepage von einer Hand voll Engagierten,
die von der Gestaltung der Webseite bis hin der Administration alles selbst
erledigen und ihre private Freizeit und Mittel investieren.



Heruntergeladene Musterschreiben der "mod. UE"

Bild



Heruntergeladene Musterschreiben des "Wegweiser Inkasso"

Bild


_ __ _ __ _ __ _ __ _



Ein Gespenst geht um im Internet -
das Gespenst der Streaming Abmahnungen!



Bild


Die erste Berichterstattung erfolgte auf AW3P am 05.12.2013. Hierzu wurde ein
extra Streaming-Thread im Forum AW3P angelegt.


Bild
Besucherzahlen Homepage Dezember


Stand 31.12.2013; 13:15 Uhr:
  • 32 Seiten, 634 Beiträge, 62.217 Zugriffe innerhalb -26- Tagen
Interessant, dass das Interesse 14 Tage anhält, bis der normale Besucherstand
(ca. 1.000 je Tag) wieder erreicht ist. Oder es werden einfach keine neue
Abmahnungen mehr versendet?


Heruntergeladene Musterschreiben "mod. UE-Streaming"

Bild


Hier wurde Kritik geübt, das ein Musterschreiben explizit für Streaming nicht
notwendig sei. Aber wie immer von denjenigen, die selbst keine Verantwortung
tragen. Aus der Masse der Informationen war ersichtlich, das ein großer Teil das
Musterschreiben einer mod. UE -für Filesharing- herunterluden, dieses verwenden
oder verwenden wollten. Hier musste AW3P reagieren und ein Musterschreiben
explizit für Streaming in Zusammenarbeit mit RA Dr. Alexander Wachs entwickeln
und anbieten. Ob Urmann letztlich diese "mod.UE-Streaming" annimmt oder nicht
ist dabei egal. Im Grundsatz ist nur wichtig, das ein Musterschreibenanbieter
seiner Verantwortung gerecht wird. Und diese heißt, jeder der ein
Musterschreiben herunterlädt und verwendet sollte (wenn er die Nutzungshinweise
beachtet) dieses ohne Risiko können.


_ __ _ __ _ __ _ __ _



2014 wird ein interessantes uns spannendes Jahr werden.
  • Wie entwickelt sich das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?
    Was wird aus den Streaming Abmahnungen?
    Was wird, wenn die Verjährenden ab 2014 weniger werden?

    Bild

    Was wird mit der Kanzlei Rasch. Mahnt man weiter ab?
    Wie gestaltet sich der Abmahnwahn in Deutschland weiter?
Vergessen wir auch nicht, es gibt ein Abmahn(un)wesen außerhalb von Filesharing!
Es gibt 1.000 Gründe bei eBay, Amazon und Online-Shops abgemahnt zu werden. Die
Massenabmahnungen von unerlaubter Verwendung Bildern durch Privatpersonen
("Münzabmahner & Co.", "Marions Kochbuch", Privatauktionen auf eBay),
fehlerhaften Impressen, unerlaubte Verwendung von Zitaten oder Texten,
T-Shirt-Verkauf mit unerlaubter Werbung mit Markennamen, usw. usf.

In diesem Sinne (, in welchen auch immer!) ...

Bild
GBPicsOnline - Frohes Neues Jahr GB Pics für Jappy



......................................................

Natürlich kann man die Antistatistik 2013" auch als PDF herunterladen und in
Ruhe anschauen: PDF. Bei Browserproblemen, bitte Rechtsklick, Ziel speichern
unter...


......................................................



_____________________________

SH für AW3P
__________________




Bild

Initiative AW3P
Steffen Heintsch
Am der Kirche 11
07343 Wurzbach / Thüringen
Fon: +49 (0)36652 359741
Fax: +49 (0)36652 359742
E-Mail: info@abmahnwahn-dreipage.de
Web: http://www.abmahnwahn-dreipage.de" onclick="window.open(this.href); return false;

_ __ _ __ _ __ _ __ _

ichunddu
Beiträge: 4
Registriert: Samstag 28. Dezember 2013, 11:19

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9097 Beitrag von ichunddu » Donnerstag 2. Januar 2014, 18:38

Da meine Frage wohl untergegangen ~wurde~ - nochmal. Für fachlich kompetente und unideologische Antworten bin ich dankbar, wer nichts zu sagen hat, muß nichts (und sollte vielleicht auch besser nichts) sagen. Man müllt ja nur das Forum mit den 0815 Phrasen voll.

a) Wenn man (freilich nicht wegen dem Abmahn-Gedöns) ins EU-Ausland umzieht, inwiefern könnte man hier die juristische Zugriffsmöglichkeiten ein wenig erschwehren ?

b) Wäre das überhaupt sinnvoll ?

c) Annahme: Ich wäre weg, die verklagen mich erfolgreich, ich nicht mehr in der BRD auffindbar. Nach wievielen Jahren wäre das Gedöns verjährt ?

d) Annahme: Ich im Ausland, die klagen. Wo findet die Gerichtsverhandlung dann statt ? In der BRD oder im EU Ausland ?

Danke & Grüße
ich

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9098 Beitrag von Steffen » Donnerstag 2. Januar 2014, 18:54

Also nehmen wir an, ich ziehe in ein EU-Land, um dem Stress einer Abmahnung zu entgehen. Dabei lasse ich weg, ob man noch in DE gemeldet ist.

Dann kann ich notfalls -in Abwesenheit und in DE- verklagt werden. Der Kläger wird dann ggf. ein Versäumnisurteil erhalten, wenn sich der Beklagte nicht verteidigt. Das Problem ist nur, dass es ein extrem großer Aufwand ist, einen deutschen Titel (Urteil) im Ausland vollstrecken zu lassen, insbesondere wenn es sich um ein Land handelt, das nicht Mitglied in der EU ist. Üblicherweise muss man das Urteil bei einer Behörde des Ziellandes überprüfen und autorisieren lassen (sog. Exequaturverfahren). Das dauert seine Zeit und verursacht zunächst einmal Kosten auf Seiten des Klägers. Bei EU-Ländern gilt die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EUGVVO). Hier ist das Verfahren also vereinfacht.
Selbst wenn aber das Urteil von dem Zielland, in dem sich der Beklagte aufhält, anerkannt wird, muss man das Urteil noch erfolgreich vollstrecken (Pfändung, etc.).

Nur kommt man nach Old Germany zurück, ist der Titel vollstreckbar (30 Jahre).

Also, es scheint nicht die effektivste Variante zu sein.

VG Steffen

BAO Gegenschlag
Beiträge: 12
Registriert: Donnerstag 2. Januar 2014, 20:15

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9099 Beitrag von BAO Gegenschlag » Donnerstag 2. Januar 2014, 20:20

Folgendes Problem: kurz vor Weihnachten kam doch noch ein Mahnbeschied für eine Porno-Abmahnung. Natürlich widersprochen. Leider bislang keine Akteneinsicht beim Landgericht gemacht, was den Auskunftsbeschluss an den Provider gefasst hat. Wollte das jetzt nachholen. Blick in die Abmahnung: kein Hinweis auf Datum und Aktenzeichen vom Landgerichtsbeschluss. Abmahn-Kanzlei angeschrieben und aufgefordert beides zu nennen.

Was kann ich noch machen, wenn die Abmahnkanzlei mir die geforderten Daten nicht liefert ?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9100 Beitrag von Steffen » Donnerstag 2. Januar 2014, 20:50

Akteneinsicht ist jetzt nicht mehr sinnvoll, da die meisten Gestattungs-LG die IP-Adressen nach ca. 4 Wochen zurückgeben. Man sollte jetzt nach dem widersprochenen MB abwarten. Klagt man = Anwalt, klagt man nicht = Glück gehabt.

VG Steffen

Antworten