Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9061 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Dezember 2013, 10:47

[quoteemmuensteraner]Wie heißt es so schön. "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"

..................................
Die hatten wohl noch nie mit unseren Freunden hier zu tun.
.............................

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Warum ist das Versenden von 199 Abmahnungen
wegen fehlerhaftem Impressum ein Rechtsmissbrauch, das Versenden von mehr als 10.000
Abmahnungen wegen Streamings innerhalb eines Tages jedoch nicht?[/quoteem]

Natürlich klingt es erst einmal gut:

OLG Nürnberg, End-Urteil v. 03.12.2013, Az. 3 U 348/13
(...)199 Abmahnungen (...)gegen vermeintliche Mitbewerber im IT-Bereich wegen
Verletzung der Impressumsverpflichtung gemäß § 5 TMG (...) Jedoch ist das Verhalten
der Klägerin aus sonstigen Gründen rechtsmissbräuchlich. (...)

Aber! Ein kleines “aber“ ist meistens dabei, geht es hier um “Wettbewerbsrecht“ und
nicht um “Urheberecht“ - geschweige um Filesharing.

Deshalb ist der Hauptgrund der Entscheidung basierend auf § 8 Abs. 4 Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Nürnberger Oberlandesrichter weiter:

(...) Anhaltspunkte dafür, dass der Beispielsfall des § 8 Abs. 4 UWG erfüllt sein
könnte, dass also insbesondere die Geltendmachung dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden
einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen
zu lassen, liegen nicht vor. (...) Diese "Abmahnwelle" stand in keinem vernünftigen
Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit der Klägerin. (...)

Rechtsprechung zu den Aspekten einer rechtsmissbräuchlichen Wettbewerbs-Abmahnung:

(...) Das Vorliegen eines Missbrauchs ist jeweils im Einzelfall unter Berücksichtigung
der gesamten Umstände zu beurteilen. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung und Abwägung.
Maßgebend sind die Motive und Zwecke der Geltendmachung des Anspruchs, die sich aber in
der Regel nur aus äußeren Umständen erschließen lassen. Dazu gehören: Art und Umfang des
Wettbewerbsverstoßes und Verhalten des Verletzten nach dem Verstoß; Verhalten des
Anspruchsberechtigten bei der Verfolgung dieses oder anderer Verstöße; Verhalten sonstiger
Anspruchsberechtigter; Art und Schwere des Verstoßes und Verhalten des Schuldners nach
dem Verstoß. Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung ist auch zu fragen, ob Interessen
der Allgemeinheit eine Rechtsverfolgung rechtfertigen (Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 8 UWG,
Rdnr. 4.11 mit Nachweisen der Rechtsprechung, insbesondere der des BGH). Als typisches
Beispiel nennt das Gesetz die Geltendmachung eines Anspruchs, die vorwiegend dazu dient,
gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der
Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Dies gilt jedoch in gleicher Weise für das Interesse,
Anspruche auf Zahlung z.B. von Vertragsstrafen entstehen zu lassen. Davon ist auszugehen,
wenn der Anspruchsberechtigte kein nennenswertes wirtschaftliches oder wettbewerbspolitisches
Interesse an der Rechtsverfolgung haben kann. Maßgebend ist dabei die Sichtweise eines
wirtschaftlich denkenden Unternehmers. Ein Indiz dafür ist freilich nicht schon eine
umfangreiche Abmahntätigkeit. Vielmehr ist eine Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. Ein Missbrauch ist dann anzunehmen, wenn
die Abmahntätigkeit sich verselbstständigt, das heißt, in keinem vernünftigen Verhältnis
zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht und bei objektiver Betrachtung an der
Verfolgung bestimmter Wettbewerbsverstöße kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse
außer dem Gebührenerzielungsinteresse bestehen kann, zumal wenn es sich um geringfügige
und/oder leicht zu ermittelnde Verstöße handelt oder wenn der Mitbewerber, obwohl er
finanziell schwach ist, Abmahnungen in großer Zahl ausspricht oder trotz umfangreicher
Abmahntätigkeit in keinem Fall den Anspruch gerichtlich durchzusetzen versucht (Köhler/
Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 4.12 mit Nachweisen der Rechtsprechung). (...)

::::::::::::::::::::::::::::

Fazit
Diese Urteil aus dem Wettbewerbsrecht auf Urheberrecht/Filesharing anwenden zu wollen,
funktioniert so nicht.



BGH: “Morpheus“
(...) Das Ausmaß der Gefahr, die Dritten dadurch droht, dass ein Kind urheberrechtsverletzende
Tauschbörsen nutzt, ist wesentlich geringer als beispielsweise die Gefahr, der Dritte durch
das Fehlverhalten eines Kindes im Straßenverkehr oder beim Umgang mit Feuer ausgesetzt sind.
Die massenhafte Nutzung von Tauschbörsen beeinträchtigt die urheberrechtlich geschützten Rechte
und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsinhaber zwar auch dann ganz erheblich, wenn die
einzelne Rechtsverletzung für sich genommen kein beträchtliches Ausmaß erreicht (...)

LG Köln, Urteil v. 02.03.2011; Az. 28 O 770/10
(...) Die Rechtsverfolgung durch die Klägerin ist auch nicht gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich.
Die illegale öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke hat in den letzten
Jahren ein enormes Ausmaß angenommen. Das Unrechtsbewusstsein der Mehrzahl der Rechtsverletzer
ist dabei erschreckend wenig ausgebildet. Durch das öffentliche Zugänglichmachen von Musiktiteln
und/oder Filmen im Internet über Filesharing-Systeme werden die betroffenen Industriezweige
jedes Jahr in einem ganz erheblichen Umfang geschädigt, was durch verstärkte Berichterstattung
in den Medien auch seit einigen Jahren eindringlich in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht
wird. Vor diesem Hintergrund sind die verstärkten Bemühungen der jeweils betroffenen Unternehmen,
gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und diese zu unterbinden, zu sehen, die sich in der
erhöhten Anzahl an Abmahnungen niederschlägt. Ein Rechtsmissbrauch kann darin nicht erblickt
werden. Eine Abmahnung der Rechtsverletzer und deren Inanspruchnahme auf Unterlassung stellen
sich vielmehr als legitime Wahrnehmung von berechtigten Rechten und Ansprüchen von Unternehmen
wie des Klägerin dar und darüber hinaus als einziges Mittel, um den Rechtsverletzungen wirksam
und effektiv entgegen zu wirken (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2010, 173, 175). (...)


Und es gibt auch ein Sprichwort, ist irgendwie mit einem Pferd, was vor der Apotheke steht. Man
sollte erst einmal abwarten, was die Blogs, Printmedien, TV und Radio in 4 Wochen über Stream
schreiben. Man merkt doch jetzt schon, das das "Interesse" allgemein nachlässt. Wenn die STA
alle ihre Ermittlungen einstellen sollten, dann ist Schicht im Schacht. Dann geht es nur noch
um Klärung auf dem Gerichtsweg und BGH, rechnet mal mit 7 - 15 Jahren. Und inzwischen ...


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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9062 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 19. Dezember 2013, 10:52

Zumindest hat das Thema auch beim ZDF angekommen. Etwas spät, aber immerhin. Das lustige, in dem 2. Bericht sprechen die Reporter von Tauschbörsen und filesharing und zeigen dann movie2k. So ganz kennen die den Unterschied zwischen Filesharing- und Streaming-Platform wohl auch nicht :lol:

ZDF-Bericht über Porno-Streaming auf heute.de

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9063 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Dezember 2013, 11:48

Regensburg Digital: "Porno-Pranger"-Kanzlei unterliegt in Musterprozess

(...) Es sieht nicht gut aus, für den „Porno-Pranger“-Anwalt. Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker Frank Drescher in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein. (...)

... weiterlesen!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9064 Beitrag von Steffen » Donnerstag 19. Dezember 2013, 12:20

LG Hamburg:
Streitwerte bei urheberrechtswidrigen Bootleg-Alben




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Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

Kanzlei Dr. Bahr
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Mittelweg 41a
20148 Hamburg
Fon: 040 - 35 01 77 60
Fax: 040 - 35 01 77 61
E-Mail: Info@Dr-Bahr.com
Web: http://www.dr-bahr.com/

.............................


Das LG Hamburg hat die Rechtsprechung des AG Hamburg zur Höhe des Streitwertes bei urheberrechtswidrigen Bootleg-Alben in mehreren Verfahren grundlegend korrigiert.

Das AG Hamburg war bislang bei dem Anbieten eines privaten Bootleg-Albums auf einer Online-Verkaufsplattform (z.B. eBay) von einem Streitwert von 3.000,- EUR ausgegangen, so u.a. AG Hamburg (Urt. v. 04.07.2013 - Az.: 36 a C 115/13).

Diese Rechtsprechung hat das LG Hamburg nun grundlegend korrigiert und deutlich höhere Streitwerte festgesetzt. So hat es u.a. ausgeführt, dass es bei der Bestimmung des Streitwertes für den Unterlassungsanspruches nicht darauf ankomme, ob der Abgemahnte gutgläubig oder bösgläubig gehandelt habe, da der Unterlassungsanspruch verschuldensunabhängig sei.

Auch aus der Rechtsprechung des OLG Hamburg (Beschl. v. 22.01.2013 - Az.: 5 W 5/13) zu einem privaten Online-Fotoklau, bei dem das OLG den Streitwert auf 2.000,- EUR festgesetzt hatte, ergebe sich nichts anderes. Denn die Sachverhalte und Konstellationen seien nicht vergleichbar.

Das LG Hamburg legte nun die Streitwerte wie nachfolgend fest:
  • vier private Bootleg-LP: 15.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 14/13)
  • private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 15/13)
  • private Bootleg-CD: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 23/13)
  • private Bootleg-LP: 10.000,- EUR Streitwert (LG Hamburg, Urt. v. 06.12.2013 - Az.: 308 S 24/13)
_________________________

Autor: Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr
Quelle: www.dr-bahr.com
Link: http://www.dr-bahr.com/news/streitwerte ... alben.html
___________________________________

Hoffnung
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9065 Beitrag von Hoffnung » Donnerstag 19. Dezember 2013, 14:27

find ich sehr gut den Kommentar, passt sogar, denn die Richter haben diesen Kram erst zugelassen:

"Also ich bin Anwalt in Österreich und muss festhalten, dass die Judikatur des BGH wohl mitverantwortlich ist, dass das Abmahnen in Deutschland zum juristischen Volkssport geworden ist. " Matthias Zezula

Und mein gesunder Menschenverstand sagt mir, Wenn ich (zwar) geltendes Recht nutze, um mir ein Geschäftsmodell aufzubauen, um mich zu bereichen und wenn ich Abmahnung dazu nutze, um damit Drohung aufzubauen und dann auch noch den abgemahnten mit Urteilen drohe, die nichts mit meiner Sache zu tun haben, dann ist das Missbrauch des geltenden Rechts. Fertig aus ! Dafür brauch ich kein Jurist sein, sondern ein denkender Mensch mit gesundem Menschenverstand. Und wer hinter all den Millionnen Abmahnungen und derzeitigen Schlagzeilen kein Geschäftsmodell vermutet der ist entweder blind oder ein Ignorant!

Die Abmahnung gehört gesetzlich verboten ! Anders scheint esja nicht zu gehen es muss ja immer erst alles bis zum Exzess ausgenutzt werden. DAnn gibt es halt keine Abmahnungen mehr, sondern dann sollen die Herren Anwälte halt gleich klagen wenn Sie doch eh immer Recht haben !

muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9066 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 19. Dezember 2013, 14:41

Hoffnung hat geschrieben: Die Abmahnung gehört gesetzlich verboten ! Anders scheint esja nicht zu gehen es muss ja immer erst alles bis zum Exzess ausgenutzt werden. DAnn gibt es halt keine Abmahnungen mehr, sondern dann sollen die Herren Anwälte halt gleich klagen wenn Sie doch eh immer Recht haben !
Eigentlich sind die Abmahnungen ein probates Mittel um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und kleinere Verstöße außergerichtlich zu klären. Leider wurde dieses Mittel in den letzten Jahren stark missbraucht und damit in Verruf gebracht. Bei den Filesharing-Abmahnungen ist eben klar das Problem, dass der Abgemahnte beweisen selbst muss, dass er unschuldig ist, was faktisch kaum möglich ist. Und daraus entspringt nun mal der massenhafte Missbrauch. Und wie man sieht nimmt es sogar Auswüchse an, die an organisierte Kriminalität erinnern. Der Rechtsstaat wird zum Erfüllungsgehilfen des organisierten Verbrechens.

Prinzipiell ist nichts gegen die Bekämpfung des illegalen Filesharings einzuwenden, allerdings sollte das offensichtliche Gewinnstreben einzelner Kanzleine/RI unterbunden werden. Der Sinn sollte das Unterbinden des Urheberrechtsverstoßes sein, nicht die eigenen Gewinne zu erhöhen. Und wenn der Gesetzgeber einfach pauschal festsetzt, dass eine Fileshariung-Abmahnung nur 200 Euro betragen darf. Dann würden Kanzleien/RI die aus reinem Gewinnstreben agieren ziemlich schnell wieder von Abmahnmarkt verschwinden. Im Prinzip einem Bußgeldkatalog gleich. Das hat er leider mit der letzten Gesetzesnovelle wieder verbockt.

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OjeOje
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9067 Beitrag von OjeOje » Donnerstag 19. Dezember 2013, 20:24

Ich habe eine Frage bezüglich Verjährung:

Kurz vor Verjährung bekomme ich Post, dass wenn jetzt nicht gezahlt wird, eine Klage folgt. Aus Verzweiflung habe ich bezahlt. Immerhin war der Betrag nur noch halb so hoch als gefordert.

Nun die Frage:
Es wären ja nur noch ein paar Tage bis zur Verjährung gewesen, hätte überhaupt noch eine Klage noch eingereicht werden können?

muensteraner
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9068 Beitrag von muensteraner » Donnerstag 19. Dezember 2013, 20:47

OjeOje hat geschrieben: Es wären ja nur noch ein paar Tage bis zur Verjährung gewesen, hätte überhaupt noch eine Klage noch eingereicht werden können?
ja. Eine klage kann noch am letzten Tag eingereicht werden. Ob sie das getan hätten ? Die Antwort weiß nur der liebe Gott:-) Es ist müßig sich darüber Gedanken zu machen, wenn man sowieso schon bezahlt hat. Hebe nur die Kontoauszüge gut auf.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9069 Beitrag von an_other_fall » Freitag 20. Dezember 2013, 15:52

@OjeOje: Das ist das übliche Säbelrasseln. Es wird nochmal alles aufgefahren was geht, und gedroht was die Paragraphen herhalten.

Wir wurden Anfang Dezember für eine Klage ausgewählt. In mein Augen einfach nur peinlich und moralisch nicht nachvollziehbar, was die Kanzleien da reiten. Als ob es für den RI nach 41 Monaten, noch um sein Urheberrecht gehen würde. Es ist nur noch Geldsammeln.

Naja sind wir mal gespannt, ob wirklich eine Klageschrift kommt. MB kam noch nicht.

Wir sind alle solche Sabbelköpfe, jeder meckert Abmahnwahn, Abzocke usw. . Und wenn Post kommt? Ziehen wir fast alle die gleichen trügerischen Schluesse, und hoffen auf Verjährung. Sehr energisch.

Es ist einfach ein Problem der Gesetzgebung. Würde der Gesetzgeber, zb. 3 Logzeitpunkte mind. fordern, die alle seperat beauskunft werden müssen, könnten auch ruhig kräftige Daumenschrauben angesetzt werden. Weil denn war es wohl kein Zahlendreher.

Auf der anderen Seite, kennen es wohl alle Eltern. Wenn mal wieder naja, der Sohnemann oder die Tochter es nicht so ganz genau genommen haben, was die Musik angeht. Oder mal wieder das neuste Rennspiel angesagt ist oder alle das neueste Fussballspiel spielen.

Erschreckender ist eher die Tatsache, das es in der heutigen Zeit, JEDEN möglich ist, WLAN Passphrases zu berechnen. Kali Linux, Airrack, Hashcat, Reaver, Wash, Pyrit usw. . Dank Macchanger zB. sind auch Macfilter nutzlos, und der Wlan Betreiber merkt es nichtmal, da er Mac Adressen und IPs kennt. Nun erklär mal den Richter oder der Gegenseite, das die auferlegten Prüfpflichten sehr unsinnig sind und wirklich JEDER Wlans knacken kann. Und das jemand, das WLAN über längere Zeit missbrauchen kann. Theoretisch, das eine strafbare Handlung, erst durch eine andere strafbare Handlung erfolgen konnte.

Folgender Vergleich fällt mir sofort ein. Wenn ich ein Auto brauche, den Schluessel an Mann trage, Türen abschliesse und alle Fenster oben sind, ist meine Pflicht erfüllt. Wenn nun einer mein Auto klaut, damit Mist baut, ist es doch auch nichtmehr meine Haftung. Es fordert kein Gesetzgeber, das ich neben mein Auto sitze und aufpasse. Warum die Gerichte dort sich nichtmal hinbewegen, und endlich auch den Beklagten realistische Gewinnchancen einräumen, mag der liebe Gott nur wissen.

Ach bevor jetzt das Geschreie losgeht, selbst ein Gutachter sieht es quasi unmöglich an, ein Wlan Hack zu belegen.

Wir leben heute in einer Welt, wo es mit den passenden Setup unter 30 Minuten garantiert ist, ein 8 stelliges WPA 2 Kennwort zu knacken.

Der normale Bürger, wird doch schon dazu genötigt, sich trotz Datenschutz zu tarnen. Stichwort wäre hier VPN, und geht damit auf das Niveau der Raubkopierer runter. Ist das wirklich das Ziel, des Abmahnwahn?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9070 Beitrag von OjeOje » Freitag 20. Dezember 2013, 20:07

Wenn es um das Geld geht, dann gibt es keine Grenzen. Über Konsequenzen wird dann erst gedacht, wenn es schon geschehen ist. So ist die heutige Welt ;re

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9071 Beitrag von Donald » Samstag 21. Dezember 2013, 16:47

Noch besser: http://www.t-online.de/computer/interne ... egung.html


Steffen hat geschrieben:Regensburg Digital: "Porno-Pranger"-Kanzlei unterliegt in Musterprozess

(...) Es sieht nicht gut aus, für den „Porno-Pranger“-Anwalt. Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker Frank Drescher in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein. (...)

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9072 Beitrag von Steffen » Sonntag 22. Dezember 2013, 00:06

AW3P: Aufruf zur Weihnachtsspende


4. Advent


Wir zünden heute die vierte Kerze auf unserem Adventskranz an. Durch die
Wohnungen sowie Häuser strömt ein wohltuender Geruch nach Räucherkerzchen,
Weihnachtsstollen und es kunden Weihnachtslieder von Vorfreude im Advent.
Wir werden erinnert, in zwei Tagen ist Weihnachten. Nicht nur der Tag der
Geburt des Heilandes, der Menschwerdung Gottes, sondern auch die Zeit der
Besinnung, der Familie und Nächstenliebe. Die Zeit des Schenken und
Beschenktwerden.


Jesus sagt: Ich bin das Licht der Welt. Wer mir nachfolgt, der wird nicht
wandeln in der Finsternis, sondern wird das Licht des Lebens haben.
Johannes 8,12.


Egal wie üppig oder wie rar die Gaben und der Braten ausfallen, sollte man bei
allen eigenen Sorgen nicht vergessen, dass es Menschen gibt, die meist
unverschuldet in Not geraten sind bzw. die nicht auf der Sonnenseite des Lebens
stehen. Wie gering sind diese eigenen Probleme um eine Abmahnung in Vergleich
mit den Opfern von Kriegen, Naturkatastrophen oder heimtückischen Krankheiten,
oder einfach nur von Armut.


Bild
Foto Shafik Botros - USA


Gibt es etwas Schöneres, als Hoffnung zu schenken?

Natürlich gibt es das ganze Jahr, ob über TV, Radio oder Internet die
unterschiedlichsten Aufrufe sein persönliches soziales Engagement zu zeigen.
Meist stöhnt man dann und denkt, das die Gelder sowieso nie ankommen, um sein
Gewissen zu beruhigen nicht geholfen zu haben. Vielleicht geht man noch in den
Gottesdienst, um innig zu beten, um wiederum später sein Leben hinter den
verschlossenen 4 Wänden zu frönen. Dabei ist es so einfach und von keiner Summe
abhängig.

"Wenn der gute Wille da ist, so ist er willkommen nach dem, was einer hat, nicht
nach dem, was er nicht hat. Nicht, dass die andern gute Tage haben sollen und
ihr Not leidet, sondern dass es zu einem Ausgleich komme."
2. Korinther 8,12+13
Die Betonung liegt auf dem guten Willen und auf dem Ausgleich. Das Herz muss es
wollen - aber bitte den Kopf dabei nicht ausschalten. Oder ganz einfach, es
sollte von Herzen kommen, egal ob 1 Euro, 10 Euro oder 100 Euro. Jeder sollte
helfen, wie es ihm möglich ist. Deshalb widmen Sie Ihre Weihnachtsspende den
Menschen, die in Deutschland und weltweit auf unsere Hilfe angewiesen sind.

Ja, es gibt leider auch in Deutschland viele Menschen, dies selbst jeden Euro
dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn für Wichtges ausgeben. Dann spendet nur
jeder eine 10-Cent-Münze! Bei z.B. 30.000 Pornostream-Abgemahnten, was zurzeit
das wohl Wichtigste ist, wären es 3.000 Euro für einen guten Zweck. Ganz zu
Schweigen von den ganzen Betroffenen, die durch die diversen Foren seit 2005
wirtschaftlich profitierten.

Ich werde niemanden anschreiben oder auflisten, denn es gibt viele Möglichkeiten
bzw. globale und kommunale Projekte - zu helfen, um des Helfens willen.
Herzlichen Dank!


Tabaluga Kinderstiftung

Bild


2013 möchte AW3P das Projekt:Tabaluga-Kinderstiftung des Musikers Peter Maffay
vorstellen, das Kindern in Not hilft. Hier bitte ich um Ihre Mithilfe, denn was
gibt es etwas Schöneres als strahlende Kinderaugen unterm Tannenbaum? Helfen Sie
mit, schenken Sie Kindern ein Lächeln zu Weihnachten.

Tabaluga Kinderstiftung
Seestrasse 1
82327 Tutzing In jedem Fall wird der Eingang Ihrer Spende bestätigt und Sie erhalten eine
Spendenquittung. Geben Sie hierzu im Verwendungszweck Ihre Adresse an.

Bei Fragen rufen Sie einfach an unter 08158 92 77 77 oder
mailen Sie an info@tabaluga.org

1. Per Überweisung:
  • Bank für Sozialwirtschaft
  • Konto Nr.: 8882003
  • BLZ: 70020500
  • Verwendungszweck: Adresse des Spenders
2. Online

Ich mache mit, trotz aller privaten Sorgen, Kummers und Nöten, denn es steht
schon geschrieben, das Geben seliger ist denn Nehmen.

Bild


AW3P wünscht allen Betroffenen des Abmahnwahns sowie interessierten Lesern
einen schönen 4. Adventssonntag sowie ein besinnliches und friedvolles Weihnachten
im Kreise der Familie.



Bild
GBPicsOnline - 4. Advent GB Pics für Jappy


_______________________________________

Steffen Heintsch für AW3P
_______________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9073 Beitrag von Steffen » Dienstag 24. Dezember 2013, 00:18

AW3P wünscht allen Betroffenen,
interessierten Lesern, Freunden
und Nichtfreunden,



das Allerbeste zu diesem schönen Weihnachtsfeste,
dass Menschen euch mögen, die euch umgeben, dass
Wärme Ihr fühlt und in euch das Leben.
Dass fröhlich Ihr seit und glücklich vor allem.


Fröhliche Weihnachten!


Wir sollten jetzt Abmahnwahn, Abmahnwahn sein
lassen und uns voll dem Weihnachtsfest und unseren
Lieben widmen. Aus diesem Grund werde ich das
Board vom 24.12. - 29.12.2013 nur auf -Lesen-
beschränken. Es kann -keiner- Posten. Informationen
gibt es aber in Hülle und Fülle, so dass trotzdem
jeden geholfen wird - der einfach liest!



Bild
GBPicsOnline - Frohe Weihnachten Jappy Pics

__________________________

SH für AW3P
_________________






Infos unter: http://www.abmahnwahn-dreipage.de/

oder Links in der Signatur!

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9074 Beitrag von Admin » Samstag 28. Dezember 2013, 16:34

Steffen hat geschrieben: werde ich das Board vom 24.12. - 29.12.2013 nur auf -Lesen- beschränken.
Diese Auszeit habe ich zum Update auf die aktuelle Version der Forensoftware genutzt.
Ich hoffe, es funktioniert alles.

Viele Grüße
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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9075 Beitrag von harryup » Sonntag 29. Dezember 2013, 15:04

dann auf ein NEUES erfolgreiches.......2014 Nö ich nicht

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9076 Beitrag von zauberlehrer » Dienstag 31. Dezember 2013, 16:53

Meine drei Sorgenkinder verjähren mit diesem Jahreswechsel !!!
Ich wünsche allen hier noch ausreichend Durchhaltevermögen!

Auf ein tolles, neues, abmahnungsfreies Jahr 2014

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Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9077 Beitrag von Steffen » Mittwoch 1. Januar 2014, 00:00

Antistatistik 2013


01.01.2014; 00:00 Uhr


AW3P hat sich im 1. Halbjahr 2013 dafür entschieden, den weiteren Weg im
Engagement gegen den Abmahnwahn in Deutschland allein zu gehen. Wenn es heute
nur noch darauf ankommt, so viel als möglich Geld in die eigen Tasche zu
scheffeln; wenn heute Juristen es merkwürdig vorkommt, das man ohne
wirtschaftlichen Interessen sich gemeinnützig engagiert; wenn heute das Ringen
um zweifelhaften "Ruhm" und "Erfolg" Einzelner im Mittelpunkt steht; dann
widerspiegelt es nur den Zustand unserer verarmten und verlogenen
"Ellbogengesellschaft". AW3P wird weiterhin seiner Philosophie treu bleiben:
kein Kommerz, kein Geld, getreu der Überschrift: "Hilfe, Information, Aufklärung
und Unterstützung (so weit es möglich)!"


Bild


Antistatistik? Der Antistatist? Natürlich sind diese Formulierungen provokant
und nicht blasphemisch gewählt. Verfehlen dennoch nicht die erhoffte Wirkung. Es
wird von meiner Seite aus -keine- wissenschaftlich fundierte Statistik geben.
Ich möchte aber weiterhin auf die Nennung diverser eigenen Zahlen nicht
verzichten. Sicherlich sind diese Zahlen nicht aussagekräftig für
Gesamtdeutschland und dem kompletten Abmahnwahn, werden aber für den einen oder
anderen dennoch von Interesse sein. Die Schlussfolgerungen muss aber jeder für
sich selbst ziehen. Aber Vorsicht! Natürlich immer im "Steffen-Style". Wer
diesen nicht verträgt oder verkraftet, sollte besser jetzt nicht mehr weiterlesen.


_ __ _ __ _ __ _ __ _


AW3P Jahresübersicht


Januar
  • Diskussionen über einen Entwurf zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
  • Landgericht Hamburg, Beschluss im einstweiligen Verfügungsverfahren vom
    11.01.2013, Az. 308 O 442/12 - mod. UE beseitigt nicht in jedem Fall die
    Wiederholungsgefahr oder es kommt eben auf die korrekte Abfassung an!

Februar
  • Letztes Gemeinschaftsprojekt: Jahresstatistik Abmahnwesen Deutschland
  • OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013, AZ I-20 W 68/11: Streitwert bei
    einem Lied 2.500,00 EUR!
  • AG Langen, Urteil vom 30.01.2013, Az. 3 C 394/12 (IV): Für Scheffler nur noch
    0,8 GG RVG
  • Papst Benedikt XVI. wird Rentner und kündigt erstmalig in der
    Kirchengeschichte den Papstrücktritt an
  • OLG Köln, Beschluss vom 15.1.2013, Az. 6 W 12/13: Die Glaubhaftmachung der
    Rechteinhaberschaft muss sich danach künftig auf alle abgemahnten Musikstücke
    beziehen, wenn diesbezüglich außergerichtliche Kostenerstattung verlangt wird.

März
  • Bundesrat Drucksache 91/13 (B): "Bekämpfung des Abmahnmissbrauch"
  • OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 12/13: Vater haftet bei
    Nichtbelehrung für illegales Filesharing seines 15jährigen Sohnes
    - Aufspaltung der Kanzlei "Bindhardt Fiedler Zerbe": Abmahnungen nunmehr von
    "Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte"
  • AG München, Urteil vom 15.03.2013, Az. 111 C 13236/12: Filesharing Klage wegen
    fehlerhafter Beweisführung abgewiesen
    (...) Der Nachweis, dass sich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Torrent-Datei
    (Dateinamenserweiterung .torrent oder .tor) auf dem Rechner eines mutmaßlichen
    Tauschbörsennutzers befunden hat, beweist nicht, dass der Nutzer auch das in der
    Datei verlinkte urheberrechtliche geschützte Werk angeboten hat. (...)
  • Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann wegen versuchten
    Betruges
  • LG Köln, Urteil vom 14.03.2013, Az. 14 O 320/12: Störerhaftung
    Wohngemeinschaften: Hauptmieter treffen keine anlasslosen Prüfungs- und
    Belehrungspflichten gegenüber seinen Untermietern
  • BGH, Urteil vom 28.02.2013, Az. I ZR 237/11:
    (...) Der Versand vorbeugender -also unaufgefordert zugesandter-
    Unterlassungserklärungen keine Belästigungen im Sinne eines Eingriffs in den
    eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen und daher auch keinerlei
    Kostenerstattungsansprüche des Empfängers für die Entgegennahme der
    Unterlassungserklärungen bestehen. (...)
  • Vodafone wehrt mit Kanzlei Loschelder unberechtigte Auskunftsersuchen von
    Abmahnern ab - Datenschutz im Internet gestärkt (OLG Düsseldorf, 9 Beschlüsse
    vom 07. März 2013)
  • 28.03.2013, Netzwelt.de schließt das bislang größte und best besuchteste Forum
    rund um Filesharing.
    Erläuterungsversuche des "Umorientierens" bzw. das so genannte
    "Netz-Coming-out":
    (...) Einige Unterforen sind verschwunden, darunter "Allgemeine
    Filesharing-Diskussionen" und "Abofallen". Wir haben uns entschlossen, diese
    Bereiche auf netzwelt im Forum nicht mehr fortzuführen. Wir berichten primär
    über Smartphones, Software, Gaming, Ultrabooks und Consumer Electronics im
    Allgemeinen. Die genannten Foren weichen dabei sehr stark von unserer aktuellen
    Redaktionsarbeit ab und verzerren auch das Bild, was wir tatsächlich machen.
    Daher haben wir uns nun schweren Herzens entschlossen diese Bereiche nicht mehr
    anzubieten. (...)

April
  • 03.04.2013, 1. Abmahnung AW3P durch Schulenberg und Schenk
  • 25.04.2013, EV LG Berlin, Az. 103 O 60/13: Wettbewerber, unerlaubte
    Rechtsberatung
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13: Anschlussinhaber
    haftet nicht für Filesharing des Ehegatten
  • 11.03.2013: Volltext BGH (I ZR 74/12) "Morpheus"
  • LG München I, Urteil vom 22.03.2013, AZ 21 S 29908/11: Tatsächliche Vermutung
    und Beweislastregelung
  • LG München I, Urteil vom 25.03.2013, Az. 21 S 28809/11: Rentnerin ohne
    Computer und W-LAN muss doch keine Abmahnkosten für Filesharing tragen

Mai
  • RA Stadler: Aufruf zum Thema Filesharing - Störerhaftung
  • 14.05.2103: Zusammenarbeit mit der (Euro-)Interessengemeinschaft eingestellt

    Bild
  • 30.04.2007 - 02.05.2013: 2.000.000 Besucher auf Homepage AW3P
  • 24.05.2013, 2. Abmahnung AW3P durch Schulenberg und Schenk
  • 29.04.2013, EV LG Berlin, Az. 103 O 60/13: Wettbewerber, Schmarrn =
    unzulässige Herabsetzung gem. § 4 Nr. 7 UWG sowie nicht gedeckt durch Art. 5 GG
  • Fake-Abmahnungen mit Briefkopf von APW im Umlauf

Juni
  • Flutkatastrophe 2013; Hilfe in den Foren unerwünscht; unpassend zum
    Thema!
  • 27.06. Bundestag verabschiedet Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
  • AG München vom 14.06.13; Az. 111 C 25922/12: "Keine Haftung für illegale
    Downloads von Nachbarn"
  • LG München, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 O 22293/12: Kein
    Urheberrechtsschutz für Pornofilm

Juli
  • 1. Antistatistik

August
  • Betrugsversuch - gefälschte Abmahnungen auf nachgeahmtem
    WeSaveYourCopyrights-Briefkopf im Umlauf!
  • Pressemitteilung GEMA: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen RapidShare
  • 30.08.2013, mündlicher Termin im einstweiligen Verfügungsverfahren, LG Berlin
    vom 25.04.2013, Az. 103 O 60/13:
    (...) EV bleibt bestehen, kein Mitwettbewerber, keine konkrete Antwort auf eine
    konkrete Rechtsfrage (...)

September
  • AG München: Zum Filesharing von Bruchstücken eines Werkes
  • OLG Frankfurt, Urteil vom 28.08.2013, Az. 13 U 105/07: Anlasslose,
    siebentägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekom zulässig
  • Aufsatz Mühlberger: Morpheus, was kommt danach?
  • 20.09.2013, 914. Sitzung des Bundesrates, Beschluss (638/13(B)):
    (...) Zum Entwurf des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken wird sich
    nicht gestellt. (...)
  • Bundestagswahl 2013
    Merkels Wahrheit: "Mit mir wird es keine PKW-Maut geben!"
  • 28.09.2013, Neue Dimensionen im Abmahnwahn: Neben zahlreicher Droh-E-Mails durch
    IGgdAW'ler "Shual" kündigt die IGgdAW juristische Schritte gegen einen freien
    Journalisten an.
    Oder einfach:
    "Es kann der frömmste HPB nicht posten, wenn es dem Geschäftsmodell missfällt!"

    Bild

Oktober
  • Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, Bundesgesetzblatt vom 08.10.2013
    (BGBl. 2013, Teil I Nr. 59, S. 3714)

November
  • AG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013, Az. 57 C 6993/13: Gericht bezichtigt
    Abmahnanwalt des Betruges
  • OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, Az. 2 AR 28/13: Berufung auf
    fliegenden Gerichtsstand kann Rechtsmissbrauch sein

Dezember
  • 11.12.2013 mdl. Termin, EV vom 29.05.2013, Az. 97 O 75/13: "Schmarrn"
    (...) kein Mitbewerber sowie Schmarrn durch Artikel 5 GG abgedeckt (...)
  • U+C Abmahnung für Streaming: The Archive AG - Glamour Show Girls
  • "Wer betrügt, der fliegt!"
    (...) Die C(hristlich-)S(oziale)U(nion) fordert einen härteren Kurs gegen
    Migranten aus Bulgarien und Rumänen. (...)

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Randnotiz Klagezahlen

Immer wieder ist zu lesen, das die Liste der empfohlenen Anwälte auf der
privaten Homepage von AW3P grenzwertig sei bzw. eine Werbeliste ist, sowie dass
die veröffentlichten Klagezahlen niemals stimmten könnten, oder gar, das die
Zahlen ja so gering wären, das man sich keine Sorgen machen muss. Pustekuchen!


Sicherlich ist die Liste empfohlener Anwälte Gegenstand kontroverser
Diskussionen. Erst aktuell beim mündlichen Termin zur EV am LG Berlin im
Dezember, äußerte sich der Vorsitzende Richter mit Unverständnis, das ich
wirklich keine wirtschaftlichen Vorteile habe. Warum? Die "Liste empfohlener
Anwälte" ist für die Anwälte und Betroffenen kostenlos und kostenfrei.
Sicherlich könnte ich jedem Anwalt 75 Euro pro Kalenderjahr und Listenplatz
abverlangen, je Platz auf der Startseite Minimum das Doppelte usw. Aber dann
werde ich zum Teil dessen, gegen was ich mich seit dem 14.12.2006 engagiere.
Hauptgrund, lieber eine verlesene Anzahl die ich nach besten Wissen und Gewissen
empfehlen kann als 1 Scheffler, wo der Hilfesuchende vom Regen in die Traufe
gelangt. Oder Anwälte, die erst sinnfreie Ratschläge erteilen und mit Eintreffen
der Klage "kein totes Pferd mehr reiten!". Punkt.

Kaum sind die Zahlen veröffentlicht melden sich die ersten schlauen Menschen
bzw. Blogger und posten: "Diese Zahlen können niemals nicht stimmen, es sind
weit mehr. Pfuscher!", oder meinen, dass die Zahlen ja so gering sind, und
sofort die Klagewahrscheinlichkeit auf 1.367.657.890 Stellen hinter das Komma
berechnen. Pustekuchen! Natürlich stellen diese Zahlen -niemals nicht- die
Gesamtzahlen dar, sondern nur die mitgeteilten Zahlen von -34- Kanzleien. Es
gibt natürlich weit mehr Anwaltskanzleien, die Filesharing-Fälle übernehmen
sowie Betroffene, die sich allein verteidigen, anerkennen, versäumen, verlieren
oder sich vergleichen. Ganz zu Schweigen, das keine abmahnende Kanzlei sich
bereit erklären wird, die genauen Zahlen preiszugeben.

Hinweis:
Natürlich werden diese Informationen streng vertraulich behandelt, nach der
Zusammenfassung die zugesandten E-Mails gelöscht und -nur- die Gesamtzahlen ohne
namentliche Spezifizierung veröffentlicht. Ich bedanke mich bei allen Kanzleien,
die ihre Zahlen freundlicherweise mitgeteilt haben. Wem dieses nicht gefällt,
kann jederzeit -seine- Zahlen präsentieren, oder sollte einfach schweigen!

Auf Grund der fehlerhaften Rechnung eines einzelnen schlauen Menschen, möchte
ich nochmals auf die Zahlen genauer eingehen.

Bsp.:
Klageverfahren Landgericht HJ 2013: 98 (4 WF, 2 Rasch, 1 Schroeder, 1 rka)
4 + 2 + 1 + 1 = niemals 98. Du Pfuscher!

Natürlich war gemeint und -nüchtern- betrachtet klar: 98 Klageverfahren gesamt,
davon namentlich aufgeschlüsselt 4 x WF, 2 X Rasch, 1 x Schroeder und 1 x rka.
90 wurden nicht namentlich spezifiziert. Mehr war es nicht. Um weitere
fehlerhafte Rechnereien zu vermeiden, werde ich diese Jahr die Zahlen wie folgt
aufschlüsseln.

Bsp.:
Klageverfahren Landgericht 2013: Gesamt 13
nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 6
Rasch: 5
rka.: 1
WF: 1

Das bedeutet, 6 + 5 + 1 + 1 = 13.


Im Weiteren gilt: iudex non calculat - der Richter rechnet nicht

Dieser Grundsatz besagt, dass Berechnungen im Urteil nicht in Rechtskraft
erwachsen. Ein offensichtlicher Rechenfehler lässt sich also im Nachhinein noch
korrigieren. Gesetzlich geregelt ist dieser Grundsatz in § 319 der
Zivilprozessordnung (ZPO).


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Klagezahlen 2013

Teilnehmende Kanzleien: Gesamt 34
Tägliche Anrufe von Abgemahnten: 2-3
Wöchentlicher Durchschnitt, Anrufe von Abgemahnten: 5-10
Mandanten: 12.854
Vergleichsbereitschaft: 36%

negative Feststellungsklagen: Gesamt 0

Einstweilige Verfügungsverfahren (EV): Gesamt 13
  • Selig: 10
  • Sch./Sch.: 3
Beschwerdeverfahren: Gesamt 7
  • § 101 IX UrhG: 6
  • Streitwert: 1
Mahnbescheide: Gesamt 2.016
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 1.379
  • WF: 164
  • Wulf: 131
  • BB: 72
  • Rudolph: 55
  • Negele: 44
  • Fareds: 42
  • Sch./Sch.: 38
  • rka.: 37
  • Rasch: 35
  • Edelmaier: 4
  • S&P: 3
  • adebio: 2
  • Schroeder: 2
  • Selig: 2
  • Schmietenknop: 1
  • Europa: 1
  • Wehrl: 1
  • Sebastian: 1
  • SKW: 1
  • CSR: 1
Vollstreckungsbescheide: Gesamt 31
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 16
  • WF: 6
  • BB: 3
  • Wulf: 3
  • Fareds: 2
  • U+C: 1
Unterlassungsklagen: Gesamt 10
  • WF: 5
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 2
  • Rasch: 1
  • Schroeder: 1
  • S&P: 1

Klageverfahren

1. Amtsgericht: Gesamt 641
  • WF: 189
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 173
  • Sch./Sch.: 120
  • Rasch: 72
  • rka.: 33
  • Marquort: 13
  • Schroeder: 9
  • BB: 8
  • Negele: 5
  • Fareds: 4
  • SKW: 3
  • Kornmeier: 2
  • Condor: 2
  • CSR: 2
  • Nimrod: 2
  • Lexius: 2
  • S&P: 1
  • ZD: 1
2. Landgericht: Gesamt 13
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 6
  • Rasch: 5
  • rka.: 1
    WF: 1
3.Oberlandesgericht: Gesamt 1
  • Rasch: 1
4. Bundesgerichtshof: Gesamt 2
  • nicht Kanzleispezifisch aufgeschlüsselt: 2
5. Bundesverfassungsgericht: Gesamt 0

6. Sonstiges
- Die Kanzlei Rasch verarbeitet offensichtlich seit Inkrafttreten des Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken nur Altfälle in Klageverfahren. Neue
Abmahnungen sind nicht bekannt.
- In Klageverfahren ist die Vergleichsbereitschaft insbesondere bei Rasch und WF
am größten.


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Zahlen Homepage AW3P


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2013 besuchten 393.922 -echte- Besucher die Homepage. Sicherlich wenig im
Vergleich mit Webseiten wie "Chip.de" oder "Die Welt Online". Aber man sollte
nicht vergessen, AW3P ist eine private Homepage von einer Hand voll Engagierten,
die von der Gestaltung der Webseite bis hin der Administration alles selbst
erledigen und ihre private Freizeit und Mittel investieren.



Heruntergeladene Musterschreiben der "mod. UE"

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Heruntergeladene Musterschreiben des "Wegweiser Inkasso"

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Ein Gespenst geht um im Internet -
das Gespenst der Streaming Abmahnungen!



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Die erste Berichterstattung erfolgte auf AW3P am 05.12.2013. Hierzu wurde ein
extra Streaming-Thread im Forum AW3P angelegt.


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Besucherzahlen Homepage Dezember


Stand 31.12.2013; 13:15 Uhr:
  • 32 Seiten, 634 Beiträge, 62.217 Zugriffe innerhalb -26- Tagen
Interessant, dass das Interesse 14 Tage anhält, bis der normale Besucherstand
(ca. 1.000 je Tag) wieder erreicht ist. Oder es werden einfach keine neue
Abmahnungen mehr versendet?


Heruntergeladene Musterschreiben "mod. UE-Streaming"

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Hier wurde Kritik geübt, das ein Musterschreiben explizit für Streaming nicht
notwendig sei. Aber wie immer von denjenigen, die selbst keine Verantwortung
tragen. Aus der Masse der Informationen war ersichtlich, das ein großer Teil das
Musterschreiben einer mod. UE -für Filesharing- herunterluden, dieses verwenden
oder verwenden wollten. Hier musste AW3P reagieren und ein Musterschreiben
explizit für Streaming in Zusammenarbeit mit RA Dr. Alexander Wachs entwickeln
und anbieten. Ob Urmann letztlich diese "mod.UE-Streaming" annimmt oder nicht
ist dabei egal. Im Grundsatz ist nur wichtig, das ein Musterschreibenanbieter
seiner Verantwortung gerecht wird. Und diese heißt, jeder der ein
Musterschreiben herunterlädt und verwendet sollte (wenn er die Nutzungshinweise
beachtet) dieses ohne Risiko können.


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2014 wird ein interessantes uns spannendes Jahr werden.
  • Wie entwickelt sich das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken?
    Was wird aus den Streaming Abmahnungen?
    Was wird, wenn die Verjährenden ab 2014 weniger werden?

    Bild

    Was wird mit der Kanzlei Rasch. Mahnt man weiter ab?
    Wie gestaltet sich der Abmahnwahn in Deutschland weiter?
Vergessen wir auch nicht, es gibt ein Abmahn(un)wesen außerhalb von Filesharing!
Es gibt 1.000 Gründe bei eBay, Amazon und Online-Shops abgemahnt zu werden. Die
Massenabmahnungen von unerlaubter Verwendung Bildern durch Privatpersonen
("Münzabmahner & Co.", "Marions Kochbuch", Privatauktionen auf eBay),
fehlerhaften Impressen, unerlaubte Verwendung von Zitaten oder Texten,
T-Shirt-Verkauf mit unerlaubter Werbung mit Markennamen, usw. usf.

In diesem Sinne (, in welchen auch immer!) ...

Bild
GBPicsOnline - Frohes Neues Jahr GB Pics für Jappy



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Natürlich kann man die Antistatistik 2013" auch als PDF herunterladen und in
Ruhe anschauen: PDF. Bei Browserproblemen, bitte Rechtsklick, Ziel speichern
unter...


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SH für AW3P
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Bild

Initiative AW3P
Steffen Heintsch
Am der Kirche 11
07343 Wurzbach / Thüringen
Fon: +49 (0)36652 359741
Fax: +49 (0)36652 359742
E-Mail: info@abmahnwahn-dreipage.de
Web: http://www.abmahnwahn-dreipage.de" onclick="window.open(this.href); return false;

_ __ _ __ _ __ _ __ _

The Grinch
Beiträge: 198
Registriert: Mittwoch 15. Mai 2013, 06:26

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9078 Beitrag von The Grinch » Mittwoch 1. Januar 2014, 05:07

Ein frohes neues Jahr 2014 wünsche ich den Lesern und Betreibern des Forums!

fiesthies
Beiträge: 136
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 17:30

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9079 Beitrag von fiesthies » Mittwoch 1. Januar 2014, 11:25

Ein frohes neues Jahr 2014 wünsche ich den Lesern und Betreibern des Forums!
Ich kann mich meinem Vorposter nur anschliessen ! Ich wünsche euch auch ein frohes und gesundes neues Jahr !

Explizit Steffen wünsche ich weiterhin die Kraft und Beharlichkeit gegen den Abmahnwahn mit all seiner Informationsvielfalt entgegenzutreten !

Allen anderen danke ich auch für die rege Beteiligung den "Frischlingen" mit Hilfe, Ruhe und der nötigen Sensibilität zu diesem Thema.

Zum Schluß danke ich noch Herrn Dr. Alexander Wachs (der mich/uns vertreten hat), daß er sich weiterhin auf der "guten/richtigen" Seite engagieren wird...denn eines möchte ich und sicherlich kein anderer, ihn im Gerichtssaal zum Gegner haben ;) !

Happy New Year

Gruß
fiesthies

Autogasfahrer
Beiträge: 13
Registriert: Dienstag 16. Oktober 2012, 23:19

Re: Deutschland - Allgemeiner Disskussions Thread

#9080 Beitrag von Autogasfahrer » Mittwoch 1. Januar 2014, 16:03

zauberlehrer hat geschrieben:Meine drei Sorgenkinder verjähren mit diesem Jahreswechsel !!!
Ich wünsche allen hier noch ausreichend Durchhaltevermögen!

Auf ein tolles, neues, abmahnungsfreies Jahr 2014

Dem kann ich mich nur anschliessen! Auch meine drei "Sorgenkinder" (welch treffende Bezeichnung) sind mit diesem Jahreswechsel endgültig verjährt...Halleluja!!! Davon befand sich ein Vorgang bereits seit dem Frühjahr 2013 im Stadium "Vorbereitung Klageerhebung abgeschlossen". Bei all' den Hiobsbotschaften, die hier immer vermeldet wurden und leider immer noch werden, darf man ruhig auch mal ein paar gute Nachrichten vermelden. Vielleicht macht das Einigen von Euch ja Mut, würde mich freuen.

Viele Grüße und allen Leidensgenossen weiterhin viel Glück...haltet durch!!!

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