Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
AG Frankfurt ... vielleicht
Hallo zusammen,
ich verfolge die Diskussionenen und Beiträge hier schon seit August 2007, als der erste Brief von S&W bei uns zu Hause reinschneite. Erst einmal ein großes Dankeschön für die vielen Informationen und persönlichen Berichte - das ist alles sehr hilfreich um ohne Panik zu reagieren.
Nun aber zu meinem Fall. Ich wurde wie gesagt 2007 wegen "Mouse T. - Horny like a Dandy" von S&W abgemahnt. Ich habe die abgeänderte Unterlassungserklärung hingeschickt und dann Inkasso Schreiben 1 und 2 bekommen. Dann hat sich RA Haas gemeldet. Dem habe ich dann ebenfalls mit dem Musterschreiben aus dem Forum geantwortet und die Forderung damit bestritten. ... soweit so gut. Jetzt habe ich auch ein Schreiben mit "letztmaliger" Zahlungsaufforderung von RA Haas erhalten auf die ich bis zum 19.3. reagieren muss - sonst gehts möglicherweise vor Gericht.
Derzeit geht es um 420 EUR, die sich wenn ich es richtig verstehe bei verlorenem Prozess auf ca. 800 EUR erhöhen könnten. Da mein zuständiges Gericht in Frankfurt a. M. liegen wird, bin ich jetzt doch am überlegen ob ich das lieber zahlen soll. Denn die letzten Urteile in Frankfurt sehen ja eher schlecht für mich aus. Zumindest für mich sieht es so aus, als gäbe es eine starke Tendenz in Frankfurt auf jeden Fall die Störerhaftung geltend zu machen. Deshalb denke ich mir gerade "Lieber 400 als 800 EUR und den Gerichtstermin gespart - und dann hoffentlich wieder Ruhe vor dieser Meute".
Bitte korrigiert mich jemand aber ich befürchte, dass es wohl eher mehr Prozesse in den Regionen geben wird, wo RA Haas und Co. gute Erfolgsaussichten haben -> wie in FFM.
Da ich bislang keine Infos zu Ähnlichen Verhalten hier im Forum gefunden habe, wollte ich mal fragen
1.) Sehe ich die Situation richtig? (Wegen geringerer Chancen in Frankfurt, etc.)
2.) Wenn ich jetzt "einknicke" und die 400 EUR zahle, was schreibt man dazu ... und legt man das lieber als Scheck bei?
Über ein paar Einschätzungen von Euch würde ich mich sehr freuen, da ich gerade nach den letzten Infos zu den Urteilen in Frankfurt hier aus dem Forum doch wieder recht verunsicher bin. :?
Schon mal besten Dank
ich verfolge die Diskussionenen und Beiträge hier schon seit August 2007, als der erste Brief von S&W bei uns zu Hause reinschneite. Erst einmal ein großes Dankeschön für die vielen Informationen und persönlichen Berichte - das ist alles sehr hilfreich um ohne Panik zu reagieren.
Nun aber zu meinem Fall. Ich wurde wie gesagt 2007 wegen "Mouse T. - Horny like a Dandy" von S&W abgemahnt. Ich habe die abgeänderte Unterlassungserklärung hingeschickt und dann Inkasso Schreiben 1 und 2 bekommen. Dann hat sich RA Haas gemeldet. Dem habe ich dann ebenfalls mit dem Musterschreiben aus dem Forum geantwortet und die Forderung damit bestritten. ... soweit so gut. Jetzt habe ich auch ein Schreiben mit "letztmaliger" Zahlungsaufforderung von RA Haas erhalten auf die ich bis zum 19.3. reagieren muss - sonst gehts möglicherweise vor Gericht.
Derzeit geht es um 420 EUR, die sich wenn ich es richtig verstehe bei verlorenem Prozess auf ca. 800 EUR erhöhen könnten. Da mein zuständiges Gericht in Frankfurt a. M. liegen wird, bin ich jetzt doch am überlegen ob ich das lieber zahlen soll. Denn die letzten Urteile in Frankfurt sehen ja eher schlecht für mich aus. Zumindest für mich sieht es so aus, als gäbe es eine starke Tendenz in Frankfurt auf jeden Fall die Störerhaftung geltend zu machen. Deshalb denke ich mir gerade "Lieber 400 als 800 EUR und den Gerichtstermin gespart - und dann hoffentlich wieder Ruhe vor dieser Meute".
Bitte korrigiert mich jemand aber ich befürchte, dass es wohl eher mehr Prozesse in den Regionen geben wird, wo RA Haas und Co. gute Erfolgsaussichten haben -> wie in FFM.
Da ich bislang keine Infos zu Ähnlichen Verhalten hier im Forum gefunden habe, wollte ich mal fragen
1.) Sehe ich die Situation richtig? (Wegen geringerer Chancen in Frankfurt, etc.)
2.) Wenn ich jetzt "einknicke" und die 400 EUR zahle, was schreibt man dazu ... und legt man das lieber als Scheck bei?
Über ein paar Einschätzungen von Euch würde ich mich sehr freuen, da ich gerade nach den letzten Infos zu den Urteilen in Frankfurt hier aus dem Forum doch wieder recht verunsicher bin. :?
Schon mal besten Dank
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- Beiträge: 3
- Registriert: Dienstag 10. März 2009, 22:32
Re: Deutschland
Genau dies habe ich gemeint...shual hat geschrieben:Das geht nicht. § 43 Abs 4 BRAO: "Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten."Lieschen Müller hat geschrieben:Meine Gedanken kreisen lediglich um die Frage, wie ein einschlägig bekannter Anwalt wohl beraten würde, käme ein Abgemahnter zu ihm mit der Frage, wie er auf sein Abmahnschreiben am sinnvollsten reagieren solle...
Du könntest aber Negele wegen U+C anrufen und U+C wegen Schutt usw.
Der Abgemahnte bekommt ein Schreiben von Anwalt A und geht damit zu Anwalt B. A und B sind beides einschlägig bekannte Anwälte im Abmahnwahn, aber es gilt A ungleich B...
Die deutsche Sprache ist leider manchmal etwas unpräzise und "frei" interpretierbar, deshalb nehme ich diesmal die Mathematik zu Hilfe
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- Registriert: Samstag 7. März 2009, 17:46
Re: Deutschland
das hier hat erinnert irgendwie an die Art, wie angebliche UR-Verletzer festgestellt werden
Re: Deutschland
liebe community,
wie mitbekommen, gibt es ein kleines problem.
hört bitte heute einmal auf, auf irgendwelchen
pn's zu antworten.
löscht einfach alle pn , die vom forum
aus verschickt werden.
jeder sollte als weiteres auf die funktion: alle cookies im
forum löschen - klicken.
pn und e-mail ist erst einmal deaktiviert!
sollte es nicht aufhören, wird das forum - deaktiviert.
es brauch auch nicht jeder hier zu posten, dass er mit
pn oder e-mail bombardiert wird, beschwert euch doch
einmal beim verursacher!
weitere informationen zur problematik - bitte an: steffen.steinwiesen@t-online.de
und nicht ins forum!
mfg - steffen
wie mitbekommen, gibt es ein kleines problem.
hört bitte heute einmal auf, auf irgendwelchen
pn's zu antworten.
löscht einfach alle pn , die vom forum
aus verschickt werden.
jeder sollte als weiteres auf die funktion: alle cookies im
forum löschen - klicken.
pn und e-mail ist erst einmal deaktiviert!
sollte es nicht aufhören, wird das forum - deaktiviert.
es brauch auch nicht jeder hier zu posten, dass er mit
pn oder e-mail bombardiert wird, beschwert euch doch
einmal beim verursacher!
weitere informationen zur problematik - bitte an: steffen.steinwiesen@t-online.de
und nicht ins forum!
mfg - steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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RA Haas 2. "nettes" Schreiben
Da mein letzter Post durch die Infos zu den Serverproblemen ausser Sicht gekommen ist und etwas lang war hier nochmal in kurz und hoffentlich auch klarer ...
Meine Frage nochmal in Kurzform:
Ist derzeit davon auszugehen, dass RA Haas die Anzahl der Prozesse deutlich erhöht. Zumal es offenbar beim AG Frankfurt a. Main so "toll" klappt
Oder wie läuft das bei den Gerichten ab? Wie gesagt wenn ich davon ausgehen muss, dass beim AG Frankfurt a. Main sowieso die Störerhaftung sehr weit ausgelegt wird, dann spare ich mir wenigstens die Gerichtskosten.
... und wie verfasst man einen Brief wo man sagt "ich hab nix gemacht, aber nehmt mein Geld und lasst mich in Ruhe" ... ist doch alles mist
Ich freue mich über jeden Tipp dazu. Bis 19.3. muss ich ja wieder mal in irgendeiner Form auf den Schrieb von denen reagieren bzw. nicht reagieren ...
Re: Re:
TimBu76 hat geschrieben:in Sachen Haas (Mick-Haig) scheint es in die nächste Runde zugehen. Wir haben Heute einen Mahnbescheid (1.316,58 Euro) erhalten. Hat mal wieder für Unruhe gesorgt, aber genau das wollen die Brüder ja.ChuckConnors hat geschrieben:Hallo,
was ich mich gerade frage: Gibt es eigentlich irgendwelche NEWS von KUW bzw. U+C?
...
Gibt es zu diesem Verein irgendwelche Neuigkeiten?
...
Wie jetzt: Geht es hier ursprünglich um K*w bzw. u*c oder um eine andere Abmahnerkanzlei?
KATER
Re: Deutschland
Tut mir Leid für die Panik. Das mit den zwei Urteilen in Frankfurt (ich dachte, die wären dann auch zuständig. Ist ja mein Wohnbereich) hab ich dann misverstanden.
Aber ich hab jetzt doch nochmal eine Frage zu dem Ganzen ...
Wenn die Jungs von RA Haas einen Mahnbescheid erwirken und ich den Forderungen widerspreche, wie gehts dann weiter? Heisst es dann automatisch entweder "Klage mit Gerichtstermin" oder Ruhe bis zur Verjährung Syslvester 2010?
Bitte nicht misverstehen, aber beschere ich den Jungs von RA Haas nicht noch weitere Gebühren die sie mit auf die Rechnung schreiben können, die sie sich dann doppelt und dreifach vor Gericht bei mir holen können? Bei mir sitzt immer noch das diffuse Gefühl fest (nach dem ganzen aktuellen Berichten hier im Forum), dass eine Klage immer wahrscheinlich wird und deren Chancen nicht so schlecht wie ich mir das wünschen würde. Alles was ich rechtlich zu dem ganzen Abmahnquatsch weiss, hab ich ja überwiegend aus dem netten Forum
P.S. wenns nicht zu kompliziert ist ... wie funktioniert das mit der Gerichtswahl? Suchen die sich irgendeins in DE aus?
Für ein paar erhellende Worte bin ich Euch dankbar.
Re: Deutschland
... schönen Dank auch ... "Troll"
... wenn ich zu blind bin es zu finden, bitte einen kleinen Link wo ich es finde und gut isses. Alternativ nehme ich auch den Blindenhund
... wenn ich zu blind bin es zu finden, bitte einen kleinen Link wo ich es finde und gut isses. Alternativ nehme ich auch den Blindenhund
Re: Deutschland
Erst mal vielen Dank! Jetzt ist mir einiges klarer :-)
- DrSnuggles
- Beiträge: 1
- Registriert: Mittwoch 11. März 2009, 16:17
Re: Deutschland
Abmahnanwälte entschuldigen sich bei Opfer
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=755713
EDIT by Grazer57
Auch in diesem Forum gilt:
Links bitte nur in Link[/url] <-- ohne Leerzeichen angeben !!!
Danke!!
P.S. Achja Rot in jeglicher Farbnuance
ist dem Mod bzw. dem Admin vorbehalten
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=755713
EDIT by Grazer57
Auch in diesem Forum gilt:
Links bitte nur in Link[/url] <-- ohne Leerzeichen angeben !!!
Danke!!
P.S. Achja Rot in jeglicher Farbnuance
ist dem Mod bzw. dem Admin vorbehalten
Re: Deutschland
hallo erstmal.
ich hab das ganze hier schon ne weile verfolgt und hab gestern zufällig imm I-Net gesehen wie einfach man das WEP des WLan ausschaltet ( Tool heißt Aircrack ). Kann man das nicht als Beweis für sich benutzen? Ich denke nicht das ein Leihe sein WLan so sichert, und mit dem Tool soll man sehr schnell das WEP knacken.
ich hab das ganze hier schon ne weile verfolgt und hab gestern zufällig imm I-Net gesehen wie einfach man das WEP des WLan ausschaltet ( Tool heißt Aircrack ). Kann man das nicht als Beweis für sich benutzen? Ich denke nicht das ein Leihe sein WLan so sichert, und mit dem Tool soll man sehr schnell das WEP knacken.
Re: Deutschland
@hollyberg
kann / konnte und deine aufsichtspflicht gegenüber
Familienangehörige und Freunde du nachgekommen bist , dein
Zugangspasswort zum Router geändert hast hast du doch alles
getan um Missbrauch zu minimieren.
" Nur weil ein Auto diebstahlsicher ist heisst das nicht das ich
morgens zum Auto komme und es wurde nicht eingebrochen oder ?
Nur das Risiko ist durch die Diebstahlsicherung minimiert. "
Der einzige Vorteil beim Auto ist ich sehe den materiellen schaden
sofort bei einer Abmahnung im Urheberrecht ist es oft erst später
nachvollziehbar wenn überhaupt!!
Das ist aber meine persönliche Meinung.
MfG
Wenn dein W-lan nur mit WEP verschlüsselung abgesichert werdenKann man das nicht als Beweis für sich benutzen?
kann / konnte und deine aufsichtspflicht gegenüber
Familienangehörige und Freunde du nachgekommen bist , dein
Zugangspasswort zum Router geändert hast hast du doch alles
getan um Missbrauch zu minimieren.
" Nur weil ein Auto diebstahlsicher ist heisst das nicht das ich
morgens zum Auto komme und es wurde nicht eingebrochen oder ?
Nur das Risiko ist durch die Diebstahlsicherung minimiert. "
Der einzige Vorteil beim Auto ist ich sehe den materiellen schaden
sofort bei einer Abmahnung im Urheberrecht ist es oft erst später
nachvollziehbar wenn überhaupt!!
Das ist aber meine persönliche Meinung.
MfG
Re: Deutschland
Wenn schon nicht die StA in der Lage sind ordentlich zu ermitteln und die Zivilgerichte keine vernünftigen Urteile fällen können bzw. seltsame Ansichtsweisen vertreten, müssen es eben die Verwaltungsgerichte rausreißen :D :
Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"
Verwaltungsgericht bezeichnet Vorratsdatenspeicherung als "ungültig"
Re: Deutschland
Hallo,
ich war hier schonmal gemeldet, durch die crashes wurde wohl auch mein Datenbankeintrag und mein Anmeldung beseitigt.
Deshalb hier nochmal in Kurzform ein Überblick
- 1. Abmahnung 13.06.2008 (damals noch kuw) Hoppelfilmchen
- mod. UE abgeschickt, nicht gezahlt
- 2. Schreiben (U+C), höhere Forderung, nicht gezahlt
- 1. Abmahnung (U+C) für anderen Hoppelfilm 14.11.2008
- mod. UE abgeschickt, nicht gezahlt
so, jetzt komme ich zum eigentlichen.
U+C schreib uns am 13.03.2009 erneut einen Brief
1. sie hätten die Unterlassungserklärung für den 2. Abgemahnten Film (vom 14.11) entsprechend vermerkt, ihnen liege aber für den ersten (13.06) noch keine vor.
Dies kann aber nicht sein, da ich ihn per Einschreiben mit Rückschein eingesendet habe und der Rückschein hier vor mir liegt.
Soll ich denen nun einfach eine Kopie des Rückscheins schicken und sagen sie sollen ihre Unterlagen nochmals kontrollieren, oder nochmal gleich einen mod. UE mitschicken?
2. Sind es wieder die üblichen Drohgebärden wenn sie schreiben, "...nicht angenommen, es sind daher die Weiterungen eingetreten......sollte ein Zahlungseingang nicht verzeichnet werden, werden wir das gerichtliche Verfahren einleiten..."?
Wäre über ein Anwort zu meinen beiden Fragen dankbar.
mfg
ich war hier schonmal gemeldet, durch die crashes wurde wohl auch mein Datenbankeintrag und mein Anmeldung beseitigt.
Deshalb hier nochmal in Kurzform ein Überblick
- 1. Abmahnung 13.06.2008 (damals noch kuw) Hoppelfilmchen
- mod. UE abgeschickt, nicht gezahlt
- 2. Schreiben (U+C), höhere Forderung, nicht gezahlt
- 1. Abmahnung (U+C) für anderen Hoppelfilm 14.11.2008
- mod. UE abgeschickt, nicht gezahlt
so, jetzt komme ich zum eigentlichen.
U+C schreib uns am 13.03.2009 erneut einen Brief
1. sie hätten die Unterlassungserklärung für den 2. Abgemahnten Film (vom 14.11) entsprechend vermerkt, ihnen liege aber für den ersten (13.06) noch keine vor.
Dies kann aber nicht sein, da ich ihn per Einschreiben mit Rückschein eingesendet habe und der Rückschein hier vor mir liegt.
Soll ich denen nun einfach eine Kopie des Rückscheins schicken und sagen sie sollen ihre Unterlagen nochmals kontrollieren, oder nochmal gleich einen mod. UE mitschicken?
2. Sind es wieder die üblichen Drohgebärden wenn sie schreiben, "...nicht angenommen, es sind daher die Weiterungen eingetreten......sollte ein Zahlungseingang nicht verzeichnet werden, werden wir das gerichtliche Verfahren einleiten..."?
Wäre über ein Anwort zu meinen beiden Fragen dankbar.
mfg
Re: Deutschland
Mal zwei grundsätzliche Fragen:
1. Sollte man im Begleitschreiben, das ich mit einer mod. UE abschicken würde überhaupt auf die Zahlungsaufforderung eingehen oder einfach wie im FAQ des Vereins gegen den Abmahnwahn nur schreiben, dass ich ihnen die Unterlassungsverpflichtungserklärung hiermit schicke?
2. Wie reagiert man auf weitere "Erinnerungsschreiben", mit denen man rechnen muss, wenn also ein Brief kommt: "Haben UE erhalten, aber Sie haben keine Zahlung vogenommen?"
-> ignorieren
-> "Bin zu einer Zahlung nicht bereit."
-> Vorschläge?
Vielen Dank schon mal im Voraus, ihr macht alle einen klasse Job!
1. Sollte man im Begleitschreiben, das ich mit einer mod. UE abschicken würde überhaupt auf die Zahlungsaufforderung eingehen oder einfach wie im FAQ des Vereins gegen den Abmahnwahn nur schreiben, dass ich ihnen die Unterlassungsverpflichtungserklärung hiermit schicke?
2. Wie reagiert man auf weitere "Erinnerungsschreiben", mit denen man rechnen muss, wenn also ein Brief kommt: "Haben UE erhalten, aber Sie haben keine Zahlung vogenommen?"
-> ignorieren
-> "Bin zu einer Zahlung nicht bereit."
-> Vorschläge?
Vielen Dank schon mal im Voraus, ihr macht alle einen klasse Job!
Re: Deutschland
Danke für die Anwort, werde dann mal eine Kopie des Rückscheins schicken.
Wurde nicht angenommen, war vermutlich etwas zu wenig zitiert von mir, sry, damit war deren Angebot von 250€ gemeint.
mfg
Wurde nicht angenommen, war vermutlich etwas zu wenig zitiert von mir, sry, damit war deren Angebot von 250€ gemeint.
mfg
Re: Deutschland
Kam es mir nur so vor, oder war es eine recht lange Zeit still um U+..? Was mich wundert ist, dass die in einem Schreiben 2 Fällen zusammenpacken, dies würde ja bedeuten, die hätten einen Abgleich anhand des Namens gemacht. Das ist doch bis jetzt noch nicht vorgekommen, oder?U+C schreib uns am 13.03.2009 erneut einen Brief
1. sie hätten die Unterlassungserklärung für den 2. Abgemahnten Film (vom 14.11) entsprechend vermerkt, ihnen liege aber für den ersten (13.06) noch keine vor.
Dies kann aber nicht sein, da ich ihn per Einschreiben mit Rückschein eingesendet habe und der Rückschein hier vor mir liegt.
Soll ich denen nun einfach eine Kopie des Rückscheins schicken und sagen sie sollen ihre Unterlagen nochmals kontrollieren, oder nochmal gleich einen mod. UE mitschicken?
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- Beiträge: 36
- Registriert: Sonntag 8. März 2009, 10:33
Re: Deutschland
Alle liebe CoJ Gemeinde,
wir alle wurden doch abgemahnt weil wir angeblich das Computerspiel CoJ verbreitet haben.
Witzig an der Abmahnung ist doch das eine Datei: Call of Juarez German Alcohol CloneDVD-Opium.part1.rar in der Abmahnung steht.
PART X von n und RAR.
So und jetzt sollen mir mal die Abmahner beweisen das hier mit das Urheberrecht ihres Mandanten verletzt wurde!!!!!!!!!
Bloß weil zufällig irgendwas im Titel der Datei so klingt wie der Name des Computerspiels, sorry so nicht.
Oder sind die Worte "CALL" "OF" und "Juarez"(mexikanische Grenzstadt) von Techland erfunden bzw Urheberrechtlich geschützt.
Ich finde die sollen mal darüber nachdenken was sie da eigentlich in ihren Abmahnungen für einen Quatsch schreiben, oder wird bald jeder Abgemahnt der seine Mallorca Urlaubsbilder Online stellt bloß weil er die Datei dann
"Call of Juarez German Alcohol CloneDVD-Opium.part1-Mallorca-Urlaubsbilder.rar" genannt hat!!!!!!!!!!!!!
Ich finde hier wird doch der ganze AbmahnWahnsinn offensichtlich.
wir alle wurden doch abgemahnt weil wir angeblich das Computerspiel CoJ verbreitet haben.
Witzig an der Abmahnung ist doch das eine Datei: Call of Juarez German Alcohol CloneDVD-Opium.part1.rar in der Abmahnung steht.
PART X von n und RAR.
So und jetzt sollen mir mal die Abmahner beweisen das hier mit das Urheberrecht ihres Mandanten verletzt wurde!!!!!!!!!
Bloß weil zufällig irgendwas im Titel der Datei so klingt wie der Name des Computerspiels, sorry so nicht.
Oder sind die Worte "CALL" "OF" und "Juarez"(mexikanische Grenzstadt) von Techland erfunden bzw Urheberrechtlich geschützt.
Ich finde die sollen mal darüber nachdenken was sie da eigentlich in ihren Abmahnungen für einen Quatsch schreiben, oder wird bald jeder Abgemahnt der seine Mallorca Urlaubsbilder Online stellt bloß weil er die Datei dann
"Call of Juarez German Alcohol CloneDVD-Opium.part1-Mallorca-Urlaubsbilder.rar" genannt hat!!!!!!!!!!!!!
Ich finde hier wird doch der ganze AbmahnWahnsinn offensichtlich.
Re: Deutschland
... ohoh, nimms nicht persönlich aber ich glaube Stuttgart liegt nicht in Hessen und für Hessen ist das AG Hünfeld zuständig ?princess15114 hat geschrieben:Für automatisierte MB gibt es in jedem Bundesland nur ein Mahngericht (außer NRW, da zwei). Das Mahngericht was den MB verschickt hat, ist immer das Gericht, das in dem Bundesland sitzt, in dem auch der RI seinen Sitz hat.
Bsp.:
...
CDV - Hessen - Stuttgart
usw.
Re: Deutschland
Tja, genau hier kommt der Hash der Datei in's Spiel... der Name ist unwichtig.Al-Bundys-Opa hat geschrieben:Bloß weil zufällig irgendwas im Titel der Datei so klingt wie der Name des Computerspiels, sorry so nicht.