Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Tom77
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8581 Beitrag von Tom77 » Dienstag 16. Juli 2013, 11:41

FortyTwo hat geschrieben: Und was willst Du damit sagen?! - Deiner Aussage folgend sind dann die sich daraus ergebenden Abmahnungen ebenfalls Normalität.
Ich will damit sagen, dass niemand davor gefeit ist nicht auch mal unbewusst eine Urheberrechtsverletzung zu begehen

Dann such bitte mal den heise-Artikel, damit wir das nachlesen können. Übrigens: Wenn ich mich in meinem beruflichen Umfeld umhöre, insbesondere Gespräche mit abgemahnten Kunden, dann sind sich die meisten des Verstoßes durchaus bewußt oder wissen wer aus der Familie es gewesen ist.
http://www.heise.de/ct/artikel/Schwieri ... 69835.html

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8582 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Juli 2013, 12:06

Man sollte trotz Emotionen einiges beachten!

Im Grundsatz:
Klarkommen mit den Gesetzen und Rechtsprechung!



1. Was ist eine Abmahnung?
- Hinweis auf einen getätigten UrhR-Verstoß über den ermittelten und verauskunfteten Internetzugang, sowie die
vorerst außergerichtliche Aufforderung an den einzigen Verantwortlichen - den Anschlussinhaber - diese Handlung
zukünftig zu unterlassen und mögliche Ursache zu beseitigen.


2. Grundlage
  • (a) ein RI/RV beauftragt eine Logfirma
    (b) Logfirma ermittelt und schreibt eine P2P-IP auf, über die ein UrhR-Verstoß (Download und/oder/bzw. Upload)
    getätigt wurde
    (c) RI/RV beauftragt Anwalt, dieser stellt eine Gestattungsanordnung gem. § 101 IX UrhG
    Ziel: Beauskunftung der Person hinter der P2P-IP
    (d) Provider ordnet die P2P-IP auf Grundlage der Gestattungsanordnung a) einen seinen Kunden zu oder b) nicht.
    Ordnet er die P2P-IP zu, wird er - muss er - Klarnamen + Hausnummer dem Abmahner übermittlen
    (e) es erfolgt durch den Anwalt die Abmahnung
BGH (“Sommer unseres Lebens“; “Morpheus“):
Es besteht erst einmal die tatsächliche Vermutung, das der AI durch die Ermittlung der Logfirma + Verauskunftung
des Providers - verantwortlich für diesen UrhR-Verstoß ist. Jetzt muss sich der Abgemahnte zum Sachverhalt und
Geschehensablauf erklären. Warum? Er ist der Einzige der Einblick hat, keine Logfirma, kein RI/RV, kein Abmahnanwalt,
sondern nur der AI.


3. Warum wichtig?
Es gilt jetzt die so genannte Störerhaftung.

Störerhaftung, was ist das?
Die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugangsanschluss aus sowie die Erlangung
von Schadenersatz. Liegt ein Fall der Störerhaftung vor, muss nämlich der eigentliche Täter nicht ermittelt werden.

Regelmäßige Rechtsprechung des BGH zur Störerhaftung:
(...) Wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung
eines geschützten Rechtsguts beiträgt, kann als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch
genommen werden. (...)

Das heißt:
Unabhängig von der Haftung für Täterschaft und Teilnahme kann auch derjenige als Störer zur Unterlassung und Beseitigung
verpflichtet sein, der - ohne eigenes Verschulden - adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer
Urheberrechtsverletzung mitgewirkt hat, z.B. indem er die Verletzung durch Dritte ermöglicht hat.

Zu gut Deutsch:
Der Anschlussinhaber haftet dadurch, dass er den Zustand geschaffen hat, der zu der Rechtsverletzung geführt hat. Er
hat den Anschluss inne und schafft damit über seinen Anschluss die Möglichkeit der Rechtsverletzung.

A und O = Zugangssicherung, Prüfpflichten!
Kein einfaches Bestreiten, sondern substantiierer Vortrag!



Zivilrecht:
  • 1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
    2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
    3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die d. Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und werden vom Gericht als "wahr" unterstellt.
Dieses sind die Grundlagen, die jeder wissen sollte.


:::::::::::::::::::::

Ob nun fair oder Unfair spielt keine Rolle. Und im richtigen Leben würde niemanden interessieren, wenn der Nachbar seinen
12-jährigen Sohn erlaubt mit der Motorsäge einen Baum umzuhauen und dieser auf dein Haus knallt und Schäden anrichtet.
Hier würde jeder Himmel und Hölle bewegen - seinen Schaden - ersetzt zu bekommen. Und wenn nicht vom Sohn, dann vom Vater
als Störer, oder als Störer und Täter, weil er fahrlässig und verantwortungslos seinem Burle es überhaupt erlaubte. Im
Internet ist aber alles anders - nein! Störerhaftung, tatsächliche Vermutung, sekundäre Darlegungslast des Zivilrecht ist
nicht für P2P erfunden wurden, sondern schon lange geltend.

:::::::::::::::::::::

Code: Alles auswählen

Bsp.: Eine Bekannte bekommt mittlerweile regelmäßige Abmahnungen, weil ihre Mieter (5 Parteien-Studentenmietshaus) mutmaßlich 
über den auf Sie laufenden DSL-Anschluss Filesharing betrieben haben. Soll sie da etwa klagen? Irgendein Student wird´s wohl 
schon gewesen sein, welcher es war ist allerdings ihr Problem. Die arme Frau wollte ihren Studenten nur einen DSL-Anschluss 
stellen und darf dafür jetzt ständig Anwaltsgebühren zahlen.
Sind wir doch erst einmal ehrlich. Dieser ganze Murks interessiert doch keinen Menschen, solange er kein Abmahnschreiben in
den eigenen Händen hält, egal ob Berichterstattung oder nicht. Es gibt ja noch weit mehr der unterschiedlichsten Konstellationen,
die noch nicht einer richterlichen Entscheidung unterliegen.

Mutter richtet auf Ihren Namen einen Internetzugang für die eigene Tochter (am anderen Ende der Stadt wohnend) ein, Lebenspartner
der Partnerin saugt, Trennung (warum auch immer) - Abmahnung in Richtung Mutter

Nachbar lässt per WLAN den Nachbarsjungen gegen einen geringen (TG-)Obolus mitserven - Abmahnungen in Richtung des freundlichen
Nachbarn

Ferienwohnung, Mietwohnung, WG, erwachsen Kinder usw., hier gibt es noch keine Grundsatz Entscheidung des BGH. Bislang nur
1. unzureichend gesicherte WLAN
2. Haftung Eltern mit minderjährigen Kindern

Die Störerhaftung bzw. Täterhaftung greift eben nur ab Kenntnis. Natürlich hat man aber Prüfpflichten (Oberbegriff). Heute ist
eben der sicherste Weg, das jeder (Vermieter, Nieter) seinen eigenen Internetvertrag besitzt. Ist dies jetzt für die Vermieterin
fair? Sicherlich nicht. Aber rechtlich liegt die Sache eben ganz anders.

Deshalb auch das gebetsmühlenartige wiederholen der Fakten. Entweder man kommt mit den Gesetzen und Rechtsprechung klar, oder
nicht.


VG Steffen

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8583 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. Juli 2013, 12:08

Aha, ich lese dort: "Bei einigen Verfahren habe „die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 Prozent aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90 Prozent betragen."

Wie ich es mir gedacht habe: Es konnten nicht alle IPs zugeordnet werden. Die Schlussfolgerung daraus, dass es sich dabei um einen Fehler gehandelt hat ist allerdings FALSCH! Wenn die Speicherfrist der Logfiles abgelaufen ist und ich daraufhin abgefragte IPs nicht mehr auflösen kann ist das eine technische Unmöglichkeit, aber kein Fehler.

Ein Fehler läge nur dann vor, wenn 50% (oder gar 90%) der IPs den falschen Anschlussinhabern zugeordnet worden wären, aber hier geht es um "nicht zuzuordnenden IP-Adressen"; das ist eben was völlig anderes!

The Grinch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8584 Beitrag von The Grinch » Dienstag 16. Juli 2013, 12:20

Und wie viele diese nicht zuordenbaren IP-Adressen werden fälschlich anderen Teilnehmern angeheftet,
und erhalten so Abmahnungen für Dinge die Diese nicht begangen haben?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8585 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Juli 2013, 12:25

LG Köln, Beschluss vom 25.09.2008, Az. 109-1/08

(...) Ob und wie oft eine mitgeteilte IP-Adresse zur Tatzeit von einem Unbeteiligten ander-weitig genutzt worden sei, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen; man könne insoweit nur Vermutungen anstellen. Derartige Fehlverknüpfungen sind nach der Erfahrung der Staats-anwaltschaft auch kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe - so die Staatsanwaltschaft - die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel habe die Fehlerquote sogar über 90% betragen. (...)
Das ist doch Schnee von Vorvorgestern. Einmal ging es hier um eine Akteneinsicht in die Strafakte nach einem damals vorangegangenen staatsanwaltlichen Auskunftsverfahren gem. § 113 TKG. Und hier ging es, - viee wollen es nicht wahrhaben - nur um die Fehlerhaftigkeit bei der Zuordnung, aber nicht um fehlerhafte Ermittlung, Beauskunftung, oder gar Abmahnung. Ganz zu Schweigen, das solch eine Feststellung mit der Einführung des Richterbeschlusses 01.09.2008 (Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums) noch nicht gibt. Diese LG-Entscheidung wird aber immer und gern an den Haaren herbeigezogen, wenn man nicht auf der eigenen Pfanne hat.


[quoteemThe Grinch]Und wie viele diese nicht zuordenbaren IP-Adressen werden fälschlich anderen Teilnehmern angeheftet,
und erhalten so Abmahnungen für Dinge die Diese nicht begangen haben?[/quoteem]

Knallhart: Gibt es eine Fehlerhafte Beweiskette - Beweise dieses - in Deinem konkreten Fall -, oder es wird als Behauptung ins Blaue hinein abgetan. Irrelevant!

VG Steffen

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8586 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. Juli 2013, 12:34

The Grinch hat geschrieben:Und wie viele diese nicht zuordenbaren IP-Adressen werden fälschlich anderen Teilnehmern angeheftet,
und erhalten so Abmahnungen für Dinge die Diese nicht begangen haben?
Keinem! - Nicht zuzuodnen heist nicht zuzuordnem. In den Telekom-Listen ist das sogar entsprechend vermerkt.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8587 Beitrag von hansw » Dienstag 16. Juli 2013, 12:51

Mal systematisch:

Eine Abmahnung flattert ins Haus
Es stellen sich eigentlich nur zwei Fragen:
a. ist der Vorwurf gerechtfertigt, d.h. trifft dieser auf mich persönlich zu bzw. hatte ich davon Kenntnis (Stichwort Störerhaftung)?
b. ist der Vorwurf nicht gerechtfertigt?

Wenn a. dann mod. UE, vergleicht euch und bezahlt (wegen mir: wartet und hofft auf Verjährung aber weint später nicht, wenn die Verjährung doch nicht eintritt).
Wenn b. dann kämpft juristisch und bereitet euren substantiierten Vortrag vor.

Die hitzigen und teilweise auch interessanten Diskussionen (Steffen würde "philosophieren" sagen) um die ganzen moralischen, juristischen, kulturellen, technischen etc. Fragen rund ums Filesharing und Urheberrecht etc. kann man führen (z.B. in Foren). Sie sind für den oben beschrieben, eigentlich sehr simplen Vorgang aber völlig egal.

Was mir in diesem Zusammenhang fehlt sind brauchbare Erkenntnisse zum substantiierten Vortrag. Da zitiere ich mich mal selbst:
hansw hat geschrieben:6. Ganz praktisch bleibt also für 2013 in Deutschland: für alle diejenigen, die einen substantiierten Vortrag anstreben (weil sie tatsächlich unschuldig sind oder weil sie einfach in die Konfrontation wollen) wäre m.E. eine Datenbank/Tabelle gut, die mögliche Argumente auflistet, die entweder bisher vor Gerichten Bestand haben/hatten oder die in diesem Forum diskutiert werden können. Beispiel: Spalte 1: Argument: Der Abgemahnte war zur fraglichen Zeit im Urlaub. Spalte 2: Wie kann dies bewiesen werden: Z.B. Boardingpass, Reservierungsbestätigung Hotel etc. Spalte 3: gibt es hierzu Erkenntnisse aus früheren Verhandlungen?
Grüße
Hans

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8588 Beitrag von Steffen » Dienstag 16. Juli 2013, 13:10

[quoteemhansw]6. Ganz praktisch bleibt also für 2013 in Deutschland: für alle diejenigen, die einen substantiierten Vortrag anstreben (weil sie tatsächlich unschuldig sind oder weil sie einfach in die Konfrontation wollen) wäre m.E. eine Datenbank/Tabelle gut, die mögliche Argumente auflistet, die entweder bisher vor Gerichten Bestand haben/hatten oder die in diesem Forum diskutiert werden können. Beispiel: Spalte 1: Argument: Der Abgemahnte war zur fraglichen Zeit im Urlaub. Spalte 2: Wie kann dies bewiesen werden: Z.B. Boardingpass, Reservierungsbestätigung Hotel etc. Spalte 3: gibt es hierzu Erkenntnisse aus früheren Verhandlungen?[/quoteem]

Dieses geht schon nicht aus dem Grund, das jeder Abmahnfall - einen konkreten Einzelfall - darstellt. Natürlich geht es immer um Abmahnung und der letztendlichen Frage: Störer oder nicht! Bei jedem ist aber ein anderer Geschehensablauf anhängig.

Aber einen “Verteidungsantwortenkatalog“ kann und wir es nicht geben.

Bsp: Vermieter, schau ich doch mal ...

Verteidungsantwortenkatalog
  • Kapitel IV Vermieter
    Seite 12, Antwort 3 + 4 und vielleicht noch Seite 13, Antwort 1
    und dann hätte ich gern noch,
  • Kapitel I, Algemein Antworten
    Seite 1 Antwort 5, 6 und 7 könnten eigentlich auch auf mich zutreffen.
  • Kapitel II, Urlaub
    Seite 6, Antwort 5, 8, und 11 nehme ich als heimliche Reserve.
Alles natürlich unter der Flagge Ironie und Sarkasmus. Dieses kann und wird es nicht geben. Denn es kann nur so sein: Mein Anschluss ist gesichert 1., 2., 3. usw.; bei mir sah es zum Log 1 ba, ba, ba - Log 2 bu, bu, bu - Log 3 be, be,be so aus; bei meiner Frau sah es zum Log 1 ba, ba, ba - Log 2 bu, bu, bu - Log 3 be, be, be so aus; dito bei meinem 14-jährigen Kind, es sah zum Log 1 ba, ba, ba - Log 2 bu, bu, bu - Log 3 be, be, be so aus. Ich hatte alle beide bim, bim, bim und bäm, bäm, bäm. Beweise, Zeugen, eidesstattliche Versicherungen. Punkt. Aus.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8589 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. Juli 2013, 13:47

Tom77 hat geschrieben: Wenn du mir sagen kannst wie ich die Beweise meiner Unschuld (am Samstag kam das offizielle Störungsprotokoll meines Providers zum "Tatzeitpunkt") am effektivsten gegen diesen Abwahnmahn einsetzen kann, dann her damit!
Gruß Tom
Oh, hier hatte ich wohl ein Detail überlesen.

OK, wenn anhand des Störungsprotokolls KLAR hervorgeht, dass es sich um eine DURCHGEHENDE Störung (von...bis) gehandelt hat, dann wäre das ein erfolgversprechender Verteidigungsansatz.

Im Umkehrschluss müsste sich der Provider (dem ich dann den Streit verkünden würde, sollte es zur Klage gegen mich kommen) die Frage gefallen lassen, wie es denn sein könne, dass er einen Anschlussinhaber beauskunften konnte, bei dem der Anschluss zum betreffenden Tatzeitpunkt wegen einer Störung nachweislich (da vom Provider schriftlich bestätigt) stillgelegt war.

Tom77
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8590 Beitrag von Tom77 » Dienstag 16. Juli 2013, 14:15

FortyTwo hat geschrieben: Oh, hier hatte ich wohl ein Detail überlesen.

OK, wenn anhand des Störungsprotokolls KLAR hervorgeht, dass es sich um eine DURCHGEHENDE Störung (von...bis) gehandelt hat, dann wäre das ein erfolgversprechender Verteidigungsansatz.
.
Hallo FortyTwo,

aus dem Störungsprotokoll geht eindeutig hervor, dass mein Anschluss eine durchgehende Störung über drei Wochen hatte.
FortyTwo hat geschrieben:
Im Umkehrschluss müsste sich der Provider (dem ich dann den Streit verkünden würde, sollte es zur Klage gegen mich kommen) die Frage gefallen lassen, wie es denn sein könne, dass er einen Anschlussinhaber beauskunften konnte, bei dem der Anschluss zum betreffenden Tatzeitpunkt wegen einer Störung nachweislich (da vom Provider schriftlich bestätigt) stillgelegt war.
Meine diesbezügliche Anfrage beim Provider blieb bisher unbeantwortet, allerdings hatte er mir in einem anderem Schreiben bereits mitgeteilt, dass sämtliche Verbindungsdaten nach Beauskunftung des Abmahners direkt gelöscht wurden - ich denke also, da wird auch keine Antwort mehr kommen .)(

Ich kann also in meinem Fall nachweisen, dass die Erhebungskette der Beweismittel fehlerhaft war, die Frage die ich mir stelle:
Wie nutze ich meine Beweise am effiktivsten und kann ich hier anderen Abmahnopfer des gleichen Auskunftverfahrens helfen?
Wenn ja, wie finde ich sie?

Gruß Tom

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8591 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. Juli 2013, 14:29

Tom77 hat geschrieben: aus dem Störungsprotokoll geht eindeutig hervor, dass mein Anschluss eine durchgehende Störung über drei Wochen hatte.
FortyTwo hat geschrieben:
Im Umkehrschluss müsste sich der Provider (dem ich dann den Streit verkünden würde, sollte es zur Klage gegen mich kommen) die Frage gefallen lassen, wie es denn sein könne, dass er einen Anschlussinhaber beauskunften konnte, bei dem der Anschluss zum betreffenden Tatzeitpunkt wegen einer Störung nachweislich (da vom Provider schriftlich bestätigt) stillgelegt war.
Meine diesbezügliche Anfrage beim Provider blieb bisher unbeantwortet, allerdings hatte er mir in einem anderem Schreiben bereits mitgeteilt, dass sämtliche Verbindungsdaten nach Beauskunftung des Abmahners direkt gelöscht wurden - ich denke also, da wird auch keine Antwort mehr kommen .)(
Das mit dem Löschen der Verbindungsdaten ist richtig, da § 96 (1) TKG. Das ändert aber nichts an Deinem möglichen Vortrag: Du kommst weder als Täter noch als Störer in Frage, da Dein Anschluss zu dem Tatzeitpunkt wochenlang gestört war. Beweis: schriftliche Bestätigung des Providers.
Tom77 hat geschrieben: Ich kann also in meinem Fall nachweisen, dass die Erhebungskette der Beweismittel fehlerhaft war, die Frage die ich mir stelle:
Wie nutze ich meine Beweise am effiktivsten und kann ich hier anderen Abmahnopfer des gleichen Auskunftverfahrens helfen?
Wenn ja, wie finde ich sie?
Gruß Tom
Gar nicht, das ist ein Einzellfall. Ich glaube kaum, dass alle Abgemahnten von Ihrem Provider eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass betreffender Anschluss zum Tatzeitpunkt offline war.

Und wie Du den Beweis in Deinem Einzellfall am besten und effizentesten einsetzt, da würde ich an Deiner Stelle einen Fachanwalt befragen.

hansw
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8592 Beitrag von hansw » Dienstag 16. Juli 2013, 14:34

Steffen hat geschrieben:Denn es kann nur so sein: Mein Anschluss ist gesichert 1., 2., 3. usw.; bei mir sah es zum Log 1 ba, ba, ba - Log 2 bu, bu, bu - Log 3 be, be,be so aus; bei meiner Frau sah es zum Log 1 ba, ba, ba - Log 2 bu, bu, bu - Log 3 be, be, be so aus; dito bei meinem 14-jährigen Kind, es sah zum Log 1 ba, ba, ba - Log 2 bu, bu, bu - Log 3 be, be, be so aus. Ich hatte alle beide bim, bim, bim und bäm, bäm, bäm. Beweise, Zeugen, eidesstattliche Versicherungen. Punkt. Aus.
Naja, erstens kommen wir mit einem solchen nebulösem gebrabbel von wegen "ba, ba" und "bäm, bäm" auch nicht weiter und zweitens: wenn du schreibst "Denn es kann nur so sein" hast du ja eine Vorstellung wie es sein kann. Mit "bäm, bäm" kann man da aber leider nichts anfangen.

Ich bleibe dabei: was, neben allen super aufbereiteten und angebotenen Inhalten zur Thematik fehlt (dies betrifft insbesondere die Website und weniger das Forum), sind systematische Infos zur eigentlichen Verhandlung und hierbei insbesondere zur Verteidigungsstrategie/argumentation. Das dies keinem Rezeptbuch oder bibelähnlicher Gesetzessammlung gleicht, sollte, bei aller Ironie, klar sein. Und noch mal: ich rede nur von Personen, die, Hand aufs Herz, unschuldig sind. Bei denen stellen sich schon Fragen wie: Wie beweise ich denn, dass ich zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu Hause war? Wie beweise ich denn, dass mein Router ausgeschaltet war? etc. Und: reicht einem Richter eine bestimmte Beweisführung oder gibt es aus anderen Verfahren Hinweise, dass bestimmte Argumente eh nicht zählen.

Also ich finde: wenn man hier gebetsmühlenartig beklagt, dass die Abgemahnten die juristische Konfrontation scheuen (und lieber brav zahlen) bzw. ihre substantiierten Vorträge nicht umfassend vorbereiten, könnten solche Hinweise ggf. zu mehr Transparenz, Verständnis und Kampfesgeist führen. Wie gesagt: es geht nicht um ein Rezeptbuch, sondern um Schaffung von Transparenz.

Hans

Nachtrag: übrigens diskutieren Fortytwo und Tom gerade eine Argumentationsidee: Störungsprotokoll des Providers. Von dieser Möglichkeit höre ich das erste Mal. und bevor du jetzt wieder nachhakst: natürlich ist jeder Fall ein Einzelfall. Aber nur zu wissen, dass ich auch in diese Richtung "ermitteln" könnte, verbreitert ungemein meinen eigenen "Verteidigungs-Horizont". Ich hatte nämlich in den letzten Monaten verstärkt Störungen und werde nun nachher mal nachschauen, ob am fraglichen Datum ggf. eine Störung möglich gewesen ist. Das ist natürlich alles schwierig, da es schon einige Monate her ist. Aber was spricht dagegen, noch ein solches Störungsprotokoll vom Provider zu erbeten. Genau so meine ich die Idee mit dieser Sammlung.

Tom77
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8593 Beitrag von Tom77 » Dienstag 16. Juli 2013, 15:11

FortyTwo hat geschrieben: Gar nicht, das ist ein Einzellfall. Ich glaube kaum, dass alle Abgemahnten von Ihrem Provider eine schriftliche Bestätigung bekommen, dass betreffender Anschluss zum Tatzeitpunkt offline war.

Und wie Du den Beweis in Deinem Einzellfall am besten und effizentesten einsetzt, da würde ich an Deiner Stelle einen Fachanwalt befragen.
Danke FortyTwo!
Da ich leider schon eine ModUE (um Zeit zu gewinnen und Beweise zu sammeln... :oops: ) abgegeben habe und gerade Ruhe ist, wollte ich diesen Schritt erst machen, wenn sich die gegenerische Kanzlei wieder melden sollte...

@hansw: Den Pushservice den z.B. eine Fritzbox anbietet kennst du schon? Mit dieser Email kannst du deine Verbindungsdaten und eingerichteten Freigaben (beweissicher?) dokumentieren.
Läuft bei mir aber leider erst seit August 2012 :/(
Das Ganze hilft natürlich auch nur, wenn man wirklich unschuldig ist ;)

Gruß Tom

Donald
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8594 Beitrag von Donald » Dienstag 16. Juli 2013, 19:09

error6 hat geschrieben:Was ich anprangern möchte, ist die Zustellung der Abmahnung.
Grundsätzlich oder oft wird sie mit TNT versendet, der Dienstleister,
welcher (bei uns zumindest) stets nachmittags das Brieferl bringt.
In meine Fall freitags, ich habe also meine Abmahnung erst am Samstag nachmittag in den
Händen gehabt. Die gesetzte Frist war der folgende Dienstag.
Was also ist zu tun? In dieser zu kurzen Zeit ist nicht die Möglichkeit gegeben, sich
in diversen Foren schlau zu machen, der Gang zum Anwalt wird zur Pflicht.
230 Euro weg, erstmal. Es ist nicht gesagt, dass diese Entscheidung falsch war,
aber eine andere Option blieb ja nicht.
Ich bin mit dem Anwalt insoweit zufrieden, als dass ein Festpreis gemacht wurde, der
alle Korrespondenz bis hin zum möglichen Gerichtstermin beinhaltet.
Ob es sich bei den Klagen von WF auszahlt, einen Anwalt eingeschaltet zu haben, erschien mir zu Anfang
von Vorteil. Nach dem Motto: die nehmen sich erstmal die Wehrlosen vor.
Aber da ich nun der Meinung bin, dass nun wirklich alles was an Zaster zu holen ist
von WF ausgenutzt wird, scheint es unwichtig, ob mit oder ohne RA.
Ist natürlich schon komisch, wenn man mit bekommt, dass die Anwälte (meiner und die Gegenseite)
sich bestens kennen, das riecht schon nach Klüngelei. Damit muss man aber leben, was bleibt
anderes übrig? Man hat dann schon das Gefühl, dass da Absprachen stattfinden könnten.
Im Übrigen haben wir in NRW die Arschkarte, weil für uns Köln zuständig sein wird, auch wenn der
fliegende Gerichtsstand aufgehoben wird.
:) error6

so nicht ganz richtig error6, zuständig ist zunächst einmal das Dir am nächstgelegene Amtsgericht, welches...sich mit Urheberrecht auseinander setzt....

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8595 Beitrag von Alter Sack » Dienstag 16. Juli 2013, 19:29

Noch nicht, würde ich meinen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist noch nicht in Kraft getreten.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8596 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. Juli 2013, 21:51

Mistreaded hat geschrieben:@all

Versteht denn niemand worauf ich doch schon hingewiesen hatte. Störungsprotokoll und andere Dinge, interessiert mich doch überhaupt nicht, da m.M.n. alles zu nichts führt. In der Pressemitteilung des BVerfG steht doch
Demgegenüber begründet die Zuordnung von dynamischen IP-Adressen einen
Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis. Denn für die
Identifizierung einer dynamischen IP-Adresse müssen die
Telekommunikationsunternehmen die entsprechenden Verbindungsdaten ihrer
Kunden sichten und somit auf konkrete Telekommunikationsvorgänge
zugreifen, die vom Schutzbereich des Art. 10 GG umfasst sind.
Ja und?

Artikel 10 Absatz 2 GG:
Beschränkungen [bzgl. des Brief- Post u. Fernmeldegeheimnis] dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Jetzt zu § 101 Absatz 9 UrhG:
Kann die Auskunft nur unter Verwendung von Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 des Telekommunikationsgesetzes) erteilt werden, ist für ihre Erteilung eine vorherige richterliche Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten erforderlich, die von dem Verletzten zu beantragen ist.

Das bedeutet doch nur, dass Verkehrsdaten (gelegentlich auch Verbindungsdaten genannt) durch Art 10 GG geschützt sind. Nichts anderes drückt Dein BVerfG-Zitat aus.
In Absatz 2 dieses Artikels steht aber auch, dass Beschränkungen bezüglich dieses Grundrechts zulässig sind, sofern dies durch Gesetze geregelt wird. Das UrhG trägt diesem hohen Grundrecht insofern Rechnung, dass in § 101 (9) UrhG steht: Sollten Verkehrsdaten zur Beauskunftung herangezogen werden, dann ist deren Verwendung vorher durch einen Richter zu bestätigen.

Was gibt es an dieser Kette nicht zu verstehen?! - Aber wie bereits vorgeschlagen: der Weg der Strafanzeige steht Dir doch offen. Ich hab es versucht mit einfachen Worten zu erklären, aber vielleicht glaubst Du einem Staatsanwalt, wenn er Dir den Sachverhalt erklärt.
Mistreaded hat geschrieben: Was ist denn nun damit, wenn der Provider nur Kunden sichten kann. Sagt doch alles nichts aus, da man als AI auch eingeloggt sein kann ohne irgendetwas herunterzuladenl.
Richtig! Die Verkehrsdaten des Providers sagen nur aus, welchem Anschluss zu einem bestimmten Zeitpunkt eine geloggte IP-Adresse zugewiesen war.
Mistreaded hat geschrieben: Gebe nicht so schnell auf wie vielleicht der eine oder andere glaubt.
Das ist zu befürchten... Manche brauchen halt ein wenig länger, wenige brauchen noch länger aber leider gibt es auch vereinzelt Personen, die es nie kapieren werden oder kapieren wollen. Ich hoffe inständig, dass Du nicht der bedauerlichen letzten Kategorie angehörst.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8597 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. Juli 2013, 22:55

Mistreaded hat geschrieben:
[vorheriger zusammenhaltloser Unsinn gelöscht...]

Mehr schreibe ich mal nicht
Schön wärs ja...

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8598 Beitrag von FortyTwo » Dienstag 16. Juli 2013, 23:09

@Steffen: Das Forum braucht dringend einen Facepalm-Smiley...

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8599 Beitrag von Steffen » Mittwoch 17. Juli 2013, 01:48

Ideenlos, Inspirationslos, aber voller Tatendrang!

jkj:s_;

VG Steffen

Bob123
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8600 Beitrag von Bob123 » Mittwoch 17. Juli 2013, 02:12

Hallo,
ich habe tatsächlich aus einem Musik Container per Torrent-System 2 Dateien heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht – ist ja der Sinn von Torrent.
Aber!
Es waren nur die Info-Text-Datei (*.nfo) und die MP3-Playlist-Datei (*.m3u) die ich geladen hatte – es war kein Musik-Titel dabei und es ist auch keiner auf meinem Rechner gelandet.

Nun habe ich den Stress das sich mehrere „Rechteinhaber“ bei mir mit Abmahnungen gemeldet haben…
Alle mit dem gleichen HASH-Wert (des Containers)!
Klar ich habe ja Teile des Containers per Torrent verbreitet aber doch keinen einzigen Musik-Titel.

Ich habe erst mal an jeden eine mod. UE geschickt – die auch bestätigt wurde.
Nun kam ein Mahnbescheid vom Gericht da eine Kanzlei ein paar 100 Euro (Hauptforderung, Verfahrenskosten, Zinsen) einklagen möchte.

Da ich immer noch der Meinung bin, nichts Verbotenes getan zu haben, habe ich dem „Anspruch insgesamt“ Widersprochen.

Vorsichtshalber habe ich mich nun an eine – auf Abmahnungen spezialisierte – RA-Kanzlei gewendet und um eine Analyse meines Problems gebeten.

Jetzt bin ich sehr verunsichert, was unser gesamtes Rechts-System angeht!

Ich war der Meinung – man könne den Vorfall einfach darstellen und jeder Richter würde den Fehler erkennen und eine Klage abweisen.
Ich wies auch auf das Münchner Urteil hin wo festgestellt wurde das ein HASH-Wert keinen Bewies für das tatsächliche verbreiten von Dateien darstellt.

Mir wurde gesagt – ohne Anwalt geht nun nichts mehr. Man müsse an alle Rechteinhaber eine vorauseilende mod. UE schicken, meine mod. UE sicher überarbeiten und sich mit den Kanzleien, die sich schon gemeldet haben in Verbindung setzen. Usw. Kosten, Kosten, Kosten …

Mein eigentliches Anliegen: Ich bin unschuldig, hier liegt ein Fehler vor – wurde mir quasi „ausgeredet“ – das würde keiner der Richter in Deutschland akzeptieren! Oder ich könne mir 20.000,- Euro für Gutachter leisten…

Dabei ist es doch ganz einfach zu beweisen:
Ein, sagen wir, Notar lädt sich so eine Info-Text-Datei aus einem aktuellen Musik-Container, lässt das ½ Tag so stehen und bekommt ½ Jahr später Abmahnungen am laufenden Band. Der HASH-Wert war auf seinem Computer – aber nicht eine Musik-Datei.

Was nun?
Ich weiß in diesem Forum darf ich keine Rechtsberatung bekommen.
Ich bin auch bereit für eine Rechtsberatung zu zahlen – aber ich habe den Eindruck gewonnen – mir wird nur die Standard Prozedur – wenn ich schuldig wäre – angeboten.

Gibt es eine Möglichkeit direkt mal mit einem Richter zu sprechen?
Was ist Eure Meinung dazu?

Grüße vom Bob

PS: Super Seite – weiter so.

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