Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt
Abmahnwahn Dreipage erneut ab
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Nachdem die Hamburger Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR bereits eine Einstweilige
Verfügung vor dem Landgericht Berlin gegen den Betreiber eines Anti-Abmahnforums erwirken
konnte, wurde dieser am 24.05.2013 erneut abgemahnt. Der “Abmahn-Watchdog“ soll 651,80
Euro bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Steffen
Heintsch kündigte bereits an, nichts dergleichen zu tun.
Die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte GbR arbeitet unter anderem im
Auftrag diverser Unternehmen aus der Erotikbranche. Die Magmafilm GmbH und PV-Video
sind nur zwei von vielen Beispielen. Die Kölner Anwälte von WBS Law zählen auf ihrer
Webseite derzeit mindestens dreiundzwanzig verschiedene Auftraggeber aus der Erotikbranche
auf. Die kostenpflichtigen Schreiben der Kanzlei Schulenberg & Schenk werden derzeit
wieder sehr häufig im Abmahnradar diverser Anwälte erwähnt.
Anfang April verschickte man eine E-Mail und verlangte wegen unerlaubter
Rechtsdienstleistungen und der Rufschädigung der Hamburger Kanzlei binnen einer Woche die
Löschung diverser Threads im Forum der
Abmahnwahn Dreipage (AW3P). Weil die Forderungen
nicht erfüllt wurden, erfolgte am 3. April eine Abmahnung. 1.049,00 Euro sollten zum
damaligen Zeitpunkt beglichen werden. Zudem wirft man dem Betreiber des Anti-Abmahnforums
unter
abmahnwahn-dreipage.de vor, er verhalte sich wettbewerbswidrig, weil er Betroffenen
Tipps im Umgang mit den Abmahnungen dieser und anderer Kanzleien geben würde. Eine
juristische Beratung darf aber nur ein Jurist mit abgeschlossenem Studium durchführen.
Auch eine letzte Warnung per E-Mail und die Aufforderung, die Korrekturen im Forum
innerhalb von 24 Stunden durchzuführen, blieben fruchtlos. Steffen Heintsch lehnte die
geforderten Eingriffe an den Postings ab, weil die rechtliche Belehrung der Gegenpartei
beinhaltete, dass Heintsch den Inhalt der bisherigen Kommunikation per E-Mail nicht
veröffentlichen sollte. Das wollte er sich aber nicht verbieten lassen.
Das Landgericht Berlin musste am 25.04.2013 (Az. 103 O 60/13) zumindest den Vorwurf der
Rufschädigung nicht behandeln. Dafür konnte dort eine Einstweilige Verfügung wegen des
wettbewerbswidrigen Verhaltens des Forenbetreibers erwirkt werden. Da Heintsch als
vermeintlicher Wettbewerber "ohne berechtigtes Interesse" und unter voller Namensnennung
über die Einstweilige Verfügung berichtet hat, soll er laut S&S erneut gegen das
Wettbewerbsrecht verstoßen haben. Die Namensnennung sieht die Kanzlei laut Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb (UWG) als Herabsetzung oder Verunglimpfung ihres Namens und
ihrer Tätigkeiten an. Nach Ansicht der Hamburger Anwälte stehen ihnen ein
Unterlassungsanspruch und die Zahlung der anwaltlichen Kosten zu. Bei einem
Gegenstandswert von 10.000,00 Euro müsste Heintsch über 650,81 Euro für das neuerliche
Schreiben bezahlen.
Dieser kündige bereits an, nichts zu unterschreiben und weiterhin nicht zu bezahlen. Am
25.05.2013 legte er mit Hilfe von
Rechtsanwalt Dr. Wachs beim LG Berlin Widerspruch gegen
die Einstweilige Verfügung ein. Steffen Heintsch kündigte bereits an, im Fall einer
Geldstrafe ersatzweise die Ordnungshaft zu wählen. Heintsch will weder sein Forum ins
Ausland verlagern, noch sich dem Willen einzelner Juristen unterwerfen, die sich an seiner
Berichterstattung und dem guten Google-Ranking seiner Webseiten stören. Das Ausfechten bis
zur letzten Instanz sei er allen deutschen Forenbetreiber schuldig, wie er schreibt. Da er
auch über diese Abmahnung in einer vermeintlichen Wettbewerbssituation berichtet hat,
dürfe es nicht lange bis zum Empfang der nächsten Abmahnung dauern. Wie schrieb Herr
Heintsch kürzlich so treffend:
"AW3P orten, anvisieren und zerstören!"
Karikatur: SH-2013
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Autor: Lars Sobiraj
(freier Journalist und Querdenker)
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Quelle: Gulli.com/News
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