Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Phantomer
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BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - I ZB 48/12:

#8261 Beitrag von Phantomer » Mittwoch 3. April 2013, 23:11

@Steffen @all

Habe jetzt noch nicht das ganze Urteil gelesen. Aber im Urteil unter "Gründe" auf Seite 4 Absatz 9 steht:
"Werde ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk im Internet zum Herunterladen angeboten, könne eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß grundsätzlich

nur angenommen werden, wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb der relevanten Verwertungsphase von regelmäßig sechs Monaten nach der Veröffentlichung

öffentlich zugänglich gemacht werde.
Ob die relevante Verwertungsphase auch für Hörbücher sechs Monate betrage, könne offenbleiben, weil sich aus den Verkaufszahlen des Werks „Harry Potter und die

Heiligtümer des Todes“ ergebe, dass die relevante Verwertungsphase zum Zeitpunkt des öffentlichen Zugänglichmachens des Hörbuchs bereits abgeschlossen gewesen

sei.
Das gewerbliche Ausmaß ergebe sich auch nicht daraus, dass die angebotene Datei besonders wertvoll oder umfangreich sei."

Das bedeutet doch zumindest, das der BGH damit entschieden hat das kein gewerbliches Ausmaß besteht wenn ein angebotenes Album z.B. bereits 1 Jahr alt ist.

Oder sehe ich da etwas falsch?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8262 Beitrag von Steffen » Mittwoch 3. April 2013, 23:34

Na ganz so einfach ist es nicht. Bitte einmal hier nachlesen: www.internet-law.de

VG Steffen

Dreizack
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Re: BGH, Beschluss vom 05.12.2012 - I ZB 48/12:

#8263 Beitrag von Dreizack » Donnerstag 4. April 2013, 17:07

Phantomer hat geschrieben:Habe jetzt noch nicht das ganze Urteil gelesen. Aber im Urteil unter "Gründe" auf Seite 4 Absatz 9 steht:
"Werde ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk im Internet zum Herunterladen angeboten, könne eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß grundsätzlich
nur angenommen werden, wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb der relevanten Verwertungsphase von regelmäßig sechs Monaten nach der Veröffentlichung
...
Das gewerbliche Ausmaß ergebe sich auch nicht daraus, dass die angebotene Datei besonders wertvoll oder umfangreich sei."
Das bedeutet doch zumindest, das der BGH damit entschieden hat das kein gewerbliches Ausmaß besteht wenn ein angebotenes Album z.B. bereits 1 Jahr alt ist.

Oder sehe ich da etwas falsch?
@Phantomer: Die von dir zitierte Passage stammt vom Beschwerdegericht (OLG Köln). Der BGH zitiert (beachte die indirekte Redeform!) in den Absätzen 8 und 9 lediglich aus dessen Beschluss. In Absatz 30 sagt der BGH, dass diese Kriterien keine Voraussetzung für die Auskunftserteilung sind.

Saschas Meinung bei internet-law.de, dass das Gericht dennoch beachten soll, welcher Rechteinhaber auf Basis von wessen Logdaten die Auskunft begehrt und dies einem nachgewiesenen Gebührenschinder verwehren soll, ist sympathisch. In der Schweiz waren die Gerichte vor Jahren so weit. In GB werden die Auskünfte nur unter Auflagen erteilt - Text der Abmahnung wird vom Gericht überprüft, ob er verbrauchergerecht ist, und ein Zwischenbericht nach ein paar Monaten muss an das Auskunftsgericht erfolgen. Das schiebt auf anderer Weise dieser ganzen spekulativen Rechnungsstellung, Inkasso, usw. ein Riegel vor.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8264 Beitrag von siegfriedklein » Freitag 5. April 2013, 06:42

wie nutzbar ist, für die Abgemahnten, das Urteil des BGH

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8265 Beitrag von RA Dr. Wachs » Freitag 5. April 2013, 15:56

Moin Moin,

wollte die Reihe zur Unwirksamkeit von Abmahnungen fortführen. Hintergrundinfo folgt, gerade wenig Zeit für das Thema. Wie angekündigt die Entscheidung des http://www.dr-wachs.de/blog/2013/04/05/ ... abmahnung/" onclick="window.open(this.href); return false;

Mit freundlichen Grüßen aus Hamburg

Dr. Alexander Wachs
-Rechtsanwalt-

Estas
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8266 Beitrag von Estas » Freitag 5. April 2013, 17:40

gerade durch gelesen....

:_:

wann gibt es endlich die Gesetzesänderung????
gk..)( gk..)( gk..)( gk..)( gk..)(

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8267 Beitrag von Steffen » Sonntag 7. April 2013, 15:29

Erst Gulli.com, dann Netzwelt, jetzt AW3P.
Wer ist der Nächste?


15:20 Uhr


Es ist noch gar nicht lange her, da konnte man auf “Heise.Online“ lesen, dass die
Nachrichtenwebsite Netzwelt.de überraschend seine Nutzerforen zu den Themen File-
sharing, Abofallen und Abmahnungen geschlossen hat. Dabei wurde nicht nur der
Schreibzugriff blockiert; die Unterforen sind gänzlich verschwunden.


Zufall oder System?
Ein Vergleich-Werbe-Posting der Kanzlei Schulenberg & Schenk Anfang Februar 2013 im
mittlerweile geschlossenen Unterforum von Netzwelt.de:

(...) Sehr geehrte Damen und Herren,

Rechtsanwalt Schulenberg hier. Ich melde mich heute bei Ihnen, um mitzuteilen, dass
nahezu alle abgemahnten Rechtsverletzer, die keine Unterlassungserklärung
abgegeben und/oder keine Zahlung geleistet haben, von unseren Mandanten gerichtlich in
Anspruch genommen werden. Jeder, der einen gerichtlichen Mahnbescheid erhält und
Widerspruch einlegt, kann sich darauf verlassen, dass das streitige Verfahren
durchgeführt wird. Darüber hinaus möchte ich mitteilen, dass unsere Mandanten
vergleichsbereit sind. Jeder, der einen Mahnbescheid oder eine Klage erhalten hat,
hat die Möglichkeit, sich bei meinem Mitarbeiter Herrn Rechtsanwalt Sarwari unter der
Durchwahl 040-734408613 oder per Email sarwari@sus-law.de zu melden. Es wird fair
verhandelt. Je nach Forderungshöhe und Verfahrensstand können Vergleiche ab 690 €
abgeschlossen werden, um das Verfahren insgesamt zu erledigen. Ggf. kann Ratenzahlung
vereinbart werden. Voraussetzung ist immer, dass eine Unterlassungserklärung
abgegeben wurde oder wird.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan R. Schulenberg LL.M.Eur
-Rechtsanwalt-
Schulenberg & Schenk (...)
Nachdem ich nun gestern aus einem erholsamen Kurztrip kam und meinen Briefkasten öffnete,
fand ich neben der üblich nervigen Samstagswerbung einen dicken Din-A4-Umschlag mit dem
Absender:

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte.

Anfänglich hatte ich mich gedanklich gefreut, dass man meinen Fünfzigsten (30.03.) nicht
vergessen hatte und eine riesige Geburtstagskarte schickte. Meine Freude wurde aber
abrupt zerstört, als ich nach dem Öffnen auf 10 Seiten las:

:::::::::::::::::::::::::::::::::
Betreff: Ihr unzulässiges Verhalten unter
http://www.abmahnwahn-dreipage.de/forum ... ?f=17&t=95


(...) hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen der Kanzlei
Schulenberg und Schenk GBr (...) vertreten.

Im Namen unserer Mandanten haben wir ihnen Folgendes mitzuteilen:

Wie unsere Mandantin feststellen musste [Bemerkung Autor SH: Dieser Thread wurde
schon am 05.08.2010 eingerichtet und ist bis 2013 kritiklos], betreiben Sie im
Internet unter der o. g. Domain ein Forum mit dem Titel “Abmahnungen von Schulenberg
& Schenk Rechtsanwälte“. In diesem Forum nehmen Sie auch Rechtsdienstleistungen vor.

a) Sie behaupten schlagwortartig, dass unsere Mandantin Abmahnungen versendet. Dabei
unterlassen Sie den Hinweis, dass unsere Mandantin selbst keine Abmahnung versendet
(...). Beide vorgenannten Behauptungen für sich betrachtet, sind geeignet, den Kredit
des Unternehmens unserer Mandantin herabzusetzen, so dass hierin ein Verstoß gegen §
4 Nummer 8 UWG zu erkennen ist.

b) Weiterhin setzt aber auch die bloße Benennung des Namens unserer Mandantin in
Verbindung mit der Behauptung der massenhaft versendeten Abmahnungen die
Dienstleistungen und Tätigkeit unserer Mandantin herab und stellt daher eine
unlautere Handlung nach § 4 Nummer 7 UWG dar.

Da, wie bereits dargelegt, aufgrund der von Ihnen angebotenen Rechtsberatung zwischen
Ihnen uns unserer Mandantin ein Wettbewerbsverhältnis besteht, steht unserer
Mandantin somit gem. § 8 Abs. 11, 3,4 Nr.7 UWG ein Anspruch auf Beseitigung und
Unterlassung des gerügten Verhaltens zu.

Die Namensnennung unserer Mandantin in Ihrer Werbung erfolgt nicht nur nebensächlich,
sondern vielmehr gezielt und richtet sich damit spezifisch gegen den betrieblichen
Organismus unserer Mandantin. (...) (vgl. BGH NJW 2003, 1042, 2004,356).

Forderung aus einem Gegenstandswert von 25.000 EUR:

1. strafbewehrte Unterlassungserklärung

Bild

2. 1,5 GG §§ 2,13RVG,Nr.2300 VV - 1.029,00 EUR
Post und Telekommunikation Nr. 7001 VV RVG - 20,00 EUR
__________________________________________________
Gesamtbetrag; 1.049,99 EUR

:::::::::::::::::::::::::::::::::


Erst Gulli.com, dann Netzwelt, jetzt AW3P.
Wer ist der Nächste?


Wenn man nun aufmerksam und über Jahre die Forenwelt zum Thema: “Abmahnung
Filesharing“ verfolgt, erkennt man immer das Muster. Nach meiner Meinung nach werden
Forenbetreiber mit überzogenen Forderungen, vermeintlichen Ansprüchen und Abmahnungen
bedacht. Weil man Angst um den eigenen Ruf hat, weil man beleidigt wurde, weil
unwahre Tatsachen behauptet wurden, weil unerlaubte Rechtsberatung erfolgt und der
neuste Trend, weil der Kanzlei- oder Anwaltsname genannt wird, weil man in einem
Wettbewerbsverhältnis angeblich stünde usw. In meinen Augen ist es eine jahrelange
Gängelei, wo man aus der Position des Stärkeren (mit mehr wirtschaftlichen Mitteln)
einfach versucht eine freie Meinungsäußerung über das Thema Abmahnung, zu
Massenabmahnungen, der eigenen industriellen Abmahntätigkeit und möglichen
Hinterfragen nach einem möglichen Geschäftsmodell zu verbieten und zu unterdrücken.


Bild


Und am schlimmsten sind diejenigen Kanzleien die Werke mit pornografischen Inhalt
abmahnen. Es werden viele verständlicherweise Mürbe, wenn sich die Abmahnungen und
Forderungen häufen. Aber man sollte immer bedenken, dann darf man ein Forum mit einem
Thema von öffentlichen Interesses sowie einem juristischen Inhalt nicht heraussuchen!

[...] Bist Du der Wolf, oder das Schaf!? [...]
The Expendables 2, “Jean Vilain“ (Jean-Claude Van Damme)

Natürlich bin ich mir bewusst, dass im (Online-)Internet - keine - anderen Gesetze
gelten, als im richtigen (Offline-)Leben. Nur am Rande bemerkt, verfügen sehr viele
Politiker nicht über diese Erkenntnis. Aber ich schweife ab. Natürlich bin ich mir
bewusst, dass Juristen (nicht ich) über alles streiten können. Sicherlich ist mir
bewusst, das bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung es immer im Ermessen des
Richter / der Richter liegt und ich Geld in die Hand nehmen werde, über das ich nicht
verfüge. Aber, man sollte immer im Einzelfall entscheiden können und müssen.

Ich nehme meine Verantwortung als Betreiber der Website: Initiative AW3P, Blog
Initiative Abmahnwahn und des Forums Initiative AW3P ernst. Von vielen als Diktator
und Zensur-Steffen verrufen, ist es für mich nicht nur elementar lebenserhaltend -
und das schon seit 2007 - sondern auch eine Verantwortung als Nichtjurist, sich
ständig selbst und unter Anleitung weiterzubilden, sinnfreie Beleidigungen oder
verbale Pöpeleien - die teilweise aus Emotionen heraus passieren - mit Kenntnis zu
editieren bzw. löschen und immer selbst so zu antworten, das dem gegenüber Wege
aufgezeigt werden, in denen seine möglichen Kosten und Risiken minimiert werden. Das
ist meine Verantwortung und Pflicht als Forenbetreiber, Musterschreibenanbieter und
Bereitsteller von Wegweiser.

LG Köln, 7.7.2010, Az.: 28 O 211/10 - Zur Zulässigkeit einer "Abmahnwarnung" unter
Namensnennung des Abmahnanwaltes

(...) Denn mit der Darstellung der Abmahnung durch die Beklagte ist ein
schwerwiegendes Unwerturteil des Durchschnittspublikums oder wesentlicher Teile
desselben, wie es der Annahme einer Anprangerung vorausgesetzt ist, nicht verbunden.
Vielmehr gehört es zur üblichen Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, insbesondere eines
solchen, der in Wettbewerbsstreitigkeiten tätig ist, Abmahnungen zu versenden. Eine
solche Darstellung kann sich daher nicht schwerwiegend auf die Ehre der Beklagten
auswirken. (...)



Bild


Aber schauen wir uns einmal die Kanzlei Schulenberg & Schenk
aus statistischer Sicht an.

Statistik AW3P/IGdAW - Anzahl versendeter Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte*:
  • 2009: 12.395
  • 2010: 22.400
  • 2011: .3.360
  • 2012: .3.500
*Hinweis: Aktuelle Mandatsübernahmen (Kanzlei BaumgartenBrandt) und Tätigkeiten von
Rhein Inkasso sind nicht berücksichtigt


Datenbank: Wer mahnt was ab? Kanzlei Schulenberg & Schenk (immerhin 18 Seiten)

Streitgegenstand: “Thread Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte“
Natürlich gibt es gerade bei einer Benennung eines Anwaltes, einer Kanzlei, der
Gegnerliste ein sehr unterschiedliche Rechtsauffassung wo genau Meinungsfreiheit
aufhört und Persönlichkeitsverletzungen, Schmähkritik und unwahre
Tatsachenbehauptungen anfangen und dies wird im Einzelfall zu klären sein. Genau ob
ich überhaupt in einem Wettbewerbsverhältnis zu der Abmahnkanzlei stehe und inwieweit
man mir verbieten kann einen Thread namentlich nach der abmahnenden Kanzlei zu
thematisieren.

[...] Bist Du der Wolf oder das Schaf!? [...]
The Expendables 2, “Jean Vilain“ (Jean-Claude Van Damme)

Ich habe einfach seit meiner Abmahnung im Dezember 2006 keine Lust mehr das Schaf zu
sein und fühle mich auch überhaupt nicht als Opferlamm. Bertholt Brecht hat einmal
das Zitat geprägt, was mittlerweile jeder zweite Forenuser (als Alibi) in seiner
Signatur stehend hat: “Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon
verloren.“ Hier geht es auch nicht mehr nur um meine Person, sondern um - alle -
Verbraucherforen und einer freien Meinungsäußerung. Diese ganze Gängelei ist
mittlerweile auch supi nervend.

Wenn man auf seinen Ruf bedacht ist, sollte man genau abwägen, mit was man, sowie
wie man als Anwalt sein Geld verdient.



Ich werde - nicht - zahlen und - nichts - unterzeichnen,
bis Richter dieses entscheiden (oder nicht)!



“Man steht im Leben immer wieder vor der Wahl, es sich selbst leicht und den anderen
schwerzumachen - oder umgekehrt. Aber hat man denn die Wahl?“

Arthur Schnitzler (3, 182), Aphorismen (Arthur Schnitzler (* 15. Mai 1862 in Wien; †
21. Oktober 1931 ebenda) war ein österreichischer Erzähler und Dramatiker. Er gilt
als einer der bedeutendsten Vertreter der Wiener Moderne.)


Ich werde weiterhin darüber mit allen Einzelheiten berichten.
_______________________________________

Bild

Autor: Steffen Heintsch
_______________________________

Mahnfried
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8268 Beitrag von Mahnfried » Sonntag 7. April 2013, 23:11

Hallo Steffen

Was hier vorgeht, ist einfach unglaublich. Danke, daß Du den Mut hast, diese Repressalien zu publizieren und nicht einfach klein beizugeben, wie Netzwelt.

Es hat den Anschein, wir Menschen hätten unseren aufrechten Gang an dem Tag aufgegeben, als das Faustrecht durch das sogenannte "Gesetz" ersetzt wurde. Seitdem werden wir durch seitenlange, unverständliche Textbausteine aus Anwaltskanzleien terrorisiert. Die Parallele zur perversen, weil unpersönlichen Kriegsführung durch Fernwaffen, wie Raketen und Drohnen, drängt sich geradezu auf. Es ist nie zu spät, sich zu empören.

Gibt es ein Spendenkonto zur Verteidigung?

Viele Grüße
Mahnfried

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8269 Beitrag von Steffen » Montag 8. April 2013, 09:31

Heise.de/Telepolis: Abmahnende Kanzlei mahnt ab, weil sie nicht Abmahnkanzlei sein will

[...] Eine ehrenwerte Rechtsanwaltskanzlei aus der Hansestadt Hamburg, die sicherlich eine Vielzahl von Mandaten in vielerlei Bereichen wahrnimmt, mahnt aktuell einen Watchdog wegen dessen Forum für Abmahnopfer ab. Dessen Aktivitäten werten die Hamburger Anwälte als wettbewerbswidrige "Rechtsdienstleistung". Konkret stören sich die hanseatischen Rechtsberater an der Behauptung, sie würden Abmahnungen versenden. Dies halten die gekränkten Advokaten für eine "unwahre Tatsachenbehauptung", obwohl sie tatsächlich seit Jahren massenweise Abmahnungen versenden. Das solle man aber so nicht schreiben, denn sie seien ja nicht im eigenen Auftrag tätig, sondern würden diese Abmahnung nur für ihre Mandanten versenden. [...]

... weiterlesen!


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8270 Beitrag von Steffen » Montag 8. April 2013, 12:29

Ich finde den Artikel eigentlich geschmacklos. Warum?
Bild 017.jpg
Bild 017.jpg (13.72 KiB) 11522 mal betrachtet
VG Steffen



Ups, sry, hatte vergessen, das ich der Einzige bin, der über meine Witze lachen kann! Natürlich war dieser Beitrag:

:l,

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8271 Beitrag von Steffen » Montag 8. April 2013, 23:44

Gulli.com: Kanzlei verschickt Abmahnung,
weil sie keine Abmahnkanzlei sein will



Bild

InQnet GmbH
Big Biz B
Dresdnerstraße 89/8
A - 1200 Wien
Fon: +43 1 23467638-506
Fax: +43 1 23467638-610
E-Mail: kontakt@gulli.com
Web: http://gulli.com

..................................


Eine Hamburger Kanzlei, die langfristig im Auftrag ihrer Mandanten zahlreiche
Filesharing-Abmahnungen verschickt, will nicht in der Öffentlichkeit als
Abmahnkanzlei bezeichnet werden. Steffen Heintsch erhielt seine Abmahnung am 03.04.
vorab als Telefax. Kein Scherz: Die Kanzlei spricht von sich selbst in der 3. Person
und hat sich eine Vollmacht zur Vertretung der eigenen Interessen ausgestellt.


Die Hamburger Kanzlei spricht von sich selbst als "Mandantin" in der 3.
Person. Gerügt wird zunächst die Tatsache, dass es in der fraglichen Webseite ein
Unterforum mit dem Namen der Rechtsanwaltskanzlei gebe. Dieses wird derzeit als
Sammelbecken aller Abmahnungen dieser Kanzlei genutzt. Im Schreiben heißt es, man
würde selbst gar keine Abmahnungen verschicken, sondern diese Abmahnungen lediglich
im Rahmen eines Mandates verschicken. Die Behauptungen im Forum seien demnach
"teilweise unwahr". Man sieht dies als unlautere geschäftliche Handlung und somit als
einen Verstoß gegen § 4 Nummer 8 UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) an. Für
die Empfänger der Filesharing-Abmahnungen macht es freilich keinen Unterschied, ob
sie die Abmahnungen von der Kanzlei selbst oder als juristische Vertretung eines
Unternehmens erhalten haben. Die Kosten bleiben für sie die gleichen.

Auch sieht man einen Verstoß gegen § 4 Punkt 7 des UWG als gegeben an, weil die
Hamburger Kanzlei dadurch verunglimpft werde. "Auch schon die bloße Nennung des
Namens unserer Mandantin (der Kanzlei) in Verbindung mit der Behauptung der
massenhaft versendeten Abmahnungen" erkennt man als rufschädigend. Wer aber für
mindestens 16 verschiedene Firmen aus dem Erotik- und Pornobereich tätig ist, dem
kann man wohl kaum einen Mangel an verschickten Schreiben attestieren. Es wäre
spannend zu erfahren, wie ein Richter diese Fragestellung beurteilen wird, sollte der
Fall je vor Gericht landen.

Dann wiederum gibt man im Schreiben zu, doch als Abmahnkanzlei tätig zu sein.
"Richtig ist, dass unsere Mandantin mit der Rechtsverfolgung für einige Unternehmen
aus der Erotik- und Filmbranche im Bereich von Urheberrechtsverletzungen betraut
ist." Damit ginge aber nicht das Recht von Mitbewerbern einher, "diese Tätigkeit
unter Nennung des Namens unserer Mandantin im Rahmen der Werbung für ihre eigene
Anwaltstätigkeit zu verwenden".
Zwar stellt man es dem Abgemahnten frei, wahre Tatsachen im Rahmen des Grundgesetzes
öffentlich zu verbreiten. Das Recht auf Meinungsfreiheit sei aber angeblich
eingeschränkt, wenn es grob gefasst für geschäftsschädigende Tatsachenbehauptungen
kein sachlich berechtigtes Informationsinteresse gebe und der Wettbewerb dadurch
eingeschränkt würde. Man sei eben keine "Abmahnkanzlei", sondern "auf die Betreuung
von mittelständischen und größeren Unternehmen im Bereich des gewerblichen Schutzes
und des Wirtschaftsrechts ausgelegt". Man möchte mit der kostenpflichtigen Abmahnung
an Herrn Heintsch verhindern, dass jemand glaubt, ihre Tätigkeit beschränke sich auf
eine “minderwertige anwaltliche Tätigkeit". Da die Juristen nach eigenem Bekunden
gerne über das Medium Internet gefunden werden wollen, soll niemand auf einem Link
landen, wo er "abgeschreckt" werden könnte. Es bestünde zudem auch kein Anlass, über
die Kanzlei öffentlich zu berichten. Ein Schelm, der bei solchen Worten an einen
Maulkorb oder Zensur denkt.

Zudem wird dem Forumbetreiber Heintsch angelastet, er betreibe mit seinen dort
veröffentlichten Informationen eine Form der Rechtsberatung, die ausschließlich
Rechtsanwälten vorbehalten ist. Das Problem dabei ist, die Nutzer des Forums melden
sich dort an, weil sie Hilfe suchen. Genau diese Hilfe darf Herr Heintsch aber nicht
verschenken, selbst wenn er es möchte. Inwiefern diese ehrenamtliche Tätigkeit einen
Wettbewerb laut UWG zu kommerziell agierenden Anwälten darstellt, wird sich für Laien
wohl kaum erschließen.

Der Gegenstandswert wurde "aufgrund des Interesses unserer Mandantin (der Kanzlei)
auf 25.000,00 Euro" beziffert, die Abmahnung fällt entsprechend hochpreisig aus. Dem
Schreiben lag eine weit gefasste Unterlassungserklärung bei, die innerhalb einer
gesetzten Frist unterzeichnet werden soll.

Unser heutiger Anruf bei Rechtsanwalt S. brachte leider keine nennenswerten
Erkenntnisse zutage. Über juristische Dinge wolle er nicht diskutieren, kam er gleich
zur Antwort. Er würde lediglich Anfragen per E-Mail beantworten, die einer besseren
Berichterstattung dienen würden. Und ja, er dürfe sich selbst vertreten. Er habe den
Abgemahnten zunächst kostenlos angeschrieben, um dessen Berichterstattung zu
unterbinden. Offenbar glaubt Herr S., es sei auch korrekt, dem Betreiber des
Selbsthilfeforums für Abmahnopfer einen Gesamtbetrag von 1.049,00 Euro in Rechnung zu
stellen.

Markus Kompa hat für die Angelegenheit bei Telepolis eine überaus treffende
Bezeichnung gefunden: Realsatire. Ob der Adressat aus Wurzbach über die Forderung der
ehrenwerten Hamburger Juristen lachen kann, bleibt aber dahingestellt. In jedem Fall
erklärt dieser Vorfall, warum es in Deutschland immer weniger Foren gibt, die
Abmahn-Themen erlauben. Erst kürzlich entschlossen sich die Betreiber von Netzwelt.de
dazu, alle Threads zu diesem Thema zu löschen. Auf eine Begründung warten die User
des Forums noch immer. Auch bei gulli.com wurde der Abmahn-Laberthread am 21. Januar
auf unbestimmte Zeit geschlossen.

___________________________

Autor: Lars Sobiraj
Quelle: Gulli:News.
________________________

Wickie1
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8272 Beitrag von Wickie1 » Dienstag 9. April 2013, 10:09

Hallo Steffen,

hatte mich erst vor kurzem angemeldet, da ich zu den WF-Opfern gehöre. Jetzt bin ich über Gulli auf diesen Thread gelangt.

Erst mal vielen Dank für Deine ehrenvolle Arbeit!!! Ich hoffe, du gibst nicht auf.

Da unsere Politik leider nicht gegen diese Abzock-Auswüchse vorgeht, ist die Bedeutung Deiner Arbeit hier wichtiger denn je. Und anstatt, dass man versucht, die Sache auszusitzen oder sich über einen Vergleich mit Lösegeld freizukaufen, sollten wir organisierter gegen diese Abzockanwählte vorgehen. Irgendwo muss ja mit der massenweisen Kriminalisierung der Bevölkerung mal Schluss sein.

Heise und Gulli sind ja schon mal 2 Portale, die ein paar Leute erreichen können. Ein paar Ideen, die mir durch den Kopf schießen:
  • E-Petition starten, die die Politik auffordert, dem Abmahnwahn einen wirkungsvollen Riegel vorzuschieben.
  • Spendenaktion für Dich, damit du rechtlich gegen die Abzock-Kanzlei vorgehen kannst, die gerade das Forum zensieren will. Am einfachsten wäre das vermutlich über Paypal zu realisieren. Ich würde gern 10 oder 20€ dafür geben. Wenn genügend Leute mitmachen, sollten da schon einige Mittel zusammenkommen.
  • Verstärkte Nachrichtenpublikation zu diesem Thema auf Heise. Weiß nicht, welche Chancen bestehen, dass noch andere Portale sich beteiligen könnten. n-tv.de, Stern und Spiegel wären natürlich klasse, um eine relevante Anzahl an Lesern zu erreichen.
Schreib mal, was du darüber denkst und wie man das realisieren könnte.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8273 Beitrag von Steffen » Dienstag 9. April 2013, 10:35

Hallo @Wicki, @all,

danke für die Solidarität und den Wünschen. Aber man sollte eines beachten, Kampf gegen den Abmahnwahn heißt für mich, nicht anonym jeden Tag ein Posting und dann seine reale Arbeit frönen. Auch nicht abgeschlossen außerhalb Deutschlands zu hosten, sondern in DE und offen seine Ideale verfolgen, dazu stehen, diesen treu zu bleiben, egal mit welchen Konsequenzen.

Wenn man klagt, dann klagt man. Dann muss man sehen, welcher Argumentation die Richter folgen. Im Härtefall gebe ich in einigen Jahren eine UE ab, habe erneute 1.000 Tacken mehr Schulden und darf dann noch lesen, wie supermops doof ich bin, das ich in DE hoste, es meine eigene Schuld ist aus der Anonymität heraus zu treten oder das ich mir alles nur zurechtlüge. Letztendlich weiß ich deshalb, der Einzige, auf den ich mich verlassen kann, ist mein Rechtsbeistand RA Dr. Alexander Wachs.

Es betrifft doch immer nur den Forenbetreiber. Und diese Gängelei muss aufhören. So der so.

Sehr viel begreifen nicht um was es wirklich geht und was auf dem Spiel steht! Hier geht es nicht: Hey, Forenbetreiber, Schmalzstulle33 hat in einem Posting gegenüber meine Kanzlei unwahre Tatsachen aufgestellt und uns beleidigt - bitte bis 18:00 Uhr löschen! Wenn ich untergehe, mittels Richterentscheid, gehen alle anderen Foren mit.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8274 Beitrag von Homo homini lupus » Dienstag 9. April 2013, 11:19

Man möchte mit der kostenpflichtigen Abmahnung
an Herrn Heintsch verhindern, dass jemand glaubt, ihre Tätigkeit beschränke sich auf
eine “minderwertige anwaltliche Tätigkeit".
Nah dann bin Ich mal beruhigt.

.-:;
"Guilty until proven innocent."

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8275 Beitrag von Steffen » Mittwoch 10. April 2013, 12:02

Legal Tribune ONLINE: Anwälte der Pornoindustrie mahnen Forum ab

Legal Tribune ONLINE
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Luxemburger Straße 449
50939 Köln
Fon: +49 (0) 221 94373-7399
Fax: +49 (0) 221 94373-17399
E-Mail: redaktion(at)lto.de


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Die abmahnende Kanzlei, die keine Abmahnkanzlei sein will

Normalerweise mahnen Anwälte für ihre Mandanten Filesharer ab. Nun aber hat eine renommierte Hamburger Kanzlei, die unter anderem dafür bekannt ist, für Pornoproduzenten massenhaft etwaige Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen abzumahnen, den Verantwortlichen des Forums "abmahnwahn-dreipage" abgemahnt. Zu Unrecht in die "Porno-Abmahnecke" gedrängt? Wohl kaum, meint Christian Solmecke.

... weiterlesen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8276 Beitrag von Steffen » Donnerstag 11. April 2013, 13:05

BGH: "Morpheus" - Volltext

Der Volltext der Entscheidung ist seit heute auf der Website des Bundesgerichtshofes unter folgendem Link abrufbar: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... lank=1.pdf.


Europäische EDV-Akademie des Rechts gGmbH
Torstraße 43a, 66663 Merzig
Tel: +49 6861 793711 Fax: +49 6861 792403
E-Mail: info@eear.eu
Internet: http://www.eear.eu/" onclick="window.open(this.href); return false;

i_zr__74-12.pdf
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8277 Beitrag von jonas1 » Donnerstag 11. April 2013, 23:29

Sollte ich besser hier meinen fiktiven Fall anbringen? (wenn nicht bitte löschen, Kalzei ist eine die ich hier nicht finden konnte, aber wohl groß in kommen ist)

Seid lieb gegrüßt,

A ist ein junger, armer Student und wendet sich in großer Verzweiflung an euch mit folgendem VÖLLIG FIKTIVEN Sachverhalt:

A bekommt eine Abmahnung über 1000 Euro wg. Urheberrechtsverletzung eines Textes von B. In der Sache geht es darum, das A einige wenige (!) Sätze aus dem Lexikon-Artikel von B in einer wissenschaftlichen Arbeit ( Essay) veröffentlicht hat, ohne diese beanstandeten Texte als Zitate zu kennzeichnen und die Quelle zu nennen – die übrigen Quellen wurden im Artikel korrekt genannt, nur diese eine Quelle und das Setzen von Anführungszeichen hat A vergessen. A’s Artikel ist nämlich eine eigene Denk- und Schreibleistung bzw. Recherche als Essay, nur eben mit dem Fauxpas der einmalig vergessenen Quellenangabe dieser 6 Zeilen, obwohl die restlichen Dutzend Zeilen nicht zu beanstanden sind und mit B’s Artikel nichts gemein haben.

ZUSAMMENFASSUNG:
A hat in eigener Schusseligkeit einige wenige Zeilen aus Text B in den eigenen unverändert übernommen ohne es als Zitat per „“ und Quellenangabe kenntlich zu machen, obwohl es A nur vergessen haben kann, da andere Autoren entsprechend als Quelle genannt werden.

DIE FRAGEN:
Wenn die „“ getätigt werden würden ob der Zitatpflicht und auch Seite B von nun an in den Quellen samt Fußnote angeführt werden, dürfte A doch prinzipiell im Recht stehen. Man würde also konstatieren: Es liegt ein Zitierfehler vor, keine Vorsätzliche Fremdübername zum Zwecke der Gewinnbereicherung! Ist dies trotzdem noch eine Urheberrechtsverletzung, die mit 1000 zu Buche schlagen muss? Oder könnte man den Betrag A zugute irgendwie senken lassen?

Unterlassungserklärung?
Sollte A die nicht modifizieren, termingerecht aber abgeben muss A sie in jedem Fall. korrekt?

Wann ARTIKEL LÖSCHEN?
Artikel von A lieber sofort aus dem Netz (wirkt kooperativ) oder erst wenn die Fristen es vorschreiben? Wäre ligitim, wenn A den Text korrekt umschreibt, die Wörter von B benutzt, aber diesmal mit richtiem Zitat etc.?

Sind die 1000€ gerechtfertigt?
Im Schreiben steht, B würde A mit „lediglich“ 1000€ ein günstiges Pauschalangebot machen. A sieht ein, Fehler gemacht zu haben -> unsauber recherchiert, Quellenangaben und Zitate unzureichend dargelegt. Aber B’s Forderung über 1000 Euro für ein paar Textzeichen kann doch unmöglich gängige Rechtsprechung sein; dann wäre ja jede öffentlich einsehbare wissenschaftliche Arbeit, die ein paar „“ plus Quelle vergaß um ein 1000 EU schwer? Kein Wunder, warum sich immer mehr Kanzleien darauf spezialisieren.

Sollte A lieber zahlen? Lohnt es euer meinung nach für A, einen Anwalt konsultieren? Die Erfahrung sagt ja: letztlich gibt der Richter B recht und es stehen horrende Summen im Raum.

PS: B verschickt mit immer dem gleichen RA immer fast gleichlautende Abmahnungen an viele. Im Netz sind dazu sind ZAHLREICHE Geschädigte gefunden: gleicher Auftraggeber wie Nehmer.

D A N K E !

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8278 Beitrag von Steffen » Freitag 12. April 2013, 00:11

Sollte A lieber zahlen? Lohnt es euer Meinung nach für A, einen Anwalt konsultieren? Die Erfahrung sagt ja: letztlich gibt der Richter B recht und es stehen horrende Summen im Raum.
Man sollte anders herangehen. Ist es privat oder gewerblich. Wenn eine gewerbliche Einordnung vorliegt, kommt meistens das Dicke Ende, nach Abgabe der mod. UE, die sich wohl zu unserem Musterschreiben unterscheiden wird. Einfach unsere abgeben, wird nicht funktionieren. Dann sollte auch geklärt werden, ob nicht die 100 Euro Deckelung greift usw. Es ist auch immer blöd, etwas zu beurteilen, ohne es gesehen zu haben. Ich würde Dir deshalb empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren. Kannst ja einmal RA Dr. Wachs, oder einen Anwalt aus unserer Liste unverbindlich anrufen und dann Dich entscheiden.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8279 Beitrag von Steffen » Freitag 12. April 2013, 01:00

BGH Morpheus:
Täterschaftsvermutung auch bei Ehegatten?



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Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Kanzlei Dr. Wachs – Rechtsanwälte
Telefon: 040 411 88 15 70
Fax: 040 411 88 15 77 oder 040 444 65 51 0
E-Mail: info@dr-wachs.de
Web: Dr. Wachs.de oder Dr. Abmahnung.de


:::::::::::::::::::::::::::::


Selten war ich mit einer BGH-Entscheidung (I ZR 74/12) unzufriedener als mit der Morpheus Entscheidung.
Alle den Praktiker betreffenden Punkte wurden umschifft. Dagegen wurde zur unsäglichen Täterschaftsvermutung
noch einmal Öl ins Feuer gegossen. Nun soll diese tatsächlich auch bei gemeinsam genutzten Anschlüssen
gegen beide Ehepartner existieren:

BGH - I ZR 74/12: "Morpheus":
Wird ein urheberrechtlich geschütztes Werk oder eine urheberrechtlich geschützte Leistung der Öffentlichkeit
von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt
ist, spricht allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verant-
wortlich ist (vgl. Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 12 - Sommer unseres Lebens). Da
die Beklagten Inhaber des Internetanschlusses sind, über den die Musikstücke nach Darstellung der Klägerinnen
in Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurden, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sie für
die von den Klägerinnen behauptete Verletzung ihrer Rechte verantwortlich sind.
Nicht nur, dass ich nicht nachvollziehen kann, wie eine Vermutung bestehen kann, wenn etwas faktisch kaum
vorstellbar ist (beide Ehepartner sitzen gemeinsam vor dem Rechner und drücken gemeinsam “Enter” oder zumindest
versichert sich der Ehepartner rück, bevor er die Taste drückt…). Wenn die Vermutung aber nicht an die faktische
Möglichkeit anknüpft, müsste bei einer Kapitalgesellschaft auch diese verpflichtet werden. Sollen wir Anwälte
nun raten UG‘s zu gründen, auf die der Familienanschluss läuft, diese könnten im Fall von Problemen bequem
liquidiert werden. Es bleibt dabei: Selten war ich mit einer BGH Entscheidung unzufriedener als mit der Morpheus
Entscheidung.

_________________________________

Autor: Rechtsanwalt Dr. Wachs
Quelle: Blog Dr. Wachs
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anzil
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#8280 Beitrag von anzil » Freitag 12. April 2013, 06:12

Hallo Zusammen,

ich dachte die Abmahnkosten dürften nur noch 155€ betragen? Habe jetzt ein Brief erhalten wo 850€ verlangt werden.
Was ist denn da jetzt los?

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