Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7761 Beitrag von Steffen » Sonntag 19. August 2012, 17:10

2012 - Vergleich oder lieber gleich Zahlen?


2005 bis 2010 war die “Heile Welt“ der Abgemahnten noch in Ordnung. Man wurde abgemahnt,
aufgefordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,
ging zum Anwalt oder ins Internet, las bzw. hörte schnell etwas von Abzocke, Geschäfts-
modell, Betrug usw. und war sich sicher: “Eine mod. UE ja, wenn Ihr aber mein Geld wollt,
muss ein Richter dies entscheiden!“ In der Forenwelt wurde und wird hochstilisiert, dass
wir nur “Opferlämmer“ einer raffgierigen Contentindustrie wären, die Gegenseite so lächer-
lich und niemals nie Beweise hätte, wilde und abstruse (Verschwörungs-)Theorien sind an
der Tagesordnung, falsche “anonyme Rebelleros“ werden frenetisch gefeiert ... einfach,
wie großartig wir doch eigentlich schon im Allgemeinen und Speziellen sind.

Kaum haben die Abmahner, beginnend ab Ende 2012 und merklich, unsere Wünsche und Vorstel-
lungen respektiert, lassen über die Berechtigung der Abmahnung einen Richter entscheiden,
sind alle guten Vorsätze verschwunden. 2012 zählt jetzt nur noch, wie kann man sich als
der “Große Unschuldige“ mit Erhalt eines MB bzw. Klageschrift am Kostengünstigsten und mit
wenig Arbeitsaufwand aus der nervigen Affäre ziehen.

Sicherlich sollte das Hauptziel einer jeden Überlegung sein, wie man seine eigenen Kosten
und Risiken minimiert. Punkt. Aus. Aber, was haben wir denn gedacht, wenn man gedacht hat,
mit Erhalt des Abmahnschreibens? Das, mit der Abgabe der mod. UE und dem Entschluss nicht
zu zahlen man einen Entschuldigungsbrief des Abmahners erhält, indem man sich höflichst für
die Störung des häuslichen Friedens sich entschuldigt? Oder vergisst man, dass es dem
Abmahner sein legitimes Recht ist, offensichtliche Rechtsverstöße geltend zu machen? Der
Umstand, dass seit 2005 man eben P2P benutzt, um massenhafte Rechtsverstöße zu tätigen,
egal ob bewusst oder unbewusst; Kind oder Erwachsener; kostenlos oder nicht kostenlos usw.
wird weitgehend verdrängt, ja sogar in der “Heilen Forenwelt“ regelgemäß verleugnet. Nicht
der Filesharer ist schuld, sondern die Abmahner und das Urhebergesetz.


Jetzt muss man sich, nach der Zahlungsbereitschaft 2012 einfach die Fragen
stellen:

  • Waren wir es einfach nur, oder kennen denjenigen, der es war?
  • Haben oder finden wir keine Argumente, denn die Abmahner haben ja genügend?
  • Ist die Rechtslage bzw. Rechtsprechung so eindeutig, dass ein möglicher Beklagter
    chancenlos ist?
sowie
  • Mit Anwalt oder mit ohne Anwalt?
  • Wie vergleicht man sich wann, mit wem und für wie viel?

Die für mich entschiedenste Frage ist wohl: mit Anwalt oder mit ohne Anwalt!?

Eigentlich sollte man dieses mit einer Gegenfrage beantworten, in dem man fragt: Geht man
bei Zahnschmerzen zu seiner Kfz-Werkstatt oder besser zum Zahnarzt? Ein Rechtsanwalt ist
nun einmal derjenige, der sich darauf spezialisiert hat und in allen Lagen und bei allen
Eventualitäten einen angemessen anwaltlich beraten wird. Nur, wer möchte das hören? Getreu
unserer “Geiz ist geil“-Mentalität muss es alles für Lau geben. Sicherlich, solange man
keine Klageschrift oder eine andere gerichtliche Reaktion erhält, ist die “Geiz ist geil“-
Welt in Ordnung. Aber wehe wenn …


Vom Unschuldigen zum Schnellzahler

Wenn wir unseren eigenen Zahlen vertrauen, müssen wir schlussfolgern, dass 2009 + 2010 die
Jahre waren, in denen die anzahlmäßig am meisten Abmahnschrieben versandt wurden. Das
bedeutet, wenn wirklich, wie gemeldet, so viele Betroffene nur eine mod. UE abgaben und
nicht zahlten, wird es, wenn die Abmahner ihre Ansprüche konsequent (vor Eintritt der Verjährung)
durchsetzen, zu einem Anstieg der Klagezahlen kommen. Solange die Klagezahlen weit unten im
Keller lagen, war es für uns uninteressant, jetzt mit dem stetigen Anstieg seit Ende 2010
- müssen - wir einfach umdenken. Was 2009 galt, ist heute überholt.


Unverständnis vor Kostenrechnung

Wenn man den Abmahnwahn von Angebinn nüchtern analysiert, muss man eines feststellen: Was
sind unsere verbalen Erklärungen und Kampfansagen in der anonymen Welt eigentlich wert?
Admonitus vulgaris [von lat. admonere “ermahnen“ und lat. vulgaris “gemein“] ist eine ganz
besondere Spezies. Nirgendwo anders werden so viele vermeintliche unberechtigte Forderungen
einfach und freiwillig beglichen, wie bei Abmahnungen hinsichtlich einer P2P-Urhebereverletzung.
Man zahlt eine Betrag X um Ruhe zu haben, weil man keine Zeit oder keine Nerven dafür hat,
weil man keine Beweise findet, weil man sowieso keine Chance hat usw. usf. Dann sollte man
doch aber gleich die Forderungen aus der Abmahnung begleichen, als sich im Forum kämpferisch
zu geben um letztendlich rechnerisch, freiwillig und schnell sich zu vergleichen, anzuerkennen
oder gar nicht erst zu erscheinen.


Für mich persönlich sind es alles Ausreden!

Denn wir seind jetzt wieder angelangt bei den Ausgangsfragen:
  • Waren wir es einfach nur, oder kennen denjenigen, der es war?
  • Haben oder finden wir keine Argumente, denn die Abmahner haben ja genügend?
  • Ist die Rechtslage bzw. Rechtsprechung so eindeutig, dass ein möglicher Beklagter chancenlos
    ist?

2007 las ich in der Zeitschrift PC-Welt ein Zitat über Abmahnungen, was nicht an Aktualität
verloren hat.

Es ist wohl anzunehmen, dass viele der durch die Republik donnernden Abmahnungssalven ähnlich
unbegründet sind. Doch meist ist die eingeforderte Gebühr niedriger als eine Erstberatung beim
Anwalt. Der Betroffene zahlt lieber,als sich dem Risiko eines Rechtsstreits auszusetzen. Doch
genau dieses zaudernde Verhalten bestärkt die Abmahnabsahner in ihrem Tun. Würden sich mehr
Leute wehren, gäbe es keine dreisten Massenabmahnungen.



Man sollte doch einmal übergehen, für sein Recht zu kämpfen. Natürlich kosten dies Zeit, Nerven
und vor allem Geld. Aber wie lange will man tatenlos bezahlen, vergleichen, anerkennen, bevor
man für sein Recht streitet? Denn inzwischen entwickelt sich die Rechtsprechung und der “innere
Rechtsfrieden“ im weiter zu unseren Ungunsten.


Und hört mir doch auf, mit irgendwelchen Michmädchenrechungen!

Es ist doch unwichtig, ob nur 0,0023 % verklagt werden, 10 %, 20 % oder nur 1 je Woche, bist Du
der 1 je Woche, nützt Dir die ganze Milchmädchenrechnung nichts. Dann bist Du Mode, und wenn nicht
vorbereitet vergleichsbereit für etwas, was Du ja eigentlich nicht getan hast! Es kann niemand einen
Garantieschein ausstellen.


Hier muss ein Umdenken eintreten!

Jeder muss mit Erhalt des Abmahnschreibens sich so verhalten, als wenn er der 1 je Woche wäre, der
in den 3 Jahren der Verjährungsfrist verklagt wird


  • Ursachenforschung
  • Information und Wissen
  • Beweise (Zeugen, Beweise, Belege, Rechnungen, Tickets, Screens usw. usf.)
  • bis 50 € monatlich, in einem persönlichen “Klagefinanzierungstopf“
  • Rückgrat, Zivilcourage und einen Anwalt mit Biss, und dem Wichtigsten
  • einfaches Bestreiten bringt definitiv nichts, man muss substantiiert vortragen.
[/b]

Oder man sollte einfach zahlen und für immer schweigen!

_____________________________________________

Steffen Heintsch für die Initiative AW3P

______________________________

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7762 Beitrag von Knight79 » Dienstag 21. August 2012, 06:33

Hallo Steffen,

erstmal Danke an den Rat und das Material was Du öffentlich zu Verfügung stellst.

Ich verfolge das Forum seit einiger Weile und ich habe bezüglich Deiner Grundannahmen und Implikationen doch andere Auffassungen.

1.Du betonst (neuerdings) immer wieder, daß sich Dein Rat an Leute richtet, die völlig ungerechtfertigt abgemahnt werden und Du möchtest keine Hilfestellung für "Urheberechtsverletzer" geben.Ich persönlich gehe davon aus, daß mindestens 80%+ (eigentlich 95%+ aber auf 80%+ lass ich mich runterhandeln) der Abgemahnten und erst Recht der zB hier im Forum vertretenen wirklich Tauschbörsen benutzt und Urheberrechte verletzt haben, vielleicht nicht zwingend exakt das abgemahnte Werk zu dem Zeitpunkt, zu dem es abgemahnt wurde, aber de facto doch in ihrem Leben einmal Urheberrechtsverletzer waren.
Daß sich hier Leute rumtreiben, denen Torrent, Emule usw völlig unbekannt sind, halte ich, von dem typischen Oma-Beispiel abgesehen, für Geschichten aus dem Phantasialand.

2. Die Argumentation der meisten Betroffen geht doch eher in die Richtung

-daß es Kopien von Musik und Filmen schon immer gab
-daß ein nachweißlicher Schaden von Künstlern so nicht feststellbar ist usw.
-daß es keine wirkliche Vorwarnung/Aufklärung gibt (Eine 1000 Euro Strafe ist keine Vorwarnung)
-daß es zu bestimmten Zeiten ein Massenphänomen war
Man muss in diesem Lande schon relativ schlimme Dinge veranstaltet haben um zu einer Geldstrafe von ca. 1000 Euro verurteilt zu werden.

3.Das Hauptinteresse so gut wie aller Leute ist doch die Kostenminimierung, es geht den Leuten primär nicht darum die Gesetzeslage zu verändern, noch um dogmatische Kriege zwischen Foren, noch darum selber ein großes Kostenrisiko im Sinne eines Grundsatzurteils anzustreben.


Wenn ich Deine letzten Äußerungen so betrachte, trägst Du genau diesen Kernpunkten der Abmahnrealität aber keine große Rechnung mehr, sondern baust alles abseits dieser Realität auf und das ist mir nicht ganz plausibel.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7763 Beitrag von Steffen » Dienstag 21. August 2012, 16:36

@Knight79,

das Dilemma, wenn ich sage, dass es in der Regel sowieso alle Abgemahnten waren:
  • 1. Kommt sofort vonseiten der Abmahner, dass ich Anleitung für Rechtsverletzer gebe, aus der Sache mit
    einem blauen Auge herauszukommen. Dann ist es nicht mehr weit bis zu einem Täterschutz, Umkehr der Opfer-
    rolle usw. usf.

    2. Kommt sofort vonseiten der Abgemahnten, dass ich ein Speichellecker der Contentindustrie, ein Abmahn-
    wahnerhalter, korrupt usw. usf. wäre.
Wobei, wenn ich ganz ehrlich bin, mir beide Argumentationen weit hinten vorbeigehen.


Sicherlich gibt es Gesetze sowie eine aktuelle Rechtsprechung, die eben das Downloaden/Uploaden von urheber-
rechtlich geschütztem Zeugs unter Strafe stellt. Sicherlich darf niemand annehmen, dass man in einem Rechtsstaat
für eine begangene Rechtsverletzung keine Strafe erhält. Sicherlich werden die Interessen des Geschädigten
meist vorangestellt werden usw. usf. …

… was ist aber angemessen und wie viel P2P-Massenabmahnung verträgt ein Rechtsstaat tatsächlich?

Streitwert für ein Musikalbum 100.000,- € (Rasch, MI) - hier werden 1zu1 Streitwerte aus dem Wettbewerbsrecht
auf private Verbraucher angewandt; fliegender Gerichtsstand (“Forum Shopping“, Rasch geht gen Süden, weil
Hamburg nur noch 10.000,- gewährt); Thematik Massenabmahnung (noch nicht rechtlich bei P2P definiert) und Anwalts-
gebühren, stehen einem Anwalt bei eine LG-Beschluss für 1.000 IP-Adressen (nehmen wir an = 1.000 Abgemahnte)
wirklich 1.000 mal 1,3 GG aus xx.xxx,- € zu oder sollte sich die Gebühr hier auf 0,3 senken, Kontrolle der
Beweiskette (diese ist eben nicht fehlerfrei), wie viel sekundäre Darlegungslast = Erklärungspflicht - aber
keine Beweislast - bedarf es in einem Zivilverfahren, oder muss nicht der Kläger die Beweislast allein tragen;
warum ist seit dem BGH Sommer unseres Lebens der Trend sichtbar: AG ja, SE nein (sollte nicht der SE im Vordergrund
stehen, oder dient es hier zur Sicherstellung der AG + Schaffung und Erhaltung von juristischen Arbeitsplätzen?
(München beschäftigt mittlerweile 5 Richter (2010 - 1 Richter), Hamburg als Gerichtsstandort finanziert sich nur
durch P2P-Klageverfajhren usw. usf.) …

… wer wird denn letztendlich abgemahnt? Eigentlich nur derjenige, der von seinem Provider die P2P-IP zu seinem
Anschluss zugeordnet bekam, der AI. Er ist doch in der Regel nicht der Filesharer, sondern nur der Verantwortliche
des vom Provider zugeordneten Anschlusses. Gerade auch der Hick Hack um BHIP und U+C zeigt doch, das hier Fehler
entstehen können, meist sind sie aber nicht beweisbar. Dann gibt es heute doch Konstellationen, mit denen hat doch
niemand früher gerechnet:
  • - Mutter (wohnend im Norden der Stadt) richtet fürs Töchterlein (die wohnt im Süden der Stadt) einen Internetzugang
    ein; Lebensgefährte fileshared- Mutter bekommt aber Abmahnung und ist zumindest mögliche Störerin;
    - Opa richtet fürs Enkel einen Internetzugang ein - obwohl selbst keine Ahnung oder PC - da der Bengel mit Laptop
    kommt und fileshared;
    - Vermieter bietet für seine Ferienwohnung zusätzlich den Internetzugang an;
    - Nachbar lässt den Nachbar mitsurfen, am teilt sich, aber nur in den Kosten DSL (nicht aber Abmahnung);
    - Und es gibt viel Eltern, die keinen Plan haben, dafür aber die Sprosse der Lenden um so mehr usw. usf.
Natürlich Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, sekundäre Darlegungslast usw. usf. oder haben wir als Rechtsstaat
versagt? Haben wir uns einfach überrollen lassen, vom Phänomen Internet und denken, das man die Folgen (ab 2005 P2P-
Abmahnungen) mit wegmahnen oder wegklagen es in Griff zu bekommen? Da wir 2012 schreiben, haben wir wohl versagt,
wenn trotzdem noch immer P2P-Verletzungen - tagtäglich und massenhaft - gibt. Das sind wir nur ein Volk von Raub-
kopierern. Politik, Regierung, Eltern, Urheber (besser gesagt Rechteverwerter + Rechteinhaber) haben versagt, oder
finanzieren damit ihr noch immer anhaltenden Internet-Dornrösschenschlaf? Kulturflatrate, kein Problem in Logistik
und Durchführung. Woran hapert es denn wirklich? Ich bezahle auch GEZ, obwohl ich vielleicht nur zum Boxen die Sender
schaue. Und das sind für 3 Monate immerhin 53,94 € = 1 Jahr 215,76 € für bisschen Boxen im 1. oder 2.! Aber sind wir
ehrlich, man streitet sich doch, wie der Kuchen einer möglichen Flatrate aufgeteilt werden soll. Man könnte jetzt noch
stundenlang referieren.


Natürlich sollte man eine Abmahnung erhalten + UVE abgeben. Aber 100,- für einen Anwalt und 50,- € für einen Rechteinhaber
- sollten im Erstfall ausreichend und angemessen sein. Natürlich, wer dann nicht schlau wird, hat eben Pech und wird
volle Gebühren abgelten müssen. Wir reden doch hier auch nicht um damit gewerblich Handel Treibende, sondern um private
Verbraucher, wo meist der Abgemahnte nicht einmal der Filesharer ist. Und es mehren sich mit Anhalten des Abmahnwahns
auch immer mehr Anzeichen, das die Beweiskette doch fehlerbehaftet ist.

Natürlich wird letztendlich das Forum an sich - keine - Gesetzesänderungen herbeiführen. Hier wird es sich hauptsächlich,
um Kosten- und Risikoreduzierung drehen. Natürlich gibt es auch keine Gemeinschaft, da es
  • - keine repräsentative reale Führung gibt, die am runden Tisch für alle Anonymen eine Entscheidung treffen könnte, die
    auch jeder sich ob anonym oder nicht unterordnet;
    - jedes Forum letztendlich seine eigenen Interessen verfolgt. Wo unterschiedliche Interessen kollidieren, wird es zu
    Reibereien kommen;-
    - Hauptfehler, die selbst gewählte Foren-Anonymität. Was weiß ich denn, wer hinter welchen Nick sich wirklich verbirgt
    und ob derjenige hier nur seine Fantasie auslebt? Auch gäbe es 70 % weniger Krieg zw. Foren und Usern, da man sich wie
    im realen Leben zusammenreißen müsste, oder es rechtliche Konsequenzen hätte - aber für den Einzelnen und nicht den Betreiber.
Auch sollte man die Bedeutung eines Forums im Abmahnwahn nicht überbewerten. Seit Jahren zeichnet sich doch ab, dass die
registrierten User weniger werden, die Zahl der nur Lesenden ansteigen. In den Foren, mittlerweile und stellenweise mehrere
Foren abdeckend, gibt es doch heute einen harten Kern - sagen wir von höchsten (und mit ohne Mehrfach-Accounts) von ca. 50
(und das ist doch hochgegriffen). Was bitte schön sollen die bewirken? Gesetzesänderungen? Bestimmt nicht! Man hat ja nicht
einmal zwischen den Foren eine 100%ig übereinstimmende Vorgehensweise. Aber hier ist es so, wie mit den Gesetzen, sie sind
nun einmal da, und man muss damit zurechtkommen.



[quoteemKnight79]3.Das Hauptinteresse so gut wie aller Leute ist doch die Kostenminimierung, es geht den Leuten primär nicht darum die Gesetzes-
lage zu verändern, noch um dogmatische Kriege zwischen Foren, noch darum selber ein großes Kostenrisiko im Sinne eines Grund-
satzurteils anzustreben.

Wenn ich Deine letzten Äußerungen so betrachte, trägst Du genau diesen Kernpunkten der Abmahnrealität aber keine große Rechnung
mehr, sondern baust alles abseits dieser Realität auf und das ist mir nicht ganz plausibel.[/quoteem]

Worum geht es jeden Abgemahnten real und vordergründig? Natürlich um die möglichen Kosten und Risiken zu minimieren. Was ist
daran verwerflich? und auch nebenbei mein Hauptanliegen! Gesetzesänderungen von den “Unerbittlichen 50“? Alle anderen haben
doch keine Lust ihren Poppes zu bewegen. Wo gibt es denn sonst Menschen in Europa, die lieber bezahlen, um Ruhe zu haben. Nur
in DE! Nur diese Mentalität wird die Foren-Community nicht ändern. Hier ist angefangen vom Elternhaus, über Erzieher, Politiker,
Regierung, Gesetzgeber und die Herrschaften der Contentindustrie gefragt. Und die wollen keine einvernehmliche Regelung, dazu
sind die Fronten viel zu viel verhärtet. Und nebenbei lässt sich auch schön verdienen.

Da wären wir jetzt bei meinem Schlusssatz, da ich ein leichtes Hungergefühl verspüre. Geschuldet, dass ich noch kein Mittag
hatte! Von Arbeit kommend, E-Mails beantworte, die Foren mitlese und jetzt hungernd Poste.



@Knight79,

Du machst doch jetzt das, was jeder macht, mir gern vorgeworfen wird, …

… Du kommst anonym ins Forum, keine Ahnung, wer Du bist, teilst Deine Schlussfolgerungen mit, ohne Dich letztendlich Einzubringen
und bist wieder weg.

Was ist Abmahnrealität? Die liegt doch im Auge des Betrachters oder auf wessen Tür man steht, wen mal man muss.

Bild


Das ist das Motiv der Initiative AW3P:

[…] Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage (kurz: Initiative AW3P) ist ein Zusammenschluss engagierter Menschen, die selbst abgemahnt
wurden oder sich einfach für Information, Hilfe und Aufklärung der Betroffenen einsetzen sowie rechts missbräuchlichen Abmahnungen
den Kampf angesagt haben.
[…]

Nicht mehr und nicht weniger. Den Abmahnwahn werden wir weder stoppen noch beenden! Das geben die Gesetze einfach nicht her. Und
diese Gesetze werden die Foren mit ihren “Unerbittlichen 50“ nicht ändern. Dazu sind wir viel zu wenig und viel zu ängstlich
gegenüber der realen Welt.

Aber, das ist dann schon die ganze Abmahnrealität. Man sollte hier in den Foren aktuell, nichts hineinprojizieren, was nicht hinein-
gehört.


VG Steffen

Carotthat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7764 Beitrag von Carotthat » Dienstag 21. August 2012, 20:04

Siehe "Tort-Ligitation" aus den Staaten. Nur dort geht's der Industrie an den Kragen.

Caro.

User9
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Registriert: Sonntag 8. März 2009, 17:32

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7765 Beitrag von User9 » Mittwoch 22. August 2012, 20:17

Knight79 hat geschrieben:.......
Man muss in diesem Lande schon relativ schlimme Dinge veranstaltet haben um zu einer Geldstrafe von ca. 1000 Euro verurteilt zu werden......
Da verwechselst Du Strafrecht mit Zivilrecht. Von den 1.000 € "Strafe" sieht der Staat ja nichts (mal von irgendwelchen Steuern abgesehen). Das zahlst Du ja direkt an den RA/Rechteinhaber. Demnach ist es keine Strafe im rechtlichen Sinn.

Und so gesehen, sind die 1.000 € von der Höhe her nichts Besonderes. Sie sollen ja entstandene Kosten ausgleichen.

Beispiel:
Du fährst mit Deinem Fahrrad an ein Auto. Das Auto wird repariert - wer zahlt? Du (wenn Du keine Privathaftpflicht hast). Da sind 1.000 € auch keine Seltenheit.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7766 Beitrag von Steffen » Donnerstag 23. August 2012, 04:57

Heise.de-News: Justizministerin: Three Strikes "mit mir nicht"

[…] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wies den Vorwurf zurück und stellte klar: "Das Warnhinweis-Modell ist ein Angst-Modell. Ein solches Angst-Modell wird es mit mir nicht geben." Auch sie verweist auf das Ergebnis der Gespräche im Wirtschaftsressort. "Die Bundesregierung hat bereits im Rahmen des Wirtschaftsdialogs deutlich gemacht, dass es ein Warnhinweis-Modell aus rechtlichen und politischen Gründen nicht geben wird", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. "Warnhinweise sind bekanntlich ohne Überwachung des Internets nicht möglich – das muss jedem klar sein." […]

[…] Der Anteil der rein illegalen Nutzung geht dabei weiter langsam zurück. Hatten die Inhalteanbieter in der "Brennerstudie" von 2011 noch 22 Prozent illegale Nutzer ausgemacht, sind es in der vergleichbaren DCN-Erhebung nun nur noch 19 Prozent. Sorgen macht sich die Branche wegen der zunehmenden Beliebtheit des Streamrippings, bei dem Medienstreams umgewandelt und abgespeichert werden können. Für GVU-Chef Matthias Leonardy zeigt die Erhebung dennoch "deutlich, dass die Bereitschaft, für hochwertige Inhalte im Internet etwas zu bezahlen, immer noch unterentwickelt ist". […]


Quelle: Heise.de-News: Justizministerin: Three Strikes "mit mir nicht"



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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7769 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. August 2012, 09:14

Wie viel Demokratie steht mir in Deutschland zu?


Virginia Declaration of Rights
Grundrechte von Virginia, Älteste "Bill of Rights" (deutsch Gesetz der Rechte) in der
Neuen Welt vom 12. Juni 1776; Abschnitt 2:
[...] Alle Macht ruht im Volke und leitet sich folglich von ihm her; die Beamten sind
nur seine Bevollmächtigten und Diener und ihm jederzeit verantwortlich.
[...]


Sicherlich gibt es viel Wichtigeres, Globales, z.B. "Merkels-Schwarzes-Eurpoa"; Euro
oder nicht; ernstzunehmende verbale Dudu's an Syriens Mordregime; G8 Klimastrahl und
-erwärm Gipfel, explodierende Benzinpreise ("wo nur Ölkonzerne die Schuld tragen");
stehengebliebene Löhne; der Tod von Neil Amstrong; Erotik-Ikone Sybille Rauch will
eine Frau heiraten usw. usf., da ist kein Platz für die Sorgen und Nöte eines Einzelnen,
der Demokratie (aus)leben will, einfach sich einbringen möchte in die Gesellschaft.
Aber Moment. Eine Demokratie ist doch eine Staatsform mit einer Verfassung, die allgemeine
persönliche und politische Rechte garantiert, mit fairen Wahlen und unabhängigen Gerichten.


Auszug aus dem Artikel 20 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:
[...] Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. [...]



Wie viel Demokratie steht mir in Deutschland zu?

Eigentlich sehr viel, wenn ich mich nicht gerade aufmache, Demokratie zu leben, sondern
nur schön und ganz deutsch still zu Hause sitze und, damit wir alle den Gürtel enger
schnallen können, Schnauze halte und Schaffe. Natürlich ist man noch wichtig, hätte ich
nun beinahe vergessen, bis zur Abgabe meiner Stimme bei der Bundestagswahl. Ansonsten wird
doch seitens der Politik verdrängt, die eigene Verantwortung verschoben, weggesehen und
ignoriert. Bei unliebsamen Themen reagieren alle auf einmal wie der Vogel Strauss und
stecken sehr schnell den Kopf in den Sand: "Ich sehe dich nicht, also siehst du mich auch
nicht
".



"Die Leiden des jungen Steffens"

Aus einer großen Diskussion rund zum Thema Abmahnwahn in Deutschland, spezielle bei File-
sharing-Fälle, wurde am 18.09.2011 mit der Nr. 25113 eine Online-Einzel-Petition abgegeben
mit dem Ziel:

[...] Der Deutsche Bundestag möge, um einem möglichen Abmahnmissbrauch hinsichtlich Urheber-
rechtsverletzungen über P2P-Netzwerke, Lichtbild- oder Text- bzw. Zitatverletzungen auf
private Websites oder auf Internetverkaufsplattformen (wie eBay) vorzubeugen, beschließen,
dass eine Terminologie "Massenabmahnung im Urheberrecht" festgelegt wird und auf eine in
großer Anzahl von Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte, nach dem tatsächlich entstandenen
anwaltlichen Aufwendungen vergütet werden.

Es sollte erreicht werden, den besseren Schutz der Urheber, Rechteinhaber bzw. -verwerter und
den Verbrauchern vor einem möglichen Abmahnmissbrauch und dem Verkommen des Instrumentes
Abmahnung zur reinen Produktion von nur Anwaltskosten, wobei der Schadensersatz für die Urheber,
Rechteinhaber bzw. -verwerter in den Hintergrund rückt, sowie der Einführungen von digitalen
Spezifizierungen in einem rein analog ausgerichteten Urheberrechtsgesetz.
[...]



Was sollte geändert bzw. verändert werden?

1. Änderung im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Neufassung 2302 VV RVG - Vergütungsverzeichnis
Teil 2 - Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren
Gebühr oder Satz der Gebühr nach §13 RVG 2302:

Gebührentatbestand: Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art: Es handelt
sich um ein Schreiben einfacher Art, wenn es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch
größere sachliche Auseinandersetzungen enthält oder ein in großer Anzahl zum Versand bestimmter
Musterschriftsatz verwendet wird. Die Gebühr 2300 beträgt = 0,3


2. Neufassung § 97a Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

§ 97a - Abmahnung
(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unter-
lassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen
Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt
ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.
(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen
für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
(3) Eine unerhebliche Rechtsverletzung ist stets anzunehmen, wenn die Abmahnung sich auf ein einzelnes
geschütztes Werk bezieht.


3. Definition Massenabmahnung im Urheberrecht:

Von einer Massenabmahnung im Urheberrecht spricht man, wenn ein Rechtsanwalt, für ein oder mehrere
Auftraggeber bei einer Vielzahl von Abmahnungen in gleich gelagerter Fällen und einheitlichen
Sachverhalt, mit inhaltlich identischen Abmahnschreiben tätig wird, die keinen oder nur geringen
anwaltlichen Aufwand und Prüfung im Einzelfall erfordern. Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich
daher auf eine Gebührenobergrenze von 0,3 Geschäftsgebühr gemäß §§ 7, 13, 16 RVG i.V.m. Nr. 2302 VV
RVG für private Verbraucher.

______________________________________


Natürlich muss nicht jeder meine Meinung oder Standpunkt teilen oder gutheißen, dann kann ja derjenige,
das Zepter selbst in die Hand nehmen und seine Meinung oder Standpunkt allen und offen mitteilen.
Anderseits konnte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages diese Online-Einzel-Petition jederzeit
in einer angemessenen Frist negativ bescheiden, wenn es z.B. nur Unsinn wäre.



IV. Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze)
7.8    Petitionen zu Beratungsgegenständen von Fachausschüssen des Bundestages
[...] Liegt die Stellungnahme des Fachausschusses nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht vor, so ist
die Petition zu bescheiden.
[...]



Zum Abkürzen des "Leidensweges des jungen Steffens", eine chronologische Zusammenfassung:
  • 18.09.2011: Online-Einzel-Petition-Nr. 25113
  • 31.10.2011: Antwort Petitionsausschuss (wurde an vielen Petenten mit gleichem Inhalt versendet),
    Inhalt (Kurzfassung):
    a) noch kein Beschluss vorliegend
    b) Verständnis für die Dauer des Verfahrens
  • 18.12.2011: Nachfrage Heintsch über den Bearbeitungsstand der Online-Einzel-Petition-Nr. 25113
  • 23.01.2012: Antwort Petitionsausschuss
    Inhalt (Kurzfassung):
    a) Beratung, Stellungnahme beim Fachausschuss
    b) Verständnis für Verzug


    Bild
  • 03.06.2012: Beschwerde an den Bundestagspräsidenten
    a) Einwirken, ob der Online-Einzel-Petition-Nr. 25113 entsprochen, bearbeitet oder abgelehnt wird,
    b) künftig eine Pauschalisierung nach einer "angemessenen Frist der Bearbeitung", einer festen Frist weicht und
    c) der Petitionsausschuss den Petenten mittels festgelegten Fristen zu benachrichtigen hat z. B. zum Bearbeitungsstand.
  • Antwort: keine!
  • 30.07.2012: Beschwerde an den Bundespräsidenten
    a) Der Online-Einzel-Petition-Nr. 25113 wird entsprochen, bearbeitet oder abgelehnt, damit die Rechtsmittel
    ausgeschöpft werden können
    b) künftig eine Pauschalisierung nach einer "angemessenen Frist der Bearbeitung", einer festen Frist weicht und
    c) der Petitionsausschuss den Petenten mittels festgelegten Fristen zu benachrichtigen hat z. B. zum Bearbeitungsstand
    d) Das man als gewählter Volksvertreter die Höflichkeit besitzt, einem Beschwerdeführer eine Antwort - egal
    wie deren Ergebnis aussieht - zu erteilen und nicht nach der Vogel Strauß Taktik zu agieren
  • 20.08.2012: Antwort: Danke, aber keine Regierungsverantwortung, wenden Sie sich bitte nochmals an den Bundestags-
    präsidenten oder Petitionsausschuss.
  • 23.08.2012: Vortrag des Problems beim Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und Bitte um Hilfe und Unterstützung,
  • 24.08.2012: Antwort: nicht zuständig für Urheberrechtsangelegenheiten
  • Prüfung einer möglichen Grundrechtsklage am BVerfG ...
... und wenn er nicht gestorben ist, prüft und schreibt er weiter erfolglos.


Hallo? Hier wird doch nichts anderes praktiziert, als ja nicht zwischen die Stühle (einmal Lobby und Contentindustrie,
andermal Wähler und private Verbraucher) zu gelangen und schon gar nicht eine Entscheidung zu treffen. Und das über
jahrelang! Ich finde es von unserer Regierung, den Politikern und dem Gesetzgeber einfach schwach, das genau wie beim
"Dritten Korb" zur Reform des Urheberrechtsgesetzes, hier dringende Entscheidungen zum Schutz von einerseits den Urhebern,
Rechteinhaber bzw. -verwerter und anderseits den privaten Verbrauchern, dringend notwendige digitale Entscheidungen
offensichtlich verschleppt werden und man in Deutschland nur noch nach der Vogel Strauß Taktik agiert, was nach meiner
Meinung nur ausdrückt, was man von einem Einzelnen und seiner Meinung hält, nämlich definitiv nichts.


Hans-Hermann Hoppe, Interview 2012, Focus 35/2012, S. 40
[...] Der Staat wird zu einem normalen, allen anderen Institutionen rechtlich gleichgestelltes Privatrechtssubjekt. [...]


Ein neues digitales Urheberrecht muss unabdinglich nicht nur die Interessen der Rechteinhaber und Rechteverwerter
schützen wie bisher, sondern endlich die Künstler, genau, wie die privaten Verbraucher schützen. Die Künstler, vor
Verletzung ihrer Werke, aber die privaten Verbraucher auch vor einer möglichen rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung
und geschäftsmäßigen Abzocke. Mit dem Zeitalter des digitalen Zeitalters geht es nur noch im Zusammenspiel zwischen
Urheber, Rechteinhaber bzw. -verwerter - und - dem privaten Verbraucher. Die Einführung von neuen digitalen Terminologien
und Gesetzesänderungen im Bereich Massenabmahnung Urheberrecht, ist ja auch nur die Spitze des Eisberges Abmahnwahn
Deutschland.



Was ist angemessen und wie viel P2P-Massenabmahnung verträgt ein Rechtsstaat tatsächlich?

Es gibt ja noch genügend andere Themen, die einer Neuregelung bedürfen, wie für Privatpersonen angemessenen Streitwert
für; fliegender Gerichtsstand ("Forum Shopping"); Thematik Massenabmahnung (noch nicht rechtlich bei P2P definiert) und
resultierende Anwaltsgebühren (stehen einem Anwalt bei eine LG-Beschluss für 1.000 IP-Adressen wirklich 1.000 mal 1,3 GG
aus xx.xxx,- EUR zu oder sollte sich die Gebühr hier auf 0,3 senken); Kontrolle der Beweiskette (diese ist eben nicht
fehlerfrei), wie viel sekundäre Darlegungslast = Erklärungspflicht - aber keine Beweislast - bedarf es in einem Zivil-
verfahren, oder muss nicht der Kläger die Beweislast allein tragen; warum ist seit dem BGH Sommer unseres Lebens der
Trend sichtbar: AG ja, SE nein (sollte nicht der SE im Vordergrund stehen, oder dient es hier zur Sicherstellung der
AG + Schaffung und Erhaltung von juristischen Arbeitsplätzen? (München beschäftigt mittlerweile 5 Richter (2010 - 1 Richter),
Hamburg als Gerichtsstandort finanziert sich nur durch P2P-Klageverfajhren usw. usf.) ...

Natürlich Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, Gesetze dürfen nicht ohne Strafe verletzt werden usw. usf. oder haben
wir als Rechtsstaat versagt?

Haben wir uns einfach überrollen lassen, vom Phänomen Internet und denken, das man die resultierenden Folgen (ab 2005
P2P-Abmahnungen) mit wegmahnen oder wegklagen, in den medienpolitischen und gesetzgeberischen Griff zu bekommen? Da wir
2012 schreiben, haben wir wohl versagt, wenn trotzdem noch immer P2P-Verletzungen - tagtäglich und massenhaft - vorkommen.
Das sind wir nur ein Volk von Raubkopierern ohne Unrechtsbewußtsein. Politik, Regierung, Eltern, Urheber (besser gesagt
Rechteverwerter + Rechteinhaber) haben versagt, oder finanzieren damit ihr noch immer anhaltenden Internet-Dornröschenschlaf
bzw. veraltete CD-Verkaufsstrategien? Kulturflatrate, kein Problem in Logistik und Durchführung. Woran hapert es denn
wirklich? Ich bezahle auch GEZ, obwohl ich vielleicht nur zum Boxen die zwei öffentlichen Sender anschaue. Und das sind
für 3 Monate immerhin 53,94 EUR = 1 Jahr 215,76 EUR für bisschen Boxen im 1. oder 2.! Aber sind wir ehrlich, man streitet
sich doch, wie der Kuchen einer möglichen Flatrate aufgeteilt werden soll. Wer bekommt das größte Stück ab. Man könnte
jetzt noch stundenlang referieren.


Bild


Ich bin aber davon überzeugt, dass wir alle demokratischen Probleme betreffs des veralteten analogen Urheberrechts gut
aussitzen werden. Trotzdem gebe ich nicht auf ...

... und wenn er nicht gestorben ist, prüft und schreibt er weiter erfolglos.


[...] Die Begründung für die Alternativlosigkeit der Demokratie kam nie über die Bemerkung hinaus, dass Demokratie die
schlechteste unter allen Staatsformen sei - abgesehen von sämtlichen anderen. Trotz nachlassenden Interesses der Bürger
an der Politik wagte niemand den Gedanken, dass die Demokratie sich überlebt habe, dass die Politikverdrossenheit kein
vorübergehendes Phänomen, sondern ein Zeichen dafür sei, dass der Wille aufhörte, vom Volke auszugehen.
[...]
(Juli Zeh, "Alles auf dem Rasen: kein Roman", Schöffling, Frankfurt am Main 2006, S.167)

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Autor: Steffen Heintsch
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7770 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. August 2012, 10:45

Heise.de: Gericht bestätigt "GEMA-Vermutung"

[...] Die Verwertungsgesellschaft GEMA kann für ein unter Pseudonymen veröffentlichtes Musikstück Gebühren verlangen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am Montag den Verein Musikpiraten dazu verurteilt, der GEMA für ein unter Creative-Commons-Lizenz veröffentlichtes Musikstück Schadensersatz zu zahlen. [...]

Quelle: Heise.de: News

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7771 Beitrag von bastler » Dienstag 28. August 2012, 21:15

Anfrage an steffen.
darf ich den vorhergehenden Beitrag :
Wie viel Demokratie steht mir in Deutschland zu?
Politisch verwenden und kopieren??
( zu deiner -information. ich möchte das bitte der AG Urheberrecht innerhalb der Piratenpartei zugänglich machen.)
MfG
Bastler

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7772 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. August 2012, 23:10

Politisch verwenden und kopieren??
@Bastler,

Immerzu! Sag mal Bescheid, was dabei 'rumkommt.
Bei bedarf kann ich die Schriftsätze zur freien Verfügung
stellen. Einfach per E-Mail dann Bescheid geben.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7773 Beitrag von Steffen » Dienstag 28. August 2012, 23:48

Vor kurzen wurde folgende Rechnung (siehe Spoiler) aufgestellt. Hierzu hab ich einen Anwalt meines Vertrauens
befragt, der sich noch nicht diesbezüglich zu Wort gemeldet hat.

Eine einfache Rechnung soll kurz zeigen, wie deutlich die RA-Gebühren bei einer Einzelfallabrechnung
und einer gebührenrechtlichen Angelegenheit differieren ...

Beispielberechnung nach RVG: (§ 15 Abs. 2 und 5, sowie § 22)

Z.B. Streitwert € 10.000: 1,0 Gebühr nach RVG §13 = € 486.- plus Auslagen € 20.- = € 506.-

Bei zwei Abgemahnten ergeben sich € 1.012.- an vereinnahmten Gebühren bei einer Einzelfallabrechnung.

Bei einer Zusammenfassung der Streitwerte (laut § 22 RVG beim
Vorliegen einer gebührenrechtlichen Angelegenheit vorgeschrieben) 2 x € 10.000 = € 20.000.- 1,0 Gebühr nach RVG
§ 13 = € 646.- plus Auslagen € 40.- = € 686.-

Diese € 686.- wären die vereinnahmten Gebühren, ergibt bei zwei Abgemahnten je € 343.-. Das würde bedeuten,
dass bei dieser, höchst unwahrscheinlichen Annahme von lediglich "nur" zwei Abgemahnten aus z. B. 5.000 IP`s,
allein in diesem Fall bereits unberechtigterweise ein Zuviel an RA-Gebühren von € 326.- eingefordert wird.

Geht man allerdings hypothetisch von 2.500 Abmahnschreiben aus (von den Abmahnern beantragte Auskunftsbeschlüsse
beim LG Köln (zuständig für Telekom) und München (Vodafon) umfassen meist „riesige" IP-Listen, die oft zwischen
3.000 und bis zu 13.000 IP`s beinhalten), welche aus einer Akte (plus denen anderen Provider generiert wurden,
so ergibt sich folgende Rechnung: (Differenz zwischen einer Einzelfallabrechnung und einer gebührenrechtlichen
Angelegenheit..)

Gesamt-Gebührenforderung 2.500 x € 506.- = € 1.265.000.- (bei einer Einzelfallabrechnung)

Hingegen bei einer gebührenrechtlichen Angelegenheit mit einer Zusammenfassung der Streitwerte 2.500 x € 10.000 =
€ 25.000.000.- 1,0 Gebühr nach RVG § 13 = € 76.496.- plus Auslagen € 50.000.- = € 126.496.-

Diese € 126.496.- wären die "nur" vereinnahmten Gebühren bei einer gebührenrechtlichen Angelegenheit. Ergibt bei
2.500 Abgemahnten je € 50,60.- und somit € 455,40 weniger als in dem IST - Fall (Einzelfallabrechnung) gefordert.

Das würde bedeuten, daß bei dieser, nicht sonderlich abwegigen Annahme, allein bei diesem Vorgang unberechtigterweise
ein Zuviel an Gebühren von € 1.138.500.- bei 2500 Einzelfallabrechnungen im Fall einer mutmaßlichen gebührenrechtlichen
Angelegenheit eingefordert wird.

(... und so schnell kann man zum Millionär werden ...)
Rechtsanwalt Herr X:

Der Gedanke der Annahme einer gebührenrechtlichen Angelegenheit bei einer Vielzahl gleichgelagerter Abmahnfälle hat
auf den ersten Blick einen gewissen Charme.

Bei genauerer Betrachtung ergeben sich hierbei jedoch folgende gravierende Schwierigkeiten:

Voraussetzung für die Annahme einer einzigen gebührenrechtlichen Angelegenheit unter Zusammenrechnung der Streitwerte
bei verschiedenen gleichgelagerten Abmahnfällen gem. § 22 RVG wäre zunächst, daß es sich um “dieselbe Angelegenheit“
konkret handelt. Was unter dem Begriff “dieselbe Angelegenheit“ zu verstehen ist, ist nicht legal definiert. Auslegungs-
hilfen bieten jedoch §§ 16 - 18 RVG.

Grundsätzlich handelt es sich um eine Angelegenheit, wenn die anwaltliche Tätigkeit:
  • aufgrund eines einheitlichen Auftrags erfolgt;
  • sich im gleichen Rahmen hält;
  • zwischen den einzelnen Handlungen und oder Gegenständen einen inneren Zusammenhang haben.
Bei den “Massenabmahnungen“ ist die Konstellation meist so, daß die Kanzlei verschiedene Rechteinhaber bzgl. verschiedener
Werke vertritt und für diese abmahnt. Die Abmahnungen sind i.d.R. an verschiedene Anschlußinhaber gerichtet, die mit unter-
schiedlichen IP-Adressen zu unterschiedlichen Zeitpunkten die behaupteten Verstöße begangen haben sollen. Es handelt sich
dabei um jeweils gesonderte Streitgegenstände, die (leider) nicht in einen Topf geworfen werden können. Grundsätzlich kann
man daher nicht von einem einheitlichen Auftrag im gleichen Rahmen ausgehen. Auch dürfte es aufgrund der unterschiedlichen
Anspruchsgegner an einem inneren Zusammenhang der einzelnen Handlungen fehlen. In einem gerichtlichen Verfahren würde die
Handhabung als einheitlicher Vorgang die Gerichte sicherlich vor kaum lösbare Probleme bei der Gerichts-Kostenbemessung
stellen - nicht nur die Anwälte wollen ihr Geld, auch die Gerichte …

Als Betroffenenvertreter sind wir selbstverständlich in der Pflicht, ggf. auch weniger überzeugendere Argumente vorzutragen,
sofern auch nur die geringe Chance besteht, daß ein Gericht dem Argument Gehör schenkt. Nach meiner Auffassung ist dieses
Argument jedoch nicht nur “nicht überzeugend“, sondern relativ offensicht rechtlich fehlerbehaftet. Ich kann mir offen gesagt
nicht vorstellen, daß ein Gericht dieser Auffassung folgen wird.

Eine Ausnahme hiervon bildet jedoch die Konstellation, daß eine Kanzlei denselben Anschlußinhaber wegen der Verletzung unter-
schiedlicher Werke desselben Rechteinhabers gesondert abmahnt. Wenn hier die Kanzlei zunächst erst eine Abmahnung und erst
gesondert die Zweite übersendet, obwohl ihr der in der 2. Abmahnung mitgeteilte Vorwurf bereits im Zeitpunkt der ersten
Abmahnung bekannt war und daher gleichzeitig mit der 1. Abmahnung mithätte geltend gemacht werden können, so ist durchaus
von einer einzigen gebührenrechtlichen Angelegenheit gem. § 22 RVG auszugehen, bei welchem die Gegenstandswerte addiert werden.
Das ist aber nichts Neues. In unserer Kanzlei wird dies bereits seit Jahren so gehandhabt und auch dementsprechend argumentiert.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7774 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. August 2012, 10:08

[quoteemThommyfreak]Ich denke mal, daß Urmann + Kollegen die Tage noch stark darüber nachdenken werden, die Gegnerliste
zu veröffentlichen ...
Porno-Pranger: Anonymous kündigt Aktion gegen Liste im Internet an.[/quoteem]
Natürlich immer unter der Maßgabe - m.E.!

Was bitte schön soll Aktionen gegen die Homepage oder Website bringen? Ganz abgesehen, dass es sich hier
um Straftaten handelt, wo der STA tätig wird, wird die Wirkung betreffs Server beseitigt und Anonymus
stehen wieder da als die Deppen. Es gibt viele Aktionen die sind cool, aber eine Website einer Kanzlei
hacken, da hatten wir doch den Hacker-§ in DE, oder?

Für mich wäre schon viel interessanter, ob sich diejenigen mal wehren, die dann mit Name und Adresse
stehen, vielleicht in Verbindung mit “Stutensex #6“ oder “Kack mich an #4“ oder die heute in jeder
Gazette wichtig tun.


Die Meisten haben doch schon damit abgeschlossen und werden es nicht mitbekommen, die anderen haben
Angst etwas zu unternehmen,
  • weil es Geld kostet
  • weil U+C Sanktionen treffen könnten
  • weil es persönliche Zeit kostet, (die man für so etwas sowieso nicht hat)
  • weil es einfach nervt und man etwas Wichtigeres zu tun hat
  • weil man Wichtigeres zu tun hat ...
... und die Karawane zieht weiter.

Ich wüsste, wenn ich meinen Namen wiederfinde (obwohl es nur ein Game war), was ich mache: Strafanzeige
und zivilrechtliche Schritte über meinem Rechtsbeistand einleiten! Hört mal auf (, ist nicht böse gemeint,)
jemand anderen die eigene Arbeit machen zu lassen. Es ist doch das Gleiche, wie bei der Abmahnung. Wird
man unberechtigt abgemahnt, muss man nicht die mod. UE abgeben und nicht zahlen, sondern kann sich wehren.

Aber dazu haben wir Angst etwas zu unternehmen,
  • weil es Geld kostet
  • weil U+C Sanktionen treffen könnten
  • weil es persönliche Zeit kostet, (die man für so etwas sowieso nicht hat)
  • weil es einfach nervt und man etwas Wichtigeres zu tun hat
  • weil man Wichtigeres zu tun hat ...
... und die Karawane zieht weiter (und das schon seit Mitte 2005, “Buzz Lightyear: Bis ans Rande des
Universums und viel weiter!“). Und hier wird definitiv nichts kommen.
:ew

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7775 Beitrag von Steffen » Mittwoch 29. August 2012, 12:13

Auszug aus einer vertraulichen E-Mail. Ich habe mich schon dafür, 5 Minuten auf die Stille Treppe
gesetzt.


[...] Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Herr X,

mit Bestürzung mußte ich Feststellen, das Ihre anwaltliche Einschätzung nicht mit unserer Foren-Meinung
übereinstimmt.

Die großen anonymen theoretischen Nichtjuristen wie die der malaysischen Lutscher-Denkfabrik habe das Problem
klar erkannt, was uns anonyme Foren-User und Nichtjuristen das Licht am Ende des Tunnels Abmahnwahn aufzeigt.
Schon Ihr zweite Satz ist ja die absolute Krönung der "Unwissenheit" zu diesem Thema.... (ich würde mich noch
nicht einmal mit solchen Äußerungen zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit in der Öffentlichkeit melden ...
und schon gar nicht als Betroffenenvertreter "outen".. m.M.n. mehr als traurig..) und zeugt davon, daß BGH-
Urteile zu diesem Thema nicht gelesen bzw. nicht verstanden werden ... Dabei ist doch nicht wichtig, daß
diese BGH-Urteile gar nicht Filesharing-Fälle betrafen. Sie klingen gut und müssen daher gut für uns sein!
Wer solche Sätze wie Sie verfaßte, hat anscheinend noch nie etwas davon gehört, daß verschiedene Gegenstände
unter derselben - einer gebührenrechtlichen - Angelegenheit zusammengefaßt und bearbeitet werden können. Die
weite Auslegung des BGHs zu diesem Begriff scheint völlig unbekannt zu sein. Wie soll man nur mit Personen,
wie Ihnen, die einen solchen Kenntnisstand zu dem Thema besitzen eine sachliche Diskussion führen? Ich mußte
Sie ja schon zu ihrem Schutz - sehr weise - bei so einem Kenntnisstand schützen und anonymisieren, da es für
Sie rufschädigend sein könnte.

Sie haben sicherlich Ihre 2 Stattsexamen sich bezahlen lassen oder Ihre Promotion à la KTG erschlichen!? Ich
überlege mir, nein, ich entschließe mich, Sie von der Liste empfohlener Anwälte zu nehmen. Sie sind zwar
promovierter Jurist, vertreten Betroffene vor Gericht, können aber sich aber nicht in unsere theoretischen
und nichtjuristischen Lutscher-Kenntnisse hinein versetzen und Ihnen fehlt es an jeglicher juristischer Quali-
fikation.

Gut, mit der Strafkammer will es nicht so recht klappen ... die StA ... GenStA bis hin zu den Länderministerien
... halten m.M.n. "schützend ihre Hände" über das Geschäftsmodell ... aber es wird "unermüdlich" daran gearbeitet
- leider nur von sehr wenigen - ... siehe Gebührenüberhebung. Sie sollten doch das Prinzip verstanden haben von
uns Lutscher:

Ich bin der große Lutscher!

Bild

1.) Ich unternehme nichts offen, sondern nur anonym.
2.) Ich nehme Textpassagen aus Urteilen des BGH, münze die Fragmente 1zu1 auf Filesharing und präsentiere mich
als den Retter und den einzigen Ausweg aus dem Abmahnwahn.

Denn ...
... die Einzigen, die meine wilden Fantasien umsetzen könnten, sind die eigenen Anwälte ... nicht ich ..., ich
bin fein aus dem Schneider (... wenig Aufwand, viel persönlich anonymer (Foren-)Erfolg ...).
1.) geht es gut ... bin ich der große Lutscher mit Weitblick, ... dem die eigenen Anwälte (aus Faulheit, Geldgier und
Inkompetenz) nie hatten ...;
2.) geht es nicht gut ... bin ich der große Lutscher mit Weitblick,... da die eigenen Anwälte, meine Genialität und
große Idee nicht umsetzen können ...


Und wenn Sie ... mir nicht zustimmen... dann haben Sie ... keine Ahnung ... (früher ... dämlich ...)! ...
[...]




Erster mopsmäßiger Kommentar:

Da haben wir ganz schön ins Wespennest gestochert!
LG Lutschermops

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7776 Beitrag von giand » Mittwoch 29. August 2012, 18:27

Steffen hat geschrieben:Auszug aus einer vertraulichen E-Mail. Ich habe mich schon dafür, 5 Minuten auf die Stille Treppe
gesetzt.


Erster mopsmäßiger Kommentar:

Da haben wir ganz schön ins Wespennest gestochert!
LG Lutschermops

lol.....dem hat er es aber gezeigt.... .-:;
wenn ich einem Anwalt schreibe nutze ich eine RECHTSCHREIBKONTROLLE....aber was will man verlangen.
Bei soviel Müll versagt die beste Kontrolle.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7777 Beitrag von giand » Donnerstag 30. August 2012, 11:44

2. LL Empfehlung:
[...] Wird man abgemahnt, gibt man keine mod. UE ab. [...]


Also ich muss mal aus unserem Fall heraus sagen das es wirklich so ist.
Dadurch das wir eine mod.UE vorschnell (Termindruck,Unwissenheit,Foren Empfehlung....usw) abgegeben haben, haben wir eine Schuld eingestanden die es nicht gibt. Unser Anwalt hat ganz klar gesagt das es BEI UNS nicht erforderlich war.
Wir hätten im gegenteil SOFORT eine Unterlassungsklage anstreben müssen.

Wer also zu 100% sicher ist das er keine Urheberrechtsverletzung begannen hat gibt keine UE ab, sondern sucht sich sofort eine Qualifizierten Anwalt und geht dagegen vor.

Es müsste dann heißen "Wird man zu unrecht abgemahnt, gibt man keine mod. UE ab."

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7778 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. August 2012, 12:21

@giand,

bleiben wir doch einmal realistisch! Die meisten Abgemahnten haben vielleicht das erste Mal in ihren Leben so ein anwaltliches Schreiben in der Hand, in dem solche massiven Vorwürfe und Forderungen gestellt werden.

In der Regel sind doch die betreffenden Abgemahnte überfordert und eingeschüchtert mit der Situation.

Wer bitte schön von denjenigen soll jetzt einschätzen, daß gerade er unberechtigt abgemahnt wurde? Schon allein aus dem Grundsatz heraus, das der Unterlassungsanspruch und die Störerhaftung verschuldensunabhängig daherkommen sowie die Gerichtsstände unterschiedlich-hoch 3 ermessen.

Deshalb kann man nur eine allgemeine Empfehlung geben:
1. mod. UE ... (siehe Signatur)

Natürlich kann man sich wehren! Wenn man denkt, daß man unberechtigt abgemahnt wurde, dann bitte aber schön mit Anwalt, denn die Risiken und Kosten - ohne - sind einfach zu hoch, wenn man falsch reagiert. Und viel vergessen - die haben 3 Jahre Zeit! Die meisten 2009'er hatten dieses Jahr ein böses Erwachen.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7779 Beitrag von Steffen » Donnerstag 30. August 2012, 13:01

LG München I - 21 S 1828/12 Berufungsurteil
vom 25.07.2012 zur Haftung für Filesharing
von Erwachsenen



Bild
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies

Rechtsanwälte Knies & Albrecht
Widenmayerstr. 34
80538 München
Fon: 089 - 47 24 33
Fax.: 089 - 470 18 11
Email: bernhard.knies@new-media-law.net
Web: http://www.new-media-law.net/


::::::::::::::::::::::::::::::

Das Landgericht München I hat sich in einem Berufungsurteil in einem durch unsere Kanzlei gegen Waldorf vertretenen
Anschlussinhaber zu der umstrittenen Störerhaftung für illegale Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von er-
wachsenen Familienmitgliedern geäußert.

Das Institut der Störerhaftung ist eines der umstrittensten Themen im Bereich der deutschen Filesharing Rechtsprechung.
Wird sie bei Urheberrechtsverletzungen von Kindern von den Gerichten noch häufig bejaht, so ist sie bei Taten von Er-
wachsenen, die Zugriff auf einen Rechner eines Anschlussinhabers hatten erst recht umstritten.

Viele Gerichte haben bisher dazu die Meinung vertreten, dass Ermahnungen der Familienanghörigen ausreichen sollten.

Das Landgericht hatte in seinem Urteil allerdings über einen Sonderfall zu entscheiden: Die Beweisaufnahme hatte ergeben,
dass der Anschlussinhaber, ein Grafiker aus Aachen, aus der Vergangenheit wusste, dass seine volljährige Schwester in
der Vergangenheit schon Urheberrechtsverstöße durch illegales Filesharing in der Kazaa Tauschbörse begangen hatte. Beim
Besuch seiner Schwester hatte der Grafiker es bei mündlichen Ermahnungen seiner Schwester belassen, keine Verstöße über
seinen Anschluss zu begehen. Daran hatte sich die "internetsüchtige" Schwester nicht gehalten. Eine Abmahnung der Kanzlei
Waldorf Frommer aus München war die Folge.

Das Landgericht München war hier der Auffassung, dass in dieser Situation "bloße Ermahnungen" nicht ausgereicht hätten,
um der gefürchteten Störerhaftung zu entgehen. Insbesondere hätte der Rechner der Schwester nicht über Administratorenrechte
verfügen dürfen.
Das bedeutet, dass der Anschlussinhaber die Kosten der Abmahnung zu tragen hatte, allerdings keinen Schadensersatz.

Das Landgericht hat die Revision nicht zugelassen, da es dem Fall "keine grundsätzliche Bedeutung" zumisst. Das Gericht
sieht den Fall also auch selber eher als Einzefallentscheidung.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

::::::::::::::::::::::::::::::
  • Urteil im Volltext: Blog Shual IV
  • Ein Kommentar zum Urteil wurde zwischenzeitlich auf Heise.de veröffentlicht.

::::::::::::::::::::::::::::::

giand
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Registriert: Donnerstag 27. Oktober 2011, 14:14

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7780 Beitrag von giand » Donnerstag 30. August 2012, 13:15

@Steffen
du hast natürlich recht "In der Regel sind doch die betreffenden Abgemahnte überfordert und eingeschüchtert mit der Situation."

So erging es uns auch. Auch wir hatten im anderen Forum gelesen.....im nachhinein halte ich einige Ausführungen von denen sogar für Fahrlässig.
Wir hatten damals "unseren" Wald und Wiesen Anwalt kontaktet.....Ergebnis DU MUSST EINE UE abgeben....ich mach das mal für dich.....200€ ..,mk.., , wofür??? ich habe nichts gemacht...Ich bin der Meinung das in den "Richtlinien für Abgemahnte"
stehen sollte....WENN IHR 100% Sicher Seit das ihr nichts gemacht habt, geht zu einem TOP ANWALT und verlangt das keine UE geschrieben wird, sondern eine Klage.

Letztendlich bin ich in diesem Forum, weil hier NICHTS BESCHÖNIGT wird.....


Am Ende Steht da dann IM NAMEN DES VOLKES....... z.,z,, sind die alle taub und hören nicht was das VOLK will.

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