Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

Antworten
Nachricht
Autor
hansmeiser
Beiträge: 18
Registriert: Montag 4. Juni 2012, 16:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7621 Beitrag von hansmeiser » Montag 18. Juni 2012, 14:16

Steffen hat geschrieben:[quoteemWaldschrat]Wenn ein WG-Netz gemanaged ist (also nicht irgendein upnp Router alle Wünsche der Teilnehmer durchschaltet), müssten
eigentlich die Ports konkret einzelnen Personen zugeordnet sein.

Somit könnte die Log-Firma durch Angabe der benutzten Ports dem Admin helfen, den Täter zu ermitteln. Oder andersrum
gesagt: Wenn man diese Angaben nicht bereitstellen möchte, hat man sie entweder nicht (unsaubere Ermittlung) oder es
geht wirklich nicht um die Tat und die Wiederholungsgefahr, sondern nur um die einzusackende Kohle.[/quoteem]

Meine Einschätzung dazu: wenn diese Ports korrekt zugeordnet sind und auch vom Managed Router geloggt werden, hast du als Anschlussinhaber diese Daten und kannst einen konkreten Täter benennen und belegen. Die Frage ist wie umfangreich und substantiiiert muss deine Beweisführung sein und wird diese vor Gericht akzeptiert.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7622 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Juni 2012, 00:18

Man sollte immer hübsch langsam machen mit dem Benennen eines Dritten, als den wahren Täter. Denn wenn Du weißt, wer welchen Port benutzt hat - z.B. WG - musst Du Dir die Frage als Verantwortlicher des Internetzuganges gefallen lassen, welche Prüf- und Aufsichtspflichten hast -Du- durchgesetzt, solche Rechtsverstöße -nicht- zuzulassen. Warum kannst Du heute nach drei Jahren auf dem Punkt -mit Protokoll- sagen, wer den Port innehatte, aber hattest keine Kenntnisse von demjenigen sein schändliches Handeln. Gab es denn keinen Internet-Nutzungsvertrag, wo sind die schriftliche Belehrungen, Kontrollen oder gar Sanktionen. WG zwischen Studenten, das wäre sowieso eine Zielgruppe für P2P-Verstöße usw.

Dann könnte die Frage des Richters lauten: Warum wurden die Ports nicht gesperrt - um P2P zu verhindern?

Und last but not least. Wenn derjenige nicht in der WG wohnt, erreichbar ist, es aber -nicht- einräumt, bzw. nicht erreichbar ist, bleibt es trotzdem an Dir wieder hängen. Und wenn er in der WG noch wohnt und es trotzdem nicht einräumt - sprich nicht gesteht - geht Deine ganze Benennung den Bach herunter. Glaube mir, wenn jemand durch Filesharing Kosten durch eine Klage auf sich zukommen sieht, ist es kei‘Sau gewesen und gestehen wird er dieses freiwillig nicht. Derjenige geht dann sogar mit Anwalt gegen dich los.

Ihr glaubt immer, wenn Ihr einen benennt, seit Ihr als AI aus dem Schneider. Das ist ein Irrglauben. Der Richter will ein Ergebnis und einen schnellen unkomplizierten Abschluss des Falles.

Selbst wenn die Benennung klappt, Ihr raus seit, ist der Benannte drin - ohne große Verteidigungsmöglichkeit, da Ihr ja noch Beweise für seine Schuld präsentiert.

Prima, ich als Dad bin raus und bugsiere z.B. meinen Sohn wohl möglich voll rein in den finanziellen Schlamassel.

:rp



VG Steffen

Targhas
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 17. August 2011, 14:17

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7623 Beitrag von Targhas » Dienstag 19. Juni 2012, 09:28

Nur mal ne kleine frage, ich könnte einen abmahnanwalt zivilrechtlich auf mein nachts um 3:45 gestohlen es Fahrrad verklagen (Schadenersatz) und würde das Geld einfordern, da er ein Fahrrad der gleichen Marke heute gefahren hat (alles Theorie), nun muss er nachweisen dass er es nicht gestohlen hat? Also dass es nicht in seinem Besitz ist reicht nicht als Nachweis, sondern er muss spezifisch nachweisen dass er es nicht gestohlen hat, und solange er das nicht überzeugend nachweisen kann ist er dran? Wenn dies zustimmt werden abmahnanwälte bald glaube ich schnell einiger zivildelikte beschuldigt um das Konto wieder auszubessern

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7624 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Juni 2012, 11:05

@Targhas,

hallo? Ich denke Anwälte fahren nur Porsche? .-:;

Alle in Old Germany erhältlichen Fahrräder, die der DIN EN 14872 für Fahrräder entsprechen, tragen eine
eingeschlagene oder anderweitig fest mit dem Rahmen verbundene Rahmennummer. Da Du deine Rahmennummer
kennst, schreibst Du diese auf, erstattest eine Strafanzeige bei der Polizei gegen den Abmahnanwalt,
wegen schändlichen Radklau (was hier die richtige Reaktion wäre - bei Diebstahl!).

Dieser wird mit der Strafanzeige konfrontiert, bringt Zeugen, das er zum Zeitpunkt des Radklau auf Geschäfts-
reise war (Zeugenaussage Anwaltskollegen, belegt es zusätzlich mit Nachweisen), das er das Rad da, oder
da gekauft hat (Zeugenaussage Verkäufer) und es seines ist (legt ein Gutachten vor, dass die Rahmennummer
nicht identisch ist, mit Deiner). Die Strafermittler stellen die Ermittlungen ein.

Nun versuchst Du diese Forderung auf Schadensersatz zivilrechtlich durchzusetzen, was möglich wäre. Bei
den Argumenten Vergleich zw. Dir, als möglichen Kläger, und dem Abmahnanwalt, als möglichen Beklagten,
würde die Klage sowieso abgewiesen, nachdem der Richter die Klagerwiderung gelesen hat. Denn hier wird
schon genau hingeschaut, denn allein 2011 wurden 328.748 Räder geklaut.

Wenn es einen Abgemahnten beträfe, käme nur: Ich war es nicht, oder er würde sein Sohn als Rad-Dieb Beschuldigen,
damit er erwachsen aus der Nummer raus ist!

Das reicht halt nicht aus im Zivilrecht!


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::



Wenn wir bei hinkenden Vergleichen sind. Wenn Du als Kettensägen-Besitzer, Deinem minderjährigen oder volljährigen
Sohn, diese erstmals in die Hand drückst, und ihm in den Garten jagst, damit er den störenden Baum umsägt, damit
Deine Frau wieder genügend Licht beim Sonnen hat. Dieser ihn umsäbelt, aber der so unglücklich fällt, dass er dem
Nachbarn dessen (Haus-)Dach beschädigt …
… was glaubst DU, was DU vom Nachbarn erzählst bekommst, wenn DU stammelst, das DU als Kettensägen-Besitzer, es
ja gar nicht selbst gewesen bist, sondern DEIN unerfahrener Sohn, oder vom falschen Winkel, beim Schleifen der
Kette der Säge!?

Dann erzählst DIR der Nachbarn, dass es IHM scheiß egal ist, dann muss man eben aufpassen, belehren oder es letztendlich
selbst machen, wenn der Spross der Lenden zu doof ist. Das wäre IHM (als Geschädigter) egal und ER würdest den Nachbarn (DICH)
auf Schadensersatz verklagen und verlangen, dass DU zukünftig nicht mehr so verantwortungslos handelst und SEIN Besitz
damit gefährdest.


So isses! Nur bei P2P kann man eben sagen, das man es nicht war, obwohl man es war oder denjenigen kennt. Und wenn
Ihr es nicht ward, dann bringt mal Argumente.


VG Steffen

hansmeiser
Beiträge: 18
Registriert: Montag 4. Juni 2012, 16:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7625 Beitrag von hansmeiser » Dienstag 19. Juni 2012, 11:27

Steffen hat geschrieben: Dann könnte die Frage des Richters lauten: Warum wurden die Ports nicht gesperrt - um P2P zu verhindern?

VG Steffen

Und wie schauts dann mit Application Level Filterung (Level 7 Packet Inspection) aus von ehemals Astaro jetzt Sophos UTM? Dort werden sogar verschlüsselte Torrent Pakete erkannt, gemonitort und können komplett blockiert werden.

Die wichtigste Frage ist doch: selbst wenn man schrifltiche Verträge mit allen Mitbewohnern hat- was bringt es mir wenn ich als Anschlussinhaber immer haftbar bin? Wie kommt man da raus - ausser den Anschluss nur für sich selbst zu nutzen und alle anderen haben halt kein Internet?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7626 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Juni 2012, 11:50

Du musst in einem möglichen Klageverfahren den Richter schlüssig und zur
Zufriedenheit, einmal von Deinem Behauptungen überzeugen und andermal
Deine mögliche Störerhaftung entkräften.
Das ist die Praxis! Ehe Du Dir Gedanken über Level 7 Packet Inspection machst,
versuche erst einmal einmal als der Verantwortliche zu erklären, warum an 4 Tagen,
zu 4 unterschiedlichen Zeiten, zu 3 unterschiedlichen IP-Adressen (die ohne
Ausnahme Deinem Anschluss zugeordnet wurden) - Dein Anschluss benutzt
wurde, um urheberrechtlich geschütztes Material einmal herunterzuladen, andermal
anderen anzubieten?

Solltest Du verklagt werden, berichte mal, was Deine Argumentation brachte!

VG Steffen


[Ironie-on]Juristische Argumentationen werden im Zivilverfahren viel zu viel Bedeutung
beigemessen.
Es müssen noch mehr theoretische Techniker her![Ironie-off]

hansmeiser
Beiträge: 18
Registriert: Montag 4. Juni 2012, 16:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7627 Beitrag von hansmeiser » Dienstag 19. Juni 2012, 12:58

Moment, hier geht es erstmal nur darum ZUKÜNFTIG solche Verstöße zu verhindern. Ich habe einen Freund der genau das verhindern will nachdem ich einige Eindrücke der aktuellen Rechtsprechung erzählt habe.

Bei ihm wurde noch niemand abgemahnt aber der Anschlussinhaber möchte es auf jeden Fall im vorhinein verhindern. Der Versuch ein p2p Paket zu empfangen und abzusenden wird ja verhindert, gleichzeitig wird mitprotokolliert in der Hardware welcher Mitbewohner es war.

Hier gilt "Vertrauen ist gut - hilft dir aber vor Gericht nicht! Kontrolle ist besser!"

Dann gibts erst privat eins auf den Deckel und falls doch trotz dieser ganzen präventiven Sperrmaßnahmen eine Abmahnung kommt wird der Täter benannt - wie weit es dann vor Gericht ausreicht wäre dann in der Tat erstmal zu klären.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7628 Beitrag von Steffen » Dienstag 19. Juni 2012, 13:12

Steffens pesönliche Meinung

Um schon nicht in eine Technik-Endlosschleife zu gelangen.

Hört doch einmal bitte auf, zwang- und krampfhaft jemand anderen zu suchen, den Ihr vors Loch schieben könnt.

[…] Ich kann für den vorgeworfene Rechtsverletzung nicht als Störer bzw. Täter verantwortlich gemacht werden,
da ich meinen Anschluss abgesichert habe was folgt
  • 1. bla, bla, bla
    Beweise:
    => Zeugen, eidesstattliche Erklärung, Belege, Nachweis, Tickets, Screens
    2. blub,blub. blub
    Beweise:
    => Zeugen, eidesstattliche Erklärung, Belege, Nachweis, Tickets, Screens
    .
    .
    .
    10. blab, blab, blab
    Beweise:
    => Zeugen, eidesstattliche Erklärung, Belege, Nachweis, Tickets, Screens
[…]

und wenn nicht, habe ich eben Pech!

VG Steffen


PS: @hansmeier,
kein P2P urheberrechtlich geschützten Zeugs - keine Abmahnung!

habenurgespielt
Beiträge: 3
Registriert: Dienstag 14. Juli 2009, 11:29

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7629 Beitrag von habenurgespielt » Dienstag 19. Juni 2012, 23:11

Hallo zusammen,

habe jetzt nach 3 Jahren die 3. Mahnung zum gleichen Fall bekommen (nach einer mod UE und ignorierter 2. Mahnung danach). Es ist kein Schreiben vom Inkasso oder Gericht etc. Wieder gleiches Zeugs von Walldorf & Frommer mit dem Angebot der Ratenzahlung und der Androhung eines Streits vor Gericht. Maschinell unterschrieben.

Ist es so ein Schreiben, was ich erstmal ignorieren kann oder ist es etwas, wo ich einen Widerspruch hinschicken muss?

Gruß

habenurgespielt

Nachtrag: Nachdem ich den Thread zu WF gelesen habe ist es mir klar: Kein Brief mit dem Adler = weiter warten. Bin wohl aufgrund einer Wiedervorlage im System angeschrieben, weil meine Verjährung bald fällig wird.

Vielen Dank für die Infos. Mir hat bei dem Vorgehen die Info gefehlt, dass der Widerspruch erst mit dem gerichtlichen Mahnbescheid geraten ist.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7630 Beitrag von Steffen » Mittwoch 20. Juni 2012, 09:52

Abmahnung 2009, 1. Folgeschreiben, Funkstille, 2012 2. Folgeschreiben - was nun?

Wir haben eine empfohlene Regel, das derjenige, der nur ein mod. UE abgibt und nicht zahlt, erst wieder reagiert wenn er Post vom Gericht erhält. Was aber viele sehr schnell vergessen, jeder der so vorgeht, muss mit dem Risiko leben, das er auf die Kosten der Abmahnung innerhalb der Verjährung verklagt werden kann (Risiko: ca. 1.000 - 1.200 €).

VG Steffen

sip
Beiträge: 184
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 15:23

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7631 Beitrag von sip » Mittwoch 20. Juni 2012, 22:02

Interessante Aussage vom Bundesjustizministerium.
... Zudem wird zu Unrecht Abgemahnten künftig ein gesetzlicher Gegenanspruch gewährt, mit dem sie sich zur Wehr setzen und den Abmahnenden ihrerseits in Haftung nehmen können. ...
Quelle: BMJ
Na das kann ja mal was werden ;)

Targhas
Beiträge: 39
Registriert: Mittwoch 17. August 2011, 14:17

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7632 Beitrag von Targhas » Mittwoch 20. Juni 2012, 22:32

Steffen, auch wenn die Rechtsprechung dir leider recht gibt, ist es doch im Vergleich so: mir wird etwas entwendet (das Rad), ich will wissen wer es hat oder ähnliches, sehe jene Person(den Anwalt) bzw sehe ein Rad desselben Modell auf seinem Grund Stück (aka" Dateiname" und IP"Adresse") nun legt sich für mich doch natürlich die möglichkeit dar, das ist mein Rad und ich klage, ob es mein ist, ob er es war, wie dieses Rad dahin kommt ist doch im abmahnwesen irrelevant, dieses Rad wurde dort gesehen (kann ja auch schon wieder weg sein) , zwar metaphorisch, jedoch selbe Argumentation ... also wieso sollte ich nicht klagen und Schadenersatz+Anwaltskosten erhalten? (Zum Thema beweise, ein Foto mit dem Rad Modell vor der Haus Tür der Person sollte gleichen wert haben wie irgendein log...

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7633 Beitrag von Steffen » Donnerstag 21. Juni 2012, 00:50

[quoteemMistreaded]Einfach noch mal zum Nachdenken. Was ändert sich eigentlich wirklich wenn an verschiedenen Tagen unterschiedliche
IP-Adressen geloggt werden und zum AI führen, den eine sekundäre Darlegungslast trifft? Muss ich denn überhaupt
dieser sekundären Darlegungslast in allen angeblichen Fällen nachkommen, wenn doch die Abmahnung nur auf einen
konkreten Zeitpunkt liegt. Oder muss ich die sekundäre Darlegungslast schon substantiiert untermauern, obwohl mir
dies überhaupt nicht zu den anderen Zeitpunkten bekannt ist, weil in der Abmahnung nicht erwähnt? Stehen alle diese
angeblichen Logzeitpunkte ausführlich in der Abmahnung?[/quoteem]
@ Mistreaded,

ich setzte mich doch nicht hin und poste etwas, weil ich Langweile habe, oder jemand ärgern will. Gut, ärgern,
manchmal, insbesondere ... Ich möchte dieses Thema auch nicht weiter ausdiskutieren, aber nach dem Urheberrecht,
hat der Abmahner schon mit Abmahnschreiben einen Anspruch zur Auskunft (§ 101 UrhG) bzw. müsste der Abgemahnte
jetzt schon mit der sekundären Darlegungslast beginnen. Hier kann man nicht -und werde ich auch nicht- ein
allgemeines Musterschreiben entwerfen, da dieses jeder verwenden würde, auch derjenige, der es tatsächlich war.
Deshalb nur mod. UE i.V.m. “schweigender Verteidigung“. Punkt. Aus.

Wir hatten in der Anfangszeit nur Klageverfahren, wo man vonseiten des Klägers nur 1 Ermittlungsdatensatz vorlegte.
Das Problem, das es hier mit einem ordentlichen anwaltlichen Vortrag möglich war, den Anscheinsbeweis zu erschüttern
und zumindest Zweifel beim Richter aufkommen zu lassen. Diese wurde schnell vonseiten der Abmahner erkannt und man
hat dementsprechend reagiert.

Ich nehme mal mein Lieblingsbeispiel Hamburg: rka.-Rechtsanwälte/Logistep AG
=> Bis 40 Datensätze, bis einem Zeitraum von 21 Tagen, unterschiedliche Tages- und Nachtzeiten, bis 20 unterschiedliche
IP-Adressen (die -ohne- Ausnahme, immer wieder vom Provider, den einen Kunden - dem Beklagten - zugeordnet wurden).

Hier müssten aber Dir die Schuppen von den Äugelein fallen, dass man sich, zu gut Deutsch, bei 1 Datensatz herausreden
bzw. herauswinden könnte, aber bei dem Hamburger Beispiel in Erklärungsnöte kommt. Viele denken, das die Richter alte
vergraute Technikmuffel (so wie ich) sind, die alt und senil sind. Das ist ein Irrglaube. Es sind Juristen, die nichts
anderes verhandeln, das auch noch im Akkord, und sich in die P2P-Technologie eingelesen haben. Soviel ist ja auch nicht
zu begreifen.

Sicherlich kannst Du jetzt sagen, das alle fehlerhaft ermittelt wären. Sofort bekämst Du eine Watschen, das es lebensfremd
wäre, das in einem Zeitraum von 21 Tagen, zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten, …

… die Ermittlung fehlerhaft wäre. Und wenn es trotzdem angefechtet wird, müsste ein Gutachten her - einmal Provider, einmal
Logger. Jetzt bekommst Du eine Summe, von ca. 20.000,- um die Ohren gekracht, und rufst nach einem Sauerstoffzelt.

Die Richter sagen hier vielleicht nicht so offen wie ich:
1. Es wurde geladen, aber man lügt oder zumindest will man sich herausreden, oder
2. Man hat es nicht getan, hat erst ab Abmahnung seinen Anschluss sicher gesichert.

Und natürlich musst Du dich dazu äußern, oder kannst dich gleich als Störer hinsetzen. Hier sollte man auch aufpassen, denn es
kommt bei einem ungenügenden Vortrag ganz schnell noch die Täterhaftung hinzu.


[quoteemTarghas]Steffen, auch wenn die Rechtsprechung dir leider recht gibt, ist es doch im Vergleich so: mir wird etwas entwendet (das Rad),
ich will wissen wer es hat oder ähnliches, sehe jene Person(den Anwalt) bzw sehe ein Rad desselben Modell auf seinem Grund
Stück (aka" Dateiname" und IP"Adresse") nun legt sich für mich doch natürlich die möglichkeit dar, das ist mein Rad und ich
klage, ob es mein ist, ob er es war, wie dieses Rad dahin kommt ist doch im abmahnwesen irrelevant, dieses Rad wurde dort
gesehen (kann ja auch schon wieder weg sein) , zwar metaphorisch, jedoch selbe Argumentation ... also wieso sollte ich nicht
klagen und Schadenersatz+Anwaltskosten erhalten? (Zum Thema beweise, ein Foto mit dem Rad Modell vor der Haus Tür der Person
sollte gleichen wert haben wie irgendein log...[/quoteem]
@Targhas,

in einem Rechtsstreit wird jemand einen Vorwurf erheben, ein anderer muss sich dazu erklären. Der Richter wird dann, anhand
der Gesetze, Rechtsprechung und seiner Erfahrung ermessen.

Prinzip des Zivilrechts: Gleichheitsrecht
=> Jeder beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.


Dann muss ich eben Zeugen bringen, die eidesstattlich versichern, das ich zum Tatzeitpunkt, nicht in der Nähe Deines vermaledeiten
Fahrrades war; dann muss ich Zeugen bringen, die mir bestätigen, das ich das Fahrrad von ihm gekauft habe; dann muss ich einen
Gutachter bestellen, der versichert, das die Fahrrad-Rahmennummer -nicht- mit Deiner identisch ist und auch das Baujahr nicht stimmt
und in der Farbzusammenstellung Unterschiede bestehen.

Wenn ich aber nur dann stammeln kann: Ich war es nicht, vielleicht mein Sohn, der fährt immer mit so einem Fahrrad wie auf dem Bild
- dann muss ich eben mich nicht wundern, dass die Rechtsprechung so ist, wie sie ist. ;)

VG Steffen

Waldschrat
Beiträge: 130
Registriert: Samstag 7. März 2009, 17:46

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7634 Beitrag von Waldschrat » Donnerstag 21. Juni 2012, 06:11

Zum Beitrag von hansmeiser - und natürlich Steffens hypothetischer Frage des Richters "Warum wurden die Ports nicht gesperrt - um P2P zu verhindern? " ....
P2P per se ist nicht illegal, Autofahren ist auch nicht illegal, und Brot schneiden auch nicht - aber man kann P2P eben für illegale Downloads verwenden, mit einem geliehenen Auto zum Bankraub fahren, oder jemand mit dem Brotmesser umbringen.

Und was jetzt die Meisterleistungen von Sophos angeht: wenn du in einer WG den Briefkasten ausleerst und den Kollegin / Kolleginnen ihre Post in die Hand drückst, wird ganz selbstverständlich von dir erwartet, dass du das "Post- und Fernmeldegeheimnis" nicht verletzt. Dasselbe gilt wohl auch, wenn du Daten im Netzwerk weiterverteilst.

@Steffen: mir ging es auch nicht darum, jemand "vorzuschieben"....
Sehen wir mal die konkrete Situation geteiltes Netzwerk bzw. privat geborgtes Auto:
man einigt sich - per Handschlag oder evtl auch per schriftlichem Vertrag. Auch wenn es nicht ausdrücklich aufgeschrieben wird, gehört dazu doch auch, dass jemand, der Mist baut, auch dafür einsteht (wenn das Auto in der Innenstadt mit Tempo 130 geblitzt wird, soll natürlich der Fahrer die Flensburg Punkte bekommen)
Und dann hat mal plötzlich so einen Schrieb von einer Abmahnkanzlei, soll sich auf 30 Jahre verpflichten, etwas zu unterlassen, was man nie getan hat, und setzt sich mit einem Anwalt in Verbindung .... nur um von diesem zu erfahren, dass man zwar den wahren Täter benennen kann, man aber dadurch nicht aus dem Schneider ist

hansmeiser
Beiträge: 18
Registriert: Montag 4. Juni 2012, 16:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7635 Beitrag von hansmeiser » Donnerstag 21. Juni 2012, 09:00

@Waldschrat: das ist richtig - und solange man keine andere Möglichkeit hat dies zukünftig zu verhindern (ausser Vertrauen in die Mitbewohner) werde ich nun eine entsprechende Software bestellen und bei meinem Bekannten installieren. Wem das in der WG nicht passt der kann sich ja gerne einen zweiten Anschluss auf seinen Namen legen lassen oder ausziehen oder soll eben über sein UMTS Handy seine Torrents runterladen.

Sicherlich kann man ja in Einzelabsprache für bestimmte Zeiträume die Ports auch freigeben. Mal ganz ehrlich: wann habt ihr euch das letzte Mal über bittorrent legalen Content heruntergeladen und wie häufig macht ihr das?

Und meine Lebenserfahrung mit meinen mittlerweile über 40 Lenzen hat gezeigt dass man sich auf Handschlag und schriftlichen Vertrag nie verlassen kann und sollte. Dies gilt für geliehene Autos, Mietverträge und Testamente der Eltern.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7636 Beitrag von Steffen » Donnerstag 21. Juni 2012, 10:36

@Waldschrat, @all

jeder, der mich über die Jahre kennt, müsste wissen, das ich außer bei Scheffler, niemand aus Herzen etwas
schlechtes wünsche oder über ihn denke. Dann habe ich mir ein Ziel gesteckt: Schreibe, wie es ist und nicht,
wie man es hätte!
Sicherlich gibt es Foren-User, die mir geistig weit überlegen sind (gehört auch nicht viel
dazu :lol: ), sicherlich gibt es Foren-User, die besser mit Linksschreibung, Grammatik oder einfach mit der Rhetorik
umgehen können. Sicherlich, aber deshalb schreibe ich, wie es ist und nicht, was ich schreiben sollte oder müsste.

Sind wir doch einmal grundlegend ehrlich. Seit Anbeginn des Abmahnwahn, ich verfolge es seit Dezember 2006 live
mit, hört man und liest man nur: “Ihr Abzocker, Ihr Betrüger, Ihr habt keine Beweise, wenn Ihr meine Kohle wollt,
um auf unsre Kosten Eure Porsche aufzutanken, oder in der Côte d'Azur lecker Caipirinha zu schlürfen, muss ein Richter
feststellen, dass ich es war!“

Das hatte aber, genau wie die angebliche Position der Stärke mancher Anwälte, die nur eine mod. UE verschickten
und einem Erklärungsschreiben (und dachten die Gegenseite zittert und springen massenweise aus den Fenster), nur
solange funktioniert, wie die Klagezahlen tief im Keller, die versendeten Abmahnzahlen im Verhältnis zu den Zahler
hoch oben im Dachboden standen.

Was man jetzt tunlichst vermeidet ist zweierlei.
1. Es gibt einen der einen Rechtsverstoß tätigt (Filesharer), aber nur einen, der dafür rechtlich greifbar ist -
nämlich den Anschlussinhaber.
2. Es hat sich ein Geschäftsmodell etabliert, wo nicht der Schutz des Urheberrecht vordergründig steht, sondern wo
findige Rechteverwerter mit Urheberverstößen Geld verdienen und alle daran verdienen. Wenn man jetzt provokant wäre,
müsste man sagen: Liebe MI, P2P vernichtet keine Arbeitsplätze von Künstlern, sondern ist eine Arbeitsplatzschaffende
und -erhaltende Maßnahme für Verwerter und Juristen.

Aber letztendlich bleibt es ein Verstoß gegen bestehendes Recht und Gesetz, für den Einer bezahlen wird und muss.
Keine Tat ohne Bestrafung. Und was viele vergessen, für einen Richter steht schon zu seiner Überzeugung fest, dass der
ermittelte Rechtsverstoß - über Anschluss des ermittelten Anschlussinhabers aus getätigt wurde.


Im Wesentlichen geht es doch in einem Klageverfahren heute darum: Störer (AG), Störer (AG) + Täter (SE), Täter (SE) -
ja oder wer kommt dafür infrage!


Schuld/Unschuld, ich war es/ich war es nicht, ich habe einen PC/ich habe keinen PC usw., das ist alles fürn Poppes.
Einzig und allein was zählt, wie kann ich die Störerhaftung zu den ermittelten und richterlich feststehenden Rechts-
verstößen entkräften. Und das kann ich nur mit Beweisen, die schon im Privatrecht seit den Römer gelten.

Beweismittel:
  • Zeugenbeweis (§§ 373 ff. ZPO).
  • Beweis durch Sachverständige (§§ 402 ff. ZPO).
  • Beweis durch Parteivernehmung (§§ 445 ff. ZPO).
  • Beweis durch Augenschein (§§ 371 ff. ZPO).
  • Beweis durch Urkunden (§§ 415 ff. ZPO).
Natürlich weiß jeder die vielleicht tatsächliche Bedeutung einer Zeugenaussage, aber sie ist bewährt und das schon seit
den Römern.


Solange wir aber unsubstantiiert nur andere vors Loch schieben (wie Hacker oder Mitbenutzer) oder denken, was man Recht
sprechen müsste nach uns Foren, wird hier sich nichts ändern, da die Karre im Modder tief und fest gefahren ist.



Um 450 v. Chr ist in Rom auf 12 Tafeln eine Gesetzessammlung veröffentlicht wurden. Aus dem sogenannten Zwölftafelgesetz,
Tafel II:

Cui testimonium defuerit, is tertiis diebus ob portum obvagulatum ito. (Wem eine Zeugenaussage fehlt, der soll alle zwei
Tage vor das Haus des ausgebliebenen Zeugen gehen, um laut zu klagen.)



Sicher ist es für viele nicht nachvollziehbar und unfair oder gar unrecht, aber so isses!


VG Steffen

Meiners
Beiträge: 3
Registriert: Donnerstag 14. Juni 2012, 23:46

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7637 Beitrag von Meiners » Freitag 22. Juni 2012, 00:10

Meiners hat geschrieben:Ich hab jetzt dazu was interessantes gefunden: http://www.wbs-law.de/wp-content/upload ... chluss.pdf
Weiß jemand wie es da weiterging und ob andere Gerichte das ähnlich sehen?

Wenn ich das grob überschlage, dann ergibt das bei einem DSL6000 Anschluss mit 576kbit/s Uplink und einem 4Mbyte großen mp3-File ein maximaler Streitwert von 200€/Tag also deutlich weniger als die zig Tausend Euro auf die die Anwaltsgebühren berechnet sind die in den Schreiben stehen.
Ich lass da nicht locker ;)

Jetzt hab ich mal nachgeschaut, wenn man den Streitert von WFs 15000€ auf 200€ drückt, dann reduziert sich das Anwaltshonorar von 900€ auf unter 50€. Das ist in meinen Augen erfolgsversprechender als zu sagen ich war es nicht.

Wer müsste die Gerichtskosten übernehmen, wenn bei einer Klage der Richter zustimmt, dass WF in der Abmahnung den Streitwert zu hoch angesetzt hat?

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7638 Beitrag von Steffen » Freitag 22. Juni 2012, 00:16

[quoteemMistreaded]Nur mal zu der 1. Hürde und der sekundären Darlegungslast.

Spricht nicht eigentlich schon der Begriff der Darlegungslast nur von einer Darlegung. Beweisen
muss ich doch somit überhaupt nichts. Aber ich muss einen Vortrag bringen, der auch substantiiert
untermauert ist.[/quoteem]

LG Stuttgart, Urteil vom 28.06.2011 - 17 O 39/11

“Generell entstehen einer Partei erhebliche Beweisprobleme, wenn sie Umstände beweisen muss, die
zu dem ihren Blicken entzogenen Bereich des Prozessgegners gehören. Gleichwohl verbietet sich eine
prozessuale Aufklärungspflicht der nicht beweisbelasteten Partei, da generell keine Partei ver-
pflichtet ist, dem Gegner die für den Prozesssieg benötigten Informationen zu verschaffen. Mehr als
eine Modifizierung der Darlegungslast - wie sie der BGH für den Anschlussinhaber vorsieht - verbietet
sich, da andernfalls der Grundrechtsschutz des Prozessgegners über Gebühr beeinträchtigt wird.“

BGH, Beschluss vom 21.07.2011 - IV ZR 216/09

“Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie
Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht
als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen, wobei unerheblich ist, wie wahrscheinlich diese
Darstellung ist [...] Erfüllt das Parteivorbringen diese Anforderungen, so kann der Vortrag weiterer
Einzelheiten oder die Erklärung für einen gehaltenen Vortrag nicht gefordert werden. Es ist vielmehr
Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls Zeugen nach weiteren
Einzelheiten zu befragen“

Das Grundübel, es sagt niemand - wie weit - diese Darlegungs- bzw. Erklärungspflicht reicht und welche
Anforderungen an diese Darlegungslast gestellt werden. Und hier können wir reden, posten und spekulieren,
letztendlich liegt es im Ermessen des jeweiligen Richters, denn wenn man die Darlegungslast richterlich
überspannt, spart man sich eine umfangreiche Beweisaufnahme.




[quoteemMistreaded]Wenn er also vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen soll, wie funktioniert
das dann mit den mehreren Loggzeitpunkten. Habe ich alle Abmahnungen auf Unterlassung vorliegen, oder geht
der Fall nur auf eine Aussage in der Abmahnung?

Zu den anderen Loggzeitpunkten liegt mir aber überhaupt keine Abmahnung vor.[/quoteem]

Die Log-Firma arbeitet ja 24 h, das heißt, man hat zum Beispiel, innerhalb 14 Tage sehr viele IP-Adressen
aufgeschrieben, die täglich per Sammelmeldung zu Abmahner gesendet werden. Sagen wir jeder Log-Tag einen
Antrag gem. § 101 IX UrhG. Nun erhält man eine Abmahnung. Natürlich werden jetzt, im weiteren Aufarbeiten
der restlichen Listen, die anderen Log-Zeitpunkte namentlich zugeordnet. Dem Richter “verkauft“ man dann
dieses als: “Die Software hat über einen längeren Zeitraum den Rechtsverletzer beweissicher ermittelt,
beobachtet und dokumentiert“.

Hier zeugt es sich wieder, mit wenig, kann man viel machen!


Da es sich ja um im Kern gleiche Verletzungshandlungen handelt, wird nicht jeder Verstoß abgemahnt und
eine UVE gefordert, sondern diese zusammengefasst zu einem. Und nein, der Abmahner muss Dir nicht sofort
alle einzelnen Verstöße mitteilen. Mal ehrlich würdest Du doch auch nicht machen, Deine ganzen Karten vorher
aufdecken, oder?


VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7639 Beitrag von Steffen » Freitag 22. Juni 2012, 00:28

@Meiners,

Du musst ja nicht locker lassen.

Prima, jetzt musst Du nur noch einen Richter finden, der, obwohl Du die Tat einräumst, Deinen Rechenbeispielen folgt. Da sind wir in einem Forum, aber die falschen Ansprechpartner. Denn ich persönlich glaube nicht, das ein Münchner-Richter dieser Rechnung folgt. Aber wer weiß...

VG Steffen

hansmeiser
Beiträge: 18
Registriert: Montag 4. Juni 2012, 16:20

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7640 Beitrag von hansmeiser » Freitag 22. Juni 2012, 10:56

geldabschneider hat geschrieben:[quoteemMistreaded]
Die Abmahnung bezieht sich doch gerade auf ein Werk eines Rechteinhabers. Warum sollten mehrere Logzeitpunkte, die sich auf die gleiche Urheberrechtsverletzung beziehen, jedes Mal eine neue Abmahnung auslösen? Eine Abmahnung für ein Werk an einen AI reicht doch vollkommen aus! Mehrere Logzeitpunkte, die zum gleichen AI führen, sollen doch lediglich substantiiert untermauern, dass über diesen Anschluß "wirklich" eine Rechtsverletzung stattgefunden hat, d.h. sie dienen als zusätzliche "Beweise" (spätestens dann, wenn es vor Gericht geht).
genau deshalb ist die Pauschale doch so hoch (4xx Euro)! Da der RI / RV dadurch untermauern kann wie oft diese Datei verteilt wurde!

Antworten