Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7501 Beitrag von Steffen » Freitag 27. April 2012, 10:25

[quoteemhobbin]D.h. mit diesem Urteil des LG Berlin 16 O 55/11 hätte man bei ähnlich gelagerten Fällen,
bei denen die Software der Firma Gua... eingesetzt wurde, im Falle eines Gerichtsverfahrens
ein Argument die Richtigkeit der Abmahnung anzuzweifeln.

Z.B. bei Abmahnungen von S & P, bei denen die Gua... Software als Beweismittel laut Abmahnung
und Beschluß eingesetzt wurde.[/quoteem]

@hobbin,

das ist richtig, - aber nur in den Fällen -, wo es um die abmahnende Kanzlei BaumgartenBrandt
+ Guardaley Ltd. geht. Das LG Berlin 16 O 55/11 (EV; hier gilt Glaubhaftmachung und Anschein)
ist aber - nicht - auf die abmahnende Kanzlei Sasse & Partner + Guardaley Ltd. anwendbar, da
hier diesbezüglich keine unbedarften Äußerungen getätigt wurden sowie ein komplett anderer
“Ermittlungs“-Auftrag gilt.




[quoteemGrazer57]ich weiß aber nicht wirklich, warum du immer wieder von mir ein Urteil bzw. Nachweise
über die fehlerhafte Ermittlung haben möchtest.
Lese Dir doch einfach mal die Beiträge des H. Dr. R. Freitrags durch.[/quoteem]

@Grazer57,

das ist doch das gleiche Problem, wie mit Deinen freundlichen Hacker von Nebenan. Viel heiße
Luft, wenn es konkret werden soll, zischt es kurz, das war es aber schon.

Zur Erinnerung!
Sollte es zu einem Zivilverfahren kommen, gilt:
  • 1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht
    und seinen Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
    2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht,
    wenn die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
    3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die d. Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden
    und werden vom Gericht als "wahr" unterstellt.

VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7502 Beitrag von Steffen » Freitag 27. April 2012, 13:04

Ich muss einmal meinen Post dieser Woche korrigieren. Hier hatte ich angenommen bzw. den neuen Referenten-
entwurf interpretiert wie folgt:

Culcha Candela: Move It + City Girl

1. Abmahnung BFZ - Culcha Candela Move It, RI 18 nette Herren - Anwendung des neuen Gesetzes
2. Abmahnung BFZ - Culcha Candela City Girl, RI 18 nette Herren - keine Anwendung des neuen Gesetzes!
3. Abmahnung NL - Culcha Candela Move It; RI Styleheads - Anwendung des neuen Gesetzes!
4. Abmahnung NL - Culcha Candela City Girl; RI Styleheads; - keine Anwendung des neuen Gesetzes!


Richtig aber - nach dem Referentenentwurf!


Culcha Candela: Move It + City Girl

1. Abmahnung BFZ - Culcha Candela Move It, RI 18 nette Herren - Anwendung des neuen Gesetzes
2. Abmahnung BFZ - Culcha Candela City Girl, RI 18 nette Herren - Anwendung des neuen Gesetzes!
3. Abmahnung NL - Culcha Candela Move It; RI Styleheads - Anwendung des neuen Gesetzes!
4. Abmahnung NL - Culcha Candela City Girl; RI Styleheads; - Anwendung des neuen Gesetzes!


Ganz ehrlich? EUR 500 als Streitwert für - jede - Abmahnung hinsichtlich
  • ein Lied,
  • einem Musikalbum (14 Titel)
  • 5.000 Lieder und
  • einem PC Game (24 GB)
- dagegen Kosten einer IP-Verauskunftung EUR 200 + Kosten der Log-Firma, dieser Entwurf, wird wohl
nur ein Entwurf bleiben, da hier die RI benachteiligt werden![/b]

VG Steffen

Daniel616
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Scheffleropfer

#7503 Beitrag von Daniel616 » Samstag 28. April 2012, 07:41

Hallo Forum-Gemeinde,

ich erlaube mir jetzt kurz mein Problem zu schildern.

Kurze Vorgeschichte: Abmahnung durch Kornmeier & Partner. Download bzw. Upload nie getätigt. Aus Angst und Unwissenheit im Internet gegoogelt. Dank Google-Ranking auf Scheffler RA gestoßen. Auf Anfrage nach den Anwaltskosten die auf mich zukommen würden, kam als Antwort ca.230,-€ …Mandat angetragen. Zwei Wochen später... Rechnung von AnwVS 1200,-€

Ich werden die 1200,-€ natürlich nicht bezahlen. Scheffler ist für diese Vorgehensweise nur zu bekannt. Ich habe es leider zu spät erkannt. Ich denke ein Teil der Summe muss ich aber bezahlen. Den Rest sollen die doch anklagen. Meine Frage ist jetzt wie viel soll ich bezahlen, die 230,-€ die er mir gegenüber geäußert hat oder einen anderen (höheren) Pauschalbetrag?

Gruß
Daniel

Daniel616
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7504 Beitrag von Daniel616 » Samstag 28. April 2012, 17:24

Hallo Niemehrsharen,

danke für die Antwort. Ich habe die "initiative-abmahnwahn.de" bezüglich Scheffler bereits rauf und runter studiert.
Der Beitrag von WISO ist mir auch bekannt. Ich habe mich vor ca. 2 Wochen schriftlich bei der Anwaltskammer beschwert.
Leider habe ich noch keine Antwort bekommen. Mein Problem ist das die Zahlungsfrist seitens der AnwVS zum 30. April endet.

Gruß

cheffe
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7505 Beitrag von cheffe » Samstag 28. April 2012, 18:43

kann mir jemand kurz und knapp verraten was das richtige verhalten ist, wenn an von einer kanzlei abgemahnt wurde zu der man ca. 10 tage zuvor eine vorbeugende UE geschickt hat?
es werden 450 euro gefordert...

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7506 Beitrag von Steffen » Samstag 28. April 2012, 18:53

@all, @Niemehrsharen,

bei aller Freundschaft (von mir auch bei aller Nichtfreundschaft), was soll denn
ein Empfehlen von einer Verbraucherschutzzentrale?

Mittlerweile ist man bei ca. 75,- € für eine Empfehlung einer mod. UE oder haar-
sträubenden Strategien, nach keiner Abgabe einer mod. UE, bis hin zu Sofortzahlung
von Teilbeträgen. Wenn ich konsequent wäre und keine Anwälte empfehle - die mit
unser aller “Leid“ Geld verdienen - dann aber bitte richtig konsequent. Wenn die
Verbraucherschutzzentrale kostenlos wäre und Sinnvolles empfehlen würde - ja, aber
nicht Geld einsacken, sinnfreie Empfehlungen geben, und wenn es hart auf hart kommt,
weiß keiner etwas davon.



VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7507 Beitrag von Steffen » Samstag 28. April 2012, 18:56

[quoteemcheffe]kann mir jemand kurz und knapp verraten was das richtige verhalten ist, wenn an von einer kanzlei abgemahnt wurde zu der man ca. 10 tage zuvor eine vorbeugende UE geschickt hat?
es werden 450 euro gefordert...[/quoteem]

Diese abmahnende Kanzlei mit einem Dreizeiler darauf aufmerksam machen, sowie eine Kopie der Vorbeugenden (vorausgesetzt sie wurde richtig abgefasst) beilegen (+ Nachweise des Versandes).

Kurz und Knapp - Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7508 Beitrag von Steffen » Samstag 28. April 2012, 20:09

[quoteemdelta]Vielleicht zunächst etwas "Grundsätzliches"....[/quoteem]

Das klingt immer so cool und gönnerhaft. Das Problem, das in den Foren - das ist aber meine Meinung -
diejenigen Posten mit dem größten Realitätsverlust. Grundsätzlich vergisst man, Du u.v.m., dass das
Gesetz und die Rechtsprechung bei Urheberrechtsstreitigkeiten - keine - Massenabmahnung (wie etwa
beim Wettbewerbsrecht) kennt. Sondern man geht aus, das auf Grund, der immer noch anhaltend hohen
Zahlen der Rechtsverletzungen, das fehlende Unrechtsbewusstsein zum Ausdruck gebracht wird, gegenüber
Rechte Dritter.


Der Referentenentwurf ist in dieser Form - rechtsstaatlich bedenklich.


- Jede - Abmahnung + Nachfolgeabmahnungen hinsichtlich einer Urheberrechtsverletzung würde einen Streitwert
auslösen von 500 Euro.

  • 1 Lied
  • 1 Album (14 Titel)
  • 1 Sampler CD (42 Titel)
  • 5.000 Lieder im Share-Ordner
  • 1 Konzert-DVD + Bonus DVD
  • 1 Film
  • 1 PC-Game (24 GB)
Alles Pauschal für einen Einheits-Streitwert für 500 und egal bei wie vielen Abmahnungen ein AI erhält.

Jeder, der nicht gerade ein Brett vor dem Kopf hat, sollte erkennen, das dieses Murks ist.



Streitwert 500 EUR

Ist es nun der Gegenstandswert? Dann hätte man es so wohl thematisiert. Wenn es der Streitwert ist, kann man
davon ausgehen, das es der Gesamtstreitwert einer Klage sein wird. Denn im Streitwert werden die Summe der
Ansprüche (nicht nur der Unterlassungs-Anspruch, wie im Referentenentwurf ) zusammenfasst.

Das hieße, der Streitwert in einem Klageverfahren, wo es um die AG + SE aus einer Abmahnung ginge, würde, wenn
ich richtig liege auf 500 EUR gedeckelt (vgl. etwa § 5 ZPO). Außer man kennt jetzt noch einen andere Terminologie
für den Streitwert. Vielleicht gibt es jetzt noch einen Gesamtstreitwert oder Referentenstreitwert. Ganz zu
Schweigen, das man hier § 2 ff. ZPO tangiert.



Der RI wir hier unangemessen Benachteiligt oder Stichpunkt kostenmäßige Privilegierung von Rechtsverstößen und
Rechtsverletzer


Jetzt lassen wir mal Geschäftsmodell, Betrug usw. weg und kommen zur Realität. Ein RI, der einen Verstoß
gegenüber sein Werk geltend machen will - dass in großer Anzahl getätigt wird - kann aber gegenüber jeden
einzelnen Abgemahnten für nur 58,80 EUR einen Anwalt beauftragen zur Beantragung Auskunft § 101 IX UrhG +
Abmahnung. Logo, Streitwert 500, 1,3 GG RVG. Hier muss man sehen, werden schon ca. 70 EUR investiert für die
Log-Firma und dann 200 EUR pro IP für die Gestattungsanordnung. Das hätte schon zu Grunde eine gesonderte
Gebührenvereinbarung zw. RI und AW. Kann aber im Klagefall nur Ansprüche gelten machen - Streitwert - in Höhe
von 500 EUR.

Stichpunkt: Kein effektiver Rechtsschutz, bei einer Vielzahl von Rechtsverletzungen, für die Geschädigten.

Ganz zu Schweigen, das jeder Verstöße bewusst vornehmen kann, egal wie viel Abmahnungen er erhalten hat.



Nur mal als Gedankenanstoß. Ich persönlich würde weder eine Flasche Sekt kalt stellen noch darauf wetten, das
dieser Referentenentwurf so Gesetz wird. Denn Geld regiert die Welt und die vielen Einnahmequellen für die
"armen" Kreativen und neu geschaffenen Justiz- und Juristenstellen, wird man wohl nicht so einfach aufgeben
wollen.



VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7509 Beitrag von Steffen » Sonntag 29. April 2012, 08:46

[quoteemdelta][...] Vielleicht wird so das "Missverständnis" geklärt......Du willst immer einen Unterlassungs-
(Beseitigungs-) und Schadensersatz - anspruch (mit der Obergrenze von 500 Euro) geltend machen...
das wird doch gar nicht in diesem "Gesetz"/Entwurf geregelt.. [...][/quoteem]

  • Gebührenstreitwert
  • Zuständigkeitsstreitwert
  • Rechtsmittelstreitwert
Gebührenstreitwert, auch Kostenstreitwert oder kurz Streitwert genannt, ist ein in Geld bemessener
Wert des Streitgegenstandes, nach dem sich die Berechnung der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
richtet (§§ 39 bis 65 GKG). Soweit ein bezifferbarer Geldbetrag gefordert wird, entspricht der
Gebührenstreitwert dem Wert der geltend gemachten Forderung. Nebenforderungen, insbesondere der
Zinsanspruch, sind nicht zu berücksichtigen (§ 43 GKG). Ob der gleiche oder verschiedene Streitge-
genstände vorliegen, ist in den meisten Fällen einfach zu beantworten: Hat der Kläger unterschiedliche
Klageanträge gestellt, handelt es sich ohne weiteres (auch bei gleichem Sachverhalt) um verschiedene
Streitgegenstände. Wird der gleiche Antrag auf einen völlig verschiedenen Lebenssachverhalt gestützt,
liegt ebenfalls ein anderer Streitgegenstand vor. Abgrenzungsprobleme entstehen jedoch oft, wenn in
einem Prozess nachträglich durch den Kläger Gründe für die Klage nachgeschoben werden.

Der Gebührenstreitwert und Zuständigkeitsstreitwert sind insoweit gleich (§ 48 Absatz 1 Satz 1 GKG),
soweit keine Sonderregelungen für den Gebührenstreitwert greifen. Sonderregelungen sind jedoch
zahlreich vorhanden. So werden bei Klage und Widerklage für den Gebührenstreitwert beide Ansprüche
zusammengerechnet, wenn nicht derselbe Gegenstand betroffen ist (§ 45 Absatz 1 Satz 1 GKG), der
Zuständigkeitsstreitwert richtet sich dagegen nur nach dem höchsten der beiden Ansprüche (§ 5
Zivilprozessordnung, ZPO).


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Referentenentwurf; Änderung § 49 GKG:
[...] In einer Urheberrechtsstreitsache beträgt der Streitwert für den Unterlassungs-
oder Beseitigungsanspruch 500 Euro, [...]

@delta,

jetzt hast Du einen Kritikpunkt - von vielen - selbst aufgezählt. Das bedeutet im Umkehrschluss und
zunächst, das man davon ausgehen könnte (da der Streitwert lt. Referentenentwurf im Wesentlichen vom
Unterlassungsanspruch geprägt ist), das auch somit der Gesamtstreitwert in einer Hauptsacheverhandlung
- die hier auch die weiteren Ansprüche wie SE und Auskunft umfassen, nicht wesentlich höher als die
bezifferten 500 Okken liegen wird.



[quoteemdelta][...] Einen "richtigen Vorteil", dass der Rechteinhaber weniger RA-Gebühren zahlen soll, erlangen somit
eigentlich nur die AI, die nur Störer und nicht gleichzeitig "Täter" sind, da so keine Erhöhung durch
den Schadenersatzanspruch entsteht.... [...][/quoteem]

Der zweite Kritikpunkt bei der Wertbemessung des Streitwertes - den Du auch wieder selbst erwähnst - ist
ein Unterlaufen des Grundsatzes, das der Verlierer die Kosten zu tragen hat. Kleinere RI werden sich daher
überlegen, ob sie Verstöße gegenüber ihre Rechte geltend machen. Ergo, kein effektiver Rechtsschutz!

Logo: Log-Firma sagen wir ca. um die 50 EUR, Auskunftsgebühr für - eine - IP 200 EUR (§ 101 IX UrhG),
aber im Gegensatz dazu dürfen nur 1,3 GG RVG Streitwert von 500 EUR berechnet werden = 58,50 EUR. Eine
Abmahnung zur Abwehr eines Rechtsverstoßes kann nicht mehr kostendeckend abgearbeitet werden, ergo, selbst
im Erfolgsfall werden nicht alle Kosten (zurück-)erstattet.




Der dritte Kritikpunkt und hier gehen wir Kämpfer gegen die Ungerechtigkeit überhaupt nicht ein, überlesen
es einfach, ignorieren wir. “Bewusste“ Rechtsverletzer werden zukünftig kostenmäßig privilegiert. Ohne
eine angemessene Strafe kann jeder, und so viel er will, weiterhin filesharen. Denn, egal ob 1 Lied oder
5.000 - das ist doch uns egal - darf nur 500 EUR Streitwert bemessen werden und das bei jeden Verstoß, der
abgemahnt wird.
[...] Wenn ich jemanden aufs Maul haue oder 1.000-mal, da sollte man schon Unterschiede machen, genau wie,
ob es einmal, oder mehrmals in Abständen geschieht. Ups, ist ja etwas gaaaanz anderes. [...]
Zurück zum Thema. Ganz zu Schweigen, dass durch diesen Referentenentwurf die §§ 2 ff. ZPO tangiert werden
(insbesondere § 3 ZPO).




Der vierte Kritikpunkt, [...] nicht bereits wegen eines Anspruchs des Klägers durch Vertrag, aufgrund einer
rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder einer einstweiligen Verfügung
zur Unterlassung verpflichtet ist.
[...], hier bleiben Unterlassungsansprüche Dritter unberücksichtigt. Das
hieße unterschiedliche RI können nicht gleichzeitig abmahnen.


Abschließend, so wie Baxter sich mit Logistep verrannt hat, machst Du den gleichen Fehler mit den AG. Egal
was Du/Wir/Ich denke, es gibt - keine - Massenabmahnungen im Urheberrecht, sondern nur Einzelfälle. Und diese
können nicht mehr kostendeckend abgewickelt werden. Dabei ist dato schnurz, ob der Einzelfall erst einmal mit
geringen Zeitaufwand und anwaltlicher Tätigkeit verbunden ist. Hier gibt es trotz 1001 Aufzählung von
irgendwelchen BGH-Entscheidungen im Urheberrecht - keine - Rechtsprechung.

Denn hier verdrängst auch Du selbst wieder, eine hohe Anzahl von Rechtsverletzungen hat eine hohe Zahl von
Abmahnungen zur Folge. In einem Rechtsstaat wird wohl der Geschädigte geschützt. In der Regel ist es derjenige,
dem seine Rechte verletzt werden, tagtäglich und in großer Anzahl in den P2P-Netzwerken (als unser Sachgebiet).
Nach dem Referentenentwurf wird aber der künftige Rechteverletzer kostenmäßig geschützt und das ist rechtsstaatlich
bedenklich. Streitwertbemessung ja, aber gestaffelt und angemessen. Wir hatten einmal einen Vorschlag gemacht,
den alle Engagierten belächelt hatten. Für Musik z.B. eine "100 Euro pro Lied-Deckelung". Streitwert für ein Lied
gleich 100 EUR. Die ganzen Einlied-Abmahner wären weg vom Fenster und alle beide Seiten könnten damit ab Album
(100 EUR x 14 Titel = 1.400 EUR Streitwert) leben und nicht wie heute für ein Album bei Rasch 100.000 EUR.
Selbst bei 500 je Lied, könnten - alle Parteien - damit Leben.



Anderseits ist es auch ein Streiten um ungelegte Eier. Dieser Referentenentwurf wird niemals so zum Gesetz werden.
Einmal zwar ein gut gemeinter Schnellschuss (in Richtung Bundestagswahl und Angst vor Piraten-Frust-Wähler), aber
unüberlegt (ungewollt oder gewollt?).


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7510 Beitrag von Steffen » Montag 30. April 2012, 13:12

[quoteemdelta]...auch wenn mich das "Ganze" eher an die Geschichte erinnert, in der ein Blinder mit
einem Taubstummen über die Nuancen der Farbe Blau redet/diskutiert....[/quoteem]
Ehe man naiv klugscheißt, sollte man selbst korrekt bleiben. Redet man von einem Gegen-
standswert oder von einem Streitwert (=Gebührenstreitwert).

Gegenstandswert ist der Wert im außergerichtlichen Rechtsstreit, der zur Berechnung und
Ermittlung der anwaltlichen Gebühren dient unter Berücksichtigung, welcher Schaden
=> ist durch das Handeln des offensichtlichen Rechtsverletzers entstanden
=> bei einer andauernden Wiederholung der Rechtsverletzung in Zukunft entstehen könnte.

Dagegen der Gebührenstreitwert bzw. kurz: Streitwert im gerichtlichen Rechtsstreit der Wert
bzw. die Ansprüche, die eine Partei gegen die andere Ansprüche geltend macht. Der Geldwert
dieser Ansprüche bildet den Streitwert. Bei Geldforderungen ist i.d.R. der geltend gemachte
Betrag der Streitwert. Der Streitwert ist die Grundlage für die Berechnung der Gebühren des
Gerichts und der Rechtsanwälte.



Das bedeutet, in einem Klageverfahren werden die abschließenden Gerichtskosten, aus denen
sich die eigenen, fremden Anwaltskosten, Gerichtskosten usw. resultieren - vom Streitwert
abhängig sein. Von welchen denn? Kannst Du mir eine Antwort geben? Der Referentenentwurf
sagt eindeutig aus = Streitwert! Im Umkehrbeschluss heißt es doch, dass bis zu einer möglichen
gereiften Rechtssprechung (nehmen wir an der Referentenentwurf wird Gesetz), das die unter-
schiedlichen Ansprüche (wie eben SE +Auskunft usw.) sich erst einmal an die "500 Euro Streitwert
Deckelung" orientieren werden, da sie unberücksichtigt blieben.

Jetzt nehmen wir ein Beispiel an, ein langjährig entwickeltes Game, was für PC + Konsole
entwickelt wurde, Größe 24 GB, darf nur noch abgemahnt werden für:

AG: 60,00 (1,3 GG aus von 500,00 EUR, aufgerundet)
SE: 440,00 +
_______________________________________________
Gesamtsumme: 500,00 EUR

Warum?
1. Müsste sich der Gegenstandswert an den gesetzlichen vorgeschriebenen Streitwert orientieren
- sonst Betrug!
2. Der Streitwert in einem Klageverfahren resultiert aus dem - unterschiedlichen - Ansprüchen.
AG + SE aus der Abmahnung würden den Streitwert des Klageverfahrens bestimmen, der aber ja nur
maximal 500,00 EUR sein darf (vgl. mal § 97a 2 II UrhG neu!). Das bedeutet, der Referentenentwurf
geht auf - keinerlei - Schadensersatzforderungen explizit ein, lässt ihn unberücksichtigt, sondern
knüpft nur an den Unterlassungsanspruch an, mein lieber @delta!

Zitate aus dem Referentenentwurf (kein Gesetz)

§ 97a UrHG
Abmahnung
[...] (2) Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
verlangt werden. § 49 des Gerichtskostengesetzes ist entsprechend anzuwenden.[...]

§ 49 GKG
Urheberrechtsstreitsachen
[...] (1) In einer Urheberrechtsstreitsache beträgt der Streitwert für den Unterlassungs-
oder Beseitigungsanspruch 500 Euro, [...]


Das bedeutet also, es wird anzunehmen sein, dass

1. erst einmal dieser Wert abgemahnt wird

AG: 60,00 (1,3 GG aus von 500,00 EUR, aufgerundet)
SE: bis 440,00 +
_______________________________________________
Gesamtsumme: 500,00 EUR

2. dieses den Streitwert in einem möglichen Klageverfahren bildet:
AG (60,00) + SE 440,00) = 500 (nach § 97a II UrhG neu).


Ich kann ansonsten nichts anderes herauslesen, höchstwahrscheinlich Du ja!?


Daraus kommt man zum Ergebnis:

1. Abmahnungen können nicht kostendeckend abgewickelt werden
= Grundsatz, das die unterliegende Partei Kosten trägt, wird unterlaufen
2. Selbst im Obsiegen, werden dem Geschädigten nicht alle Kosten zurückerstattet
3. Da der SE eben nicht berücksichtigt wurde, sondern nur der Unterlassungsanspruch, wird der
Streitwert (AG + SE aus der Abmahnung) erst einmal nur 500,00 betragen
4. Jeder kann bewusst filesharen und wird in einem möglichen Klageverfahren als Verletzer von
Urheberrechten gegenüber dem Geschädigten kostenmäßig privilegiert. Ja im Grunde genommen wird
Filesharing privilegiert.

Das bedeutet, Gefahr für einen effektiven Rechtsschutz = rechtsstaatlich bedenklich. Du solltest
einmal aufhören, Deine eigene Interpretation des Referentenentwurf zu zelebrieren. Hier wirst
Du damit keinen Erfolg haben! Glaubt denn wirklich Einer, das der Referentenentwurf nur eine
Chance hat - Gesetz zu werden? Lächerlich. Geld regiert die Welt, Jungens.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7511 Beitrag von Steffen » Dienstag 1. Mai 2012, 10:36

[quoteemMistreaded]Ich gehe mal jetzt nicht weiter auf diesen Punkt ein, da ich eigentlich den Gebührenstreitwert im
RVG sehe und nicht im GKG. Zuständigkeitsstreitwert und Rechtsmittelstreitwert lasse ich jetzt
auch mal undokumentiert.

Allerdings was die Logistep und GuardaLey angeht, geht es scheinbar auch um eine Software.[/quoteem]

Über den Referentenentwurf hatte ich genug gepostet, das jeder die Unstimmigkeiten verstehen sollte.
Je länger man sich mit dem Thema Abmahnwahn auseinandersetzt, je tiefer man eindringt, desto klarer
wird alles. Jeder, der hinter seinen anonymen Nick und in den Foren sein Wissen aneignet, wird immer
beim “Rudel“ gut angesehen sein, wenn er von “Betrug“, “Gelddruckmaschine“, “ Opferlämmer“, naive
Rechenbeispiele usw. seinen Standpunkt (der nur “DER“ Richtige ist) “verkauft“.

Letztendlich geht es doch immer nur ums schnöde Geld und dessen Vermehrung.

Wenn wir von der “Geburtsstunde“ des Abmahnwahns 04/2005 (Schutt & Waetke, Zuxxez, “Earth 2160”)
ausgehen, ist doch bis dato eines ersichtlich. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben die
Anforderungen bzw. Verantwortlichkeit an einen abgemahnten Anschlussinhaber, die “Prüflatte“ immer
höher gelegt.

Warum?

Weil man eben nicht von Massenabmahnung, Abmahn(un)wesen oder einen Geschäftsmodell ausgeht, sondern

1. Rechtsuntreues Verhalten
Selbst 2012 ist eine hohe Anzahl von Verletzungsfällen zu verzeichnen, wo Privatpersonen zum Ausdruck
bringen ihre Geringschätzung gegenüber Rechte Dritter, Anlass zur Sorge geben und das Rechtsempfinden
einiger Bürger bis hin der “Contentindustrie“ stören.

2. Resultierende Strafbarkeit (§ 016 UrhG)
I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG
unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG
öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne
Erlaubnis des Rechteinhabers (RI)

3. Rechtsprechung:
=> Es ist kein gesetzgeberisches Handlen notwendig, da dieser nicht empirisch nachgewiesen ist.

Hier nimmt man sogar erstmals die Statistik der Abgemahnten in die Hand und schlussfolgert:
  • 2008 - 250.000
  • 2009 - 453.000
  • 2010 - 575.800
  • 2011 - 218.000
Ergo, obwohl man die Qualität der einzigen Statistik nicht beurteilen kann, ist die Anzahl der Abgemahnten
2011 um ca. die Hälfte zurückgegangen, was eine empirische Begründung für ein Tätigwerden des Gesetzgebers
nicht notwendig macht.

=> Die bisherige Regelung in § 97a II UrhG ist: Ausreichend und Angemessen, um die Interessen von Privatpersonen,
die nur in geringen Umfang Rechtsverletzungen begehen zu schützen.

Umkehrschluss, P2P ist und bleibt in der aktuellen Rechtssprechung kein “einfach gelagerter Fall“ sowie keine
“unerhebliche Rechtsverletzung“, so dass P2P nicht gedeckelt wird.



::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Dann, dieses ist aber m.E., hat die Rechtsprechung gar kein Interesse an eine Änderung. Wenn man diese drei
Punkte vernachlässigt, bleibt doch nur der schnöde Mammon übrig. Es werden neue Stellen und Plätze für
Juristen (Richter, Anwälte + deren Entourage) geschaffen, manche Gerichtsstandorte sollen sich aus diesen
Kosten selbst tragen, schnelle Steuereinnahmen, selbst die Kreativwirtschaft gerät beim Referentenentwurf
in “Schockstarre“, weil man zusätzliche bzw. die stellenweise einzigen Einnahmen gefährdet sieht von der
Aktionärs & Co. KG.

Natürlich, wer nur Forum & Co. liest, dem wird alles nebulös so schmackhaft gemacht, das jeder himmelhoch-
jauchzend aufschreit und sich verneigend jubelt. Wer aber Stellungnahmen von Vollblutjuristen lesen darf,
merkt ganz schnell in welche Richtung es geht. Und die ist mit Forum & Co. nicht im Geringsten identisch.
Sicherlich ist man dann nicht angesehen, aber mir kommt es nicht darauf an irgendeinen, den ich nicht
einmal kenne, einen zu putzen, sondern es so zu posten, wie es ist. Natürlich kann und werde ich mich
in Dingen irren, diese dann revidieren, aber Fakt bleibt nun einmal, wir können unsere Streichhölzer
solange zu Rechenbeispielen herumschieben, die Aufgabe der Rechtsprechung ist es Verstöße gegenüber Gesetze
einzudämmen. Solange sich diese nicht ändern, ist es nun einmal strafbar urheberrechtlich geschütztes Zeugs
herunterzuladen und/oder/bzw. anzubieten. Es wird m.E. auch niemand zu P2P gezwungen. Man ist überheblich,
solange man selbst nicht abgemahnt wurde, dann, wen man das Schreiben sein Eigen nennt, ist man unschuldig
oder alles Betrug. Nur der Beweis, der fehlt uns. Dafür können wir aber Tagelang erklären wie es passiert
sein könnte. Und alle klatschen bei Forum & Co. Steht man dann aber vor Gericht, trennt sich sehr schnell
Spreu von Weizen. Wenn ich nur allein 2012 resümiere, könnt ich Ko**en, was Anwälte UND Abgemahnte
fabrizieren. Von den anderen Trittbrettfahrer, wie die Verbraucherschutzzentrale, ganz zu Schweigen.

Man muss sich eben entscheiden ob man cool und angesehen sein möchte, oder es so darzustellen, wie es ist.
Und Gerecht(igkeit) gibt es im deutschen Recht nicht (, sondern nur Rechtspositivismus). Die Rechtsprechung
kennt im Urheberrecht - keine - Massenabmahnung sondern - nur - Einzelfälle, egal was Forum & Co. denken
zu meinen.


Ich wünsche allen einen schönen Feiertag

VG Steffen

Schlaflos
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7512 Beitrag von Schlaflos » Mittwoch 2. Mai 2012, 15:47

Hallo,

ich habe soeben erfahren, dass DTP entertainment AG, 22303 Hamburg am 27.04.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet hat.
Bin mal interessiert, was dann mit den Forderungen der Abmahn-Anwälte geschieht, da diese doch dann kein Honorar mehr für Ihre Dienste bekommen, müssten die offenen Verfahren doch allesamt im Sande verlaufen.
Gruss
Schlaflos


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7514 Beitrag von Steffen » Donnerstag 3. Mai 2012, 17:14

Ich glaube, man sollte einmal die Kirche im Dorf lassen. Wenn einige Langeweile haben
und mit dem sonnigen Wetter nichts anfangen können, kann ich gern eine Extra-Thread
anlegen "Für gelangweilte Deutsche".

Sicherlich kann ich verstehen, das einige Dinge hinterfragen wollen hinsichtlich der
Beauskunftung von Daten bzw. wieder andere die AG drastisch zu senken (, so dass man
kostengünstig Weitersaugen kann (m.E.)), wieder andere wollen die Gesetze so ändern,
das man gar nicht abmahnen kann und ganz andere wollen P2P legalisieren.

Es ist aber einmal nun Fakt, das eine (P2P-)IP dokumentiert wurde, mit dieser ein Urheber-
verstoß getätigt wurde. P2P-Technologie ist doch nicht so kompliziert, das man Gutachten,
egal welcher Quelle jetzt zelebrieren muss. Hier fasst aber kein BDSG egal welcher Buchstabe,
Wort, Satz, Abschnitt oder §. Denn die IP-Adressen sind zum Zeitpunkt Log bis Zuordnung/Be-
auskunftung durch den Provider - keine - personengebundene Daten. Den Richterbeschluss gibt
es ja nur, weil zur Verauskunftung Verkehrsdaten UND Bestandsdaten verwendet werden, und
nicht weil diese IP Personengebunden ist. Und was viele vergessen, der betreffende Filesharer
gibt doch sie freiwillig jeden preis! Hier vergesse ich mal techn. Fehler, weil die in der
Regel nicht bewiesen sind.

Auch die Zelebrierung des LG Köln - AZ 109-1/08 - was übrigens nur ein Beschluss war - ist
in meinen Augen zwar möglich, aber trotzdem naiv. Und nicht nur, weil eine solche Aussage
nach dem 01.09.2008 (Eigentumsgesetz, Richterbeschluss § 101 IX UrhG) einfach fehlt.

Und diejenigen, die auf den Trumpf Staatsanwalt sowie In dubio pro reo (lat. „Im Zweifel für
den Angeklagten“) pochen, sollten mal die ganze Wahrheit sagen.

Die Strafermittler stellten die Ermittlungsverfahren nicht etwas ein, weil sie den betreffenden
AI (erst Strafanzeige Unbekannt, dann staatsanwaltliches Auskunftsverlangen gem, § 113 TKG)
für Unschuldig hielten, sondern man stellte die Ermittlungen wegen eines Bagatelldeliktes und
fehlenden öffentlichen Interesses ein. Wenn man sich mal mit einen STA unterhält, würde bei
manchen der Unterkiefer nach unten klappen. Für die war der Betreffende meistens der Rechte-
verletzer, man konnte es nicht beweisen (Aussage, HD - fehlten) und der Aufwand stand nicht
zum Nutzen.

Viele sollten sich einmal auch fragen, ob ich nicht etwas Recht habe. Mal ein Beispiel aus einem
Land, wo die meisten Streitigkeiten zw. Menschen vor Gericht gebracht werden - DE. Wir wohnten
zur Miete und zum Grundstück gehörte ein Streifen Wiese (5 x 25 m) vor dem Haus gegenüber der
Straße, den wir mit mähten und sehr schnell ein korrekt krasser Rasen wurde. Aber jeder kürzte
zum Fußballplatz den Weg ab, und schnell entstand ein Trampelpfad. Mal jemand angesprochen,
erhielten wir die Antwort: Was wir uns aufregen würden, das Grundstück gehöre uns doch nicht.
Derselbe hat dann mein Kinder (als sie den Weg abkürzen wollten) von seiner Wiese gejagt und
uns mit der Polizei gedroht, weil wir (besser gesagt meine Kinder) sein Grund und Boden rechtswidrig
betreten. Leider nicht erfunden.

Und so sind wir alle. Solange und selbst es nicht betrifft, gehen uns die Rechte anderer einen
Feuchten an. Aber wehe, wenn mein Eigentum verletzt wird, aber dann...

Sicherlich sollte aber das "Wie abgemahnt wird" angesprochen werden, aber nicht anonym in den
Foren, sondern in Richtung Politik und Gesetzgeber bzw. Medien.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7515 Beitrag von Steffen » Freitag 4. Mai 2012, 05:03

[quoteemMistreaded]Warum gehen denn dann die Abmahnungen zu 100 % ausschließlich an den Anschlussinhaber?[/quoteem]

Es gibt im deutschen Recht kein Gerecht(igkeit) definiert, oder Fairness, sondern Rechtspositivismus. Der StA sagt nein, derjenige wird nicht weiter ermittelt, Bagatellkriminalität + fehlendes öffentliches Interesse. Nun haben wir einmal neben Strafrecht (in dubio pro reo) noch das Zivilrecht (Gleichheitsprinzip), wo man genau diese Forderungen dann geltend machen kann. Hier kann doch - jede - Partei, die für sie günstigen Tatsachen vortragen und beweisen. Und wenn wir dazu - nicht - in der Lage sind, brauchen wir nicht jeden Buchstaben, Wort, Satz, Abschnitt oder § eines Gesetzes herauskratzen, sondern müssen einfach sagen, das die Gegenseite, in Gegensatz zu uns, Ihre Hausaufgaben seit 2005 macht.

Es wird eben immer in Richtung des Geschädigten gehen und nicht in Richtung des Verletzers. Egal, ob nur Störer.

VG Steffen


PS: @Grazer, Du musst hier nicht Posten, wenn es Dir hier nicht gefällt! ;)

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7516 Beitrag von Steffen » Samstag 5. Mai 2012, 12:55

[quoteemLolli]Wird er dann auch vor die Tür gesetzt? Du musst aufpassen, das Du nicht irgendwann
mit Dir alleine streitest.[/quoteem]

Sind wir einmal ehrlich mein lieber @Lolli, allein streiten, das mache ich doch schon
von Anfang an. Und wenn wir schon dabei sind, warum denn?



Steffen

Ich stehe mit meinem Standpunkt allein da, weil ich mich nicht hinter einem Nick und
einer tiefsinnigen Signatur “mutig“ verstecke und nur anonym das Maul aufreiß‘, ohne
Verantwortung zu übernehmen. Oder wenn Muttern mal erlaubt als “Freiheits-Poesie-Poster“
10 min ins Forum zu kommen, einen tiefgründigen Post anzuliefern, selbstverliebt zu
schauen wie schlau mann doch ist, und dann ganz schnell wieder zu Muttern zurück, ehe
sie schimpft. Oder wie Du und Deine Kumpanen, offen die eigene anonyme “Freiheit“ und
“Wahrheit“ zu polemisieren , aber feige ins Ausland zu verstecken. Freiheitskämpfer
streiten im eigenen Land, mein lieber @kersare!
Vielleicht auch, weil ich ein respektloser, egoistischer Stur-Arsch bin. Erzähl mir etwas
Neues!


Gemeinschaft

Das nächste Problem, obwohl jeder nach einer verschworenen “Gemeinschaft“ oder “Betriebsruhe“
schreit, die ich armer Steffen so störe sowie der “Große Saulus“ bin, welche denn? Jeder,
egal ob ein Grazer57, Mistreaded, Baxter, kersare usw. vertritt - SEINE - Meinung und denkt,
das nur diese, die einzig Richtige ist und die anderen falsch liegen. Oder die Foren, jedes
Forum denkt doch, nur das eigene wäre DAS FORUM, das die Wahrheit verkündet, und die anderen
sind “Betriebsruhestörer“, “Abmahnwahnerhalter“, falsche Heilsbringer, “Kanzleitrolle“ usw.
usf. Jeder ist bestrebt, derjenige zu sein, der die Büchse der Pandora schließt, oder das
Forum zu sein, mit den größten Erfolgen. Das ist wichtig, denn je mehr Erfolge, desto größer
das “Ansehen“, je mehr Kunden.

Beispiel: Spendenaktion Netzwelt.de
Eine Spendenaktion, die ihrem Ziel nach Abgemahnte helfen soll, ist immer eine gute Sache und
löblich. Und jeder, der es besser machen kann, bitte schön, mache er es. Wenn ich jetzt lese,
das
  • 1. periodisch irgendwelche Anzeigen geschaltet werden, um den Verantwortlichen irgendetwas
    zu unterstellen
    2. ein Berichterstatter, dieses nutzt um zu polemisieren und versucht sich wichtig zu machen
dann kommt mir das große Brechen. Wer außer irgendein Foren-User-Neider soll denn sich so einen
Schwachsinn einfallen lassen? Glaubt denn wirklich jemand, das ein Abmahner, im Wissen wo das
Geld hin transferiert wird, irgendetwas ohne Beweise versucht? Das ist Supi-Ober-Lächerlich

Und hier kann doch jeder anonym, versteckt und ohne Konsequenzen zu rechnen - herumtrollen.
Ja herumtrollen, denn die größten Trolle sind eigentlich wir Engagierte selbst.


Beispiel (und ich werde es nicht mit Fakten unterlegen)
Eine Firma-A1 wird von einer Kanzlei-U3 beauftragt mit Forderungsmanagement. Forne-User-1
erfährt irgend wo dieses und verbreitet aber erst einmal ein Gerücht, das Firma-A1plus im
Auftrag der Kanzlei-U3 Forderungen eintreibt. Klingt ja so ähnlich. Foren-User-2 klugseinwollend,
veröffentlicht natürlich sofort die Bilanzen der Firma-A1plus, und nicht von der Firma-A1. Es
hat sich zwar dann Ende 02/2012 bestätigt, das es sich um die Firma-A1 handelt. Jetzt im Mai
kommt aber von FirmaA1plus die Löschaufforderung. Die mutigen Foren-User 1 + 2 sind weg, und
übrig bleibt der Forenbetreiber, der “dümmlich“ (selber schuld) sich in DE mit seinem Webspace
befindet. Der muss sich dann mit irgendwelchen Hirngespinste auseinandersetzen und muss mit der
Forentreiber-Haftung (Störerhaftung) klarkommen.

Glaubt Ihr denn, das ich für irgendjemand, den ich nicht einmal kenne, den Kopf hinhalte oder
ihm auf die Schulter klatsche?



Abmahnwesen + Klageverfahren

Natürlich, und da sind wir uns im Klaren, gibt es sehr viele Kritikpunkte, die im Interesse aller
Gruppen verändert werden müssen. Das Rechtssystem ist einfach nicht an der digitalen Zeit angepasst.

Aber, egal ob es Dir/Euch/mir - nicht - gefällt, irgend jemand hat irgendjemanden seine Rechte verletzt,
wenn dieser urheberrechtlich geschütztes Zeug herunterlädt, und das ist strafbar. Und solange die
Gesetze nicht geändert werden, muss man es so sehen und für sich das Beste daraus machen.

Sicherlich ist die Störerhaftung aus Sicht der Abgemahnten unfair, aus der Sicht der RI aber fair. Es
kommt aber immer an, wie ist ein Rechtssystem ausgerichtet. Und dieses ist ausgerichtet um Verstöße
einzudämmen und einem Geschädigten zu schützen. Ganz zu schweigen, das Gerechtigkeit nicht in DE - im
Recht - definiert ist.


Aber Ihr könnt doch einmal eine Frage beantworten. Wenn Ihr RI wärt, wir würdet Ihr eure Rechteverletzung
gelten machen?
Strafrechtlich funktioniert seit dem 01.09.2008 nicht mehr so effektiv wie vorher. Es
bleibt daher nur der Weg des Privatklageweges sowie die eigene Ermittlung der Verstöße. Und egal ob es
Dir/Euch/mir gefällt oder nicht, der Richterbeschluss § 101 IX UrhG garantiert erst einmal Kontrolle der
Contentindustrie und seit für jede IP (aber nicht überall) 200 Euro verlangt werden - wie es vorgeschrieben
ist - sind die Zeiten mit 10.000 IP’s pro Antrag Vergangenheit.

Und liebe, meine Vergleiche, Nichtverstehende, wenn bei jemand zu Hause eingebrochen wird, wie reagiert
der, wenn er selber die Spuren sichern müsste und den Bösewicht fangen. Natürlich ist dieses mit einen
Urheberverstoß nicht 1zu1 zu vergleichen. Auch, weil das eine Strafrecht und das andere Zivilrecht ist.

Aber, der betreffende AI hat doch die Möglichkeit sich zu wehren. Natürlich muss da schon mehr kommen,
als bunte “Tüten“.

Beispiel: Steffen
Nach meiner Abmahnung habe ich neben der 1001 Überschreibung meiner Platte (natürlich aus Wartungsgründen)
und dem Suchen von Infos, eines gemacht:
1. Stempelkarten-Auszug Arbeitgeber + Versicherung, das ich zum Tatzeitpunkt auf Arbeit malocht habe
2. Diverse Screens von den Einstellungen der Hard- und Software
3. Versicherungen meiner Frau und erwachsenen Kinder (die auch vor Gericht nicht umgefallen wären)

Ob dieses letztendlich i.V.m. einen qualitativ guten anwaltlichen Vortrag gereicht hätte, um eine Störerhaftung
zu entkräften - keine Ahnung. Wenn die Gegenseite behauptet hätte, es ist alles gelogen - bitte schön,
dann muss SIE doch den Beweis erbringen und nicht ich!

Und wenn wir dazu nicht in der Lage sind, dann haben wir unsere Hausaufgaben eben nicht gemacht. Bis hin,
das wir doch - als Betroffene - die aktuell Rechtsprechung mit beeinflusst haben. Solange die Klagezahlen
nicht im Munde waren, nicht darüber explizit berichtet wurde, sind unsere Defizite nicht bekannt geworden
und wir konnten vom Standpunkt der Stärke (eigene Anwälte) oder Unschuld (Abgemahnte) ausgehen. Das änderte
sich aber schlagartig, als die Schlagzahl - auch wenn nicht jeder verklagt wird - erhöht wurde bei der Anzahl
der Klageverfahren.

Leute haben sich selbst vertreten, Leute haben ihren Familienanwalt mitgenommen, sind gar nicht erschienen,
haben sich schnell verglichen, scheuen sich vor weitere Kosten, Anwälte haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht
- im Gegensatz zu den Abmahnanwälten - usw, usf.

Beispiele 2012
  • 1. Beklagte
    Es darf doch nicht sein, das heute immer noch Leute sich selbst vor Gericht vertreten, oder gar nicht zum Termin
    erscheinen oder urplötzlich krank werden und nicht kommen können bzw. im Gerichtssaal etwas ganz anderes sagen,
    wie der eigene Anwalt um den Arsch zu retten.
    2. eigener Anwalt
    Es darf doch nicht angehen, das ein Fachanwalt für IT-Recht (nicht in unserer Liste) von einem Abgemahnten
    beauftragt wird und an die Gegenseite sinngemäß (wird nicht belegt, da keine Erlaubnis zur Veröffentlichung
    vorliegt), mal auf gut Steffen:

    [...] Lieber Herr Kollege,
    Sie mahnen meinen Mandanten zu unrecht ab. Sein minderjährige Sohn hat zwar - trotz ausdrücklichen Dududus
    meines Mandanten - zugegeben, das er den Download begonnen hat des Chartcontainers, aber irgendwann - weil
    die Geschwindigkeit stimmte - abgebrochen. Sie wissen aber, Herr Kollege, das mein Mandant seinen minderjährigen
    Sohn nicht ständig überwachen kann und muss. Hierzu gibt es eine Menge Urteile, die ich aber nicht gleich
    benennen kann. Außerdem ist die Ermittlung der IP durch Ihre Logbude fehlerhaft und eine Störerhaftung kommt
    deshalb nicht in Betracht, auch kleine Täterhaftung als Erziehungsberechtigter des Minderjährigen. Abschließend
    wünsche ich, das Sie sich bei meinen Mandanten für dieses Unannehmlichkeit entschuldigen, sonst wird er Sie wegen
    Betrug anzeigen.
    MfG[...]
Aber woher wollen wir Engagierte es wissen, wir wollen ja außer mit uns, mit niemand reden!

Sind wir nicht in der Lage Zeugen zu benennen, Beweise zu bringen, neue Strategien aus zu probieren - dann müssen
wir eben neidvoll sagen, das die Gegenseite ihre Hausaufgaben macht.

Aber das darf nicht sein. Denn wir sind ja alle Unschuldig - können aber es nicht beweisen. Scheiß Bananenrepublik.
Und in den Foren wird alles heruntergespielt und die Tatsachen verdrängt. Und wenn ich allein dastehe - ich bin
Einzelgänger und tue es schon seit Jahren - was juckt mich denn das?

Einfach mal die Kirche im Dorf lassen!

[quoteemLolli]Was ist eigentlich mit @Deltas Beiträgen? Da ich einige Tage nicht on sein konnte, kann ich nun nicht so recht
nachvollziehen was er geschrieben hat was Dich zur Beseitigung des Selbigen gebracht hat.[/quoteem]

Er ist doch nicht Mundtod gemacht!
Er kann doch bei Euch seine naiven Thesen verbreiten - hier nicht mehr! Und wenn ich Grazer oder Dich feure -
dann ist und bleibt es meine ureigene und alleinige Angelegenheit, als Forenbetreiber - als Verantwortlicher.

Du musst doch nicht hier her kommen. Oder zwinge ich Dich? Wenn, dann musst Du mit meinereiner klarkommen
und Dich nicht kindisch darüber echauffieren! b,b,,,b,


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7517 Beitrag von Steffen » Samstag 5. Mai 2012, 22:18

[quoteemMistreaded]Wenn dann Guardaley zensiert, kann ich damit auch leben, aber dann wäre es für mich persönlich auch wichtig,
warum diese Zensur erfolgt ist und wer sich da womöglich bei Dir gemeldet hat.[/quoteem]
Ich bin als Forenbetreiber doch mitverantwortlich, auch für das, was Du schreibst. Es lag auch - keine - Forderung
vor.
Schreibe doch Deine Gedanken über Guardaley, aber was sollte die Bemerkung mit der angeblichen Briefkastenfirma[blink2]?[/blink2]
Diese war überflüssig. Und höre mir auf, gleich wieder über Zensur zu sprechen. Das war eine unwahre Tatsachenbe-
hauptung. Punkt. Aus. Für mich war es schon wieder vorbei, es war als Hinweis gedacht.



[quoteemMistreaded]Wann ist es denn eine offensichtliche Rechtsverletzung?[/quoteem]
Hier sollte man doch eher einmal klären, was ist eine offensichtliche Rechtsverletzung.

“Offensichtlich“ im Sinne von § 101 Abs. 2, 7 UrhG ist eine Rechtsverletzung dann, wenn eine ungerechtfertigte
Belastung des Dritten ausgeschlossen erscheint, wobei Zweifel in tatsächlicher, aber auch in rechtlicher Hinsicht
die Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung ausschließen würden. Die Notwendigkeit, einer Beweisaufnahme, um die
Rechtsverletzung feststellen zu können, schließt das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung i.d.R. aus,
es sei denn, das angebotene Beweismittel ist ausnahmsweise geeignet, den Beweis für die Rechtsverletzung mit der
erforderlichen Eindeutigkeit zu erbringen (Dreyer/Kotthof/Meckel).

Hier wäre eigentlich Deine Frage schon beantwortet. Genau wie die Frage, wann ist eine Abmahnung berechtigt. Nach
einem aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 36/11) heißt es:

[...] Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 97a Abs. 1 UrhG. Nach dieser Vorschrift kann der
Verletzte Ersatz der für eine Abmahnung erforderlichen Aufwendungen verlangen, “soweit die Abmahnung berechtigt
ist“. Berechtigt ist eine Abmahnung nur dann, wenn sie objektiv erforderlich ist, um dem Abgemahnten den kosten-
günstigen Weg aus dem Konflikt aufzuzeigen (Dreier in: Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 97a UrhG Rdnr. 8); die
Abmahnung soll dem Schuldner den Weg weisen, wie er den Gläubiger klaglos stellen kann, ohne dass die Kosten
eines Gerichtsverfahrens anfallen (BGH GRUR 2010, 354 - Kräutertee - zu der gleichlautenden Vorschrift des § 12
Abs. 1 UWG). [...]



[quoteemMistreaded]Haben die Ermittlungsfirmen denn überhaupt Verkehrsdaten im Sinne der Vorschriften (§ 3 Nr. 30 des Telekommuni-
kationsgesetzes)?[/quoteem]
@Mistreaded, hier wird doch nicht die Persongebundenheit der IP ausgedrückt.
Der Richterbeschluss, explizit § 101 IX UrhG - wurde doch so thematisiert, weil durch den Provider zur Beauskunftung
der Person hinter der IP die Verwendung von Verkehrsdaten UND Bestandsdaten notwendig sind.



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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7518 Beitrag von Steffen » Sonntag 6. Mai 2012, 11:05

Und @Grazer57, ich habe mich nicht verändert - Ihr seit stehen geblieben und das in der Krabbelgruppe: Klein - naiv!


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7519 Beitrag von Steffen » Montag 7. Mai 2012, 12:35

Admonitus vulgaris -
oder die größte Lügengeschichte der (Abmahn-)Welt



Admonitus vulgaris [von lat. admonere "ermahnen" und lat. vulgaris "gemein"] ist eine ganz besondere Spezies, die,
einerseits gegen bestehendes Recht bewusst oder unwissend verstößt, anderseits dieses in Frage und die möglich
resultierende Konsequenzen in Abrede stellt. Dabei zeichnet diese Spezies aus: Ängstlichkeit, Zögerlichkeit, einem
gestörten Verhältnis zur Wahrheit, Schuldabweisung, Egoismus und ist geprägt von einem unkoordiniertes Schwarmver-
halten Einzelvertreter, die sich an jedem Strohhalm verzweifelt klammern, der sich in ihren anonymen Dasein bietet.



Wenn ich 2012 resümiere, muss ich in erster Linie einen Strich in meinem bisherigen Leben ziehen und Bestandsaufname
machen. Gut, ich, Steffen Heintsch, bin nicht der Beste, der Schönste, der Klügste, der Verständnisvollste, habe
auch nicht die Wahrheit gepachtet, bin alt, vollschlank, stur und eigensinnig (was auf meine ostpreußischen Gene
zurückzuführen ist), egoistisch, seinen Standpunkt vertretend, für das, was ich denke und wovon ich überzeugt
bin, habe wenig gute Zeiten und viel Schlechte durchlebt, sehr viel investiert (Freizeit) und dadurch das Beste
verloren - meine Frau.

Und deshalb Ihr Admonitus vulgares dieser Welt, wurde mir aber eines klar, das ich mich nicht mehr nach andere richten
werde, sondern nur noch mein Leben leben werde, ohne Rücksicht auf Menschen, die ich nicht einmal kenne oder weiß,
wer sie sind, die auf meinereiner auch keine nehmen.


Pro & Contra

Natürlich, wenn man das heutige Abmahnwesen betrachtet, muss man "Pro & Contra" vorbringen, genau aber wie die ver-
schiedenen Interessengruppen. Die Fronten haben sich doch derartig verhärtet, das eine menschliche, friedliche,
zivilisierte Lösung nicht mehr möglich ist. Es herrscht nicht nur "Digitaler Krieg“, sondern auch "Digitale Eiszeit"
in der "Neuen (Internet-)Welt", in die uns der (Gott-)Vater des binären Zahlensystems, Gottfried Wilhelm Leibniz,
führte, wo Daten und Informationen "frei" fliesen sollten.



Gretchenfrage:
Wer war zuerst da, das (Abmahn-)Huhn oder das (Filesharer-)Ei?


Egal aus welchen Blickwinkel es betrachtet, sicherlich hatten die Internet-Pioniere oder "Urfilesharer" als Vision
für eine bessere Welt, des freien und unzensierten Austausch von Daten, dass dieses jedem Mensch zur Verfügung stehen
muss und es nutzen sollte. Aber diese freie und weltverbessernde Gedanke kollidiert jetzt mit den Interessen derjenigen
Menschen, die an den "Guten Alten Zeiten der CD" festhalten wollen, aber jetzt auch ihre Rechte verletzt werden, indem
viele Menschen ungefragt und ohne zu bezahlen ihre Werke (oder worauf sie nur vertraglich Anspruch erheben) im P2P-
Netzwerk frei tauschten.



Staat, Politik, Gesetzgeber, Juristen - korrupt, Gekauft von den alten CD-Verkäufer
oder Rechtsstaat?


Eine große Kritik muss man bringen, will man sich der Frage annähern. Der Staat, die Politik haben im globalen Kampf
sich überholen lassen von dem Zug des digitalen Zeitalters und stehen teilweise immer noch bestaunend oder unverständlich
den Kopfschütteln neben den Gleisen, als ein Ticket einzulösen und mitzufahren, die Fahrt des neuen Gefährt zu genießen.

Rechtsstaatlichkeit nach dem Grundgesetz:

1. Vorrang von Verfassung und Gesetz (Artikel 20 Absatz 3 GG): Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit allen staatlichen
Handelns
2. Vorbehalt des Gesetzes
3. Gewaltenteilung (Gewaltenteilungsprinzip als Funktionentrennung)
4. Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Gewalt :Die Gewährleistung von Rechtsschutz durch unabhängige Gerichte
5. Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Absatz 1 GG)
6. Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Artikel 101 GG)
7. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Verwirklichung der materiellen Gerechtigkeit im Einzelfall
8. Bestimmtheit von Rechtsvorschriften
9. Schutz des Vertrauens auf den Bestand von Gesetzen und Verwaltungsentscheidungen und die Rechtssicherheit im übrigen
10. strafrechtlichen Rechtsgrundsätze des Schuldprinzips der Unschuldsvermutung der nulla poena sine lege (Artikel 103
Absatz 2 GG) und des ne bis in idem (Artikel 103 Absatz 3 GG).

(Quelle: http://www.uni-protokolle.de" onclick="window.open(this.href); return false;)

Struktur des Deutschen Recht
1. Privatrecht
2. Arbeitsrecht
3. Öffentliches Recht
4. Sozialrecht
5. Steuerrecht
6 . Strafrecht
7. Europarecht

(Quelle: http://www.uni-protokolle.de" onclick="window.open(this.href); return false;)

Und letztendlich dreht sich alles um Rechtsschutz (Artikel 19 GG) und seine Möglichkeiten. Also das Herz des Rechtsstaates.



nulla poena sine lege - "Keine Strafe ohne Gesetz"

Und man kann 2012 das Problem des Abmahnwesens aus verschiedenen Blickwinkel betrachten, darf niemand ein Tat begehen ohne
Strafe, um Interessenausgleich in einem Streit und der Mensch sollte geschützt werden vor Verletzungen seiner Rechte.


Abwägung widerstreitender Interessen

1. Verletzer
Argumentation: Informationelle Selbstbestimmung
Grundlage:
- Artikel 1 Abs. 1 GG
- Artikel 2 Abs. 1 GG

2. Verletzter
Argumentation: Verletzung des Eigentumsrecht
Grundlage:
- Artikel 2 Abs. 1 GG
- Artikel 12 Abs. 1 GG
- Artikel 14 Abs. 1 GG

Und obwohl es von Seiten der Verbraucherforen regelmäßig negiert wird, wenn jemand in einem P2P-Netzwerk eine betreffende
Software + IP-Adresse eines Internetzuganges benutzt, erfüllt es den Straftatbestand nach § 106 UrhG, denn
1. Herunterladen (Download)
- §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG - unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
2. Anbieten (Upload)
- § 19a UrhG - öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG - öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis
des Rechteinhabers (RI),

und der einzig Ermittelbare - nur der verantwortliche Anschlussinhaber- kann dafür haftbar gemacht werden zumindest als Gehilfe
des Täters, besser gesagt als "Störer", wenn er - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und
adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes oder zu einer verbotenen Handlung beigetragen hat



Actori incumbat probatio - Dem Kläger obliegt die Beweislast

Diese elementare Tatsache darf nicht verschwiegen, kritisiert, aber auch nicht schönausgeredet werden! Heute dreht sich alles
nur noch um Prüfpflichten, und ein Teil des Rechtsstaates kommt hier unter die Gleise. Denn es sollte niemand seine Unschuld
beweisen müssen, sondern der Kläger dessen Schuld.



Vom Paulus zum Saulus

Schnell wird aber eines klar. Wer nicht mit dem Schwarm der Admonitus vulgares fliegt, der wird schnell gemieden, ja sogar
bekämpft, damit er nicht mehr fliegt. Man ist schnell ein "Speichellecker der Contentindustrie", "Abmahnwahnerhalter",
"Systemerhalter", gekauft, arrogant, verändert, eben aus einer nichtvorherrschenden "Gemeinschaft" ausgeschlossen. Nur, man
muss sich im Leben entscheiden. Bleibt man seinen Überzeugungen - auch wenn diese sich bei ständiger Weiterentwicklung ändern
können und Fehler macht - treu, oder will man ein ängstlicher, zögerlicher, sich selbst und andre belügendes Schwarmmitglied
sein, hinter einem Fantasie-Nickname und weit weg von Realität und Identität.


Gemeinschaft als Ausrede

Was man anderen gern vorwirft, wird in den heutigen Verbraucherforen überdeutlich. Sicherlich ist das Grundanliegen einem
Hilfesuchenden zu helfen gegeben und wird mit unterschiedlichen Mitteln auch dem gerecht. Aber das war es schon. Hier ist
eines wichtig,
1. Jeder Engagierte, hat für sich recht, aber es gilt nur seine Meinung
2. Wir möchten nur unter uns "Opfern" bleiben und mit niemand anderen sprechen
3.Jeder will der Eine sein, der die "Büchse der Pandora" schließt
4. Jedes Forum will das Eine sein, mit dem größten "Ansehen" und den größten "Erfolgen"

Es ist ein Schwarm voller Eitelkeiten, Lügner und machtbesessenen Egoisten, die aber letztendlich nur Feiglinge sind, kleine
Kinder die Ausreden suchen und nicht finden!


Fazit

Eine urheberrechtliche digitale Konklave, wo keine Interessengruppe außen vor gelassen wird, wo nur die Interessen des Geldes
- der Lobby - zählen. Einschließen in einem Raum und erst wieder aufschließen, wenn weißer Rauch aufsteigt und Frau Dr. Merkel
ruft: "Annuntio vobis gaudium magnum, habemus Solutio Digitale!"


Es gibt noch viel zu tun und Kritikpunkte, am jetzigen Abmahnwesen.
1. Höhe der Gegenstands- bzw. Streitwerte
2. Täterschaftsvermutung des BGH: Sommer unseres Lebens (actori incumbat probatio)
3. Anwaltsgebühren bei Massenabmahnungen im Urheberecht
4. § 97a UrhG
5. § 32 ZPO

Bis hin einer Einsicht von allen Interessengruppen zu einem einvernehmlichen Kompromiss. Steckt alle in einen Sack, schlagt
darauf, Ihr erwischt immer den Richtigen.



Und für mich?

Ja, ich lebe und glaube an den Rechtsstaat Deutschland, ich engagiere mich weiter, gehe meinen eigene Weg und bleibe mir
persönlich treu! Aber, es gibt noch Wichtigeres.

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Autor: Steffen Heintsch
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giand
Beiträge: 71
Registriert: Donnerstag 27. Oktober 2011, 14:14

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7520 Beitrag von giand » Montag 7. Mai 2012, 12:51

was soll uns das nun sagen....??

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