Noch einmal, wer es immer noch nicht verstanden hat, von mir auch auf
Walisch: Der neue Referentenentwurf
- mal angenommen er wird so Gesetz - sieht keine Deckelung der Erstabmahnung vor. Dieses Wort kommt überhaupt
nicht vor.
Ich verstehe auch die ganze Diskussion nicht, hinsichtlich einer Datenbank, Sofortzahler, RA-Gebühren und
Ermittlung. Wenn der Referentenentwurf so Gesetz würde, ist doch das Ziel im Grunde genommen erreicht, für
was wir uns seit Jahren einsetzen, ein angemessenes: “Wie abgemahnt wird“.
Wenn ich vom RI-A über dem AW-B eine Abmahnung erhalte hinsichtlich eines Musikalbums; Streitwert 500,00 €;
AG 83,54 EUR, SE (je Titel (14) ca. 200 EUR) 2.800,00 EUR. Dann klagt doch kei’Sau mehr die AG ein, weil
es sich nicht lohnt bzw. rechnet. Und Schadensersatz, hier wie ja aus zahlreichen Beispielen schon gesehen,
schauen die Gerichte genauer hin. Mit der lapidaren Störerhaftung kommt man da nicht weit, besonders nach
dem “Sommer unseres Lebens“. Das hieße im Gerichtsfall, wenn der Betroffene nur die mod. UE abgibt und nicht
zahlt, werden 83,54 EUR AG + 2.800,00 EUR SE eingeklagt?! Hierzu müssten um den SE (außerhalb Kölns)
durchzusetzen, die komplette Störerhaftung neu geschrieben werden.
Ergo, hat man die Wahl bei Anwendung:
1. mod. UE (ich erweitere) - nicht zahlen (Klageverfahren gering)
2. mod. UE - zahlen (angemessene Strafe muss sein).
Die Einzigen, die einen Grund härten sich aufzuregen, wären die RI! Egal ob nur ein Lied, 1CD, 1 Sampler,
1 PC-Game usw. - wird pauschalisiert auf einen Streitwert von 500,00 EUR.
Wenn jetzt, wie die diverse Foren weiterempfehlen nicht zu erweitern und man bekommt eine teure Folgeabmahnung,
dann hat man eben Pech. Dann sollte die jeweilige Spendenaktion es eben dann übernehmen.
Es wird keinen “Verstoß ohne Strafe“ geben. Und wo sind denn die ganzen Ermittlungsfehler? Wir geilen
uns doch Jahrelang an einen Fall auf. Wo sind denn die ganzen Abgemahnten, die nur einen Zeugen oder Beweis
erbringen können ihrer “Unschuld“? Die Foren sind mit ihren “Erfolgen“ bemüht, dem Ringen um “ DAS“ Forum zu
sein, oder derjenige, der die Büchse der Pandora schloss. Man sollte mal realistisch werden. Sollte dieser
Entwurf wirklich so Gesetz werden, ist es ein richtiger gewaltiger Schritt (Urheberrecht/Wettbewerbsrecht)
gegen Abmahnmissbrauch und dem Geschäftsmodell Abmahnung.
Wer keine Abmahnung will, die Abmahnung verbannen, sollte einfach nicht urheberrechtlich geschütztes Zeugs
filesharen! Punkt. Aus.
Hu, hu, hu, die ganzen falschen Ermittlungen... - Beweisen und nicht quaken!
VG Steffen