Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

Antworten
Nachricht
Autor
gjhammes
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 8. April 2012, 12:18

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7461 Beitrag von gjhammes » Montag 9. April 2012, 15:49

Hallo Freunde, ich bin verhältnismäßig neu an Bord und was ich so zum Teil an Abmahnungen in den diversen Fragen gelesen habe, scheinen mir ja, zumindest zum Teil, die Abgemahnten wirklich das eine oder andere falsch gemacht zu haben?
Da ich tagtäglich im Web bin, passiert es natürlich auch mir hin und wieder, dass ich mich auf Seiten tummelte und Inhalte ansah oder sogar downlud, wo ich mir vorher nicht die AGB´s durchgelesen hatte und der eine oder andere Betreiber meinte, ich hätte ein Abo abgeschlossen.
Das habe ich bisher immer mit dem in Folge abgedrucktem Standardschreiben beantwortet und nach weiteren drei bis vier Versuchen, an mein Geld zu kommen, wurde die Verfolgung eingestellt.
"Absender: Ort, Wuppertal Datum 09.04.12 Unberechtigte Forderung!
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihre Zahlungsaufforderung vom , für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung der Firma „xxxxxxxxxx“, deren betrügerisches Verhalten webweit bekannt ist!
Ich, xxxxxxxxxxxxxxxxx, bin der einzige der den Onlinezugang benutzt und Ihr Ansprechpartner!
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim­mungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben. Hiermit fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Hilfsweise widerrufe ich den eventuell unabsichtlich geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlungen leisten!
Jeglich weitere Verwendung meiner Daten untersage ich hiermit! Außerdem werde ich Ihr betrügerisches Verhalten allen Verbraucherzentralen bundesweit zur Kenntnis bringen!
Und die einschlägigen Urteile für das was Sie tun, die Herrschaften RechtsanwälteInnen, nämlich „Beihilfe zum Betrug“, sind Sie sich sicher auch bewusst oder? Urteil des AG Marburg Az.: 91C981/09(81) und AG Karlsruhe Az.: 9 C 93/09. Was heißt, alle weiteren mir entstehenden Kosten werde ich an Sie weiter­belasten! Und das Urteil des AG Frankfurt a. M., Az.: 1 Ws 29809, „Angebote mit versteckten Preishin­weisen“ werden als „gewerbsmäßigen Betrug“ gewertet, dürfte Ihnen auch bekannt sein! Und nicht zu vergessen das Urteil des LG Hamburg, das den amerikanischen Firmen Firefox und Thunderbird Recht gab, die eine Klage gegen Firmen, die ihre Freeware verkauften, gewannen und diese Firmen auf Millionen Euros Schadenersatz mit Erfolg verklagten.
Mit gar nicht freundlichen Grüßen,"

Ich erlaube hiermit jederman, -frau, wenn er/sie will, dieses Standardschreiben zu kopieren und einzusetzen.
Und bitte beachten, wenn der Abmahner wirklich so weit geht und einen Mahnbescheid ausstellt und zuschickt, NIE vergessen, Widerspruch einzulegen! Denn die Gerichte wissen nicht wer Recht hat und ein in den Papierkorb geworfener Mahnbescheid wird dann zu einem Schuldtitel, der einen 30 Jahre lang verfolgt.
Mit freundlichem Gruß, GJHammes

FortyTwo
Beiträge: 199
Registriert: Montag 16. Mai 2011, 08:50

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7462 Beitrag von FortyTwo » Montag 9. April 2012, 18:21

Vorsicht: nicht Abofallen mit Abmahnwahn verwechseln. Beginnt zwar beides mit "A", das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun.

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7463 Beitrag von Steffen » Dienstag 10. April 2012, 10:12

[quoteemMistreaded]Und da ich ja mal wieder so einen Beitrag geschrieben habe, so sage ich trotzdem, dass
ich sehr wohl lese und auch hinterfrage und mir meine persönlichen Gedanken mache. Selbst
wenn @Baxter mich ja auch schon mal kritisiert hat, was das mit den Beiträgen auf sich
hat, so lese ich trotzdem. Wenn @Baxter z.B. schon damals auf diese Seite mit der Logistep
und auch der Turicaphon verwiesen hatte, dann muss man doch nur mal ein wenig weitersuchen.[/quoteem]

Mit welchem Ergebnis muss man Weitersuchen? Dass dieses ein ganz großer Klüngel ist, sollte
bekannt sein. Das ist auch kein Bloßstellen von meinereiner hinsichtlich deinereiner, aber
was soll diese “Recherche“ einen Abgemahnten bzw. Beklagten bringen? Ich hinterfrage doch
etwas, wenn ich die Antwort selbst kenne oder diese nicht kenne und dem Ziel, eine Antwort
zu erhalten, die konstruktiv für mein oder anderen ihr weiteres Vorgehen ist.

Also was soll diese “Recherche“ erbringen?

VG Steffen

Benutzeravatar
Admin
Administratoren
Beiträge: 53
Registriert: Dienstag 1. Februar 2011, 20:58

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7464 Beitrag von Admin » Mittwoch 11. April 2012, 21:16

Als Webadmin habe ich mich mal damit beschäftigt, wer eigentlich auf AW3P zugreift und auf welche Seiten zugegriffen wird. Die Daten sind vom März. Und es ist eine Auswahl, so wie ich sie interessant finde.
Falls sich jemand für eine Auswertung aus anderer Sicht interessiert, der melde sich bitte.

Die Zugriffe geschehen aus aller Herren Länder, die meisten natürlich aus Deutschland. Aber auch der US-Militärbereich interessiert sich für AW3P. Ebenso interessieren sich Nutzer aus Ländern, die ich vorher noch nie gehört habe.

#Anf. Organisation
480605 t-dialin.net (Telekom)
139621 mediaways.net (Telefonica)
119418 t-ipconnect.de (Drittanbieter via Telekom)
97552 superkabel.de (Kabel Deutschland)
75783 arcor-ip.net
68677 unitymediagroup.de
47893 versanet.de (Versatel)
30817 vodafone.de
....
19720 alicedsl.de
13278 kabel-badenwuerttemberg.de
....

Hier ist eine Aufstellung, auf welche ausgewählten Foren wie oft zugegriffen wurde (Auswahl):

27209 AllgemeinerDiskussionsThread
9426 Urmann
9199 Sasse
8860 WaldorfFrommer
8615 Debcon
4755 RestlicheDiskussion
4505 Datenbank
4220 Vorgehensweise
3604 Rasch
3559 Information
3472 Linkliste
3462 FAREDS
2841 Kornmeier
1891 NZGB
1679 BindhardtFiedlerZerbe
1466 DanielSebastian
1320 SchalastPartner
1001 FAQ_Debcon

Viele Grüße.
Admin

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7465 Beitrag von Steffen » Donnerstag 12. April 2012, 11:22

[quoteemdelta][...] ...worin liegt der Unterschied einer (einfachen) Strategie, zu einer sehr guten (komplexen)
Strategie begründet...? [...][/quoteem]

Ich denke, dass jeder Betroffene - seine - Strategie wählen muss. Jeder (Einzel-)Abmahnfall - trotzt
massenhafter Mustertextschreiben - ist doch anders gelagert (derjenige ist bekannt, derjenige ist
nicht bekannt, man teilt den Anschluss mit dem Nachbar, man vermietet den Anschluss, man ist nur AI,
den Anschluss benutzen nur die Kids usw.), bis hin, das jeder Betroffene charakterlich (Risiko- oder
Sicherheitstyp) anders ist.

Das andere Problem, man wird auf keinen Einzelfall eingehen dürfen, da es eine unerlaubte Rechtsberatung
darstellt. Jeder, der auf einen Fragenden eingeht, ihm antwortet vollzieht eigentlich schon diese
Gratwanderung. Da helfen auch nicht die feinsinnigen Signaturen. Deshalb wird es nur allgemein gehalten
sein dürfen. Anderseits ist es ja auch kein Dogma. Wer denkt, das ist alles Betrug, sind nur Bettelbriefe,
kann ja reagieren, wie’s ihm beliebt. Die Konsequenzen aus seiner Entscheidung trägt ja jeder allein!


[quoteemdelta][...] Die Forenempfehlung sollte (muss) somit um die Klärung "einer einzigen Gebührenangelegenheit"
erweitert werden (insbesondere dann, wenn der abgemahnte AI sich strikt an den ersten Teil der Empfehlung
gehalten hat..).... damit auch diese Vorgehensweise, wie das "modUE und sonst nix" allgemein übernommen wird. [...][/quoteem]

Man kann doch zu dem Thema: “in derselben Angelegenheit“ bzw. “einer einzigen Gebührenangelegenheit“ usw.
eingestellt sein, wie man gern möchte. Aber Deine Entscheidung des BGH hinkt doch schon etwas!

Denn ich glaube nicht, dass man à la Baxter sich jede Vorschrift, Paragrafen und Entscheidung hernehmen
kann und nur die Passage herausnehmen, die einen genehm erscheint. Und was in den Empfehlungen der
Initiative AW3P geändert werden sollte oder muss, wird schon nach Besten Wissen und Gewissen geschehen.


VG Steffen

cheech99
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 29. Februar 2012, 15:19

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7466 Beitrag von cheech99 » Freitag 13. April 2012, 12:46

Neues zur Störerhaftung: [web_site]http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpoli ... 41,00.html[/web_site]

abzocke
Beiträge: 151
Registriert: Dienstag 11. Januar 2011, 11:47

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7467 Beitrag von abzocke » Freitag 13. April 2012, 14:09

Bundesverfssungsgericht fordert Entscheidung zum Filesharing/Störhaftung.

http://www.news.de/technik/855296298/ve ... sharing/1/" onclick="window.open(this.href); return false;

http://www.n-tv.de/ticker/Computer/Verf ... 14481.html" onclick="window.open(this.href); return false;

Na also......

Benutzeravatar
Admin
Administratoren
Beiträge: 53
Registriert: Dienstag 1. Februar 2011, 20:58

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7468 Beitrag von Admin » Freitag 13. April 2012, 14:15

cheech99 hat geschrieben:Neues zur Störerhaftung:
Das gibt Hoffnung. Ich überlege nämlich die ganze Zeit (seitdem ich mich mit dem Thema beschäftigen (muss)), was ein AI noch unternehmen könnte, um seinen Anschluss abzusichern. Jeder, der Kinder hat, weiß, wie Belehrungen eingehalten werden. Z.B. hatte ich mein Kind belehrt, niemals unsere Adresse irgendwo einzugeben - und: Irgendwann bekamen wir einen Brief von einer in Hinsicht "Abofalle" bekannten Rechtsanwältin. Und auch Erwachsene halten sich nie an alle Regeln: Wer ist nicht schon mal bei Rot über die Straße gegangen? Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Theoretisch müsste der AI in seiner Wohnung ein Rechenzentrum aufbauen. Selbst dann ist er nicht 100%-ig vor p2p sicher.

Zum Thema Logfirma:
http://www.bvs-ev.de/, Pressemitteilung: http://iw.homepagepreview.de/fileadmin/ ... net_01.pdf
BVS warnt vor unberechtigten Abmahnungen bei Filesharing im Internet

• Vorgehen zum Nachweis von Urheberverletzungen im Internet meist fehlerbehaftet

• Das komplette System zum Nachweis urheberrechtlicher Verstöße im Internet muss auf den Prüfstand
Viele Grüße.
Admin

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7469 Beitrag von Steffen » Samstag 14. April 2012, 01:41

[quoteemShual]Heute erreichte uns eine sensationelle Nachricht über eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.[/quoteem]
Originalzitat BVerfG:
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat das Urteil des Oberlandesgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen.
Was bitte ist daran sensationell und was bitte schön hat das BVerfG zur Sicherheit eines AI gefordert (wie in den Links beschrieben)? Nichts, niente nada! Es hat ein Urteil (Nichtzulassung Revision) aufgehoben und den Schwarzen Peter an das OLG zurückgegeben.

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7470 Beitrag von Steffen » Samstag 14. April 2012, 08:53

BVerfG:
[...] Das Oberlandesgericht habe seinen Vortrag unberücksichtigt gelassen, dass es in seiner
Familie Gespräche und Verbote betreffend Tauschbörsen gegeben habe. [...]
Du weißt, es geht nicht gegen dich persönlich. Delta z.B. sieht Klärungsbedarf im Bereich
Anwaltsgebühren, in derselben Angelegenheit bei Massenabmahnungen im Urheberrecht. Deswegen
wurde durch ihn die RAK angeschrieben + eine Petition abgegeben (u.v.m.). Deswegen wird sich
aber an dem Grundsatz - Einzelverfolgung -, nicht viel ändern, wenn unsere Volksvertreter
nicht wollen.

el Chupa Cabra
"Revision nicht zugelassen" dann führ wenigstens aus WARUM NICHT!
OLG sind mehr als ein Richter, auch wenn es bestimmt metaphorisch gemeint war. Aber ernsthaft.
Was soll den daraus sich erwachsen?

Vor dem BGH Urteil: “Sommer unseres Lebens“ gab es bei uns Zweckoptimisten doch genau diese
Feierstimmung, wo sehr viele den Sekt schon kühlten. Die Seifenblase ist dann aber ganz schnell
geplatzt. Aber es passt zur gegenwärtigen Situation. Man bekämpft nicht das Abmahnwesen an
seinen Wurzeln, sondern möchte, das WLAN offen betrieben werden darf, das der AI keine
Prüfpflichten hat. So funktioniert es nicht!

BVerfG:
[...] Das Oberlandesgericht habe seinen Vortrag unberücksichtigt gelassen, dass es in seiner
Familie Gespräche und Verbote betreffend Tauschbörsen gegeben habe. Nur aufgrund eines Hinweises
der Gerichte hätte er wissen können, dass er in Abweichung von bisheriger Rechtsprechung als
verantwortlich angesehen werde, und hätte dann bereits erstinstanzlich entsprechend vorgetragen.
Weiter sei der Vortrag nicht berücksichtigt worden, dass die bevollmächtigte Anwaltskanzlei die
Rechteinhaber von jeglichem Kostenrisiko freistelle. [...]
Das ist doch Wischiwaschi. Die Rechtsprechung ist doch hier eindeutig! Die Anforderungen an den
AI werden so gedreht, das bei einfachen Bestreiten immer zumindest die Störerhaftung herauskommt.
Nur als Beispiel die ganze blöde Diskussion zur Portsperrung (@Mistreaded, bitte nicht wieder
hinterfragen). Ein Gerichtsstand fordert sie, wenn sie fehlt. Wird sie vorgetragen, ist sie auf
einmal nicht mehr ausreichend, fehlt etwas anderes. Trägt man alle bekannten Prüf- und Aufsichts-
pflichten vor - lügt man usw. usf.


Denn es greift dann immer wieder die wichtigste Passage aus dem BGH: “Sommer unseres Lebens“:
[...] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht,
die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine
tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist.
Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers,... [...]

Es wird auch jetzt vom OLG kein Katalog kommen, nachdem die Störerhaftung on Detail definiert ist.
Und selbst wenn das eine OLG sagt (was ich nicht annehme), das bei einem 20-Jährigen - keine -
Prüfpflichten bestehen. Überlegt doch mal. Jeder hätte auf einmal einen 20+- jähriges Kind!
Außerdem sagt dann ein anderes OLG etwas anderes und es ist wieder gegessen.

Aber sicherlich, für UNS ist es ein Riesen Erfolg und wir verpacken jedes Endprodukt des Stoffwechsels
in Goldpapier und verkaufen es als Werthers Echte. Wenn man schon keine Argumente hinsichtlich des
Beweisens hat, muss schon Zweckoptimismus her.



Hurra - Steffen


PSschen: Natürlich ist es eine gute Sache, das man sich wehrt! Aber wir sollten doch schon gelernt
haben, das man ein Schwein erst erlegen, ausnehmen, abhängen, portionieren, zubereiten und
servieren muss, ehe man es verspeist!

Waldschrat
Beiträge: 130
Registriert: Samstag 7. März 2009, 17:46

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7471 Beitrag von Waldschrat » Samstag 14. April 2012, 09:42

Admin hat geschrieben:
cheech99 hat geschrieben:Neues zur Störerhaftung:
Das gibt Hoffnung. Ich überlege nämlich die ganze Zeit (seitdem ich mich mit dem Thema beschäftigen (muss)), was ein AI noch unternehmen könnte, um seinen Anschluss abzusichern. Jeder, der Kinder hat, weiß, wie Belehrungen eingehalten werden. Z.B. hatte ich mein Kind belehrt, niemals unsere Adresse irgendwo einzugeben - und: Irgendwann bekamen wir einen Brief von einer in Hinsicht "Abofalle" bekannten Rechtsanwältin. Und auch Erwachsene halten sich nie an alle Regeln: Wer ist nicht schon mal bei Rot über die Straße gegangen? Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Theoretisch müsste der AI in seiner Wohnung ein Rechenzentrum aufbauen. Selbst dann ist er nicht 100%-ig vor p2p sicher.

Zum Thema Logfirma:
http://www.bvs-ev.de/, Pressemitteilung: http://iw.homepagepreview.de/fileadmin/ ... net_01.pdf
[
Viele Grüße.
Admin
Hier kommen ein paar Themenkomplexe zusammen, wobei der BVS auf einen deutlicher eingeht als auf die anderen

a) stimmt die Zuordnung IP / Uhrzeit .... wird der falsche beschuldigt?
b) gibt es zur IP einen nachgewiesenen Test-Download .... oder wurde die IP auf einem anderen Weg ermittelt?
c) wenn beides richtig ist UND das System so gesichert war, wie es zum Kaufzeitpunkt Stand der Technik war: kann es trotzdem sein, dass ein Fremder es missbraucht hat?
Hier erscheint mir auch die Gerichtsmeinung zum Stand der Technik noch etwas hart: wenn Normaluser ein Gerät erwirbt, ist für ihn Stand der Technik das, was er gerade in Händen hält (inklusive der beiliegenden Bedienungsanleitung). Und wenn das schöne Gerät nach dem Anstecken des vorhandenen Netzwerkkabels (keine Drahtlosgeräte vorhanden) im Grundzustand ein offenes und von aussen administrierbares WLAN bereitstellt, sehe ich eben die Schuld mehr beim Anbieter als beim Anwender

Der Punkt b kann im Nachhinein überprüft werden, wenn die eingesetzte Software begutachtet wird.

Eine Protokollierung der Routerdaten ist schön, aber Normaluser aktiviert sie erst dann, wenn das Kind
schon in den Brunnen gefallen ist.

Auch wenn man Missbrauch bemerkt, ist die normale Reaktion auch eher, das System neu aufzusetzen bzw. unerwünschten Kram zu löschen, als vorsorglich Beweismittel zu sammeln Ich hatte mal ein Problem mit einem verteilten (Botnet) Angriff und habe da Admins infizierter Systeme angeschrieben und um Mithilfe gebeten, aber auch diese Profis haben konsequent zuerst gelöscht

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7472 Beitrag von Steffen » Samstag 14. April 2012, 12:43

[quoteemel Chupa Cabra]Und ich hab DEUTLICH zum Ausdruck gebracht das eine schnelles Ende NICHT zu erwarten ist.
Aber anscheinen hörst Du nur das eigene lilabunte Forengesabbel, und liesst nicht richtig was andere schreiben.[/quoteem]
Mal einen kleinen dezenten Hinweis. Wenn ich auf ein Posting antworte, bist Du nicht der Mittelpunkt des Abmahnwahn.
Vieles werde ich, auch wenn ich Dich bei Deinem anonymen Nick benenne, allgemein ansprechen.

Also etwas sachte.

VG Steffen

abzocke
Beiträge: 151
Registriert: Dienstag 11. Januar 2011, 11:47

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7473 Beitrag von abzocke » Sonntag 15. April 2012, 19:08

Anscheinend bewegt sich in der Justiz was


Die Bundesregierung reagiert auf den Abmahnwahn in Deutschland, wohl auch beeinflussst durch den wachsenden Erfolg der Piraten Partei.

Das Bundesjustizministerium hat auf seiner Website die Pläne der Bundesregierung zum Schutz von Verbrauchern vor unserösen Abmahnungen veröffentlicht.

Neben Regelungen zur Verbesserung des Datenschutzes, zum Schutz vor Telefonwerbung und Inkassounwesen düften insbsondere die geplanten Regelungen zu den urheberrechtlichen Massenabmahnungen eine echte Hilfe für die Verbraucher darstellen.

Geplant ist die Konkretisierung der Deckelung der Abmahnkosten des bisher leider sehr ungenau gefaßten § 97a Abs. 2 UrhG. Hier sind bis heute einige Gerichte (darunter das Amtsgericht München) der fragwürdigen Auffassung, dass diese für Abmahnungen etwa wegen Filesharings nicht gelten soll.

Der Gesetzgeber will dies nun endlich klarstellen. In einem Positionspapier des Justiz-Ministeriums heisst es hierzu:

"• Im Urheberrecht wird missbräuchlichen Abmahnungen der finanzielle Anreiz genommen. Die geltende Deckelung der Gebühren für Erstabmahnungen hat sich nicht bewährt, weil sie bisher nur für „einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung“ gilt. In der Praxis blieb oft unklar, was genau darunter zu verstehen ist. In Zukunft soll mit klar bestimmbaren Tatbestandsmerkmalen ein niedriger Einheitsstreitwert für alle Beseiti-gungs- und Unterlassungsansprüche gegenüber Privatpersonen gelten, die vom jeweili-gen Rechtsinhaber noch nicht berechtigt abgemahnt worden sind. Das führt bei Erstver-letzern zu einer Kostenbelastung von unter 100 €. Urheberrechtliche Schadensersatzan-sprüche und daraus resultierende Kosten bleiben unberührt. Außerdem soll durch die Ein-führung eines Gegenanspruchs die Position des Abgemahnten gegenüber einem miss-bräuchlich Abmahnenden gestärkt werden. Der Abgemahnte soll den Ersatz seiner Rechtsverteidigungskosten verlangen können."

Eine weitere Ungerechtigkeit stellt bis heute der sogenannte "fliegende Gerichtsstand" dar, nach dem - abweichend von der Prozessregel - Abgemahnte statt an ihrem Wohnsitz bundesweit vor einigen Gerichten (etwa dem Amtsgericht München) verklagt werden können, die teils weit von ihrem Wohnort entfernt liegen. Dies stellt (bislang) eine erhebliche Schwierigkeit bei der Verteidigung von Abgemahnten dar. Denn der Abmahner kann sich den ihm günstigsten Gerichtsstand aussuchen (oft München oder Köln) und die Abgemahnten müssen sich weit entfernt verteidigen. Hierzu heisst es im Positionspapier:

"Der sog. fliegende Gerichtsstand wird eingeschränkt. Damit wird verhindert, dass Abgemahnte vor einem Gericht verklagt werden, das weit entfernt von ihrer Niederlassung oder ihrem Wohnsitz liegt."

Die Kombination dieser beiden Elemente könnte langsfristig für einen erheblichen Rückgang der Zahlen der Abmahnungen in Deutschland führen und die Effektivität der Verteidigung erheblich im Interesse der Verbrau

http://www.new-media-law.net/ger/aktuel ... tiken.html" onclick="window.open(this.href); return false;

sip
Beiträge: 184
Registriert: Sonntag 8. März 2009, 15:23

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7474 Beitrag von sip » Montag 16. April 2012, 09:21

"... geltende Deckelung der Gebühren für Erstabmahnungen ..."
Kann mir jemand diese schwammige Definition erklären?
Gibt es AI Datenbanken woraus hervorgeht, daß ein AI bereits einmal abgemahnt worden ist?
Und wenn ja, wer hat diese Datenbank angelegt? Kann jeder Bürger auf diese DB zugreifen?

Danke

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7475 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. April 2012, 04:59

delta hat geschrieben:Nur in puncto "Scheinheiligkeit" müssen die "Referenten" in ihrer Begründung noch etwas nachlegen. Hierin sind die Nutznießer des Abmahnunwesens ihnen weit voraus...
Die erste Begründung für die Deckelung darf sich nicht darauf beziehen, die Anreize zum "Gelddrucken" abzusenken, sondern im Vordergrund müssen die überschaubaren Kosten für den Rechtsuchenden stehen, die auch bei massenhaften "Aufträgen" nicht ausufern dürfen...
Hier sollte man aber nicht vergessen, dass man die Interessen der Verletzten UND der Verletzer unter einen Hut zu bringen MUSS. Viele, die hier sich aufregen, würden anders reagieren, wenn es um IHR Recht ginge, was verletzt wird. Diese sinnlosen Nachbarstreitigkeiten in DE kann man jeden Tag mitverfolgen, wo jeder auf sein Recht pocht. Und viele, werden zum Berserker wegen Nichtigkeiten.

Ehe Du jetzt unnett reagierst, es geht nicht um dich oder um el Chupa Cabra persönlich, sondern es ist eine Aussage im Allgemeinen getroffen.

.-:;

VG Steffen

Benutzeravatar
Steffen
Beiträge: 11292
Registriert: Freitag 6. März 2009, 23:56
Kontaktdaten:

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7476 Beitrag von Steffen » Dienstag 17. April 2012, 18:12

[quoteemdelta]@Steffen
...da Du mich anscheinend bisher falsch verstanden hast, will ich es noch einmal "kurz" erläutern...[/quoteem]

Das ist schön von Dir, da ich es in letzter Zeit sehr oft gehört und gelesen habe. Aber ich glaube schon, dass ich dich richtig verstanden habe. Besonders, dass dich jeder falsch versteht, der sich nicht Deinem Standpunkt zu 100 % anschließt. Das hat aber nichts damit zu tun, dass ich Deine Arbeit zu 100 % respektiere. Manch einer quatscht nur und unternimmt absolut nichts hinter seinen 4 Wänden. Und ohne Engagierte wie dich und ihren unermüdlichen Einsatz, wäre vieles nicht so, wie es sich heute darstellt.

In Deiner Gleichung fehlt nach m.E. eine wesentliche Konstante (von mir auch Werte, Terme usw.).

Massenhafte Abmahnungen werden massenhafte Rechtsverletzungen zugrunde haben.

Und diejenigen, die gern und so oft ihre Unschuld beteuern fehlt dann der Nachweis. Weil einfach die meisten es waren oder denjenigen kennen. Ich versteh sowieso nicht, wer trotz Abmahnwesen und Berichterstattung, P2P dafür noch 2012 schamlos missbraucht.

Bevor man sich hier Gedanken macht, sollte man sowieso erst einmal sehen, was letztendlich als Gesetz stehen bleibt. Bleibt alles, ist es erst einmal eine sehr gute Sache, das Streitwerte im Urheberrecht auf 500 und im Wettbewerbsrecht auf 1.000 festgelegt werden. Es gibt auch noch genügend Abzocker in den Internetverkaufsplattformen. Das sollte man nicht vergessen. Und mit dem neuen § 49 werden auch Folgeabmahnungen nicht ganz so lukrativ (wie bisher). Verlierer auch die Spinner, die ihren Einsatz im Kampf gegen das Abmahnwesen nach vermeintlich Trillionen Euro Verlust der Gegenseite aufrechnen. Die müssen weiterhin ihren billigen Discounter-Whisky reinkippen. Schade, schon aus gesundheitlichen Aspekten.

VG Steffen

JoernK
Beiträge: 19
Registriert: Dienstag 8. Dezember 2009, 15:11

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7477 Beitrag von JoernK » Mittwoch 18. April 2012, 16:46

Hallo alle zusammen. Dies habe ich gerade bei T-Online gefunden. Was haltet ihr davon?

http://computer.t-online.de/abmahn-abzo ... 1544/index

Sumselbrumm
Beiträge: 41
Registriert: Freitag 18. März 2011, 13:12

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7478 Beitrag von Sumselbrumm » Mittwoch 18. April 2012, 16:58

Gibts hier nochmal genauer: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 40816.html" onclick="window.open(this.href); return false;

hobin
Beiträge: 16
Registriert: Samstag 28. Januar 2012, 18:38

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7479 Beitrag von hobin » Donnerstag 19. April 2012, 14:00

Hallo zusammen,
als Abgemahnter zu Walking Dead Staffel 2 / Folge 6 hatte ich nach Abgabe einer modUE mitterweile Einsicht in die Akten des LG Köln, hier ein paar Eindrücke:

1. Auf Anfrage beim LG Köln sollte das Zusenden von Kopien mehr als 50€ kosten

2. Ich habe deshalb Einsicht am Amtsgericht meines Wohnorts beantragt, Kosten 12€

3. Von interessanten Seiten habe ich mir eine Kopie per Digi-Kamera gemacht

4. Die Akte ist ca. 10cm dick, viele Papiere sind doppelt, als Kopie vorhanden, bzw. allgemeine technische Informationen über P2P,EMule, IT Begrifflichkeiten aus Wikipedia, etc.

5. ca 40 Seiten enthalten tabellarische LogEinträge von angeblichen protokollierten Up/Downloads mit IP,Zeit, Dateiname, Hashwert, Titel des Werks

6. Jede Seite mit LogEinträgen enthält ca. 42 Zeilen, also wurden im Zeitraum (24.11-28.11) angeblich ca. 1680 IP Adressen bzw. Vorgänge protokolliert

7. Die Akte ist nicht spezifisch für meinen Fall sondern stellt einen "Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung" dar, um vom Provider Telekom für die ca. 1680 IP Adressen die Anschlußinhaber Informationen anfordern zu können

8. D.h. "meine Akte" gilt nur für Telekom Kunden, für andere Provider wird es weitere Akten geben

9. Das tabellarische Logprotokoll (mit den IPs) enthält nur Einträge für Walking Dead Staffel 2 / Folgen 1-6, protokolliert wurde vom 24.11.11-28.11.11

10. In der Akte sind weiterhin folgende eidesstattlichen Erklärungen enthalten:
a. Eines Herrn C.Vo... / UK der die durch die Firma Gu.... eingesetzte LogSoftware Gu. Observer in Version x.x.x. getestet haben will und deren korrekte Funktion am 4.5.2010 eidesstattlich erklärt
b. Verschiedener Admins bei der Firma G... die bestätigen, dass die Software zum Zeitpunkt 24.11-28.11 einwandfrei funktioniert hätte.
c. Der Firma WV..., mit einer Liste von Filmtitel, für die sie die Rechte derzeit (zum angeblich protokollierten Zeitraum) hätten

11. Der Antrag auf "Erlass einer Einstweiligen Verfügung" von WV.. an das LG Köln hatte 200€ gekostet

12. Der Antrag wurde anscheinend am 28.11.11 an das LG Köln gestellt, am 29.11 gab es einen Beschluß des LG Köln, am 8.12 musste auf Nachfrage des LG Köln nochmals ein Sachverständigengutachten (des Hr. C.V.) von S&P nachgereicht werden.

13. Ergebnisse der Firma Telekom sind in der Akte nicht enthalten, außer deren Empfangsbestätigung des Erlaßes

Als Resume stellt sich für mich als Informatiker folgende Frage: Inwieweit ist eine Erklärung eines Hr. C.V. vom Mai/2010 über eine getestete Software Version 1.x.x, die angeblich laut der Firma G.. in 11/2011 eingesetzt worden ist noch aussagekräftig. In der IT sind ca. 18 Monate eine lange Zeit, in der die Funktion einer Software bereits durch kleinste Änderungen (Patches, etc.) gestört werden kann. (Wenn ich mal annehme, dass bei der Firma G.. verantwortungsbewusste Admins arbeiten, die ihre Systeme sicherheitstechnisch auf dem Laufenden halten ;) )

cheech99
Beiträge: 6
Registriert: Mittwoch 29. Februar 2012, 15:19

Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7480 Beitrag von cheech99 » Donnerstag 19. April 2012, 14:47

Wieder ein Grund mehr, die Piraten zu wählen....unfassbar: https://netzpolitik.org/2012/europaisch ... lesharing/
..,mk..,

Antworten