Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7381 Beitrag von Steffen » Montag 12. März 2012, 11:10

[quoteemWaldschrat]was dieses Forum hier bieten kann, ist auch eine Sammlung von Anregungen für Anwälte....

natürlich, die Gegenseite bietet eine eidesstattliche Erklärung zur Datenerhebung, und ich gehe jetzt mal
davon aus, dass der Betroffene (und ggf. seine Angehörigen) bereit ist, auch eine abzugeben.
Hier kommen dann die lustigen Themen.....
ja, es kann wirklich sein, dass ein Anschluss von Dritten missbraucht wurde, obwohl man ihn nach seinen
Möglichkeiten (oder, schlimmer noch, der beiliegenden Installationsanleitung folgend) gesichert hat. Es
zeigt sich auch immer wieder, dass von Profis betreute Internetzugänge (wie z.B. Webserver) auch nicht
immun gegen Missbrauch sind - prominente Beispiele in meiner Sünderkartei sind z.B. das Arbeitsministerium,
eine Bank, oder ein US Stützpunkt
ja, es kann sein, dass man IP Adressen (sogar von "Mehrfachsaugern") sammelt, die nichts damit zu tun haben
(um wieder mal einen Auto Vergleich zu bringen: wie wäre es mal mit einem Radarblitzer, bei dem nur das Auto,
aber nicht die gemessene Geschwindigkeit auf dem Foto zu sehen ist)

könnte z.B. ein Anwalt auch mal auf die Idee kommen, an die Gegenseite konkrete Fragen zu stellen, die bei
einer ernst zu nehmenden Überwachung vorhanden sein müssten (Fragmentnummern aus dem Testdownload,
Datenrate, verwendete Ports, wer hat die Verbindung aufgebaut)
könnte ein Anwalt auch auf die Idee kommen, bei einer älteren Installation (als Boris noch "einfach reinstecken"
gesagt hat, oder kurz danach) oder bei einem als "nur Telefonanschluss" verkauften Gerät darauf hinzuweisen,
dass eben der "Stand der Technik" des BGH in so einem Fall für den Betroffenen ausgelegt werden kann[/quoteem]

Ich muss einmal anfänglich ein Baxter-Zitat bringen.

“Ich rede und rede und Du kannst mir nicht mehr folgen?
Okay, ich erkläre es Dir noch einmal.
Ich rede so viel, dass Du niemals verstehen wirst, was ich gerade rede.
Es weiß auch keiner wieso und worüber ich gerade rede.
Ich rede einfach weil es Spaß macht.
Genau genommen schreibe ich ja auch nur, was ich rede.
Wenn Ihr es jetzt verstanden habt, was ich rede,
dann seid ihr hier genau richtig.“

©2008-Baxter

Wir müssen einmal abgehen, anderen die alleinige Schuld in die Schuhe zu schieben. Wir werden, trotz meiner harten
(aber wahren) Worte, nur gemeinsam aus dieser Misere gelangen oder die ständigen Vergleichsverlierer sein. Das ist
eben der Vorteil, wenn man nicht die Hände aufhält. Man ist niemand verpflichtet und wenn man ein alter egoistischer
Sturkopf ist, eine geniale Basis als Kritiseur.


!
Eine vernünftige anwaltliche Verteidigung kann sich doch nur aufbauen, auf dem Fundament der konkreten Situation des
Abgemahnten i.V.m. dem eigenen handwerklichen Geschick etwas auf diesen Fundament aufzubauen.
Wir in den Foren machen jetzt Eines. Anwalt baue auf Sand. Wir haben Dir nichts anzubieten. Du musst aber uns rausboxen.
Wenn nicht, bist Du faul, hast keine Lust oder willst an den Leid eines armen Opfers des Systems nur reich werden. Dies
wird so nicht funktionieren. Hier auch das Problem, der Abgemahnte - insbesondere aber der Engagierten - man will mit niemand
anderes reden, außer seinesgleichen. [Ironie-On]In den Foren kommen (wenn “Mutti“ mal10 Minuten zustimmt) doch die
Freizeit-Poster, geben einen feinsinnigen Post ab, verschwinden wieder zu “Mutti“, weil es eben wichtigeres gibt, als dieses
Thema. Anderseits schimpft ja auch “Mutti“, wenn man solange vorm PC sitzt.[/Ironie-Off] Man bekommt nur Wissen aus
Bücher und aktuellen Entscheidungen und kann allseitig mitreden, wenn man sich allseitig Informiert. Ich kenne einen der
wenigen Freunde, der meint: “Mit dem würde ich nie reden, ich versteh dich nicht!“ ein anderer Nichtfreund nennt mich einen
Speichellecker der Contentindustrie.

Aber Freunde der (Abmahnwahn-)Sonne, wie will man etwas einschätzen ohne einer Fülle von Informationen aller beteiligten
Seiten?


__________________________________________



Jetzt gehen wir doch einmal von dem Fundament aus.

Ein Abgemahnter wird verklagt, geht zu einem Anwalt. Aus Kostengründen, Geiz ist geil, zu seinem Hausanwalt (Spezialrichtung
Arbeitsrecht). Jetzt wird gesagt, dass man unschuldig ist, es nicht gewesen ist, man nicht mehr weiß, was man zum Log-Zeitpunkt
getan hat (es ist halt zu lange zurück), aber man will für sein Recht kämpfen, notfalls bis ans BGH gehen um diesen Betrügern
das Handwerk zu legen. Es ist eine Riesen Sauerei, was in DE so möglich sei. Man liest ja so viel.

Oder man sagt, ganz Kleinlaut, ich war es, was kann man da noch machen bzw. herausholen. Hier werde ich nicht näher weiter
darauf eingehen.



Jetzt kommen wir zu den Grundmauern.

Der Betroffene wird jetzt, über die Lage, die Möglichkeiten und die möglichen Kosten aufgeklärt. Weil ein guter Anwalt es nun
einmal so macht. Nach diesem Gespräch sind dann urplötzlich alle Gedanken an das BGH verflogen und man sagt Kleinlaut,
schauen sie, das wir uns wenigsten kostengünstig vergleichen.

Jetzt setzt sich der Anwalt hin - und das Hinsetzen bedeutet ca. 10 Stunden - und erarbeitet aus:
  • unschuldig
  • keine Ahnung wer oder was oder wie
eine Klageerwiderung. Je nach Ambition qualitativ hoch oder 08/15.

Warum schreibe ich das?

Weil die Meisten Engagierten und anderen Foren-User keinen Plan haben - wie das Leben außerhalb des Forums funktioniert.
Der Normalo - Ein theoretischer Theoretiker.



Jetzt kommen wir zur Abrissbirne.

Du kannst in einer Klageerwiderung reinschreiben, was Du willst. Gerichtsstand nicht zuständig, fehlende Aktivlegitimation, IP-Dreher,
GF der Log-Firma eigentlich früher ein Schweinezüchter, Fehlerhafte Ermittlungen, AG Entscheidungen, anwaltliche Gebühren dürfen
nur einmal erhoben werden...
...die Farbe des Clients war lila usw. Natürlich auch Waldschrat - deine Argumente.

Es will keiner mehr hören (oder lesen), manche bekommen jetzt wieder einen Brechreiz, so weit kommt es aber gar nicht! Denn man
scheitert an der ersten Hürde und scheidet vorzeitig aus.



Erste Hürde - Log-Datensätze (Mehrzahl)

Mein berühmt berüchtigtes Beispiel: 4 Log-Datensätze, 3 unterschiedliche Tage, 4 unterschiedliche Zeiten,
3 unterschiedliche IP-Adressen.

Dies stellt die Hürde an sich dar, in Abhängigkeit des anwaltlichen Vortrages. Bei einem guten geht es in Richtung richterlicher Vergleich...

Irgendwie, will es hier und anderswo niemand begreifen. Oder man begreift es und akzeptiert es nicht. Wenn Du diese Hürde nicht
nehmen kannst, ist alles andere Unwichtig. Dem Richter wird es absolut und Null interessieren, ob ein Testdownload stattfand oder nicht.
Diese Fragen stellen sich gar nicht erst. Wo lebt Ihr denn?

Das ist der ganz normale Störerhaftungs-Gerichtsalltag. Sicherlich, wer jetzt wie der Vermieter oder eine nachweisbare fehlende
Aktivlegitimation beweisen kann, ist erst einmal raus aus dem Rennen, aber ansonsten bleibt man zurzeit bei Hürde Nr. 1 stehen.

Erklären Sie bitte substantiiert, die 4 Log-Datensätze, 3 unterschiedliche Tage, 4 unterschiedliche Zeiten, 3 unterschiedliche IP-Adressen?
Alle IP-Adressen wurden fehlerfrei und ohne Ausnahme Ihrem Anschluss zugeordnet!


Viel denken ich schreibe es aus Frust oder Langeweile. Frust ja, aber weil wir hier nichts entgegenzusetzen haben. Frust über die ganzen
Foren-Theorien, die in der Realität scheitern. Die Richter sind, entgegen unseren Auffassungen nämlich gar nicht blöd. Ich hätte auch die
Nase voll, wenn ich jeden Tag nur Mist lesen würde.

Solange wir alle nicht erkennen, das hier nur ein ordentliches Haus aufgebaut werden kann, auf ein ordentliches Fundament, wird es immer
wieder durch die Abrissbirne eingerissen werden. Punkt. Aus.



VG Steffen

Betrayed
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7382 Beitrag von Betrayed » Montag 12. März 2012, 21:42

Steffen hat geschrieben:
Der Abgemahnte muss dem Anwalt mit seinen Informationen füttern zum vorgeworfenen Sachverhalt, damit er eine Strategie
entwickeln kann, damit sein Mandant mit den geringsten Risiken und Kosten herauskommt. Im Gegenzug muss der Anwalt
aber die Möglichkeiten auch kennen und beherrschen.




Deshalb kann es nur mit einer Symbiose gehen zw. Abgemahnten und Anwälten. Anwälte müssen sich auf ihre handwerklichen
Fähigkeiten besinnen und Abgemahnte müssen Rückgrat zeigen und die Informationen liefern zur anwaltlichen Strategie, oder...

VG Steffen

Aber mit welchen Informationen soll man den Anwalt denn Füttern. In den meisten Fällen und das ist doch ganz klar, wird man wenigstens wegen der Störerhaftung die Arschkarte ziehen, wenn man bei der wahrheit bleibt.
Sagen "ich wars nicht und habe alles ständig überwacht?" Du sagts doch dann gleich wieder dass man nicht lügen darf. Was meinst du mit handwerklichen Fähigkeiten des Anwalts. Darf der Anwalt denn für einen lügen und sagen man wars nicht und hat alles gesichert?
Und dann kritisiert du immer das fehlende Rückkgrat, bringt aber selbst nichts außer dass Lügen ein No Go ist.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7383 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. März 2012, 00:52

[quoteemBetrayed]Aber mit welchen Informationen soll man den Anwalt denn Füttern. In den meisten Fällen und das ist doch ganz klar,
wird man wenigstens wegen der Störerhaftung die Arschkarte ziehen, wenn man bei der Wahrheit bleibt. Sagen "ich
wars nicht und habe alles ständig überwacht?" Du sagts doch dann gleich wieder dass man nicht lügen darf. Was
meinst du mit handwerklichen Fähigkeiten des Anwalts. Darf der Anwalt denn für einen lügen und sagen man wars
nicht und hat alles gesichert?
Und dann kritisiert du immer das fehlende Rückgrat, bringt aber selbst nichts außer dass Lügen ein No Go ist.[/quoteem]
Na was willste denn hören? Gelogen wird nicht vor Gericht und Anwälte lügen schon gar nicht!

Ich erkläre es einmal an meinem Beispiel. Ich wurde abgemahnt Anno Dazumal 2006.

Als erstes habe ich mich hingesetzt. Dann habe ich mich informiert. Nachdem mir klar war, einen Anwalt für das
doppelte Abmahngeld beauftragst du nicht, macht keinen Sinn, habe ich meine Gedanken geordnet. Ich habe, bei
einem 2-Schichtsysthem ist es easy, herausgesucht, ob ich auf Arbeit war oder zu Hause oder Urlaub hatte. War
ja in der Woche. Puh, auf Arbeit. Jetzt habe ich mir vom Arbeitgeber eine Bescheinigung geben lassen, das ich
malochen war zum Log-Zeitpunkt, mit Kopie des Stempelkartenauszuges. Als Nächstes war mein Router wissentlich
dran. WEP, PW-geschützt - o.k. PC war aus, genau wie die Geräte zur Internetnutzung. Gott sei dank waren
meine Frau und meine großen Töchter zu Hause und können es beeiden. Eidesstattliche Versicherungen und alles
schön archiviert.

Natürlich kann die Gegenseite in einem späteren Prozess behaupten, dass ich/meine Frau oder meine Töchter lügen,
aber das muss man erst beweisen. Ob meine Wahrheit gereicht hätte, das steht auf einem ganz anderen Blatt.




[quoteemGrazer57]auf rein juristischem Wege erreichst Du und Deine Dich beratenden Anwälte gar nichts ......
außer vlt. einen Vergleich . Warum ist das so? Weil Du und Deine Dich beratenden Anwälte
den Richter die Technik und deren Fehler nicht begreiflich machen könnt/wollt.

Hier wird doch wider besseren Wissens gehandelt, geurteilt .......

Aber wer Gewalt sät, wird Gewalt ernten .......[/quoteem]
Bild
Wenn Du meinst! Ich dachte aber immer, dass in einer Gerichtsverhandlung sich Juristen gegenüber stehen und über
Rechtsfragen verhandeln. Muss ich wohl verwechseln. Sorry.




[quoteemdelta]Du solltest für so einen Vergleich, einen Rollstuhl zur Verfügung stellen...[/quoteem]
Den Rollstuhl bekommen seit dem 01.01.2012 jetzt schon staatlich die Beklagten angeordnet nach dem Vergleich, von
Verlassen des Gerichtssaales bis zur Straße vor der Amtsstube. Ähnlich wie beim Entlassen aus dem Krankenhaus.
Sind Haftungsfragen, damit sie nicht umkippen und sich verletzen.

.-:;




[quoteemMistreaded]Was die 1. Hürde angeht, wäre für mich allerdings fraglich, warum man dann überhaupt nachweisen soll. Befinden wir uns
nicht im Bereich der sekundären Darlegungslast? Andererseits geht es ja auch um einen Beseitigungs- und Unterlassungs-
anspruch, wenn ich mal den §1004 BGB nehme. Warum wird denn dann mehrfach geloggt und Anspruch auf Auskunft
gestellt, wenn doch schon zu dem 1. Zeitpunkt angeblich die Rechtsverletzung festgestellt worden sein soll? Ist das überhaupt
noch adäquat kausal? Warum handeln denn die Personen dann nicht rechtzeitig?[/quoteem]
Ich könnt mir vorstellen, das der Richter die Akte aufschlägt und denkt: “Mhm, wieder einer, der es nicht gewesen ist. Prima,
denn keiner war es letztendlich. Die Ausführungen in der Klageerwiderung sind auch abenteuerlich - fehlerhafte Ermittlung der
Log-Firma sowie Bestreiten der Richtigkeit der IP-Adressen mit Nichtwissen, trotz, das sein Anschluss von der Log-Firma
fehlerfrei in 4 Fällen, zu 3 unterschiedlichen Tagen, zu 4 unterschiedlichen Zeiten und 3 unterschiedlichen IP-Adressen
ermittelt und von dem Provider - ohne Ausnahme - immer wieder der Anschluss des Beklagten beauskunftet wurde, sollen
die Ermittlungen fehlerhaft sein laut Beklagtenseite. Das ist doch ganz lebensfremd! Wie soll etwas fehlerhaft sein, was in
4 Fällen ohne Fehler immer wieder zu ein und denselben Anschluss führte? Ich glaube dem Beklagten nicht weiter, als ich
ihn sehe. Für mich ist nach meiner richterlichen Lebenserfahrung und Anschauung bewiesen, dass die Rechtsverletzung vom
Anschluss des Beklagten aus erfolgte und der Beklagte nur einen Vortrag abliefert auf einfaches Bestreiten basierend.
Störer - 6 - setzen.“

Natürlich I.M.H.O., aber sicherlich werden sich die Richter hier melden, um das Niveau der Diskussion anzuheben. Und wenn
nicht, wir finden schon jemand für unsere Unfähigkeit.


,,..--.-


VG Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7384 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. März 2012, 12:20

Be real!


[quoteemGrazer57]Du scheinst viel zu verwechseln... sehr wenig zu kapieren... aber gebe mal ruhig das Sprachrohr
der "fähigen" Anwälte weiter... nach dem Motto und ewig grüßt das Murmeltier... und die Kassen
klingeln. Nach Deiner Meinung sind ja eh 98% der Abgemahnten schuldig... also feiern wir den Sieg
der Vergleiche...
Und genau mit dieser Vorverurteilung geht es dann vors Gericht .. merkste welcher Abschaum da
einem den Rücken herunterläuft?[/quoteem]
Wir nähern uns doch merklich der Frage an, was war eher da, das Huhn oder das Ei? Besser gesagt:
sind wir als Forenwelt nur Polemiker bzw. die "Pippis" dieser Abmahnwelt!

[...] Log-Firma x Rechteinhaber macht Verlierer
Widdewiddewitt unsre Weisheiten hingegen Sieger!
Wir malen uns die Abmahn- und Forenwelt
Widdewidde wie sie UNS gefällt
... [...]



Natürlich, kannst Du @Grazer57 Recht haben, oder Du @delta, oder Du @Mitreaded, oder Du
@Der Lolli, oder Du @kirchi usw. usf. oder auch meinereiner. So sollte es ja auch sein.


Frage: Kommt es aber darauf an - sein - Recht zu haben, - seine - Wahrheit als die Eine zu lehren, zu
vermitteln, zu informieren oder aufzuklären wie wir diese Welt in der anonymen Foren-Community extrahiert
sehen, oder wie sie im richtigen (Gerichtsalltags- bzw. Abmahnwahn-)Leben nun einmal ist?


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Grundlage bildet eine Ermittlung eines Urheberrechtsverstoßes über einem P2P-Netzwerk und der daraus
resultierenden Abmahnungs-Prozedere (vom Log bis möglicher Urteilfindung).

Jetzt haben wir eine außergerichtliche Vorgehensweise, die auf einer Reaktion - ohne - Anwalt beruht.
Vorgehensweisen eines Abgemahnten:
  • 1. man gibt eine mod. UE ab
    - Hier kann man prüfen oder prüfen lassen, ob man eventuell erweitert oder sogar vorbeugt
    - Link: mod. UE
    - Link: schlafende Hunde wecken

    2. Nichtzahlen (Risiko) oder Zahlen (Sicherheit)

    2.1. Man entscheidet sich für das Nichtzahlen
    - Risiko, man kann auf die Kosten verklagt werden. Dieses ist zwar gering, aber wenn es
    einen trifft, sollte man mit 1.000,- - 1.200,- € rechnen. Bei Rasch sogar um die 3.000,- €.

    2.1.1. Man beantragt eine Akteneinsicht in die Beschlussakte
    - Wer sich verteidigen will, egal ob jetzt oder später, für die ist diese Beantragung -
    wichtig!
    - Link: Warum?
    - Link: Wie?
    - Link: Von Akteneinsicht bis Beschwerdeverfahren

    2.2. Man entscheidet sich für das Zahlen
    - Wer den außergerichtlichen Rechtsstreit erledigt wissen will, kann trotz Abgabe der mod. UE zahlen.
    - Wenn man diesen Sicherheitsweg aber einschlägt, sollte man versuchen die Höhe des Pauschal-
    betrages zu drücken. Hier haben die meisten Kanzleien einen Spielraum.

    Beachte:
    - Anwälte sind sensibel; höflich bleiben und vermeide ein Schuldeingeständnis.

    Musterschreiben eines möglichen privaten Vergleich: Link

    3. Verjährungsfrist
    Beginnend: am Ende des Jahres mit Erhalt des Abmahnschreiben Sylvester 24:00 Uhr
    Ende: 3 Jahre Sylvester 24:00 Uhr
    - Einfluss haben hier Vergleichsverhandlungen und gerichtliche Mahnverfahren.

    !
    Hinweis:
    Wer nicht vorhat zu bezahlen, keinen Kontakt - weder Begleitschreiben, Erklärungsschreiben,
    Beleidigungsschreiben, Ausredeschreiben sowie keine Telefonanrufe mit dem Abmahner.
    Nur die mod. UE = schweigende Verteidigung!
    Für denjenigen, der ohne Anwalt reagiert, die angemessene Verteidigung.

    4. Man legt monatlich 50,- € in einen “Klagetopf“
    Wird man in den drei Jahren verklagt, hat man das "Sicherungsgeld", wird man nicht,
    spendet man es für einen guten Zweck oder gönnt sich einen Urlaub!

    5. Anwalt ist wichtig, insbesondere - mit Erhalt - einer Klageschrift.

Sowie einen Allgemeinen Verfahrensablauf in einem resultierenden Klageverfahren.


Sollte es zu einem Zivilverfahren kommen, gilt:
  • 1. Das Gleichheitsprinzip. Jede Partei (Kläger/Beklagter) beweise, was ihm zum Vorteil gereicht und seinen
    Anspruch stützt oder den gegnerischen Anspruch hindert.
    2. Eine Behauptung ist ein Tatsachenvortrag. Dieser muss bewiesen werden. Der Beweis ist erbracht, wenn
    die behauptete Tatsache zur Überzeugung des Gerichtes feststeht.
    3. Tatsachenbehauptungen der Klägerseite, die der Beklagte nicht bestreitet, gelten als zugestanden und
    werden vom Gericht als "wahr" unterstellt.

Ablauf (tatsächliche):

Das heißt doch im normalen Klageverfahren (mod. UE - nicht zahlen), Hürde Nummer 1 - BGH:
“Sommer unseres Lebens“

[...] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum
fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür,
dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast
des Anschlussinhabers
[...]

1. Man hat die Datensätze der Log-Firma + die Beauskunftung des Providers, die für eine tatsächliche Vermutung
sprechen, das diese Rechtsverletzung über den Anschluss getätigt wurde und der AI dafür verantwortlich ist.
2. Der Beklagte muss sich jetzt dazu äußern = sekundäre Darlegungslast (§ 138 Abs. 2 ZPO).
- Vermutungstatbestand/Vermutungsfolge
=> Es muss die Ermittlung und Zuordnung der IP bestritten werden.
- Vermutungsfolge/Vermutungstatbestand
=> Es muss bestritten werden, dass weder er als AI, noch die Familienmitglieder die Rechtsverletzung
begangen haben.

Hinweise:
- Kein einfaches Bestreiten, sondern genügend Tatsachen vor zu tragen, die seine Behauptungen begründet
erscheinen lassen (Beweise (Zeugen, Gutachten, eidesst. Versicherungen, Screens, Belege etc.)).
- Nur mit Nichtwissen bestreiten, dass über den eigenen Internetanschluss eine Rechtsverletzung
erfolgt ist nicht ausreichend = einfaches Bestreiten.
- Die sekundäre Darlegungslast = Äußerungspflicht, aber keine Beweislast, die liegt beim Kläger!

3. Jetzt ergibt sich erst für den Richter: Störer; Störer/Täter.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Mehr ist es nicht, nach meiner laienhaften Auffassung. Aber...

... Grundlage ist aber doch schon die Klageerwiderung.

=> Sehr viele geben sie im Do-it-yourself-Verfahren ab, passt der nächst kommende Gerichtsbrief nicht ins Weltbild,
wird ein Anwalt beauftragt. Meist ist es jetzt schon zu spät für Korrekturen!
=> Anwälte sind nicht motiviert oder qualifiziert und geben nur eine 0815-Erwiderung ab. Ist eben zu viel Arbeit für
wenig Geld. Bei einem WF Streitwert 1.200,- € z.B., wäre es eben für ca. 10 Stunden Klageerwiderung, mehrere Stunden
weitere Gerichtspost + Gerichtsalltag (inklusive Reisekosten, weil der Beklagte will keine Zusatzkosten) eben nur gesamt
ca. 277,- €. Und wenn ich als Beklagter hier auch noch spart und seinen Familienanwalt (Spezialgebiet Arbeitsrecht) be-
auftragt, ist das Ergebnis schon vorprogrammiert.
=> Anwälte sind motiviert geben einen qualifizierten Vortrag ab, scheitern aber an dem Gerichtsstandort und seiner
Rechtsauffassung + Futter durch den Beklagten (natürlich hören wir das nicht gern und darf auch nicht sein, denn der Anwalt
MUSS es richten. Dafür bekommt er ja meine Opfer-Knete. Wir sagen nur ein Wort, er muss einen ganzen Vortrag zaubern).

Die Thematik ist doch so, das ich die Missstände komplett anspreche und nichts unter den Teppich kehre. Deshalb
könnte man Äußerungen hinsichtlich "meiner Anwälte" auch unterlassen, denn im Endeffekt ist man froh, wenn man
einen hat, der sein Handwerk versteht. Man sollte aber auch die eigenen Defizite erkennen und Neues umsetzen.

Die “Älteren“ (ab 2005) wie Hadron, Grazer57, Baxter, Princess15114, Plauzi usw. können doch es einschätzen,
das wir seitdem immer das Gleiche sabbeln und die Situation sich immer mehr zuspitzt, aber zu unseren Ungunsten.
Sicherlich gibt es auch Sternstunden, und wir feiern jedes einzelne AG Urteil, welches letztendlich wie ein Furz gewaltig
stinkt, aber genau so schnell verfliegt. Sorry!


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Wenn wir nicht schnellsten lernen,
  • in den Foren die lilabunte Brille abzunehmen
  • im Klageverfahren zu beweisen, was ich behaupte
  • als Anwalt “handwerkliches“ Geschick an den Tag zu legen, im Interesse des Mandanten
    Neues auszuprobieren
  • Beklagter und Anwalt eine Symbiose eingehen
werden wir eben weiter polemisieren und uns die Abmahnwelt malen, wie wir sie gern hätten (aber wie sie nun einmal
nicht im Entfernten ist).

Ich gehe sogar noch ein Stückchen provokant weiter. Die größten Trolle dieser Abmahnwelt sind die Foren-Communitys
an sich selbst. Denn hier verkauft (manche im wahrsten Sinne des Wortes) jeder seine theoretische Weisheit, aber
nicht die Realität. Weil die Meisten - keinen - Bezug zur Realität haben, sondern nur in ihrer anonymen abgeschlossenen
4-Wänder-Forenwelt verbringen, als mit realen Menschen zu kommunizieren. Alle, die nicht die Meinung des Rudels oder
der “Alten“ teilen, sind niveauslos oder verstehen nicht.

Ist die gegenwärtige Situation fair oder auf Höhe des digitalen Zeitaters - bestimmt nicht. Bestimmt bin ich mit der
Gesamtsituation auch nicht zufrieden, aber Polemik und Bauchgefühl werden keinen Ausweg bringen. Kommen zwar
gut beim Foren-Rudel an, man ist cool und bekommt, wenn wir es hätten, 1001 gedrückte Danke-Buttons, mehr aber
nicht. Und die History unterstützt irgendwie mehr meine einzelnen Ausführungen oder Zitat,

"Zeugen, Zeugen und nochmals Zeugen"

und wenn ich die nicht habe, nicht finde, dann habe ich eben Pech. Punkt. Aus.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7385 Beitrag von Steffen » Dienstag 13. März 2012, 12:48

el Chupa Cabra hat geschrieben:
Steffen hat geschrieben:und wenn ich Zeugen nicht habe, nicht finde, dann habe ich eben Pech. Punkt. Aus.
Ist das wirklich Deine Meinung zu einer Rechtsstaatlichkeit?

“Nicht jeder lebt in einer Bananenrepublik,
nur weil die Affen die Bananen nicht auf bekommen
!“

Was bitte, hat denn ein nicht Benennen können von Zeugen mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Lese Dir doch
einmal nicht nur durch, sondern verarbeite es einmal.

Zivilrecht = Das Gleichheitsprinzip
Jede Partei (Kläger/Beklagter) [blink2]beweise[/blink2], was ihm zum Vorteil gereicht und seinen Anspruch stützt oder den
gegnerischen Anspruch hindert.

Im Gegenteil, dieses Gleichheitsprinzip ist grundgesetzlich abgesichert im Art. 3 GG.

Und ich muss mal direkt und Niveauslos werden. Wenn ich dazu zu doof bin, muss ich eben verlieren, wie wir
es seit 2005 auch tun.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7386 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. März 2012, 00:06

[quoteemel Chupa Cabra]Ja klar, ich konter eine Eidesstatlichen Versicherung mit einer Eigene, nur glaubt mir das,
auf Grund Deiner Auslegung, ja kein Richter!
Und Zeugen aus dem Familiären Umfeld, ggf. sogar Freunden, schenkt man was für eine Glaubhaftigkeit?[/quoteem]
Ich verstehe echt die Thematik Zeugen bzw. eidesstattliche Erklärung nicht. Wenn ich aus meinem Umfeld einen Zeugen
benenne und seine Aussage mittels eidesstattlicher Erklärung präsentiere, ist es doch dabei schnurz, ob es jemand aus
dem Familienverbund oder Freundeskreis ist. Hauptsache derjenige ist im Klageverfahren nicht Bestandteil der Partei. Die
Klägerseite kann doch 100-mal sagen, dass es gelogen sei - sie muss es beweisen und auch ein Richter wird sich hüten
dies auszusprechen! Wer sich auf etwas beruft - dem obliegt die Beweislast. Wen willst Du denn als akzeptierten Zeugen
benennen, einem von der Straße zufällig zum Log-Zeitpunkt ausgewählten Fußgänger?


[quoteemel Chupa Cabra]Ich konter:
- Wie Glaubhaft ist ein Unternehmen das mit der "Jagd auf Urheberverletzer" sein Geld verdient?[/quoteem]
Was ist denn das für ein Konter? Für mich naives Foren-Gesabbel. Sry. Jeder Urheber, Rechteinhaber, Rechteverwerter hat
ein legitimes Recht, Verstöße gegenüber seinen Werke geltend zu machen. Hier sollte doch auch mal überdenken wert sein,
bei vielen Abmahnungen, werden wohl auch viele Rechtsverstöße zu Grunde liegen.


[quoteemel Chupa Cabra]- Wie Glaubhaft ist eine Eidesstattliche Versicherung eines entsprechenden Geschäftsführers oder Mitarbeites eines solchen
Ermittlungsunternehmens?[/quoteem]
Ich versteh die Welt nicht! Wir können nur andere kritisieren oder uns aufregen. Warum bekommen wir denn so eine beschissene
vermedailte Eidesstattliche Versicherung nicht hin? Sind wir zu ehrlich oder zu unfähig?


[quoteemel Chupa Cabra]Als nächstes kommt sicher von Dir der Spruch: Rechtsanwälte würden vor Gericht niemals nicht LÜGEN *ROFL*[/quoteem]
Du kannst vieles bzw. alles denken, aber nicht öffentlich äußern. Lügen vor Gericht - gibt es nicht.


,,..--.-


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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7387 Beitrag von Steffen » Mittwoch 14. März 2012, 01:15

@Grazer, @All

nachdem ich Dein Posting las, habe ich erst ein paar Tempos voll geweint und mich dann selbst auf die “Stille Treppe“ verbannt.

Wenn eine Fuballmannschaft voller Stars zu Hause 0:3 verliert, sollte man einfach einschätzen, das die gegnerische Mannschaft
an diesen Abend stärker war, vielleicht ein Quäntchen mehr Glück hatte, und wir Stars einfach zu schwach.

Bei einem verlorenen Spiel sieht man wohl auch darüber hinweg.

Aber wenn man laufend verliert läuft es so bei uns:
  • 1. Schuld sind die pösen Schiedsrichter. Die können uns nicht leiden, haben keine Ahnung von den Regeln und sind bestimmt
    gekauft. Schiri - Telefon!
    2. Schuld sind die untalentierten Trainer. Die haben einfach keine Ahnung. Der Vertrag wird gekündigt und wir suchen uns einen
    Neuen, dann wird alles Besser. Besonders die Δ-7'er Kette muss eingeführt werden, wenn wir siegen wollen.
    3. Schuld ist das Management. Falscher Spielertransfer, zu geringe Spielergehälter keine BMW als Dienstfahrzeuge.
    4. Schuld sind die Gegner. Die spielen unfair und mit übertriebenem Körpereinsatz. Wir werden uns beim DVB diesbezüglich
    beschweren.
    5. Schuld sind die Fans, sie wollen andauernd, das wir gewinnen, wenn nicht buhen sie uns aus. Auf solche Fans können wir
    gern verzichten.


Natürlich ist dieses einfacher, als zu sagen: wir spielen einfach Scheiße und es reicht nicht fürn Klassenerhalt!

Mehr sog i net! - Steffen

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7388 Beitrag von Waldschrat » Mittwoch 14. März 2012, 05:59

Steffen hat geschrieben:=> Es muss die Ermittlung und Zuordnung der IP bestritten werden.
Was anscheinend auch manchen Juristen nicht klar ist: das sind zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben....

Ich habe a) eine Auto-Nummer und die Behauptung, der Fahrer habe etwas böses gemacht
und b) die erfolgreiche Zuordnung der Nummer zu einem Halter
und hier eben a) eine IP Adresse mit der Behauptung, dass über die IP Urheberrechte verletzt wurden
und b) dann die erfolgreiche Zuordnung dieser IP zu einer Person
Nur, beim Auto ist jedem klar, dass die Tatsache, dass eine bestimmte Nummer überhaupt vergeben wurde, nicht ein vorgeworfenes Fehlverhalten beweist

Hier wurden schon Urteile zitiert, in denen mehr oder weniger die Anordnung zur Herausgabe als Beweismaterial gewertet wurde.

Mike
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7389 Beitrag von Mike » Mittwoch 14. März 2012, 23:28

Da gab es doch gestern ein Posting von einem User namens @Goldregen. Der wirkte, als würde er sich in der Materie auskennen. War mE eine Bereicherung.

Wurde das gelöscht oder verschoben? Und wenn ja, wohin? *verwirrtguck*

Deathangel
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7390 Beitrag von Deathangel » Donnerstag 15. März 2012, 00:02

Mike hat geschrieben:Da gab es doch gestern ein Posting von einem User namens @Goldregen. Der wirkte, als würde er sich in der Materie auskennen. War mE eine Bereicherung.

Wurde das gelöscht oder verschoben? Und wenn ja, wohin? *verwirrtguck*
Also ich finde es schade, dass sich Goldregen hier verabschiedet hat, zumal er sehr sachlich
diskutiert hat, ohne zu beleidigen. Das gibt es heute nicht 'mal mehr im Bundestag.
Es scheint jedoch so, dass diese Kanzlei aus Augsburg immer ein besonderes Reizthema darstellt.
Ich wurde auch von dieser Kanzlei in 2008 abgemahnt und freue mich ebenfalls über die Verjährung.

Was sich jeder einmal klar machen sollte ist, das es heutzutage keine Rolle spielen sollte,
wer wegen was abgemahnt wurde oder ob er es war oder nicht ! (Die Würde des Menschen ist unantastbar !)
Fakt ist doch, dass der Musikgeschmack oder die sexuelle Ausrichtung eines Abgemahnten rein
gar Nichts über einen Menschen aussagt und auch gar keinen Juristen interessiert.
Es geht hier nur um das Geld hart arbeitender Menschen, dass auf degenerierte Schmarotzer
dieser Gesellschaft, mit dem Segen der Politik, umverteilt werden soll.

MfG

Deathangel

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7391 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. März 2012, 00:32

Waldschrat hat geschrieben: Was anscheinend auch manchen Juristen nicht klar ist: das sind zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben....
delta hat geschrieben: Die RAs, die sonst jede Möglichkeit zur "Selbstdarstellung mit (mehr oder minder) leichter Werbewirkung" nutzen,
haben überhaupt kein Interesse daran, dass dieses Thema ausführlich, juristisch, sachlich diskutiert wird. Selbst
"Kommentare", auf einigen Seiten von RA zu diesem Thema, haben nicht die "redaktionellen Hürden" genommen....
Dieses Thema soll einfach "totgeschwiegen" werden.
Zuerst einmal einen Vorschlag an Euch Beide. Schreibt mir einmal bitte Eure Vorschläge auf hinsichtlich einer
möglichen Erweiterung der Argumentation in einer Klageerwiderung. Aber bitte keine Romane. Ich nehme es einmal
und lege es ein paar Anwälten vor, die es unparteiisch bewerten oder es zerflettern. Bitte per PN. Wenn der Prophet
nicht zum Berg kommt, dann...

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Man muss mal einiges bedenken. Die grundsätzliche Situation im Abmahnwahn hat tadellos hingehauen, solange
jeder in Ruhe seinen Stiefel machen konnte. Die Foren haben in Ruhe ihre Fragensteller mit dem Grundkurs bedient,
Anwälte haben in Ruhe ihre 0815-Schreiben und Rundumsoglos-Pakte geschnürt...

...und jeder war glücklich und zufrieden. Der eine im Forum, der andere mit seinem Kontostand.

Nur was sich 2011 schon abgezeichnet hatte, setzt sich 2012 fort. Die Zahl der Klageverfahren steigt stetig an.
Noch nicht Besorgnis erregend, aber sie steigen. Nach m.E. war ausschlaggebend die Aussagen der Bundesrichter:

[...] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen
Zeitpunkt einer bestimmten Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person
für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers
[...]

Der erste übrigens, der dessen Tragweite sofort erkannt und umgesetzt hat, war die Kanzlei Kornmeier & Partner. Und
auch wenn es die Wenigsten hören möchten, die Richter haben die tagtäglich massenhaften Rechtsverstöße gemäß
dem Gesetz einzudämmen. Das Gesetz sagt nun einmal grob: Herunterladen/Anbieten von urheberrechtlich geschützten
Werken ist strafbar. Das ist die Aufgabe der Richter.

Die Situation ist aber viel zu Ernst, das man sie mit Foren-Parolen und Bauchgefühl verniedlichen kann. Weil ganz einfach,
diejenigen die sich wirklich nach uns richten sollten - mit Ihrem Geld dafür einstehen. Ich betone noch einmal: Mit Ihrem
Geld! Sicherlich werden die wenigsten Abgemahnten so eine Fülle an Informationen als Grundlage besitzen, wie vielleicht
andere, die sich nicht scheuen mit vielen zu sprechen. Wenn man dann aber den ganzen Mist sieht, hört und liest, muss
man sich fragen - sind wir wirklich zu unfähig? Wenn ich von wir rede, meine ich wir, und nicht nur unsere Anwälte.

Was ich überhaupt möchte, die wenigsten haben es bis jetzt verarbeitet ist doch: Natürlich @Mistreaded ist die sekundäre
Darlegungslast keine Beweislast. Auch wenn diese Vermischung schon von einigen Gerichten so aufgefasst wird. Die
sekundäre Darlegungslast wird aus dem § 138 Abs. 2 ZPO hergeleitet i.V.m. der Tatsache, das die ermittelte IP-Adresse
der Log-Firma dem Anschluss des Betroffenen zweifellos zugeordnet werden kann.

[...] Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären. [...]

Um aber die tatsächliche Vermutung der Täterschaft auszuschließen, bedarf es mehr als einfaches Bestreiten mit Nichtwissen
und wilder Erweiterungen in der gerichtlichen Korrespondenz nach der Klageerwiderung. Hier kommt es eben auf einen
Schwerpunkt, z.B. neben @Waldschrat und @delta, an: das A und O = Absicherung des Anschlusses. Sicherlich ist das wie
weit, abhängig vom Gerichtsstandort, aber mittlerweile gilt: egal wie, Hauptsache substantiiert.

Und hier beißt die Maus keinen Faden ab, substantiiert heißt, wenn genügend Tatsachen vorgetragen wurden, um ihn
begründet scheinen zu lassen.

Und hier reicht ein einfaches: “Ich war es nicht“, einfach nicht aus.

Es muss in Mark und Knochen übergehen, dass was man behauptet, es mittels Zeugen - eidesstattliche Erklärung zu
begründen. Es muss klar sein, sinnlose Parolen oder Klischees, hören sich gut an, nützen aber einen nicht die Bohne in
einem Klageverfahren. Und wenn wir nicht dazu in der Lage sind, dann sollte man so ehrlich sein, und Schweigen, aber nicht
die Schuld nur bei anderen suchen.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7392 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. März 2012, 10:52

[quoteemGrazer57]Falscher Denkansatz ......
das sollte erst einmal neutral, unabhängig geklärt werden ....[/quoteem]

Recht haben allein genügt nicht, man muss es beweisen!

Wenn man in einem Forum Postet, das sich mit juristischen Themen auseinandersetzt, nützt es nichts, wie ein Naturwissenschaftler
zu denken oder aus seinem bauchgefühlsmäßigen Gerechtigkeitsempfinden. Man muss versuchen, wie ein Jurist zu denken. Denn alles
andere versagt im Gerichtssaal. Und wollen wir hier vernünftig sein, pensionierten Straf-Richter zuhören, die noch weniger Ahnung vom
Urheberrecht haben, als wie ich? Denn letztendlich geht es dabei nicht um uns, sondern um diejenigen, die seid 2005 versagen in der
Praxis und das mit Ihren Geld als Einsatz. Vielleicht auch wegen uns!


Stichpunkt: Juristischer Wahrheitsbegriff

Man muss einfach einmal unterscheiden zwischen einen "richtigen" und "juristisch wahren" Entscheidungsinhalt. Es geht um eine kontrollierte
richterliche Verminderung der Unsicherheiten innerhalb seiner Entscheidungsfindung i.V.m. Ausschöpfung aller Rechtsnormen. Hier wird
keine absolute “Richtigkeit“ erzielt; es wird Vertretbarkeit bzw. Brauchbarkeit erzielt.
Ergebnis: Das noch weniger als “falsch“ bezeichnet werden kann.

Prof. Dr. Klaus Sakowski, Grundlagen des Bürgerlichen Rechts, 2. Auflage, S. 2
Der Unterschied zwischen den von Gesetzgebern verabschiedeten Gesetzen und Naturgesetzen besteht darin, das erstere übertreten werden
können, letztere hingegen nicht. Bei Rechtsgesetzen geht es um das “Dürfen“, bei Naturgesetzen um das “Können“. Oder anders gesagt,
es geht bei den Naturgesetzen um das “Sein“ bei Rechtsgesetzen um das “Sollen“.

»Glaubhaft, nachvollziehbar, widerspruchsfrei« oder der juristische Wahrheitsbegriff.

Das heißt, wir können uns bis zum St. Nimmerleinstag streiten, im Gerichtssaal sitzen nun einmal verknöcherte Juristen.


::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Grundvoraussetzung:

[...] Wird ein geschütztes Werk der Öffentlichkeit von einer IP-Adresse aus zugänglich gemacht, die zum fraglichen Zeitpunkt einer bestimmten
Person zugeteilt ist, so spricht zwar eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Daraus
ergibt sich eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers [...]


Bsp.: 4 Log-Datensätze, 3 unterschiedliche Tage, 4 unterschiedliche Zeiten, 3 unterschiedliche IP-Adressen

Log-Datensatz P2P-IP, Zuordnung durch den Provider mit dem Ergebnis, das in allen 4 Fällen, die 3 ermittelten P2P-IP’s dem betreffenden
Anschluss - ich betone Anschluss - zugeordnet werden konnten.

Das bedeutet, es begründet die tatsächliche Vermutung, für die Täterschaft des AI.

Jetzt muss der Beklagte, im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast (Äußerungspflicht gem. § 138 Abs. 2 ZPO) dem entgegentreten.

=> Bestreiten der Ermittlung der IP-Adresse
=> Bestreiten der Zuordnung der IP-Adresse
Wenn nicht, erfüllt es den Vermutungstatbestand und begründet die Vermutungsfolge.

Einfaches Bestreiten, wie z.B: das der Rechtsverstoß nicht über den eigenen Anschluss aus getätigt wurde, reicht nicht aus. Man hat insbesondere
den Familienverbund zu befragen (natürlich, wenn vorhanden, wenn nicht, wird es schon wieder schwieriger).

=> Bestreiten, das der Rechtsverstoß von ihm oder einen seiner Familienmitglieder getätigt wurde, da dieses die Vermutungsfolge betrifft.

Aber, immer unter dem Gesichtspunkt: Kein einfaches Bestreiten, sondern durch einen substantiierten Vortrag. Denn ansonsten wird die
vorgenommene Äußerungspflicht als nicht zureichend eingeschätzt.


Jetzt schließt sich wieder der Kreis. Es nützt nichts, etwas lapidar vorzutragen, sondern es muss Substanz haben. Solange Du @Grazer
und viele andere an ihre “eigenen“ Denkweise festhalten, werden wir uns weiter vergleichen und verlieren. Natürlich, da stimme ich uneigeschränkt
zu, müssen die Herren Sorglos-Paktetpacker, wieder einmal ihr Handwerk lernen oder sich auf dieses Besinnen.

Warum, @Garzer57? Weil wir alles besser können, weil wir alles besser wissen, weil wir nur die Einzigen sind, die wissen wie es wirklich läuft,
weil alle anderen nichts wissen usw. usf. Diese Anno Dazumal 2005 Denkweise, da scheint man in einem Verbraucherforum gern gesehen bzw.
gelesen zu sein, einen Nutzen hat es aber real im Klageverfahren nicht.

Ups, sogar ohne Beleidigung. Die Stille Treppe hat gewirkt.


VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7393 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. März 2012, 12:31

Amtsgericht München, Az. 142 C 10921/11 Urteil vom 15.02.2012:
Keine Störerhaftung des Vermieters für seinen Mieter für illegales Filesharing:



Quelle: Kanzlei Dr. Knies, München
Urteil im Volltext (gute Qualität): AG München, Az. 142 C 10921/11


Zuerst einmal Danke an alle Beteiligten, eigentlich für uns ein Lehrbeispiel.

Hier ging es um das, was ich seid geraumer Zeit (2 Jahre) gebetsmühlenartig predige.

A und O = Prüfpflichten bzw. Zugangssicherung!

Obwohl der Vermieter der Anschlussinhaber - juristische Vertragspartner - ist, nutze der Mieter den im Mietpaket enthaltenen Internetzugang.
Jetzt lautete die Frage nicht nach falschen Denkensweisen, sondern einfach und schlicht, kann der Vermieter als AI haftbar gemacht werden
hinsichtlich einer offensichtlichen Rechtsverletzung über seinen Anschluss. Ergo, muss er für die AG + SE (Abmahnung) aufkommen.

Störerhaftung
Die Unterbindung einer Urheberrechtsverletzung von einem bestimmten Internetzugangsanschluss aus sowie die Erlangung von Schadenersatz.
Liegt ein Fall der Störerhaftung vor, muss nämlich der eigentliche Täter nicht ermittelt werden.

Wenn jetzt man seine Verteidigungsstrategie auf einfaches Bestreiten gelegt hätte (Thema: unsubstantiiert), wäre das in puncto Störerhaftung
streng urteilende Gericht zu einem anderen Ergebnis gelangt. Aber der Vermieter konnte schlüssig und zur Überzeugung des Gerichtes
substantiiert darlegen, das er seinen gebotenen Prüfpflichten nachgekommen ist.

Mit Was? Bestreiten mit Nichtwissen, Belege (Klausel Mietvertrag) + Zeugen; eidesstl. Erklärungen.

Hier, wenn es wirklich eintritt, ist doch auch egal, ob die Klagerseite die Wahrheit des Inhaltes + Zeugen anzweifelt. Sie muss es beweisen. Und
dem Amtsrichter war der sekundären Darlegungslast genüge getan oder wie im sehr guten Urteil steht: Zur Überzeugung des Gerichts und nichts
mit, das der Richter dem Beklagten nichts glauben muss.

Also nochmals Dank, an alle Beteiligten. Und jetzt schauen wir zu den restlichen 1.399 Klageverfahren...

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7394 Beitrag von Steffen » Donnerstag 15. März 2012, 23:37

@princess15114, klar alter Hut. Zeigt es aber, wie es gemacht werden sollte und nicht das ewige
nichtssagende Gesabbel ab Klagschrift.


[quoteemGrazer57]trotzdem stimmt Deine Aussage "zweifellos" nicht und suggeriert den meisten Abgemahnten ...
na denn ... ist ja eh zwecklos.[/quoteem]
O.K., aber Du wolltest doch diesbezüglich eine zweite Meinung einholen!?

Mal zum OLG Beschluss (I-20 W 132/11). Hier wurde auch von Anwälten angekündigt, dass nun alle
mod. UE unwirksam werden. Nach m.E. sind sie es nicht. Und man sollte beachten, hier ging es um
ein Beschwerdeverfahren gegen Versagung PKH + Altfall von Rasch. Das heißt, die Sonne des BGH
Sommer unseres Lebens schien zum Tatzeitpunkt noch nicht und der Aufhänger war Aktivlegitimation
oder besser gesagt zum Teil Fehlende. Von ermittelten IP-Adressen lese ich da nichts. Du?


[quoteemGrazer57]Du bringst immer Fälle in denen, das nie bestritten wurde und lediglich der sog. Störerhaftung
mittels Zeugenaussage und eidesstattl. Erklärungen ( sekundären Darlegungslast substantiiert )
entgegen gewirkt worden ist.[/quoteem]
Dann bringe doch mal andere, besser gesagt die Deinen Standpunkt unterstützen.


[quoteemel Chupa Cabra]Ja ja, "ZumVergleichPrügel" finde ich da besonder erwähnenswert[/quoteem]
Rede doch einmal mit realen Menschen, nicht mit den Nicks aus den Foren. Die wollten in der Regel
Sicherheit und das der Rechtsstreit so schnell als möglich beendet ist mit einem Minimum an Kosten.
Es gibt nämlich erhebliche Diskrepanz zwischen den Aussagen eines anonymen Foren-Users und
einer realen Person am Telefon.

Ich habe es schon einmal erwähnt. jeder, der in einem Forum sich engagiert, sollte telefonisch
  • 1-mal in der Woche mit einem Abgemahnten
    1-mal in 14 Tagen mit einem Abgemahnten vertretenden Anwalt + Abmahnanwalt
    1-mal im Jahr mit einem RI
    1-mal im Jahr mit einem Richter sich unterhalten,
dann würden manche, statt Polemik, mal sachdienliches Posten. ;)

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7395 Beitrag von Steffen » Freitag 16. März 2012, 11:24

[quoteemGrazer57]darum ging es ja auch nicht .... es ging um Deine Aussage
warum sollte ich Urteile bringen?[/quoteem]
[quoteemNiemehrsharen]Ehrlich gesagt fehlen mir bei dieser Auflistung die Gespräche mit:
- Anwälten, die den Wahn nicht erhalten sondern bekämpfen wollen
- RI´s/Interpreten die durch den erlaubten Download berühmt geworden sind
- Richter, wie sie vorgestern hier rausgekickt wurden
- Abgemahnten, die die Sache erfolgreich ausgestanden haben, siehe hier:[/quoteem]

Ich fühle schon wieder meinen Blutdruck ansteigen...

1. Mich interessiert - nicht ganz -, - nicht zu einem Drittel -, sondern - kein - anonymer User, der sich erst auf Nachfrage
als Jurist bzw. Straf-Richter outet, wo ich nicht einmal weiß, ob es auch stimmt, und der noch weniger Ahnung hat vom
Urheberrecht wie meinereiner.
Überheblich? Bestimmt, aber wem es hier nicht gefällt - der brauch hier doch nicht zu Posten! Ich zwinge doch niemand!
Es gibt Loggi-Leak, Gulli:Board; NW, 123recht.de, Vereinsforum - viel Vergnügen, tschüß!
Wer aber hier Postet - bitte sachdienlich!
Aber das ist doch gerade dass, was wir Abgemahnte lieben. Leute die - vernünftig - schreiben, wo jeder sofort schreibt,
das derjenige ein Meister des geschliffenen Wortes wäre und sein Inhalt bzw. Verstand wie Stahl aus Sohlingen - mes-
serscharf. Schaut man aber genau hin, wird nur gesabbelt.

Außerdem, kann er ja jederzeit sich auf Eurer “Denkerfabrik“ auf Loggi-leak.info anmelden und richterlich-strafrechtlich
ermessen.



2. Leute die sich über die Auflistung aufregen, sind doch meistens diejenigen, die außer mit einem Foren-User, mit keinem
realen Menschen geredet haben. Mit einem Anwalt, ein Rechteinhaber schon gar nicht. Mit so jemand rede ich nicht (,
außerdem müsste ich vielleicht meine wahre Identität preisgeben).

Der normale Abgemahnte kommt ins Forum, holt sich Hilfe, ist dann weg, und wenn man Glück hat, kommt er noch einmal,
bevor er sein Lesezeichen löscht und sagt Ade. Das bedeutet, es interessiert ihm nur sein eigener Poppes. Und der Rest,...



3. Was bitte schön, hat ein Interpret und ein erlaubterer Download auf YouTube (z.B.) mit dem Thema hier zu tun?

Übrigens hast DU doch, mein lieber @Niemehrsharen, die Antwort schon selbst erteilt. ERLAUBTER DOWNLOAD. Wenn ich
aber, den neusten Film oder das neuste Album in einer P2P-TB herunterlade/anbiete, dann ist es ein UNERLAUBTER DOWNLOAD.
Denn jeder Urheber, Rechteinhaber bzw Rechteverwerter hat das alleinige Recht zu bestimmen über sein Werk. Und es ist sein
legitimes Recht, Verstöße dagegen

I. Herunterladen (Download)
=> §§ 16 Abs. 1, 53 Abs. 1 UrhG – unerlaubte Vervielfältigung (rechtswidrig hergestellt; öffentlich zugänglich gemachte Vorlage)
II. Anbieten (Upload)
=> § 19a UrhG – öffentliches Zugänglichmachen i.V.m. §§ 15 Abs. 2, 52 Abs. 3 UrhG – öffentliches Zugänglichmachen ohne Erlaubnis
des Rechteinhabers (RI),
III. Erfüllt Tatbestand nach § 10 UhrG

geltend zu machen.

Aber das wollen wir Abgemahnte nun auch nicht hören. Denn es war ja auch letztendlich niemand. Jeder ist “Unschuldig“, hat den
freundlichen Hacker von nebenan parat usw., aber Herr Richter, beweisen kann ich meine Zeitungsausschnitte nicht, das müssen
sie mir schon glauben. Und wenn nicht, sind sie gekauft, stelle ich die Vertrauensfrage...


Da fällt mir gerade auf, wir Abgemahnte wollen eigentlich nichts (von mir auch nicht viel) hören außer:
- Abmahnanwälte (je ausgefallener die Bezeichnung desto cooler)
- Betrüger
- jeder der nicht im Rudel heult ist ein Abmahnwahnerhalter
- Contentindustrie hat veraltete Vertriebsmodelle usw. usf.


Schau mal hier (und hier ging es - nur - um WPA - nicht einmal um WPA2)

So schnell lassen sich Passwörter knacken
(z.B. Amazon-Cloud-Großrechner; 400.000 Passwörter pro Sekunde)
Passwort 	                                                             Geknackt in …
08 Stellen (gängiger Begriff) 	                                             06,00 Minuten
08 Stellen (beliebige Kleinbuchstaben) 	                                     92,00 Stunden
08 Stellen (Großbuchstaben, Sonderzeichen, Zahlen) 	                     18,84 Jahren
12 Stellen (Großbuchstaben, Sonderzeichen, Zahlen) 	                    624,00 Jahren
Also, wäre es doch einmal angebracht, mal sachdienliches zu schreiben.



4. Steffens Bsp.: 4 Datensätze, 3 unterschiedliche Tage, 3 unterschiedliche IP’s, 4 unterschiedliche Zeiten

...übrigens, wie ist denn Deine Meinung zur aktuellen Lage + sekundären Darlegungslast, mein lieber @Niemehrsharen. Welche
Kenntnisse ziehst Du aus den aktuellen Klageverfahren. Schulenberg/Schenk als Bsp. will dieses Jahr noch die 200 knacken auf
Hamburg. Ich konnte in Deinem nicht ganz sachdienlichen Beitrag nicht viel darüber finden?

Weil ich ja Abmahnweltfremd bin und meine Aussagen nicht ganz richtig sind. In Hamburg zum Beispiel, hast Du ab 2 unterschiedliche
IP-Adress-Ermittlungen ausgesabbelt. Und selbst jetzt, kommst Du nur mit einem qualitativ guten anwaltlichen Vortrag zu einem
richterlichen Vergleich.

Aber auch das wollen wir nicht hören. Denn wir wissen es besser! Wir können alles besser! Haben die Besseren Argumente!...
...da frage ich mich, warum niemand von aktuellen Klageverfahren S&P, Schulenber/Schenk Hamburg berichtet? Oder Berlin? Anders,
im Pressebericht des AG Münchens gab es eine Zahlenangabe von 1.400 Klageverfahren. Nach m.E. gibt es bis jetzt 1 positives Urteil
(Vermieter). Was ist mit den Rest? Jeder der ein positivies Urteil dort erstreitet berichtet - ich lese nur nichts. Natürlich, weil alle nicht
auf Grazer oder Niemehrsharen hören und ihren praktischen anonymen Foren-Erfahrungen.

Und wenn nicht, haben wir schon die passenden Schuldigen parat...


5. Mir nützt kein Abmahn-ankämpfend-schreibender Blog-Anwalt, sondern einer, der sein Metier virtuos beherrscht.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7396 Beitrag von FortyTwo » Freitag 16. März 2012, 21:22

Steffen hat geschrieben: Ich habe es schon einmal erwähnt. jeder, der in einem Forum sich engagiert, sollte telefonisch
  • 1-mal in der Woche mit einem Abgemahnten
    1-mal in 14 Tagen mit einem Abgemahnten vertretenden Anwalt + Abmahnanwalt
    1-mal im Jahr mit einem RI
    1-mal im Jahr mit einem Richter sich unterhalten,
dann würden manche, statt Polemik, mal sachdienliches Posten. ;)
VG Steffen
Hilft aber nichts, Steffen. Im Gegensatz zu den meisten hier kann ich bei jeder einzelnen obigen Anforderung die Hand heben, aber was hilfts, wenn manche hier statt der bitteren (und zugegeben langweiligen) Wahrheit lieber das Foren-Hirngespinst von der Verschwörung der Gesetzgeber, Content-Industrie und Anwälten (guten wie bösen) und der Provider vertreten, die sich alle zusammengetan haben, um den kleinen und völlig unschuldigen User zu schröpfen.

Ich habe sogar manchmal den Eindruck, dass manche Forenteilnehmer an gar keiner Änderung des aktuellen Zustands interessiert sind, da sie sich in ihrer Opferrolle so gut gefallen. Denn dummerweise bedeutet Diskussion und Entgegenkommen, dass beide Seiten sich bewegen müssen, aber es scheint viel mehr Spaß zu machen in der Ecke zu hocken und mit dem Finger auf die ach so böse Welt zu zeigen.

Aktuelles Beispiel: Die ACTA-Demonstrationen und die kurze Diskussion hier. Man regt sich tierisch auf, dass die Content-Industrie die Politik versucht zu beeinflussen, aber auf die Aufforderung doch Gegenvorschläge zu machen kommt dann nur ein lapidares "Das ist nicht meine Aufgabe Vorschläge zu machen." Toll, wenn nur die Content-Industrie der Politik Vorschläge zur Gesetzesänderungen unterbreitet und der Mob draussen einfach nur "Nein!" schreit, ohne aber Substantielles zu liefern, dann braucht man sich nicht wundern, dass es läuft wie es läuft.

Ich habe gelernt (beruflich und privat), dass reines Protestieren einfach nichts bringt. Eine so negative Haltung erzeugt beim Gegenüber eine reine Abwehrhaltung. Wenn man aber mit Alternativen auf den Anderen zukommt, dann bewegt sich tatsächlich etwas - es dauert z.T. nur ein wenig lange.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7397 Beitrag von newbie-du! » Freitag 16. März 2012, 21:54

Guten Abend,

eine Frage die mich schon länger beschäftigt.
Was ist eigentlich wenn der Anschluss auf zwei Namen läuft, bspw. bei einer WG?
Quasi: Anschlusinhaber: Horst Meyer & Kurt Schmidt

Wie soll da nachgewiesen werden, wer fuer die Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist?

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7398 Beitrag von Steffen » Samstag 17. März 2012, 02:06

[quoteemGrazer57]mache doch das Diskussionsforum ganz einfach zu ......
Behalte nur die plakativen Vorgehensweisen und Deine eMail-Anschrift, weil
Deine o.g. Forderungen erfüllst selbst Du nicht ..... aber gut zu wissen oder
mit welchen speziellen "Freund" unter den "Abmahnanwälten" hältst Du
alle 14 Tage ein Telefongespräch oder sind es gar mehrere "Freunde"?
Also die Beschwerdeanrufe, dass das und das nicht ins Forum gehört, zählen natürlich nicht.
Ein wenig ekelt es sich mir auch, wenn ich mich mit so Rechteinhabern aus gewissen Branchen
unterhalten sollte.[/quoteem]

Dieses Forum bleibt, solange es nur Dumpftröten gibt, denen Ansehen wichtiger ist, als Wahrheit. Polemik, statt Argumente.
Anonyme Theorie, statt Praxis.


Wer diskutiert denn hier? Ihr/Du wollt doch nur eines hören:
  • alles Betrug
  • alles Betrüger
  • GF der Log-Firma-xyz war mal Schweinezüchter
  • Der RI verdient 100 Trillionen mit dem Leid armer Filesharer
  • Wir sind alles Unschuldige!
  • Wir wissen alles besser
  • Wir reden mit niemanden, außer mit Anonymen Opfern der P2P-Hexenverfolgung
ansonsten gilt nur unsere Meinung Anno Dazumal 2005:
  • alle Betrug
  • alles Betrüger
  • GF der Log-Firma-xyz war mal Schweinezüchter
  • Der RI verdient 100 Trillionen mit dem Leid armer Filesharer
  • Wir sind alles Unschuldige!
  • Wir wissen alles besser
  • Wir reden mit niemanden, außer mit Anonymen Opfern der P2P-Hexenverfolgung
Und beim kleinsten Huster der Gegenseite, geht Euch die Muffe und bei einem Schreiben von Debcon, was sich nur in einer
Zeile nicht mit dem Muster deckt, bekommt man einen hysterischen Weinanfall.

Aber hier geht es nicht um meinereiner, sondern um diejenigen, die Hilfesuchen und nur WC-Parolen erhalten von einer Handvoll
stehen-gebliebenen Gestrigen oder neuen Gestrigen, die letztendlich Null praktische Ahnung haben und sich weinerlich, zögerlich
und ängstlich hinter ihrer selbstgewählten Anonymität verstecken. Andere aber mit Ihrem Geld für unseren Foren-Mut bezahlen.

Und darauf habe ich keinen Bock mehr. Dieses weichwaschende Foren-Leben überall. 2010, als wir sagten: Nur mod. UE - nicht
zahlen, war doch abzusehen, das man auf den Tag hinsteuert, an dem die Gegenseite, aus der Deckung kommt und die Klagezahlen
erhöht. Natürlich bekam man Hilfestellung durch einen Karlsruher Sommers unseres Lebens.

Aber selbst jetzt, wo mit der steten Erhöhen der Klagezahlen unser - aller - Defizite sichtbar werden, sollen diese nur zu den Teil
angesprochen werden, der uns nicht betrifft und die Schlussfolgerungen gezogen, für die anderen Beteiligten.

Ne, ne, nen, ne, da spiele ich nicht mehr mit und jeder, der denkt mit Polemik kann er hier kontern, wird zum Teufel geschickt.



[quoteemFortyTwo]Denn dummerweise bedeutet Diskussion und Entgegenkommen, dass beide Seiten sich bewegen müssen, aber es scheint viel mehr
Spaß zu machen in der Ecke zu hocken und mit dem Finger auf die ach so böse Welt zu zeigen.[/quoteem]
Mit klaren Aktionen, da bist Du hier in den Verbraucherforen der Ignoranz und Feigheit falsch. Wenn Du Tester für Tempo suchst,
dann schon.

Aber eines gebe ich Dir kein Recht. Die beiden Seiten werden nicht aufeinander zukommen. Man hat aber von - allen beiden Seiten -
diesbezüglich gar kein Interesse.

Bild



VG Steffen

Waldschrat
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7399 Beitrag von Waldschrat » Samstag 17. März 2012, 07:20

@FortyTwo:

mal eine Frage an den Insider zum Ablauf: jemand schleppt im Auftrag eines RI (und mit dem Wisch vom Gericht) eine Datei mit Uhrzeiten und IPs bei euch an. Diese Liste umfasst dann z.B. die "Ausbeute" eines oder mehrerer aufeinander folgender Tage.
Verstehe ich den Ablauf richtig, dass in einem ersten Schritt die IPs dann erst mal
in eigene bzw. Reseller aufgeteilt werden, d.h. es gibt eine eigene Charge und je eine pro zuständiger Fremdfirma.

Jetzt kann es natürlich sein, dass aus irgendwelchen Gründen ein Teil der IPs aus zeitlichen Gründen nicht mehr zugeordnet werden kann. Was ist aber, wenn für auch nur eine IP aus *sonstigen* Gründen keine Zuordnung möglich ist (also entweder die 100% siche Ermittlung war doch nicht sicher, Uhrzeit Diskrepanz, etc.) Im Prinzip ist dadurch ja die Gültigkeit der gesamten Auskunft fraglich. Was tut dann der Provider?
denkbare Möglichkeiten:
a) den Vertreter des RI in der Antwort darauf hinweisen
b) das Gericht, das die Auskunft bewilligt hat, darauf hinweisen
c) die betroffenen Kunden anschreiben, dass "im Rahmen des gesetzlichen Verfahrens eine Auskunft erteilt werden musste, bei der möglicherweise Fehler enthalten sind ...."

sodelejetztawwer
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7400 Beitrag von sodelejetztawwer » Samstag 17. März 2012, 09:36

ohne Worte :_:
http://www.chip.de/news/USA-Totale-Raub ... 37209.html" onclick="window.open(this.href); return false;

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