Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@steffen
danke fuer die Blumen.
Eins wollen wir mal festhalten. Wer eine Abmahnung wegen unerlaubter Werbung erhaelt ist meistens ein Spammer, der gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht massenhaft ungefragt Postfaecher mit Muell zuballert. Das ist mit einem Anschlussinhaber der wegen angeblich hochgeladener Dateien abgemahnt wird nicht vergleichbar.
Der Bgh hat zu diesem Thema bereits seit etwa 2 Jahren immer mehr die Bremse gezogen, es muss jetzt immer eine eindeitige ausdrueckliche vorherige Einverstaendniserklaerung des Empfaengers vorliegen. Das gilt bei emails immer, egal ob gewerblicher Empfaenger oder Verbraucher. Steht eindeutig in § 7 UWG.
Trotzdem kriegen wir alle taeglich tonnenweise diesen Muell. Deshalb zieht der BGH da auch durch. Abmahnungen sind nicht immer schlecht. Da sind sie aus meiner Sicht oft berechtigt weil eigentlich allzuoft solche Werbung nur Grundlage fuer Abzocke ist.
Eine Ergaenzung noch.
Die Kostenetstattung ist haeufig fraglich. Ein Anwalt in eigener Sache kann nicht immer andere beauftragen oder selbst kostenpflichtig abmahnen. Und die Streitwerte in solchen Sachen sind auch durchgaengig angreifbar.
Aber ein anderes Wort fuer Kaltaquise ist Spam. Was nicht heisst, dass jede Abmahnung wasserdicht ist.
goody
danke fuer die Blumen.
Eins wollen wir mal festhalten. Wer eine Abmahnung wegen unerlaubter Werbung erhaelt ist meistens ein Spammer, der gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht massenhaft ungefragt Postfaecher mit Muell zuballert. Das ist mit einem Anschlussinhaber der wegen angeblich hochgeladener Dateien abgemahnt wird nicht vergleichbar.
Der Bgh hat zu diesem Thema bereits seit etwa 2 Jahren immer mehr die Bremse gezogen, es muss jetzt immer eine eindeitige ausdrueckliche vorherige Einverstaendniserklaerung des Empfaengers vorliegen. Das gilt bei emails immer, egal ob gewerblicher Empfaenger oder Verbraucher. Steht eindeutig in § 7 UWG.
Trotzdem kriegen wir alle taeglich tonnenweise diesen Muell. Deshalb zieht der BGH da auch durch. Abmahnungen sind nicht immer schlecht. Da sind sie aus meiner Sicht oft berechtigt weil eigentlich allzuoft solche Werbung nur Grundlage fuer Abzocke ist.
Eine Ergaenzung noch.
Die Kostenetstattung ist haeufig fraglich. Ein Anwalt in eigener Sache kann nicht immer andere beauftragen oder selbst kostenpflichtig abmahnen. Und die Streitwerte in solchen Sachen sind auch durchgaengig angreifbar.
Aber ein anderes Wort fuer Kaltaquise ist Spam. Was nicht heisst, dass jede Abmahnung wasserdicht ist.
goody
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
WIe sieht das ganze aus, wenn jemand einen trojaner hat, der Werbung rausballert?
Auch schuld?
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Nur schade, dass es keine genau so klaren Regeln gegen den Papiermüll gibt, der trotz "keine Werbung" Aufkleber immer in den realen Briefkasten gestopft wird, und bei dessen Entsorgung auch noch "Müllgebühren" anfallen....goodbyeing hat geschrieben: Eins wollen wir mal festhalten. Wer eine Abmahnung wegen unerlaubter Werbung erhaelt ist meistens ein Spammer, der gewerblich mit Gewinnerzielungsabsicht massenhaft ungefragt Postfaecher mit Muell zuballert.
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Der Bgh hat zu diesem Thema bereits seit etwa 2 Jahren immer mehr die Bremse gezogen, es muss jetzt immer eine eindeitige ausdrueckliche vorherige Einverstaendniserklaerung des Empfaengers vorliegen. Das gilt bei emails immer, egal ob gewerblicher Empfaenger oder Verbraucher. ....
Trotzdem kriegen wir alle taeglich tonnenweise diesen Muell.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
[quoteemgodobyeing]Aber ein anderes Wort für Kaltakquise ist Spam. Was nicht heißt, dass jede Abmahnung wasserdicht ist.[/quoteem]
Das mag sein, aber es möchte doch niemand hören, dass man zum Anwalt gehen sollte und es im Einzelfall prüfen. Der kostet doch Geld!
VG Steffen
Das mag sein, aber es möchte doch niemand hören, dass man zum Anwalt gehen sollte und es im Einzelfall prüfen. Der kostet doch Geld!
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Nein, der wirbt selbst nicht. Anderer Fall, aber denkbar ist wieder die Argumentation über unsere "geliebte" Störerhaftungkuchen hat geschrieben:WIe sieht das ganze aus, wenn jemand einen trojaner hat, der Werbung rausballert?
Auch schuld?
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@ waldschrat
Das stimmt so nicht, auch dafür gibt es klare Regeln. Auch da gilt § 7 Abs. 1 UWG.
Der Belästigungsfaktor ist (wegen eigener deutlich höherem Ressourceneinsatz des Werbenden) geringer, so dass solche Werbung eher zulässig ist. Wenn aber eindeuting mitgeteilt ist, dass diese Werbung unerwünscht ist, ist auch diese unzulässig. Wenn also Werbung eingeworfen wird, obwohl ersichtlich nicht erwünscht, haftet möglicherweise das Zustellunternehmen und der Werbende.
Bei "Direktmarketing", also Anschreiben mit Werbung gilt ähnliches. Sowohl werberechtlich (§ 7 UWG) als auch datenschutzrechtlich kann man dagegen vorgehen. Wenn einmal ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass diese Werbung nicht erwünscht ist und die Daten zu löschen sind, ist weitere Werbung völlig eindeutig unzulässig. Daneben gibt es noch die Robinsonliste
http://www.robinsonliste.de/
goody
Das stimmt so nicht, auch dafür gibt es klare Regeln. Auch da gilt § 7 Abs. 1 UWG.
Der Belästigungsfaktor ist (wegen eigener deutlich höherem Ressourceneinsatz des Werbenden) geringer, so dass solche Werbung eher zulässig ist. Wenn aber eindeuting mitgeteilt ist, dass diese Werbung unerwünscht ist, ist auch diese unzulässig. Wenn also Werbung eingeworfen wird, obwohl ersichtlich nicht erwünscht, haftet möglicherweise das Zustellunternehmen und der Werbende.
Bei "Direktmarketing", also Anschreiben mit Werbung gilt ähnliches. Sowohl werberechtlich (§ 7 UWG) als auch datenschutzrechtlich kann man dagegen vorgehen. Wenn einmal ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass diese Werbung nicht erwünscht ist und die Daten zu löschen sind, ist weitere Werbung völlig eindeutig unzulässig. Daneben gibt es noch die Robinsonliste
http://www.robinsonliste.de/
Es fragt sich immer, was teurer ist, selber rumwursteln oder lieber einen Anwalt einschalten. Mag jeder selbst entscheiden. Hängt immer auch davon ab, was der eigene Anwalt macht und was er dafür haben will. Der Irrglabe, solche Sachen selbst sinnvoll lösen zu können stellt sich allzuoft als teurer raus als die sofortige rechtliche Beratung. Beispiele dafür hätte ich genug, die dann erst beim zweiten oder dritten Anlauf hier ankommen und die erste vierstellige Summe schon weghaben und sich wundern, wenn ich kopfschütteln den Hinweis gebe, was sie sich hätten sparen können, abgesehen davon, dass fast immer zu weite Verbote unterzeichnet werden, die weder geschuldet noch sinnvoll sind. Man stellt sich meistens selbst ins Abseits, auch wenn die Abseitsfalle aufgebaut ist. Man muss ja nicht reinlaufen.Steffen hat geschrieben:[quoteemgodobyeing]Aber ein anderes Wort für Kaltakquise ist Spam. Was nicht heißt, dass jede Abmahnung wasserdicht ist.[/quoteem]
Das mag sein, aber es möchte doch niemand hören, dass man zum Anwalt gehen sollte und es im Einzelfall prüfen. Der kostet doch Geld!
VG Steffen
goody
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Vom (Un-)Sinn des “fliegenden Gerichtsstand”
auf gut Sächsisch
OLG Dresden, Beschluss des 14. Zivilsenates vom 09.02.2012,
Az. 1 W 0090/12
(LG Leipzig – 5 O 1875/11) – Beschwerdeverfahren Ablehnung
von PKH unbegründet
Es gibt immer wieder Diskussionen, Meinungen und Kritiken hinsichtlich eines veralteten "analogen"
Zivil- bzw. Urheberrecht. Besonders deutlich wird dieses im heutigen digitalen Zeitalter und beim
Thema Abmahn(un)wesen in Deutschland. Es werden immer mehr Rufe laut nach einem "digital" angepassten
Recht.
2012 muss man einfach nur sagen, dass sehr viele Gesetze und aktuelle Gerichtsentscheidungen einfach
"digital" antiquiert sind. Der heutige Gerichtsbericht soll sich deshalb nur auf einen Kritikpunkt
konzentrieren und gleichzeitig anprangern, den des § 32 ZPO. Besser bekannt als der so genannte
"fliegende Gerichtsstand" oder auch als "Forum Shopping".
Sicherlich bin ich mir auch bewusst, dass zum Beispiel der Deutsche Richterbund an den Regelungen
hinsichtlich des § 32 ZPO festhalten will und keine Änderungen zulassen möchte (Stellungnahme DRB).
[...]Allein der Umstand, dass von § 32 ZPO in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebrauch gemacht werden
kann, zwingt nicht dazu, den Anwendungsbereich der Vorschrift von vornherein gesetzlich einzuschränken.
Die Frage, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, ist immer eine solche des Einzelfalls. Ihre
Beantwortung sollte deshalb der Rechtsprechung überlassen bleiben. [...]
Warum wird der § 32 ZPO – "fliegende Gerichtsstand" – denn überhaupt kritisiert?
Selbst der BGH vertritt doch die Rechtsauffassung (IX ZR 176/10), dass der Tatort einer unerlaubten
Handlung im Sinne von § 32 ZPO liegt überall, ...
... weiterlesen
auf gut Sächsisch
OLG Dresden, Beschluss des 14. Zivilsenates vom 09.02.2012,
Az. 1 W 0090/12
(LG Leipzig – 5 O 1875/11) – Beschwerdeverfahren Ablehnung
von PKH unbegründet
Es gibt immer wieder Diskussionen, Meinungen und Kritiken hinsichtlich eines veralteten "analogen"
Zivil- bzw. Urheberrecht. Besonders deutlich wird dieses im heutigen digitalen Zeitalter und beim
Thema Abmahn(un)wesen in Deutschland. Es werden immer mehr Rufe laut nach einem "digital" angepassten
Recht.
2012 muss man einfach nur sagen, dass sehr viele Gesetze und aktuelle Gerichtsentscheidungen einfach
"digital" antiquiert sind. Der heutige Gerichtsbericht soll sich deshalb nur auf einen Kritikpunkt
konzentrieren und gleichzeitig anprangern, den des § 32 ZPO. Besser bekannt als der so genannte
"fliegende Gerichtsstand" oder auch als "Forum Shopping".
Sicherlich bin ich mir auch bewusst, dass zum Beispiel der Deutsche Richterbund an den Regelungen
hinsichtlich des § 32 ZPO festhalten will und keine Änderungen zulassen möchte (Stellungnahme DRB).
[...]Allein der Umstand, dass von § 32 ZPO in rechtsmissbräuchlicher Weise Gebrauch gemacht werden
kann, zwingt nicht dazu, den Anwendungsbereich der Vorschrift von vornherein gesetzlich einzuschränken.
Die Frage, ob ein Fall des Rechtsmissbrauchs vorliegt, ist immer eine solche des Einzelfalls. Ihre
Beantwortung sollte deshalb der Rechtsprechung überlassen bleiben. [...]
Warum wird der § 32 ZPO – "fliegende Gerichtsstand" – denn überhaupt kritisiert?
Selbst der BGH vertritt doch die Rechtsauffassung (IX ZR 176/10), dass der Tatort einer unerlaubten
Handlung im Sinne von § 32 ZPO liegt überall, ...
... weiterlesen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Darauf wollte ich anspielen...goodbyeing hat geschrieben:Nein, der wirbt selbst nicht. Anderer Fall, aber denkbar ist wieder die Argumentation über unsere "geliebte" Störerhaftungkuchen hat geschrieben:WIe sieht das ganze aus, wenn jemand einen trojaner hat, der Werbung rausballert?
Auch schuld?
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hallo,
ich hab auch so ein schönes Schreiben erhalten, zuerst hab ich die mod. UE abgeschickt und möchte nun gerne noch Akteneinsicht beantragen. Ich hab mir hier im Forum dazu den Post von Steffen durchgelesen, leider gabs die Bilder dazu nicht mehr.
Jetzt hab ich 2 Fragen, und zwar an welches Landgericht schick ich das ganze nun ? Ich nehme mal an von dem ich auch den Beschluss bekommen habe oder ?
Und wie siehts nun mit dem Aktenzeichen aus, da bin ich nun etwas verwirrt. Erstmal steht auf der Abmahnung auf der 1. Seite eine Aktennummer mit -bitte stets angeben- und dann nochmal auf dem Wisch vom Landgericht ein "AZ" wo ich mal annehme das dies das Aktenzeichen ist oder ?
Im Post hieß es aber auf der 1. Seite der Abmahnung, ja nehm ich nun die Aktennummer auf der 1. Seite der Abmahnung oder das AZ auf dem Beschluß des LG ?
Vielleicht hilft das in irgendeinerweise weiter, ich wurde von "Waldorf Frommer" abgemahnt und zwar über die schon viel bekannte Summe ... 956€.
Zahlen werd ich jedenfalls nichts, wenn die das Geld wollen sollen die vor Gericht ... geschenkt gibts nichts !!!
Ich meine wenn das alles noch im Rahmen geblieben wäre mit der Forderung + der UE bzw. mod. UE das man FALLS man es war in Zukunft unterlässt und falls dann nochmal was ist man richtig für bestraft wird dann wäre ja alles in Ordnung ... aber so ? Pure Abzocke und da stell ich mich schon aus Prinzip quer aber vorallem natürlich weil ich es nicht war
ich hab auch so ein schönes Schreiben erhalten, zuerst hab ich die mod. UE abgeschickt und möchte nun gerne noch Akteneinsicht beantragen. Ich hab mir hier im Forum dazu den Post von Steffen durchgelesen, leider gabs die Bilder dazu nicht mehr.
Jetzt hab ich 2 Fragen, und zwar an welches Landgericht schick ich das ganze nun ? Ich nehme mal an von dem ich auch den Beschluss bekommen habe oder ?
Und wie siehts nun mit dem Aktenzeichen aus, da bin ich nun etwas verwirrt. Erstmal steht auf der Abmahnung auf der 1. Seite eine Aktennummer mit -bitte stets angeben- und dann nochmal auf dem Wisch vom Landgericht ein "AZ" wo ich mal annehme das dies das Aktenzeichen ist oder ?
Im Post hieß es aber auf der 1. Seite der Abmahnung, ja nehm ich nun die Aktennummer auf der 1. Seite der Abmahnung oder das AZ auf dem Beschluß des LG ?
Vielleicht hilft das in irgendeinerweise weiter, ich wurde von "Waldorf Frommer" abgemahnt und zwar über die schon viel bekannte Summe ... 956€.
Zahlen werd ich jedenfalls nichts, wenn die das Geld wollen sollen die vor Gericht ... geschenkt gibts nichts !!!
Ich meine wenn das alles noch im Rahmen geblieben wäre mit der Forderung + der UE bzw. mod. UE das man FALLS man es war in Zukunft unterlässt und falls dann nochmal was ist man richtig für bestraft wird dann wäre ja alles in Ordnung ... aber so ? Pure Abzocke und da stell ich mich schon aus Prinzip quer aber vorallem natürlich weil ich es nicht war
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Sorry, einige Links nach Aktuell gehen nicht mehr.
Warum?
Ab Mittwoch sollte alles wieder Viren bereinigt sein.
Doswedanja Steffen
Warum?
Ab Mittwoch sollte alles wieder Viren bereinigt sein.
Doswedanja Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Hi Steffen, nur mal ne Frage, warum muss es eigentlich ein großes Diskussionsforum geben anstatt die Möglichkeit neuer Themen zu erstellen? Wenn hier jemand vor 1 Woche etwas Interessantes eröffnet hat, muss man immer zurücksteppen und suchen, irgendwann ist das Thema dann durch andere Themen platt, weil ja auch keiner mehr darauf antworten kann. Keine Kritik, nur eine Anregung. Ich denke, aufgrund der Rechtslage, wird dieses Forum noch eines der größten im Laufe der Jahre. Traurig aber wird bestimmt wahr :-(
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
[quoteemBrechthold]Hi Steffen, nur mal ne Frage, warum muss es eigentlich ein großes Diskussionsforum geben anstatt die Möglichkeit neuer Themen zu erstellen? Wenn hier jemand vor 1 Woche etwas Interessantes eröffnet hat, muss man immer zurücksteppen und suchen, irgendwann ist das Thema dann durch andere Themen platt, weil ja auch keiner mehr darauf antworten kann. Keine Kritik, nur eine Anregung. Ich denke, aufgrund der Rechtslage, wird dieses Forum noch eines der größten im Laufe der Jahre. Traurig aber wird bestimmt wahr.[/quoteem]
Das Forum ist schon so unübersichtlich mit den ganzen Threads.Wenn jetzt jeder frei einen neuen Thread aufmachen könnte, dann muss ich für jeden ein Navi von Dom-Dom zur Verfügung stellen. Da ich nicht soviel Kleingeld habe, bleibt es so wie es ist. Außerdem bei dem Admin, wäre ich mir nicht ganz sicher, dass das Forum groß wird, er hat schon 7 Foren-Installationen geext mit seinem flinken Löschfinger.
[quoteemanarchie99_ger]hat hier schon jemand erfahrung oder ahnung?[/quoteem]
Ich kenne keine Abmahnung, außer für einen Uploader bei z.B. RapidShare.
VG Steffen
Das Forum ist schon so unübersichtlich mit den ganzen Threads.Wenn jetzt jeder frei einen neuen Thread aufmachen könnte, dann muss ich für jeden ein Navi von Dom-Dom zur Verfügung stellen. Da ich nicht soviel Kleingeld habe, bleibt es so wie es ist. Außerdem bei dem Admin, wäre ich mir nicht ganz sicher, dass das Forum groß wird, er hat schon 7 Foren-Installationen geext mit seinem flinken Löschfinger.
[quoteemanarchie99_ger]hat hier schon jemand erfahrung oder ahnung?[/quoteem]
Ich kenne keine Abmahnung, außer für einen Uploader bei z.B. RapidShare.
VG Steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Es ist doch so dass sich das Abmahnen von One-KlickHoster Nutzer nicht lohnt. Denn der "entstandene" Schaden für den Lizenzinhaber ist nicht so groß.
z.B. Bei einem Film 6,80 € für die Kinokarte. Deswegen werden doch nur Fileshare abgemahnt. Den da kann man dann solche Wirre Urteile Sprechen.
OLG München, Beschl. v. 12.12.2011
Az. 29 W 1708/11
Angebote mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt
auf Internet-Tauschbörse haben grundsätzlich
gewerbliches Ausmaß
z.B. Bei einem Film 6,80 € für die Kinokarte. Deswegen werden doch nur Fileshare abgemahnt. Den da kann man dann solche Wirre Urteile Sprechen.
OLG München, Beschl. v. 12.12.2011
Az. 29 W 1708/11
Angebote mit urheberrechtlich geschütztem Inhalt
auf Internet-Tauschbörse haben grundsätzlich
gewerbliches Ausmaß
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
[Tagträumerei-On]Oberlandesgericht Steinwiesen, Urteil v. 30.02.2012 - Az. A W 3P/12
Leitsatz:
Der Schadensersatzanspruch für eine berechtigte ungenehmigte öffentliche Zugänglichmachung
von urheberrechtlich geschützten Werken über P2P-Netzwerke oder Online-Verkaufsplattformen
zum rein privaten Gebrauch beläuft allgemein sich auf 200 EUR* pro Werk. Bei Zitaten,
Textpassagen, Fotos und Einzelsongs 20 EUR pro Werk. Die GEMA-Preise sind nicht anwendbar.
Ein Freistellungsanspruch für die für eine Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten besteht
nicht, wenn die Einschaltung des Rechtsanwalts nicht erforderlich war.[/Tagträumerei-Off]
@delta,
natürlich ist das Spinnerei nur von meinereiner. Aber das wäre doch geil. Sony, Universal,
GDAST, Thompson usw. müssen ein Musterschreiben verwenden - was sowieso zig-tausendmal
vorliegt - und nur noch den SE einfordern neben der mod. UE.
Der ganze Spuk wäre vorbei - denn hier müsste man den Schaden dann beweisen, denn die
sekundäre Darlegungslast ist bei weiten - keine - Beweislast des Beklagten - die liegt
immer noch beim Kläger -, sondern nur eine Erklärungspflicht.
Richtig müsste nämlich sein, dass, wenn man sich zu den Anschuldigungen des Klägers
äußert, - er, der Kläger, - das Gegenteil der Äußerung beweisen muss und - nicht -
umgekehrt.
VG Steffen
* 200 für ein Album, Spielfilm oder Game ist angemessen und ein bisschen Strafe muss sein.
Klar, im Klagefall, werden dann die Kosten - im Verlierfall - für den fremden Anwalt fällig.
Selbst die Gestattungsanordnung (FamFG) sollte man ohne Anwalt hin bekommen können???
Leitsatz:
Der Schadensersatzanspruch für eine berechtigte ungenehmigte öffentliche Zugänglichmachung
von urheberrechtlich geschützten Werken über P2P-Netzwerke oder Online-Verkaufsplattformen
zum rein privaten Gebrauch beläuft allgemein sich auf 200 EUR* pro Werk. Bei Zitaten,
Textpassagen, Fotos und Einzelsongs 20 EUR pro Werk. Die GEMA-Preise sind nicht anwendbar.
Ein Freistellungsanspruch für die für eine Abmahnung angefallenen Rechtsanwaltskosten besteht
nicht, wenn die Einschaltung des Rechtsanwalts nicht erforderlich war.[/Tagträumerei-Off]
@delta,
natürlich ist das Spinnerei nur von meinereiner. Aber das wäre doch geil. Sony, Universal,
GDAST, Thompson usw. müssen ein Musterschreiben verwenden - was sowieso zig-tausendmal
vorliegt - und nur noch den SE einfordern neben der mod. UE.
Der ganze Spuk wäre vorbei - denn hier müsste man den Schaden dann beweisen, denn die
sekundäre Darlegungslast ist bei weiten - keine - Beweislast des Beklagten - die liegt
immer noch beim Kläger -, sondern nur eine Erklärungspflicht.
Richtig müsste nämlich sein, dass, wenn man sich zu den Anschuldigungen des Klägers
äußert, - er, der Kläger, - das Gegenteil der Äußerung beweisen muss und - nicht -
umgekehrt.
VG Steffen
* 200 für ein Album, Spielfilm oder Game ist angemessen und ein bisschen Strafe muss sein.
Klar, im Klagefall, werden dann die Kosten - im Verlierfall - für den fremden Anwalt fällig.
Selbst die Gestattungsanordnung (FamFG) sollte man ohne Anwalt hin bekommen können???
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
@anarchie99_ger
da würde mich aber mal interessieren, was konkret im Abmahnschreiben zum download aus rapidshare steht.
D.h. mit welchem konkreten Beweis wird die Abmahnung begründet ?
da würde mich aber mal interessieren, was konkret im Abmahnschreiben zum download aus rapidshare steht.
D.h. mit welchem konkreten Beweis wird die Abmahnung begründet ?
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Das würde mich auch interessieren.anarchie99_ger hat geschrieben:hi,
ich habe heute mit nem kollegen gesprochen.
er hatte sich als freeuser, also keine registrierung, bei rapidshare adobe photoshop gezogen.
das war letztes jahr, vor kurzem hat er ne abmahnung über 750 € bekommen.
er hatte keinen upload.
also soviel zu sicher bei rapidshare.
hat schon mal einer was von abmahnungen für videos von kink.com gehört?
Es ist bekannt das Rapidshare schon Daten von Uploadern raus rückt aber für einen Download.
Wie soll das gehen. Ist m.M.n im Moment rein Technisch nicht realisierbar.
Es kann aber sein das Photoshop nicht gecrackt war und nach Hause telefoniert hat. Das kann ich mir eher vorstellen.
edit1:In solch einem Fall würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Auf die Argumentation Seitens der Abmahn Kanzlei wäre ich gespannt. „Sie haben geladen und NICHTS verbreitet aber den "Nichtkauf" beim Händler prangern wir an“
edit2: ein Link zum Thema Rapidshare + Upload
http://www.boerse.bz/netzwelt/szene-tal ... -euro.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Natürlich telefoniert Photoshop nach Hause. Welche aktuelle software tut das nicht?
Aber daraus abzuleiten eine Abmahnung zu bekommen ist irreal. Demnach müsste ja jeder
Anschlussinhaber eine Abmahnung bekommen, wenn ein Rechner mit einem gecrackten photoshop
mit seiner Leitung verbunden wird. Betreiber von Internetcafes oder Flughafen-hotspots sehen dann wohl alt aus.
Ne Ne, das kann es nicht sein.
Aber daraus abzuleiten eine Abmahnung zu bekommen ist irreal. Demnach müsste ja jeder
Anschlussinhaber eine Abmahnung bekommen, wenn ein Rechner mit einem gecrackten photoshop
mit seiner Leitung verbunden wird. Betreiber von Internetcafes oder Flughafen-hotspots sehen dann wohl alt aus.
Ne Ne, das kann es nicht sein.
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
ag muenchen 142 c 1092_11 - keine störerhaftung für vermeiter im volltext.
schlechte qualität, aber lesbar. urteil noch nicht rechtskräftig.
vg steffen
Steffen - † 27.8.2018, R.I.P.
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Jetzt trifft es schon die Vögel
http://www.stern.de/digital/online/urhe ... 92891.html" onclick="window.open(this.href); return false;
http://www.stern.de/digital/online/urhe ... 92891.html" onclick="window.open(this.href); return false;
Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread
Mal eine allgemeine Frage:
Sind euch Fälle bekannt bei denen z.B. Musik oder Filme abgemahnt wurden die nicht in der Liste "Wer mahnt was ab" auftauchen?
Wahrscheinlich wäre halt die überwachung für unbeliebtere Werke für die Anwälte bzw. Überwachfirmen zu viel arbeit...
Sind euch Fälle bekannt bei denen z.B. Musik oder Filme abgemahnt wurden die nicht in der Liste "Wer mahnt was ab" auftauchen?
Wahrscheinlich wäre halt die überwachung für unbeliebtere Werke für die Anwälte bzw. Überwachfirmen zu viel arbeit...