Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7041 Beitrag von Steffen » Mittwoch 11. Januar 2012, 17:20

[quoteemChrisO]Im Grunde wollte ich nur darauf hinaus, dass es, bezogen auf die Aussage des Staatsanwaltes da-mals, wohl Kanzleien gibt, die entweder falsche Daten von den Loggerfirmen bekommen oder sich selbst IP's ausdenken, um die Listen einfach ein bisschen aufzufüllen, wie sonst kann man auf 50 % Fehlerquote kommen? Ich denke halt, dass ich deswegen eine Abmahnung bekommen habe.[/quoteem]
Ne, ne, ne. Du bist Dir sicher, dass die Ermittlung fehlerhaft ist, weil Du 101 %ig weißt, dass sich Deine IP täglich zw. 03:00 Uhr und 04:00 Uhr durch Zwangstrennung im Router (Default-Einstellung im Router) ändert.

Das muss doch dann in einem eigenen Test nachweisbar sein. Lückenlose Protokollierung der IP-Adressen vom Provider (1 Monat), wo ersichtlich ist, das sich diese täglich zw. 03:00 - 04:00 Uhr ändert. Natürlich die passenden Screens dazu hinsichtlich der Routereinstellung.

Alles andere ist allgemeines Lawotschka. Und so nimmt Dich jeder im Gerichtssaal auseinander. Behauptungen ins Blaue hinein, Schutzbehauptungen oder nur ,j.j-. .

VG Steffen

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7042 Beitrag von FortyTwo » Mittwoch 11. Januar 2012, 22:09

ChrisO hat geschrieben:Im Grunde wollte ich nur darauf hinaus, dass es, bezogen auf die Aussage des Staatsanwaltes damals, wohl Kanzleien gibt, die entweder falsche Daten von den Loggerfirmen bekommen oder sich selbst IP's ausdenken, um die Listen einfach ein bischen aufzufüllen, wie sonst kann man auf 50 % Fehlerquote kommen? Ich denke halt, dass ich deswegen eine Abmahnung bekommen habe.
Das alte Märchen vom IP-Adressen erfinden und auffüllen... .-:;

Ernsthaft: Solange es jeden Tag noch zigtausende P2P-User gibt, die meinen illegalen Content tauschen zu müssen, müssen die Kanzleien gar nichts auffüllen oder gar erfinden. Die werfen einfach nur die Angel aus und fangen an zu fischen. -ö.,,ö.,, Und die dümmsten Fische sind die, die bereits mehrere Angelhaken im Maul hängen haben, aber es trotzdem nicht sein lassen können, weil der Wurm einfach zu verlockend ist.

Und das mit den 50% Fehlerquote heisst nicht, dass die IPs fehlerhaft aufgelöst worden sind, sondern dass bei 50% der IPs die Speicherfrist abgelaufen war und somit die IP-Adressen vom Netzbetreiber nicht mehr zugeordnet werden konnten.

FortyTwo
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7043 Beitrag von FortyTwo » Mittwoch 11. Januar 2012, 22:38

Grazer57 hat geschrieben:zum vlt. 100sten Male .....
man muss für seinen spez. Einzelfall den Nachweis erbringen, das ein Fehler oder sonstwas für die
falsche IP-Ermittlung bzw. Zuordnung vorliegt.
Das das fast unmöglich ist, ist den Richtern scheinbar scheissegal ......

Man kann den Richter ruhig unterstellen, dass sie von den ganzen Vorgängen Kenntnis haben.
Auch das die Möglichkeit, dass sie Fehlurteile aussprechen , sehr hoch liegt, dürften die Richter wissen ....
Warum sie dennoch diese Spiel mit machen, ist mir schleierhaft.
Diese "Fehler", von denen hier ständig fantasiert wird, sind weitaus seltener (seeehhhhhrrr viel seltener), als hier und in anderen Foren stets angenommen wird. Mir persönlich liegt KEIN EINZIGER Fall vor, in dem eine IP-Adresse dem falschen Anschluss zugeordnet wurde. Die Ursachen, dass der "vermeintlich Falsche" abgemahnt wurde hatte bisher stets andere Gründe, die nichts mit dem eigentlichen Logging und Zuordnung der IP-Adresse zu tun hatte. Und von solchen Fällen liegen mir bisher 3 (in Worten: DREI !!!) Fälle vor - und das über einen Zeitraum von mittlerweile über 4 Jahren.

Und somit relativiert sich auch der Vorwurf, dass den Richtern hier ständig Fehlurteile unterlaufen, das Gegenteil ist der Fall. Es passt halt nur nicht in das strapazierte Verschwörungsbild einiger Forenteilnehmer.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7044 Beitrag von Estas » Donnerstag 12. Januar 2012, 14:02

hört hört.......

Ich arbeite bei der Telekom (als Verkäufer), HD geht erst ab VDSL25000 los..... und analog zwei gleichzeitige Gespräche gehen ja nicht! AUSSER IP/ISDN alias Universal

Als ich abgemahnt wurde habe ich selber meinem Arbeitgeber geschrieben an wenn meine Daten rausgegeben wurden, darauf wurde mir erst Auskunft gegeben nachdem ich die Namen der Abmahner erwähnt habe! Und das wurde BESTÄTIGT

Einmal zurecht (bezahlt und abgeschlossen), 2x zu unrecht!

PS lt. Telekom werden kurz darauf die IP Adressen zur Person gelöscht.....


Estas

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7045 Beitrag von Alter Sack » Donnerstag 12. Januar 2012, 14:32

Ich habe selbst 20 Jahre beim rosa Riesen gearbeitet. Teils im Entstörungsbereich, teils im Netzbau. Diese Fehlerfreiwerbung vom "Kollegen" FortyTwo sind schon nicht mehr witzig. Im Angesichts dessen, was dort teilweise abläuft, halte ich dieses Geschreibsel für absolut dreist. Dieses Verkaufen von bestimmten Anschlußtypen oder Tarifen z.B. ohne, daß diese technisch überhaupt realisierbar sind, ist absolut kein Einzelfall und mir selbst am privaten Anschluß auch schon passiert. Also ganz vorsichtig mit solchen Behauptungen, es würden Fehler weitaus seltener gemacht, als hier behauptet.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7046 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 12. Januar 2012, 19:43

Alter Sack hat geschrieben:Ich habe selbst 20 Jahre beim rosa Riesen gearbeitet. Teils im Entstörungsbereich, teils im Netzbau. Diese Fehlerfreiwerbung vom "Kollegen" FortyTwo sind schon nicht mehr witzig. Im Angesichts dessen, was dort teilweise abläuft, halte ich dieses Geschreibsel für absolut dreist. Dieses Verkaufen von bestimmten Anschlußtypen oder Tarifen z.B. ohne, daß diese technisch überhaupt realisierbar sind, ist absolut kein Einzelfall und mir selbst am privaten Anschluß auch schon passiert. Also ganz vorsichtig mit solchen Behauptungen, es würden Fehler weitaus seltener gemacht, als hier behauptet.
Was haben fragwürdige Marketingversprechungen gepaart mit aggressiven Verkaufsmethoden mit dem technischen Backend zu tun?!

Unter den Marketingversprechungen habe ich als Kunde ebenso zu leiden, wie viele andere auch, aber das bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Technik und der RZ-Betrieb dahinter ähnlich chaotisch abläuft.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7047 Beitrag von FortyTwo » Donnerstag 12. Januar 2012, 20:28

Grazer57 hat geschrieben:wie soll man auch die Fehler beweisen? Ihr (die Provider) löscht ja sämtliche Daten, die das beweisen könnten. So seit ihr dann schön aus dem Schneider. Schlimm genug , das dann doch noch der eine oder andere Fall
die Berechnungen der Fehlerhäufigkeit bekräftigen.
Da hast Du zwar völlig recht, aber ehrlich gesagt ist das nur ein Strohhalm. Denn was würde durch das dauerhafte Speichern der Listen eigentlich nachweisbar sein?! Bsp:

1. Anwalt fragt IP-Adresse 123.456.789.123 am 01.01.12 12:35:45 CET.
2. Netzbetreiber beauskunftet Benutzerkennung (oder gleich die Bestandsdaten des AI, falls der Netzbetreiber auch gleich Provider ist)
3. Anwalt fragt bei Provider ermittelte Benutzerkennung ab
4. Provider beauskunftet Vertragsdaten zu ermittelter Benutzerkennung.
5. Anwalt mahnt beauskunfteten AI/Vertragsnehmer ab.

Was kann der Abgemahnte nun tun, vorausgesetzt keine der Informationen würden gelöscht werden:

1. Akteneinsicht beim LG:
Hier würde er eine Liste mit geloggten IP-Adressen und Zeitstempeln erhalten. Die einzige Information, die man daraus ziehen könnte: Ist die IP-Adresse aus meiner Abmahnung in betreffender Liste enthalten?

2. Information vom Netzbetreiber:
Hier würde er nun eine Liste mit IP-Adressen bekommen inkl. der dazu ermittelten Benutzerkennung. Informationsgehalt daraus: Ist die IP-Adresse aus meiner Abmahnung mit meiner Benutzerkennung dort zu finden?

3. Information vom Provider:
Hier würde er nun eine Liste mit Benutzerkennungen und den dazugehörigen Kundendaten erhalten. Informationsgehalt: Stimmt die Benutzerkennung und die Bestandsdaten mit meinen Daten überein.

Wenn unter Punkt 3 Fehler passiert sind, dann hätte der Abgemahnte die Abmahnung nie bekommen können, weil der Abmahner andere Bestandsdaten erhalten hätte.

Wenn unter Punkt 2 Fehler passiert sind, dann wird der Abmahner seine Abmahnung zurückziehen und dann eine korrigierte Abmahnung hinterherschicken.

Wenn unter Punkt 1 Fehler passiert sind, wird Dir der Abmahner ebenfalls eine korrigierte Abmahnung hinterherschicken.

Das bedeutet: wenn in dieser Auskunftskette irgendwo ein Fehler passiert sein sollte, egal, ob bei 1, 2 oder 3 wird im Ergebnis stets eine korrigierte Abmahnung hinterherkommen. Man hätte also nur einen Teilerfolg und ein wenig Zeit gewonnen. Ein paar Tage später würde das Spiel von Neuem beginnen.

Ob aber beim LOGGING Fehler passiert sind, wirst Du selbst mit allen vorliegenden Informationen NICHT feststellen können.
Du siehst, selbst wenn keine Daten von den Netzbetreibern/Providern gelöscht würden, bliebe noch immer die Unsicherheit, ob beim Logging und IP-Adressen-Auflösen nicht doch was schief gegangen ist, z.B. durch nicht synchron laufende Logging- und Radius-Server.

Dieses Problem umschiffen die Abmahner aber wohl dadurch, dass Sie eine "Werk" über einen längeren Zeitraum (Tage) beobachten. Und wenn nun ein "Täter" über mehrere Tage geloggt wird, dann ist es am Ende unerheblich, ob die Server (Logging, Radius) auf die Sekunde synchron laufen oder nicht.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7048 Beitrag von abmahnwahninet » Donnerstag 12. Januar 2012, 23:17

Grazer57 hat geschrieben: Bei Deiner Aufstellung fehlt einfach der Punkt, das die angegebene IP überhaupt nicht vom Abgemahnten benutzt worden ist.
Das hätte die Rücknahme der Abmahnung zur Folge und nicht irgendeine Art der Korrektur.
Aber egal ....
Ich finde da fehlt noch etwas, wenn sich z.B. durch die Prüfbarkeit rausstellt das mehrfach aus einem Protokoll immer die Daten von einer Stunde zuvor genommen wurden oder ähnliches würde damit a) die Abmahnung zurückgenommen und b) bei wie gesagt einer Häufung endlich mal nachgewiesen das auch die Uhren von Providern oder Loggern nicht gleich ticken müssen :) etc. Denn ich hätte ja bei nicht löschen nicht nur die Möglichkeit den Konkretten Log zu prüfen sondern auch wann hatte ich irgend wann vorher oder nachher diese IP vieleicht mal.

Rein aus interesse würde mich echt mal interessieren, wie das genau läuft wenn der Provider die Daten raussucht, Überträgt ein Mitarbeiter per Copy&Past die IP und Datum/Uhrzeit in eine Eingabemaske und bekommt dann den Anschlussinhaber, oder haben die Importschnittstellen für vom Amt gelieferte Exceltabellen? Wenn ich es richtig verstanden hab bisher bekommt das Gericht doch meist per Fax Listen, werde die per Hand übertragen, liefert die Kanzlei CSV, XLS was auch immer nach, Wie läuft es weiß das jemand? Steht das hier schon irgend wo?

Gruss
G.

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7049 Beitrag von Steffen » Freitag 13. Januar 2012, 17:06

Oberlandesgericht Düsseldorf bezeichnet Filesharing
Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung



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Rechtsanwalt Christian Solmecke

WILDE BEUGER SOLMECKE
Rechtsanwälte GbR
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Telefonnummer: 0221-40067-555
Fax: 0221-40067-552
E-Mail-Adresse: info@wbs-law.de
Internet: WILDE BEUGER SOLMECKE

WILDE BEUGER SOLMECKE
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10117 Berlin
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Faxnummer: 030-5444 55 332
E-Mail-Adresse: info@wbs-law.de
Internet: WILDE BEUGER SOLMECKE


:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::


Post vom Anwalt: Das kann nix Gutes sein. Zigtausend deutsche Familien wurden in den letzten Monaten abgemahnt - weil
von ihrem Internet-Account aus geschützte Musik- und Videodateien in einer Tauschbörse zum freien Kopieren angeboten
wurde. Nun hat das Oberlandesgericht Düsseldorf einer zu pauschalen Abmahnung eine Absage erteilt.


Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentiert: Tausende von Abmahnungen könnten nun unwirksam sein!

In einem jetzt veröffentlichten bemerkenswerten Beschluss vom 14.11.2011 (Aktenzeichen I-20 W 132/11) stellt das
Oberlandesgericht Düsseldorf fest, dass eine von der Hamburger Kanzlei Rasch verschickte Abmahnung zu pauschal verfasst
und daher unwirksam ist. Sie ist als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung anzusehen, für die keinerlei
Abmahngebühren verlangt werden kann.

In ihrer Entscheidung gehen die Richter auch darauf ein, dass in der Abmahnung die konkret getauschten Musikstücke
hätten bezeichnet werden müssen. Dies war jedoch, zumindest bei den älteren von der Kanzlei Rasch verschickten Abmahnungen,
nicht der in dem Verfahren entschied das Gericht über die sofortige Beschwerde der Beklagten, mit der sie sich gegen
die Ablehnung ihres Antrags auf Prozesskostenhilfe wendete. Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe setzt nach § 114 ZPO
unter anderem voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg
bietet. Das Gericht hatte daher zu prüfen, ob der Anspruch der Klägerinnen auf Erstattung der Abmahnkosten hinreichende
Erfolgsaussichten hat.



Gericht: Abmahnung genügt nicht den Mindestanforderungen

Diese Voraussetzung lag nach Auffassung der Richter in diesem Fall vor, da die Abmahnung den Mindestanforderungen nicht
genügte.

Zu diesen Mindestvoraussetzungen gehört auch, dass Beweise für die Rechteinhaberschaft vorgelegt werden. Es genügt nicht,
dass lediglich das Anbieten von Musikwerken über eine Internet-Tauschbörse abgemahnt wird. Vielmehr muss der Abmahnende
darlegen, dass ihm die entsprechenden Rechte an den abgemahnten Werken tatsächlich zustehen. Vertritt die abmahnende Kanzlei
mehrere Rechteinhaber, muss eine eindeutige Zuordnung der Werke zu den jeweils Berechtigten erfolgen.

Das Gericht äußert sich außerdem zu den Rechtsfolgen der Abgabe einer der vorgefertigten - zu weitreichenden - Unterlassungs-
verpflichtungserklärung. Bezieht sich die vorformulierte Unterlassungserklärung auf das gesamte Repertoire eines Rechteinhabers,
muss er eine Liste dieser Werke beifügen. Ansonsten würde das Risiko, dass ein Werk zum Repertoire des Rechteinhabers gehört,
auf den Abgemahnten abgewälzt. Dies ist nach AGB-Recht, das auf vorformulierte Unterlassungserklärungen anwendbar ist, als
unwirksam anzusehen.

Im Übrigen gesteht der Senat dem Betroffenen auch zu, die Tatsache, dass Musikdateien über seinen Internetanschluss getauscht
wurden, mit Nichtwissen zu bestreiten. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für die spätere prozessuale Beweisführung dar.
Bislang gingen die Gerichte davon aus, dass die Betroffenen detailliert beschreiben müssen, wer, wann und wo Zugang zu ihrem
Internetanschluss hatte. Teilweise gingen die Gerichte - so zuletzt das Amtsgericht München (Urteil vom 23.11.2011, Az. 142 C 2564/11)
vgl. Kein Computer, kein WLAN – Trotzdem muss Rentnerin Abmahnkosten wegen Filesharing tragen - sogar so weit, dass die Betroffenen
nachweisen mussten, welche Fehler im Rückverfolgungsprozess denn aufgetreten sind bzw. wie sie wohl ins Visier der Ermittlungen
gekommen sein können.



RA Solmecke: Betroffene könnten gezahlte Abmahngebühren zurückfordern

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke kommentiert dem Beschluss:

"Die Entscheidung führt in der Konsequenz dazu, dass Tausende Filesharing Abmahnungen als unwirksam anzusehen sind. Das Oberlandesgericht
geht in seiner Entscheidung sogar so weit, dass selbst die unterzeichnete vorformulierte Unterlassungserklärung unwirksam ist, da
sie den Schuldner - also den Tauschbörsen- Nutzer - unangemessen benachteiligt. Theoretisch könnte diese Entscheidung auch dazu
führen, dass jetzt einige Betroffene bereits gezahlte Abmahngebühren wieder zurückfordern können. Explizit äußert sich das
Oberlandesgericht Düsseldorf zu dieser Frage allerdings nicht. Im Übrigen muss noch im Einzelfall geprüft werden, ob die Zahlung
nicht im Wege der vergleichsweisen Einigung erfolgte. Zumindest ist jedoch klar, dass von denjenigen Tauschbörsen- Nutzern, die
bislang die Zahlung verweigert haben, jetzt keinerlei Abmahngebühren mehr verlangt werden können. Seit einiger Zeit nennt die
Hamburger Kanzlei Rasch in ihren Abmahnungen die getauschten Titel, bezieht die vorgefertigte Unterlassungserklärung aber nach wie
vor auf das gesamte Werkrepertoire des jeweiligen Rechteinhabers."

Die Entscheidung aus Düsseldorf könnte also weitreichende Folgen für zukünftige Filesharing- Verfahren haben. Wichtig ist aus Sicht
der Betroffenen vor allem die Feststellung, dass die Anforderungen an eine wirksame Abmahnung und vorformulierte Unterlassungserklärung
gestiegen sind.

Mehr Infos und das komplette Urteil sind hier zu finden:
Wilde | Beuger & Solmecke

_____________________________________________

Autor: Rechtsanwalt Christian Solmecke
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7050 Beitrag von kuchen » Freitag 13. Januar 2012, 21:46

Bezieht sich die vorformulierte Unterlassungserklärung auf das gesamte Repertoire eines Rechteinhabers,
muss er eine Liste dieser Werke beifügen. Ansonsten würde das Risiko, dass ein Werk zum Repertoire des Rechteinhabers gehört,
auf den Abgemahnten abgewälzt. Dies ist nach AGB-Recht, das auf vorformulierte Unterlassungserklärungen anwendbar ist, als
unwirksam anzusehen.
Heißt das jetzt, dass alle !abgegebenen! Unterlassungserklärungen, die sich auf das gesamte Repertoire eines Rechteinhabers beziehen, nicht Ordnungsgemäß sind? Auch wenn in der Abmahnung nur 1 spezieller Song abgemahnt wurde?

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Steffen
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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7051 Beitrag von Steffen » Samstag 14. Januar 2012, 16:42

[quoteemMitleser]Damit im Hinterkopf zur Preisfrage:
Was schreibt man bei diesem konkret Beispiel wohl sinnigerweise als "Rechteinhaber" in die mod. UE? Na?
"Universal" etwa, wie z.B. der Herr Dr. Wachs den Rechteinhaber in seinem Blog (siehe oben) nannte? Das
würde ich persönlich nicht da reinschreiben, oder lag etwa die Lizenzierungsvereinbarung der Abmahnung
bei? Erweitern würde ich persönlich schon 'mal grundsätzlich gar nicht! Im Gegenteil: Das OLG Düsseldorf
verrät doch klipp und klar die Vorgehensweise, die ich persönlich auch seit jeher favorisiere und auch
propagiere: Erst Fakten auf'n Tisch - ich unterschreibe auch sonst keine Verträge deren Inhalt ich nicht
überprüfen kann. Mag sein, dass es da Leute gibt, die das tun. Da die mod. UE in den einschlägigen Foren
allerdings "heilig" ist, ich schon oft genug schelte bekommen habe und ich nachher auch nicht wieder der
angeblich Schuldige sein möchte, wenn einer 'mal 'ne EV kassiert, sei folgendes betont: Das, also dieser
Absatz ist meine ganz persönliche Meinung, die ich auch schon immer so vertreten habe. Nix Neues, also.
Neu ist für mich nur, dass ein Senat das m.E. im Prinzip auch so sieht. Immerhin, oder!?[/quoteem]

Zu erst einmal danke für Dein lesenwertes Posting. Aber man - besser gesagt ich - muss hierzu etwas bemerken,
einfach mal den Senf dazugeben.


1. OLG Düsseldorf - Az. I-20 W 132/11
ist ein Beschluss, wo es in erster Linie um die Gewährung von Prozess-
kostenhilfe ging und es sich wohl bei 304 Musidateien um einen “Altfall“ von Rasch handelt. Dabei möchte ich
diese Entscheidung nicht Schlechtreden. Also gleich abregen.

Sicherlich wurde aber sich intensiv mit dem Inhalt einer Abmahnung und dessen Anforderungen auseinandergesetzt.
Eigentlich wieder ein unbedarfter Satz: “Die Beklagte ist nicht gehindert, die Aktivlegitimation der Klägerinnen,
das Anbieten der streitgegenständlichen Musikdateien über die IP-Adresse “XYZ“ und die Zuordnung dieser IP-Adresse
zu ihrem Anschluss mit Nichtwissen zu bestreiten.“

Und das ist gut so.

Aber ...

Es ist Meistens ein “aber“ dabei.



Wem nützt diese Entscheidung - Beschluss - über PKH?

Geil an der ganzen Problematik, das auch der Gerichtsstandort Düsseldorf, Rasch ca. 3 Jahre gewähren lässt; ihn
dick und reich werdend ermisst; jetzt wo die Altfälle zur Neige gehen - man auf einmal das Maul aufreißt. Da fällt
mir gleich die Entscheidung in Kölle ein, wo die STA mutig erzählen, das 50 - 90 % der Ermittlungen fehlerhaft sind
- aber nichts dagegen tun (oder taten).

[...] Das Landgericht Köln kommt in seinem Beschluss vom 25.09.2008 - Az. 109-1/08 - zu einem bemerkenswerten
Ergebnis: Die Fehlerquote der ermittelten IP-Adressen bei Filesharingverfahren liegt bei ca. 50%. In einem
Verfahren lag die Fehlerquote indes sogar bei 90%. Dies bedeutet, dass in 50-90% der angeblich ermittelten IP-Adresse
diese tatsächlich keinem Nutzer zugeordnet war.
[...]

Im Weiteren heißt es, so wird es auch mit den aktuellen Album- und Einzelsongabmahnungen gehen. Die Richter lassen
die Abmahner gewähren und verdienen, ist dann ein Ende - wie Frau Bundesjustizministerin gern öffentlich anpreist -
in Sicht, ermisst man auf einmal was das eigentlich für eine "Riesen Sauerei" ist.

Bedenkt mal, das Rasch inzwischen fast alles durchgeboxt hat in Richtung “Altfälle“. Sprich mehrere Musikdateien.
Egal ob Köln oder Düsseldorf.



Jetzt heißt es, ‘ne deftige Watschen fürs LG oder der Sturm im (OLG-)Wasserglas?

Hier ging es ja um einen PKH-Entscheid. LG Düsseldorf lehnt ab, OLG Düsseldorf sagt: “ne, ne, ne, PKH wird gewährt“.
Jetzt geht es ans LG zurück. Dauer bis zur Entscheidung des LG = 1,5 - 2 Jahre. Wenn jetzt das LG sagt: “mhm, Abmahnung
war o.k., so haben wir es schon immer so ermessen, PKH wird nicht zugestimmt“, geht man am OLG in Berufung. Hier kann
man wieder 1,5 - 2 Jahre einrechnen. Zum x-ten Mal werden wir dann über die Finalentscheidung gar keine Veröffentlichung
lesen.



Also, wenn, wem betrifft es denn letztendlich?
  • Denjenigen, der nichtanwaltlich sich mit Rasch verglichen hat? Begründung des Beschlusses des OLG Düsseldorf. Nicht so
    wahrscheinlich.

    Diejenigen die verklagt worden? Hier gibt es ein Urteil, wo keine Berufung drin ist.

    Diejenigen die mit Anwalt bezahlt haben ohne Klage? Man hat doch den Vergleich freiwillig geschlossen und bezahlt?
Natürlich ist die Anwendung wünschenswert, aber das OLG Köln hat doch schon ermessen, das die UEs eben nicht zu unbestimmt
sind! Die berühmte Einzelfallentscheidung? Man wird es sehen (oder auch nicht).

Trotzdem eine gut lesende Entscheidung. Und bitte beachten - ich bin nur ein Mensch ohne Prozesserfahrungen oder nachge-
wiesenem juristischen Qualifikationen.





2. Erweitern oder vorbeugen

[quoteemBaxter]Erweitern würde ich persönlich schon 'mal grundsätzlich gar nicht![/quoteem]
[quoteemBurn256]Hier würden wir jetzt eine mod. UE nur für den neu abgemahnten Titel verschicken (#427 Chartcontainer)... bzw.
Wir halten hier grundsätzlich nichts von vorbeugenden und erweiterten mod. UEs ... (#19284 DigiProtect/Kornmeier)[/quoteem]

Grundsätzlich sollte es - jedenfalls nach meinen Begriffen - immer darum gehen: Wie kann ich für einen Hilfesuchenden
- durch meinen Rat - die möglichen Kosten und Risiken senken.

Nicht nur, das alles andere den Hilfesuchenden schadet, wäre es auch eklatant dumm, eine “Wir“- oder “Ich“-Meinung zu präsentieren
- ohne - darauf aufmerksam zumachen, das man den Weg des vorbeugenden Rechtsschutzes wählen kann (nicht muss). Das wäre
schon "scheinheilig".

Ich kann auch in diesem Beschluss des OLG Düsseldorf keinen Vortrag noch eine Verneinung eines vorbeugenden Rechtsschutz
erkennen.




3. Meine Meinung zur EV

Weißt Du, es mir langsam schnurzpiepegal, ob es einer oder jemanden anderer bzw andere (Stichpunkt Sat.1, Loggi-Leak) nur
so daher sagt/daher sagen.

Von dem nur seine eigene Meinung vertretenden siehst Du kein Fatz mehr oder liest: “Also, das war nur meine Meinung und
keine Rechtsberatung, bitte meine Signatur lesen und beachten!“

“Ich sabble ja so gerne,
vom Morgen bis zur Nacht,
es ist aber keine Rechtsberatung,
dies wäre ansonsten falsch gedacht!“



Fakten, Fakten, Fakten:
  • 1. richterlich angeordnete UE
    2. aus der Abmahnung (Pauschalbetrag): 1.200,- €
    3. aus einer möglichen EV - ohne mod. UE
    • 3.1. ohne Widerspruch
    • AG 1,3 Verf.geb.: 1.780,20 €
    • Gerichtsgeb. (1,5): 1.284,00 €
    • Prozessrisiko gesamt: 3.064,29 €
    • 3.2. mit Widerspruch
    • eigen AG (1,3 Verf.geb. + 1,2 Terminsgeb. + MwSt.): 4.051,95 €
    • fremde AG (1,3 Verf.geb. + 1,2 Terminsgeb.): 3.405,00 €
    • Gerichtsgeb. (jetzt 3,0): 2.568,00 €
    • Prozessrisiko gesamt: 10.042,95 €
  • 4. + den AG, bei Beauftragung eines Anwaltes bei der Abmahnung.




..,mk.., Das ist einfach zu viel fremdes wirtschaftliches Risiko - für eine DIN A 4 Seite hinsichtlich einer mod. UE!


Mehr sog i net.

VG Steffen

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7052 Beitrag von abmahnwahninet » Samstag 14. Januar 2012, 20:23

Kurze Technische zwischen Frage:

Ermittlung Anschlussinhaber läuft doch IP -> Anschlusskennung/Username -> Anschlussinhaber und nicht IP -> Physikalische Leitung -> Anschlussinhaber oder?

Gruss
G

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7053 Beitrag von Steffen » Samstag 14. Januar 2012, 21:53

  • 1. IP P2P-Netzwerk.
    2. Richterbeschluss § 101 Abs. 9 UrhG:
    Ziel: Provider mache IP P2P-Netzwerk zu einem abmahn-
    baren AI, mit Name und Hausnummer.
    3. Provider ordnet diese IP P2P-Netzwerk dem Kunden zu,
    der sie lt. seiner Aufzeichnung zum Zeitpunkt innehatte.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7054 Beitrag von FortyTwo » Sonntag 15. Januar 2012, 10:19

Steffen hat geschrieben:Oberlandesgericht Düsseldorf bezeichnet Filesharing
Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung

Rechtsanwalt Christian Solmecke kommentiert: Tausende von Abmahnungen könnten nun unwirksam sein!
RA Solmecke: Betroffene könnten gezahlte Abmahngebühren zurückfordern

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke kommentiert dem Beschluss:

"Die Entscheidung führt in der Konsequenz dazu, dass Tausende Filesharing Abmahnungen als unwirksam anzusehen sind. [...] Die Entscheidung aus Düsseldorf könnte also weitreichende Folgen für zukünftige Filesharing- Verfahren haben. Wichtig ist aus Sicht der Betroffenen vor allem die Feststellung, dass die Anforderungen an eine wirksame Abmahnung und vorformulierte Unterlassungserklärung gestiegen sind."
Und das im Einzelfall zu prüfen übernimmt der Fachanwalt gerne... natürlich gegen Gebühr... Denn durch das kleine Wort "könnte" besteht halt ein nicht unerhebliches Restrisiko, dass der Abgemahnte doch auf seinen Kosten sitzen bleibt und nun noch zusätzlich weitere Anwaltskosten zu zahlen hat.

Merke: die Einzigen, die in diesem Abmahnwahnkarusell stets ihr Geld bekommen sind die Anwälte - die "bösen" Anwälte von den Abmahnern, aber eben auch die "guten", die nur das Beste für (und von) den abgemahnten Mandanten wollen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7055 Beitrag von FortyTwo » Sonntag 15. Januar 2012, 10:40

Mistreaded hat geschrieben: Wenn sich jemand unter einer Mitbenutzerkennung eingeloggt hat, dann kann der ISP eigentlich nur den Zustand zu der IP zum Zeitpunkt des Einloggens und der Vergabe der IP an die Mitbenutzerkennung geben können.
[...]
Für die neueren Fälle wäre allerdings interessant, ob der ISP diese Benutzerkennung auch so weitergibt auf Grund seiner Ermittlungen. Denn dann gibt er doch auch nur Auskunft zu dem Anschlussinhaber, aber nicht zu dem Täter.
Der ISP gibt "NIE" Auskunft über den Täter, sondern stets nur über den Anschlussinhaber/Vertragsnehmer.

Ob der Rosa Riese die Hauptkennung oder die Mitbenutzerkennung beauskunftet, weiss ich nicht; andererseits: der Gebrauch von Mitbenutzerkennungen war doch nur bei Telefon/ISDN-Einwahlverbindungen üblich, und im Privatsektor wurde die Möglichkeit der Mitbenutzerkennung wohl eher selten genutzt. Bei heutigen PPPoE-Verbindungen ist das nicht notwendig, da die Einwahl nicht mehr über den einzelnen Rechner mittels eingerichtetem DFÜ-Netzwerk, sondern über einen zentralen Router erfolgt.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7056 Beitrag von FortyTwo » Sonntag 15. Januar 2012, 10:50

abmahnwahninet hat geschrieben: Rein aus interesse würde mich echt mal interessieren, wie das genau läuft wenn der Provider die Daten raussucht, Überträgt ein Mitarbeiter per Copy&Past die IP und Datum/Uhrzeit in eine Eingabemaske und bekommt dann den Anschlussinhaber, oder haben die Importschnittstellen für vom Amt gelieferte Exceltabellen? Wenn ich es richtig verstanden hab bisher bekommt das Gericht doch meist per Fax Listen, werde die per Hand übertragen, liefert die Kanzlei CSV, XLS was auch immer nach, Wie läuft es weiß das jemand? Steht das hier schon irgend wo?
Der ISP bekommt seit der Schaffung des § 101 UrhG keine Daten mehr vom Gericht, sondern vom Abmahner. Deswegen heisst das ja auch Direktauskunftsanspruch.

Und per copy&paste läuft da gar nichts mehr... das wäre für den ISP auch nicht zu handeln, bei der Menge an Daten, die jeden Monat eintreffen. Es werden Tabellen ausgetauscht, die dann mittels Script aufgelöst werden.

Meiner Information nach werden die Anzeigen der Abmahner ebenfalls elektronisch bei Gericht eingereicht. Dort werden die Daten aber "für die Akte" und den Beschluss ausgedruckt. Das könnte den missverständlichen Eindruck der manuellen Bearbeitung erwecken.

VOR der Einführung des Direktauskunftsanspruch wurde in der Tat größtenteils manuell gearbeitet, d.h. eine von der StA beauftragte Polizeidienststelle hat dann per Fax beim ISP/Provider Daten zu meist einzelne IPs abgefragt, die dann auch einzeln und manuell (weil Faxeingang) bearbeitet werden mussten. Und durch die manuelle Bearbeitung von mindestens 4 Menschen (Gericht, Polizist, ISP, Abmahner) lag die Fehlerquote mit Sicherheit um einiges höher, als das heute der Fall ist, wo die Daten nur noch elektronisch ausgetauscht und per Script aufgelöst werden.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7057 Beitrag von FortyTwo » Sonntag 15. Januar 2012, 11:14

Grazer57 hat geschrieben:@ FortyTwo
mir würde ein erneutes Überprüfen der Zuordnung Klarnamen <--> IP schon reichen.
Das würde schon einmal eine Fehlerquelle ausschließen.
Das mag sein, aber wie gesagt, selbst wenn es hierbei zu einem Fehler gekommen wäre, hat das stets zur Konsequenz, dass Du kurze Zeit später eine korrigierte Abmahnung im Briefkasten hast.

Nochmal:
Die korrekte Zuordnung von geloggter IP zu dem betreffenden Anschluss wirst Du NICHT feststellen können, weil dies keine der vorhandenen Unterlagen zeigt (oder auch belegt). Die korrekte (oder fehlerhafte) IP-Auflösung kann nur mittels Gutachten "vermutet" werden.

D.h. Wenn in dem späteren Auskunftsprozess deine Bestandsdaten aufgetaucht sind, dann ist dein Anschluss auch ermittelt worden. Ob Dir bei dem Massengeschäft Abmahnung am Ende der Schriftsatz mit dem richtigen Datensatz/Beschluss zugestellt wurde, oder ob es dabei zu Verwechslungen gekommen sein kann, ist zwar nicht auszuschliessen und ist sogar schon vorgekommen, hatte aber stets zu Folge, dass kurze Zeit später eine korrigierte Abmahnung im Briefkasten lag.
Grazer57 hat geschrieben: Bei Deiner Aufstellung fehlt einfach der Punkt, das die angegebene IP überhaupt nicht vom Abgemahnten benutzt worden ist.
Das hätte die Rücknahme der Abmahnung zur Folge und nicht irgendeine Art der Korrektur.
Aber egal .... .
Wie gesagt: DIESE Information könntest Du aus KEINER der zur Verfügung (oder eben nicht mehr) stehenden Unterlagen ziehen können, dafür brauchst Du ein Gutachten - und selbst dann kann man sich nicht sicher sein, da selbst der Gutachter nicht feststellen kann, ob der Loggingserver des Abmahners und der Radius-Server des ISP zu einem bestimmten Zeitpunkt, der idR mehrere Monate bereits zurückliegt, tatsächlich zeitsynchron liefen.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7058 Beitrag von Alter Sack » Sonntag 15. Januar 2012, 11:31

@FortyTwo
"Ob Dir bei dem Massengeschäft Abmahnung am Ende der Schriftsatz mit dem richtigen Datensatz/Beschluss zugestellt wurde, oder ob es dabei zu Verwechslungen gekommen sein kann, ist zwar nicht auszuschliessen und ist sogar schon vorgekommen, hatte aber stets zu Folge, dass kurze Zeit später eine korrigierte Abmahnung im Briefkasten lag." - woher willst du als Mitarbeiter des Providers eigentlich wissen, dass es zu korrigierten Abmahnungen kommt? Damit hast du doch garnix zu tun.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7059 Beitrag von FortyTwo » Sonntag 15. Januar 2012, 11:49

Alter Sack hat geschrieben:@FortyTwo
"Ob Dir bei dem Massengeschäft Abmahnung am Ende der Schriftsatz mit dem richtigen Datensatz/Beschluss zugestellt wurde, oder ob es dabei zu Verwechslungen gekommen sein kann, ist zwar nicht auszuschliessen und ist sogar schon vorgekommen, hatte aber stets zu Folge, dass kurze Zeit später eine korrigierte Abmahnung im Briefkasten lag." - woher willst du als Mitarbeiter des Providers eigentlich wissen, dass es zu korrigierten Abmahnungen kommt? Damit hast du doch garnix zu tun.
Doch, schliesslich landen die Rückfragen der Kunden und der Rückfragen der Abmahner beim Provider auf dem Tisch.

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Re: Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

#7060 Beitrag von Steffen » Sonntag 15. Januar 2012, 12:21

[quoteemFortyTwo]OLG Düsseldorf - Az. I-20 W 132/11
Und das im Einzelfall zu prüfen übernimmt der Fachanwalt gerne... natürlich gegen Gebühr...
Denn durch das kleine Wort "könnte" besteht halt ein nicht unerhebliches Restrisiko, dass der
Abgemahnte doch auf seinen Kosten sitzen bleibt und nun noch zusätzlich weitere Anwaltskosten
zu zahlen hat.

Merke: die Einzigen, die in diesem Abmahnwahn-Karusell stets ihr Geld bekommen sind die Anwälte
- die "bösen" Anwälte von den Abmahnern, aber eben auch die "guten", die nur das Beste für
(und von) den abgemahnten Mandanten wollen.[/quoteem]

Bild


OLG Düsseldorf - Az. I-20 W 132/11 ist ein Beschluss, wo es in erster
Linie um die Gewährung von Prozesskostenhilfe ging und es sich wohl bei 304 Musikdateien, um
einen “Altfall“ von Rasch handelt. Sicherlich wurde aber sich intensiv mit dem Inhalt einer
Abmahnung und dessen Anforderungen auseinandergesetzt. Eigentlich wieder ein unbedarfter Satz,
ähnlich wie beim “Sommer des BGH-Lebens“: “Die Beklagte ist nicht gehindert, die Aktivlegitimation
der Klägerinnen, das Anbieten der streitgegenständlichen Musikdateien über die IP-Adresse “XYZ“
und die Zuordnung dieser IP-Adresse zu ihrem Anschluss mit Nichtwissen zu bestreiten.“

Und das ist gut so und wird eine gewisse Argumentationsgrundlage bringen.

Aber ...

Es ist Meistens ein “aber“ dabei.

Wem nützt diese Entscheidung - Beschluss - über PKH?

Im Wesentlichen erst einmal - nur - den konkret Betroffenen. Geil an der ganzen Problematik, das
- auch - der Gerichtsstandort Düsseldorf, Rasch ca. 3 Jahre gewähren lässt; ihn - dick und reich
werdend - ermisst; jetzt wo die Altfälle zur Neige gehen - man auf einmal das Maul aufreißt. Da fällt
mir gleich die Entscheidung in Kölle ein, wo die STA mutig erzählen, das 50 - 90 % der Ermittlungen
fehlerhaft sind - aber nichts dagegen tun (oder taten). Hier müssen sich natürlich - auch - die
Provider diese Jacke anziehen. Ups, für Provider gibt es ja keine "Mit-Störerhaftung".

[...] Das Landgericht Köln kommt in seinem Beschluss vom 25.09.2008 - Az. 109-1/08 - zu einem
bemerkenswerten Ergebnis: Die Fehlerquote der ermittelten IP-Adressen bei Filesharingverfahren liegt
bei ca. 50%. In einem Verfahren lag die Fehlerquote indes sogar bei 90%. Dies bedeutet, dass in 50-90%
der angeblich ermittelten IP-Adresse diese tatsächlich keinem Nutzer zugeordnet war.
[...]

Im Weiteren heißt es, so wird es auch mit den aktuellen Album- und Einzelsongabmahnungen gehen. Die
Richter lassen die Abmahner gewähren und verdienen, ist dann ein Ende - wie Frau Bundesjustizministerin
gern öffentlich anpreist - in Sicht, ermisst man auf einmal was das eigentlich für eine "Riesen Sauerei"
ist.

Bedenkt mal, das Rasch inzwischen fast alles durchgeboxt hat in Richtung “Altfälle“. Sprich mehrere
Musikdateien. Egal ob Köln oder Düsseldorf. Hurra!



Jetzt heißt es, ‘ne deftige Watschen fürs LG oder der Sturm im (OLG-)Wasserglas?

Hier ging es ja um einen PKH-Entscheid. LG Düsseldorf lehnt ab, OLG Düsseldorf sagt: “ne, ne, ne, PKH
wird gewährt“. Jetzt geht es ans LG zurück. Dauer bis zur Entscheidung des LG = 1,5 - 2 Jahre. Wenn jetzt
das LG sagt: “mhm, Abmahnung war o.k., so haben wir es schon immer so ermessen, PKH wird nicht zugestimmt“,
geht man am OLG in Berufung. Hier kann man wieder 1,5 - 2 Jahre einrechnen. Zum x-ten Mal werden wir dann
über die Finalentscheidung gar keine Veröffentlichung lesen. Bis hier jemand den vermeintlichen Anspruch,
aus dieser Entscheidung prüfen kann, sollte diese erst einmal Rechtskräftig werden.

Also so in 4 Jahren!



Also, wenn, wem betrifft es denn letztendlich?
  • Denjenigen, der nichtanwaltlich sich mit Rasch verglichen hat? Begründung des Beschlusses des OLG
    Düsseldorf. Nicht wahrscheinlich.

    Diejenigen die verklagt worden? Hier gibt es ein Urteil, wo keine Berufung drin ist.

    Diejenigen die mit Anwalt bezahlt haben ohne Klage? Man hat doch den Vergleich freiwillig geschlossen und
    bezahlt, also keinen Angriffspunkt.
Natürlich ist die Anwendung wünschenswert, aber das OLG Köln hat doch schon ermessen, das die UEs eben nicht
- zu - unbestimmt sind! Die berühmte Einzelfallentscheidung? Man wird es sehen (oder auch nicht). Deshalb
ist der Einwand einer Einzelfallprüfung nicht notwendig, da höchstwahrscheinlich - niemand weiter - davon
finanziell profitieren kann.



VG Steffen

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