Deutschland - Allgemeiner Diskussions Thread

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Droooood
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Re: Deutschland

#721 Beitrag von Droooood » Donnerstag 28. Mai 2009, 14:01

Also bei mir ist VDSL 25 für HD installiert, das Wlan ist nur aktiv weil ich a) mein Iphone angeschlossen hab und b) einen 2t-Fernseher über die Telekom Wlanbridge angeschlossen und das wars.

Die Information wollte ich denen ja nur geben, das die sehen das sie den Falschen haben. Aber wenn ich mir das mit der Störerhaftung ansehe, bin ich versucht denen das Schreiben zu schicken und direkt 100 Euro anzubieten und das die mich in Ruhe lassen. Habe dafür keine Nerven.

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#722 Beitrag von Erzhammer » Donnerstag 28. Mai 2009, 14:10

@Droooood
Kostenloses Erstgespräch mit Dr. Wachs, unter 040 555 33 15 oder per Email (info@dr-wachs.de).
Erläutere ruhig was ich dir Vorgeschlagen habe.

Gruß Erzhammer
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Erzhammer
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Re: Deutschland

#723 Beitrag von Erzhammer » Donnerstag 28. Mai 2009, 15:44

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss v. 12.05.2009, Az. 11 W 21/09) haben die Richter die Frage behandelt, ob Access Provider verpflichtet werden können, zugunsten privater Unternehmen auf Verkehrsdaten zuzugreifen, die sie ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert haben.

Quelle: blog.beck.de

Gruß Erzhammer
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Erzhammer
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Re: Deutschland

#724 Beitrag von Erzhammer » Donnerstag 28. Mai 2009, 18:22

Abmahnung Fler - Kanzlei Rasch Rechtsanwälte
Ablassbrief = EUR 1.200,00

"Ein Mann ein Wort" - So lautet ein Titel von Fler.
Aber gilt das auch für ihn?
Ja; - schon 2005 sang er „hier kommt die neue Neue Deutsche Welle"
Der Wechsel zu Universal scheinen nun viele Fans von Fler Opfer zu werten.
Fler wollte die 60.000 verkauften LP, die wird er mit Einschlagen, in Form von Abmahnungen, auf seine Zielgruppe wohl nicht schaffen. Da ist ein anderer schon auf die Schnauze gefallen.
Ach; - FLER - Warum bist du so?


Gruß Erzhammer
Hilft Prügel und sperren des Taschen Geldes (für 30 Jahre) bei der Erziehung der Kinder?
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Nightman
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Re: Deutschland

#725 Beitrag von Nightman » Donnerstag 28. Mai 2009, 20:10

Hallo,

Danke für die schnellen Antworten.

Dann werde ich einfach mal warten bis der nächste Brief vom RA kommt.

MFG
Nightman

Dingbong
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Re: Deutschland

#726 Beitrag von Dingbong » Donnerstag 28. Mai 2009, 23:52

§ 697 - ZPO
Einleitung des Streitverfahrens
(1) Die Geschäftsstelle des Gerichts, an das die Streitsache abgegeben wird,
hat dem Antragsteller unverzüglich aufzugeben, seinen Anspruch binnen zwei Wochen
in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. § 270 Satz 2 gilt
entsprechend (http://dejure.org/gesetze/ZPO/697.html).
Hallo,

eine Frage dazu: Heißt das, dass die Gegenseite nach Eingang des Widerspruchs zum Mahnbescheid zwei Wochen Zeit hat Klage einzureichen und dass nach Verstreichen dieser Zeitspanne eine Klageeinreichung nicht mehr möglich ist?

Ich gehöre auch zu den "Mahnbeschiedenen" und traue mich schon nicht mehr länger als einen Tag aus dem Haus. Es könnte ja sein, dass irgendein Schrieb kommt, auf den man innerhalb von 48 Stunden reagieren muss.

Kann die Gegenseite, eventuell nach Sammeln neuer Erkenntnisse oder bei besseren Erfolgschancen (z.B. Grundsatzurteil, Gesetzesänderung) irgendwann später nochmal einen Mahnbescheid für den gleichen Fall erwirken und "es" dann nochmal versuchen?

Sind überhaupt schon Klagen von Haas & Ko irgendwo aufgetaucht?

Vielen Dank für Euere Unterstützung,
Wolle

user004
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Re: Deutschland

#727 Beitrag von user004 » Freitag 29. Mai 2009, 00:56

Dingbong hat geschrieben: Heißt das, dass die Gegenseite nach Eingang des Widerspruchs zum Mahnbescheid zwei Wochen Zeit hat Klage einzureichen und dass nach Verstreichen dieser Zeitspanne eine Klageeinreichung nicht mehr möglich ist?
Die Gegenseite hat zwei Wochen zeit den Mahnbescheid zu begründen. Falls Sie dies nicht tun, geht die Möglichkeit verloren, die Kosten für den Mahnbescheid geltend zu machen.
Die Gegenseite kann bis zum eintretten der Verjährung (3 Jahre zum 31.12) jedoch immernoch ein "neues" Verfahren anstreben bzw Klage einreichen.
Dingbong hat geschrieben: Ich gehöre auch zu den "Mahnbeschiedenen" und traue mich schon nicht mehr länger als einen Tag aus dem Haus. Es könnte ja sein, dass irgendein Schrieb kommt, auf den man innerhalb von 48 Stunden reagieren muss.
Bei wichtigen Schreiben (Mahnbescheid) hast du immer min. 2 Wochen zeit zu reagieren. Selbst nach diesen 2 Wochen kannst du den Vollstrekungsbescheid immernoch anfechten. Du kannst also getrost über Pfingsten wegfahren :D Was dir der H(a)ase und Co für Fristen auferlegen ist so interessant wie eine Wasserstandsmeldung im Sommer.
Dingbong hat geschrieben: Kann die Gegenseite, eventuell nach Sammeln neuer Erkenntnisse oder bei besseren Erfolgschancen (z.B. Grundsatzurteil, Gesetzesänderung) irgendwann später nochmal einen Mahnbescheid für den gleichen Fall erwirken und "es" dann nochmal versuchen?
Grundsatzurteil = ja
Gesetzesänderung = nein
Mahnbescheide können "die" soviele beantragen wie sie wollen, solange "die" es bezahlen :D
Dingbong hat geschrieben: Sind überhaupt schon Klagen von Haas & Ko irgendwo aufgetaucht?
Nein, aber das kann sich jeden Tag ändern. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit zur Zeit gegen Null geht...zur Zeit

kater79
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Re: Deutschland

#728 Beitrag von kater79 » Freitag 29. Mai 2009, 09:44

Droooood hat geschrieben::al

kann mir mal einer sagen was man machen soll, wenn man ne Abmahnung bekommen hat, obwohl man gar keinen Computer im Haus hat? Mein Internetanschluss wird ausschließlich fürs Fernsehen genutzt IPTV sonst hätte ich gar keinen Internetanschluss.
...

Vorsicht mit den Ratschlägen, die dir manch einer hier gibt. Die absolute Kernfrage ist: Kann man mit deinem Internetanschluß auch "normal" ins Internet, oder ermöglicht der "nur" IPTV?

Sobald auch normale Internetnutzung war, würde ich von "offensiven Gegenangriffen" Abstand nehmen. Es ist völlig Latte, ob du einen PC hast oder nicht. Denn der Vorwurf der UrhG-Verletzung bezieht sich auf deinen I-Net Anschluß, nicht auf bestimmte Endgeräte. Und du wirst ja sicher nicht 100%ig belegen können, dass zum "Tatzeitpunkt" kein Notebook o.ä. in deinem Haus online war.

Deshalb: Mod. UE, sonst nix dürfte in solchen Fällen passen.


KATER

kater79
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Re: Deutschland

#729 Beitrag von kater79 » Freitag 29. Mai 2009, 09:47

K-Opfer hat geschrieben:@ Knüppelklaus
Klasse Entscheidung!!!!!! :te Wie es aussieht, scheint es sich langsam wirklich nicht mehr für die Abmahner zu lohnen, eine Strafanzeige zu erstatten...War auch mal nötig so eine Entscheidung. Die gehört veröffentlicht/verbreitet und an alle StA geschickt :D

Naja schön und gut, aber irgendwie doch auch traurig. Das ist nicht mehr als eine begrenzt wirksame Entscheidung, das nächste Gericht entscheidet vielleicht in ne komplett andere Richtung.

So langsam habe ich das Gefühl wir leben hier in einem rechtsfreien Raum. Leben wir hier in einem afrikanischen Buschstaat? Ist es so schwer ein exaktes Gesetz zu verabschieden? Die Gerichte spielen russisch Roulette mit den Abgemahnten.


KATER

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Steffen
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Re: Deutschland

#730 Beitrag von Steffen » Freitag 29. Mai 2009, 11:10

Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung

Artikel als PDF

Die Kölner Kanzlei Wilde-Beuger und der Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
stellen das Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung vor.

Auch nach zwei Jahre sind die Abmahnwellen der Musikindustrie wegen behaupteter
Urheberrechtsverletzungen in Zusammenhang mit dem Internet auch nicht ansatzweise
zurückgegangen. Und auch in weiteren Bereichen (Film, Spiele, Software) findet
diese Vorgehensweise wachsenden Einsatz.

Vereinzelt werden abgemahnte Verbraucher auch wegen Filesharing verklagt. Da die
meisten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, geht es in diesen
Prozessen um Ansprüche auf Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltsgebühren. Viele
der Klagen sind identisch oder vergleichbar.

Oftmals ist die Beweisführung sehr zweifelhaft. Hier setzt die interaktive Musterklage-
erwiderung an, welche für jeden unter Einhaltung der Creative Commons-Lizenz (siehe unten)
frei verwendbar ist. Idee, Prinzip und Konzept von Creative Commons orientieren sich an
den Grundwerten von Offenheit und Teilhabe: Rechtssuchenden und Rechtsberatenden wird
damit ein Werkzeug zur Verfügung gestellt, um ihr Know-How zu vernetzen und sich
interaktiv mit Verbesserungen, Änderungen, Kritiken usw. einzubringen. Möglichst viele
Anwälte nehmen unsere Erwiderung als Grundlage, verbessern unseren Schriftsatz und erstreiten
damit möglichst positive Urteile.

Grundlage für das Muster war ein Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Frankfurt zwischen der
Firma DigiProtect, vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und einem betroffenen Filesharer.
In der mündlichen Verhandlung vom 28.05.2009 hat sich das AG Frankfurt im Rahmen eines
Hinweisbeschlusses mit den in der Erwiderung angesprochenen Aspekten auseinandergesetzt
(Download als PDF).


Regeln zur freien Verwendung:

weiterlesen...

user004
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Re: Deutschland

#731 Beitrag von user004 » Freitag 29. Mai 2009, 16:02

:rp tolle Klageerwiederung, da steht ja wirklich alles drin :te

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Erzhammer
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Re: Deutschland

#732 Beitrag von Erzhammer » Freitag 29. Mai 2009, 23:43

Danke der Kölner Kanzlei Wilde-Beuger und an den Verein gegen den Abmahnwahn e.V.
Ein Projekt nach meinen Geschmack.

Gruß Erzhammer
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Erzhammer
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Re: Deutschland

#733 Beitrag von Erzhammer » Freitag 29. Mai 2009, 23:51

Die Kanzlei Waldorf erhöht die Preise

Folgende Werke werden jetzt und in den nächsten Wochen besonders abgemahnt:

Pink "Funhouse"
Kings of Leon "Only by the night"
Britney Spears "Circus"
Jennifer Hudson "Jennifer Hudson"
Maria Mena  "Cause and Effect"
Christina Aguilera "Keeps gettin` better"
John Mayer  "Where the light is"
Annie Lennox  "The Annie Lennox Collection"
Michael Hirte "Der Mann mit der Mundharmonika"
Heinz Rudolf Kunze  "Protest"
Annett Louisan "Teilzeithippie"

Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Gruß Erzhammer
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Steffen
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Re: Deutschland

#734 Beitrag von Steffen » Samstag 30. Mai 2009, 07:36

...das Lob gehört in 1. Linie der Kanzlei Wilde & Beuger
@Grazer57
..............................................................................

Und da ich genau weiß, wie unreflektiert viele den Entwurf
der Klageerwiderung lesen werden, weiß ich genau, dass
bestimmte Gehirnakrobaten mit Sicherheit den Text fast
1zu1 übernehmen werden.
@Knüppelklaus

Einspruch - Falsch - Nein!

In einem Projekt werden die Rollen immer unterschiedlich verteilt sein. Wer, welche Rolle
dabei hatte, wird niemand beurteilen können. Denn wie man den Erfolg teilt wird man dann
auch mit dem gleichen Anteil an Hohn belegt, wenn das Projekt nicht angenommen wird oder
gar in die Hose geht. Es ist sehr lobenswert das die Kanzlei Wilde-Beuger diesen neuen
Schritt im Abmahnwesen geht. Ich glaube, diesen Part wird niemand streitig machen. Wie war
es denn bis jetzt? Jeder kochte im stillen Kämmerlein sein eigenes Süppchen und Erfolge blieben
in letzter Zeit regelmäßig aus. Seit dem Gericht-Bericht, konnte doch jeder erstmals mit
verfolgen (einige wurden sogar aus den Träumen gerissen) das Meiste geht in die Hose.
Natürlich und das vergisst man schnell dabei, der Mandant des Anwaltes (der Abgemahnte) hat
das Sagen. Er entscheidet was letztendlich der Anwalt unternimmt und sicherlich “Matlock“ ist nur eine
Fernseh-Serie. Ein Anwalt wird nicht immer gewinnen können, sollte aber auch nicht nur verlieren.
Dieses Projekt ist eine echte Chance, dass vielleicht auch ein “bestimmter Gehirnakrobat“
den größten Teil des Textes 1 zu 1 übernimmt. Scheiß egal, wenn er in einem Verfahren damit
obsiegt. Und hier hat die Kanzlei Wilde-Beuger, speziell Herr RA Christian Solmecke, den
Weitblick und ist anderen Kanzleien einen Schritt voraus.

Aber, ich werde einen Teufel tun um jetzt zu sagen dass wir keinen Anteil daran haben oder
lasse unsere Arbeit "verniedlichen". Obwohl selbst die nur zahlenden Mitglieder es sich nicht
ganz bewusst sind, der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. ist fester Bestandteil im Abmahnwesen
und ist nach knapp 2 Jahren Tätigkeit anerkannt in Deutschland. Jede Verbraucherschutz-Zentrale
leitet Betroffene an uns weiter, es wurden neben dem Projekt: Interaktive Musterklageerwiderung
noch ganz nebenbei ein Wegweiser Abmahnung, ein Wegweiser Inkasso, Gericht-Bericht und wenn
auch zaghaft erste Gespräche mit der Gegenseite geplant, veröffentlicht und durchgeführt.
Jedes Mitglied des Vereines bekommt ca.30% Rabatt auf alle außergerichtlichen anwaltlichen
Tätigkeiten des Ehrenmitgliedes RA Dr. Wachs sowie kostenlos ein 1.400,- € teures Privat-Gutachten.
Und wer kann von sich sagen, dass Sonntagabend das Telefon läutet und Herr Prof. Dr. Thomas Hoeren
am Apparat ist?

Dieses Projekt st in erster Linie für die Herren Anwälte konzipiert und sollte auch angenommen werden.
Erfolg macht nicht nur sexy, sondern beschert auch zahlende Mandanten. Diese Musterklageerwiderung
wird und kann sich noch sehr oft bewehren.

MfG - Steffen

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Steffen
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Re: Deutschland

#735 Beitrag von Steffen » Samstag 30. Mai 2009, 09:44

Aufruf, Gulli.com:
Fragen für Interview mit Professor Charles Nesson


Originaltext:
Wir haben es geschafft ein Interview mit Professor Charles Nesson zu organisieren.
Dieser verteidigt den 26-jährigen Joel Tenenbaum, welcher von der Recording Industry
Association of America auf 1,05 Millionen US-Dollar verklagt wird, weil er sieben Tracks
mit KaZaA heruntergeladen und somit auch verbreitet hat. Nach mehreren Anläufen sieht
es gegenwärtig so aus, als ob der von Professor Nesson angestrebte Live-Stream der
Verhandlung nicht Realität wird. Dennoch bemüht er sich unermüdlich weiterhin darum,
die Öffentlichkeit auf die Geschehnisse aufmerksam zu machen. Zum einen mit seinem
jüngsten Statement, in welchem er die RIAA als Goliath und Tenenbaum als David (David
gegen Goliath) darstellt, um die finanziellen Differenzen der Parteien darzulegen. Auch
seine These dass Filesharing = Fair Use sei, war heiß umstritten. Weitere Details können
in nachfolgenden Artikeln angelesen werden. Wer Fragen hat, möge diese bitte hier
einreichen. Danke.

Link:
[web_site]http://board.gulli.com/thread/1382650-i ... -nesson/#1[/web_site]

Tsuthebigone
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Re: Deutschland

#736 Beitrag von Tsuthebigone » Samstag 30. Mai 2009, 10:55

Hi,

ich hab jetzt mahnbescheid bekommen. ein kreuz bei ich widerspreche insgesamt und unterschrift reicht zum ausfüllen oder? muss ich noch die absenderdaten ausfüllen und soll das ganze nur als einschreiben mit rückbrief zurück oder auch als telefax?

danke schonmal

gruß Tsu

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Steffen
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Re: Deutschland

#737 Beitrag von Steffen » Samstag 30. Mai 2009, 11:26

Anlage zum Mahnbescheid:
Bild

Wegweiser Inkasso:
Download

1. Anlage zum MB lesen
2. Kreuz (insgesamt oder zu nur einem Teil)
3. Unterschrift
4. Kopie anfertigen (für die eigenen Akten)
5. Versand per Einschreiben mit Rückschein
6. Bitte teile mir Deine Adresse mit, damit ich Dir meine Rechnung
schicken kann!

MfG - Steffen

Housi
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Registriert: Sonntag 8. März 2009, 11:17

Re: Deutschland

#738 Beitrag von Housi » Samstag 30. Mai 2009, 15:19

Hallo, habe jetzt auch den Mahnbescheid erhalten und werde ihn wie gehabt nächste Woche versenden.

Würde aber gerne mal Wissen was der Satz bedeutet:

"Der Antragssteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei."

Wer hat denn da wem irgendwas bezahlt, oder was auch immer?

Und ist denn jetzt schonmal ein Fall bekannt geworden, dass einer von den CoJlern vor Gericht kam?

mfg

Firebird77
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Re: Deutschland

#739 Beitrag von Firebird77 » Samstag 30. Mai 2009, 16:10

Ich denke dass nachfolgendes für alle höchst interessant sein dürfte:

LG Köln & P2P-Urheberrechtsverletzungen: Brisante Äußerung zur fehlerhaften Beweissicherung von IP-Adressen
Das Landgericht Köln hat in einem Beschluss, der bereits Ende September 2008 ergangen ist, eine höchst kritische Äußerung bezüglich der Beweiskraft von IP-Adressen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen getroffen.

Klick mich, lies mich.

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Re: Deutschland

#740 Beitrag von Steffen » Samstag 30. Mai 2009, 20:26

:op zum fliegenden Gerichtsstand und AG Hamburg (Medien)

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=z7AaU8HzTcc[/youtube]

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